Der Innenminister Lothar Hay betonte, dass der Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen analog der §§ 53 und 53 a der Strafprozessordnung geregelt sein müsse. Da hören wir noch vor Kurzem vonseiten des Innenministeriums im Innenund Rechtsausschuss des Landtags die vielfältigen Bedenken des sozialdemokratischen Hauses gegen das BKA-Gesetz. Da lesen wir in einem Interview von Justizminister Döring in Anspielung auf das BKA-Gesetz, dass die Menschen besser nicht wissen sollten, wie Würste und Gesetze gemacht werden. Das ist ein gutes Bild. Am Ende stimmt die SPD in dieser Landesregierung im Bundesrat sogar noch mit für den ungeänderten BKA-Gesetzentwurf. Herr Kollege Lehnert, Sie wissen, ich schätze Sie sehr. Jetzt lobt Kollege Lehnert von der CDU, der nicht gerade als Mensch freiheitlich-liberaler
Thesen in der Innenpolitik bekannt ist, auch noch die SPD dafür, dass sie auch in der nächsten Runde im Bundesrat dem leicht geänderten BKA-Gesetz zustimmen wird. Kollege Hay, das ist eigentlich die Höchststrafe. Da stellt sich die berechtigte Frage: Wer ist hier eigentlich die Wurst?
(Beifall der Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP], Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])
Im Gegensatz zu Minister Döring will ich wissen, warum die SPD ihre verfassungsmäßigen Bedenken einfach über Bord geworfen hat. Die FDP kann auf jeden Fall mit großem Stolz auf das Verhalten ihrer Vertreter im Bundesrat blicken. Selbst Bayern hat mit einer FDP-Regierungsbeteiligung dem Gesetzeswerk nicht mehr zustimmen können. Das ist eine besondere Freude. Die Hessen würden es genauso tun. Auch in Bayern gab es Koalitionspartner von der Union, auch dort gab es natürlich keine Begeisterung in den Koalitionsrunden. Es ist gerade diese Standhaftigkeit auch im Konflikt, die Respekt und Anerkennung verdient und die der Politik auch ein Stück Glaubwürdigkeit wiedergibt.
(Beifall der Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP], Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])
Ich hätte mich ehrlich gefreut, wenn ich heute gegenüber den Sozialdemokraten in der Landesregierung oder auch hier im Hohen Haus eine ähnliche Bewertung hätte abgeben können. So bleibt nur die Frage: Quo vadis, SPD?
Ich danke dem Herrn Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki und erteile für den SSW im Landtag der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Position des SSW zum BKA-Gesetz ist und bleibt klar. Das BKA-Gesetz geht in einer ganzen Reihe von Bereichen darüber hinaus, was wir an Grundrechten für die Sicherheit zu opfern bereit sind. Eine ähnliche Klarheit und Standhaftigkeit hätte ich mir auch von den Sozialdemokraten im Land gewünscht. Eine Zeit lang konnte man auch den Eindruck gewinnen, dass die SPD in Schles
Als sich der Innen- und Rechtsausschuss mit dem BKA-Gesetz befasste, machte Innenminister Hay erhebliche Bedenken gegen die Eingriffe des geplanten Gesetzes geltend und forderte wichtige Nachbesserungen ein. Auch Justizminister Döring hat in den Medien in bemerkenswerter Klarheit zu verstehen gegeben, dass die nähere Kenntnis dieses Gesetzes zu schlaflosen Nächten führt. Noch zu Beginn der vorletzten Woche konnte man aus den Medien den Eindruck gewinnen, Innenminister Hay sei ein scharfer Kritiker des BKA-Gesetzes, doch seit Ende der vorletzten Woche wissen wir, dass Schleswig-Holstein nun doch dem Gesetz zustimmen wird. Lothar Hay hob am 28. November im Bundesrat die Hand für das BKA-Gesetz. Dass es am Ende doch nicht für eine Verabschiedung reichte, lag nicht an Schleswig-Holstein. Mittlerweile haben die CDU und die SPD ja einen Kompromiss im Vermittlungsausschuss ausgeküngelt, und einige der Kritikpunkte sind entschärft worden.
- Gut, im Bundestag. In einem Pseudovermittlungsausschussgespräch hat man einen Kompromiss ausgeklüngelt, und einige Kritikpunkte sind entschärft worden.
Klargestellt worden ist, dass das BKA ausschließlich bei der Gefahr durch internationalen Terrorismus automatisch zuständig ist. Außerdem soll die Genehmigung und die Auswertung von OnlineDurchsuchungen nur unter Beteiligung eines Richters erfolgen dürfen.
Was bleibt, ist aber immer noch schlimm genug: Das Bundeskriminalamt soll weiterhin sogenannte Trojaner installieren dürfen, um über das Internet private Daten auf privaten Rechnern auszuspähen. Erst danach soll unter richterlicher Aufsicht geprüft werden, ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen ist, also ob zum Beispiel Tagebucheinträge, Krankenakten, private Kontodaten oder höchst private Fotos erfasst wurden. Darüber hinaus soll es bei der Gefahrenabwehr eine niedrigere Hürde für Eingriffe ins Zeugnisverweigerungsrecht geben als bei der Strafverfolgung. Die Schweigepflicht und das Schweigerecht von Pfarrern, Ärzten und anderen Berufsgruppen soll geknackt werden.
schlossenen Terrorzellen die Angst vor diesem Gesetz ausbrechen, sondern bei Pfarrern, Anwälten, Journalisten und Ärzten. Sie geraten mit dem neuen Gesetz ungeschützt in das Visier der Fahnder, sobald sie nur einmal von vermeintlich potenziellen Terroristen kontaktiert werden. Der Verhandlungsführer der SPD für das BKA-Gesetz, der rheinlandpfälzische Innenminister Karl Peter Bruch, hat gegenüber der Presse bestätigt, dass eine einzige verdächtige E-Mail aus Pakistan umgehend das BKA auf dem Plan ruft.
Für uns ist klar: Eine derartige Überwachung ist eine mindestens ebenso große Gefahr für die Freiheit. Die staatlichen Befugnisse sind in den letzten Jahren schon erheblich ausgeweitet worden. Statt einer zunehmend perfektionierten Überwachung der Bevölkerung stellt sich schon längst die Frage der besseren Kontrolle und Beschränkung der Überwacher.
Es ist höchste Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Bürgerrechten wieder den Raum zu geben, den sie in den letzten Jahren einbüßen mussten
Denn nicht nur die Terroristen bedrohen unsere Freiheit; die politischen Reaktionen auf den Terror tun es mittlerweile ebenso.
Die SPD hat sich nach ihrem späten Protest gegen das BKA-Gesetz schon wieder damit zufriedengegeben, dass sie den Richtervorbehalt durchsetzen konnte, und den Rest um des lieben Koalitionsfriedens willen geschluckt. Dies ist nicht nur ein Pyrrhus-Sieg, wenn es um die Bürgerrechte geht, es ist leider auch symptomatisch für diese Bundesregierung.
Es ist schon bedenklich, dass die Große Koalition wie kaum eine andere Regierung ständig an der Grenze des Grundgesetzes spazieren geht - immer wieder mit einem Bein auf der anderen Seite.
Erst gestern hat das Bundesverfassungsgericht bei der Pendlerpauschale die CDU und die SPD wieder auf die Seite des Rechts verwiesen. Es ist vorherzusehen, dass sie beim BKA-Gesetz ebenso der Nach
hilfe aus Karlsruhe bedarf, um zu erkennen, dass selbst eine Große Koalition nicht allmächtig die freiheitlichen Bürgerrechte mit Füßen treten kann.
Es liegt auch in der Hand unserer Landesregierung, diese unheilige Tendenz zu brechen. Deshalb fordern wir vor allem die Sozialdemokraten in Schleswig-Holstein auf: Schützen Sie die Werte des Grundgesetzes, und stimmen Sie im Bundesrat gegen das BKA-Gesetz!
Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk und erteile für die Landesregierung dem Herrn Innenminister Lothar Hay das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich habe bei dieser Debatte den Eindruck, dass einige ein sehr schlechtes Gedächtnis und nicht mehr in Erinnerung haben, was ich von dieser Stelle aus im Mai dargestellt habe. Ich habe damals deutlich gemacht, dass ich in Ergänzung einer einfachgesetzlichen Regelung des Artikels 73 Abs. 1 Nr. 9 a für ein BKA-Gesetz bin, und habe dann im Einzelnen dargstellt, wo aus meiner Sicht ein Nachbesserungsbedarf besteht. Daraus zu machen, ich hätte mich gegen ein BKA-Gesetz ausgesprochen, ist etwas fehl am Platze.
Ich habe darauf hingewiesen, dass die sehr gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen dem BKA und den Polizeibehörden der Länder eine klare Kompetenzverteilung braucht. Warten wir ab, was am 19. dem Bundesrat und dem Bundestag vorgelegt wird.
Ich habe darauf hingewiesen, dass die Strafverhütungskompetenz des BKA bei allen terroristischen Straftaten weit im Vorfeld einer konkreten Gefahr ansetze und deshalb aus meiner Sicht problematisch sei - im Abgleich zu den Befugnissen der Landespolizeien.
Ich habe kritisch angemerkt, dass über das Schutzniveau der Berufsgeheimnisträger noch diskutiert werden müsse.
Ich habe deutlich gemacht - das gilt für die Innenminister der Bundesrepublik Deutschland -, dass sich die Innenminister zwar auf das Ob einer Onli
ne-Durchsuchung verständigt hätten, das Wie aber genauer betrachtet werden müsse. Wenn bei dem Wie herauskommt, dass es bei einer Online-Durchsuchung keine Eilkompetenz des BKA-Präsidenten gibt, sondern alles unter dem Vorbehalt der Richterentscheidungen und der Prüfung durch einen Richter steht, sind wir rechtsstaatlich - wenn das am 19. so kommt - auf der sicheren Seite.
Wir haben uns im ersten Durchgang des Innenausschusses des Bundesrats mit entsprechenden Anträgen zu Wort gemeldet. Wir haben auch Anträge anderer Länder unterstützt. Die waren nur teilweise erfolgreich.
Der Bundesrat hat nur eine Klarstellung bei der Strafverhütungskompetenz und den absoluten Schutz für Seelsorger als Änderungsbegehren gegenüber dem Regierungsentwurf beschlossen. Der Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 12. November 2008 änderte den Regierungsentwurf in einigen Punkten.
Erstens. In Anpassung an die allgemeine Regelung zum Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger erhalten Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete ein absolutes Auskunftsverweigerungsrecht bei Befragungen durch das BKA.
Zweitens. Die Rasterfahndung wird nur noch durch das Gericht angeordnet. Der BKA-Präsident verliert auch dort seine Eilkompetenz.
Drittens. Das ist der Punkt, den ich jetzt nicht näher ausführen will. Ich habe ihn kritisch gesehen. Eine Eilentscheidung des BKA-Präsidenten kann zu Online-Durchsuchungen führen, wenn zwei BKAMitarbeiter dabei sind. Ein Datenschutzbeauftragter des BKA, der nicht weisungsabhängig ist, wird hinzugezogen. Dieser kann bei Uneinigkeit eine unverzügliche Entscheidung des Gerichts herbeiführen.
Viertens. Unter Einbeziehung eines im Einvernehmen mit dem Bundestag zu bestellenden Sachverständigen erfolgt nach fünf Jahren die Evaluation der besonders eingriffsintensiven Normen der Rasterfahndung und der Online-Durchsuchung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Kabinett war und ist sich im Interesse einer funktionierenden Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus über die grundsätzliche Notwendigkeit des Gesetzes absolut einig. Ich habe das schon