Erstens! Ja, Frau Bohn, der Anspruch auf atypische Bedarfe kann auch jetzt geltend gemacht werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 2010 hat das Bundesarbeitsministerium am 16. Februar 2010 einen Katalog zur Härtefallregelung in Form einer Pressemitteilung geltend gemacht. Das Bundesarbeitsministerium hat sich mit der Bundesagentur für Arbeit über die Definition der Härtefälle verständigt. In der Geschäftsanweisung mit der Nummer 08/10 vom 17. Februar 2010 wurde eine entsprechende Weisung zur Gewährleistung eines unabweisbaren laufenden nicht mehr nur einmaligen Bedarfs gegenüber den ARGEn mit dem Hinweis erteilt, dies auch unverzüglich in Kraft zu setzen. - Dies beantwortet wohl die erste Frage des Berichtsantrags.
Zweiter Teilaspekt! In einer nicht abschließenden Aufzählung wurde dargelegt, was als außergewöhnliche laufende Belastung anerkannt werden kann - die meisten von Ihnen werden es gelesen haben -, erstens: im Ausnahmefall nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion, zweitens Putz- und Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten, drittens Kosten zur Wahrnehmung des Umgangrechts mit Kindern, das heißt die regelmäßigen Fahrt- oder auch Übernachtungskosten, viertens die Kosten für Nachhilfeunterricht können nur in besonderem Einzelfall gewährt werden; Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass
gibt, beispielsweise eine langfristige Erkrankung oder ein Todesfall in der Familie. Die Leistungen werden nur dann gewährt, wenn eine erhebliche Unterversorgung drohen würde; Bedarfsspitzen sind durch Wirtschaften mit der Regelleistung auszugleichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entsprechend entschieden.
Dritter Teilaspekt, der mit dem Berichtsantrag abgefordert wird! Aus der Regelleistung und nicht mithilfe der Härtefallklausel sind folgende Kosten auch wieder nicht abschließende Aufzählung - zu bestreiten: die Praxisgebühr, die Bekleidung für Übergrößen, Brillen, Waschmaschinen, Zahnersatz, orthopädische Schuhe, krankheitsbedingter Ernährungsaufwand.
Vierter Teilaspekt, der abgefragt wird! Ob und wie besondere Leistungen gewährt werden, wird im Einzelfall vor Ort anhand der eben zitierten Geschäftsanweisung entschieden. Bisher wurden die Hilfebedürftigen mit solchen Bedarfslagen auf Leistungen nach § 73 SGB XII verwiesen. Wurden solche vom Sozialhilfeträger in der Vergangenheit bereits gewährt, kann dies ein Anhaltspunkt für einen bestehenden unabweisbaren besonderen Bedarf in atypischen Lebenslagen sein, der nunmehr im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SBG II zu übernehmen ist. Sofern es sich darüber hinaus um einen laufenden Sonderbedarf handelt, findet die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Härtefallregelung ausdrücklich Anwendung.
Letzter Aspekt! Da wird es ein bisschen schwierig, weil man da nur schätzen kann. Es wird nach den finanziellen Auswirkungen gefragt. Hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten, also die Leistungsausgaben und Verwaltungsausgaben, die in Schleswig-Holstein anfallen können, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine definitive Aussage getroffen werden. Der Bund schätzt die Mehrkosten im Jahr 2010 auf 100 Millionen € für 1 % der knapp 7 Millionen Leistungsempfänger im SGB II. Heruntergebrochen auf Schleswig-Holstein wären dies rund 3,5 Millionen € jährlich. Diese Mehrkosten wären aus Bundesmitteln zu tragen, zusätzliche Verwaltungskosten sind hier nicht enthalten und sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht bezifferbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich einen abschließenden Appell an uns alle richten bei der Frage, wie wir in Zukunft mit den Sozialreformen umgehen. Eine Lehre, die wir aus dem relativ flotten Ingangsetzen der sogenannten Hartz-IVGesetzgebung ziehen sollten - das betrifft die gesamten Arbeitsmarktreformen von Hartz I bis
Hartz IV, vom Arbeitnehmerentsendegesetz bis hin zu dem, was wir heute ALG II nennen -, ist, dass wir uns bei der Überarbeitung, bei der Novellierung Zeit nehmen sollten. Denn genau diese Zeit hat gefehlt, um die Gesetze ordentlich in Gang setzen zu können, um Reibungsverluste zu vermeiden. Frau Spoorendonk, Sie können sich daran erinnern, dass wir damals aus der Opposition heraus immer wieder eine zeitliche Verschiebung gefordert haben, weil die Umsetzungsschwierigkeiten schon damals hätten klar sein sollen.
Wenn wir eine Lehre daraus ziehen, dann: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Die Härtefallregelungen, wie ich sie exemplarisch dargestellt habe, fangen die größten Härten auf.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Weil sich der Minister schon jetzt Zeit genommen und seine Redezeit um drei Minuten überschritten hat, steht Ihnen jetzt jeweils eine Redezeit von acht Minuten zur Verfügung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ein wenig überrascht, weil eigentlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als ursprünglicher Antragsteller das erste Wort gehabt hätten; zumindest haben wir das in der Vergangenheit immer so gemacht. Gut, wenn es anders sein soll, will ich für die sozialdemokratische Fraktion vorab meinen Dank an die grüne Fraktion richten, dass es gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag hinzubekommen, um deutlich zu machen, dass wir an der Gründlichkeit, die der Herr Minister eingefordert hat, gemeinsam arbeiten und dass dieses Thema nicht unbedingt von jeder Fraktion einzeln, sondern vielleicht von uns gemeinsam bearbeitet werden sollte. Vielleicht kann das ja ein Beispiel für das ganze Haus sein. Also herzlichen Dank!
Bedarfsgerechte Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind unser Thema. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesregierung verpflichtet, eine Neuberechnung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder vorzunehmen. Sie ist ebenfalls verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass notwendige einmalige Beihilfen für Hilfebedürftige
als Sonderbedarfe anerkannt werden. Mit diesem Urteil endet die Behandlung von Kindern als prozentuale Erwachsene. Wenn sie jünger als sechs Jahre alt sind, gibt es 60 % des Erwachsenenregelsatzes, 70 %, wenn sie sechs bis 13 Jahre alt sind, und 80 %, wenn sie 14 bis 17 Jahre alt sind.
Diese Regelung hat keinen Bestand mehr, und unsere langjährige Forderung nach eigenständigen Kinderregelsätzen muss nun in den Mittelpunkt der Gestaltung bedarfsgerechter Regelsätze gerückt werden. Der bedarfsgerechte Kinderregelsatz muss dabei die realen Kosten von Kindern für Ernährung, Kleidung und Schulmaterialien umfassen. Die finanzielle Unterstützung der Kinder muss aber auch dazu angetan sein, dass Kinder am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen können und eben nicht von Bildungsprozessen ausgeschlossen sind. Denn Nachhilfeunterricht, Kino, Theater und Sportveranstaltungen waren bisher für Kinder aus Bedarfsgemeinschaften im ALG-II-Bezug nicht vorgesehen.
Darum fordern wir: Das Arbeitslosengeld II muss eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und sich am tatsächlichen Bedarf der Menschen, die Unterstützung brauchen, orientieren. Ein eigenständiger Kinderregelsatz muss auch den Betreuungsund Bildungsbedarf von Kindern sicherstellen.
Notwendig ist aber auch eine Politik, die die Armut von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Unterstützungsbedarf entschieden bekämpft. Dies leistet die Berliner Koalition im Moment allerdings überhaupt nicht. Nicht die Armut wird bekämpft, sondern die Steuerfreibeträge für Kinder werden erhöht, im ersten Schritt auf 7.008 € und später auf 8.004 € wie bei Erwachsenen, und das Kindergeld wird wieder einmal nur pauschal von 164 auf 184 € erhöht. Diese politischen Entscheidungen sind ein Irrweg.
Von diesen Erhöhungen haben Familien mit geringem Einkommen wenig, und Familien, die auf Unterstützungsbedarf angewiesen sind, haben davon gar nichts, und wenn sie noch so viele Kinder haben. Spitzenverdiener sparen durch das berühmte Wachstumsförderungsgesetz jährlich 443 € Steuern. Normal- beziehungsweise Geringverdiener erhalten jährlich 240 € mehr Kindergeld, während die alleinerziehende Mutter oder die Familie mit vielen Kindern im ALG-II-Bezug davon nichts erhält. Familien mit Unterstützungsbedarf haben eher noch darunter zu leiden, wenn durch das Wachstumsförde
rungsgesetz die Kommunen und Länder finanziell belastet werden und deshalb nicht per Gesetz vorgeschriebene Leistungen im Beratungs- und Betreuungsbereich gestrichen werden, die berühmten freiwilligen Leistungen, die allerdings unbedingt notwendig sind.
Das bedeutet zum Beispiel für die Diskussion dieser Landesregierung in der Konsequenz: Eine Abschaffung des gerade beschlossenen gebührenfreien Kindergartenjahres kann es nicht geben; das wäre ein Skandal vor dem Hindergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Eine weitere Unzulänglichkeit aus dem SGB II, die Kinder und Jugendliche betrifft, will ich ebenfalls noch ansprechen. Viele junge Menschen verdienen sich durch Ferienjobs etwas hinzu. Sie wollen sich damit kleine und oft sehr individuelle Wünsche erfüllen. Sie nehmen zum Beispiel einen Ferienjob an, um sich von dem selbst verdienten Geld eine Gitarre kaufen zu können - so ein Fall ist im letzten Jahr durch die Presse gegangen. Nun ist es allerdings so, dass bei Jugendlichen aus SGB-II-Bedarfsgemeinschaften das Einkommen aus einem Ferienjob als laufende Einnahme behandelt und in dem Monat, in dem es zufließt, auf das Sozialgeld angerechnet wird. Ein Ferienjob verliert dadurch nicht nur an Attraktivität, es ist auch demotivierend, wenn Klassenkameraden den vollen Lohn zur Erfüllung ihrer Wünsche behalten dürfen. Aus Gerechtigkeitsgründen, aber auch aus Gründen der Chancengleichheit sollten Einnahmen aus Ferienjobs von Schülerinnen und Schülern künftig nicht mehr als Einkommen im Sinne des SGB II berücksichtigt werden.
Abschließend bleibt für mich festzuhalten, dass die effektivste Prävention gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen eine gute Arbeit für die Eltern ist. Sie ist eine gute Arbeit, wenn von ihr sie und ihre Kinder leben können. Ein ausreichender gesetzlicher Mindestlohn ist notwendig, damit Eltern, die den ganzen Tag hart arbeiten, ihren Lohn nicht mit ALG II aufstocken müssen.
Insgesamt haben wir bundesweit über 1,3 Millionen Menschen, in Schleswig-Holstein rund 50.000 Menschen, die Hartz-IV-Leistungen bekommen,
obwohl sie über ein eigenes Arbeitseinkommen verfügen. Dies macht deutlich: Über ein Lohnabstandsgebot brauchen wir gar nicht zu diskutieren, denn für diese Menschen existiert es bereits jetzt nicht. Was wir brauchen, ist ein ausreichender, flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, der uns nach der Mittagspause vorgelegt worden ist, ist nach der Debatte heute Vormittag in vier Punkten konkretisiert worden. Ob das nachher wirklich konkreter ist, damit werden wir uns auseinandersetzen. Es geht hier jetzt um vier Punkte.
Der erste Punkt ist die Formulierung: „Ein ausreichender gesetzlicher Mindestlohn ist notwendig“ wie gerade hier vorgetragen. Wehrter Kollege, auch dadurch, dass man es erneut wiederholt, wird diese Aussage für sich nicht richtiger - ich betone: für sich.
Wir müssen uns bei dieser Frage auch damit beschäftigen, was „ausreichend“ heißt. Sind 8,53 € ausreichend? - Das wird in der Altenarbeit von den Sozialverbänden bezahlt, die auch nicht mehr zahlen können. Ist ein Mindestlohn von 9,50 € ausreichend? - Das müsste etwa die Größenordnung sein, um ihr die anderen Zahlen adäquat entgegenhalten zu können. Sie müssen schon sagen, was Sie unter einem Mindestlohn verstehen, wenn Sie ihn gesetzlich in Deutschland einführen wollen.
Wenn Sie einen solchen Antrag stellen, dann müssen Sie Zahlen nennen, dann können wir uns darüber auch unterhalten.
1,4 Millionen Menschen - Herr Kollege, das haben Sie gesagt leben im Moment von Kombimodellen. Glauben Sie im Ernst, dass Sie dies in dieser jetzigen Wirtschaftslage in Kürze umstellen können? Diese Menschen sind doch froh, dass sie durch ein Kombimodell überhaupt eine einkömmliche Situation haben. Dieses zu gefährden, wäre doch völlig falsch.
Ich möchte Ihnen einmal eine Formulierung anbieten, auf die wir uns vielleicht verständigen können: „Ziel sozialer Arbeitsmarktpolitik ist es, allen Willigen einen Arbeitsplatz anzubieten.“ Ist das eine Formulierung, auf die wir uns gemeinsam verständigen können? Das werden wir Sie auch im Ausschuss fragen.
- Ob man das Wort „sinnvolle Arbeit“ nehmen sollte, müssen wir diskutieren. Ich biete Ihnen eine konkrete Formulierung an, über die wir dann diskutieren können.
Ich möchte dies vertiefen. Zu Recht ist der Punkt angesprochen worden, ob wir mehr differenzierte Aufstockung bräuchten. Ich glaube, wir können uns schon darüber unterhalten, ob derjenige, der Arbeit annimmt, dann vielleicht auch 2 € mehr bekommen sollte, damit ein Arbeitsanreiz da ist. Darüber kann man diskutieren. Für die, für die keine Arbeit da ist - und das gibt es doch auch; das wird auch noch schwieriger werden, weil die kommunale Finanzlage noch schwieriger und es dann dort noch schwieriger werden wird -, muss man sich überlegen, ob man eine Art „Bürgerarbeit“ - ob wir das jetzt so nennen oder nicht, mag gleichgültig sein - einführen und sagen, sie bekommen auch nicht nur 1 €, sondern vielleicht 1,50 € zusätzlich.
- Zusätzlich, Herr Kollege. Über diese differenzierten Möglichkeiten können wir uns doch austauschen. Da haben wir kein Tabudenken.