Wolfgang Baasch
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Bekenntnis zu Wert und Würde der Arbeit ist für uns in der SPD der Antrieb, uns für einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 € einzusetzen.
Mindestens 8,50 € bedeuten, dass 5 Millionen Menschen in diesem Land mehr Geld verdienen. Die Sozialkassen werden um Milliardenbeträge entlastet. Warum ist dies notwendig? - Es ist notwendig,
weil es in unserem Land immer noch Armutslöhne gibt. Knapp 8 Millionen Menschen arbeiten im Niedriglohnsektor. Das entspricht ungefähr einem Viertel aller arbeitenden Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Im Durchschnitt verdienen diese Menschen weniger als 7,00 € pro Stunde. Das ist empörend. Es ist entwürdigend, dass Arbeitnehmer, die den ganzen Tag arbeiten, von ihrer Arbeit nicht leben können.
Dabei geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auf, denn die niedrigen Löhne so vieler Menschen in unserem Land sind umso schwerer zu ertragen, als gleichzeitig die Einkommen und Vermögen einer kleinen Gruppe von Menschen in unserem Land rasant ansteigen. Wie lässt es sich guten Gewissens vermitteln, dass die einen 40 Stunden in der Woche hart arbeiten und zum Teil in Arbeitsverhältnissen stehen, die ihre Gesundheit ruinieren, und sich trotzdem fragen müssen, wie sie das Geld für die Klassenfahrt ihrer Kinder aufbringen sollen? - Wie lässt es sich vermitteln, dass diese Menschen ihr Einkommen mit staatlichen Mitteln aufstocken müssen, weil es nicht zum Leben reicht, während andere gleichzeitig ihre Einkommen und Vermögen in unvorstellbare Höhen hinaufschrauben? - Es kann doch nicht gut sein, dass der Vorstand eines Großkonzerns inzwischen das 350-fache und mehr des Einkommens eines Arbeiters in seinem Betrieb verdient.
Das bedeutet, dass Verhältnismäßigkeit und Gerechtigkeit aus dem Ruder laufen. Dabei ist Gerechtigkeit der Kitt, der eine Gesellschaft zusammenhält.
Das begreifen die schwarz-gelben Regierungen einfach nicht. Sie bevorteilen die Hoteliers und die Pharmakonzerne. Sie entlasten die Erben, Sie halten Ihre schützende Hand über die Steuerhinterzieher in der Schweiz, und auf der anderen Seite nehmen Sie Arbeitslosen und Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld und die Arbeitsförderung weg.
Um es noch zu toppen: Aktuell wollen Sie diese Menschen und ihre Kinder auch noch vom Betreuungsgeld fernhalten. Das ist eine skandalöse Politik.
Nein.
Sie sperren sich gegen Mindestlöhne und gleiches Geld für gleiche Arbeit. Typisch für diese Geisteshaltung der schwarz-gelben Bundesregierung ist auch, wie Sie mit den über 10.000 Beschäftigten von Schlecker umgehen. Sie waren jederzeit bereit, den Banken zu helfen. Den Frauen von Schlecker halfen Sie nicht.
Dabei ist entlarvend, was Bundeswirtschaftsminister Rösler von sich gibt.
Er sagte tatsächlich:
„Jetzt gilt es für die Beschäftigten, mehr als 10.000 vornehmlich Frauen, einzelne Mütter und ältere Frauen, schnellstmöglich eine Anschlussverwendung selber zu finden.“
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, Bundesminister Rösler hat tatsächlich „Anschlussverwendung“ gesagt. Man fragt sich: Spricht dieser Mann von Menschen wie von ausrangierten Maschinen?
Mit solchen Äußerungen untergräbt man den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Das werden wir Sozialdemokraten, aber ich denke, auch die gesamte Gesellschaft, nie hinnehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers haben sicherlich eine offene und große Empörung unter den Sozialpolitikern der Union ausgelöst. Nicht anders würde ich die noch schnell vor den Landtagswahlen in unserem Bundesland und in Nordrhein-Westfalen gefundene Einigung auf ein Mindestlohnmodell der Union verstehen. Allerdings bleibt zu dem
vorgestellten Mindestlohnmodell der Union festzuhalten: Ein Mindestlohn ohne einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn ist kein Mindestlohn. Das ist eher eine Fata Morgana, denn man kann damit auch jederzeit Armuts- und Dumpinglöhne zu Tariflöhnen erklären. Herr de Jager, Sie stellen sich jetzt hier hin und machen mit dieser Mogelpackung Wahlkampf, weil Sie gemerkt haben, dass auch Sie nicht darum herumkommen, endlich Mindestlöhne einzuführen.
Das wird aber so nicht funktionieren. Die Menschen erwarten eine klare Aussage dahin gehend, welche Linie auf keinen Fall unterschritten werden darf. Für uns sind dies 8,50 €. Herr Kollege Callsen, warum hat es in dieser Frage nicht zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD und Grünen gereicht? - Lesen hätte geholfen. Der Antrag ist nicht gleichlautend mit dem Antrag aus Bremen. Dort hatte die Fraktion der Grünen etwas verändert. Dementsprechend haben wir gesagt, dass wir uns nach der Wahl darauf einigen müssen. Das werden wir auch tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, geben Sie sich einen Ruck! Es gilt, das Wort „Mindestlohn“ nicht nur zu schreiben, sondern Mindestlohn auch in den Inhalt zu packen. Das wäre mutig und die richtige Antwort auf den eigenen Koalitionspartner hier und im Bund.
Abschließend will ich Sie auffordern, unserem jetzt gemeinsamen Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen, denn gerade die Schlecker-Pleite hat mit dem Schicksal von über 10.000 Frauen deutlich gemacht: Wir brauchen funktionierende öffentlich geförderte Beschäftigung, damit wir Menschen, die unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten, möglichst rasch wieder eine sozialversicherungspflichtige und tariflich entlohnte Arbeit anbieten können.
Herr Kollege Kalinka, was gestern vorgelegt worden ist, lässt natürlich weiterhin Tariflöhne zu, die Dumpinglöhne sind.
Frau von der Leyen hat erklärt, dass sich die Arbeitsgruppe in der Union auf ein Modell für die Festlegung eines einheitlichen Mindestlohns in den Bereichen verständigt hat, in denen es keine gültigen Tarifverträge gibt. Dann müssten Sie aber auch sagen: Wenn es Tarifverträge mit Mindestlöhnen gibt, die als Dumpinglöhne anerkannt werden müssten, dann muss der Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden. Dann muss Ihre Kommission neu verhandeln, damit die Abschlüsse mit Christlichen Gewerkschaften ausgehebelt werden.
Das wäre zumindest konsequent. Das haben Sie in Ihrer Vorlage auf Bundesebene aber nicht beschrieben.
Ja.
- Herr Kollege Kalinka, es geht natürlich um Christliche Gewerkschaften. Es geht um die Gewerkschaft der Handelsreisenden und so weiter, die dann als Arbeitnehmer fungieren und solche Verträge aushandeln. Es geht aber mitnichten um die gewählten und von starken Gewerkschaften geprägten Einzelgewerkschaften des DGB.
Sondern es geht tatsächlich um solche obskuren Organisationen, die Sie selbst genauso hart kritisieren, wie wir das tun.
Ja.
- Das ist tatsächlich von Region zu Region unterschiedlich. Sie wissen doch auch, dass es Branchen gibt, in denen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kaum gewerkschaftlich organisieren, weil sie große Schwierigkeiten damit haben. Dies gilt beispielsweise für den Einzelhandel. Wir haben doch alle noch die Diskussion um Lidl und andere im Ohr. Bei diesen gab es große Probleme, überhaupt Betriebsräte zu bilden.
Ich finde es nicht fair, dass Sie sagen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dabei große Schwierigkeiten bekommen, eventuell unter
solchen Dumpinglöhnen leiden. Das ist keine Logik, die man in diesem Zusammenhang anführen sollte.
Ich will Ihnen auch ganz deutlich sagen: Wenn wir über 8,50 € pro Stunde diskutieren, diskutieren wir doch nicht über Reichtümer. Was bedeutet denn eine Untergrenze von 8,50 € pro Stunde?
Bei einem alleinstehenden Menschen - Steuerklasse 1 - bedeutet das einen Monatsverdienst von 970 €. Wenn man Pech hat, ist man dann immer noch darauf angewiesen, zum Sozialamt zu gehen und unterstützende Leistungen zu beantragen. Darüber diskutieren wir. Deshalb geht es um einen Mindestlohn von 8,50 €. Ich finde, da müssten Sie deutlich sagen, dass der Mindestlohn – wenn wir das so nennen – nicht unterlaufen werden darf. Das müsste eindeutig in Ihrem Papier enthalten sein.
Ein letztes Argument zum Beitrag des Kollegen Vogt! Der Kollege Vogt hat hier über die Arbeitsförderung gesprochen. Das kann man so machen, ich will aber versuchen, deutlich zu machen, was die „Instrumentenreform“, die Herr Vogt so gelobt hat, für Schleswig-Holstein bedeutet. Sie bedeutet in den nächsten Jahren bis 2015 650 Millionen € weniger aus Arbeitsmarktfördermitteln für Schleswig-Holstein – 650 Millionen € weniger!
Dann stellen Sie sich mit Ihrer Fraktion hier hin, halten die Schuldenbremse hoch, versuchen, die Schuldenbremse einzuhalten, kriegen dafür vom Bund jährlich 80 Millionen € aus einem Fonds zur Hilfe und Unterstützung, weil man das leistet,
und gleichzeitig kommt diese Bundesregierung und streicht Ihnen 650 Millionen € bis zum Jahr 2015 aus der Kasse. Das ist doch nicht vernünftig, das ist nicht einmal haushaltspolitisch vernünftig!
Das Ganze ist eine große Katastrophe für die Menschen, die heute arbeitslos sind, die von ALG II ab
hängig sind, weil genau die Maßnahmen, die notwendig sind, um den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen, die Qualifizierungsmaßnahmen, die Weiterbildungsmaßnahmen, gestrichen werden und auf der Strecke bleiben.
Deswegen sage ich Ihnen ganz ehrlich: Die Arbeitsmarktreform ist nicht klug, sondern sie ist verheerend, nicht nur haushaltsmäßig, sondern vor allem für die Menschen, die davon abhängig sind. So eine Politik kann man doch nicht gut finden!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2 Milliarden € in eine Betreuung zu Hause zu investieren, bedeutet auch, auf 170.000 Krippenplätze zu verzichten, denn diese könnte man mit 2 Milliarden € finanzieren. Warum müsste man sie finanzieren? - Man müsste sie finanzieren, weil die Wahlfreiheit nicht in der Frage besteht, ob ich mein Kind in eine Krippe gebe oder nicht und es zu Hause betreue. Die Wahlfreiheit ist nicht vorhanden, weil es nicht genügend Krippenplätze gibt. Daher ist es notwendig, vorrangig Geld in den Ausbau der Krippenplätze zu investieren. Es geht nicht darum, die Eltern in der Art abzuspeisen, dass man ihnen das Geld in bar gibt oder in der Form von Rentenansprüchen für die Betreuung von Kindern zu Hause. Das ist die Frage der Wahlfreiheit. Es geht nicht um die Frage der Betreuung zu Hause oder nicht zu Hause, die von den Kolleginnen und Kollegen von der Union aufgeworfen wurde.
Ich glaube, man muss sehr deutlich machen, dass die Diskussion um die beschriebenen Fehlanreize
fürchterlich ist. Wir wissen seit Langem, dass das Betreuungsgeld Fehlanreize schafft und dazu führt, dass Eltern ihre Kinder sogar wieder aus den Einrichtungen herausnehmen würden. Das wollen wir nicht. Wir wissen, dass gerade die Familien, die dies eventuell machen würden, es vielleicht am nötigsten hätten, bei der Erziehung ihrer Kinder Unterstützung durch Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder Krippen zu erhalten. Deshalb ist es richtig, die Kinder in den Einrichtungen zu betreuen. Es ist nicht richtig, sie bei einer Zahlung des Betreuungsgelds zu Hause zu betreuen.
Jetzt kommt es noch zu einer Diskussion darüber, dass man dahin kommen will, das Geld nicht mehr an diese Familien zu zahlen, sondern es nur noch den reichen oder wohlhabenden Eltern zu geben, die auf das Geld eigentlich gar nicht angewiesen sind. Das macht deutlich, dass man hier wieder einmal spalten will und die Eltern in zwei Klassen einteilt. Das kann nicht sein.
Wenn diese Argumente so eindeutig sind, dann können Sie sich ihnen doch nicht verschließen. Die Kolleginnen und Kollegen von der FDP haben das begriffen. Ich finde, die Union sollte sich an dieser Stelle einen Ruck geben und sagen: Das Betreuungsgeld ist der falsche Weg. Der Ausbau der Infrastruktur ist mit der Schaffung von Krippenplätzen und Kita-Plätzen der richtige Weg. Diesen gehen wir mit. Diesen gehen wir konsequent gemeinsam zum Wohl des Landes Schleswig-Holstein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem 1. Januar 2012 hat die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Rente von 65 auf 67 Jahre begonnen. Doch die Situation der Arbeitsmöglichkeiten für Ältere ist nach wie vor sehr schwierig. Im Frühjahr des vergangenen Jahres waren nicht mehr als 26,4 % der 60- bis 64-Jährigen in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das heißt, die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einen Arbeitsplatz zu finden, sind immer noch zu gering. Darum bleibt die Schlussfolgerung, dass der Einstieg in die Anhebung des Renteneintrittsalters nur dann umgesetzt werden kann, wenn auch die 60- bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens zu 50 % sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Weil die Voraussetzung für die Erhöhung damit also gegenwärtig nicht gegeben ist, plädieren wir dafür, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auszusetzen und erst dann wieder darüber nachzudenken, wenn genügend Arbeitsplätze für Menschen über 60 Jahre vorhanden sind. Die SPD-Bundestagsfraktion will zu diesem Sachverhalt einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, nachdem auch christdemokratische Politiker wie der bayerische Ministerpräsident Seehofer die Rente mit 67 infrage gestellt haben.
Wir wollen mehr Arbeitsplätze für Ältere schaffen, um die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. Aber mit den aktuellen Kürzungen der Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik, wie sie die Bundesregierung vorgenommen hat, wird dieses Vorhaben komplett unterlaufen.
Es ist notwendig, sich gerade über eine bessere Arbeitswelt im demografischen Wandel zu verständigen. Beispielhaft dafür ist der Dialog, der im Rahmen einer Kooperation der IHK zu Kiel, der Landeshauptstadt Kiel, der Christian-Albrechts-Universität und der Fachhochschule Kiel geführt wird. So will man in den kommenden Jahren mehr betriebliche Gesundheitsförderung und altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung, mehr Qualifizierung und ständige Weiterbildung bereits frühzeitig im Arbeitsleben von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei den Unternehmen und Betrieben anregen und umsetzen.
Wir müssen die Vorraussetzungen für längeres Arbeiten schaffen. Denn auch um den sich abzeichnenden Fachkräftemangel aufzufangen, brauchen
wir die älteren Beschäftigten mit ihrer Qualifikation und Erfahrung.
Längeres gesundes Arbeiten setzt einen alters- und alternsgerechten Umbau der Arbeitswelt voraus. Von grundlegender Bedeutung ist dabei die betriebliche Gesundheitsförderung.
Leistungsminderung, Erkrankung, Behinderung und Erwerbsminderung müssen frühzeitig mit Förderung begegnet beziehungsweise mit einem Wiedereingliederungsmanagement begleitet werden.
Hier geschieht in den Unternehmen viel zu wenig. Nur ein Fünftel der Betriebe führt spezifische Maßnahmen zur Gesundheitsförderung durch. Hier liegen noch die Arbeitsbereiche, die dringend bearbeitet werden müssen.
Die SPD steht daher weiter für eine Alterssicherung, die lohnbezogen, gerecht, armutsfest und zukunftssicher sein muss und den Menschen auch im Alter ihre Chancen lässt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon eine skurrile Diskussion, die wir immer wieder führen. Wir sind uns verhältnismäßig schnell einig, wenn es darum geht, in großen Bereichen der Wirtschaft, zum Beispiel bei Bankenrettung, auch hier im Haus Geldzahlungen zu beschließen. Aber wenn es darum geht, über den Mindestlohn zu diskutieren, kommen wir immer wieder an Punkte, an denen wir uns anscheinend nicht einig werden können.
Dabei ist jedem von uns klar: Mindestlöhne sollen Armut verhindern, Mindestlöhne sollen präventiv gegen Altersarmut wirken, Mindestlöhne sollen auch einen Wert von Arbeit dokumentieren, dass nämlich nicht Niedriglohn und prekäre Arbeitsverhältnisse das Vorherrschende sind, sondern dass Arbeit in dieser Gesellschaft einen Wert darstellt und entsprechend bezahlt werden muss.
Dabei sind selbst Mindestlöhne in Schleswig-Holstein und in Deutschland nichts Exotisches. In der Abfallwirtschaft - Straßenreinigung und Winterdienst einbezogen - gilt im Bundesgebiet seit dem 1. Januar 2011 8,33 € als Mindestlohn, im Baugewerbe - Bundesgebiet West – gilt ab dem 1. Januar 2012 11,05 € als Mindestlohn, bei einfachen fachlichen Arbeiten 13 €, im Bundesgebiet Ost gibt es ab 1. Januar 2011 einen einheitlichen Mindestlohn von 10 €, im Dachdeckerhandwerk im Bundesgebiet -
- Herr Kollege Kubicki, nicht das Absenken ist das Entscheidende, sondern das Eingeständnis, dass die Mindestlohnquote auf 8,50 € angehoben werden muss und endlich für alle gelten soll und nicht nur in den einzelnen Bereichen.
Aber es gibt immer noch - auch in diesem Haus Menschen, die glauben, dass mit Mindestlöhnen Arbeitsplätze vernichtet werden. Genau da sage ich: Es ist nichts Exotisches, sondern es ist richtig, dass dieses bundesweit eingeführt wird.
Es lässt sich also so zusammenfassen: Wir befinden uns im Jahr 2012 nach unserer Zeitrechnung. Mindestlöhne gibt es in den allermeisten europäischen Staaten. Und auch in der Bundesrepublik sind sie in vielen Bereichen Realität. Genau dies wollen wir auch für uns anerkennen. Von daher haben SPD und SSW einen gemeinsamen Antrag eingebracht, um deutlich zu machen, dass wir als eine Art Selbstverpflichtung des Landes auch für Auftragnehmer einen Mindestlohn von 8,50 € verlangen. Dass tarifliche Vereinbarungen darüber hinausgehen können, weil der Wert der Arbeit dieses hergibt, ist selbstverständlich.
Ein gesetzlicher Mindestlohn hat aber auch andere Vorteile. Nach Studien des Prognos-Instituts würden bei einem eingeführten Mindestlohn die Steuereinnahmen und die Einnahmen im Bereich der Sozialversicherung erheblich steigen. Man geht von bundesweit 7 Milliarden € aus. Ferner würden Leistungen für Aufstocker wegfallen. Das heißt, auch dort würden die Sozialkassen entlastet.
Dies würde nicht nur Sinn machen, sondern auch deutlich machen: Wenn ein Mensch Vollzeit arbeitet, soll er von seinem Lohn leben, seine Familie davon ernähren können und nicht auf zusätzliche staatliche Transferleistungen angewiesen sein.
Deswegen ist es gut, dass das Land Schleswig-Holstein in Tarifverträgen festgelegt hat, dass 8,92 € der geringste Stundenlohn sind, für den man in Schleswig-Holstein arbeitet. Aber es ist auch klar, dass die Kolleginnen und Kollegen, die beim Land Schleswig-Holstein über einen Tarifvertrag beschäftigt werden, mit einem Stundenlohn von 10,02 € beginnen. Das ist meiner Meinung nach die richtige Hausmarke.
Wir sollten darauf achten, dass bei Zuwendungen und Aufträgen, die das Land vergibt, und bei Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, der Mindestlohn gilt und anständige Tarifvereinbarungen getroffen werden. Dass das mittlerweile in Schleswig-Holstein noch nicht überall der Fall ist, können wir feststellen, wenn wir uns die Ereignisse in der letzten Zeit ansehen. Beim DRK Rettungsdienst im Kreis Segeberg herrscht ein tarifloser Zustand. Der Arbeitgeber weigert sich sogar, über einen Tarifvertrag zu verhandeln. Es ist völlig un
verständlich, dass die Rettungsorganisationen wie das DRK zum Teil Dumpinglöhne zahlen, um aus öffentlichen Kassen ihre Mitarbeiter bezuschussen zu lassen. Dies ist nicht in Ordnung.
- Ja, es gibt einen Tarifvertrag, und der darin enthaltene Mindestlohn liegt bei über 8,50 €. Darüber können wir gern diskutieren.
Wir stimmen ja heute auch über den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Diesen Gesetzentwurf unterstützen wir im Grundsatz komplett. Dieser hat allerdings zwei offenliegende Mängel. Der eine ist, dass in diesem im Gegensatz zu dem Bremer Gesetzentwurf nicht auf ein Tariftreue- und Vergabegesetz verwiesen wird.
Das will ich gern tun.
Der Verweis auf ein Tariftreue- und Vergabegesetz wurde aus dem Bremer Gesetzentwurf herausgenommen. Wir finden es notwendig, diese Regelung zu einem Tariftreue- und Vergabegesetz in einen Gesetzentwurf mit aufzunehmen.
Das Zweite ist, dass auch die Leiharbeitsregelung, die in Nordrhein-Westfalen in einem entsprechenden Gesetzentwurf mitbearbeitet wurde, in diesen Gesetzentwurf mit aufgenommen werden sollte.
Aber ich bin mir sicher, dass wir nach dem 6. Mai in dieser Angelegenheit schnell Einigkeit bekommen und dann gemeinsam ein gutes Regieren in Schleswig-Holstein praktizieren können.
Es ist ja immer die Frage, wann man Fragen stellen kann. Doch wohl in Bezug auf die Inhalte, die vorgetragen werden. Das will ich gern tun, lieber Herr Kollege Vogt.
Deswegen die Frage, ob Sie mir zugehört haben und ob Sie vielleicht den Bremer Gesetzentwurf und den von Grünen vorgelegten Gesetzentwurf gelesen und festgestellt haben, dass es dort Unterschiede gibt. Das ist nicht eins zu eins das, was in Bremen in der Beratung ist, sondern da gibt es etwas andere Formulierungen. Deshalb ist es manchmal durchaus schwierig, andere Bewertungen vorzunehmen. Also die Frage: Haben Sie das verglichen? Die zweite Frage, die ich gern kurz anschließen möchte: Ich habe in meinem Redebeitrag darauf hingewiesen; vielleicht haben Sie da auch zugehört.
- Lieber Kollege Baasch, ich habe Ihnen zugehört, ich habe auch vorher in den Bremer Entwurf geguckt. So fleißig war ich dann doch. Ich wollte Sie trotzdem ein bisschen ärgern.
Deshalb habe ich das einfach mal ignoriert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit frechen Behauptungen müssen auch wir ständig leben. Deswegen habe ich gedacht, ich schieße einmal ein bisschen zurück.
Die nächste freche Behauptung kommt auch gleich. Sonderwege Schleswig-Holsteins scheinen die Grünen nicht grundsätzlich abzulehnen. Insofern ist auch das eine gute Meldung. Es ist ein Sonderweg, denn - Kollege Baasch hat zu Recht darauf hingewiesen - es gibt Abweichungen zum Bremer Entwurf.
Zum Thema Mindestlohn ist in diesem Hause eigentlich schon alles gesagt. Kollege Callsen hat darauf hingewiesen, meine Fraktion hat in diesem Haus vor gar nicht allzu langer Zeit gemeinsam mit der CDU einen Antrag eingereicht, in dem wir die Einführung verbindlicher Lohnuntergrenzen unterstützen, die sich an marktwirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren. Zu diesem Antrag und den Vorschlägen der Opposition haben wir dann eine Anhörung im Sozial- beziehungsweise Wirtschaftsausschuss durchgeführt, nach der sich alle Seiten hier in diesem Hause wieder voll und ganz bestätigt fühlten. Es ist immer schön, wir machen gern Anhörungen, nach denen sich dann alle auf die Schul
ter klopfen und sagen: Wir haben die richtige Auffassung.
Für uns ist klar: Wir wollen fairen Wettbewerb stärken, Lohndumping verhindern und klarstellen, dass die Lohnfindung durch die Tarifpartner umgesetzt werden soll. Die Tarifautonomie ist in Deutschland ein hohes Gut, sie ist im Grundgesetz verankert und hat sich auch bewährt. Es gibt jedoch Bereiche, in denen dieser Weg nicht wie gewünscht funktioniert. Es gibt leider einzelne Unternehmen, bei denen das Aufstocken durch den Staat zum Geschäftsmodell gehört. Genau das darf nicht sein. Da müssen wir ansetzen. Auch viele Unternehmer sehen dies als Wettbewerbsverzerrung. Insofern haben auch sie sich in den letzten Jahren anders positioniert als vorher. Wir wollen keine staatliche Subventionierung von Lohndumping, wir wollen keine Wettbewerbsverzerrung durch Ausbeutung von Arbeiternehmern, aber wir wollen eben auch keine Gefährdung von Arbeitsplätzen, auch das wäre nicht im Interesse der Arbeitnehmer, der Unternehmen und des Steuerzahlers.
Meine Damen und Herren, wir haben uns deshalb entschieden, dass wir Lohnuntergrenzen wollen, die je nach Branchen und Regionen differenziert sein können. Alles andere halten wir für wenig sinnvoll. Insofern ist das eine Lösung im Sinne der sozialen Marktwirtschaft.
Ich komme zum Gesetzentwurf der Grünen zurück, der einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € vorsieht und in dem eine Lohnfindungskommission vorgeschlagen wird. Das ist insofern nicht schlecht, da kommen wir schon fast zusammen. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, bei der Lohnfindungskommission, Kollege Tietze, ist interessant, wie Sie es vorgeschlagen haben, dass es einen Vorsitzenden gibt, der mit der einen oder anderen Seite gemeinsam eine Empfehlung abgeben kann. Mit einfacher Mehrheit kann ein Vorschlag gemacht werden. Der Vorsitzende soll von der Landesregierung vorgeschlagen werden. Insofern, glaube ich, ist es nicht wirklich zielführend. Das entspricht auf jeden Fall nicht unseren Vorstellungen. Aber eine rechtliche Prüfung Ihres Gesetzentwurfs und der einzelnen vorgeschlagenen Punkte wird uns sicherlich nicht dümmer machen.
Wir haben in Schleswig-Holstein - es wurde schon öfter angesprochen - einen sehr großen Niedriglohnsektor. Man muss sich einmal die Ursachen anschauen. Woran liegt es, dass wir so viele Menschen im Niedriglohnbereich in Schleswig-Holstein
haben? - Wahrscheinlich liegt es daran, dass wir in Schleswig-Holstein keine entsprechenden Jobs, keine entsprechenden Unternehmen haben, die qualifizierte Jobs anbieten. Wir haben in Schleswig-Holstein jahrelang eine Wirtschaftspolitik gehabt, die sich um Ansiedlung, Infrastruktur und solche Dinge nicht wirklich gekümmert hat. Das sind eben die Folgen. Deswegen müssen wir anders ansetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch eine Anmerkung zum Equal-Pay-Antrag der LINKEN machen. Sie stellen nicht zu Unrecht fest, Kollegin Jansen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht zu der gewünschten Gleichbehandlung der Geschlechter bei der Entlohnung geführt haben. Ihre Forderung wiederum nach anderen gesetzlichen Regelungen erscheint mir vor diesem Hintergrund allerdings nicht so richtig überzeugend. Wir müssen doch feststellen, dass der Staat eine echte Gleichbehandlung per Gesetz nur schwer erzwingen kann. Die von uns allen gewollte Gleichbehandlung kann nur mit einem gesellschaftlichen Umdenken verwirklicht werden. Darauf hat Kollegin Jansen zu Recht hingewiesen. Dafür brauchen wir einen umfassenden Bewusstseinswandel, und dafür sind Werkzeuge zur Verbesserung der Transparenz ein wichtiger Baustein. Aber das Problem muss auch anderweitig an der Wurzel gepackt werden. Sie haben es richtig angesprochen, zum Beispiel beim Ausbau der Kinderbetreuung.
Wir wollen die Anträge und den Gesetzentwurf im Ausschuss weiter beraten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Blindenfonds ist eingerichtet worden in einer Zeit, als das Blindengeld gekürzt worden ist, um bestimmte Sachen zu kompensieren. Vor allem ist dieser für alle Menschen, die blind und sehbehindert sind, eingerichtet worden, also nicht nur für die, die in diesem Land leben, sondern auch für die, die in diesem Land Urlaub machen, Freunde besuchen, sich hier aufhalten. Diese haben dann auch etwas davon.
Dieser Fonds hat natürlich dazu geführt, dass in vielen Bereichen von touristische Projekten, sei es auf den Halligen oder bei dem Sandskulpturenfestival in Lübeck, vieles getan worden ist, um dafür zu sorgen, dass diese Menschen Teilhabe erleben können.
Dieser Fonds hat Gutes geleistet. Ehrlicherweise muss man aber hinzufügen, dass dieser Fonds nie in seiner vollen Höhe ausgeschöpft worden ist. Deshalb haben wir in den Haushaltsberatungen beantragt, die Mittel zu halbieren beziehungsweise die Mittel auf 250.000 € zu reduzieren, um sich den Realitäten zu nähern.
Gleichwohl bleibt es richtig, dass wir die Kürzung des Landesblindengeldes um mehr als 10 Millionen € nach wie vor für nicht richtig finden. Es ist auch nach wie vor zu verurteilen, dass die blinden und sehbehinderten Menschen mit diesen 10 % weniger überproportional an den Einsparungen beteiligt sind. Das ist nicht gerecht. Die vielen Demon
strationen und Aktivitäten des Blinden- und Sehbehindertenverbandes haben deutlich gemacht, dass die Betroffenen nicht einverstanden sind, wie mit ihrem Nachteilausgleich umgegangen wird.
Insofern ist es richtig, sich nach der Landtagswahl darüber zu verständigen, wie wir für die Menschen, die blind oder sehbehindert sind, diesen Nachteilsausgleich wieder auf ein vernünftiges Maß korrigieren können. Es darf nicht mehr nur darum gehen, blinden und sehbehinderten Menschen zu helfen, sondern es müssen Barrieren beseitigt werden, die im öffentlichen Raum, in der Kommunikation, im Verkehr, beim Wohnen, im Internet, aber auch im Gesundheitswesen vorzufinden sind. Insofern ist es richtig, einen Fonds einzurichten, mit dem man auf diese Barrieren im Bereich der Behindertenpolitik reagieren kann, um die Lebensqualität der Menschen, die blind oder sehbehindert sind, zu verbessern.
Unsere zukünftige politische Handlungsweise lautet: Keine Kürzungen mehr beim Landesblindengeld. Wir müssen überlegen, wie wir gemeinsam diese Kürzungen zurücknehmen können. Wir müssen dafür sorgen, dass es einen Fonds gibt, mit dem generell Barrieren beseitigt werden können. Ansonsten müssen wir vor allem dafür sorgen, dass mit den Betroffenen geredet wird und nicht über sie hinweg entschieden wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zwei Punkte ansprechen, weil die Kol
legin Klahn wieder einmal sehr nebulöse Anschuldigungen oder Vorwurfe gemacht und insgesamt eine sehr nebulöse Rede gehalten hat.
Erstens: Aktionismus. Das ist kein Aktionismus, den wir hier betreiben, sondern wir greifen reale Vorfälle auf.
Ich will das an zwei Punkten deutlich machen. Frau Klahn, hören Sie mir zu, das hilft beim nächsten Reden. - Der erste Vorwurf kommt vom Verband der Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien, der schlicht und ergreifend behauptet, intakte Strukturen in den Jugendämtern in Schleswig-Holstein würden kaputtgespart. Das ist ein Vorwurf dieses Verbandes.
Unsere Aufgabe ist es, das zu überprüfen. Das hat mit Aktionismus nichts zu tun.
Die zweite Frage, der man nachgehen muss, ist, dass Auswahl und Betreuung von Pflegefamilien zum Beispiel in Hamburg-Mitte einem freien Träger übertragen worden sind. Wir haben vom Verband gehört, dass das auch in Schleswig-Holstein an einigen Stellen so gemacht wird. Wir möchten gern wissen, wie die freien Träger ausgewählt werden, wie die Jugendämter mit den freien Trägern zusammenarbeiten, wie die Kontrolle der freien Träger vonstattengeht.
Auch das ist ein Punkt, den wir aufgreifen sollten. Das hat uns veranlasst, unseren Antrag in das Hohe Haus einzubringen. Das hat mitnichten etwas mit Aktionismus zu tun, es hat schlicht und ergreifend etwas damit zu tun, nicht darauf zu warten, dass es einen Vorfall wie in Hamburg gibt, der uns zwingt, daran zu arbeiten, sondern die Signale, die jetzt ausgehen, zu hören.
Zweitens: ihr nebulöser Vorwurf, irgendjemand hätte gesagt, Heimerziehung sei besser als Pflegefamilien. Auch da haben Sie wieder nicht richtig zugehört oder haben das hören wollen, was Sie für Ihre Reden gut gebrauchen können. Ich sage Ihnen noch einmal ganz deutlich: Pflegefamilien sind eine gute Einrichtung. Wir wollen das System der Pflegefamilien stärken, weil wir es richtig finden, dass Kinder in Liebe und Geborgenheit, die sie zu
Hause, in ihrem eigentlichen Umfeld nicht bekommen, an anderer Stelle kriegen können. Viele Pflegefamilien leisten unendlich viel Gutes, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Das schließt aber nicht aus, dass es stationäre Heimerziehung gibt, die durchaus ihre Berechtigung hat. Wenn in kleinen Heimen, in Wohngruppenart Heimat und ein Zuhause für Kinder geschaffen wird, ist das eine wichtige und notwendige Geschichte.
Entscheidend ist, dass jede Jugendhilfemaßnahme, egal, wie sie veranlasst wird, transparent und so gestaltet wird, dass sie dem Wohle des Kindes dient. Das wollen wir mit unserem Antrag und der Diskussion gewährleisten, nicht nebulös, sondern an der Sache orientiert.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sozialtickets gibt es auf kommunaler Ebene in vielen Orten mit den unterschiedlichsten Regelungen. Die Gemeinsamkeit der bestehenden Sozialtickets ist eine Ermäßigung auf den jeweiligen regionalen Fahrpreis, die sich nach sozialen Kriterien berechnet.
Lediglich das Land Brandenburg macht mit seinem „Mobilitätsticket Brandenburg” eine Ausnahme. Das „Mobilitätsticket Brandenburg” mit seinen unterschiedlichen Geltungsbereichen in Kreisen und kreisfreien Städten kostet pro Monat zwischen 27,50 € und 64,20 €. Dies ist also kein ausgesprochen günstiges Monatsticket, wie von den Linken gefordert.
Im Rahmen des Armut- und Reichtumberichts haben wir über die Arbeitslosigkeit als wesentliche Ursache für ein erhöhtes Armutsrisiko gesprochen sowie über gleiche Bildungschancen für alle, die einen wichtigen Lösungsansatz gegen Armut bilden. Zur Bildungspolitik und zur Teilhabe an den Bildungsangeboten im Land Schleswig-Holstein gehört auch die kostenfreie Schülerbeförderung, die wir wiederherstellen wollen und müssen, weil sie von der jetzigen Landesregierung abgeschafft worden ist. Das ist unsere Antwort, um im Bereich
des ÖPNV Vergünstigungen für Menschen zu erreichen.
Dieser Ansatz mag der Fraktion DIE LINKE nicht weit genug gehen. Wir sollten aber realistisch bleiben und keine finanzpolitischen Wolkenkuckucksheime versprechen.
Die kostenfreie Schülerbeförderung als eine Form der Bildungsgerechtigkeit werden wir nach dem 6. Mai 2012 wieder einführen. Gleichwohl ist es richtig und gut, wenn sich Schleswig-Holsteins Kommunen entschließen, im Bereich der Sozialtransfers auch Sozialtickets für regionale und kommunale Verkehrsverbünde und -gesellschaften einzuführen. Wir halten bei aller Sympathie für soziale Infrastrukturen, die die Menschen unterstützen und ihnen helfen, diese Form des von der Fraktion DIE LINKE geforderten Sozialtickets für falsch. Die von den Linken geforderten Sozialtickets sind zurzeit nicht realisierbar.
Noch eine Anmerkung zum Schluss: Wir im Landesparlament sollten nicht als Bühne für morgendliche Happenings der Linksfraktion dienen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute und gesunde Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein sind das Ziel. Wer dieses Ziel erreichen will, der muss sich auch mit der Arbeit und dem Wirken der staatlichen Aufsichtsbehörden, der Arbeitsschutzbehörden und der Unfallkasse Nord auseinandersetzen. Dies haben wir versucht, mit unserem Antrag im Hohen Haus zu erreichen, einem Antrag, der dann ohne Diskussion im Plenum an den Sozi
alausschuss überwiesen wurde und dort in der Sitzung am 27. Oktober - wie zu erwarten - von CDU und FDP abgelehnt wurde.
Warum nun ein erneuter Versuch, hier mit der Diskussion im Landtag die Bedeutung und die Notwendigkeit des Arbeitsschutzes und der Arbeitsgesundheit hervorzuheben? - Dafür gibt es aktuell aus meiner Sicht vier gute Gründe:
Erstens. Eine neue Studie der Internationalen Vereinigung für soziale Sicherheit kommt zu dem kurzen und prägnanten Ergebnis: Prävention lohnt sich. In dieser Studie sind die Kosten und der Nutzen von Präventionsmaßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für die Unternehmen bewertet worden. Untersucht werden in diesem Zusammenhang die Wirkung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Arbeitsund Verfahrensabläufe, Produktqualität, Betriebskultur und das betriebliche Image in der Öffentlichkeit. Die Studie der Internationalen Vereinigung für soziale Sicherheit kommt zu dem überzeugenden Ergebnis, dass jeder Euro, der in betriebliche Sicherheit und Gesundheitsprävention investiert wird, eine Kostenersparnis von 2,20 € erbringt. Prävention lohnt sich also für Unternehmen - auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zweitens. Anfang November fand der Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizinkongress in Düsseldorf statt, ein Kongress, der mit mehr als 5.000 Teilnehmern Fragen des individuellen Arbeitsschutzes, der betrieblichen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit diskutierte und eindeutig aufforderte, dies auch in der Zukunft auch in Deutschland zu stärken.
Drittens. Selbst die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat sich am 23. und 24. November 2011 mit dem Arbeitsschutz beschäftigt. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat beschlossen, die Reduzierung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz ab dem Jahr 2013 zum zentralen Präventionsschwerpunkt für Gewerbeaufsicht und die gesetzliche Unfallversicherung zu machen.
Psychische Belastungen verursachen nach aktuellen Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung Kosten von jährlich über 7 Milliarden €. Die Behandlungskosten psychischer Erkrankungen und der Anteil der Beschäftigten, die aufgrund psychischer Erkrankungen vorzeitig in Rente gehen, sind in den vergangenen Jahren gewaltig angestiegen. Also auch die Arbeits- und Sozialminister haben sich mit den Themen Arbeitsschutz und Prävention beschäftigt.
Viertens. Im Jahr 2010 gab es in Schleswig-Holstein 964.000 Arbeitsunfälle. Wenn man die 223.998 Wegeunfälle hinzurechnet, landet man bei über 1 Million Arbeitsunfällen im vergangenen Jahr. Das ist eine Zahl, die erschrecken muss.
Diese vier Punkte machen deutlich, dass Arbeitsschutz kein Nischenthema ist, sondern die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die Voraussetzungen dafür sind, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit in einem guten Umfeld verrichten können und motiviert bleiben.
Ziel des Arbeitsschutzes ist es, gesundheitliche Risiken für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu verringern und damit für mehr Zufriedenheit und einen geringeren Krankenstand zu sorgen.
Der Abbau von Personalstellen - jetzt komme ich zur Kritik an der Landesregierung - und die Deregulierung von Aufgaben gefährden dagegen Leben und Gesundheit der Bevölkerung. Dies gilt gerade im Bereich des Arbeitsschutzes. Die Zahl der Gewerbeaufsichtsbeamten in Schleswig-Holstein liegt bei 34 und soll weiter gesenkt werden. Es ist unvorstellbar, wie dann diese Aufgaben, die natürlich in diesen Konferenzen beschrieben werden, die aber auch auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz verabredet worden sind, in Schleswig-Holstein umgesetzt werden sollen.
Gleichzeitig gab es aber auch im Zeitraum von 2008 bis 2012 den Auftrag der Europäischen Union, Arbeitsunfälle um 25 % zu reduzieren. Das ist mit der Beratung über Gefährdungen, aber auch mit der Überprüfung von Betrieben verbunden. Das ist eine Aufgabe, für die in Schleswig-Holstein viel zu wenig Fachpersonal zur Verfügung steht.
Andere Bundesländer gehen hierbei andere Wege. So will Nordrhein-Westfalen 60 Stellen bei der Gewerbeaufsicht neu besetzen.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Qualifizierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Raum für Kreativität, Aufstiegsmöglichkeiten, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitszeitintensität, berufliche Zukunftsaussichten und Arbeitsplatzsicherheit wie auch präventiver Arbeitsschutz und Arbeitsgesundheit sind Anforderungen an die Wirtschaft und an die Unternehmen. Die Erfüllung dieser Anforderungen muss von der Gesellschaft und von einem funktionierenden Sozialstaat überwacht werden.
Deshalb brauchen wir auch in Schleswig-Holstein einen Arbeitsschutz auf der Höhe der Zeit. Dies wollen wir mit unserem Antrag dokumentieren.
Darum heute noch einmal der Appell an die regierungstragenden Fraktionen, sich diesem Anliegen nicht zu verschließen und sich der Herausforderung nicht zu verweigern, sondern sich ebenfalls für eine Stärkung des Arbeitsschutzes in Schleswig-Holstein einzusetzen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Wolfgang Kubicki hat mich in der Diskussion zu den Punkten 40 und 70 der Tages
ordnung angesprochen und berichtet, ich hätte ihn aufgefordert, für den VfB einen Werbepartner zu suchen. Dies trifft nicht zu.
Richtig ist vielmehr: Der Abgeordnete Wolfgang Kubicki hat selbst am Rande des Pokalspiels Holstein Kiel gegen VfB Lübeck am 4. Juni 2011 Verantwortliche aus dem Vorstandsbereich des VfB angesprochen, er könnte etwas in Bezug auf Werbepartner vermitteln - und dieses im Zusammenhang mit dem Glücksspielgesetz. Darüber wurde im Aufsichtsrat des VfB Lübeck, dem ich angehöre, berichtet. Ich wurde gebeten, Herrn Kollegen Kubicki anzusprechen. Dies ist auch am Rande der Landtagssitzung Ende Juni 2011 - vom 29. Juni bis 1. Juli - geschehen. Ich habe ihn aber dort nicht darum gebeten, eine Firma oder etwas Ähnliches zu vermitteln, sondern den Kontakt zum VfB weiter herzustellen. Dies ist dann auch in der Form geschehen, dass der Kollege Kubicki mir Adressen von zwei Rechtsanwälten übermittelt hat, die dann mit dem VfB Lübeck über Unternehmen verhandelt haben.
Alle Verhandlungen und Verträge, die dann mit dem Werbepartner oder möglichen Werbepartnern geführt worden sind, sind ausschließlich vom Vorstand des VfB Lübeck getätigt worden. Der Aufsichtsrat ist dann immer im Nachhinein informiert worden.
Abschließend will ich sagen: Ich bleibe bei meiner Ablehnung des Glücksspielgesetzes und hätte mir tatsächlich für den VfB Lübeck einen anderen Werbepartner - nicht aus dem Glücksspielbereich - gewünscht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Arbeitsbedingungen für geringfügig Beschäftigte zu verbessern, ist unser Anliegen. Schlecht bezahlte, atypische und prekäre Beschäftigung hat rasant zugenommen. Das normale Arbeitsverhältnis ist schon lange nicht mehr der Normalfall. Über 22 % der Beschäftigten arbeiten mittlerweile im Niedriglohnsektor. 1,4 Millionen Menschen brauchen trotz Erwerbstätigkeit staatliche Unterstützung. Die Hälfte aller neuen Arbeitsverträge ist befristet. Die Zahl der Leiharbeitsverhältnisse hat sich in den letzten sieben Jahren verdreifacht. Leiharbeit wird zunehmend zu Tarifflucht und Lohndumping missbraucht und bietet kaum Chancen, in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu wechseln.
Diese Entwicklung hat zu einer massiven Entwertung von Arbeit, von Lebensläufen und von Erwerbsbiografien insgesamt geführt. Es gibt in Deutschland zwei Klassen von Beschäftigten: Die einen stehen in einem festen Arbeitsverhältnis und bekommen einen meist ausreichenden Lohn - oft, aber noch nicht oft genug, zu tariflich vereinbarten Konditionen. Die anderen müssen ihre Arbeitskraft unter Wert und oft mit großer Unsicherheit verkaufen. Sie sind befristet auf Leiharbeits-, Teilzeitoder geringfügiger Basis beschäftigt. Diese Menschen leben und arbeiten ohne existenzsicherndes Einkommen, ohne berufliche Perspektiven und Teilhabechance. Ihnen wird die gesellschaftliche Anerkennung ihrer Arbeit verwehrt. Auf den Punkt gebracht: Prekäre Arbeitsverhältnisse schaffen prekäre Lebensverhältnisse.
Eine Situation, die ganz besonders hart in Teilzeit beschäftigte Frauen trifft. Fast 40 % aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen arbeiten in Teilzeit. Fast jede dritte Frau in Deutschland arbeitet für einen Niedriglohn, während es unter den Männern mit etwa 12 % deutlich weniger sind. Es ist ein Skandal, dass bei gleicher beziehungsweise gleichwertiger Arbeit immer noch Frauen im Durchschnitt 23 % weniger Lohn erhalten als Männer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Ungerechtigkeit und diesen Missbrauch von Minijobs durch Arbeitgeber gilt es zu bekämpfen und für Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.
Wir müssen uns für gute Arbeit einsetzen. Das bedeutet, Arbeit muss gerecht bezahlt und existenzsichernd sein. Arbeit sollte unbefristet und sozialversichert und auf einem hohen Niveau des Arbeitsund Gesundheitsschutzes im Betrieb organisiert sein. Das Auseinanderdriften unserer Gesellschaft in immer ärmere und immer reichere Menschen muss endlich gestoppt werden.
Um die Dimension noch einmal zu verdeutlichen: In Schleswig-Holstein waren 2010 von 828.000 Beschäftigen 268.000 in geringfügiger Beschäftigung tätig, was einem Anteil von 18,1 % entspricht. Damit liegt Schleswig-Holstein deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 16,6 %. Wenn man auf die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein schaut, dann ergibt sich, dass die Städte Kiel und Lübeck mit einem Anteil von 15,5 beziehungsweise 15,8 % den geringsten Wert an geringfügiger Beschäftigung aufweisen und im Kreis Plön mit 23,3 % der absolut höchste Anteil aller Beschäftigten, die ausschließlich in geringfügiger Beschäftigung tätig sind, gezählt wird. Zahlen, die sich übrigens in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der SPD-Fraktion wiederfinden. Diese Zahlen machen deutlich, dass geringfügige Beschäftigung auch in Schleswig-Holstein alles andere als ein geringfügiges Phänomen ist. Darum müssen die Arbeitsbedingungen für geringfügig Beschäftigte verbessert werden.
Wir fordern die Landesregierung deswegen auf, sich im Bundesrat für eine Reform der geringfügigen Beschäftigung und für eine verstärkte Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einzusetzen.
Es muss das Ziel sein, stärker darauf hinzuwirken, dass wesentliche arbeitsrechtliche Ansprüche wie zum Beispiel die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub und Kündigungsschutz durch Arbeitgeber den geringfügig Beschäftigten nicht länger vorenthalten werden. Wir fordern auch eine Begrenzung der geringfügigen Beschäftigung auf eine wöchentliche Tätigkeit von maximal 12 Stunden, damit Ausbeutung und Lohndumping verhindert werden. Minijobs müssen zurückgedrängt und dürfen nicht ausgeweitet werden. Der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ muss für Stamm
beschäftigte und Leiharbeiter ohne Ausnahme gelten.
Darum unterscheidet sich unser Engagement vom Vorschlag der CDU- und FDP-Bundestagsfraktionen, die die Verdienstgrenzen bei Minijobs von 400 auf 450 € anheben wollen. Dies ist der falsche Weg und das völlig falsche Signal. Eine Anhebung der Verdienstgrenze auf 450 € würde die Situation der davon betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur noch verschlimmern.
Die richtige Antwort ist, die Verdienstgrenze bei Minijobs nicht anzuheben und stattdessen für die Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse sowie für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zu sorgen
und damit verbunden auch die Arbeitnehmerrechte von Minijobbern und geringfügig Beschäftigten zu stärken.
Vielen Dank, Herr Minister. Herr Minister, Sie haben vorhin die These „arm wegen Beschäftigungslosigkeit“ aufgestellt:. Würden Sie auch die These „arm trotz Beschäftigung“ unterstützen, zumal rund 1,4 Millionen Menschen arbeiten und gleichzeitig ALG-II-Bezieher sind, weil sie mit ihrer Arbeit nicht genug verdienen, weil sie arm trotz Beschäftigung sind?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir vorweg ein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit für die Aufbereitung der Daten und Fakten des Dritten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung. Der Bericht legt die vielen Facetten der Armut und des Armutsrisikos dar. Armut zeigt sich eben nicht nur am Mangel an Geld, sondern am Mangel der Teilhabe an zentralen Lebensbereichen wie Bildung, Erwerbsarbeit, gesundheitliche Versorgung, Wohnen und Kultur. Wenn in Schleswig-Holstein die Armutsrisikoquote im Jahr 2009 bei 15,9 % lag und nur Hamburg und Bremen höhere Armutsrisikoquoten aufweisen, fordert uns das sehr heraus, ganz besonders die Situation von Kindern und Jugendlichen ist dabei nicht zu akzeptieren.
Circa 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland - davon 76.000 Kinder und Jugendliche allein in Schleswig-Holstein - sind von Armut betroffen. Hier gibt es einen dringenden Handlungsbedarf. Der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur bei Kita und Schule, Investitionen in Bildung, gleiche Bildungschancen für alle und auch zusätzliche Geldtransfers sind wichtige Lösungsansätze.
Bei der Suche nach Wegen zur Verringerung der Kinderarmut in Deutschland dürfen die Bereiche „Geld“ und „Infrastruktur“ nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Denn neben dem Ausbau der Betreuungsinfrastruktur könnte eine eigenständige Kindergrundsicherung ein wichtiger Schritt zur Verringerung der Kinderarmut sein. Da Kinderarmut aber immer
auch Familienarmut bedeutet, ist die wirksamste Strategie gegen Kinderarmut, den Eltern eine existenzsichernde Arbeit zu gewährleisten. Dazu gehört eine familienbewusste und aktive Arbeitsmarktpolitik, die durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns untermauert werden muss.
Dies ist besonders für Alleinerziehende und für Menschen mit Migrationshintergrund wichtig, die neben Erwerbslosen besonders von Armut gefährdet sind. Die Situation der Alleinerziehenden beleuchten wir noch intensiver durch die große Anfrage meiner Fraktion. Die Diskussion darüber ist hier in der Debatte schon angesprochen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Schere zwischen Arm und Reich darf sich nicht weiter öffnen. Die jüngsten Kürzungen in der Arbeitsmarkt- und der Sozialpolitik verschlimmern die Ungleichheit noch. Arbeitslosigkeit stellt die wesentliche Ursache für ein erhöhtes Armutsrisiko dar. Für Lösungsansätze weist der Bericht der Landesregierung auf das Zukunftsprogramm „Arbeit“, mit dem Beschäftigung gesichert und ausgebaut werden soll, hin. Es wird auf die Beschäftigungsfähigkeit und auch auf die Betreuung und Förderung benachteiligter Jugendlicher eingegangen, ebenso auf das Thema „Fachkräftesicherung“, das in der Zukunft eine zentrale Rolle in der Arbeits- und Wirtschaftspolitik des Landes einnehmen soll.
Was aber fehlt, ist die Feststellung, dass auf gar keinen Fall bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik gekürzt werden darf. Wenn das Armutsrisiko in erheblichem Umfang mit Arbeitslosigkeit korrespondiert, dann sind die Kürzungen durch die schwarzgelbe Bundesregierung im Rahmen der Instrumentenreform absolut kontraproduktiv.
Durch die Sozialkürzungen des schwarz-gelben Sparpakets auf Bundesebene werden in der Förderung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen allein in Schleswig-Holstein 655 Millionen € in den Jahren 2012 bis 2015 fehlen. Das ist Politik, die nicht Chancen und Perspektiven eröffnet, sondern Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt und damit nicht das Armutsrisiko verringert. Diese Politik ist ein Skandal.
Der Bericht geht in seinem letzten Kapitel auf die Entwicklung von Reichtum und Vermögen in
unserem Land ein. Die aktuelle OECD-Studie hat nun aufgezeigt, dass die Einkommensungleichheit in Deutschland erheblich stärker gewachsen ist als in den meisten anderen OECD-Ländern. Eine wachsende Ungleichheit kann bedeuten, dass die Akzeptanz unserer demokratischen Gesellschaftsordnung und auch unserer Wirtschaftsordnung infrage gestellt wird. Der soziale Zusammenhalt wird geschwächt. Um das zu verhindern, ist die Investition in Bildung und damit gleiche Bildungschancen für alle die wichtigste Voraussetzung.
Zudem verpflichtet Reichtum zu sozialer Verantwortung. Das heißt für mich übersetzt: Der reiche Teil der Gesellschaft muss angemessen an den sozialen Aufgaben beteiligt werden. Das geht zum Beispiel über das Steuerrecht, bei dem jeder nach seiner Leistungsfähigkeit an der Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben beteiligt werden muss. Damit sind die Erhöhung des Spitzensteuersatzes und der Abgeltungssteuer sowie die Wiedereinführung der Vermögenssteuer zwingend notwendig, und sie fördern damit auch die Gerechtigkeit in unserem Land.
Der Bericht enthält viele Zahlen und Fakten, die beunruhigend sind und uns zum Handeln auffordern. Die kommende Altersarmut, die Verschuldung und die aktuelle Wohnungsnot in einigen Städten wären noch anzusprechen. Der Bericht ist auch noch um aktuelle Statistikdaten zu ergänzen. „Todesursache Armut“, titelte gestern die „SchleswigHolsteinische Landeszeitung“. Reiche leben länger, und arme Menschen haben eine geringere Lebenserwartung. Das ist ein alarmierendes, zum Handeln aufforderndes Signal. Wir müssen gemeinsam Lösungsansätze dafür finden, und das am besten in allen Ausschüssen des Landtags, aber vor allem sollten wir das im Sozial- und im Wirtschaftsausschuss des Landtags vertieft diskutieren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will an dieser Stelle noch einmal das Bild aufgreifen, das man immer wunderschön so beschreibt: Für Krokodilstränen braucht man keine Taschentücher. Genau das ist die Diskussion, die Sie von den regierungstragenden Parteien hier anzetteln.
Sie sagen ganz deutlich, dass Sie Familien stärken wollen und sich darum kümmern, dass Eltern allein zu Hause auf die Kinder aufpassen und sie erziehen können, dass Sie das unterstützen wollen. Was machen Sie im selben Atemzug bei der Arbeitsmarktreform, bei der Instrumentenreform? - Sie streichen das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger, und zwar setzen Sie es auf null. Sind es gar keine Menschen, die ihre Kinder zu Hause erziehen? Wollen Sie denen keine Unterstützungsleistung geben?
Das ist - ich darf es nicht sagen - eine Politik, die Ihnen objektiv - ich sehe das auch an den Reden von Frau Rathje-Hoffmann - nicht so richtig gefällt. Frau Klahn hat auch deutlich ihre Kritik geäußert. Sie suchen hier Punkte, damit Sie aus dieser Klemme herauskommen. Sagen Sie es doch ganz ehrlich! Machen Sie kein Bohei darum, wie schön die Welt sein könnte, wenn das so umgesetzt wird! Nein, Sie stecken in einer ganz bescheuerten Krise, nein Klemme - eine Krise haben Sie auch -; die Klemme ist da, wo Sie eigentlich wissen, dass wir ganz andere Instrumente brauchten.
Wir brauchten eine eigenständige Kindergrundsicherung. Da sind wir übrigens in der Großen Koalition alle gemeinsam, die regierungstragenden Fraktionen, nach Berlin gelaufen und haben eingefordert, dass das umgesetzt wird. Da sind wir auch nicht weitergekommen.
Aber langsam entwickelt sich etwas. Das ist der Weg, um Familien zu unterstützen, indem man nämlich die Kinder unterstützt.
Zweiter Punkt: Hier hat noch niemand davon gesprochen, dass auch die Krippen und Kindertagesstätten einen eigenständigen Bildungsauftrag haben. Das ist nicht mehr nur Betreuung, die man zu Hause besser leisten kann.
Es steht ein eigenständiger Bildungsauftrag dahinter. Sie wissen doch auch, dass sich die Lebensverhältnisse in unserer Gesellschaft verändert haben. Es gibt immer mehr Kinder von Alleinerziehenden sowie Kinder, die als einziges Kind in einer Familie leben. Außerdem wissen wir, dass Gemeinschaft guttut. Also ist es doch richtig, diesen Bildungsauftrag und diese soziale Komponente in den Vordergrund zu rücken und keine Abgrenzung zu organisieren.
Der dritte Punkt: Es ist noch nicht so furchtbar lange her - ich glaube, es war gegen elf Uhr -, als wir im Hohen Haus den Armuts- und Reichtumsbericht diskutiert haben. Auch die Redner der Regierungsfraktionen haben sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Kinderarmut die Armut der Eltern ist, weil sie erwerbslos sind. Dieses Problem muss man beseitigen. Hierfür muss man entsprechende Rahmenbedingungen schaffen.
Deswegen ist es richtig, nicht in das Betreuungsgeld zu investieren. Vielmehr muss in den Bildungsauftrag, in die Grundsicherung für Kinder und natürlich in Arbeit investiert werden. Deswegen ist der Antrag richtig, den Grüne und SPD gestellt haben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass der Begriff Mindestlohn kein Aufstöhnen und keinen Aufschrei mehr in diesem Haus hervorruft, sondern dass wir uns seit einigen Tagen einig sind, dass an dieser Stelle gearbeitet werden muss und der Mindestlohn kommen muss. Ich weiß, dass man es in einigen Bereichen noch Lohnuntergrenze nennt, aber es ist dasselbe. Diese Gemeinsamkeit sollte auch von uns hier im Haus genutzt werden.
Es ist eine Gemeinsamkeit, die auch notwendig ist. Wenn man von einem Mindestlohn von 8,50 € ausgehen würde - laut einer Studie des Prognos-Instituts -, hätten etwa 5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reale Lohnverbesserungen, auch unter dem Gesichtspunkt, dass ihre Absicherung im Alter besser ist. Das ist also vernünftig. Das ist auch deswegen vernünftig, weil für 5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Gang zum Sozialamt entfällt, weil sie nämlich keine aufstockende Sozialhilfe mehr brauchen. Auch das ist ein überzeugendes Argument, warum man sich für den Mindestlohn beziehungsweise eine entsprechende Lohnuntergrenze einsetzen sollte.
Aber wie es immer so in der Politik ist: Umso enttäuschender ist das, was im Endergebnis in Leipzig beim CDU-Parteitag herausgekommen ist. Das Bekenntnis zum Mindestlohn beziehungsweise zur Lohnuntergrenze lässt nach dem Beschluss keine vernünftigen Taten erwarten. Die Mindestlohngegner - so muss man das eindeutig sagen - haben den Arbeitnehmerflügel der CDU völlig übertölpelt
und dafür gesorgt, dass man im Grunde keinen vernünftigen Mindestlohn auf dieser Basis zustande bringen kann.
Die CDU will verbindliche Lohnuntergrenzen nur in Bereichen einführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Das könnte dazu führen, dass ausbeuterische Arbeitgeber mit christlichen Pseudo-Gewerkschaften niedrigste Tariflöhne vereinbaren, das heißt konkret, dass Arbeitgeber, die Lohndumping betreiben wollen, nur noch mit zweifelhaften Tarifpartnern einen Tarifvertrag abschließen müssen. Dass es das gibt, wissen wir, denn es gibt bereits mehrere Hundert von diesen Tarifverträgen in Deutschland.
Selbst wenn die dort festgelegten Löhne nur knapp über der Sittenwidrigkeit liegen würden, wären sie laut CDU-Parteitagsbeschluss zu akzeptieren und nicht angreifbar. Das bedeutet, mit diesem Parteitagsbeschluss erlaubt die CDU auch Stundenlöhne von 4 oder 5 €. Das wäre fatal und ein Skandal.
Aber auch die Entscheidung für branchen- und regionalspezifische Lohnuntergrenzen ist falsch. Ein Mindestlohn muss eine für alle verbindliche Untergrenze sein. Stundenlöhne von 4 € sind unmenschliches Lohndumping, egal in welcher Branche und vor allem auch egal in welchem Bereich und welcher Region sie existieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, notwendig ist ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn als absolute Lohnuntergrenze. Dass es heute schon Hunderte von Tarifverträgen gibt, die dieses unterlaufen, wissen wir. Aber auch die Beschäftigten haben einen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitsentgelt, ihr Lohn sie unabhängig von ergänzender Sozialhilfe macht.
Wenn wir die Realität in Schleswig-Holstein angucken, stellen wir fest, dass 27 % aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein im Niedriglohnsektor beschäftigt sind. Das ist mehr als in jedem anderen Bundesland. Bundesweit ist allerdings auch jeder fünfte Arbeitnehmer, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, im Niedriglohnsektor.
An diesen Fakten konnte auch die CDU auf ihrem Parteitag nicht mehr vorbei. Und dann ist Merkel öffentlichkeitswirksam als Tiger gesprungen und leider als unausgegorener, löchriger Lohnuntergrenzen-Flokati gelandet.
Richtig und konsequent wäre es, wenn Sie formuliert hätten: Wir brauchen eine Lohnuntergrenze, also einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der 8,50 € nicht unterschreiten darf.
Dann ist es notwendig, dass sich darauf aufbauend Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die jeweiligen Tarifverträge auf tarifvertragliche Löhne verständigen, das heißt, dass mitnichten die Tarifautonomie außer Kraft gesetzt wird.
Wer aber - wie der Ministerpräsident unseres Landes - gegen einen flächendeckenden Mindestlohn ist und den im Bundesvergleich größten Anteil von Niedriglohnbeziehern in Schleswig-Holstein auch noch schönredet und als akzeptabel bezeichnet, weil die Lebenshaltungskosten in Schleswig-Holstein geringer sind als in München, hat schlicht und ergreifend nicht begriffen, dass es auch um den Wert von Arbeit geht und nicht nur um ideologische Ablehnung von Mindestlöhnen.
Herr Ministerpräsident, Arbeit muss Würde haben. Und würdige Arbeit ist existenziell auch für das Leben im Alter, für eine Rente, von der man leben kann. Mit Ihrem - ich sage es deutlich - unverantwortlichen Gerede leiten Sie einen Prozess ein, der zu Altersarmut in großem Maßstab führen wird. Sie reden permanent davon, dass die Haushaltskonsolidierung oberste Priorität hat, und dann subventionieren Sie Löhne und Renten in unverantwortlichem Ausmaß für die öffentlichen Haushalte und verweigern sich damit nach wie vor einer Lösung, die die Staatskasse um 7 Milliarden € entlasten würde.
Ich komme zum Schluss. - Deshalb kann ich nur sagen: Besinnen Sie sich, kommen Sie endlich zur Vernunft. Setzen Sie sich auch in Ihrer Partei für einen gesetzlichen Mindestlohn mit einer absoluten Lohnuntergrenze von 8,50 € ein. Es wäre vernünftig und im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon ziemlich gewagt, die Agenda 2010 auf die Frage der Schaffung des Niedriglohns und der Diskussion eines Mindestlohns zu reduzieren.
- Ich werde gleich etwas dazu sagen, aber ich will erst den eigentlichen Ansatz machen. Anfang dieses Jahrtausends haben wir auch mit der Regierung Schröder in Berlin diskutiert, was man am Arbeitsmarkt und in den Sozialgesetzen verändern muss, Herr von Boetticher. Da ging es darum, die vielen Millionen Menschen, die in der Sozialhilfe waren, die komplett aus jedem Leistungsbezug, aus jedem Anspruch auf Arbeitsförderung herausgedrängt waren, hineinzuholen. Das ist die große Leistung der Agenda 2010, dafür zu sorgen, dass das gelungen ist, die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Der zweite Punkt hängt damit zusammen. Nicht nur Menschen, die in der Sozialhilfe waren, haben Ansprüche auf Unterstützung von Leistungen und wurden am Arbeitsmarkt wieder ernst genommen. Das hat dazu geführt, dass wir 5 Millionen Arbeitslose hatten, deren Zahl bis heute reduziert werden konnte. Wie gesagt, es geht nicht darum, einfach die Arbeitslosenstatistik heranzuziehen, sondern deutlich zu machen, dass das über das System der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gelaufen ist.
Wenn hier vom Niedriglohn gesprochen wird - der Niedriglohn existiert nicht nur an der polnischen Grenze. Gehen Sie einmal in die Filiale einer großen Friseurkette in Kiel und fragen, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort verdienen! Da haben Sie den Niedriglohn, den Sie angeblich an der polnischen Grenze vermuten. Er ist hier, er ist in vielen Dienstleistungen vorhanden. Es ist unmenschlich, und es ist nicht in Ordnung, dass Menschen so wenig Geld für ihre Arbeit bekommen. Das muss aufhören.
Es muss an einer Stelle diskutiert werden, wenn wir von einem Mindestlohn von 8,50 € ausgehen.
Mit dem Mindestlohn unterbinden wir Lohndumping. Dass Unternehmen darauf bauen, dass ihre Mitarbeiter und deren Familien vom Staat Unterstützung erhalten, kann wohl niemand ernsthaft wollen. Es darf auch nicht sein, dass Menschen, die von ihrer Arbeit leben müssen, dies nur dann können, wenn sie zusätzlich staatliche Transferleistungen beziehen. Wenn wir wenigstens in diesem Punkt Gemeinsamkeit herstellen können, Herr Kollege Kalinka, werden wir auch in den anderen Fragen Einigkeit hinbekommen. Dann ist nämlich klar, dass ein Mindestlohn bei circa 8,50 € liegen muss.
Wer das nicht akzeptieren will, läuft mit Scheuklappen durch die Welt, und das finde ich bedauerlich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit seinem vierten Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 hat der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Dr. Ulrich Hase, einen umfassenden Bericht über die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein vorgelegt. Ich will im Namen der SPD-Fraktion und auch ganz persönlich, sehr geehrter Herr Hase, Ihnen und Ihrem Team ein herzliches Dankeschön sagen,
ein Dankeschön für die Arbeit und das Engagement, das Sie als Interessensvertretung für die Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein aufbringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten zeigt aber auch sehr deutlich die Schwächen und Unzulänglichkeiten der gegenwärtigen Landesregierung bei der Umsetzung einer fortschrittlichen und aktiven Politik für Menschen mit Behinderung auf. So kritisiert der Landesbeauftragte sehr deutlich die mangelhafte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein. Dem kann ich mich nur anschließen.
Das Fehlen jeglichen Engagements der Landesregierung zur Erarbeitung eines Aktionsplans für das Land Schleswig-Holstein wird nicht nur kritisiert, sondern es wird auch festgestellt, dass SchleswigHolstein aus einer Vorreiterrolle in der Integrations- und Inklusionspolitik weit hinter andere Bundesländer zurückgefallen ist. Seit dem 26. März 2009 gilt in Deutschland die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Mit der Konvention werden viele Rechte wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, das Recht auf Arbeit sowie das Recht auf Teilhabe am politischen Leben beschrieben. Das sollte mittlerweile auch bei uns selbstverständlich sein.
In der Broschüre „Was ist Politik?“ der Lebenshilfe Schleswig-Holstein wird in leichter Sprache erklärt, was die Idee der Inklusion bedeutet:
„Inklusion bedeutet, dass alle Menschen immer selbstverständlich dazugehören. In allen Bereichen der Gesellschaft.
Jeder Mensch soll teilhaben können. Und jeder bekommt dabei die Unterstützung, die er braucht.
Das gilt zum Beispiel für alte und junge Menschen, Männer und Frauen, Menschen mit einer anderen Hautfarbe, Menschen mit Behinderung.
An Menschen mit Behinderung und Barrierefreiheit soll in allen Bereichen des Lebens immer gedacht werden.
Menschen mit Behinderung sind Experten in eigener Sache!“
Ich glaube, da ist sehr einfach beschrieben, wie auch in vielen anderen Bereichen des politischen Lebens und der politischen Gestaltung Inklusion aussehen sollte. Dass wir davon noch ein großes Stück weit entfernt sind, stellt auch der Bericht von Ulrich Hase und von seinem Team dar.
Wie ist die Realität heute in Schleswig-Holstein? Zitat aus dem Bericht:
„Der Landesbeauftragte wiederholt hier aber auch seine Auffassung, dass der Begriff der Inklusion nicht missbraucht werden darf, zum Beispiel indem Inklusion gerade dann als erstrebenswert angesehen wird, wenn damit Sparmaßnahmen erwartet werden.“
Oder an anderer Stelle - ich zitiere aus dem Bericht -: