Ich sage Ihnen zu der Frage des Sachleistungsbezugs Folgendes. Ich bin sehr dafür, dass wir beispielsweise die Beiträge für Kinder aus Hartz-IVFamilien an die Vereine direkt zahlen. Ich bin sehr dafür, dass wir das möglicherweise an die Theater direkt zahlen, weil ich genau wie Sie - wenn Sie ehrlich sind, geben Sie das zu - weiß, in wie vielen Familien der Geldbezug nicht dazu verwandt wird, etwas für die Kinder, sondern etwas für den eigenen Lebenswandel zu tun.
Das mache ich sehr gern. - Gehen Sie doch einmal und reden Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, die in den ARGEn tätig sind. Die werden Ihnen sagen: Wenn wir etwas für die Kinder tun wollen, müssen wir an der Stelle etwas tun, wo die Kinder aufschlagen, und nicht im Elternhaus.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorletzte Beitrag, der Beitrag der Vertreterin der LINKEN kann nicht so im Raum stehen bleiben. Er hat mir aber auch eines deutlich gemacht: Es gibt materielle und es gibt geistige Armut.
Ich muss Ihnen das leider sagen. Die Form, in der Sie hier diskutieren, ist dieser Debatte nicht würdig. Was Sie mit Ihren Argumenten, die keine sind, bewirken wollen, ist die Zuspitzung einer Crashsitua
Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn Sie sich die Frage stellen, ob Sie mit diesem Kurs einmal koalieren wollen, dann kann ich Ihnen nur sagen: Gute Nacht, Deutschland!
Eine Familie, die heute im Hartz-IV-Bereich ist, hat zwischen 1.600, 1.800 und 1.900 €. Dies als menschenunwürdig zu bezeichnen, weise ich entschieden zurück.
Ich will nicht über das sprechen, mit dem andere Generationen auskommen mussten. Aber wie müssen sich eigentlich Menschen vorkommen, die ihre Kinder allein durchgebracht haben, die vom Staat nichts bekommen haben, die Mütter, die sich aufopferungsvoll engagiert haben, die keine Rente kriegen, wenn sie solche Worte von Ihnen hören? Die müssen sich doch verarscht vorkommen!
Ich will Ihnen einen weiteren Satz sagen in der Hoffnung, dass Sie ihn aufnehmen. Wir werden die schwieriger werdende soziale Lage nur finanzieren können, wenn wir diejenigen, die das Geld einzahlen und die mit ihren Steuern den Sozialstaat mitfinanzieren müssen, weiter mitnehmen können. Wenn jemand heute mit 55.000 € im Höchststeuersatz liegt, dann ist das eine Situation, die finanziell eigentlich überhaupt nicht zu ertragen ist. Wenn dies nicht geschieht, werden wir den Sozialstaat auf Dauer nicht finanzieren können. Das wäre das Unsozialste überhaupt, was wir in dieser Gesellschaft bekämen.
Frau Kollegin Dr. Bohn, lassen Sie mich kurz auf Ihren Beitrag eingehen, weil mir das wichtig ist, auch wenn die drei Minuten gleich vorbei sind. Wir würden gern mit Ihnen über einen Korridor der Vernunft diskutieren, auf den wir uns verständigen können. Sie haben einen wichtigen Punkt angesprochen, nämlich die Mütter, die früher für uns so viel getan und von der Gesellschaft so wenig bekommen haben. Es darf sich nicht fortsetzen, dass diejenigen, die aufopferungsbereit sind, aber materiell eine schwächere Position haben, auf Dauer die Dummen sind. Das wäre eine ganz fatale Entwicklung in unserer Gesellschaft. Deswegen ist es so wichtig, dass wir uns in diesem Bereich auf einen gemeinsamen Korridor von Aussagen verständigen,
mit denen wir jedenfalls im Grundsatz miteinander die konkreten Maßnahmen ableiten können. Darum geht es. Das ist der Auftrag, den wir für ein soziales Schleswig-Holstein definieren müssen.
Herr Abgeordneter, es gibt Begriffe, die in diesem Parlament nicht fallen sollten. Ich glaube, Ihnen ist bekannt, welchen ich meine. Ich bitte Sie, diesen nicht zu wiederholen.
Ich erteile das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag der Frau Kollegin Monika Heinold von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kalinka, hören Sie doch endlich damit auf, in dieser Debatte die Menschen gegeneinander auszuspielen.
Das ist doch unerträglich. Es ist genauso unerträglich, dass einige versuchen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu benutzen, um Kürzungsorgien zu veranstalten. Auch das ist unerträglich.
Es ist schlicht falsch, Herr Kubicki, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, dass das Urteil dazu führen muss, das jetzt nicht erhört werden darf. Das ist doch Quatsch.
Sie haben gesagt, die Erhöhung der Pauschale sei nicht zulässig. Natürlich ist sie zulässig. Das Einzige, was zukünftig passieren muss, ist, dass wir außer der Pauschalierung Sonderbedarfe bewilligen müssen.
Frau Kollegin, verstehe ich Sie richtig, dass Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts so gelesen haben, das wir künftig pauschalieren dürfen, ohne den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln?
Ich habe gesagt, dass ich Sie so verstanden habe, dass Sie gesagt haben, eine Erhöhung der Pauschalierung sei nicht zulässig. Diese Aussage, hätten Sie sie so getätigt, wäre falsch.
Es ist natürlich möglich, pauschalierend den Gesamtsatz zu erhöhen. Was aber zukünftig passieren muss
- das hat das Gericht gesagt -, ist, dass die Sonderbedarfe anders, klarer und deutlicher geregelt werden müssen und dass es davon mehr gibt.
Zur Pauschalierung. Mich ärgert die Debatte um Hartz IV, weil wir damals im Ansatz - wenn auch ohne die FDP, aber CDU, Grüne und SPD - mit Hartz IV ein paar Dinge vernünftig geregelt haben. Es war richtig, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenzulegen. Es war falsch, das Arbeitslosengeld auf ein Jahr zu begrenzen. Das muss man sich aber differenziert ansehen. Die Systeme zusammenzupacken, das war doch richtig. Aus unserer Sicht war es auch richtig, mit Pauschalen zu arbeiten. Wir wollten nämlich die Eigenverantwortung der Menschen.
Wenn wir jetzt feststellen, dass wir einen Schritt gegangen sind, der so nicht zulässig ist, weil Sonderbedarfe nicht umfasst sind, dann spricht das doch nicht dagegen, dass wir den Menschen im Grundsatz mit Pauschalierung möglichst breit Eigenverantwortung geben wollen. Das ist doch kein Widerspruch.