Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

setz zu suchen, das doch eigentlich dem Schutz der Natur dienen soll?

Meine Damen und Herren, Sie haben nicht begriffen: Naturschutz ist kein Luxus, den wir uns nach gutsherrlicher Manier nur leisten können, wenn die Ernte ertragreich war. Nein, die Natur ist unsere Lebensgrundlage. Ihre Zerstörung und das fortschreitende Artensterben bedrohen auch uns Menschen existenziell.

Naturschutz hat darüber hinaus eine hohe wirtschaftliche Bedeutung in unserem Land, das in besonderem Maße vom Tourismus lebt. Jährlich kommen Millionen Menschen nach Schleswig-Holstein, und sie tun dies nicht, um ausgeräumte Agrarsteppen zu sehen, auf denen maximaler Ertrag vor nachhaltige Wirtschaftsweise gestellt wird. Nein, sie kommen, um sich in einer jahrhundertealten Kulturlandschaft mit sauberen Seen, artenreichen Wiesen, knickumrandeten Feldern oder an natürlichen Stränden, an Salzwiesen oder einzigartigen Steilküsten zu erholen.

Und was machen Sie? Statt die konkurrierenden Nutzungsansprüche, die es natürlich gibt und die es zu berücksichtigen gilt, sorgfältig gegeneinander abzuwägen und einen modernen, integrierenden Ansatz für Landwirtschaft und Naturschutz zu wählen, teilen Sie das Land in Schutz- und Schmutzgebiete auf und setzen ausschließlich auf vordergründige ökonomischen Interessen der Grundbesitzer.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der LINKEN)

In Ihrem Koalitionsvertrag lesen wir hehre Bekenntnisse zur Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Ihr Gesetz erfüllt den selbst gestellten Anspruch in keiner Weise, und Sie werden an Ihren Taten gemessen werden.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz - wir haben darüber schon gesprochen, und Sie haben es dankenswerterweise selber eingeräumt - ist aber nicht nur fachlich äußerst fragwürdig, sondern auch rechtlich unhaltbar: Bei den Vorschriften zum Gehölzschnitt weichen Sie vom Bundesnaturschutzgesetz ab. Freiburg ist vielleicht eine warme Gegend. Fahren Sie einmal nach Bayern, fahren Sie ins Voralpenland! Da liegt jedes Jahr so viel Schnee, wie wir hier haben. Auch die schaffen das.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der LINKEN)

Ich habe da eine Weile gewohnt, ich weiß, wovon ich spreche.

Das widerspricht eindeutig dem Grundgesetz. Für die Frage, ob man 14 Tage länger zur Knickschere greifen darf oder nicht, gehen Sie sehenden Auges in einen Verfassungskonflikt. Im ersten Landschaftspflegegesetz der Regierung Stoltenberg vielleicht mag sich der eine oder andere von Ihnen daran erinnern - aus dem Jahr 1973 war dieser heute heiß umkämpfte Schnitttermin alles andere als ein Aufreger. Damals wurde der 1. März für ganz Schleswig-Holstein verbindlich festgelegt.

(Zuruf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört! - Werner Kalinka [CDU]: Da wa- ren die Winter auch noch kürzer!)

Meine Damen und Herren, im Ländervergleich belegt Schleswig-Holstein im Naturschutz heute schon den letzten Platz. Statt auf die Überholspur zu gehen, legen Sie heute mit ihrem rückwärtsgewandten und verfassungswidrigen Klientelbedienungsgesetz den Rückwärtsgang ein. Wir Grüne lehnen diesen Marsch in die Vergangenheit ab.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Frau Abgeordnete Ranka Prante das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass ich die Vorrednerinnen von den Grünen und von der SPD in dem, was sie ausgeführt haben, unterstützen kann. Ich möchte dieses deshalb nicht wiederholen. Ich trage jetzt zusätzlich drei Dinge vor, die ich zum vorliegenden Gesetzentwurf ansprechen möchte.

Erstens ist es mir sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass Schleswig-Holstein mit diesem Gesetz zu einem der bevorzugten Anbaugebiete für gentechnisch veränderte Organismen zu werden droht. Es ist unverantwortlich, der Landesregierung nur zwei Monate Zeit zu geben, eine Anzeige zum Anbau von Genpflanzen zu prüfen. Auch viele andere Regelungen im Gesetz, die auf Genpflanzen eingehen, sind ungenügend. Niemand weiß, wie sich gentechnisch veränderte Organismen auf die Natur auswirken. Eine große Mehrheit der Landwirte - also auch Ihr Klientel - und der Verbraucherinnen und Verbraucher stehen der Gentechnik ablehnend gegenüber - wie ich meine: zu Recht.

Wir werden uns in der nächsten Plenartagung noch einmal mit Gentechnik beschäftigen.

(Marlies Fritzen)

Ich möchte vor allem die Regierungskoalition schon einmal auf einen Antrag aus Hamburg hinweisen, der dort einstimmig beschlossen wurde, also mit den Stimmen der CDU. Dort heißt es unter anderem - ich zitiere -:

„Die Bürgerschaft begrüßt … Initiativen zur Schaffung gentechnikfreier Regionen und ermutigt alle Wirtschaftsbeteiligten, sich freiwillig zu einem Verzicht auf den Einsatz von gentechnisch veränderten Produkten zu verpflichten.“

(Beifall bei der LINKEN)

Ich hoffe, es wird in Schleswig-Holstein ein ähnlicher Antrag zustande kommen.

Zum Zweiten möchte ich die offensichtliche Lieblosigkeit ansprechen, mit der der vorliegende Entwurf noch schnell vor dem Stichtag am 1. März 2010 zusammengeschustert wurde. Wenn Sie schon selbst keine Lust auf die Materie Natur- und Umweltschutz haben, berücksichtigen Sie doch zumindest die Anmerkungen von Expertinnen und Experten aus den Umweltverbänden. Diese Menschen widmen sich mit viel Herzblut dem Schutz unserer Natur. Viele gute Anmerkungen kamen bei der Anhörung zum Gesetz im Ausschuss zusammen. Kaum etwas hat Ihre Beachtung gefunden. So wird ein wichtiges demokratisches Recht zu einer Pseudoveranstaltung entwertet.

(Beifall bei der LINKEN und des Abgeord- neten Lars Harms [SSW])

Zum Dritten möchte ich die Sicht der Koalition auf den Umweltschutz hier noch einmal deutlich machen. Natur- und Umweltschutz stehen immer im Konflikt zu Eigentumsvorbehalten und Profitinteressen. Das muss jedem Kind schnell klar werden.

(Beifall der Abgeordneten Antje Jansen [DIE LINKE])

Sie haben sich in diesem Konflikt klar auf eine Seite geschlagen. Noch nicht einmal eine Balance haben Sie gefunden. Gleich im ersten Artikel steht ich zitiere -:

„Der Schutz der Natur und Landschaft auf privaten Flächen berücksichtigt den besonderen Wert des privaten Eigentums...“

Näher als bisher soll an Gewässern gebaut werden dürfen. „Villen näher ans Wasser!“, wäre mein Vorschlag für den entsprechenden Absatz. Einzelne Bäume stehen - egal wie alt sie auch sein mögen nicht mehr unter dem Schutz des Gesetzes. Damit ist dann auch die freie Sicht aufs Wasser kein Pro

blem mehr. Eigentumsschutz ist - wie es der NABU in seiner Stellungnahme treffend anmerkt - besser im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgehoben.

(Beifall bei der LINKEN und des Abgeord- neten Lars Harms [SSW])

DIE LINKE lehnt diesen sogenannten Gesetzentwurf zum Schutz der Natur von CDU und FDP ab. Er hat seinen Namen nicht verdient.

(Beifall bei der LINKEN)

DIE LINKE unterstützt den eingereichten Änderungsantrag, der auf die Anregungen der Umweltverbände eingeht.

(Beifall bei der LINKEN sowie vereinzelt bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion des SSW hat Herr Abgeordneter Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bereits bei der ersten Lesung haben wir kritisiert, dass der zeitliche Spielraum für ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren für ein Regelwerk in diesem Umfang einfach zu kurz war. Darin sehen wir uns jetzt bestätigt. Denn das, was wir bekommen, ist ein bürgerunfreundliches, weil unleserliches und unverständliches Gesetz. Das Landesnaturschutzgesetz ist gespickt mit Verweisen auf das Bundesnaturschutzgesetz. Das Bundesnaturschutzgesetz muss daher immer mit herangezogen und parallel gelesen werden, nur dann ergibt das Landesnaturschutzgesetz einen Sinn. Das hat nichts mit einem bürgernahen und transparenten Gesetz zu tun. Auch für die zuständige Verwaltung wird das Landesnaturschutzgesetz eine Herausforderung werden. Dieses Gesetz ist nur schwer handhabbar und trägt nicht zur Verwaltungsvereinfachung bei.

Angesichts gewisser Formulierungen stellt sich durchaus die Frage, inwieweit das Landesnaturschutzgesetz seinem Namen überhaupt noch gerecht wird. Es fängt bereits bei § 1 an. Dieses Gesetz formuliert keine eigenen Ziele für den Naturschutz, sondern verweist auch hier auf das Bundesnaturschutzgesetz. Die Ziele jedoch, die in § 1 Abs. 2 angesprochen werden, beziehen sich auf das private Eigentum. Demnach ist das private Eigentum eine besonders wichtige Voraussetzung für die

(Ranka Prante)

Erreichung von Naturschutzzielen und die Grundlage für guten Naturschutz.

(Beifall bei der CDU)

Das ist natürlich Unsinn, denn Naturschutz ist auf allen Flächen möglich. Und die Besitzverhältnisse einer Fläche sind in überhaupt keiner Weise eine Grundlage für die Erreichung von Naturschutzzielen. Wichtig ist doch vielmehr die naturschutzfachliche Wertigkeit der Fläche. Wie wird sie genutzt? Welche Tiere und Pflanzen leben auf dieser Fläche? Das sind Fragen, die wirklich wichtig sind. Besitzverhältnisse spielen da gar keine Rolle.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der LINKEN)

Was steckt hinter dieser Formulierung? - Das Ziel ist, dem Privateigentum mehr Gewicht beizumessen, wo es eigentlich um Belange des Naturschutzes gehen sollte. Daher kann ich nur sagen: Thema verfehlt.

(Vereinzelter Beifall bei der LINKEN)

Natürlich sieht auch der SSW die Interessen der Landeigentümer, aber diese Vorschrift ist pauschal gegen den Naturschutz gerichtet und kann so nicht unsere Zustimmung finden.

(Beifall beim SSW sowie vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Außerdem ist der Stellenwert des privaten Eigentums gegenüber öffentlichen Belangen bereits im Grundgesetz und BGB formuliert. Im Landesnaturschutzgesetz ist eine solche Zielformulierung fehl am Platz.

Kommen wir nun zu den Eingriffen in Natur und Landschaft. Wir bedauern, dass weiterhin auf eine Positivliste, in der Eingriffstatbestände definiert werden, verzichtet werden soll. Gerade diese Liste hatte seinerzeit zu einer gesteigerten Rechtssicherheit geführt. Zumindest bei bestimmten Eingriffen konnte man sicher sein, dass diese nicht erlaubt sein würden. Wir haben stattdessen eine allgemeine Formulierung, in der ausschließlich auf die „erheblichen Beeinträchtigungen“ des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes abgehoben wird. Dies schafft einen großen Definitionsspielraum, der zu Unsicherheiten bei der Bewertung von Eingriffen führt.

Daher unterstützen wir im Prinzip auch die Positivliste, wie sie im Änderungsantrag von den drei anderen Parteien aufgeführt ist. Jedoch sehen wir als SSW die Einrichtung oder wesentliche Änderung von Küsten- und Uferschutzanlagen nicht als

Eingriff in den Naturhaushalt oder ins Landschaftsbild. Vielmehr ist Küstenschutz die Voraussetzung dafür, dass sich Naturschutz im Binnendeichbereich überhaupt entwickeln kann.