Protokoll der Sitzung vom 25.02.2010

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie alle sehr herzlich. Beurlaubt sind die Abgeordneten Anke Erdmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Antje Jansen von der Fraktion DIE LINKE. Von der Landesregierung ist Frau Ministerin Dr. Juliane Rumpf wegen eines Todesfalls in ihrer Familie entschuldigt. Ich spreche ihr im Namen des Plenums unser Beileid aus.

Der Abgeordnete Bernd Heinemann hat heute Geburtstag. Wir gratulieren ihm.

(Beifall)

Herr Heinemann, alles Gute und eine kleine Aufmerksamkeit von uns!

Auf der Tribüne begrüße ich unsere Besucher von der Gemeinschaftsschule Viöl - Ohrstedt. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/250

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Tobias Koch das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novellierung des Sparkassengesetzes ist eines der ersten wichtigen Gesetzesvorhaben der Regierungsfraktionen von CDU und FDP, mit dem wir für mehr Wachstum und Beschäftigung in Schleswig-Holstein sorgen.

(Zuruf von der SPD: Schön wär’s!)

Indem wir den Sparkassen eine verbesserte Eigenkapitalausstattung ermöglichen, stärken wir ihre Wettbewerbsposition als unverzichtbare dritte Säule unserer Bankenlandschaft.

(Beifall bei CDU und FDP)

Nur starke Sparkassen sind in der Lage, ihren öffentlichen Auftrag zu erfüllen, und können unsere

heimische Wirtschaft ausreichend mit Krediten versorgen.

Wer diese Notwendigkeit verkennt und wie die Opposition eine Änderung des Sparkassengesetzes ablehnt, nimmt damit langfristig negative Folgen für Sparkassen und Mittelstand in Schleswig-Holstein billigend in Kauf.

(Beifall bei CDU und FDP)

Es sollte uns schon zu denken geben, dass selbst der Sparkassen- und Giroverband die Pläne der Koalitionsfraktionen zumindest grundsätzlich begrüßt und trotz rechtlicher Vorbehalte mit der Zielsetzung einer Stärkung der Eigenkapitalausstattung übereinstimmt.

Wir können auch nicht die Augen davor verschließen, dass die beiden größten Sparkassen in unserem Land mittlerweile zu Stützungsfällen geworden sind und der Kapitalbedarf bereits jetzt nicht mehr allein in Schleswig-Holstein aufgebracht werden kann. Gerade diese Stützungsfälle zeigen doch, welche Gefahr in dem bestehenden Instrument der Fusion von Sparkassen liegt. Die regionale Bindung geht bei immer größeren Gebilden zunehmend verloren, und die Schieflage eines einzelnen Fusionspartners reißt anschließend die ganze Großsparkasse mit in den Abgrund. Von der Schieflage zweier Sparkassen ist deshalb jetzt halb Schleswig-Holstein betroffen, nämlich gleich vier Kreise und zwei kreisfreie Städte.

Nun ist die Sparkassengruppe eine starke Organisation, und ich habe überhaupt keine Zweifel daran, dass der Haftungsverbund der Sparkassen diese Belastungen meistern wird. Aber eine Situation, in der unsere Sparkassen am Tropf des überregionalen Stützungsfonds hängen, ist doch wahrlich keine Idealsituation, weder für die Sparkassen noch für Unternehmen mit Kreditbedarf.

Die Möglichkeit von Minderheitsbeteiligungen ist deshalb genau die richtige Antwort auf die erkannten Probleme. Sie verschafft den Sparkassen ein zusätzliches Instrument zur Verbesserung ihrer Eigenkapitalausstattung, und sie ermöglicht eine kapitalunterlegte Zusammenarbeit regional selbstständiger Institute, ohne dass dabei gleich der Weg einer Fusion beschritten werden muss.

Wenn eine solche Regelung bereits in der letzten Wahlperiode getroffen worden wäre, hätte sie zur Vermeidung der aufgetretenen Schieflagen oder zumindest zu deren Abmilderung beitragen können.

Neben der Stärkung des Eigenkapitals und dem Erhalt regional selbstständiger Institute trägt der Ge

838 Schleswig-Holsteinischer Landtag (17. WP) - 12. Sitzung - Donnerstag, 25. Februar 2010

setzentwurf außerdem dafür Sorge, dass der öffentlich-rechtliche Status unserer Sparkassen gewahrt bleibt. Der kommunale Träger hält auch zukünftig mindestens 74,9 % am Stammkapital. Ob überhaupt Stammkapital gebildet wird, entscheidet der Verwaltungsrat der Sparkasse selbst nach vorheriger Zustimmung der Vertretung des Trägers. Diese schließt auch den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Einbeziehung von Beteiligten, und sie genehmigt die Richtlinien der Geschäftspolitik. Im Verwaltungsrat verfügt der kommunale Träger auch zukünftig über eine Mehrheit der Sitze, wodurch das Demokratieprinzip mit einer durchgängigen demokratischen Legitimation gewahrt bleibt. Die Ausschüttungen der Sparkasse an ihren Träger sind weiterhin ausschließlich für gemeinnützige Zwecke einzusetzen.

Meine Damen und Herren, all diese Gesetzesinhalte sind nicht zuletzt das Ergebnis intensiver Gespräche und Abstimmungen, die wir mit dem Sparkassen- und Giroverband geführt haben. In dem Bekenntnis zur Beibehaltung der öffentlich-rechtlichen Struktur der Sparkassen sind wir uns dabei mit dem Verband völlig einig.

Dass die Opposition auf diese Gesetzesinhalte in ihren Presseerklärungen mit keinem einzigen Wort eingeht, erstaunt dabei nicht sonderlich. Bei dem dramatisch verkündeten Ende des öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesens bis hin zu dem Vorwurf, wir würden uns hier in einem Privatisierungsrausch befinden,

(Zurufe von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

hätte die Erwähnung all dieser Gesetzesinhalte nur unnötig gestört. Mal schauen, ob die Opposition den Gesetzentwurf mittlerweile gelesen hat, bei den bisherigen Stellungnahmen hatte ich jedenfalls nicht den Eindruck.

(Beifall bei CDU und FDP)

Noch viel erschreckender finde ich allerdings, dass bei der rechtlich relevanten Frage einer EU-konformen Gesetzgebung die Argumentation der Opposition trotz jahrelanger Debatten nach wie vor von Unwissenheit geprägt ist.

(Zuruf von der SPD: Was ist denn bei dem Gespräch herausgekommen?)

Meine Damen und Herren von der SPD und von den Grünen, anders ist es nicht zu verstehen, wenn Sie nach wie vor die Frage aufwerfen, ob die Haspa als öffentlich-rechtliches Institut anerkannt wird.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das ist immer noch nicht geklärt!)

- Selbstverständlich ist es geklärt.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wo denn? - Weitere Zurufe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Selbstverständlich. Hören Sie doch erst einmal zu, Frau Kollegin! Selbstverständlich ist es geklärt.

Die Hamburger Sparkasse AG und ihre Trägerin, die Haspa Finanzholding, sind zweifelsfrei keine öffentlich-rechtlichen Institute.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Weil Sie das aufgeschrieben haben oder warum?)

- Sie sind keine öffentlich-rechtlichen Institute.

(Zurufe)

- Bei Ihnen fehlt es wirklich an Sachverstand.

Bei der Haspa handelt es sich, wenn man die Maßstäbe des geltenden schleswig-holsteinischen Sparkassengesetzes zugrunde legt, vielmehr um eine öffentliche Sparkasse, nicht um eine öffentlichrechtliche Sparkasse.

(Unruhe bei der SPD)

Die Haspa Finanzholding verfügt zudem als Gesellschaft alten hamburgischen Rechts über keine privaten Eigentümer, unterliegt der staatlichen Aufsicht, und Änderungen der öffentlichen Aufgabe beziehungsweise der Gemeinwohlorientierung dürfen nicht ohne Zustimmung der Freien und Hansestadt Hamburg vorgenommen werden. Wenn die Haspa Finanzholding aufgrund dieser Eigenschaften offensichtlich nicht dem privaten Sektor zugerechnet werden kann, dann liegt damit auch kein Diskriminierungstatbestand im Rahmen der Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union vor.

(Beifall bei CDU und FDP)

In den anstehenden Ausschussberatungen wird dieser Aspekt sicherlich noch eine gewichtige Rolle spielen. Ich will deshalb deutlich machen, dass wir diese Beratungen und Anhörungen sehr ernst nehmen. Es ist nicht unser vorrangiges Ziel, diesen Gesetzentwurf eins zu eins so zu verabschieden, wie er heute vorliegt. Vielmehr sind wir für alle Anregungen und Formulierungen offen, die an dieser Stelle dazu beitragen, ein noch höheres Maß an Rechtssicherheit zu erreichen.

Schleswig-Holsteinischer Landtag (17. WP) - 12. Sitzung - Donnerstag, 25. Februar 2010 839

(Tobias Koch)

Ich weise darauf hin, dass Schleswig-Holstein nicht das erste Bundesland wäre, das sein Sparkassengesetz ändert. Hessen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen sind diesen Weg bereits in ähnlicher Form gegangen. In allen vier Bundesländern wird Stammkapital beziehungsweise sogenanntes Trägerkapital durch Einlagen und durch Umwandlung von Rücklagen gebildet.