Ich weise darauf hin, dass Schleswig-Holstein nicht das erste Bundesland wäre, das sein Sparkassengesetz ändert. Hessen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen sind diesen Weg bereits in ähnlicher Form gegangen. In allen vier Bundesländern wird Stammkapital beziehungsweise sogenanntes Trägerkapital durch Einlagen und durch Umwandlung von Rücklagen gebildet.
Eine Übertragung von Anteilen am Stammkapital ist in Rheinland-Pfalz auf Sparkassen und Errichtungsträger möglich,
in Hessen ferner auf die Landesbank Hessen-Thüringen und auf öffentlich-rechtliche Stiftungen. In Bremen können sogar bis zu 49,9 % des Stammkapitals auf Mitglieder der Sparkassenorganisation übertragen werden - und zu denen gehört auch die Haspa -, ferner auf Bürger der Gemeinde, in der die Sparkasse ihren Sitz hat, oder auf Kunden der Sparkasse. All diese gesetzlichen Regelungen sind schon einige Jahre in Kraft, sie waren keineswegs Einfallstor für eine Privatisierung, und sie haben bislang noch nicht einmal zu juristischen Auseinandersetzungen geführt.
Bei der Gesetzesverabschiedung werden wir letztlich abzuwägen haben, zwischen einem theoretischen Restrisiko und dem praktischen Nutzen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und der Kreditvergabefähigkeit unserer Sparkassen.
Lassen Sie mich abschließend noch auf die Kritik eingehen, mit dem Gesetzentwurf würde den kommunalen Trägern die Möglichkeit eingeräumt, Sparkassenanteile zu verscherbeln, um ihren Haushalt auf Kosten der Sparkassen zu sanieren. Frau Kollegin Heinold, da muss man sich doch schon fragen, was für ein Bild Sie von den kommunalen Trägern haben, wo Sie doch sonst die Fahne der Kommunen hier in diesem Haus immer so hoch halten.
Die Verantwortungslosigkeit, die Sie den kommunalen Mandatsträgern damit unterstellen, ist doch wirklich vollkommen aus der Luft gegriffen. Die jahrzehntelange Erfahrung zeigt, dass sich die kommunalen Träger ihrer Verantwortung gegenüber den Sparkassen immer sehr wohl bewusst waren. Sie haben in den allermeisten Fällen sogar auf die ihnen zustehenden Ausschüttungen verzichtet. Allerdings mag es in bestimmten Situationen
durchaus gute Gründe dafür geben, Anteile am Stammkapital zu übertragen, ohne dass dieses mit einer Eigenkapitalzufuhr für die Sparkasse verbunden ist. Verfügt eine Sparkasse nämlich bereits über eine sehr gute Eigenkapitalausstattung - was gerade bei den kleineren Sparkassen im Land durchaus der Fall ist -, kann eine solche Entscheidung durchaus verantwortungsvoll sein, um durch die Einbeziehung eines strategischen Partners eine Risikobegrenzung vorzunehmen.
Völlig unzutreffend ist es allerdings zu behaupten, in einem solchen Fall würde Stammkapital verkauft und dadurch das Eigenkapital der Sparkasse geschwächt. Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit für eine Übertragung von Anteilen am Stammkapital vor, das heißt diese werden anschließend von dem neuen Beteiligten gehalten, der kommunale Träger erhält hierfür einen finanziellen Ausgleich vom Beteiligten und das Stammkapital der Sparkasse bleibt unverändert bestehen. Da wird kein Geld entzogen, damit wird das Eigenkapital der Sparkasse nicht geschwächt.
Das hatte ich vor, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren, angesichts dieser unberechtigten und stark übertrieben Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf will ich hoffen, dass es uns trotzdem gelingt, in einer sachorientierten Debatte die weiteren Beratungen durchzuführen.
Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss und den Finanzausschuss.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Politikerinnen und Politiker versuchen ja gern - Herr Koch scheint zu ihnen zu gehören -, durch ihre Taten in den Geschichtsbüchern zu erscheinen oder sich gar Denkmäler zu setzen. So et
was kann man zum einen dadurch erreichen, indem man Probleme löst und etwas Sinnvolles aufbaut. Man kann es aber zum anderen auch als großer Zerstörer erreichen. Und es scheint das Ziel dieser Koalition zu sein, als großer Zerstörer des öffentlichrechtlichen Sparkassenwesens in die Annalen der Geschichte einzugehen.
Es stimmt allerdings, dass die Sparkassen zweifelsfrei Probleme haben, und es liegt mir fern, eine heile, romantische Sparkassenwelt heraufzubeschwören. Die schwierige wirtschaftliche Situation der Nospa und der Sparkasse Südholstein aufgrund von Fehlentscheidungen in den Instituten sind und waren Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung und haben zum Eingreifen des Sparkassenund Giroverbandes geführt. Auch die Sparkassen haben sich als Global Player versucht und müssen nun ihr Lehrgeld dafür bezahlen - Lehrgeld, das leider an anderer Stelle fehlt, beispielsweise bei der Gemeinwohlorientierung. Forderungsverkäufe haben eine ganz neue Seite der Sparkassenwelt gezeigt, die bislang nur von Privatbanken bekannt war. Dieses Verhalten hat zur Entstehung des Risikobegrenzungsgesetzes des Bundes beigetragen.
Die Finanzkrise hat den Sparkassen zwar ehemalige und auch neue Kunden in beträchtlicher Zahl zugeführt, es besteht aber auch ein struktureller Wettbewerbsnachteil gegenüber Privatbanken durch die Verpflichtung des „Kontos für jedermann“ und jede Frau sowie die Versorgung mit Finanzdienstleistungen in der Fläche - was wir alle wollen. So erheben Sparkassen auch von den Besserverdienenden Gebühren, anders als Privatbanken, die so etwas dann anderweitig querfinanzieren. Bei dem monatlichen Zahlungseingang beispielsweise eines Landtagsabgeordneten würde wohl kaum eine Privatbank Kontoführungs-, Kreditkarten- oder Depotgebühren erheben, wie es eine Sparkasse aber macht.
Des Weiteren gibt es auf EU-Ebene immer wieder Diskussionen darüber, ob der öffentlich-rechtliche Charakter der Sparkassen noch haltbar ist, eine Liberalisierung erfolgen soll und ob die Versorgung mit Finanzdienstleistungen noch Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist. Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir die Debatte hier auch betrachten. Es kann für uns angesichts dieser Situationsbeschreibung nur darum gehen, die Sparkassen zu stärken und das hohe Vertrauen der Menschen in diese Institution nicht durch politische Spielereien zu zerstören.
Für uns ist die Sicherstellung eines Girokontos für jedermann, für jeden Mann und jede Frau, eine grundlegende politische Forderung, weil ohne diese Garantie viele Menschen von der Möglichkeit ausgeschlossen wären, ihre persönlichen Geschäftsvorgänge zu regeln.
Die Bedeutung der Sparkassen als Finanzierungsinstitut für die Wirtschaft - gerade für die mittelständische Wirtschaft; Herr Koch hat darauf hingewiesen - ist unbestritten. Sie übernehmen rund 45 % der Unternehmensfinanzierung und kümmern sich oft auch um die kleineren Betriebe, die für große Banken gerade nicht interessant sind. Die Gemeinwohlverpflichtung der Sparkassen ist aufgrund der Ausschüttungen für die Bereiche der kommunalen Sport-, Kultur-, Jugend- und Sozialförderung eine unverzichtbare finanzielle Grundlage für die Gestaltung unseres Gemeinwesens.
In diesem Punkt sind wir uns tatsächlich einmal einig: Die Sparkassen stellen in dem dreigliedrigen Kreditwirtschaftssystem neben den Privatbanken und den Genossenschaftsbanken eine der wesentlichen Säulen dar, die die Krisen, die die Finanzmärkte in der letzten Zeit haben, besser als viele andere Institute gemeistert haben. Dass es auch der Hamburger Sparkasse gut geht, haben wir aus den Pressemitteilungen in der vorletzten Woche erfahren können, die wohl nicht ganz ohne Zufall fast gleichzeitig mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP in die Öffentlichkeit kamen. Wir haben auch gar nichts gegen die Hamburger Sparkasse. Sie ist schon jetzt an den privatrechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein beteiligt und arbeitet mit allen Sparkassen im sogenannten Backofficebereich über die Norddeutsche RetailService AG gut und zum gegenseitigen Wohle zusammen.
Wir können uns - ich gehe hier einmal auf die Sparkassengesetze der anderen Länder ein - auch eine Kapitalumwandlung bei den Sparkassen in Schleswig-Holstein zum Zwecke der Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen aneinander - das ist etwas anderes als das, was Sie wollen - vorstellen, um Fusionen und damit den Verlust der regionalen Identität zu vermeiden. In Rheinland-Pfalz funktioniert so etwas gut. Vielleicht sollten wir einmal gemeinsam das Bremer Sparkassengesetz lesen, in dem es um Stiftungssparkassen und nicht um das, was Sie hier dargestellt haben, geht. In Lübeck gibt es so etwas auch seit über 100 Jahren. Das ist also nichts Neues.
Für uns ist es jedoch unvorstellbar, einem Gesetz zuzustimmen, das die Beteiligung privater Sparkassen ermöglicht und so eventuell dazu führen könnte, dass auch andere private Kreditinstitute oder Finanzinvestoren den Einstieg verlangen könnten. Die von uns ja schon vor langer Zeit geforderte Erklärung der EU-Kommission, die so etwas ausschließen würde, liegt nicht vor und, es ist daran zu zweifeln, dass sie jemals vorliegen wird.
Auch Herr Koch hat hier vorn eine solche Erklärung nicht aus seiner Tasche gezogen. Sonst könnten wir hier neu verhandeln. Eine solche Erklärung liegt aber tatsächlich nicht vor. Insofern gehen wir bei unseren Beiträgen tatsächlich von unterschiedlichen Grundlagen aus.
Die Beteiligung einer privatrechtlichen Haspa oder anderer privatrechtlicher Sparkassen an öffentlichrechtlichen Sparkassen würde nach den Vorschriften des Europarechts, insbesondere den Regelungen betreffend die Kapitalverkehrsfreiheit, zu einer Öffnung für alle am Anteilserwerb Interessierten führen. Mit dem Beschluss dieses Gesetzes könnte ein Dammbruch erfolgen, der nicht nur in SchleswigHolstein, sondern in der ganzen Republik zu einer Erosion des Sparkassenwesens und seiner besonderen Verpflichtungen - um diese geht es uns - führen würde.
Das scheint auch das Ziel der Koalition zu sein, zumindest des in diesem Falle bestimmenden Koalitionspartners, der FDP. In der Plenardebatte über Sparkassen am 2. Januar 2009 - das wurde schon einmal zitiert - erklärte Wolfgang Kubicki: Meine Fraktion wird
„… selbstverständlich als Second-best Lösung dem Beitritt der Haspa zum schleswigholsteinischen Sparkassenmarkt zustimmen. … Wir sind uns nämlich definitiv sicher, dass dies der Einstieg in die weitere Öffnung des Sparkassenwesens in Schleswig-Holstein sein wird.“
Es ist etwas irritierend, wenn die Ziele dieses Zerstörungswerkes hier etwas anders dargestellt werden. Die Folgen dieses Zerstörungswerkes wären diese: Die Gemeinwohlorientierung der Sparkassen wäre dahin. Sie wären mit ihrer gesamten Geschäftspolitik den Renditeinteressen der Investoren verpflichtet. Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten und auch die soziale Infrastruktur würden ein Stück weit zerstört, statt sie zu erhalten
und auszubauen. Die Versorgung mittelständischer Unternehmen mit Krediten wäre nicht mehr sichergestellt. Der umfassende diskriminierungsfreie Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu Finanzprodukten wäre gefährdet. Die flächendeckende Versorgung auch ländlicher Regionen mit Finanzdienstleistungen wäre ebenso nicht mehr gewährleistet.
Wie blind und taub muss man eigentlich in der CDU-Fraktion sein, um diese eigentliche Absicht der FDP und deren faktische Folgen zu ignorieren!
Herr Koch, Sie haben sich die anderen Sparkassengesetze anscheinend auch angeschaut. Sie kennen insofern vermutlich die Änderungen, die es gegeben hat. Fragen Sie einmal in Nordrhein-Westfalen nach! Die Regierung hatte dort tatsächlich Ähnliches wie Sie vor. Daraufhin hat sich im ganzen Land Protest geregt. Das Ergebnis ist, dass das Trägerkapital dort nicht handelbar ist.
Bitte fragen Sie einmal in Hessen nach! Dort hatte die Stammkapitaländerung des Sparkassengesetzes unter der vorletzten Regierung Koch das Ziel, den Einstieg der Landesbank Hessen-Thüringen bei den Sparkassen zu ermöglichen. Mit rot-rot-grüner Mehrheit folgte dann teilweise eine Rücknahme der Regelung. Die neue Regierung Koch hat nach meiner Kenntnis aber keine Rolle rückwärts versucht. Das Fazit ist letztlich Stammkapitalbildung ohne Folgen.
Fragen Sie vor allen Dingen einmal bei Ihren Sparkassenverwaltungsräten, bei Ihren Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern nach, fragen Sie nach den Ausschüttungen für gemeinnützige Zwecke und danach, wo diese dann bleiben würden. Das Ergebnis kann nur sein, dass sich dann einige - vielleicht auch in der CDU - besinnen und das Zerstörungswerk der Hyperliberalen in FDP und CDU stoppen.
Lassen Sie uns lieber gemeinsam mit den Sparkassen, deren Verbänden, die es übrigens etwas anders dargestellt haben, als Sie es vorhin hier getan haben, den Gewerkschaften und den kommunalen Spitzenverbänden über Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge mit den Finanzdienstleistungen reden. Der Weg zu einer vernünftigen Regelung ist tatsächlich noch offen. Vielleicht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die globale Finanzkrise, die katastrophale Situation der HSH Nordbank und zum Teil eigene risikoträchtige Finanzgeschäfte haben zumindest einige schleswig-holsteinische Sparkassen in eine schwierige Lage gebracht. Remedur ist notwendig. Die ordnungspolitische Rahmensetzung des Staates ist gefordert. Die von uns vorgelegte Änderung des Sparkassengesetzes ist für die Überlebensfähigkeit einzelner Institute im Lande unabdingbar. Sie bedeutet eine moderate Weiterentwicklung des Gesetzes und dient der mittelstandsgeprägten Wirtschaft in Schleswig-Holstein.
Die Sparkassen sind mit 60 % der Kreditvergabe der Hauptfinanzierer des schleswig-holsteinischen Mittelstandes. Die Verankerung vor Ort und die Kompetenzen bei der regionalen Finanzierung müssen insbesondere zum Wohle des Mittelstandes erhalten und gestärkt werden.