Protokoll der Sitzung vom 19.05.2010

Das Land ist im Bundesrat an den Steuerentscheidungen beteiligt. Was Sie bisher gemacht haben, waren Steuergeschenke für reiche Erben und Hoteliers, und die Boni für die HSH-Manager haben Sie auch wieder hochgesetzt. Das haben Sie gemacht. Das passt nicht zu einer solchen Diskussion, wenn man das macht.

Wenn wir schon bei großen Worten sind, lassen Sie mich hier Folgendes feststellen: Wir reden über eine Situation, die nicht nur mit den Altschulden zu tun hat, sondern wir reden über eine Situation, wo wir Milliarden zur Verfügung stellen, um das auszugleichen, was Spekulanten und andere angerichtet haben, und über die Beharrungsfähigkeit von Politik. Den Menschen zu erzählen, wir geben denen Milliarden, aber wir haben kein Geld für vernünftige Kinderbetreuung, Bildung oder Klimaschutz, ist grob falsch und führt die Demokratie in Schwierigkeiten.

(Beifall bei der SPD)

Damit Sie nicht sagen, die sagten nur zu allem Nein, werden die Sozialdemokraten in diesem Haus Vorschläge machen, die alles beinhalten, die sowohl beinhalten, dass wir Ja sagen zur Einnahmenverbesserung und die mit den höchsten Einnahmen und Vermögen beteiligen. Über den Bundesrat können Sie das tun. Und wir werden Prioritäten setzen, Prioritäten bei Kinderbetreuung, Bildung und Klimaschutz. Das Geschwisterwort von Priorität heißt Posteriorität. Das heißt, wo keine Priorität ist, wird eingespart, dass man eine Verwaltungsreform macht, zu der Sie keinen Mut haben,

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

dass man zum Beispiel bei der einzelbetrieblichen Förderung und vielen anderen Dingen einspart, wo wir das Geld nicht mehr haben, um das zu regeln, und dass man für eine Altschuldenregelung nicht nur eintritt, sondern sie zum Wohl der Kommunen auch umsetzt und dafür wirbt, dass das passiert.

Um es kurz zu sagen: Man kann eine Schuldenbegrenzung in der Verfassung, wenn man es nicht nach dem Motto macht „Mir ist es schnurz, was passiert, wir können es eh nicht einhalten“, nur dann vertreten, wenn das kein Verarmungsprogramm sein soll, wenn man konsequent das Gemeinwohl über den Eigennutz stellt.

Das ist die Position, die die Sozialdemokratie einnimmt: Erstens. Wir brauchen mehr Einnahmenverbesserungen; wir müssen den Menschen sagen: Die, die mehr haben, müssen mehr beitragen. Zweitens. Wir können uns nur wenige Prioritäten leisten; dazu gehören Bildung, Kinderbetreuung, Klimaschutz. Ich darf nicht kürzen bei den Kindern und Jugendlichen, bei unserer Zukunft. Drittens. Wir müssen hingehen und an den anderen Stellen einsparen; dazu werden wir Vorschläge machen.

Was Sie hier machen, ist weder gerecht noch zukunftsgewandt, sondern es ist in weiten Teilen eine Rückkehr in die Vergangenheit, und das passt leider nicht zu den schönen Worten, die wir hier machen.

Wir stimmen zu, weil wir der Meinung sind, dass es eine Schuldenbegrenzung geben muss, aber der Weg, der uns rausführt, ist einer, der all die Elemente beinhalten muss. Unser Maßstab dabei ist Gerechtigkeit. Den finde ich bei der schwarz-gelben Mehrheit in diesem Haus leider nicht.

(Beifall bei der SPD)

(Dr. Ralf Stegner)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt mit Zustimmung der Antragsteller, den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/205, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 17/186, und den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/187 (neu) , für erledigt zu erklären. Da der Änderungsantrag Drucksache 17/546 von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW den Änderungsantrag Drucksache 17/516 inhaltlich voll ersetzt, schlage ich vor, Drucksache 17/516 ebenfalls für erledigt zu erklären. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag Drucksache 17/546 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen worden ist.

Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf Drucksache 17/193 in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Ich weise darauf hin, dass gemäß Artikel 40 der Landesverfassung eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erforderlich ist. Das sind 64 Abgeordnete. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass die Verfassungsänderung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE beschlossen worden ist. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist deutlich zustande gekommen.

(Anhaltender Beifall bei CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich lasse abschließend über die Resolution zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, Drucksache 17/517, abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen worden ist.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Beteiligten, die zu diesen Beschlüssen ihren Beitrag geleistet haben. Ich glaube, dass dieses Haus stolz auf diesen Beschluss sein kann.

(Beifall bei CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Minderheiten- und Sprachförderung im kommunalen Bereich

Gesetzentwurf der Fraktion des SSW Drucksache 17/522

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk als der Vorsitzenden der SSW-Fraktion das Wort.

Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs. Daher geht es noch, dass wir das kurz vor der Mittagspause machen. Ich hätte mir allerdings gewünscht - ich will die Disposition des Landtagspräsidenten nicht infrage stellen -, dass wir das nach der Mittagspause gemacht hätten.

Wer gestern am Parlamentarischen Abend der nationalen Minderheiten im Schleswig-Holsteinischen Landtag teilgenommen hat, hat die Landesverfassung so oft zitiert gehört wie lange nicht mehr. Da aber nicht alle Kolleginnen und Kollegen da waren, erlaube ich mir heute den Hinweis, dass Artikel 5 unserer Landesverfassung seit 1990 zu den tragenden Säulen der schleswig-holsteinischen Minderheitenpolitik gehört. Mir ist durchaus bewusst, dass ich mit dieser Feststellung kein Neuland betrete. Dennoch möchte ich, sozusagen zur Einstimmung auf unsere Gesetzesinitiative, Artikel 5 Absatz 2 der Landesverfassung zitieren:

„Die kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwirkung nationaler Minderheiten und Volksgruppen stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die nationale dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.“

Gestern wurde auch thematisiert, dass hier eine nationale Minderheit fehlt, nämlich die Minderheit der deutschen Sinti und Roma. Der Antrag liegt noch zur Beratung vor. Ich hoffe, es wird auch dort gelingen, die notwendige Zweidrittelmehrheit zu bekommen, wie wir es gerade bei der Schuldenbremse vorgemacht haben.

(Beifall der Abgeordneten Lars Harms [SSW] und Rolf Fischer [SPD])

Die Minderheitenpolitik auf Landesebene war bisher vor allem davon geprägt, angemessene und gerechte finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, um die kulturelle Arbeit der Minderheiten nachhaltig zu schützen und zu fördern. Für den SSW steht fest, dass das Ziel der finanziellen Gleichstellung von Mehrheiten und Minderheiten weiterhin oberste Priorität hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir deutlich machen, dass eine zukunftsweisende Minderheitenpolitik weitere Facetten beinhaltet. Nicht zuletzt die 1998 in Kraft getretene Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen hat ins Bewusstsein gerückt, dass die Sprache Grundlage von Minderheitenidentität und Kulturträger Nummer eins ist und die Nutzung der eigene Sprache einem Menschenrecht gleichkommt.

Die Förderung von Minderheitensprachen dient somit nicht in erster Linie wirtschafts-, tourismusoder arbeitsmarktpolitischen Zielen. Eine Sprachenpolitik im Sinne der Sprachencharta heißt, der Staat erkennt an, dass das Land mehrere Sprachen hat, stellt diese gleich und fördert sie. Mit anderen Worten: Eine wirkliche Mehrsprachigkeit setzt voraus, dass die nationalen Minderheiten unseres Landes Anspruch darauf haben, dass ihre Sprache in ihrem Alltag präsent und nutzbar ist.

(Beifall beim SSW)

Ich möchte daran erinnern, dass das auf Initiative des SSW und vom Landtag einstimmig beschlossene Friesisch-Gesetz zur Stärkung des Friesischen im öffentlichen Raum genau dies zum Ziel hat. Mit unserem heutigen Gesetzentwurf gehen wir einen neuen Schritt zum Mehrsprachenland SchleswigHolstein. Schleswig-Holstein sollte eine eigene Sprachenpolitik entwickeln, in der die Gleichwertigkeit der Minderheiten- und Regionalsprachen zum Ausdruck kommt. Aus Sicht des SSW gibt es hierfür verschiedenste Elemente wie zum Beispiel die Gewährleistung von Mehrsprachigkeit in der Verwaltung im Landesteil Schleswig oder auch die Mehrsprachigkeit bei kulturellen Angeboten.

Gerade weil es um den Alltag geht, ist es unerlässlich, dass das Land die Gemeinden, Städte und Kreise mit ins Boot holt. Sie müssen die Sprachenpolitik dort umsetzen, wo der Alltag der Menschen stattfindet. Wir möchten erreichen, dass das Bewusstsein für die eigene minderheitenpolitische Verantwortung auf kommunaler Ebene gestärkt wird. Als Steuerungsinstrument möchten wir das in der Kommunalverfassung festgeschriebene Berichtswesen nutzen, das wir um den Punkt erweitern: „Einen Bericht über den Schutz und die Förderung der Minderheiten sowie der Minderheitenund Regionalsprachen“. - Wie im Schleswig-Holsteinischen Landtag könnte so ein Bericht jeweils in der Mitte der kommunalen Wahlperiode gegeben werden, damit er auch als Werkzeug in der Kommunalpolitik eingesetzt werden kann.

Ich fasse zusammen: Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Rahmenbedingungen für ein Mehrsprachenland Schleswig-Holstein verbessern. Ein weiterer Baustein ist vor diesem Hintergrund die vom Landtag in Auftrag gegebene und in diesem Hause mehrfach debattierte Analyse zu den besonderen sprachlichen und kulturellen Kompetenzen der nationalen Minderheiten. Damit untermauert diese Sprachenpolitik den Anspruch des Landes auf eine fortschrittliche und europaweit vorbildliche Minderheitenpolitik.

(Beifall beim SSW)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Werner Kalinka das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf des SSW sollen neben der nationalen dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe in Zukunft auch die deutschen Sinti und Roma geschützt und gefördert werden. Die Kollegin hat ausgeführt, die Kommunen sollen die konkrete Pflicht haben, die Minderheiten- und Regionalsprachen zu schützen und zu fördern. Dies soll auch durch erweiterte Berichtspflichten geschehen. Nach den Wünschen des SSW sollen in Zukunft alle Kreise, alle Ämter und Gemeinden in Schleswig-Holstein Berichte anfertigen, aus denen sich ergibt, wie die verschiedenen Minderheiten und Sprachen jeweils geschützt und gefördert werden. Die Berichtspflichten würden auch für all diejenigen Kreise, Ämter und Gemeinden

(Anke Spoorendonk)

gelten, in denen es dieses Thema nicht oder nicht in nennenswertem Umfang gibt.

Ob es wirklich ein Gewinn ist, die Verfassungsdebatte aus der vergangenen Landtagstagung vom März fortzusetzen, darf bezweifelt werden. Lassen Sie mich dazu eine Anmerkung machen: Wir können gern über die Staatsziele in unserer Landesverfassung diskutieren, so wie Sie von den Grünen es in der vergangenen Tagung mit Hinweis auf die Generalüberholung der Verfassung angeregt haben. Wir sollten das allerdings mit Sorgfalt und in Ruhe tun.

Wenn man sich vor Augen führt, was dieser Gesetzentwurf des SSW für die betroffenen Kommunen bedeutet, liegt es auf der Hand, dass wir über mehr sprechen als nur über Schutz und Förderung. Der Gesetzentwurf ist ein sehr ernster Anlass. Wir müssen uns die grundsätzliche Frage stellen, wie unsere zukünftige Politik gegenüber den Kommunen aussehen kann. Wir haben gerade eine Debatte geführt, die als historisch eingestuft wird.

Die erste Bewährungsprobe dieser Debatte darüber, wo wir Ausgaben beschließen oder einsparen wollen, findet genau jetzt statt. Ich möchte Ihnen raten, darüber nachzudenken, ob dieses Mehr an Pflichten aufzuerlegen wirklich richtig ist, Frau Spoorendonk und Herr Harms. Ich habe meine Zweifel daran. Es ist mit Kosten für die Kommunen verbunden. Schuldenbremse für alle, aber nicht bei uns: Das kann nicht die Wirklichkeit der weiteren Debatte sein. Das werde ich Ihnen gern in weiteren Punkten darlegen.

Wir unterhalten uns über die finanziellen Konsequenzen für etwa 1.100 Gemeinden durch neue Pflichtaufgaben. Wir haben es einmal mit fünf Stunden pro Antrag oder Bericht „freundlich“ ausgerechnet. Die Folgen beziffern sich damit insgesamt auf etwa 6.000 Arbeitsstunden. Würde man eine ernsthafte und zeitintensive Sprachförderung durchführen, käme dieser finanzielle Aufwand hinzu.

Ich will überhaupt nicht in Abrede stellen, dass Sie mit Ihrer Gesetzesinitiative gute Absichten haben. Wir sprechen in der heutigen Zeit aber über den Abbau von Leistungen, den wir über die Schuldenbremse konkretisieren müssen. Denken Sie bitte noch einmal darüber nach, ob ein solcher Antrag vor diesem Hintergrund die erste Botschaft nach einer solchen Debatte sein kann!

(Beifall der Abgeordneten Dr. Christian von Boetticher [CDU] und Gerrit Koch [FDP])

Wir haben den Kommunen in den vergangenen Jahren ständig neue Aufgaben aufgebürdet. Diese haben sie vom Kerngeschäft gegenüber dem Bürger weggeführt. Ihnen wurden Aufgaben aufgetragen, die genauso gut von ehrenamtlichen Helfern hätten übernommen werden können. Ich will ein Beispiel nennen, damit wir von Ihrem Thema wegkommen. Man kann bezweifeln, ob wir im Land überall hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte benötigen. Man kann und muss auch darüber diskutieren, ob man mehr Stellen aufgrund einer überintensiven behördeninternen Mitbestimmung benötigt. Über solche Positionen haben wir uns auseinanderzusetzen. In diesen Rahmen passt auch Ihr Hinweis.

Dieses Land und seine Kommunen können sich in Zukunft nur noch eine Verwaltung leisten, die für den Bürger die notwendigsten Kernaufgaben erfüllt. Für alle weiteren Aufgaben werden wir wohl kein Geld mehr haben. So berechtigt der Wunsch nach zusätzlicher Minderheiten- und Sprachenförderung sein kann, so können wir vom Land dies nicht den Kommunen auferlegen. Wer die Minderheitenförderung auf Kosten der Kommunen ausbauen will, muss deshalb sagen, woher das Geld kommen soll. Aus diesem Grund können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Er verfolgt sicher ehrbare Ziele, verfehlt aber die Realität und die Verantwortung gegenüber den Kommunen in der jetzigen Zeit. Es tut mir leid, dass ich Sie nach der euphorischen Debatte mit historischer Bedeutung enttäuschen muss. Wenn man aber ernst nimmt, was in diesen Worten bekundet worden ist, muss man bereit sein, dies ganz konkret an seinen eigenen Zielen zu diskutieren.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Birte Pauls das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Artikel 5 unserer Landesverfassung stellt die kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwirkung nationaler Minderheiten und Volksgruppen unter den Schutz des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. Das ist eine Staatszielbestimmung, aus der sich auch Handlungsanweisungen für die Kommunen ergeben. Daraus leitet sich kein finanzieller Anspruch ab. Die Finanzierung des Staatsziels bleibt den einzelnen Ebenen überlassen.