Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache Sie auf Folgendes aufmerksam. Alle am FC-Landtag Interessierten sollen sich bitte um 14:50 Uhr im Foyer des Plenums für ein Foto versammeln.
Damit unterbreche ich die Sitzung. Die Beratungen werden um 15 Uhr fortgesetzt. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich eröffne die Sitzung wieder. Lassen Sie uns zunächst unsere Gäste begrüßen! Wir begrüßen den Traditionsverband des ehemaligen Panzergrenadierbataillons 162 aus Wentorf bei Hamburg. - Herzlich Willkommen!
Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich eine geschäftsleitende Bemerkung zu machen. Es liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen zur Nachwahl eines Mitglieds des Medienrats der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein, Drucksache 17/562, vor. Es ist beabsichtigt, in dieser Tagung über den Wahlvorschlag abzustimmen. Ich schlage daher vor, den Punkt als Tagesordnungspunkt 11 a einzureihen und ihn am Freitag vor der Abstimmung über die Sammeldrucksache aufzurufen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Magnussen von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern hat der Landtag mit überwältigender Mehrheit für die Aufnahme einer Schuldenbremse in die schleswig-holsteinische Verfassung gestimmt. Das ist ein deutliches Bekenntnis dieses Landtags zu einem schwierigen Konsolidierungskurs, der nahezu alle Bereiche betreffen wird. Doch Geld allein ist nicht alles. Wir, die Koalitionsfraktionen, haben uns selbst die Aufgabe ge
stellt, optimale Rahmenbedingungen für das Land, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft des Landes zu schaffen. Wir wollen auch mit weniger Mitteln Wachstum schaffen und ermöglichen. Mit diesen Anträgen demonstrieren wir unseren Ansatz.
Verehrte Kollegen, wir diskutieren diese Anträge zwar zusammen, sie beziehen sich allerdings auf unterschiedliche Sachverhalte. Als Erstes wollen wir Kleinstunternehmen von der Jahresabschlusspflicht befreien. Von dieser Maßnahme würden ungefähr 20.000 Unternehmen allein in Schleswig-Holstein profitieren. Einsparungen in Höhe von 1.200 € je Betrieb ließen sich so erzielen. Das ist eine bürokratische Entlastung für den Mittelstand. Es ist vor allem auch eine finanzielle Entlastung für den Mittelstand.
Dabei darf man jedoch nicht außer Acht lassen, dass der Jahresabschluss natürlich eine Grundlage für die Bonitätsprüfung der Unternehmen ist. Regelungen wie das Führen von Büchern und Aufstellen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung sowie die persönliche Haftung des Inhabers sind Instrumente, um Grundlagen für die Kreditvergabe zu legen.
Das Freiwilligkeitsgebot gilt auch hier, wenn ein betroffener Unternehmer persönliche Vorteile und Erkenntnisgewinne für sein Unternehmen sieht. Vor diesem Hintergrund sollte man die Kritik der Kreditreform der Steuerberater wahrnehmen, aber nicht überbewerten, da die Sorge um das eigene Geschäftsmodell der Antrieb zu sein scheint.
Als Zweites wollen wir erreichen, dass die Bundesregelung für Kleinbeihilfen verlängert wird. Sie erleichtert unter anderem die Vergabe von Bürgschaften. Dadurch wurde der Bürgschaftsbank ein Instrument gegeben, von dem übrigens nicht nur Unternehmen in Not profitieren.
Das Beste daran ist, in keinem der Fälle, bei der die Bundesregelung zur Anwendung kam, sind Zahlungsausfälle zu beklagen. Wir haben also eine unbürokratische und erfolgreiche Regelung, die leider am Jahresende auslaufen soll. Das wollen wir nicht. Landesregierung und Bundesregierung sehen wir daher in der Pflicht, die notwendigen EU-rechtlichen Änderungen zur Beibehaltung der Bundesregelung Kleinbeihilfen bei der Europäischen Kommission durchzusetzen.
Als letzten Punkt wollen wir, dass die Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Kommunen dauerhaft angehoben werden. Auch diese Regelung läuft im Rahmen des
Konjunkturpaktes am Jahresende aus. Dabei ermöglicht sie den Abbau von Bürokratie und Kosten durch vereinfachte Wettbewerbs- und Vergabeverfahren. Gleichzeitig erwarte ich eine Stärkung der heimischen Betriebe.
Ich persönlich sehe jedenfalls keinen Sinn darin, wenn Planungsleistungen für Projekte in Schleswig-Holstein in München durchgeführt oder Bauaufträge an Unternehmen in Thüringen vergeben werden. Gerade die kleineren Maßnahmen müssen unserer Wirtschaft zugute kommen. Die regionalen Visitenkarten sind auch Qualitätsgrundlagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Anbetracht der Tatsache, dass wir aus dem Tal der größten Finanz- und Wirtschaftskrise kommen, haben wir ein sinnvolles Maßnahmenpaket vorgelegt. Es bleibt allein der Wermutstropfen, dass wir diese Punkte nicht allein beschließen können. Wir brauchen leider die Bundesebene und die europäische Ebene dazu. Dafür ist es notwendig, aus den Ländern heraus ein politisches Signal zu senden. Die kleinen Unternehmen brauchen verlässliche und planbare Rahmenbedingungen. Ich lade daher alle Fraktionen ein, den Anträgen zuzustimmen, damit wir diese Signale in umso stärkerem Maße nach außen senden können und damit diese wahrgenommen werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was nach gleich drei Anträgen zu Wirtschaftsfragen so fleißig aussieht, stellt sich für mich bei näherer Betrachtung als recht oberflächliche Symbolpolitik heraus. Gleichzeitig finde ich es sehr schade, dass wir die Situation des Handwerks in SchleswigHolstein wieder nicht in dieser Tagung beraten werden und dass dieser Tagesordnungspunkt erneut vertagt wird.
Was nach planvollem Handeln der Regierungsfraktionen aussieht, wirkt bei näherer Betrachtung zufällig und beliebig. Meine Sorge ist: Je nachdem, mit wem der sogenannte Mittelstandsbeauftragte der Landesregierung, der von mir sehr geschätzte Kollege Hans Arp, gerade spricht, tröpfelt ein Symbolantrag nach dem nächsten ein. Herr Kollege Arp, für Ihren Titel können Sie nichts. Das ist für mich Politik auf Zuruf, und ich frage mich: Auf wessen Zuruf?
Wen wollen Sie mit dem Verzicht auf die Jahresabschlusspflicht unterstützen? - Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer hat das Vorhaben ganz richtig ein „Danaergeschenk“ genannt.
Herr Kollege Magnussen, Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass Jahresabschlüsse die Grundlage jeder Bonitätsprüfung bilden. Sie sind wichtig für die Geschäftsbeziehungen zur Hausbank, sie sind wichtig für die Teilnahme an Ausschreibungen. Alle Beteiligten haben sich inzwischen daran gewöhnt, dass sie schnell standardisierte Informationen über Unternehmen brauchen. Für die Unternehmen selbst verbessert die Bilanzpflicht in vielen Fällen auch das Risikomanagement.
Eine Gewinn- und Verlustrechnung, ein Anlageverzeichnis für Abschreibungen und ein Verzeichnis über Forderungen und Verbindlichkeiten müssen Unternehmen ohnehin führen, damit sie den Überblick behalten und eine Steuererklärung machen können. Darauf haben Sie auch hingewiesen, Herr Kollege. Wir waren uns in diesem Haus immer einig, dass Bürokratieabbau kein Selbstzweck ist, sondern zur Minderung von Belastungen dienen soll. Das kann ich hier nicht erkennen. Über den Sinn, den Zweck und die Effizienz der Bundesregelung Kleinbeihilfen könnte man im Wirtschaftsausschuss mit Fachleuten trefflich diskutieren. Zu diesem Zeitpunkt und als Antrag im Landtag erscheint mir dies jedoch willkürlich herausgegriffen. Wenn ich die drei Anträge nebeneinander lege, dann kann ich nicht erkennen, wohin die Reise gehen soll.
Die SPD-Landtagsfraktion steht einzelbetrieblicher Förderung insgesamt sehr kritisch gegenüber, das wissen Sie. Die Bürgschaftsbank, die auch die Kleinbeihilfen verwaltet, verfügt bereits über Instrumente, mit denen der Bedarf unserer schleswigholsteinischen Wirtschaftsstruktur sehr viel besser gedeckt werden könnte, zum Beispiel mit dem Programm „Kapital für Handwerk“, das mit einem relativ schlanken Antragsverfahren und mit niedri
Was aber wollen Sie genau tun, um den Mittelstand zu stärken, nämlich das Handwerk, unsere 120.000 Kleinunternehmen und Familienbetriebe mit unter zehn Beschäftigten und 140.000 Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten? - Was genau ist Ihre Strategie, was ist Ihr Konzept? - Nicht nur meine Fraktion und ich, auch Handwerksbetriebe und andere Klein- und Familienunternehmen wären schon froh, wenn Sie ihnen das Leben wenn nicht leichter, dann wenigstens nicht noch schwerer machen würden, wenn Sie zum Beispiel die Finger vom Sparkassengesetz ließen und mithelfen würden, dass Betriebe und Unternehmen in Schleswig-Holstein auch in Zukunft kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort, in der Region und mit bester Branchenkenntnis haben.
Wir wären schon froh, wenn Sie außerdem zum Beispiel mithelfen würden, dass sich die Betriebe in Schleswig-Holstein einem fairen Wettbewerb stellen können; mit klaren Vergaberegeln und mit einem gerichtsfesten Tariftreuegesetz, damit Wettbewerb über die Qualität und nicht über Dumpinglöhne stattfinden kann
Das bedeutet, dass Aufträge der öffentlichen Hand in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren und nicht freihändig nach Gusto vergeben werden. Die Erfahrungen mit der Lockerung der Vergabevorschriften im Rahmen des Konjunkturprogramms haben leider gezeigt, dass schleswig-holsteinische Unternehmen und Betriebe nicht im erhofften Umfang zum Zuge kamen. Wenn nicht einmal die bestehenden Möglichkeiten zum Nutzen der schleswig-holsteinischen Wirtschaft ausgenutzt werden, dann ist die Frage, welchen Sinn es noch haben kann, die Grenzen weiter zu lockern. Das hört sich - ich muss es leider so deutlich sagen - für mich wie ein Korruptions-Förderungs-Gesetz an. Handeln nach Gutsherrenart würde durch Gesetz geadelt.
Wir finden Flexibilität und Bürokratieabbau richtig. Jetzt aber mal eben dauerhaft festzuschreiben, dass bis zu einem Betrag von 1 Millionen € beschränkt ausgeschrieben werden kann, dass Aufträge über bis zu 100.000 € freihändig vergeben werden können, kommt einer kompletten Aufhebung der