Protokoll der Sitzung vom 07.07.2010

Das ist insgesamt eine gesamtgesellschaftliche Leistung, die hier in diesem Land für die Bürgerinnen und Bürger mit den Bürgerinnen und Bürgern erbracht wird, die unser aller Hochachtung verdient.

Selbstverständlich wird sich das Land am Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit beteiligen. Wie die Beteiligung aber genau aussehen wird, das muss ich zu einem späteren Zeitpunkt darstellen; denn die Arbeiten der nationalen Koordinierungsstelle und der Geschäftsstelle auf Bundesebene haben gerade erst begonnen. Klar ist allerdings, dass die Einbeziehung von schleswig-holsteinischen Akteuren vorgesehen ist.

Da ich in einigen Redebeiträgen bereits davon gehört habe, möchte ich die Erwartungen an das Europäische Jahr etwas dämpfen, damit diese nicht überzogen werden. Die Kommission hat für die gesamte Europäische Union mit ihren ungefähr 500 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern insgesamt 8 Millionen € vorgesehen, davon 2 Millionen € für die Vorbereitung und 6 Millionen € für tatsächliche Aktivitäten.

Würde man dies herunterbrechen, wie dies einmal angedacht worden ist, würde sich bezogen auf die Bevölkerung Schleswig-Holsteins von den 6 Millionen € Aktivitätsförderung theoretisch eine Summe von rund 34.000 € ergeben. Praktisch ist derzeit noch völlig unklar, in welchem Umfang Mittel für Akteure und Aktivitäten in einem einzelnen Bundesland überhaupt zur Verfügung gestellt werden sollen. Vor diesem Hintergrund halte ich die von der Europäischen Union gewünschten neuen Projekte zur Ehrenamtsförderung nicht für realistisch.

(Beifall bei der FDP)

Ich meine, dass sich diese in Brüssel zentral formulierte Anforderung sinnvollerweise eher an gesamte Regionen mit noch nicht entwickelter Infrastruktur zur Ehrenamtsförderung richtet. Schleswig-Holstein ist mit den Ihnen bestens bekannten vielfältigen bestehenden Aktivitäten zur Förderung und Unterstützung von Ehrenamt und Ehrenamtlichen gut aufgestellt.

Was die im Antrag angesprochenen zusätzlichen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt angeht, erinnere ich an den Koalitionsvertrag. Dort können Sie beispielsweise nachlesen, dass - soweit dies auf Landesebene möglich ist CDU und FDP bürokratische Hemmnisse beseitigen werden, um ehrenamtliche Tätigkeit zu unterstützen. Die Partner sind sich auch darüber einig,

gesetzliche Altersgrenzen zu überprüfen und gegebenenfalls auch aufzuheben. Dies gilt selbstverständlich auch für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Die Einschränkung politischer Handlungsfähigkeit als Preis dessen, was in den letzten 30 Jahren finanzpolitisch hier entschieden wurde, das bleibt natürlich auch in dem Bereich des Ehrenamtes nicht völlig spurlos. Darüber müssen wir uns überhaupt keine Illusionen machen. Dennoch ist klar, dass das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für andere und für das Gemeinwesen ein immenser demokratischer und zwischenmenschlicher Wert ist, der nicht nur hoch von der Landesregierung geachtet wird, sondern der auch weiter im Rahmen ihrer Möglichkeiten gefördert wird.

Dann komme ich zum Ausbau der Jugendfreiwilligendienste. Das bringt mich dann direkt zu der Aufforderung, die Landesregierung möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass nach der Verkürzung der Wehrpflicht freiwerdende Mittel - in welcher Höhe auch immer; darüber wurde hier schon diskutiert - den Bundesländern zum Ausbau der Freiwilligendienste zur Verfügung gestellt werden. Ich verstehe den Antrag unabhängig davon, wer nun die Urheberschaft darauf erhebt, als Unterstützung unseres Handelns, denn die Landesregierung ist längst in diesem Sinne aktiv.

(Beifall bei der FDP sowie vereinzelt bei CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf Ihnen das kurz darstellen. Im Mai 2010 hat das Bundesfamilienministerium aus den Mitteln für die Dienste nach § 14 c Zivildienstgesetz 30 Millionen € umgeschichtet und zusätzlich weitere 5 Millionen € aus den Haushaltstiteln der Freiwilligendienste eingestellt. Dabei wurde mit verschiedenen Organisationen im Bereich der Freiwilligendienste eine erhebliche Anhebung der Fördersumme pro Platz festgelegt. Das gilt zum Beispiel in den Bereichen Sport, Kultur und Auslandsdienste, andere Bereiche, wie beispielsweise das Freiwillige Soziale Jahr, erhalten keine Aufstockung pro Platz, da das Bundesfamilienministerium als vorrangiges Ziel die Erhöhung der Platzzahlen bestimmt hat. Allerdings wird derzeit eine moderate Erhöhung der Bundespauschale auf 100 € pro Platz im Monat im FSJ überprüft. Schleswig-Holstein hat auf der Bund-Länder-Konferenz zum Freiwilligen Sozialen Jahr im Juni 2010 dezidiert die Ungleichbehandlung innerhalb der Jugendfreiwilligendienste scharf kritisiert und hat das Ministerium aufgefordert, eine Anhebung der Bundesförderpauschale für alle Träger auf ein einheitliches Niveau

(Minister Dr. Heiner Garg)

in Höhe von 153 € pro Platz und Monat - derzeit haben wir 73 € - festzulegen.

(Beifall des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])

Weiterhin wurde der Bund deutlich darauf hingewiesen, nicht nur die acht bundeszentralen Träger zu fördern, sondern auch die Träger der Jugendfreiwilligendienste in die Bundesförderung mit einzubeziehen, die von den zuständigen Landesbehörden zugelassen sind. Nur so wird es den regionalen Trägern möglich werden, den Wegfall von Zivildienstleistenden beispielweise mit höheren Zahlen von Menschen, die bereit sind, das Freiwillige Soziale Jahr zu absolvieren, auszugleichen.

Dies wird mit Sicherheit eine der ganz zentralen und entscheidenden Aufgaben sein, die in der kommenden Zeit gemeistert werden müssen. Die Landesregierung arbeitet gerade an dem Thema sehr intensiv.

Wir sind außerdem aufgefordert worden zu prüfen, inwieweit ein Freiwilliges Soziales Jahr Politik möglich ist. Selbstverständlich werden wir dies vorbehaltlos prüfen. Das ist gar keine Frage. Das ist für mich übrigens auch gar keine Geschmacksfrage, ob das irgendeinem bisherigen Träger gefällt oder nicht, sondern ich finde, es ist geradezu vor dem Hintergrund des Politikverdrusses eine wunderbare Verpflichtung, uns einmal ernsthaft zu überlegen, wie man über eine solche Möglichkeit junge Menschen für Politik wieder begeistern kann. Sie sehen also, die Landesregierung freut sich über die breite

Unterstützung für ihre Aktivität in diesem Parlament.

(Beifall bei FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe daher die Beratung.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Mir liegt der Antrag vor, die Anträge federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Europaausschuss zu überweisen. Macht es nicht auch Sinn, den Sozialausschuss mitberatend dazuzunehmen? - Gut, dann werden wir so verfahren.

Wer also die Anträge Drucksachen 17/682 (neu) und 17/707 sowie den Änderungsantrag Drucksache 17/725 als selbständigen Antrag federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Europaausschuss sowie dem Sozialausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen worden.

Ich danke Ihnen und schließe die Beratungen für heute. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:56 Uhr

(Minister Dr. Heiner Garg)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst