Mit Ihrem Antrag wollen Sie insbesondere Absprachen mit Hamburg treffen. Ziel soll sein, die Wartezeiten für Referendare und ausgebildete Lehr
kräfte zu verkürzen, indem sie im jeweils anderen Bundesland eingesetzt werden können. Das heißt, auch Sie gehen davon aus, dass es in beiden Bundesländern mehr Bewerbungen als Stellen gibt. Falls das so sein sollte, ist mir nicht klar, wie die Verschiebung der Kandidaten auf der Warteliste in das jeweils andere Bundesland Wartezeiten vermeiden soll. Es wird nach wie vor zu Wartezeiten kommen. Wie das zur Sicherung der Unterrichtsversorgung beitragen soll, bleibt schleierhaft, jedenfalls in Ihrem Antrag. In einer Klassenarbeit würde man an dieser Stelle urteilen: Problem erkannt, Lösungsansatz unbrauchbar.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei der Besetzung von Referendarstellen und Lehrerstellen ist nicht entscheidend, aus welchem Bundesland die Bewerber und Bewerberinnen kommen, relevant sind ausschließlich Eignung, Befähigung und Bedarf. Im Übrigen können in Schleswig-Holstein geleistete Unterrichtstätigkeiten auch auf den Vorbereitungsdienst zu rechnerischen Notenaufbesserungen beitragen und auch so eventuelle Wartezeiten verhindern. Das bedeutet natürlich auch, dass sich gute Leistungen während des Studiums bei einer Bewerbung um ein Referendariat oder eine Lehrerstelle in Schleswig-Holstein lohnen. Dieses Verfahren ist nach wie vor richtig.
Aus landespolitischer Sicht müssen wir einerseits sicherstellen, dass wir die besten Lehrer und Lehrerinnen in unserer Schulen haben, andererseits haben wir die Aufgabe, für alle Fächer entsprechende Lehrkräfte vorzuhalten. Das ist im Augenblick über die Kapazitätsverordnung geregelt. Trotzdem haben wir immer noch sogenannte Mangelfächer, für die wir keine entsprechenden Lehrkräfte haben.
Aus Sicht meiner Fraktion sind die zwischen den Bundesländern auf KMK-Ebene getroffenen Vereinbarungen für den Lehreraustausch ausreichend, um den Lehrkräften ohne Nachteile den Wechsel in ein anderes Bundesland zu ermöglichen, selbstverständlich im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
Ich möchte dennoch beantragen, den SPD-Antrag an den Bildungsausschuss zu überweisen, aus einem einfachen Grund: Ich hätte vom Antragsteller furchtbar gern gewusst, wie er sich die technische Abwicklung seiner Pläne vorstellt - unterschiedliche Ausbildungsmodelle, unterschiedliche Arbeitszeiten, unterschiedliche Schulsysteme. Das Ganze wahrscheinlich am besten gelenkt von einer eigenen Behörde, nach einem komplizierten Schlüssel von Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam finanziert.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Habersaat, die Abgeordnete Heike Franzen hat bereits darauf hingewiesen, dass Sie zu der Kleinen Anfrage und nicht zu Ihrem Antrag geredet haben.
Ich möchte Ihren Antrag kurz in Erinnerung rufen. Die SPD-Fraktion möchte mit ihrem Antrag die Zusammenarbeit Hamburgs und Schleswig-Holsteins zur Sicherung der Unterrichtsversorgung verbessern. Kernpunkt Ihres Antrags ist der Wunsch, „Inhaber des Ersten Staatsexamens, Referendare und ausgebildete Lehrkräfte zur Vermeidung von Wartezeiten im eigenen Bundesland zur Sicherung der Unterrichtsversorgung und -vertretung im jeweils anderen Bundesland“ einzusetzen. Das ist ein guter Gedanke,
Selbstverständlich ist die Verbesserung der Unterrichtsversorgung für unsere Schülerinnen und Schüler ein Ziel, das wir mit Nachdruck verfolgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zusammenarbeit mit den benachbarten Bundesländern zu optimieren - da beschränke ich mich von vornherein nicht ausschließlich auf Hamburg -, könnte in der Theorie sicher ein Weg sein, die Situation weiter zu verbessern.
Das Grundziel, eine bestmögliche Unterrichtsversorgung zu erreichen, dürfte doch bei allen hier unstrittig sein. Gerade im Bereich der Mangelfächer kann jeder gute Ansatz, der sich dann auch umsetzen lässt, zu einer Verbesserung führen.
Die Frage ist jetzt allerdings: Wie lässt sich dieses Ziel erreichen, und was muss in der jetzigen gängigen Praxis eigentlich geändert werden?
Ihr Antrag ist dazu in keiner Weise zielführend. Schon jetzt ist es unseren angehenden Lehrkräften weitgehend und ohne Mobilitätshemmnisse möglich, sich für den Schuldienst auch länderübergreifend zu bewerben. Die Einstellung erfolgt bereits ausschließlich nach Eignung und Leistung und natürlich auch, aber nachrangig, nach Wartezeiten und Härtefallregelungen. Einen entsprechenden Landeskinderbonus gibt es nicht. Auch bestehende Vertretungstätigkeiten schränken die Suche nach einem Referendarsplatz nicht ein. Vielmehr können sich diese Praxiserfahrungen positiv auf das weitere Warte- und Bewerbungsverfahren auswirken.
Auch bei bestehenden Lehrverhältnissen, beispielsweise im Beamtenverhältnis, findet ein Austausch nur unter dem Aspekt der Besitzstandswahrung statt. Auch in diesem Fall wird also keine einzige Lehrkraft in ihrer Mobilität eingeschränkt oder durch folgende Nachteile behindert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in erster Linie kann eine Verbesserung daher maximal im Bereich des wechselseitigen Zugriffs auf Bewerbungen erfolgen. Gerade in den Mangelfächern sollten wir aber darauf achten, dass der landesinterne Bedarf an dieser Stelle nicht zu kurz kommt und die Bedürfnisse unseres Landes zum Wohle der Schülerinnen und Schüler auch vollständig erfüllt werden.
Damit kehre ich zu meinem Anfangsgedanken zurück und hoffe, Ihnen deutlich gemacht zu haben, dass Ihr Antrag sich eigentlich erübrigt. Die von Ihnen angerissenen Probleme existieren im Grundsatz gar nicht. Sie existieren nicht zwischen SchleswigHolstein und Hamburg und übrigens auch nicht in der Verbindung zu irgendeinem anderen Bundesland.
Ich hoffe, dass Sie uns im Ausschuss weitere Anhaltspunkte liefern können, die über das bisher Gesagte neue Erkenntnisse befördern können, und ich freue mich auf die dortige Diskussion mit Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wäre ja schön, Frau Conrad, wenn es tatsächlich so wäre, dass wir diesen Antrag gar nicht bräuchten. Wir würden uns bestimmt freuen, ihn nicht beraten zu müssen. Aber es ist ja nur Theorie, es läuft ja nichts. Die Antworten auf die Kleine Anfrage machen das doch klar.
Für uns liegt das Grundproblem im Bildungsföderalismus. Dieser muss weg, damit wir endlich gezwungen werden, bundesweit zu einer gemeinsamen Bildungspolitik zu kommen, und die Mauern nicht mehr hochziehen.
Wir hören Beschwerden von vielen Schulen, dass es nicht genügend Lehrkräfte gibt. Gerade in Mangelfächern wie den Naturwissenschaften, Französisch, teilweise Englisch, Musik und Kunst sind keine Lehrkräfte zu bekommen, auch wenn die Stellen vom Ministerium bewilligt wurden.
Ich habe dabei große Probleme zu verstehen, warum ein Bildungsministerium nicht im Voraus gegensteuern kann. Pensionierungen kommen doch nicht über Nacht. Es ist einige Jahre vorher bekannt, in welchen Fächern es durch Pensionierungen Bedarf geben wird. Da wäre es doch die Pflicht eines Bildungsministeriums, sich mit den Universitäten und dem IQSH zusammenzusetzen und eine Strategie zu erarbeiten, um Studien- und Referendariatsplätze bedarfsgerecht anzubieten.
Aber es gibt in Schleswig-Holstein ja keine Gesamt-Hochschulplanung. Da hat jemand Hochschulautonomie gründlich falsch verstanden. Das Land muss seine Steuerungsfunktion wahrnehmen, um unsere Schulen auch in Zukunft mit einer ausreichenden Zahl von Lehrkräften auszustatten. Die Wartezeiten bis zum Referendariat müssen abgebaut werden. Bei unserem jetzigen Lehrkräftemangel muss das Bildungsministerium gegensteuern.
Bei dieser Steuerungsfunktion ist die in der Föderalismusreform beschlossene Autonomie der Bundesländer bei der Besoldung der Lehrkräfte unserer Ansicht nach ein großer Fehler gewesen. Durch ihn wird die Konkurrenz zwischen den Bundesländern verstärkt, und unsere Schülerinnen und Schüler drohen dabei auf der Strecke zu bleiben.
Schleswig-Holstein steht nun auch finanziell in Konkurrenz zu den anderen Bundesländern - und zieht mehr und mehr den Kürzeren, nicht nur wegen der Bezahlung, sondern auch wegen der Ar
beitsbedingungen. Das Hü und Hott in der schleswig-holsteinischen Schulpolitik ist wahrlich nicht attraktiv für Lehrkräfte aus anderen Bundesländern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen auch im Bildungsbereich wegkommen vom Konkurrenzdenken. Mehr Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern wäre dazu ein erster richtiger Schritt.
Es ist doch nur klug, einen Austausch von Lehrkräften zwischen Nachbarländern nicht nur zu ermöglichen, sondern ihn tatsächlich auch durchzuführen. Es würde eine klassische Win-Win-Situation geschaffen: für die Schülerinnen und Schüler weniger Unterrichtsausfall, für die Lehrkräfte eine Arbeitsmöglichkeit in ihrem Beruf und für das Bildungsministerium deutlich weniger Beschwerdebriefe.
Nötig für eine verstärkte Zusammenarbeit wäre, dass Schleswig-Holstein und Hamburg sich zusammensetzen und gemeinsam planen.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])
Da ist das, was Herr Habersaat aus dem Bericht zur Enquetekommission dargestellt hat, wirklich symptomatisch. Vier Seiten zur Bildungszusammenarbeit - das ist nichts. Davon müssen wir unbedingt wegkommen.
Dafür wäre es natürlich gut, dass beide Systeme kompatibel wären, dass wir genauso eine Stufenlehrerausbildung hier in Schleswig-Holstein wie in Hamburg hätten, damit man eine einfachere Basis für den Ausbau geschaffen hätte.
Wer hat denn etwas davon, wenn die Mauern zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein wieder hochgezogen werden und die schleswig-holsteinischen Schüler und Schülerinnen aus Hamburg in Scharen zurück an die Schulen nach SchleswigHolstein kommen, wenn man sich wieder gegeneinander abschottet?
Es wäre doch - jetzt komme ich auf das Gastschulabkommen, es geht nicht anders - volkswirtschaftlicher Wahnsinn, in Hamburg dann leere Schulräume zu haben und in Schleswig-Holstein neue zu bauen,
ganz zu schweigen von den Belastungen, denen Schülerinnen und Schüler und Eltern dann ausgesetzt wären.