Protokoll der Sitzung vom 09.09.2010

auf verzichten, dass zwingend eine wissenschaftliche Tätigkeit vorgeschaltet werden muss. Das ist vor allem eine Lex Nautik, weil wir festgestellt haben, dass es kaum möglich ist, die Nautikprofessuren in Flensburg zu besetzen, weil diejenigen, die Nautiker gewesen sind, im Regelfall nicht wissenschaftlich gearbeitet haben. Gleichwohl brauchen wir aber die Nautikausbildung an der Fachhochschule.

Sie sehen also, dass das praktische Dinge sind, die nicht so sehr einem hochschulpolitischen Schlagabtausch entsprechen sollen, sondern die vielmehr zu einer praktischen Verbesserung der gegenwärtigen Anwendung führen sollen. Nach allen Goodies haben wir aber auch etwas Herberes. Wir werden eine Präsenzpflicht für Professoren an drei Tagen in der Woche während der Vorlesungszeit festschreiben.

(Beifall bei SPD und FDP)

Das ist, finde ich, ein nicht so großes Opfer, weil man während der Vorlesungszeit eigentlich auch fünf Tage erwarten könnte. Aber wir sind ja nicht so. Ich glaube, es ist notwendig. Das ist auch eine Reaktion - übrigens in allem Ernst - auf die Studierendenproteste, die wir hatten. Es ist notwendig, dass akademische Lehrer auch für das Gespräch mit ihren akademischen Schülern zur Verfügung stehen. Aus diesem Grunde wollen wir das einführen.

(Beifall bei CDU, SPD, FDP und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich weise darauf hin, dass der Minister die Redezeit der Landesregierung um 2 Minuten 15 Sekunden überzogen hat. Diese Zeit steht nun auch allen Fraktionen zur Verfügung.

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Daniel Günther das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die sogenannte kleine Novelle des Hochschulgesetzes liegt vor. Aus meiner Sicht ist das eine gefühlte große Novelle. Man hat das eben auch an dem Applaus auch aus dem Lager der Oppositionsfraktionen gemerkt.

Ich will an der Stelle allerdings den Minister darauf hinweisen, dass auch ich am Beginn seiner Rede zweimal geklatscht habe. Von daher kam der Applaus nicht nur aus der falschen Richtung.

(Heiterkeit und Beifall)

Ich sitze ein bisschen weit auf der linken Seite von vorn aus gesehen. Vielleicht ist das deswegen nicht so aufgefallen. Aber zum Abschluss haben wir alle gemeinschaftlich geklatscht. Ich finde wirklich, dass diese Novelle diesen Applaus auch verdient hat.

Denn es ist eine konsequente Fortsetzung des Hochschulgesetzes aus dem Jahr 2007, das wir in der Großen Koalition gemeinsam beschlossen haben. Die Ungeduld der Oppositionsfraktionen, die hier auch Anträge gestellt haben, hat sich insofern gelohnt, als wir in jeder Debatte im Parlament gesagt haben: Lasst uns doch die Novelle der Landesregierung abwarten, dabei werden etliche Punkte, die beantragt werden, geklärt. Ich finde, dass die Landesregierung Wort gehalten und viele Punkte, die wir hier miteinander besprochen haben, in ihrem Gesetzentwurf aufgegriffen hat.

Es ist eine konsequente Fortsetzung des Dreiklangs aus mehr Autonomie in den Hochschulen, weniger Bürokratie und einer Umsetzung des Bologna-Prozesses. Für mehr Autonomie in den Hochschulen sorgen wir in diesem Gesetzentwurf durch weniger Aufsicht des Landes und mehr Freiheiten der Hochschulen bei der Gestaltung der inneren Struktur. Dies wird auch durch den Wegfall von Verordnungen erreicht. Die Hochschulen können über Satzungen selbst Entscheidungen treffen. Das finde ich hervorragend. Die Hochschulen können beispielsweise selbst bei der Ausstattung mit beweglichem Gerät entscheiden. Nur Erstanschaffungen von Geräten im Millionen-Euro-Bereich fallen unter die fachliche Aufsicht des Ministeriums. Ansonsten können die Hochschulen das selbst entscheiden.

Wir haben ja über den Gesetzentwurf der Grünen zur Kooperation zwischen Hochschulen gesprochen und immer wieder darauf verwiesen, dass wir nach einer Möglichkeit suchen, das unbürokratisch umzusetzen, was ja in dem vor 2007 geltenden Gesetz erlaubt war. Ich finde, dass die Landesregierung hier einen sehr guten Vorschlag gemacht hat, der der Intention des grünen Gesetzentwurfs gerecht wird, das aber deutlich unbürokratischer umsetzt.

Wir haben über das Thema Berichtspflichten im Rahmen der Berichtspflicht zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen gesprochen und beim letzten Mal über den Bericht einige kritische Anmerkungen gemacht. Durch die Reduktion haben wir dafür gesorgt, dass die Hochschulen auch in dem Bereich von Bürokratie entlastet werden.

(Minister Jost de Jager)

Umsetzung Bologna-Prozess: Wir haben auch in Schleswig-Holstein Demonstrationen im Wintersemester 2009/2010 gehabt, deutlich weniger als in anderen Bundesländern - das will ich an dieser Stelle auch sagen -, und die Evaluation an den Hochschulen, insbesondere an der Universität in Kiel, hat unter Beweis gestellt, dass die Studenten hier mit der Umsetzung der Bachelor- und Master-Studiengänge im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich zufriedener sind. Wir sind ohnehin schon auf einem guten Weg gewesen.

Trotzdem sind jetzt durch die Anerkennung von Prüfungsleistungen an den unterschiedlichen Hochschulen, durch die flexiblere Zulassung nach dem Bachelor-Studium zum Master-Studiengang doch viele Punkte umgesetzt worden, die die Bedingungen für die Studentinnen und Studenten verbessern. Zur Verbesserung der Studienbedingungen zähle ich im Übrigen auch die Präsenzpflicht von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern. Darüber ist schon im Vorfeld diskutiert worden, dass das die Freiheit von Forschung und Lehre beeinträchtige. Offen gestanden finde ich, da wird man auch einem berechtigten Anspruch von Studierenden - auch ich war einmal einer - gerecht, dass man eine gewisse Erreichbarkeit von seinen Hochschullehrern insbesondere im Semester gewährleistet. Ich finde, an drei Wochentagen eine Präsenzpflicht zu erreichen, ist nicht zu viel verlangt.

(Beifall bei CDU und FDP)

- Ich bedanke mich für den Applaus von der richtigen Seite.

Mit dieser Hochschulgesetznovelle ist ein weiterer Baustein des Koalitionsvertrags zwischen CDU und FDP, den wir verabredet haben, umgesetzt worden. Wir haben jetzt noch spannende Debatten im Ausschuss vor uns. Es sind sicherlich ein paar Punkte, über die wir gern miteinander diskutieren können. Ansonsten freue ich mich darauf, wenn wir das umgesetzt haben. Die große Novelle ist im Gesetzentwurf angekündigt. Da sind auch noch ein paar spannende Strukturentscheidungen, die vor uns stehen. Ich würde mich freuen, wenn wir uns nach Verabschiedung dieses Gesetzes dann zügig daran machen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Martin Habersaat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir in Schleswig-Holstein weniger Proteste vonseiten der Studierenden zu verzeichnen hatten, dann mag das daran liegen, dass Schleswig-Holstein einfach zu wenig Studierende hat. Das könnte die eine Erklärung sein. Die andere, wahrscheinlich zutreffendere ist, dass wir in Schleswig-Holstein klugerweise auf die Erhebung von Studiengebühren verzichten.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Landesregierung hat sich vorgenommen, das 2007 neu gefasste Hochschulgesetz gleich zweimal zu novellieren. Wir haben es gehört. Ein großer Wurf gegen Ende der Legislaturperiode war geplant, mit Weichenstellungen für die Struktur der Hochschulen, der Hochschulmedizin und der Hochschulgremien, und ein kleiner Wurf, in dem auf praktische Nachbesserungsbedarfe und Vorgaben der Kultusministerkonferenz reagiert wird. Darüber sprechen wir heute.

Ein kleiner Exkurs zum großen Wurf sei an dieser Stelle erlaubt. Nach den Kostproben, die diese Landesregierung vor allem in Flensburg und Lübeck von ihrer Fähigkeit zu verantwortungsvollen Strukturentscheidungen gegeben hat, bitte ich Sie: Lassen Sie das sein!

(Vereinzelter Beifall bei SPD und der LIN- KEN)

Köcheln Sie Ihr bisschen Restregierungszeit auf kleiner Flamme ab, und überlassen Sie weitreichende Entscheidungen über die Zukunftsfähigkeit unseres Landes dem neu legitimierten Landtag der 18. Legislaturperiode!

(Beifall bei SPD und der LINKEN)

Dass heute über die kleine Novelle viel geklatscht wurde, heißt übrigens nicht, dass aus unserer Sicht alles zu beklatschen ist. Es ist natürlich unsere Aufgabe, darauf heute hinzuweisen, wenngleich wir mit vielen Vorschlägen einverstanden sind, weil sie richtige Antworten auf eine Reihe von Problemen formulieren, die wir hier in den vergangenen Jahren schon lange gewälzt haben.

Es ist richtig, den gegenwärtigen Prüfungsdruck von den Studierenden zu nehmen. Es ist richtig, Qualifikationen, die anderswo erworben wurden, in stärkerem Maße anzuerkennen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Richtig ist auch eine wich

(Daniel Günther)

tige Kleinigkeit wie die soziale Absicherung studentischer Hilfskräfte durch Jahresverträge.

Es entspricht - das haben wir am Beifall gemerkt dem alten sozialdemokratischen Ziel der besseren Durchlässigkeit zwischen Beruf und Hochschule, den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte zu erweitern. Das begrüßen wir.

Ebenso ist es richtig, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen durch die Einrichtung gemeinsamer Studiengänge zu verbessern. Die Doppelmitgliedschaft von Hochschullehrern an zwei Hochschulen ist dann ein logischer nächster Schritt. Wir halten es auch nicht für eine Zumutung, dass Hochschullehrer verpflichtet sein sollen, sich während der Vorlesungszeit an ihrem Arbeitsplaz aufzuhalten.

Was uns nicht gefällt, sind die an verschiedenen Stellen ausgeweiteten Möglichkeiten, die Studierenden mit neuen Beiträgen zu belasten, besonders im Zusammenhang mit dem Rückmeldeverfahren. Wir wollen Studiengebühren auch nicht durch die Hintertür.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Es ist bedauerlich, dass Sie die Einbindung der Personalräte in organisatorische Entscheidungen des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein reduzieren wollen. Gerade aufgrund der Entwicklungen im Klinikum und der dort herrschenden Unsicherheit, zu der ja von dieser Seite durch regelmäßige Impulse beitragen wird und die uns in fast jeder Plenarsitzung die Freude eines eigenen Diskussionspunkts beschert, werden wir das natürlich nicht mittragen. Wir brauchen mehr Mitbestimmung und nicht weniger Mitbestimmung.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen über den Entwurf im Bildungsausschuss reden. Die kritischen Punkte habe ich angemerkt. Wir werden eine Anhörung durchführen.

Ich fasse zusammen: Der große Wurf ist das nicht, aber den hatten Sie sich ja auch gar nicht vorgenommen. Wenn wir nach der Neuwahl über den großen Wurf reden, muss das einer sein, der alle Hochschulen als Stätten der Lehre und Forschung und als Motoren der Entwicklung für das gesamte Land und seiner Regionen ernst nimmt. Es muss ein Entwurf sein, der große Linien norddeutscher Hochschulpolitik mit abgestimmten Konzepten aufzeigt statt des einseitigen Austritts Schleswig-Hol

steins aus der Bildungsrepublik mit der Ankündigung des Ministers, zusätzliche Studienplätze entgegen anderslautender Zusagen lieber doch nicht zu schaffen. Und es sollte auch unserer Sicht ein Entwurf sein, der die Entwicklung einer europäischen Hochschule voranbringt und den Bologna-Prozess endlich einmal inhaltlich auflädt.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem wir jetzt eine gemeinsame Währung haben, halte ich es für wichtig, bevor es zu einer gemeinsamen Armee kommt, ein gemeinsames Hochschulleitbild zu entwickeln. Im Gegensatz zu anderen Initiativen dieser Landesregierung geht der heutige Entwurf aber bildungspolitisch partiell in die richtige Richtung. Ich gratuliere zu einem Wurf mittlerer Weite.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Kirstin Funke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Auch wenn schon viele Punkte genannt worden sind, möchte ich in meiner Rede noch einmal auf ganz bestimmte Punkte eingehen.

Die uns vorliegende kleine Novelle des 2007 verabschiedeten Hochschulgesetzes weist eine Fülle von bürokratischen Erleichterungen und praktischen Maßnahmen auf, die sich im Laufe der Zeit als dringend notwendig erwiesen haben. Zusätzlich zu den praktischen Erkenntnissen, die sich seit Verabschiedung des Hochschulgesetzes ergeben haben, kommen natürlich die bereits verabschiedeten Maßgaben der Kultusministerkonferenz hinzu. Dies alles zu einem Paket zusammengeschnürt, finden wir heute in der kleinen Novelle des Hochschulgesetzes wieder.

Durch Bürokratieabbau setzen wir Ressourcen in der Wissenschaft frei, die wir als vielfältiges Hochschulland dringend brauchen. Es sind Ressourcen, die in dieser Zeit so sehr in Forschung und Lehre gebündelt gebraucht werden, um im Wettbewerb auch gegenüber anderen Bundesländern bestehen zu können. So möchte ich hier beispielhaft die Verringerung der jährlichen Berichtspflicht der Hochschulen in Bezug auf die Zielvereinbarungen auf ei

(Martin Habersaat)