Daniel Günther

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über das Thema „Studium und Familie besser vereinbaren“, das hier zu diesem Tagesordnungspunkt auch zur Aussprache ansteht, haben wir uns im Landtag und auch im Ausschuss lange ausgetauscht und zusätzliche Anhörungen durchgeführt. Ich bleibe bei meinem Verweis darauf, dass die Hochschulen und die Landesregierung bei diesem Thema auf einem guten Weg sind. Die Antwort auf die Anfrage des Kollegen Habersaat hat das dokumentiert, aber auch die Rückmeldung, die
wir von den Hochschulen bekommen haben. Andere Erkenntnisse haben auch die Beratungen im Fachausschuss nicht erbracht. Von daher würde ich mich freuen, wenn unser Antrag, den wir im Ausschuss gestellt haben und der dort mit Mehrheit beschlossen worden ist, hier heute eine breite Zustimmung finden würde.
Worüber wir hier noch nicht miteinander diskutiert haben, ist das Thema Stiftungsuniversität. Ehrlich gesagt war ich eben bei der Rede von Herrn Thoroe nicht so ganz im Bild, wovon er eigentlich gesprochen hat. Er hat die ganze Zeit von einer Privatisierung gesprochen, obwohl alle Debatten und alles, was darüber gesprochen wurde, ganz klar ergeben haben, dass wir über eine öffentlich-rechtliche Stiftung in diesem Bereich sprechen. Ihre Klassenkampfreden, was das alles bedeutet und wie schlimm das alles ist, belustigen mich immer ein Stück weit.
Ich finde es gut, dass es dem Wissenschaftsminister in diesem Bereich gelungen ist, so schnell sehr viel weiter zu sein, als es sich CDU und FDP ursprünglich im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben hatten, es nämlich im Gespräch mit der Universität hinzubekommen, dass zum 1. Januar 2014 dieses Modell der Stiftungsuniversität Realität werden kann.
Das ist übrigens auch ganz im Sinne dessen, dass die Hochschulen möglichst große Autonomie haben sollen. Deshalb sehe ich den Widerspruch, den die Linken da aufzeigen, überhaupt nicht. Große Autonomie bedeutet, dass die Hochschulen viel mitzureden haben. Wir wollen überhaupt nicht, dass die Kompetenzen der beteiligten Gruppen in der Hochschule, die Studierendenrechte, dadurch beschnitten werden. Das steht auch nirgendwo drin. Es gibt ganz klare Vereinbarungen.
Im Übrigen gibt es eine ganz klare Vereinbarung in diesem Bereich, das ist auch vom Wissenschaftsminister so dargestellt worden, dass Studiengebühren dort ausgeschlossen werden. Ich verweise auch auf unser Landesgesetz, in dem eindeutig steht, dass es keine Studiengebühren an den Hochschulen gibt. Das gilt weiterhin auch für die Hochschule in Lübeck, auch wenn es dann eine Stiftungsuniversität ist. Das ist vollkommen logisch. Es sei denn Herr Weber, Sie schütteln den Kopf -, Sie wollten die Landesgesetze dazu ändern, um den Hochschulen das zu ermöglichen. Das sollten Sie dann vielleicht intern in der Fraktion noch einmal miteinander diskutieren. Unsere Absicht ist das nicht.
Deshalb können wir als Union auch sehr gut dem gemeinsamen Antrag, den wir hier heute gemeinsam mit CDU, FDP und Grünen stellen, zustimmen, der deutlich macht, dass der Landtag hinter diesem Prozess, den das Wissenschaftsministerium dort eingeleitet hat, mit breiter Mehrheit steht. Ich glaube, dass das für die Universität in Lübeck auch wichtig ist, die in der letzten Zeit einiges an Diskussionen in diesem Land auszustehen hatte, dass es eine breite parlamentarische Unterstützung für den jetzigen Weg gibt, den das Wissenschaftsministerium dort geht.
Ich finde, das ist ein positives Zeichen, das hier vom Landtag ausgehen kann. Ich würde mich freuen, wenn sich vielleicht auch die SPD hier noch einmal einen Ruck geben könnte. Ich weiß, es ist ein bisschen schwierig für Sie, zuzustimmen. Sie äußern sich bei den Erklärungen zur Stiftungsuni so wie bei der Fehmarnbelt-Querung: Ja, wenn die das so wollen, dann könnte man, und das ist alles ganz schön. Ich fände es ganz gut, wenn Sie sich einen Ruck geben würden, und sich nicht wie die LINKEN hier beleidigt an die Seite stellen, die Hochschule Hochschule sein lassen und sagen: Stiftungsuni finden wir nicht so cool, deswegen stimmen wir da nicht mit. Geben Sie sich eine Ruck, dann haben wir hier eine noch breitere Unterstützung für den Weg, den wir eingeschlagen haben. Das wäre gut für die Universität Lübeck. Es wäre auch für Sie schön, wenn sich die Uni Lübeck über das freut, was der Landtag hier heute beschließt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Überraschung der SPD begrüßen wir das.
Wir werden unseren Beitrag zu Aufforderung und Wunsch des Ministers leisten, hier einen möglichst breiten Konsens herbeizuführen. Ich weiß, dass es der SPD etwas schwerer fällt als anderen Fraktio
nen, zu diesem Thema eine einheitliche Meinung zu formulieren. Dazu später mehr.
Ich bedanke mich erst einmal herzlich für den Bericht des Ministers zu diesem Thema. Der Berichtsantrag, den wir gemeinsam, CDU und FDP, gestellt haben, dokumentiert eines: Die regierungstragenden Fraktionen unterstützen die Umsetzungen der Empfehlungen des Wissenschaftsrats und auch die Bestrebungen der beiden Universitäten, die Universitätsmedizin so neu zu strukturieren, wie es vom Wissenschaftsrat vorgeschlagen worden ist.
In der Tat ist es ein bemerkenswerter Vorgang, dass sich die beiden Universitäten, die in der Vergangenheit nicht immer damit auf sich aufmerksam gemacht haben, dass sie sich in vielen Dingen einig gewesen wären, hier einen eigenen Vorschlag unterbreitet haben, der von beiden Universitäten getragen wird.
Nachdem wir ursprünglich diesen Entwurf als Union als einzige Fraktion unterstützt hatten, ist es gut, dass in die Debatte ein Stück weit Bewegung dadurch gekommen ist, dass es mittlerweile ein gemeinsames Modell gibt, das nicht nur von den beiden Hochschulen getragen wird, sondern auch vom UKSH. Das ist beileibe keine Selbstverständlichkeit. Denn natürlich ist es so, dass das, was der Wissenschaftsrat in diesem Bereich vorschlägt, eine gewisse Machtverschiebung vom UKSH hin zu den Fakultäten bedeutet. Das wird vom Wissenschaftsrat aber auch ausdrücklich hervorgehoben, dass diese Struktur, die in den vergangenen 13 Jahren geherrscht hat, hin zu einer Verschiebung zum UKSH geführt hat und die Fakultäten zum Teil in eine etwas schwierige Situation gebracht hat. Deshalb ist es gut, dass es einen gemeinsamen Vorschlag gibt. Wir standen von Anfang an zu ihm. Wir haben nachher beobachtet, wie sich plötzlich alle anderen Fraktionen auch in diese Richtung bewegt haben.
- Nein, das stimmt. Sie meine ich ausdrücklich damit jetzt auch nicht. Aber die SPD hat schon einen ganz spannenden Eiertanz dazu aufgeführt. Es kommt jetzt keine Defusion, aber zumindest eine Konfusion bei der SPD auf. Während sich die SPDFraktion am Anfang gleich gegen diesen Vorschlag positioniert hat, hat der SPD-Spitzenkandidat - was er, wenn er sich denn einmal äußert, eigentlich immer macht - alles gelobt, wusste allerdings nicht, was er hier gelobt hat, deswegen ist ihm wahr
scheinlich auch nicht aufgefallen, dass die SPDFraktion dazu eine völlig andere Auffassung vertreten hat. Das passiert aber relativ häufig.
Die Grünen haben das gemacht, was sie in solchen Fällen immer machen. Sie finden das eigentlich ganz gut, aber sagen, das hätte eigentlich von der Politik kommen müssen. Wir fragen uns dann immer, ob irgendwann bei den Grünen noch einmal ankommt, was man unter Hochschulautonomie versteht. Anstatt zu sagen: Das ist doch spitzenmäßig, dass die beiden Universitäten sich zusammengetan und mit dem UKSH hingestellt und einen gemeinsamen Vorschlag unterbreitet haben, ist das Einzige, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einfällt, zu fragen, warum der Vorschlag denn nicht von der Politik gekommen ist. Das ist in diesen Debatten immer ein bisschen schade.
Wir sehen in dem vorliegenden Modell eine wirklich gute Chance zur Umsetzung der Empfehlung des Wissenschaftsrats. Das ist eine Chance für die Stärkung der Medizinischen Fakultäten, aber auch eine Chance, dass wir es im Rahmen dieses Modells hinbekommen, den baulichen Masterplan möglichst erfolgreich umzusetzen. Wir freuen uns darüber, wenn dieses Konzept schnell Realität wird.
Natürlich sind noch einige rechtliche Fragen zu klären. Es ist auch noch nicht klar, was man mit dem Holding-Modell macht. Ich habe jetzt gelesen, dass das eigentlich ein Kubicki-Modell sei. Aber man kann sagen, der Startschuss ist gegeben für die Vernetzung, ein gemeinsames Projekt der Hochschulen in Kiel und Lübeck. Die Hochschulen in Kiel und Lübeck und auch das UKSH können sich bei der Umsetzung der Unterstützung durch die CDU-Fraktion gewiss sein.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum wiederholten Male - ich habe die Reden der letzten Landtagssitzungen mitgebracht - unterhalten wir uns über das Thema Hochschulfinanzierung, immer wieder aus derselben Ecke beantragt. Immer, wenn irgendetwas in der Zeitung steht, irgendein Artikel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelesen wird, wird das Thema in den Landtag gezogen. Das ist aus meiner Sicht Politik nach Presselage und hat überhaupt nichts mit langfristiger Politik zu tun, die Sie ja von der Regierung einfordern.
Wenn wir auf Sie hören würden, wenn irgendwo einmal ein dramatischer Artikel in der Zeitung steht, und wir Ihren Anträgen folgen würden, wie vor drei Monaten, als wir hier zusammensaßen und Sie einen Antrag zum Thema Wohnraumförderung eingebracht und von „dramatischer Situation an den Hochschulen“ gesprochen haben, hätten wir mit Millioneninvestitionen staatliche Förderprogramme in die Welt gesetzt, um dieses Problem zu lösen.
Die Wahrheit ist: Drei Monate später lesen wir in den Zeitungen, dass die Hochschulen das Problem selbst gelöst haben.
Deswegen war es richtig, dass wir uns von Ihnen nicht haben in die Irre führen lassen.
Diese Koalition von CDU und FDP ist die Koalition der Bildungsinvestitionen im Hochschulbereich.
Ich mache dem Kollegen Habeck keinen Vorwurf; er ist kein Hochschulexperte, aber er hat Leute in der Fraktion, die etwas davon verstehen. Anstatt sich mit den tatsächlichen Zahlen zu beschäftigen, beziehen Sie sich nur auf Artikel, die Sie in der Zeitung gelesen haben. In den Haushaltsjahren 2011/2012 steigen die Landesmittel für die Hochschulen von 409 Millionen auf 427 Millionen €.
2009 bis 2012 - das ist der Zeitraum, für den diese Landesregierung Verantwortung trägt - sind die Landeszuschüsse für die Forschungsinstitute von 23 Millionen auf 30 Millionen € angehoben worden, für die Hochschulen von 254 Millionen auf 269 Millionen €, für den Forschungsbereich insgesamt von 63 Millionen auf 70 Millionen €. Trotz der schwierigen Haushaltslage haben wir einen Schwerpunkt bei der Bildung, bei den Hochschulen gesetzt. Ich halte das für eine richtige Maßnahme, die wir getroffen haben.
Wenn Sie uns nicht daran hindern, wird das auch in den nächsten Jahren so weitergehen. Denn es ist geplant, dass in Lübeck - das haben Sie eben angesprochen - 2013 das Fraunhofer Institut errichtet wird. Das kostet das Land 43,5 Millionen €, die wir gern investieren, weil uns die Hochschulen am Herzen liegen.
Im Wesentlichen müssen wir uns heute über drei Punkte unterhalten. Der erste, den ich als Hintergrund dafür vermutet habe, dass Sie das heute auf die Tagesordnung nehmen wollten, ist die erfolgreiche Bundesratsinitiative unseres Wissenschaftsministers, in der es darum geht, die Hochschulfinanzierung neu zu regeln.
Herr Habeck, seien Sie bitte ehrlich, auch Sie haben vor dem Hintergrund der ganzen Diskussion, bei der wir wissen, dass es im Schulbereich erhebliche Widerstände von einigen Bundesländern geben wird, nicht damit gerechnet, dass das ohne Weiteres möglich wird. Dass sich doch viel mehr Bundesländer zum Hochschulbereich bekannt haben, dass parallel die Bundesbildungsministerin eine Erklärung abgegeben und für den Bund gesagt hat: „Ja, die Initiative aus Schleswig-Holstein ist richtig; es ist falsch gewesen, dass wir als Bund in die Hochschule nicht investieren können, gut, dass Schleswig-Holstein das macht!“, ist goldrichtig. Sie reden immer nur über Initiativen, wir ergreifen sie auch.
Beim Thema Hochschulfinanzierung müssen wir uns sicherlich auch über das Urteil zur W-Besoldung unterhalten. Denn das hat nicht nur Auswirkungen auf Hessen, sondern es wird auch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein haben. Wir haben mit einer Veränderung des Besoldungsrechts einige der vom Urteil kritisierten Tatbestände, insbesondere was die Anrechenfähigkeit für das Ruhegehalt angeht, schon aus der Welt geschafft. Aber es sind weitere Regelungen notwendig, die in der nächsten Wahlperiode beschlossen werden müssen. Es wird
zu einer Anhebung des Grundgehalts kommen müssen. Bei unserer finanziellen Haushaltslage werden wir darüber debattieren müssen, ob die Leistungszulagen, die ja nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, sondern auf der Grundlage einer Verordnung gewährt werden, in Zukunft in dieser Höhe noch fließen können. Wenn man das ausrechnet und wir das Gehalt so anpassen, wie das vom Gericht gefordert wird, kostet das das Land Schleswig-Holstein etwa 4 Millionen €. Das werden wir uns in den nächsten Jahren nicht leisten können. Um aber weiterhin Leistungszulagen zahlen zu können, werden wir uns darüber unterhalten müssen, wie wir das anpassen.
Der letzte Punkt - ich vermute, das war dann der wirkliche Aufschrei, der Sie dazu getrieben hat, sich heute über dieses Thema zu unterhalten - ist die Prognose der Studierendenzahlen. Da frage ich mich ganz ehrlich: Haben Sie den Bericht eigentlich gelesen? Das Drama, das Sie hier in Schleswig-Holstein veranstalten, hätte man in NRW veranstalten müssen, dort, wo Rot-Grün regiert. Da hätte man das machen können.
Von 2011 bis 2015 haben wir in Schleswig-Holstein 200 Studienplätze mehr als prognostiziert, in Nordrhein-Westfalen sind es 66.000 Studienplätze. Wir haben mit unserer Prognose richtig gelegen. Von daher ist die Kritik, die Sie hier äußern, völlig ungerechtfertigt. Wir befinden uns auf einem guten Weg, und wir werden die zusätzlichen Studienplätze auch in den Jahren 2015 bis 2020 zur Verfügung stellen. Da können sich die Menschen auf die CDU verlassen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als vorhin Kollege Habeck gesprochen hatte, hoffte man, dass danach der Fachsprecher Andresen sozusagen den fachlichen Part dazu leistet. Aus meiner Sicht war das aber eine genauso dünne Suppe wie das, was Herr Kollege Habeck gemacht. Es ist nur ein bisschen hastiger und vielleicht lebhafter vorgetragen worden. Aber dadurch ist es nicht besser geworden.
Ich mache noch einmal den Versuch, Sie darum zu bitten, sich wirklich einmal die Zahlen anzusehen. Wenn man sich die Statistik der Jahre von 2011 bis 2020 ansieht - Sie kennen ja das, was die Kultusministerkonferenz beraten hat -, dann ist das in Tabellenform so einfach aufgegliedert, dass selbst Nichtfachpolitiker sofort erkennen können, wie die Lage in Deutschland ist. Das ist wirklich so.
Wenn Sie sich ansehen, wie sich die Zahlen bis 2020 in Schleswig-Holstein bewegen, dann bin ich mir sicher, in jedem anderen Landtag in der Bundesrepublik Deutschland wird die Regierung kritisiert und es wird gesagt: Schaut einmal nach Schleswig-Holstein, wie prognosesicher die die nächsten Zahlen hervorgesagt haben. SchleswigHolstein wird 6.000 Studierende mehr haben, als es ursprünglich im Jahr 2009 geplant war. Das ist so. Die zweitschlechteste Bilanz in dem Bereich hat Bremen mit der Hälfte der Studierenden mit 10.000 zusätzlichen Plätzen. Alle anderen haben deutlich schlechtere Prognoseleistungen.
Selbstverständlich.
- Das Ministerium sagt nicht das Gegenteil, sondern das Ministerium bezieht sich auf die Gesamtzahl der studierenden Anfänger bis zum Jahr 2020. Das sind bundesweit mehrere Hunderttausend Studierende zusätzlich, die untergebracht werden müssen.
Wenn Sie sich anschauen, aus welchen Bereichen sich das zusammensetzt, dann sehen Sie, dass das mitnichten durch Abschaffung oder durch Aussetzen der Wehrpflicht begründet ist, sondern es ganz andere Faktoren in dem Bereich gibt. Das sehen Sie
auch daran: In Schleswig-Holstein sind wir bis zum Jahr 2015 absolut prognosesicher. Im Jahr 2012 haben wir 400 Studierende weniger, als wir ursprünglich angenommen haben. Bis zum Jahre 2015 werden in Schleswig-Holstein nur 200 studierende Anfänger mehr sein, als es prognostisiert worden ist. Das heißt, wir reden über die Jahre 2016 bis 2020.
Herr Habeck, Sie beantragen hier eine Aktuelle Stunde und machen eine Dramatik, weil 2019 das einzige Jahr ist, wo es 1.700 studierende Anfänger mehr sein werden. Deswegen machen Sie hier heute eine Aktuelle Stunde. Es ist doch unglaublich, was Sie da gemacht haben.
Ich darf vielleicht, weil insbesondere BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hehre Ansprüche an das haben, was Bildung zu leisten hat, einmal darauf verweisen, welche Gründe in Wahrheit genannt werden, warum die Studierendenzahlen ansteigen werden. Es geht nicht um Wehrpflicht, was ich eben gesagt habe, sondern der wesentliche Teil derjenigen, die zusätzlich prognostiziert werden, liegt daran, dass sich das Verhalten derjenigen mit Hochschulzugangsberechtigung verändert. Wir werden in den nächsten Jahren mehr Studienanfänger haben, als wir ursprünglich erwartet haben. Das haben Sie uns immer hier vorgeworfen, indem Sie gesagt haben: Wir müssen das 40-%-Ziel erreichen. Jetzt merken wir deutschlandweit, dass diese Bereitschaft wächst, und wir müssen deswegen die Zahlen anpassen. Jetzt machen Sie an der Stelle einen solchen Popanz. Es ist doch völlig unglaubwürdig, was Sie an der Stelle durchführen,
wenn Sie mir erzählen wollen, dass es jetzt bedauerlich ist, dass viele beruflich Qualifizierte sich entscheiden, ein Hochschulstudium zu beginnen.
- Entschuldigung, Herr Andresen, das ist doch die logische Konsequenz. Dass jetzt diese Zahlen viel besser sind, als wir prognostiziert haben, ist doch eine erfreuliche Entwicklung, die es in dem Bereich gegeben hat. Da muss nachjustiert werden.
- Sie wollen mir doch nicht erzählen, dass man heute schon prognosesicher sagen kann, wie viele sich wirklich in acht Jahren in Deutschland mit bestimmten Qualifikationen für ein Hochschulstudium entscheiden.
- Die Grünen wollen uns das mit Sicherheit erzählen. Darum rankt es sich im Moment. Das muss nachjustiert werden.
Deswegen werden im Übrigen Zielvereinbarungen auch immer für fünf Jahre geschlossen. Der Hochschulpakt läuft bis zum Jahr 2015, damit ab 2016 bis 2020 nachjustiert werden kann, weil wir heute nicht prognosesicher sagen können, wie viele Leute wirklich im Jahr 2019 anfangen.
Das, was Sie hier miteinander machen, ist aus meiner Sicht eine absolute Show. Deswegen haben ich das vorhin kritisiert, und dazu stehe ich auch. Ich glaube, wir sind auf einem sehr viel besseren Weg, als Sie es den Leuten weismachen wollen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für den Beitrag meines Vorredners. Die Schilderung, wie wir sie gerade eben von den Zuständen an unseren Hochschulen gehört haben und die fast den Eindruck macht, als würden unsere wissenschaftlichen Kräfte alle verwahrlosen und in Armut leben, weise ich wirklich mit aller Entschiedenheit zurück.
Ich finde es wichtig, dass wir uns mit dem Thema auseinandersetzen. Wer sollte auch etwas gegen die Überschrift Ihres Antrags „Gute Arbeit in der Wissenschaft - Verlässliche berufliche Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses in Schleswig-Holstein sicherstellen“ haben? Dagegen kann niemand etwas haben. Das unterstützen wir ausdrücklich.
Was Sie dann aber aufstellen, ist im Prinzip ein einziger Wunschkatalog. Ich darf auf den ersten Punkt hinweisen, in dem Sie einfordern, dass wir als Landtag heute die Landesregierung auffordern, mehr Geld für die Grundfinanzierung der Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Ich darf Sie daran erinnern, dass dafür immer noch der Landtag selbst zuständig ist. Die Forderung ist sehr schön gegenüber der Regierung zu erheben, aber dann müssen wir ja diese zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen. Deswegen macht der Antrag in diesem Punkt allein schon aufgrund der Formulierung keinen Sinn.
Ich darf aber auch darauf hinweisen - Sie können sich da auch gern die Zahlen anschauen -, dass in
den letzten drei Jahren - 2009 bis 2011 - die durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag für die Hochschulen zur Verfügung gestellten Mittel um 5 Millionen € gestiegen sind. Das mag für Sie nicht dramatisch viel sein. Das ist eine Steigerung um 2,1 %. Aber der Antrag erweckt ja den Eindruck, als wäre massiv in diesen Bereich gespart worden. Das Gegenteil ist der Fall. Hochschulpolitik genießt unter dieser Regierungskoalition eine besondere Priorität.
Ich will nicht bestreiten, dass wir mit einigen Forderungen durchaus konform gehen. Ich glaube, es ist wichtig, dass auch vonseiten des Ministeriums weiterhin Gespräche mit den Hochschulen geführt werden und dass wir verstärkt mit nicht ganz so kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. Ich glaube, es ist wichtig, dass man, um guten wissenschaftlichen Nachwuchs hier in Schleswig-Holstein zu halten, diesem auch eine Perspektive bietet. Da sind wir mit Ihnen absolut d’accord. Ich meine nur, dass wir das so machen sollten, dass wir die Hochschulautonomie auch in diesen Bereich nicht aushebeln.
Ich darf vielleicht auch nach der Rede, die Sie, Herr Thoroe, gehalten haben, nachfragen, was Sie denn in diesen Bereichen eigentlich wirklich erwarten. Sie lehnen Promotionsstipendien ab, weil Sie sagen, da gebe es eine gewisse Abhängigkeit, und fordern ein, dass das alles sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sein sollen. Dann reden Sie aber hier in einem zu Tränen rührenden Vortrag, wie schlimm es ist, dass das alles Teilzeitverhältnisse sind. Da Frage ich mich: Wie stellen Sie sich das denn vor? Die dürfen kein Stipendium bekommen, die sollen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, das dürfen aber keine Teilzeitverhältnisse sein. Wann sollen die denn dann bitte noch an ihrer Promotion arbeiten, wenn die alle in Vollzeit beschäftigt sind? Sie Sollten vielleicht einmal erläutern, was Ihre konkrete Vorstellung eigentlich in diesem Bereich ist.
Da Sie zum Schluss relativ themenfremd auch das Thema Familienfreundlichkeit einfach noch einmal hinten angedockt haben, damit es der Vollständigkeit halber auch in diesem Antrag noch Erwähnung findet, darf ich darauf hinweisen, dass wir uns hier in diesem Hohen Hause mit diesem Thema auch schon häufig auseinandergesetzt haben.
Es gab diverse Kleine Anfragen, über die wir hier gesprochen haben. Diese Anfragen haben ergeben, dass zu einem erheblichen Teil die Hochschulen in
unserem Land campusnahe Kindertagesstättenbetreuung anbieten. Im Moment wird konkret auch in Heide wahrscheinlich die nächste FH dazukommen, die das für ihre Studierenden bietet. Ich glaube, dass wir in diesem Bereich in den letzten Jahren gut vorangekommen sind.
Wir werden das Thema, denke ich, im Ausschuss weiter beraten und würden einer entsprechenden Überweisung dieses Antrags an den Fachausschuss zustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Weber, wir beantworten die Frage hier und heute, wir haben sie auch schon im Ausschuss beantwortet: Ja, wir sind dafür, dass die Aufgaben, die derzeit von der Sektion für Sexual
medizin wahrgenommen werden, auch in Zukunft fortgesetzt werden können, ausdrücklich ja. Diese Aufgaben müssen qualitativ gut erledigt werden.
- Nein, nicht im Prinzip, eindeutig sage ich das hier. Ich habe das nicht in eine Klammer gesetzt, sondern sage das hier für meine Fraktion ganz klar. Die Aufgaben müssen allerdings auch effizient wahrgenommen werden. Der Landtag hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass das UKSH seine Aufgaben kostendeckend wahrnehmen und dauerhaft eine schwarze Null schreiben soll. Wenn die Sektion für Sexualmedizin im letzten Jahr 142.000 € Unterschuss gemacht hat und sich das UKSH deshalb Gedanken über eine Strukturveränderung macht, um diese Aufgaben trotz alledem wahrnehmen zu können, kann das doch nicht ernsthaft von diesem Haus kritisiert werden.
Deswegen sagen wir ganz bewusst: Uns ist nicht die Struktur wichtig, uns ist nicht wichtig, ob das weiterhin eine Sektion als Unterabteilung im UKSH macht, sondern uns ist wichtig, dass die Aufgaben wahrgenommen werden. Das ist Bestandteil unseres Antrags, und da bitten wir Sie herzlich um Ihre Unterstützung.
Denn Organisation effizienter zu machen ist im Sinne der Steuerzahler. Wir haben es hier mit Mitteleinsatz im Bereich Forschung und Lehre zu tun - ohne Zweifel. Wir haben es mit Krankenversorgungsmitteln zu tun. Wir haben es mit Drittmitteln aus dem Justizministerium zu tun. Wir versuchen, auch Möglichkeiten zu eröffnen, dass in Zukunft verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten über Krankenkassen genutzt werden können.
- Nein, natürlich nicht für die Forschung und Lehre, sondern hier werden auch andere Aufgaben wahrgenommen. Sie können sich den Flyer der Sektion für Sexualmedizin gern durchlesen. Darin finden Sie diverse andere Aufgaben, die dort übernommen werden. Im Moment finden Gespräche darüber statt, übrigens dort, wohin diese Gespräche auch gehören. Nächsten Monat findet hierzu auch ein Runder Tisch statt, weil sich die Verantwortlichen darum kümmern.
Wir haben mit ebenso großer Mehrheit hier im Landtag eine Überarbeitung des Hochschulgesetzes Anfang letzten Jahres beschlossen, die ausdrücklich festgelegt hat, dass auch Fragen der Or
ganisationshoheit in den Universitäten und auch in nachgelagerten Einrichtungen wie dem UKSH wahrgenommen werden müssen. Es kann dann nicht sein, dass dann, wenn die sich darum kümmern, wenn Hochschulautonomie genutzt wird, sofort nach dem Ministerium gerufen und gesagt wird: „Jetzt müsst ihr aber hier mal zwischendurch eingreifen“, obwohl Sie genau wissen, dass einige Entscheidungen hierbei gar nicht vom Landtag und auch nicht von Landesregierungen getroffen werden können, sondern dass das schlicht und ergreifend gesetzlich festgelegter Zuständigkeitsbereich des UKSH ist. - Herr Weber, da brauchen Sie gar nicht den Kopf zu schütteln. Das ist in der Tat genau so, wie ich das gerade gesagt habe.
Wir können - das ist die Gefahr, wenn wir hierüber politisch diskutieren - auch nicht gewisse Animositäten zwischen Wissenschaftlern hier im Landtag klären. Das ist hier nicht der Ort, um diese Organisationsfragen zu diskutieren. Deswegen klammern wir das aus. Ich will heute auch nicht sagen, dass ich es besser fände, wenn die Sektion aufgelöst und alle Aufgaben zukünftig vom ZiP wahrgenommen würden. Das sind auch Fragen, die wir heute nicht beantworten können. Was wir aber wollen, ist, dass diese sinnvollen und wichtigen Aufgaben auch in Zukunft übernommen werden. Das sind Gutachteraufträge im Bereich Strafverfahren bei der Prognose Schuldfähigkeit von Sexualstraftätern. Das ist präventiver Opferschutz, der da durchgeführt wird, das ist das Präventionsprojekt „Kein Täter werden“, das sind Behandlungstherapien bei Pädophilen. Das muss auch in Zukunft fortgesetzt werden.
Wir wollen, dass diese Aufgabe weiterhin in Schleswig-Holstein wahrgenommen wird. Auch wir halten es für wichtig, dass das in unserem Land geschieht, nicht in anderen Bundesländern. Wir haben uns in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses verständigt, dass wir uns am 3. Februar 2012 im Bildungsausschuss auch weiter mit diesem Thema beschäftigen werden.
Deswegen beantragen wir Ausschussüberweisung, sodass wir heute nicht in der Sache abstimmen, sondern die Beratungen im Ausschuss fortsetzen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Weber, zunächst einmal vielen Dank für die Klarstellung. Es ist uns durchaus bewusst,
wie es sich mit der Finanzierung von Forschung und Lehre verhält. Es ist uns klar, dass dieses Personal benötigt wird.
Im Übrigen ist bei dem im Moment diskutierten Vorschlag für die Umorganisation vorgesehen - es handelt sich bei der Sektion im Moment um einen Bestandteil der Urologie -, dass das Personal ins ZIP, das als mögliche Alternative diskutiert wird, übernommen und selbstverständlich weiter bezahlt wird. Jetzt den Eindruck zu erwecken, als würden wir nicht den Unterschied kennen zwischen Forschung und Lehre auf der einen Seite und den weiteren Aufgaben auf der anderen Seite, ist schlicht nicht richtig. Dieses Personal wird dann auch komplett dort übergehen.
Zu der Frau Kollegin Spoorendonk muss ich Folgendes sagen: Sie haben dankenswerterweise gesagt, wir hätten vorhin gesagt, wir wollten das in die Ausschüsse überweisen. Dieses Lob ist unberechtigt, weil wir heute doch gern in der Sache abstimmen würden. Ich sage das an der Stelle auch in Abstimmung mit der FDP deshalb, weil vorhin der Kollege Andresen ein wenig den Eindruck erweckt hat, als wollten wir heute nicht Farbe bekennen. Das Gegenteil ist der Fall.
Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass die Anträge, die vonseiten der Opposition gekommen sind, selbstverständlich ebenfalls Gegenstand der Debatte sind. Von vielen Rednern ist hier der Eindruck erweckt worden, CDU und FDP würden jetzt einen Antrag stellen, der überhaupt nichts aussagt. Richtig ist, dass dieser Antrag ein klares Bekenntnis ist. Gucken Sie sich einmal Ihren Antrag an! Was sagt denn der eigentlich aus? Was steht denn darin Konkretes? Steht da irgendwo drin, wie die Finanzierung geklärt werden soll? Das ist einfach nur ein Appell an die Landesregierung, dies jetzt einmal zu regeln. Wir haben klar gesagt, das solle in der Zukunft erhalten werden. Wir wollen heute Farbe bekennen, deswegen wollen wir auch gern in der Sache abstimmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehöre nicht zu denjenigen, die dem großen Fanclub der Tatsache angehören, dass DIE LINKE Mitglied dieses Parlamentes ist. Aber ich muss durchaus sagen, dass diese Große Anfrage, die Sie gestellt haben, und insbesondere die Beantwortung der Landesregierung durchaus sachdienliche und hilfreiche Hinweise zum gesamten Bologna-Prozess ergeben haben. Deswegen bin ich Ihnen dankbar für die Anfrage, die Sie gestellt haben, wobei ich - offen gestanden - bei den Ausführungen des Kollegen Thoroe nicht unbedingt gemerkt habe, dass er auch nur irgendetwas von dem gelesen hat, was die Landesregierung dazu geschrieben hat. Weitere Kommentare zu der Rede, die wohl alle gehört haben, erübrigen sich.
Zwölf Jahre nach dem Treffen der europäischen Bildungsministerminister in Bologna mit dem Ziel der Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulrahmens bis zum Jahre 2010 hat sich einiges getan. Insbesondere bei uns in SchleswigHolstein kann man mit Fug und Recht von einer Erfolgsgeschichte sprechen. 95 % der akkreditierten schleswig-holsteinischen Studiengänge sind auf die damals vereinbarte zweistufige Studienstruktur mit Bachelor und Master umgestellt. Das ist eine Gemeinschaftsleistung der Hochschulen bei uns im Land. Auch bei den Defiziten, die es im Bereich Staatsexamen noch gibt, haben wir in den nächsten Monaten gute Gelegenheiten, zu einer Umstellung zu kommen. Ich bin sehr optimistisch, dass das in der umgestellten Struktur hervorragend klappen kann.
Bei vielen Erfolgen finde ich es durchaus bemerkenswert, dass auch einige kritische Punkte in dem Bericht eine Rolle spielen. Manches von dem, was damals vereinbart worden ist, kann in Zukunft ver
bessert werden. Der Minister sprach eben das Thema Mobilität an. Das war eines der Kernziele von Bologna, dass es Studierenden durch vergleichende Studienabschlüsse leichter ermöglicht wird, insbesondere im europäischen Ausland zu studieren. Diese Mobilität ist leider nicht in dem Umfang eingetreten, den man erreichen wollte. Wenn man auf die letzten zwölf Jahre rückblickend guckt, stellt man fest, es ist einiges passiert. Wir wissen aus dem Jahr 2009, als die ganzen Studierendenproteste unser Land zum Teil erschüttert haben, dass kaum etwas in Schleswig-Holstein stattgefunden hat. Der überwiegende Teil der Proteste damals fand in anderen Bundesländern statt.
Das liegt auch daran, dass wir in Schleswig-Holstein eine Vorbildfunktion gehabt haben und mit dem neuen Hochschulgesetz, das wir in diesem Jahr verabschiedet haben, die letzten Kinderkrankheiten beseitigt haben. Das, was noch an Hemmschuhen vorhanden war, wurde im neuen Hochschulgesetz zur Zufriedenheit der Studierenden beseitigt, insbesondere was die erhöhten Prüfungsanforderungen angeht. Man hat jetzt pro Modul nur noch eine Prüfung. Das ist ein weiterer Schritt, um die stoffliche Überfrachtung in einigen Bereichen zu beseitigen. Das ist gut gelungen.
Sieht man sich die Umfragen an - es gibt mehrere, unter anderem von der CAU, in denen abgefragt wird, wie zufrieden die Studierenden mit der Umstellung auf Bachelor/Master -, stellt man fest, dass die Zustimmungsquoten von 70 auf über 80 % eine richtige Leistungsschau dessen darstellen, was in diesem Bereich geleistet worden ist. Das ist ein Prozess, der - zum Teil waren wir in der Opposition - eine Gemeinschaftsleistung unterschiedlicher Regierungen darstellt. Aber gerade in den letzten Jahren ist noch einiges gemacht worden, um diesen Prozess zum Erfolg werden zu lassen.
Was ich besonders bemerkenswert und erfreulich finde, ist, dass hier eines nicht eingetreten ist, was viele befürchtet haben. Auch Herr Thoroe hat dies als einigen der wenigen Punkte genannt, die diskussionswürdig seien. Das ist nämlich die Frage: Was ist mit dem Thema Zweistufigkeit, wenn man schon als Bachelor-Absolvent auf den Arbeitsmarkt geht und nicht den Master hinterherlegt? Eine Sorge war, wie anerkannt dieser Abschluss eigentlich ist. Mittlerweile zeigen die neuesten Studien, dass es so ist, dass nur 3 % derjenigen, die mit einem Bachelor abgeschlossen haben, ein Jahr nach dem Studium noch arbeitslos sind. Das heißt, das ist eine ganz erfolgreiche Quote an Studierenden mit einem Bachelor, die nach Studienabschluss sofort in den Ar
beitsmarkt einsteigen können. Wir haben in diesem Bereich also durchaus Erfolge zu verzeichnen.
Die 200 Seiten, die diese Antwort lang ist, lohnt es sich durchaus, nicht nur hier im Plenum zu diskutieren, sondern auch im zuständigen Fachausschuss. Wir werden einer entsprechenden Überweisung unsere Zustimmung geben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang möchte ich nach dem Redebeitrag vom Kollegen Habersaat ein wenig Schärfe in die Debatte hineinbringen. Ich will mich in aller Klarheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium für den Einsatz bei der Erstellung der Antwort bedanken,
insbesondere allerdings auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universitäten in dem Bereich, weil es wirklich eine Fleißarbeit gewesen ist, die hier geleistet werden musste.
Ich schätze den Erkenntnisgewinn Ihrer Anfrage wenn ich das etwas despektierlich sagen will - als nicht sonderlich hoch ein, was allerdings weniger an den Antworten, sondern vielmehr an den Fragen liegt, die Sie gestellt haben. Manchmal war man auch ganz froh, wenn man die nicht beantworten konnte, weil kein statistisches Material zur Verfügung stand, weil einem die Antwort schlicht und ergreifend gar nicht interessiert hätte beziehungsweise man gar nicht erkennen konnte, welchen Erkenntnisgewinn Sie überhaupt für Ihre persönliche Arbeit aus der Antwort auf die Frage, die Sie gestellt haben, ziehen wollten.
Wenn ich als Beispiel die Frage nehme, ob seit 1945 irgendwann einmal eine Promotion wegen wie hieß das Wort? - Unwürdigkeit der bestimmten Person entzogen wurde, frage ich mich, welchen Erkenntnisgewinn man daraus zieht, wenn gesagt worden wäre, dass 1951 irgendeine Promotion einmal entzogen worden wäre. Was soll das für unsere heutige politische Arbeit für eine Bewandtnis haben? Ich finde das schlicht und ergreifend ein bisschen komisch, dass man damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belastet, solche Fragen, die viel
leicht historischen Wert haben, zu beantworten. Vielleicht promoviert jemand in dem Bereich und braucht ein paar Erkenntnisse. Ich weiß nicht, was solche Fragen in einer solchen Anfrage sollen.
Was wir von Interesse finden, wenn wir uns im Bildungsausschuss darüber unterhalten, ist - das hatte der Herr Minister vorhin auch gesagt -: Durch die Exzellenzinitiative ist es uns gelungen, bessere Förderung der postgraduierten universitären Laufbahn hier in Schleswig-Holstein in den Graduierten-Zentren hinzubekommen.
Wir konnten feststellen, dass das Promotionsrecht an den verschiedenen Hochschulen unterschiedlich ist. Ich halte es auch für gut, dass es so ist. Das ist in der Antwort auf die Anfrage auch unterstrichen worden. Ich finde, der Umstand, dass Promotionen in der Regel bestanden werden, ist erfreulich. Es ist gut, dass man so etwas nachlesen kann. Es ist natürlich auch wichtig, dass die Einhaltung von wissenschaftlichen Standards an schleswig-holsteinischen Hochschulen eine Selbstverständlichkeit ist, dass es hier auch dokumentiert werden konnte und dass es keine Rücknahme von Doktortiteln in unserem Land geben musste.
Es gibt je nach Fakultät unterschiedliche Ausgestaltungen der Zulassungsvoraussetzungen für Promotionen und Habilitationen. An der CAU gibt es derzeit noch nicht die Möglichkeit, im Anschluss an ein Bachelorstudium zu promovieren. Ich denke, das kann sich - vielleicht sollte es sich auch - in Zukunft ändern. Es ist positiv zu bewerten, dass alle Hochschulen Promotionsstipendien vergeben.
Ich denke, das Einzige, was für die Zukunft hilfreich wäre, wäre, wenn es eine genauere Erfassung darüber gäbe, was die Aussagen zur Erfolgsquote und Dauerpromotion angeht. Ich kann erkennen, dass man da vielleicht noch ein bisschen Handlungsbedarf sieht, wenn man eine solche Anfrage stellt. Ich glaube, dass die Zahl der Habilitationen insgesamt - zusammen mit den Juniorprofessuren gesteigert werden kann. Ich denke, das sind die einzigen Punkte, die man hieraus ziehen könnte. Wir stimmen aber der Überweisung an den Bildungsausschuss zu.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegen zwei Anträge vor. Der erste trägt den Titel: „Studierendenansturm als Chance begreifen Politik muss jetzt handeln!“ Das machen wir. Der zweite lautet: „Mangel an studentischem Wohnraum endlich gegensteuern“. Das machen wir auch.
Schleswig-Holstein und seine Hochschulen stehen vor enormen Herausforderungen; in diesem Punkt sind wir uns einig. Zu den ohnehin steigenden Studienanfängerzahlen durch starke Abiturjahrgänge - die Steigerung des Anteils der Schulabgänger mit Studienabsicht haben wir uns alle gewünscht kommt aktuell und noch in den nächsten Jahren der Sonderfaktor der doppelten Abiturjahrgänge durch den Wegfall der Wehrpflicht und die Verkürzung des Weges zum Abitur hinzu. Dabei handelt es sich jedoch um einmalige oder nur wenige Jahre wirksame Effekte. Das erschwert es der Politik, darauf zu reagieren. Die Studienanfängerzahlen steigen zunächst massiv an; aber wir können heute schon erkennen, dass spätestens ab dem Jahr 2020 andere Prognosen gehen von früheren Zeitpunkten aus - eine gegenläufige Entwicklung an unseren Hochschulen einsetzen wird. Die Planung wird dadurch erschwert. Die Landesregierung und auch der Landtag haben in den letzten Jahren eines unter Beweis gestellt -
Na klar.
- Der Applaus ist gerechtfertigt, weil das eine wichtige Frage in dem Zusammenhang ist. - Natürlich ist das eingepreist, Herr Kollege Andresen. Das ist das gemeinsam verabredete Ziel. Wir haben es in Schleswig-Holstein noch nicht erreicht. Je nachdem, wie wir rechnen, kommen wir pro Jahrgang auf einen Studienanfängeranteil, der zwischen 25 und 27 % liegt. Es ist allerdings schwierig, heute von diesem Rednerpult aus die Frage zu beantworten, ob wir im Jahr 2020 tatsächlich 40 % erreicht haben. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass es im Vergleich zu heute prozentual deutlich mehr Studienanfänger sein werden. Dennoch werden spätestens ab 2020 die Studienanfängerzahlen sinken.
Ja.
- Darüber haben wir uns hier im Landtag schon in den letzten Sitzungen unterhalten. Auch der Minister hat das in seinem Bericht sehr deutlich gemacht. Dieser liegt nach meiner Kenntnis sogar schriftlich
vor. Darin wird dokumentiert, welche Bemühungen es vonseiten der Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Hochschulen gibt, diese Quote zu erhöhen. Das können Sie gern nachlesen.
- Ich zeige Ihnen das nachher, das liegt definitiv schriftlich vor.
Trotz dramatischer Haushaltslage unterstützen wir als Landtag - um uns auch einmal selbst zu loben die Hochschulen größtmöglich, auch in finanzieller Hinsicht. Ich finde, das sollten auch Sie zur Kenntnis nehmen. Obwohl im Vergleich zu den Haushaltsjahren 2010/2011 die Ausgaben in absoluten Zahlen erstmals sinken, erhöhen wir die Ausgaben für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land von 409 Millionen auf 427 Millionen €.
Durch den Abschluss von Zielvereinbarungen werden den Hochschulen für jedes Jahr Mittel garantiert. Das schafft Planungssicherheit. Nicht in jedem Bundesland gibt es das in dieser Form.
Wir stehen in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. So reden wir von Kapazitäten für 10.000 zusätzliche Studienanfänger bis zum Jahr 2015. Das Land hat die Komplementärmittel zur Verfügung gestellt. Das sind mehrere Millionen Euro, also ein erheblicher Betrag. Nachdem die neue Herausforderung des Wegfalls der Wehrpflicht auf uns zugekommen war, sagte diese Landesregierung zu, noch 16 Millionen € oben drauf zu zahlen, um dem Ansturm an Studienanfängern gerecht zu werden.
Wir sind uns einig: Den Studienanfängeransturm begreifen wir als Chance. Gerade weil wir ein rohstoffarmes Land sind, müssen wir in die Köpfe junger Menschen investieren.
Herr Andresen, auch wenn Sie das bestimmt entsprechend kommentieren werden, stelle ich fest: Nicht ohne Grund haben wir damals das Angebot Niedersachsens abgelehnt, uns Studienanfängerkapazitäten abzunehmen.
- Ja, er hat das durchgesetzt.
- Ich konnte nicht sehen, auf wen Sie zeigten. Aber wir sind uns einig, dass Herr de Jager es erreicht hat,
dass wir das Angebot abgelehnt haben, obwohl es verlockend gewesen ist.
Uns ist die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes wichtig.
Die Wohnraumsituation ist angespannt - wer wollte das an der Stelle bestreiten? Investitionen in zusätzliche Kapazitäten sind notwendig. Unsere Versorgungsquote ist im Ländervergleich ohne Zweifel zu niedrig. Aber angesichts der Haushaltslage wird das Land allein das nicht alles lösen können, da sind wir auf die Unterstützung durch Private und durch gemeinnützige Träger, die es im Land durchaus gibt, angewiesen. Schon heute sind einige Förderprogramme des Landes gezielt darauf angelegt; bereits in den vergangenen zehn Jahren sind auf dieser Grundlage fast 1.000 zusätzliche Wohnplätze geschaffen worden. Es ist nicht so, dass die Landesregierung erst jetzt handelt. Ich betone: Wir dürfen die Hochschulen damit nicht alleinlassen.
Ich hielte es durchaus für interessant, einige der in dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formulierten Punkte im Bildungsausschuss zu erörtern. Ein Problem habe ich jedoch mit einigen Grundsatzfeststellungen, die getroffen werden sollen. So soll der Landtag hier und heute feststellen, dass wir nicht genügend Wohnraum für Studierende hätten und nicht genügend auf den Studierendenansturm vorbereitet seien, obwohl genaue Zahlen erst Ende Oktober vorliegen werden. Der LINKENAntrag - Entschuldigung, Herr Thoroe - ist insoweit überhaupt nicht schlüssig. Unter Punkt 2 Ihres Antrags soll der Bedarf an studentischem Wohnraum ermittelt werden, aber schon zu Beginn, unter Punkt 1, soll der Landtag feststellen, dass der Bedarf nicht erfüllt werde. Wofür ist dann Punkt 2 überhaupt noch gedacht? Ihr Antrag ist nicht sinnvoll.
Nur der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält Punkte, wie das dialogorientierte Serviceverfahren, die wir tatsächlich erörtern sollten. Daher plädiere ich im Namen meiner Fraktion dafür, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ausschuss zu überweisen. Zum
Zeitpunkt der Beratung kann der Minister dann auch konkrete Zahlen vorlegen, und wir sollten uns über die einzelnen Punkte unterhalten.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE bietet leider überhaupt keine Substanz für eine Beratung im Ausschuss. Deswegen beantrage ich die Abstimmung in der Sache. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Frau Abgeordneten Heinold sehr dankbar dafür, dass sie gleich zu Beginn ihrer Rede noch einmal klar dargestellt hat, dass wir hier und heute Versäumnisse der rot-grünen Vorgängerregierung nachholen müssen. Vielen Dank für diese Klarstellung.
Dann muss ich wesentliche Teile meiner Rede nicht ganz so pointiert darstellen, weil mir Frau Heinold das vorweggenommen hat. In dieser Woche wurde eine ganz wesentliche Entscheidung zur Sicherung
der Zukunftsfähigkeit des Universitätsklinikums getroffen. Über Jahrzehnte hinweg wurde das UK S-H vonseiten des Landes stiefmütterlich behandelt. Das war völlig unangemessen angesichts der Bedeutung, die dieser Maximalversorger in der Krankenversorgung und Dienstleister für Forschung und Lehre besitzt.
Erst nach Eintritt der CDU in die Landesregierung wurde in einem ersten Schritt das Defizit reduziert. Insgesamt hat sich bis heute über viele Jahre ein Bilanzverlust von 130 Millionen € aufgebaut. In einem zweiten Schritt steht jetzt die Umsetzung des Masterplans Bau an. Viele haben immer den Ansatz gehabt, hier muss investiert werden, aber es ist in der Vergangenheit nie gemacht worden. Das steht jetzt an, und dafür brauchen wir private Unterstützung. Das haben wir immer offen gesagt.
Ursprünglich hatten wir 700 Millionen € kalkuliert. Es gab noch höhere Schätzungen. Jetzt werden 500 Millionen € in den nächsten Jahren in die Bausubstanz investiert werden.
Bereits 2009 hat die Landesregierung festgestellt, dass eine relevante Beteiligung des Landes an den Baumaßnahmen des UK S-H nicht möglich ist und wir stattdessen privates Kapital benötigen. Aber bei dem jetzt festgelegten Modell muss allen Beteiligten klar sein, dass die ursprünglich veranschlagte Summe ein Stück weit reduziert werden muss, damit wir auch zu entsprechend ausgeglichenen Jahresabschlüssen kommen und um das Defizit, das in den letzten Jahren aufgebaut worden ist, wirklich nachhaltig zu reduzieren.
Wir legen Wert darauf, dass folgende Aspekte erfüllt werden: Sicherung von Forschung und Lehre für die Universitäten in Kiel und Lübeck, Erhaltung der Qualität und Quantität des Angebots des UK S-H als alleiniger Maximalversorger in Schleswig-Holstein, Entlastung für den Landeshaushalt und Sicherung der Arbeitsplätze an den Hochschulen und am UK S-H. Das sind für uns die ganz wichtigen Kriterien, die in Zukunft eingehalten werden müssen.
Bis zur Einleitung des Vergabeverfahrens und auch bis zum Beginn der Zusammenarbeit mit den privaten Investoren darf es keinen Investitionsstau geben. Ich lege sehr viel Wert darauf, dass hier nicht der Eindruck erweckt wird, das Verfahren dauere unglaublich lange, und es werde erst ab dem Jahr 2014 investiert werden. Es wird auch in den nächsten Jahren weiter investiert werden.
Es ist auch in den vergangenen Jahren unter CDU und FDP investiert worden. Sie wissen das doch alle miteinander, dass das getan worden ist, gerade in dieser Legislaturperiode, weil wir uns ja häufig genug zur Schlüsselübergabe von neuen fertigen Gebäudetrakten beim UK S-H miteinander getroffen haben.
Von daher begrüßen wir die Absicht, dass die Landesregierung bis zum Jahr 2013 allein in die Struktur der Krankenversorgung etwa 30 Millionen € an den beiden Campi Lübeck und Kiel investieren wird. Hinzu kommt, dass wir in den nächsten Jahren - daran sieht man, was das für eine Mammutaufgabe ist, die wir da schultern müssen - mit insgesamt 160 Millionen € in die Gebäudesubstanz für Forschung und Lehre als Land selbst einsteigen müssen. Das muss ja auch jedem klar gewesen sein, auch als wir über unterschiedliche Formen diskutiert haben, über Privatisierung, über alles andere, diese Kosten hätte uns ohnehin nie jemand von der Hand gehalten, sondern das ist originäre Aufgabe des Landes. Das müssen wir in den nächsten Jahren leisten; das wird ein großer Kraftakt. Wir sollten dankbar sein, dass wir für die 340 Millionen €, die in die Substanz der Krankenversorgung investiert werden, entsprechende Unterstützung von privaten Trägern bekommen.
In diesem Zusammenhang ist es - das kann man ohne Einwände sagen; da bin ich auch ganz bei Ihnen - natürlich bedauerlich, dass das Protonentherapiezentrum nicht in der Form kommt, wie wir uns alle das miteinander gewünscht haben. Ich frage mich aber bei dem, was Sie gerade vorgetragen haben: Was ist eigentlich der genaue Vorwurf, den Sie jetzt der Landesregierung machen?
Herr Stegner - vielen Dank, dass Sie jetzt dazwischengerufen haben; das passte ganz gut -, der Sie hier im Landtag immer die großen Reden darüber schwingen, dass sich die Privaten die Gewinne in die eigenen Taschen wirtschaften und für Verluste die öffentliche Hand antreten darf: Hier hat die Landesregierung in einem Vertrag ausgeschlossen, dass die Risiken das Land trägt. Das müssen die Privaten in diesem Falle tragen. Jetzt machen Sie hier der Landesregierung den Vorwurf, dass es einen solchen Vertrag gegeben hat. Das ist doch schizophren!
Wenn wir nicht einen so klugen und tatkräftigen Minister hätten, der nicht immer nur von sozialer
Verantwortung redet, sondern in diesem Bereich auch solche klugen Verträge gemacht hat, dann stünden wir heute vor einem Scherbenhaufen, vor dem wir immer wieder bei den Versäumnissen stehen, die Sie in der Vergangenheit bei anderen öffentlichen Instituten gemacht haben.
- Vielen Dank, Frau Trauernicht, für das Kompliment, dass ich jung bin. - Wir müssen realistisch sagen, dass die gefundene Lösung das Land Schleswig-Holstein nicht von Haftungsrisiken entbindet. Das sollten wir auch im weiteren Verfahren offen miteinander diskutieren. Ich bin bei den Sozialdemokraten gar nicht überrascht, dass jetzt in den Anträgen so deutlich geschrieben wird, dass bei einem solchen Modell Risiken entstehen. Das ist bei wirtschaftlicher Betätigung so - das müssen Sie mal zur Kenntnis nehmen -, dass es Risiken gibt. Aber das, was Sie in der Vergangenheit gemacht haben, dass man vielleicht keine Risiken gespürt hat, sondern immer schön der Steuerzahler dafür aufkommen musste, kann doch an der Stelle keine Lösung für die Zukunft sein.
Wir sind davon überzeugt, dass diese Lösung aufgehen wird. Das ist ein Vertrauensvorschuss, den wir dem Vorstand des UK S-H und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben. Wir sind davon überzeugt, dass dieses Modell klappen kann, dass dieses Modell in Zukunft dafür sorgen kann, dass wir ausgeglichene Jahresabschlüsse kriegen, dass diese Investitionen getätigt werden können. Wir wissen, dass das ein Vertrauensvorschuss ist, aber wir halten diese Lösung für eine gute. Eine andere Alternative wäre in der Tat, über Privatisierung zu reden. Aber das wollen Sie ja offenkundig auch nicht.
- Haben Sie unseren Antrag gelesen, Frau Jansen? Das sollten Sie vielleicht mal tun. Wenn Sie Gesetzentwürfe schon nicht lesen, sollten Sie zumindest die Anträge lesen, über die heute abgestimmten wird.
Ich halte mich zu den Anträgen, die ansonsten vorliegen, ein Stück weit zurück, zumindest in Bezug auf den SSW. Ich kann mir aber die Bemerkung nicht verkneifen, lieber Lars Harms, dass ich es schon interessant finde, dass Sie hier im Juli vor Kenntnisnahme der ganzen Fakten und Unterlagen
einen Antrag einbringen, dass wir schon im Juli für ein bestimmtes Modell votieren sollen beziehungsweise ein Modell ausschließen sollen, jetzt aber, nach zwei Monaten, wo Sie die Fakten kennen, Sie den Antrag stellen, dass wir heute bitte keine Entscheidung treffen sollten, sondern das weiter nach hinten verschieben sollen.
Ich dachte schon, ich müsste zur Ordnung gerufen werden. - Die Faktenkenntnis, die Sie in den letzten zwei Monaten erhalten haben, scheint ja eher dazu geführt zu haben, dass Sie Ihre eigene Entscheidungsfähigkeit ein bisschen in Zweifel gezogen haben. Das kann man ja auch ein bisschen positiv werten. Vielleicht kommen Sie ja auch noch zu der Überlegung, unserem Antrag zuzustimmen. Dafür würde ich werben.
Ich will an der Stelle auch ausdrücklich sagen, dass wir uns mit der FDP darauf verständigt haben, den Grünen - auch nach der Rede von Frau Heinold - in einem Punkt entgegenzukommen, nämlich dass wir in den vorliegenden Antrag - Frau Präsidentin, die Formulierung werden wir Ihnen gleich geben - vor dem letzten Satz den Satz einfügen: „Der Schleswig-Holsteinische Landtag spricht sich dafür aus, dass die Investitionsbank mit ihrem Know-how das Verfahren begleitet.“
Wir würden uns freuen, wenn es auf dieser Grundlage vielleicht eine breite Mehrheit hier im Landtag für diese wichtige Entscheidung für die Zukunft des UK S-H, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt. Dazu möchte ich Sie herzlich auffordern.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem wichtigen Thema haben es die LINKEN mit ihrem Antrag geschafft, dass der Saal sich inzwischen leider geleert hat. Das liegt daran, dass dieser Antrag ein reiner Showantrag ist und norma
len parlamentarischen Gepflogenheiten nicht entspricht.
CDU und FDP haben sich im Koalitionsvertrag klar darauf verständigt, dass es in dieser Wahlperiode keine Studienbeiträge für reguläre Studiengänge bis hin zur Promotion geben wird. Das ist im Übrigen kein Alleinstellungsmerkmal, sondern es ist breiter Konsens hier im Parlament. Daher ist es völlig unsinnig, hier einen solchen Antrag zu stellen. Der politische Wille ist klar zum Ausdruck gekommen. Wir haben im Februar ein Landeshochschulgesetz verabschiedet, in dem ausdrücklich geregelt ist, dass es keine Studienbeiträge gibt.
Ich frage mich an dieser Stelle schon, ob Sie die Gesetze, die Sie ablehnen, überhaupt vorher lesen. Denn die Materie ist in § 41 des Landeshochschulgesetzes klar geregelt. Wir haben darin Regelungen zu Ansprüchen getroffen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf formuliert haben, nämlich etwa eine verbesserte Durchlässigkeit im Bildungswesen. Wo waren Sie denn, als wir darüber debattierten, dass wir beispielsweise beruflich Qualifizierten die Wege an die Hochschulen erleichtern wollen? Wo waren Sie in dieser Debatte? Wo waren Sie, als wir die Möglichkeiten für die Immatrikulation erweitert haben, damit gerade Menschen, wie Sie sie angesprochen haben, an die schleswig-holsteinischen Hochschulen kommen können? - Das alles ist gegen Ihre Stimmen hier im Parlament beschlossen worden.
Jetzt frage ich mich natürlich: Was wollen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf überhaupt bewirken? Dieser Gesetzentwurf hat zum Inhalt, Studienbeiträge nicht einführen zu dürfen - obwohl dies im Gesetzestext selbst ja schon ausgeführt ist. Ich will Ihnen nicht unterstellen, Sie hätten hierbei nicht zumindest eine Tendenz, und ich kann nur davon ausgehen, dass Sie die wenigen Gebühren, die Hochschulen im Moment überhaupt fordern dürfen, auch schon ablehnen.
- Vielen Dank, Herr Thoroe, für diesen Hinweis. Ich frage Sie nun aber: Worauf beziehen Sie sich hierbei eigentlich? Es gibt für Hochschulen ja bereits einige Möglichkeiten, Gebühren zu erheben. Ich beziehe mich hier einmal auf das Beispiel der Christian-Albrechts-Universität. Meinen Sie beispielsweise Gebühren für die Ausfertigung einer
Zweitschrift des Studienbuchs - Kosten: 15 € -, die Gebühren für die Ausstellung eines Gasthörerscheins - 5 € -, die Beglaubigung von Unterschriften - 2 € -, die Gebühr für den Hochschulsportpass 9 € pro Semester -, oder welche Gebühren meinen Sie? Sollen diese Gebühren abgeschafft werden, damit die Menschen, die an dieser Hochschule studieren, sich nicht verschulden müssen? Ist es das, worauf Sie sich hier beziehen?
Oder ist es so, dass Sie es für sozial nicht gerechtfertigt halten, wenn Grundkurse in Kitesurfing oder die Grundausbildung auf der Jolle oder etwa Yachtsegelkurse gebührenpflichtig sind? Ist es das, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf abschaffen wollen? Soll so etwas zukünftig vom Steuerzahler bezahlt werden? Ist das wirklich Ihr Wille?
Ich glaube, der Gesetzentwurf entlarvt ganz klar, wie Sie arbeiten. Sie haben überhaupt keine Ahnung von den Inhalten der Gesetzestexte, über die wir hier gesprochen haben. Sie haben keine Ahnung von der Gesetzessystematik. Ich finde, Sie sollten aus diesem Parlament keine Showbühne machen, und Sie sollten nicht solche sinnfreien Anträge stellen.
Denn - das will ich zum Abschluss sagen - wir reden hier über ein sehr ernstes Thema. Das sollten wir eigentlich nicht anhand eines solchen Gesetzentwurfs tun. Wir sollten vielmehr eine Debatte im Sinne unserer Hochschulen und im Sinne der Zukunftschancen unserer jungen Generation führen. Nicht ohne Grund hat sich die Landesrektorenkonferenz einstimmig für die Erhebung von Studienbeiträgen ausgesprochen. Nicht ohne Grund haben sich sämtliche Experten bei der Veranstaltung, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Thema durchgeführt hat, für die Einführung von Studienbeiträgen ausgesprochen.
Obwohl sich Herr Habeck dort klar dagegen positioniert hat, hat bei der Schlussabstimmung am Ende dieser Veranstaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine klare Mehrheit für die Einführung von Studienbeiträgen votiert.
Im Übrigen wurde auf dieser Veranstaltung auch mit einem Märchen aufgeräumt, das Sie hier immer wieder anführen, dem Märchen, es gäbe in den Ländern, die Studiengebühren eingeführt hätten,
Veränderungen bei der Sozialstruktur der Studierenden. Das ist ein reines Märchen, was immer wieder erzählt wird. Es hat nichts mit der Realität zu tun.
Ich sage Ihnen: Wir werden in aller Ernsthaftigkeit über das Thema „Finanzierung von Hochschulen“ sprechen müssen. Denn wir kommen an einem Faktum nicht vorbei: Die Hochschulen in SchleswigHolstein sind im Vergleich zu Hochschulen in anderen Bundesländern unterfinanziert. Das kann man tatsächlich beklagen. Aber wir müssen bis zum Jahr 2020 trotz alledem eine Schuldenbremse einhalten. Den hieraus entstehenden Widerspruch werden wir miteinander lösen müssen. Studienbeiträge könnten hier ein Ansatz sein. Ein anderer Ansatz in diesem Parlament gibt es hierfür eine breite Mehrheit - ist, dass wir zukünftig das Kooperationsverbot auf Bundesebene aufheben, um auf diese Weise mehr finanzielle Mittel heranzuholen. Es gibt da eine breite Debatte, die wir führen sollten - aber bitte nicht anhand dieses Gesetzentwurfs; den überweisen wir jetzt an den Ausschuss. Den LINKEN will ich die Hoffnung nehmen: Wir werden auch in der zweiten Lesung einem solchen Gesetzentwurf keine Zustimmung geben.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Pünktlich vor Beginn dieser Debatte hat uns noch ein Brief der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise der Personalräte des UK S-H erreicht, um die Position noch einmal deutlich zu machen. Man ist für die Beibehaltung der Fusion und gegen Privatisierung, also für weiterhin öffentliche Trägerschaft. Das heißt, es geht im Prinzip wieder um den Austausch der altbekannten Positionen auch heute hier im Landtag.
Ich sage Ihnen ganz offen: Ich halte den Zeitpunkt, diese Debatte hier heute zu führen, für den absolut falschen. Ich bin auch ein Stück weit enttäuscht darüber, dass Sie an diesen Anträgen festgehalten haben, weil wir uns im Ausschuss eigentlich schon auf einen Zeitplan verständigt hatten.
Herr Harms, wenn Sie sagen, Ihnen lägen noch nicht alle Fakten vor, um die unterschiedlichen Modelle des Ministeriums nachvollziehen zu können, dann muss ich Ihnen sehr deutlich sagen: Wir haben am 16. Juni eine Einführung in die Vorstellungen des Ministeriums dazu bekommen. Daraufhin ist von den Grünen im Ausschuss beantragt worden, dass wir Akteneinsicht erhalten. Jetzt haben wir alle Post bekommen des Inhalts, dass Akteneinsicht möglich ist in der Zeit vom 27. Juni bis zum 11. Juli. Ich kann nur sagen: Vom SSW hat sich das wohl keiner angesehen.
- Ja, wir werden das tun. Aber auf Ihren Antrag hin, sollen wir heute im Landtag schon eine Vorfestlegung treffen, obwohl Sie die Unterlagen noch gar nicht gelesen haben. Das sind Unterlagen in einem Umfang von 573 Seiten, die gelesen werden müssen.
Dem einzigen Kollegen in diesem Haus, Herrn Dr. Tietze, der sich das von den Oppositionsfraktionen schon einmal angeguckt hat, billige ich zu, dass er sich zumindest ein bisschen eingelesen hat. Aber das ist wirklich ein Thema, in das man sich wirklich tief hineinknien muss. Ich spreche Ihnen wirklich die Ernsthaftigkeit ab, dass es Ihnen bei diesem Thema tatsächlich um die Sorgen und Nöte und um die Zukunftsaussichten der Beschäftigten geht, wenn man sich mit einem solchen Thema auf diese Weise beschäftigt.
Gestatten Sie mir noch eine letzte Bemerkung. Ich halte das Verfahren auch deshalb für unsinnig, weil mehrere Modelle - und die werden Sie sicher zumindest in den Grobunterlagen angeguckt haben - vorliegen, in denen eindeutig steht, dass sie erst dann richtig beurteilt werden können, wenn die Stellungnahme der Wissenschaftskommission zur Zukunft der Medizinstruktur vorliegt.
Die liegt aber noch nicht vor, die liegt erst am 8. Juli vor.
Deswegen bleibe ich dabei: Heute ist der absolut falsche Zeitpunkt, um hier eine Grundsatzdiskussion zu führen. Wir werden uns erst nach der Sommerpause im Ausschuss darüber unterhalten können, und deswegen beantragen wir auch die Überweisung an den Fachausschuss, damit wir Ruhe und Zeit haben, alle Seiten ausreichend durchzulesen und danach eine Entscheidung zu treffen.
Ich gebe unumwunden zu, dass auch ich durchaus Schwierigkeiten in dem Bereich sehe bei einer tatsächlichen Privatisierung, was die Abgrenzung zwischen Krankenversorgung auf der einen Seite und Forschung und Lehre auf der anderen Seite angeht. Ich glaube, dass das wirklich unglaublich schwierig ist und dass die praktischen Beispiele, die es dazu gibt, auch zeigen, dass es zumindest in der bisherigen Umsetzung noch nicht möglich gewesen ist, dieses zu überwinden.
Ich muss allerdings auch sagen: Das ist auch im Falle einer öffentlich-rechtlichen Struktur nicht so ganz einfach. Wenn Sie sich darüber einmal mit den Beschäftigten, mit den Beteiligten unterhalten, dann werden die Ihnen sagen, dass es auch in der jetzigen Struktur erhebliche Abgrenzungsprobleme gibt. Aber es gibt bei Krankenhäusern auch jetzt schon unterschiedliche Modelle, bei denen eine private Beteiligung - auch in Form eines Betreibermodells oder etwas anderes - durchaus dazu geführt hat, dass man eine Akzeptanz bei den Beschäftigten bekommen hat. Wenn ich mir unsere Krankenhäuser in Rendsburg und Eckernförde angucke, dann ist dort 1994 beschlossen worden, dass die Sana einen Betriebsführungsvertrag macht, bekämpft von allen Fraktionen, die hier heute Anträge gestellt haben. Nach zehn Jahren waren dann die Grünen, um diese direkt anzusprechen, diejenigen, die bei der Jubiläumsfeier „10 Jahre Sana Kliniken“ die ersten waren, die Stößchen auf eine gelungene Privatisierung gesagt haben.
Deswegen lassen Sie uns Schluss machen mit diesen Diskussionen über irgendwelche Vorfestlegungen. Wir haben nach der Sommerpause Zeit, auf Grundlage der Fakten wirklich endgültige Entscheidungen zu treffen. Das haben die Beschäftigten verdient und nicht eine solche Debatte über Grundsatzpositionen, die wir oft genug miteinander ausgetauscht haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Studium und Familie besser vereinbar machen“ lautet der Titel des Antrags der SPD-Fraktion. In dem Ziel sind wir uns einig. Dieses Ziel verfolgen auch die Universitäten und Fachhochschulen bei uns im Land. Um zu sehen, welches Engagement es da unter anderem gibt, empfehle ich die Lektüre des Campusmagazins der Fachhochschule Kiel, die aktuelle Ausgabe. Dort wird sehr innovativ der Online-Studiengang BWL dargestellt, aus der Sicht einer Studentin, die das wahrnimmt, Kinder erzieht und schildert, wie innovativ und modern dieser Studiengang gemacht wird. Das zeigt, dass die Fachhochschule Kiel da beispielgebend ist. So fürchterlich kreativ fand ich den Antrag der SPD-Fraktion im Übrigen an der Stelle nicht. Er wirkt auf mich auch nicht unbedingt als den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Wir haben auch eine Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Habersaat im Vorfeld bekommen, in der das Ministerium ausführlich dazu Stellung genommen hat, was in diesem Bereich alles schon passiert ist.
Nun ist es nicht ganz ungewöhnlich, nach der Beantwortung einer Kleinen Anfrage, wenn man Defizite erkannt hat, diese zum Thema im Landtag zu machen, um auch Handlungen zu provozieren. Aber zumindest einmal durchzulesen, was denn alles getan wird, und dann darüber zu reflektieren, ob es überhaupt Sinn macht, einen solchen Antrag zu stellen, das hätte ich dem Kollegen Habersaat, der sonst ganz klug ist, zugetraut. Das fand ich etwas unflexibel. In Ihrem Alter war ich das aber noch. Diese Flexibilität habe ich an der Stelle schon erwartet.
- Ja, ich habe gerade noch einmal im Handbuch nachgeschaut. Er ist drei Jahre jünger. Diese Flexibilität fehlte. Deswegen finde ich es schwierig, mich an der Stelle darüber zu unterhalten. Die konkreten Punkte, die die SPD beantragt hat, sind ausgerechnet die Punkte, die in den Umfragen an der Fachhochschule und an der Universität gerade am meisten umgesetzt werden - Stichwort Betreuungsangebote, familienkompatible Zeiten. Das sind die Sachen, bei denen wirklich ausgewiesen ist, dass überhaupt kein Handlungsbedarf ist. Dass das jetzt zum Gegenstand dieses Antrags gemacht wird und in den Mittelpunkt gestellt wird, kann ich, offen gestanden, nicht so recht nachvollziehen.
Positive Ergebnisse gibt es bei der campusnahen Kinderbetreuung, der familienfreundlichen Terminierung von Veranstaltungen, den Arbeitsmöglichkeiten für Beschäftigte von zu Hause aus. Still- und Wickelräume wurden angesprochen, das Mobiliar für Kinder, zentrale Beratung und Anlaufstellen für studierende Eltern.
Wenn ich helfen kann, immer gern.
- Ich würdige dieses Zutrauen an dieser Stelle durchaus. Nichtsdestotrotz vermag ich auch nach dieser Frage nicht zu erkennen, weshalb es dieses Antrags denn bedurft hat, weil aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Regierung eindeutig hervorgeht, dass die Universitäten und Fachhochschulen auf einem guten Wege sind. Es gibt keinen Handlungsbedarf in der Politik. Es bedarf dieser Aufforderung von dieser Seite aus nicht. Deswegen haben wir die Freiheiten an den Hochschulen. Sie werden dort in vorbildlicher Art und Weise genutzt. Von daher bleibe ich auch bei meiner Einschätzung Ihres Antrags, den ich nicht originell finde.
Es gibt sicherlich noch ein paar Punkte, bei denen man nacharbeiten kann. Das kann man den Hochschulen sicherlich auch in Gesprächen empfehlen. Sie haben das Thema Teilzeitstudium übrigens selbst angesprochen, bei dem es einige Probleme hinsichtlich der Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz gibt. Das ist auch einer der Gründe dafür, warum es Teilzeitstudiengänge auch nur an der FH Kiel in Schleswig-Holstein gibt. Das ist sicherlich ein Hemmschuh.
Ich glaube allerdings: Wenn es wirklich um Kompatibilität von Studium und Familie geht, gibt es sehr viele andere Steuerungsmöglichkeiten als Teilzeitstudiengänge. Familienfreundlich angepasste, selbst zu wählende Zeiten, in denen man studiert, halte ich, ehrlich gesagt, für einen sehr viel zielführenderen Ansatz.
Ich bin dankbar, dass die Grünen noch einen weiteren Antrag gestellt haben, weil sich aus meiner Sicht dann zumindest die Beratung im Fachausschuss lohnen wird. Wir werden beantragen, dass wir uns darüber unterhalten. Von daher glaube ich, dass wir Detaildiskussionen auch über den Antrag der Grünen noch weiter führen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz hebt die Errichtung der Stiftung Leibniz-Institut für Meereswissenschaften vom 17. November 2003 auf. An die Stelle dieser Stiftung tritt die Stiftung Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. Das ist ein weiterer Baustein auf dem wichtigen Weg zur Umwandlung dieses Instituts. Der Konsortialvertrag, von dem eben berichtet worden ist, der unterschrieben ist, über den wir mit dem Gesetz heute auch abstimmen, ist dann der nächste Schritt, der von uns vollzogen wird.
Wir können an dieser Stelle lange über die Historie miteinander diskutieren, wie es zu diesem Gesetz gekommen ist, wir können auch darüber diskutieren, welche erheblichen Einsparungen sich für den Landeshaushalt ergeben. Das ist eben geschildert worden: 8 Millionen € Betriebskosten für uns als Land weniger, 35 Millionen € für den Erweiterungsbau, den wir nicht zu tragen haben, und für das Forschungsschiff „Poseidon“ sind es 10 Millionen €, die wir als Land Schleswig-Holstein nicht finanzieren müssen.
Was aus meiner Sicht für das Land viel wichtiger ist, ist die Tatsache, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz die Meeres-, Küsten- und Klimaforschung in Schleswig-Holstein strategisch und finanziell verbessern werden.
Das ist deswegen eine so gute Nachricht, weil es zu Beginn der Überleitung doch diverse kritische Stimmen dazu gegeben hat, Stichwort „Wegfall des Kieler Modells“, das nicht funktioniere, Stichwort „Drittmittel“, die über die Deutsche Forschungsgemeinschaft nicht mehr in gleicher Größenordnung eingeworben werden könnten. Da gab es kritische Nachfragen, ob es überhaupt der richtige Weg sei, den wir beschreiten.
Deswegen gilt dem Wissenschaftsministerium mein ausdrücklicher Dank für die harten Verhandlungen - auch dem Minister selbst -, die mit dem Bund
durchgeführt werden mussten, und die zahllosen Gespräche, die mit den Instituten geführt werden mussten, um das Ergebnis, das uns heute vorliegt, zu erreichen. Aus meiner Sicht sind die wesentlichen Punkte dieses Gesetzes erst einmal der Wechsel vom GEOMAR in die Helmholtz-Gemeinschaft, immerhin die größte deutsche Forschungsgemeinschaft mit 3 Milliarden € Jahresbudget, die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen CAU und dem Institut IFM-GEOMAR bleibt auch in Zukunft erhalten, und die Durchführung gemeinsamer Berufungen, die Zuweisungen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an das IFM-GEOMAR sind weiterhin möglich, ebenso werden die Lehrverpflichtungen von vier Semesterwochenstunden erhalten. Das ist eine gute Nachricht, die mit diesem Gesetz erreicht werden kann.
Ein besonderes Verdienst ist auch, dass ein auskömmlicher Haushalt gewährleistet werden kann. In der bisherigen Haushaltsplanung waren etwas über 30 Millionen € vorgesehen, die zur Verfügung gestellt werden. Das wird jetzt deutlich um mehr als 4 Millionen € erhöht, die wir dem Institut mehr zur Verfügung stellen. Das Geld müssen wir auch zur Verfügung stellen, damit der Wegfall der Drittmittel nicht dazu führt, dass weniger Geld vorhanden ist. Darüber findet an der Stelle die entsprechende Kompensation statt.
Wir reden heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf, deswegen werden wir natürlich zustimmen, dass wir das Gesetz im Fachausschuss noch einmal genauer unter die Lupe nehmen.
- Vielen Dank, liebe Kollegin Erdmann. - Im Fachausschuss können wir uns gern über Einzelheiten unterhalten. Wir können allerdings schon zum jetzigen Zeitpunkt sagen, dass dieses Gesetz den Forschungsstandort Kiel stärkt und ein Gewinn für ganz Schleswig-Holstein ist.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über das Thema UK S-H kann man am heutigen Tag natürlich nicht sprechen, ohne an dieser Stelle auch die aktuellen Diskussionen aufgrund des Briefes der Klinikdirektoren zu erwähnen und diese auch zu würdigen. Denn wenn dort von den verantwortlich handelnden Personen in so eindringlicher Art und Weise geschildert wird, dass man Probleme sieht, die Krankenversorgung sicherzustellen und die Ausbildung zu gewährleisten - das ist ja eine Aufgabe, die das UK S-H für uns hier in Schleswig-Holstein wahrnimmt -, dann muss man an diesem Punkt doch innehalten und Gespräche darüber führen, wie dies aufzulösen ist und wie man den Wirtschaftsplan umsetzen kann.
Deswegen begrüßen wir auch ausdrücklich, dass das Wissenschaftsministerium - Herr de Jager hat dies eben angekündigt - bereits zu einem Gespräch für den 4. April eingeladen hat. Zudem hat sich das Wissenschaftsministerium, auch aufgrund des genannten Briefes, bereit erklärt, ein weiteres Gespräch, auch in größerer Runde, zu diesem Thema zu führen. Denn uns ist sehr wohl bewusst, dass wir in diesem Bereich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einiges zugemutet haben und ihnen auch in Zukunft noch zumuten werden; das muss man natürlich auch in aller Offenheit sagen.
In der Presseerklärung des SSW konnte man lesen, jetzt sei „die Braut ausgehungert worden“. Wenn Sie eine solche „ausgehungerte Braut“ vermarkten wollen, dann können Sie sie ja nicht einfach durch eine Schönheitsoperation hübscher und damit marktfähig machen. Sie müssen sie dann tatsächlich ein bisschen „aufpeppen“, und dafür muss man eine ganze Menge Geld aufwenden.
Ich darf an dieser Stelle auch einmal daran erinnern, dass es andere Regierungen gewesen sind, die in der Vergangenheit versäumt haben, in diesem Bereich entsprechend zu investieren.
Wir kennen die Vorwürfe, die Sie im Vorfeld dieser Debatte erhoben haben. Ich finde es aber schön, wenn man hier darüber debattiert
- ja, wo sonst? -, anstatt diese Diskussionen bereits im Vorfeld über Presseerklärungen zu führen. All das, was Sie dort geschrieben haben, fällt auf Sie persönlich zurück.
Weil wir eine bestimmte Haushaltssituation haben und an dieser Haushaltssituation nur etwas ändern können, wenn wir wirklich ehrlich und realistisch unseren Konsolidierungskurs durchhalten, können wir in diesem Unternehmen mit dem Geld des Landes Schleswig-Holstein allein den Investitionsstau nicht beheben. Es geht um 700 Millionen € - wenn wir weiterdenken, müssen wir eher über eine Summe von 1 Milliarde € reden.
- Ja, das haben wir 2009 als Plan aufgestellt. Aber wir haben realistisch festgestellt, dass wir das als Land Schleswig-Holstein nicht bezahlen können. Wenn Sie sich hier im Landtag hinstellen und kritisieren, dass es ein Markterkundungsverfahren gibt das im Übrigen ergebnisoffen ist und bei dem es unterschiedliche Modelle gibt -
- Sie wissen wahrscheinlich nicht, was ein Markterkundungsverfahren ist.
Ein Markterkundungsprogramm ist im Grundsatz offen; dort können unterschiedliche Modelle vorgestellt werden. Viele der Probleme, die heute von den Direktoren geschildert werden und die wir sehr ernst nehmen, hängen im Übrigen auch damit zusammen, dass dieser Investitionsplan in den letzten Jahren nicht durchgesetzt worden ist. Wir hätten erheblich geringere finanzielle Probleme in diesem Bereich. Der Minister hat eben von einer Einsparsumme von 30 Millionen € gesprochen. Wenn man investiert hätte und zu besseren Verfahrensabläufen und zu besseren Bedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelangt wäre, hätte man dieses Geld gegebenenfalls auch noch einmal wieder investieren können, damit auch die persönlichen Bedingungen in diesem Bereich verbessert werden können. Auch das sind aber Versäumnisse, die in der Vergangenheit begangen wurden.
Deswegen rufe ich Sie an dieser Stelle wirklich dazu auf - es ist immer schön, wenn man so plakative Begriffe verwendet; „Privatisierung“ ist ganz furchtbar -: Zeigen Sie eine Alternative auf, wie wir es schaffen können! Wir müssen in diesem Bereich investieren. Ich habe die Summe gerade genannt. Dafür ist das Markterkundungsverfahren genau der richtige Weg, der nun auch eingeschlagen wird. Deswegen werden wir dem Antrag, den wir, CDU
und FDP, auch bereits im Bildungsausschuss und im Finanzausschuss eingebracht und beschlossen haben, auch hier im Landtag nun unsere Zustimmung geben. Wir werden über den Bericht der Landesregierung sicherlich auch im Ausschuss noch einmal diskutieren.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag des SSW trägt die Überschrift: „Deutliches Bekenntnis für die Universität Flensburg“. Mit der Überschrift habe ich überhaupt keine Probleme. Ich bekenne mich dazu - das tue ich auch im Namen meiner Fraktion -, zum Universitätsstandort Flensburg.
Ich möchte daran überhaupt keinen Zweifel lassen, weil wir auch in der Vergangenheit überhaupt nie anders zu diesem Thema geredet haben. Deshalb bedarf es dieser Konkretisierung überhaupt nicht.
Allerdings würde ich mir dann vom Antragsteller umgekehrt auch einmal ein deutliches Bekenntnis zum Thema Haushaltskonsolidierung wünschen.
- Ja, immer wenn es um die Belange in den Regionen geht, in denen Sie Ihr Kernklientel vermuten, verlässt Sie der Mut. Sie sind dabei, wenn es darum geht, in Eutin keine Erhöhung der Zuschüsse zu beschließen, weil Sie wissen, dort wohnen keine Wählerinnen und Wähler von Ihnen.
Wir müssen für das gesamte Land Schleswig-Holstein Verantwortung tragen. Deshalb bleibt richtig, was wir in der Vergangenheit als Regierungskoalition vereinbart haben. Im Übrigen haben wir keinen Zweifel daran gelassen. Wir sind mit dem Bildungsausschuss in Flensburg gewesen. Dort haben wir ein Gespräch mit dem Präsidium der Universität geführt. Ich habe dort für die CDU-Fraktion gesprochen und ganz klar gesagt, dass an dem von der Landesregierung und von der Haushaltsstrukturkommission avisierten Einsparziel in Höhe von 1,7 Millionen € bis zum Jahr 2020 nichts verändert wird.
- Ja, genau. CDU- und FDP-Fraktion haben das gemeinsam bekräftigt. Der Kollege Andresen hat gestern in einer Presseerklärung festgestellt, der Landtag solle heute per Tischvorlage über Kürzungen abstimmen. Ich frage mich, wo Sie während der ganzen letzten Zeit gewesen sind, zumal Sie noch vor einer Woche selbst eine Presseerklärung herausgegeben haben, in der Sie zusammen mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden Herrn Dr. Habeck den Vorschlag von CDU und FDP, 1,7 Millionen € einzusparen, vehement abgelehnt haben. Es kann doch keinen überrascht haben, dass dies unsere grundsätzliche Positionierung ist.
Wenn Sie sich die Zahlen mit Realismus angucken, dann werden Sie in dem Gutachten der Niedersächsischen Kommission feststellen, dass im Jahr 2009 bei Gesamteinnahmen von etwas mehr als 20 Millionen € Landeszuschüsse in Höhe von 17,1 Millionen € an die Universität geflossen sind. Das heißt, wir reden im Moment über 10 %, verteilt auf zehn Jahre. Das heißt, bis zum Jahr 2020 müssen wir 1 % anhand der mit der Universität vereinbarten Zuschüsse, die aufgrund der Zielvereinbarung gezahlt werden, einsparen. Sie führen hier ein Theater auf, als wäre der gesamte Hochschulstandort an dieser Stelle gefährdet.