Drittens: Welche Warengruppen sollen zu diesen Zeiten angeboten werden dürfen? - Herr de Jager hat dies angesprochen.
Viertens - das ist wohl die wichtigste Frage, die zu klären ist -: Wie viele Wochen im Jahr und in welchen Wochen im Jahr die Geschäfte in den Touristenbereichen geöffnet werden dürfen. Man muss zugestehen, dass wir damals besonders hier sehr weit gegangen sind, indem wir fast das ganze Jahr zur Ausnahme erklärt haben. Dies scheint mir der wichtigste Punkt zu sein, den wir an dem annähernd sinnvoll gestalten können. Ob das im Gesetz geschieht oder in der Bäderregelung selbst, sollten wir in Ruhe erörtern, Herr Kollege. Ich kann die Notwendigkeit nicht erkennen, dass wir dazu das Gesetz selbst ändern müssen. Wir werden das aber sehen.
In Mecklenburg-Vorpommern hat man inzwischen eine einvernehmliche Regelung gefunden, die ausgewogen ist. Es ist interessant, sich das anzusehen. Dort ist die Öffnungszeit in der neuen Bäderverkaufsverordnung am Sonntag um zwei Stunden reduziert. Die Verordnung gilt jetzt in 96 Orten, vorher waren es 149. Sie gilt zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober.
Die Sortimente wurden auf den regionaltypischen touristischen Bedarf beschränkt. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 qm sind ausgeschlossen. Sie sehen, in Mecklenburg-Vorpommern hat man eine Regelung gefunden, die offensichtlich funktioniert und im Konsens getragen wird. Ich denke, dies wird auch bei uns möglich sein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die möglichst weitgehende Freigabe der Ladenöffnungszeiten war und ist für den Tourismus und somit für unser Bundesland von enormer Bedeutung. Die Ausnahme für den Verkauf an Sonntagen gilt für gut 80 Urlaubsorte in Schleswig-Holstein. Sie dürfen seit vier Jahren an 45 Sonntagen im Jahr die Geschäfte öffnen.
Meine Damen und Herren, wir alle haben die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald verfolgt. Klar ist aber, dass die Entscheidung aus Mecklenburg-Vorpommern nicht ohne Weiteres auf Schleswig-Holstein übertragbar ist. Die Regelungen in Schleswig-Holstein unterscheiden sich in vielen Punkten von denen in MecklenburgVorpommern.
Gerade in einer touristisch geprägten Region muss die Einzelhandelsversorgung auch an Sonntagen möglich sein. An den Bedürfnissen unserer Besucher müssen wir uns als Tourismusland auch weiter orientieren.
Insofern war es kein gutes Signal, dass die Nordelbische Kirche auch die Bäderregelung in Schleswig-Holstein kippen wollte. Die Bäderregelung hat sich bewährt, und ein Ende der Bäderreglung wäre ein wirklich harter Schlag für den Handel und für die Tourismusbranche.
Vielleicht sollte man auch nicht nur nach Mecklenburg-Vorpommern schauen, sondern auch nach Dänemark. Wir haben heute schon viel über Dänemark geredet. In Dänemark ist es so, dass man die Sortimente ab 2012 komplett für den Sonntagsverkauf freigeben will. Das sage ich nur am Rand.
Für viele Touristen gehört der entspannte Einkaufsbummel ebenso zu einem erholsamen Urlaub wie der lange Spaziergang und ein schönes Abendessen. Eine gute Bäderreglung ist damit auch ein Marketinginstrument für die Belebung des Tourismus. Sonntagsöffnungen beleben die Tourismusorte und zeugen von einer hohen Dienstleistungsqualität.
Das gilt ganz besonders für den Tourismus in Schleswig-Holstein, der von Tagesgästen und Kurzreisenden geprägt ist, die gezielt an den Nachsaison-Wochenenden zu uns kommen.
Dem Bericht des Ministers war zu entnehmen, dass die Verhandlungen mit der Kirche laufen. Die Kirchen haben betont, dass auch sie eine Lösung über Gespräche bevorzugen. Die Klage ruht deshalb. Wir werden im Ausschuss noch darüber reden. Man muss auch bedenken: Die Regelung hatte die Landesregierung seinerzeit in enger Abstimmung mit den Kirchen getroffen. Nach dem Motto: „Volle Orte, volle Kirchen“, sollte die Kirche unserer Meinung nach die gültige Bäderregelung unterstützen und sich dafür einsetzen, denn die Regelung ist verfassungskonform und ausgewogen!
Ich komme nun zu den von mir sehr geschätzten Kollegen von den Grünen. Es ist schon einiges über das Beispiel von den Kollegen aus Kiel gesagt worden. Herr Tietze, Sie selbst haben am 7. April diesen Jahres eine Pressemitteilung herausgegeben, aus der ich Sie zitieren darf:
„Im Gegensatz zur Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern erachten wir die schleswig-holsteinische Regelung für ausbalanciert. Die Kirche wäre gut beraten, ihre Klage gegen die hiesige Bäderordnung noch einmal zu überdenken.“
Das war am 7. April 2010; das ist fünf Monate her. So schnell geht das bei den Grünen. Ich frage mich deshalb, warum Sie nun mit dieser Gesetzesvorlage kommen. Herr Tietze, gerade Sie als Nordfriese und Sylter, wie Sie das immer wieder gern betonen, sollten doch wissen, dass die Saison nicht nur in den Sommermonaten stattfindet, sondern ganz besonders auf Sylt ganzjährig. Lassen Sie mich den Ihnen sicherlich gut bekannten Westerländer Tourismusdirektor Peter Douven zitieren, der am 10. April 2010 in der „WELT“ sagte:
„Tourismus lebt von der Dienstleistung. Die Bäderregelung ist daher unverzichtbar. Urlauber verlangen auch sonntags offene Geschäfte. Genuss-Einkauf gehört heute einfach mit dazu.“
Weiterhin führt Herr Douven aus, dass 15 bis 30 % der Arbeitsplätze gefährdet seien, würde die Bäderregelung gekippt werden.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, beschränkt die Bäderreglung die Sonntagsöffnungen auf bestimmte Kur- und Erholungsorte in Schleswig-Holstein sowie auf einzelne Gemeinden und Gemeindeteile, die von einem besonderen Urlaubstourismus geprägt sind. Die Grünen wollen nun mit ihrem Antrag die Orte und die Zeiten massiv einschränken, ohne die Verhandlungen mit der Kirchen abzuwarten. Wie gesagt, das passt nicht mit der Pressemitteilung vom 7. April zusammen.
Man muss auch berücksichtigen, dass die Bäderregelung Rücksicht auf die immer flexibler werdenden Arbeitszeiten nimmt.
- Danke, dass Sie aufgestanden sind, Herr Tietze. Ich stelle mir gerade vor, wie Herr Tietze nach der Plenarwoche Ende Februar am Freitagabend zurück nach Hause kommt, auf Sylt ankommt, den Samstag nutzt, um sich zu entspannen und die guten Beschlüsse von Schwarz-Gelb Revue passieren zu lassen, und dabei ganz vergisst, für den Sonntag einzukaufen. Wenn er dann am Sonntag aufwacht, dann fällt ihm ein: Wie gut, dass das Ladenöffnungsgesetz nicht wie von mir damals vorgeschlagen geändert wurde. Dann fährt er nach Westerland zum Einkaufen. Vielleicht bringt er uns allen etwas mit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass das Grundgesetz dem Sonntag einen besonderen Stellenwert einräumt. Das Urteil aus dem April über die Bäderverordnung von MecklenburgVorpommern war insofern nur konsequent.
In Schleswig-Holstein hat die Landesregierung Kläger bisher hinhalten können. Ich hoffe, Kirchen und Gewerkschaften werden sich bald auch in Schleswig-Holstein für den Klageweg entscheiden. Auf anderem Wege hege ich keine Hoffnung, dass
sich in Schleswig-Holstein etwas Grundlegendes an der Bäderverordnung ändert. Wie man zum Sonntagsschutz und zu Ladenöffnungszeiten im Allgemeinen steht, ist vor allem eine Frage von Werten. Eine pure Wirtschaftsideologie á la FDP will möglichst gar keine Beschränkungen. Im Wirtschaftswunderland der FDP haben Läden an sieben Tage in der Woche 24 Stunden lang geöffnet. Der TanteEmma-Laden hat vor der Übermacht der Großkonzerne kapituliert, alle folgen stumpfsinnig einem künstlich geschürten Konsumterror.
In den Läden stehen sonntags und nachts müde und ausgelaugte Verkäufer; es sind übrigens vor allem Verkäuferinnen. Während Kinder und Freunde allein zu Hause sitzen, werden sie für einen Hungerlohn ausgebeutet.
Als einer der wenigen geht fröhlich pfeifend nur noch ein einsamer Besserverdiener nachts oder sonntags einkaufen. So ungefähr stellt sich die FDP ihr Wirtschaftswunderland vor.
(Glocke des Präsidenten - Christopher Vogt [FDP]: Das ist ja interessant, dass Sie das wissen! Herr Kumbartzky hat etwas anderes erzählt!)
Wir haben eine andere Vorstellung von einer guten Welt. DIE LINKE steht in der Frage der Sonntagsöffnungszeiten an der Seite der Gewerkschaften und an der Seite der Kirchen.
DIE LINKE steht auf der Seite der Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel. Auch die Begründung des Tourismus zieht nicht unbedingt. Wer sich zum Beispiel sonntags vor den Sky-Markt in Schilksee stellt, der wird sehen, dass auf dem Parkplatz größtenteils Autos mit Kieler Kennzeichen stehen.
Sonntagsöffnungszeiten gehen auf Kosten kleiner Läden, die es sich nicht leisten können, an sieben Tagen in der Woche Personal zu bezahlen. Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel sind Gift für ein geregeltes Familienleben. Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel sind Gift für freundschaftliche Bande. Wer hinter der Kasse sitzt, während andere frei haben, der kann leicht ausgegrenzt werden. Konsumtempel drohen zudem, die Funktion von
Freizeitparks einzunehmen, zu denen man sonntags einen Ausflug macht. Statt einer Fahrt ins Grüne zum Beispiel gibt es die Fahrt in den „Markt der Lebensfreude“, wie sich der City Park in Kiel heute nennt.