Oliver Kumbartzky

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Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir wieder einmal über Kernenergie reden. Die Debatte hat uns die ganze Legislaturperiode über begleitet - bei den meisten Anträgen zu Recht, wie ich finde, obwohl es auch einige Anträge der LINKEN, zum Teil auch der Grünen gab, die man sich durchaus hätte sparen können.
Wie dem auch sei - wir befinden uns im Jahr 2012 nach Christus. Ganz Schleswig-Holstein arbeitet aktiv und konstruktiv an der Energiewende. Ganz Schleswig-Holstein? Nein! Eine von unbeugsamen Linken bevölkerte Landtagsfraktion hört nicht auf, der Energiewende Widerstand zu leisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, Ihr Antrag setzt allen Anträgen, die Sie bis jetzt zum Thema Energie gestellt haben, die Krone auf. Er ist ein wahrer energiepolitischer Offenbarungseid. Herr Thoroe, Ihre Rede erinnerte mich sehr an die schrägen Gesänge des gallischen Barden Troubadix.
Sie wollen einmal wieder das Kernkraftwerk Brokdorf sofort abschalten. Ich frage mich, auf welcher gesetzlichen Grundlage Sie das wollen. Sie fordern es immer, aber wo ist denn die gesetzliche Grundlage dafür?
- Haben die denn eine gesetzliche Grundlage? Dann hätten Sie die ja fragen können, ob sie die gesetzliche Grundlage übernehmen können.
Ihr Antrag und Ihre immer wiederkehrenden Forderungen liefern keine Hinweise darauf.
Viel interessanter finde ich den zweiten Teil Ihres Antrags: Sie wollen die Kosten der Energiewende nicht auf die Verbraucher abwälzen.
Falls Sie es noch nicht wussten, es gibt das EEG, und es ist bis heute Gesetz in diesem Land, dass jeder für den Kauf seiner Güter selber aufkommen muss. Ich habe mich informiert: Das war auch im alten Rom schon so und auch in der DDR.
Gegen die Kürzungen bei der Einspeisevergütung für Solarstrom zu wettern und dann so einen Antrag zu stellen, passt nicht wirklich zusammen.
Ich will mich jetzt nicht weiter mit Ihrem Antrag beschäftigen, sondern zum konstruktiven Antrag der SPD-Fraktion kommen. Das Thema haben wir schon im März angerissen. Wir haben einen Antrag von CDU und FDP beschlossen, in dem gefordert wird, dass der Bund bei der aktuell anstehenden Novellierung des kerntechnischen Regelungswerks präzise und strenge Sicherheitskriterien für die vorübergehende Lagerung schwach und mittelradioaktiver Abfälle an den Kernkraftwerkstandorten aufstellen soll. In dem Antrag forderten wir eine zügige Inbetriebnahme für das Endlager Schacht Konrad zur Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Und - damit sind wir beim Kernthema - wir forderten in der Debatte im März, dass schnellstmöglich eine konkrete, politisch verbindliche und für die Bevölkerung akzeptable Antwort auf die Frage der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gefunden wird.
Was nützt es, wie die SPD zu fordern, dass die Bundesregierung den Betreibern feste Fristen vorgeben soll, wann mit dem Rückbau begonnen werden soll, wenn es noch gar kein Endlager beziehungsweise Endlagersuchgesetz gibt?
An dieser Stelle möchte ich zum wiederholten Male sagen: Aus den atomaren Zwischenlagern an den Kernkraftwerksstandorten dürfen keine Endlager werden.
Der von der damaligen rot-grünen Bundesregierung gefasste Beschluss über die Errichtung von Zwischenlagern war definitiv falsch. Diejenigen, die damals am lautesten geschrieben haben, haben in der Zwischenzeit rein gar nichts getan, um eine Lösung der Endlagerfrage zu erreichen.
Das muss die schwarz-gelbe Bundesregierung nun mühsam nachholen.
- Herr Matthiessen, Sie haben gleich das Wort; nach mir können Sie reden. - Wie Sie wissen, laufen die Verhandlungen. Ich halte es für wünschenswert, wenn ein breiter Konsens in dieser Frage geschlossen werden könnte. Wir wollen, dass ein Endlagersuchgesetz so schnell wie möglich im Deutschen Bundestag und im parteipolitischen Konsens mit den Ländern verabschiedet wird.
Ich wiederhole mich gern, wenn ich sage, dass für uns der Ausstieg aus der Kernenergie erst dann als erfolgreich anzusehen ist, wenn das letzte bestrahlte Brennelement die oberirdischen Zwischenlager verlassen hat und in einer stabilen geologischen Tiefenform untergebracht wurde.
- Vielen Dank, welche Ehre!
Meine Damen und Herren, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steht für uns Liberale an oberster Stelle. Nach den Ausstiegsbeschlüssen ist es daher aus unserer Sicht notwendig, den konsequenten Rückbau zügig einzuleiten und konstruktiv zu begleiten. Was auch zu beachten ist: Ein Rückbau sichert mehr und deutlich länger Arbeitsplätze als ein sogenannter sicherer Einschluss. Die erfahrenen Kräfte vor Ort sind noch vorhanden, und deren Wissen sollte man natürlich nutzen.
Sie sehen, dass wir für Teile des SPD-Antrags durchaus Sympathie haben. Wir sind aber der Meinung, dass das Ganze ein bisschen zu früh kommt. Man sollte nichts überstürzen, sondern das Ganze sorgfältig vorbereiten und das Endlagersuchgesetz abwarten.
Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über das Gesetz sollte das Atomgesetz novelliert werden mit dem Ziel, dass die zuständige Atomaufsichtsbehörde - nicht die Bundesregierung ist zuständig, sondern die Atomaufsichtsbehörde - berechtigt ist, der jeweiligen Betreibergesellschaft eine Frist für den Beginn der Rückbaumaßnahmen zu setzen. Die FDP-Fraktion spricht sich auch dafür aus, den sogenannten sicheren Einschluss als Stilllegungsvariante aus dem Atomgesetz zu streichen.
Noch kurz zum Änderungsantrag der Grünen! Wir hatten das Thema schon öfter im Ausschuss, aber nun sagen Sie auf einmal, dass die Landesregierung in die Bilanzen eingreifen soll. Das kann Herr Matthiessen gleich sicherlich erklären.
Ich bin mir sicher, dass uns das Thema Energie in Zukunft weiter beschäftigen wird.
Sehr geehrte, liebe Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich Minister Schmalfuß für seinen Bericht. Herr Buder, die Atomaufsicht hat in diesem Fall wirklich umsichtig gehandelt.
Es ist für mich wichtig zu wissen, und das sollten auch Sie zur Kenntnis nehmen, dass im Zusammenhang mit den korrodierten Fässern zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung bestanden hat. Es ist keine unzulässige Radioaktivität freigesetzt worden, und es bestand und besteht keine Gefahr für Mitarbeiter oder Anwohner.
Dennoch wäre auch aus unserer Sicht ein offenerer Umgang seitens des Betreibers wünschenswert gewesen. Schließlich haben die Betreiber von Kernkraftwerken eine besondere Verantwortung gegenüber der Bevölkerung.
Eine genauso hohe Verantwortung hat natürlich die Atomaufsichtsbehörde. Es ist gut, dass die Behörde unter Justizminister Emil Schmalfuß am Wohl der Bürger orientiert und besonnen handelt anstatt hysterisch.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zu den Grünen. Frau Fritzen, Ihre Fraktion hat in diesem Fall mit ihrer Pressemitteilung, die an dem Tag erschienen ist, wieder einmal bewiesen, dass Sie a) keine Ahnung haben, b) das konsequent und c), dass Ihnen wirklich alle Mittel recht sind, die Bevölkerung zu verunsichern.
Da schreiben Sie über Ihre Pressemitteilung am 7. März 2012 die Überschrift: „Atomfässer sind keine Einmachgläser“. Die Aussage ist richtig.
Aber das Niveau lässt zu wünschen übrig, und nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Es lässt wirklich sehr tief blicken, dass Sie Ihre Pressemitteilungen mit solchen Überschriften ausstatten. Und dann for
dern Sie, dass dem Betreiber Vattenfall „endlich die Verantwortung für Brunsbüttel entzogen werden muss“. Das fordern Sie einfach so in Ihrer Pressemitteilung, ohne den rechtlichen Sachstand darzulegen, ohne sich genau informiert zu haben.
Heute kam ja ein bisschen. Herr Matthiessen, das nehme ich auch zur Kenntnis. Nur es genügt nicht, einfach pauschal zu sagen: Vattenfall darf das Kernkraftwerk nicht mehr betreiben. Wer soll es sonst machen? Das frage ich mich ganz ehrlich, Herr Matthiessen.
Ja.
„Der Landtag begrüßt, dass die von der Landesregierung veranlasste Prüfung der Zuverlässigkeit des Betreibers Vattenfall durchgeführt wird.“
Warum schreiben Sie das? Mit welchem Ziel?
- Die Prüfung wird durchgeführt, und wir begrüßen das. Sie sagen einfach: Prüfung abschließen. Sie nehmen immer gleich das Ergebnis vorweg. Wir sagen: Erst einmal prüfen. Das ist genau der Unterschied, Herr Matthiessen.
Nicht mehr.
Sie sagen weiter in der Pressemitteilung:
„Wir sitzen auf Tonnen von Atommüll und haben kein Endlager.“
Auch diese Aussage ist richtig. Aber nun frage ich Sie, Herr Matthiessen: Warum gibt es eigentlich kein Endlager? Warum hat Rot-Grün seinerzeit die Weitererkundung von Gorleben verhindert?
Warum gibt es Zwischenlager direkt neben den Kernkraftwerken? Wer hat das erfunden? Warum müssen die Fässer jahrzehntelang am Kraftwerk lagern? Diese Fragen sollten Sie sich wirklich selbst stellen.
Wahrscheinlich interessiert Sie nur die Frage, warum auf Atomfässern kein Dosenpfand ist.
Aber verantwortlich handeln Sie nicht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Zur Verantwortungslosigkeit der Grünen passt dann noch ein weiteres Zitat aus der genannten Pressemitteilung:
„Erst wenn das letzte AKW abgeschaltet ist, ist unser Kampf beendet.“
Das ist Ihre Aussage, dazu stehen Sie auch. Aber genau das ist doch das Problem, Frau Heinold: einfach abschalten. Aber was dann mit dem Müll und mit dem Rückbau passiert, dazu kommt von Ihnen nichts.
Ich finde es wirklich bedauerlich, dass Sie sich immer alles so einfach machen.
- Das kann ich Ihnen sagen, was die FDP sagt. Wir sind der Meinung, meine Damen und Herren, Herr Andresen, dass die Bundesregierung, die Länder und alle Parteien gemeinsam dafür sorgen müssen, dass die Endlagerfrage konsequent angegangen und gelöst wird. Das muss zeitnah geschehen.
Die Menschen in Brunsbüttel, Krümmel, Brokdorf und an allen weiteren Kraftwerkstandorten in Deutschland haben wirtschaftlich genug darunter zu leiden, dass ein großer Arbeitgeber wegfällt. Dann kann man den Bürgerinnen und Bürgern nicht auch noch zumuten, dass es dort langfristige Zwischenlager gibt. Wir brauchen ein Endlager in Deutschland. Das sollte wirklich in diesem Haus Konsens sein.
Aber wie das immer so ist: Ich dachte ja in meinem jugendlichen Leichtsinn auch, dass der im letzten Jahr beschlossene Atomausstieg Konsens ist. Selbst die Grünen haben dem Ausstieg ja im Bundestag zugestimmt. Ich habe ein sehr interessantes Interview von Cem Özdemir gelesen. Ich fand es bemerkenswert, dass er das damals so offen gesagt hat. Ich zitiere:
„Der Ausstieg 2022 ist sogar wasserdichter als einst die rot-grünen Ausstiegspläne. Damals wären wir durch die Restlaufzeiten bei 2023 bis 2026 gelandet. Insofern würde es mir schwerfallen, zu begründen, weshalb ich jetzt dem Ausstieg nicht zustimmen sollte.“
Ich weiß ja, dass es innerhalb Ihres Landesverbandes durchaus eine Kernspaltung bei der Frage gab: 2017 abschalten oder 2022? Ich finde es wirklich bemerkenswert, dass Sie jetzt weniger als ein Jahr nach diesen Beschlüssen in Berlin mit einem solchen Antrag kommen und sagen: Brokdorf muss jetzt doch früher abgeschaltet werden.
- Bei einigen von den Grünen vielleicht. - Aber mit dem Antrag verlassen Sie wirklich den Konsenspfad, den der Bundestag damals mit einer sehr breiten Mehrheit beschlossen hat.
Sie waren nah dran an der Realität; das will ich gern sagen. Aber nun disqualifizieren Sie sich mit einem solchen Antrag wieder einmal selbst.
Sie beantworten in dem Antrag auch nicht die Frage: Wie soll man jetzt einen Betreiber dazu nötigen, das Kraftwerk früher abzuschalten? Ich meine, dass die Grünen Verständnisprobleme mit dem Rechtsstaat haben, ist nichts Neues.
- Ich meinte DIE LINKE, ich meinte nicht die Grünen.
Wir haben es auch gerade eben in der Rede von Herrn Thoroe wieder gehört. Es ist wirklich schwierig, wie sich DIE LINKE das vorstellen. Die wollen es immer einfach abschalten. Und dann? Dann lassen sie das Kraftwerk da stehen. Und was ist mit dem Müll?
Da wird der Müll weggefahren, und dann ist Herr Thoroe wieder da. Großartig!
Ich komme jetzt zu den vorhin schon von Herrn Matthiessen geforderten Vorschlägen. Natürlich haben wir Vorschläge. Ich möchte festhalten, dass die FDP-Fraktion die vom Justizminister eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Abfällen im Zusammenhang mit den korrosionsgeschädigten Abfallbehältern im Kernkraftwerk Brunsbüttel begrüßt. Wir fordern, dass der Bund bei der aktuell anstehenden Novellierung des kerntechnischen Regelungswerks präzise und strenge Sicherheitskriterien auch für die vorübergehende Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle an den Kernkraftwerksstandorten aufstellt. Wir fordern eine zügige Inbetriebnahme für das Endlager Schacht Konrad zur Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, und wir fordern, dass schnellstmöglich eine konkrete, politisch verbindliche und für die Bevölkerung akzeptable Antwort
auf die Frage der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gefunden wird.
Unsere Position ist - das unterscheidet uns von Ihnen -: Wir sehen den Ausstieg aus der Kernenergie erst dann als erfolgreich an, wenn wirklich das letzte bestrahlte Brennelement die oberirdischen Zwischenlager verlassen hat und in einer stabilen, geologischen Form untergebracht wurde.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stegner, ich freue mich für Sie, dass Sie jetzt auch in den erlauchten Kreis der energiepolitischen Sprecher aufgestiegen sind. Sie haben heute ja auch schon zu Bildung und Finanzen
geredet. Das passt ja zu dem Tweet gestern. Da hat er sich nämlich bei Twitter gewünscht: „So lonely“. Das passt heute zur SPD-Fraktion.
Meine Damen und Herren, beim Ausbau der Windenergie gehörte Schleswig-Holstein 2011 zur Spitzengruppe im Vergleich der Bundesländer. Das ist ein Erfolg, an den wir in den nächsten Jahren weiter anknüpfen wollen und auch müssen, wenn wir die gesteckten Ziele erreichen wollen. Es gibt noch Luft nach oben, auch wenn wir beim Zubau der installierten Megawattleistungen im letzten Jahr bereits auf Platz zwei lagen. Ein akutes Problem in Sachen Windenergie sind die Zwangsabschaltungen aufgrund von Netzengpässen. Geradezu alarmierend ist die Tatsache, dass 85 % aller deutschen Härtefallabschaltungen im Rahmen des Einspeisemanagements in Schleswig-Holstein stattgefunden haben.
Wir bitten daher die Landesregierung in unserem Antrag, ergebnisoffen zu prüfen, ob mit einem initiativen Feldversuch die Forschung nach Alternativen zum Einspeisemanagement in Schleswig-Holstein ermöglicht werden kann. Es ist volkswirtschaftlich geboten und verantwortungsvoll, die Nutzbarmachung von nicht in das Stromnetz eingespeistem Windstrom zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, in einem weiteren Antrag bitten wir die Landesregierung, dem Landtag bis zum 30. Juni eines jeden Jahres über den Stand der Energiewende zu berichten. Durch ein jährliches Monitoringverfahren wollen wir, dass in Schleswig-Holstein die Entwicklung der erneuerbaren Energien systematisch erfasst, bewertet und gegebenenfalls angepasst wird. Damit wird sichergestellt, dass wir den Umbau zu einem zukunftsfähigen Energiemix schnell und sicher gestalten.
Jetzt nicht, aber ich komme auf Herrn Matthiessen gleich zu sprechen, weil ich jetzt zum Thema Solarförderung komme.
Meine Damen und Herren, wir brauchen einen Mix von verschiedenen erneuerbaren Energien. Wind, Biogas und Solarenergie spielen in Schleswig-Hol
stein eine sehr wichtige Rolle. Zur Windenergie habe ich anfangs etwas gesagt. Zum Thema Biogas haben sich die Grünen ja in der letzten Woche ausgelassen und sich dabei in die Nesseln gesetzt. Den Landwirten vorzuschreiben, welche Früchte sie anbauen müssen, zeigt wirklich wieder, wes Geistes Kind Sie sind.
Meine Damen und Herren, beim Thema Solarenergie haben die Grünen - das war ja wieder einmal sonnenklar - unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne auf Bundesebene den vorliegenden Antrag geschrieben. Sie wollten Aktionismus dokumentieren und waren wohl auch sehr in Eile. Anders kann ich mir die zahlreichen Komma-, Rechtschreib- und Grammatikfehler in dem Antrag nicht erklären. Was Sie hier betreiben, Herr Matthiessen, ist das, was Sie sonst oft und gern anderen vorwerfen, nämlich Klientelpolitik reinster Güte.
Die Solarenergie wird aus ideologischen Gründen um jeden Preis gestützt, obwohl das jeglicher wirtschaftlicher Vernunft und vor allem der sozialen Gerechtigkeit widerspricht. Ich erinnere mich noch gut an die Debatte im Februar 2010 hier im Hause zum selben Thema. Auch damals sprachen die Grünen aufgrund der angekündigten Kürzung der Einspeisevergütung vom Ende der Solarbranche.
Doch was ist geschehen? Die Zielkorridore wurden trotz Kürzung bei der Vergütung weit überboten, und selbst die Branche sprach und spricht sich für Kürzungen aus. Doch wenn es nach den Grünen gegangen wäre, hätte es keine Solarkürzung gegeben, und die Strompreise wären wirklich explodiert. Es ist Ihnen anscheinend gleichgültig, wenn immer mehr Verbraucher ihre Stromrechnungen nicht bezahlen können. Das soziale Gewissen, das Sie sonst so gern zur Schau tragen, ist Ihnen in dieser Frage offenbar abhandengekommen. Grüne Politik, meine Damen und Herren, muss man sich eben leisten können.
Die Photovoltaik trägt etwa 15 % zur Ökostromproduktion bei. Trotzdem bekommt sie mehr als die Hälfte der Gesamtförderung für erneuerbare Energien. Unser Ziel ist, Anreize zu setzen und Überförderungen zu vermeiden. Wir wollen die Verbraucher vor ausufernden Energiekosten schützen. Für die Akzeptanz der Energiewende ist für viele Menschen neben der Versorgungssicherheit nämlich auch die Kostenfrage entscheidend. Die Anpassung
der Vergütung für Solarenergie wird die steigenden Verbraucherkosten dämpfen. Bei aller Aufregung, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, sollten Sie auch nicht verkennen, dass die Einspeisevergütung weder abgeschafft noch gedeckelt oder starr begrenzt wird. Sie wird gekürzt.
Wäre es bei der bestehenden Regelung im EEG geblieben, wäre es quasi automatisch zu einer sehr drastischen Kürzung gekommen. Daher halten wir es für richtig, wenn die Bundesregierung nun dezent auf die Bremse tritt und den rasanten Ausbau von Photovoltaikanlagen verlangsamt, damit aber die Überlebensfähigkeit der Branche sichert.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich stehen wir für eine verlässliche Energiepolitik. Das heißt auch, dass sich die Investoren auf die gesetzten Rahmenbedingungen verlassen können. Daher setzen wir uns dafür ein, dass es einen Vertrauensschutz für bereits geplante Projekte gibt. Wir wollen, dass der Bundesrat auch zukünftig in Sachen EEG beteiligt wird.
Meine Damen und Herren, mit der Akzeptanz für die erneuerbaren Energien steht nicht weniger als das Gelingen der Energiewende auf dem Spiel. Strom muss auch künftig bezahlbar sein. Es ist richtig, dass bei der Solarförderung reagiert wurde. Ebenso richtig ist, die Windenergie, Offshore, Onshore und auch in Form von Kleinanlagen, weiter auszubauen. Gleiches gilt für den Netzausbau und für die Entwicklung von Speichertechnologien.
Ich bitte daher um Zustimmung zu den Anträgen von CDU und FDP.
Zum SPD-Antrag noch ein Satz: Für Sie scheint ja weiterhin eine Landesnetzagentur das Allheilmittel zu sein. Es ist nicht das erste Mal, dass Sie einen solchen Antrag stellen. Zudem fordern Sie in Sachen erneuerbare Energien eine bessere Zusammenarbeit mit Hamburg. Wenn damit eine Zusammenarbeit gemeint ist wie bei der Windmesse, dann wünsche ich gute Reise.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es tut mir leid, dass ich jetzt stören muss.
Danke. Ich fange noch einmal an.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Darüber, dass der Nord-Ostsee-Kanal von zentraler Bedeutung für Schleswig-Holstein ist, sind wir uns natürlich einig. Wir sind uns auch einig darüber, dass der Neubau der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel, für den wir uns gemeinsam eingesetzt haben, nur ein erster Schritt sein kann. Ich verstehe
wirklich nicht, dass hier so ein Klamauk wegen der Schleusenkammer veranstaltet wird und über die Frage, warum sie immer noch nicht fertig ist. Das ist alles im Zeitplan. Sie können auch gern einmal nach Brunsbüttel kommen und sich dort informieren. Ich meine die SPD, lieber Herr Tietze. Ich fand das eben wirklich unpassend.
Der Nord-Ostsee-Kanal, das wissen Sie, ist die meist befahrene künstliche Wasserstraße der Welt, und wir wollen, dass diese Wasserstraße auch in Zukunft konkurrenzfähig bleibt.
- Was stimmt nicht?
Der Schiffsverkehr auf dem Kanal hat in den letzten Jahren stark zugenommen, insbesondere das Ladungsaufkommen bedingt durch größere Schiffe. Aufgrund der immer größer werdenden Schiffe ist es daher enorm wichtig, Kurven zu begradigen, um den Kanal fit für die Zukunft zu machen. Der Ausbau darf natürlich nicht verzögert werden. Wir brauchen die Begradigung der Oststrecke und anschließend eine Vertiefung des Kanals. Wir brauchen die Sanierung der Schleusenkammern, wenn die neue Kammer fertig ist.
Wir brauchen auch die Fahrrinnenanpassung der Elbe. Ich glaube, an dem Punkt sind wir uns im Haus nicht mehr einig. Es gibt einige Fraktionen, die ein Problem mit der Fahrrinnenanpassung der Elbe haben. Aber wir haben es schon gehört, die SPD ist dafür, CDU und FDP sowieso. Wir sind dafür, auch den Hamburger Hafen wettbewerbsfähig und zukunftsfähig zu machen. Wir wissen natürlich auch, dass der Nord-Ostsee-Kanal vom Hamburger Hafen abhängig ist und von dessen Entwicklung und umgekehrt ist es natürlich genauso.
Es hilft auch nichts, immer wieder so zu tun, als wenn der Kanal jetzt eigenständig wäre und sich völlig unabhängig von der Weltentwicklung oder
von der Entwicklung des Hamburger Hafens entwickelt. Das hängt zusammen, Herr Tietze. Es ist wirklich schade, dass Sie immer noch nicht erkannt haben, dass beide Infrastrukturvorhaben immens wichtig für Norddeutschland sind.
Ich finde es übrigens auch sehr bemerkenswert, dass mittlerweile Dringlichkeitsanträge aufgrund von Presseartikeln gestellt werden.
Aber eigentlich bin ich Ihnen auch dankbar für den Antrag, denn so können wir gemeinsam betonen, wie wichtig der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals ist.
Herr Tietze, ich lade Sie ganz herzlich ein, unserem Antrag zuzustimmen, um noch einmal darzustellen, dass die Bedeutung der Elbvertiefung immens wichtig ist. Sie propagieren immer wieder die Güterverkehrswende „from road to sea“, einen Hamburger Hafen, der gut erreichbar ist und von dem aus die Container mit Feederschiffen weiter verteilt werden. Das ist genau die Lösung Ihres Problems.
Es nützt auch nichts, wenn große Containerschiffe nicht mehr in Hamburg, sondern in Rotterdam oder Antwerpen anlegen und die Container von dort per Bahn oder Lkw weitertransportiert werden. Was nützt auch ein Kanalausbau, wenn die FeederSchiffe nicht mehr von Hamburg aus den NOK nutzen, um in die Ostsee zu gelangen, sondern stattdessen von Rotterdam aus über Skagen ihren Weg in die Ostsee finden. Das nützt nichts.
Der NOK braucht den Hamburger Hafen. Nur das Gesamtpaket macht Sinn. Es bringt nichts, die Elbvertiefung mit dem Hinweis auf den dringend notwendigen NOK-Ausbau abzulehnen. Erkennen Sie endlich die verkehrs- und wirtschaftspolitischen Zusammenhänge, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und von den Linken! Investitionen in Infrastruktur sind Investitionen in Wachstum, in eine geringere Umweltbelastung - auch das muss man bedenken - und in die Lebensqualität. Die Verkehrsinfrastruktur und deren Qualität sind mitentscheidend für den Standort.
- Herr Schippels, Sie sind gleich dran.
Ein zügiger Kanalausbau und ein klares Bekenntnis seitens des Bundesverkehrsministeriums wären natürlich wünschenswert - auch eben, um den betroffenen Städten und Gemeinden entlang des Kanals Planungssicherheit zu geben. Die Notwendigkeit ist erkannt. Wir sollten nun gemeinsam auf allen Ebenen und Kanälen darauf hinwirken, dass die für unser Land wichtigen Bauprojekte zügig umgesetzt werden.
Ich bitte daher um breite Zustimmung zu unserem Antrag. Das ist ein sehr weitgehender Antrag. Ich würde mich freuen, wenn wir ein einstimmiges Votum hinkriegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der LINKEN zur Einführung eines landesweit einheitlichen Sozialtickets ist ein Schaufensterantrag, wie er im Buche steht.
Er ist aber nicht nur ein Schaufensterantrag, wie er im Buche steht, sondern steht auch in der Infothek des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Da kommt der Antrag nämlich her. Selbst die Begründung ist eins zu eins übernommen worden. Das ist also ganz großes Kino.
Aber keine Sorge; denn das ist nicht der einzige Grund, warum wir den Antrag ablehnen. Hierfür gibt es nämlich viele andere gute Gründe, die zum Teil schon genannt worden sind.
Ihr Antrag ist wirklich höchst unseriös. Sie haben bisher noch nicht gesagt, wie Sie das überhaupt finanzieren wollen. Woher wollen Sie das Geld nehmen? Warum sollte ich diese Fraktion das aber eigentlich fragen; denn die Fraktion DIE LINKE ist offensichtlich die einzige Fraktion in diesem Hause, die mit Geld überhaupt nicht umgehen kann. Nach den Vorstellungen der LINKEN ist alles finanzierbar nach dem Motto: Was interessieren mich eigentlich kommende Generationen? - Verantwortungsvolles Handeln sieht anders aus, liebe Kollegin Jansen.
Meine Damen und Herren, die sozialpolitischen Träumereien der LINKEN würden nicht nur das Land, sondern auch die Kommunen und die Verkehrsbetriebe belasten. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen und den Verkehrsverbünden ein landeseinheitliches Sozialticket einführen soll. Das Ticket soll nicht nur im ÖPNV nutzbar sein, sondern auch einen vergünstigten beziehungsweise kostenlosen Zugang zu kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten gewähren.
Frau Jansen, finden Sie das sozial gerecht? - Finden Sie es gerecht, wenn die Verkehrsbetriebe und die kulturellen Einrichtungen auf Kosten der anderen Fahrgäste und Besucher hemmungslos heruntersubventioniert werden? - Finden Sie es sozial gerecht, wenn zahlreiche hart arbeitende Geringverdiener für wenig Begünstigte belastet werden? - Ich frage mich wirklich, wer für Ihr Sozialticket aufkommen soll. Die Finanzlagen des Landes und der Kommunen sind bekannt. Ihnen sind sie vielleicht nicht bekannt, aber uns sind sie bekannt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Verkehrsbetriebe oder das Land die Verluste ausgleichen könnten. Sie können die finanziellen Risiken auch nicht auf die Kommunen oder die Nutzer des ÖPNV auslagern. Ich frage mich auch, wie Sie das Sozialticket organisieren würden. Sie können doch nicht ernsthaft die Infrastruktur und die Bevölkerungszahlen für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen mit Schleswig-Holstein vergleichen.
Der von mir sehr geschätzte Kollege Arp sagte es bereits: Wir brauchen in Schleswig-Holstein vielmehr eine bessere Infrastruktur, um wirklich in allen Landesteilen für Arbeitsplätze und Wachstum zu sorgen. Die schwarz-gelbe Koalition geht diesen Weg. Sie stehen aber lieber ganz allein an der Bushaltestelle und warten auf den Bus mit den Leuten darin, die sich für Ihre Themen interessieren. Da können Sie sehr lange warten!
Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! die FDP-Landtagsfraktion steht ganz klar zur Fahrrinnenanpassung der Elbe.
Das haben wir in dem Antrag, dem CDU, FDP und SPD im August letzten Jahres gemeinsam zugestimmt haben, auch hier im Plenum deutlich gemacht. Mit dem beschlossenen Antrag ging es uns damals darum, das Projekt der Fahrrinnenanpassung konstruktiv zu begleiten. Das gilt natürlich nach wie vor, meine Damen und Herren.
Wir wollen aus der Fahrrinnenanpassung den gemeinsamen Nutzen für die norddeutschen Bundesländer ziehen und die Belange des Natur- und Umweltschutzes sorgfältig berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, die Grünen haben in der Debatte damals ihre ideologische Ablehnung der Elbvertiefung damit begründet, dass zuerst der Neubau der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel finanziert werden muss. Dieses Argument ist den Grünen jetzt weggebrochen, nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages die benötigten Mittel bewilligt hat.
Es war und ist eine gute Nachricht für ganz Norddeutschland, dass die Gelder für den dringend benötigten Schleusenneubau in Brunsbüttel im aktuellen Bundeshaushalt definitiv festgeschrieben sind. Das bedeutet Planungssicherheit für die meist befahrene künstliche Wasserstraße der Welt.
Für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein ist der Nord-Ostsee-Kanal von außerordentlicher Bedeutung. Die Region und ganz Schleswig-Holstein
haben in der Diskussion um den Schleusenneubau mit einer Stimme gesprochen. Das ist letztlich auch erfolgreich gewesen. Leider ist es nun, wenn wir über die Fahrrinnenanpassung der Elbe sprechen, einem kleinen Teil des Hauses nicht mehr wichtig, bei diesem wirklich zukunftsträchtigen Infrastrukturprojekt mit einer Stimme zu sprechen, was ich wirklich bedauere.
Was die Grünen bis heute wirklich nicht verstanden haben, ist die Tatsache, dass der Nord-Ostsee-Kanal direkt von der Entwicklung des Hamburger Hafens abhängt und umgekehrt. Wir freuen uns sehr, dass mit der im Dezember abgegebenen Stellungnahme der EU-Kommission der Weg für die geplante Elbvertiefung freigemacht worden ist. Nun gilt es zügig voranzuschreiten und ein schnelles Einvernehmen zwischen Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu erzielen.
Sie von den Grünen sehen nach der positiven Stellungnahme der EU-Kommission jetzt natürlich Ihre Felle davon schwimmen und wollen mit dem nun vorgelegten Antrag wirklich ein letztes Mal dokumentieren, dass Sie wirklich gegen die Elbvertiefung sind. Das haben wir zur Kenntnis genommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Herr Tietze, stellen Sie sich doch einmal vor, die neue Schleusenkammer in Brunsbüttel wäre geöffnet, und kaum ein Schiff ist da, das die Schleuse dann auch nutzt.
Ich sage es noch einmal: Der wirtschaftliche Erfolg des Nord-Ostsee-Kanals ist unmittelbar und untrennbar mit dem Erfolg des Hamburger Hafens verbunden.
Kanalausbau und Elbvertiefung gehören einfach zusammen. Beide Projekte sind von existenzieller Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung in Schleswig-Holstein. Und aus schleswig-holsteinischer und norddeutscher Verantwortung heraus sollten Sie von den Grünen sich das einmal verinnerlichen und umsetzen. Ich finde es schon ein starkes Stück, wenn es eine schleswig-holsteinische Landtagsfraktion gibt, die sagt, der einzige Tiefseehafen in der Zukunft sei der Jade-Weser-Port.
Ich weiß, Sie wollen am liebsten einen schönen Museumshafen aus dem Hamburger Hafen machen. Wir wollen das nicht. Wir wollen den Hamburger Hafen stärken.
Die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens ist durch eine zügige Optimierung der seewärtigen Zufahrt sicherzustellen. Deutschland als Exportnation muss seine infrastrukturellen Bedingungen der globalen Entwicklung anpassen, zumal der Hamburger Hafen in einem direkten Wettbewerb mit anderen Häfen steht, beispielsweise Rotterdam.
Meine Damen und Herren, die Containerschiffe sind in den vergangenen Jahren immer größer geworden und damit auch ihre konstruktionsbedingten Tiefgänge. Übrigens, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Frau Fritzen, Sie preisen doch immer gerne an, dass jeder Kilometer, den eine Ware per Schiff zurückgelegt, gut ist und die Umwelt schont. Der Hamburger Hafen liegt rund 100 km im Binnenland. Er liegt nicht direkt an der Nordsee, er liegt quasi im Binnenland. Rechnen Sie doch mal aus, wie viele Lkw und Züge oder meinetwegen auch Gigaliner fahren müssten, um 4.000 Container 100 km weit zu transportieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend festhalten: Die Grünen sehen immer zuerst die Risiken bei großen Infrastrukturprojekten, und dann sind sie dagegen. Erst wenn das letzte Infrastrukturprojekt verhindert, der letzte Wachstum abgewürgt ist, der letzte Arbeitsplatz vernichtet ist, werden Sie feststellen, werden auch Sie feststellen, liebe Freunde von der Linken, dass man von Widerstand allein nicht leben kann und dass das keine Zukunft hat.
Wir sehen große Infrastrukturprojekte als Chance für die Zukunft unseres Landes. Die Fahrrinnenanpassung der Elbe ist ein solches Infrastrukturprojekt. Wir stehen dazu.
Ich danke dem Minister für den Bericht und bitte um Abstimmung in der Sache.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über eines sind wir uns alle im Klaren: Die Stilllegung und der Rückbau der Kernkraftwerke sind für Deutschland und Schleswig-Holstein eine große Herausforderung mit vielen neuen Aspekten für die Politik, die Verwaltungen und natürlich auch für die Kraftwerksbetreiber. Ich persönlich freue mich jede Landtagstagung aufs Neue, wenn es um Anträge der Grünen zum Thema Kernenergie geht. Man hätte natürlich auch erwarten können, dass es gerade zu dieser Thematik bereits Gesetzesreglungen
gibt, die Rot-Grün seinerzeit schon bei den ersten Atomausstiegsgesetzen hätte treffen können. Aber das war nicht so, weil man eben auch damals schon keine Notwendigkeit dazu sah. Man muss auch festhalten, dass das Thema weiß Gott nicht neu ist; denn in der Zwischenzeit sind ja auch schon Kernkraftwerke stillgelegt und rückgebaut worden, zum Beispiel in Stade.
Es sind keine Fälle bekannt, in denen Rückstellungsmittel nicht bedarfsgerecht für die Stilllegung zur Verfügung standen oder künftig voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen werden. Genauso hat das auch schon im Jahre 2001 die rot-grüne Bundesregierung in einer Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission geschrieben.
Meine Damen und Herren, die Abwicklung der Stilllegung von Kernenergieanlagen ist in § 7 Abs. 3 Atomgesetz geregelt. Es bedarf eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Keine der beiden Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel hat bisher einen Antrag auf Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Stilllegung des jeweiligen Kraftwerks gestellt. So steht es auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Matthiessen.
Die Verantwortung für einen Rückbau und die Entsorgung der in den Kernkraftwerken befindlichen radioaktiven Stoffe tragen nach dem Verursacherprinzip grundsätzlich die Betreiber der Kernkraftwerke. Die Kraftwerksbetreiber haben für den mit der Stilllegung ihrer Kernkraftwerke und deren Entsorgung verbundenen Aufwand in ihren Bilanzen logischerweise Rückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen erfolgen aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften. Herr Matthiessen, was Sie gerade über das Handelsgesetzbuch gesagt haben, gilt nicht nur für Kernkraftwerksbetreiber, sondern für sämtliche Unternehmen, die laut HGB ihre Buchführung machen.
Der Rechtsrahmen ist also durch das HGB gegeben. Insoweit erübrigt sich eigentlich die Antwort, Herr Matthiessen. Außerdem stand das deutsche Rückstellungssystem für die Kernenergie bereits mehrfach auf dem Prüfstand. Das Rückstellungssystem wurde regelmäßig bestätigt von der Bundesregierung, von der Europäischen Kommission sowie vom Europäischen Gerichtshof. Die Rückstellungen sind dazu da, dem Verursacherprinzip in angemes
sener Weise Rechnung zu tragen, indem die Verantwortung für die Verfügbarkeit ausreichender Mittel den zur Stilllegungsentsorgung verpflichteten Unternehmen auferlegt wird.
Bitte!
- Sie haben in Ihrer Rede zum HGB gesagt -
- Erstens das, und zweitens haben Sie in Ihrer Rede gesagt - darauf habe ich mich bezogen -, dass man Rückstellungen bilden kann, die laut HGB steuerliche Vorteile haben. So ist das HGB nun mal. Nach § 49 HGB, den Sie ja anscheinend doch kennen, sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sowie für finanzielle Verpflichtungen zu bilden, die dem Grunde nach feststehen, deren Höhe und Fälligkeitszeitpunkt aber noch nicht exakt zum Bilanzstichtag bestimmt werden können.
Die entstehenden Stilllegungskosten sind von zahlreichen Faktoren abhängig; das ist schon gesagt worden. Diese Faktoren sind beispielsweise die unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten der Anlagen, die Stilllegungsstrategie und die vorgesehenen Zeiträume. Da die Betreiber, wie gesagt, noch keine atomrechtlichen Genehmigungen zur Stilllegung beantragt haben, ist es schwer abschätzbar, wie hoch die Rückstellungen genau sein müssen.
Die Rückstellungen werden laufend von Gutachtern errechnet und aktualisiert. Anhaltspunkte dafür, dass die Höhe der Rückstellungen für die Kernkraftanlagen nicht ausreichend sein könnten, gibt es laut Landesregierung nicht. Auch das steht so in der Antwort auf die Kleine Anfrage.
Dass der Bundesrechnungshof die Rückstellungen im letzten Jahr thematisiert hat, halte ich auch nicht für überraschend. Schließlich ist die Gesamthöhe der für die Stilllegung, den Rückbau und die Entsorgung beziehungsweise Endlagerung zu bildenden Rückstellungen schwer exakt abschätzbar.
Die zuständigen Bundesministerien haben dem Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags einen Bericht vorgelegt. Wir sollten abwarten und sehen, was dabei herauskommt.
Ebenso spielt die Entwicklung rund um das Thema Endlagerung eine wichtige, auch rückstellungstechnische Rolle. Vor diesen zahlreichen Hintergründen halten wir den Antrag der Grünen momentan nicht für zielführend. Der Rückstellungsantrag gehört quasi zurückgestellt. Wir können aber gern im Ausschuss noch einmal darüber beraten. Dann werden wir ja auch sehen, wie die Bilanzen 2011 der Kernkraftwerksbetreiber aussehen; denn dort spiegeln sich ja erst die Atomausstiegsbeschlüsse aus dem Jahre 2011 wider.
Sehr geehrte, liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
- Weihnachten naht. Die FDP-Landtagsfraktion und auch andere Fraktionen, das will ich auch gern sagen, machen sich schon seit längerer Zeit stark für den Ausbau in erneuerbarer Energien, weil es die Chancen für eine nachhaltige Entwicklung Schleswig-Holsteins zu ergreifen gilt. Der Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien kann nur erfolgreich beschritten werden, wenn es gelingt, für eine gesicherte, bezahlbare und klima- und umweltverträgliche Energieversorgung bei den Menschen die Bereitschaft zu wecken, auch Veränderungen und Beeinträchtigungen im eigenen Umfeld zu akzeptieren.
Eine neue Energiepolitik wird jedoch erst dann erfolgreich umsetzbar sein, wenn es wirklich gelingt, eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für diesen Prozess zu erreichen. Daher kommt es darauf an, die Menschen in einen gesellschaftlichen Diskurs einzubinden. Nur so können die notwendigen Veränderungen und Belastungen, aber auch die Chancen des Umbaus unserer Energieversorgung erkannt, nachvollzogen und gemeinsam getragen werden. Um diese zukunftsfähige Energieversorgung sicherzustellen, setzen wir uns für den Ausbau der erneuerbaren Energien ebenso ein wie für einen schnellen, kreativen und weitsichtigen Ausbau eines leistungsfähigen Stromnetzes.
Des Weiteren gilt es sich für die Weiterentwicklung und Förderung von traditionellen und innovativen Speichertechnologiekonzepten und eine gleichzeitige Stärkung von Energieeffizienzforschung und Energieverbrauchsaufklärung einzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bürgerbeteiligung darf nicht als Hemmschuh für die Planung von Infrastrukturmaßnahmen begriffen, sondern muss als Instrument von Beschleunigung und Gewährleistung von Verfahrensqualität eingesetzt werden. Ohne den betroffenen Bürger einzubeziehen, erreicht man keine Akzeptanz und keinen mit Hochdruck vorangetriebenen Netzausbau. Vielmehr schneidet man sich die Möglichkeit ab, bürgerliches Engagement und Know-how für die Planung nutzbar zu machen. Gerade an der Westküste besteht dieses Know-how dank zahlreicher Menschen, die sich in Bürgerwindparks engagiert haben oder engagieren.
- Ah, es geht doch!
Es ist energie- und innenpolitisch unser aller Ziel, Konflikte im Bereich der neuen Energien nach Möglichkeit zu vermeiden. Mögliche Konflikte müssen weitgehend frühzeitig gelöst werden. Zur Bewältigung möglicher Konflikte setzen wir uns deshalb - genauso wie die Landesregierung es tut auf eine vorgezogene Bürgerbeteiligung. Dies gilt insbesondere bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und dem Netzausbau.
Die FDP-Fraktion begrüßt die Netzentwicklungsinitiative Schleswig-Holstein sehr. Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort werden durch die Initiative vorab und umfassend über geplante Ausbauvorhaben informiert. Zudem können die Bürger auch An
regungen in den Planungsprozess einfließen lassen. Die eigentlich von jedem Redner erwähnten gut besuchten Regionalkonferenzen in Ostholstein und an der Westküste waren ein sehr gelungener Startschuss. Viele von Ihnen waren dabei - genauso wie ich. Ich denke, dass dieser Prozess ein sehr guter ist. Den sollte man unbedingt weiterverfolgen.
Herr Jasper hat es schon erwähnt, dass Dithmarschen und Nordfriesland mit gutem Beispiel vorangehen. Diesen Zitaten will ich mich gern anschließen. Wo Dithmarschen ist, da ist vorn.
- Was gibt es da zu lachen, Herr Tietze?
- Haben wir nicht!
Wie der vorliegenden Bericht der Landesregierung zeigt, bestehen in Schleswig-Holstein im Bereich der erneuerbaren Energien bereits eine Reihe von Ombudsstellen beziehungsweise Verfahren zur Konfliktlösung. Die Zulassung von Biogas-, Photovoltaik- und Windenergieanlagen ist rechtlich durch klare Bestimmungen des Baurechts, des Immissionsschutzrechtes, des Natur- und des Denkmalschutzrechts geregelt. Hinzu kommen planerische Vorgaben der Landesplanung sowie einschlägige Rechtsprechung.
Die entsprechenden Ressorts der Landesregierung fungieren je nach Betroffenheit als Rechts- und Fachaufsicht. Verfahrensbeteiligte sind die jeweils zuständigen oberen und unteren Landesbehörden und die Kommunalverwaltung. Bei möglichen Streitfragen sind ausreichend viele streitschlichtende Verfahren und Einrichtungen vorhanden. Ich nenne die Stichwörter: EEG-Clearingstelle, Regionalplanung, Landesschlichtungsgesetz und Landesentwicklungsinitiative.
Ich danke der Landesregierung für den Bericht. Er zeigt auf, dass es keiner weiteren expliziten Ombudsstelle für Streitfragen im Bereich der erneuerbaren Energien bedarf. Die FDP-Fraktion teilt diese Einschätzung.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und begrüße als nächsten am Rednerpult den gebürtigen Dithmarscher Detlef Matthiessen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich natürlich auch dem Wirtschaftsminister für seinen Bericht. Der A7-Ausbau schreitet voran, und das ist wirklich gut; denn der sechsstreifige Ausbau der A 7 ist eine zukunftsweisende Stärkung der wichtigsten NordSüd-Achse in Schleswig-Holstein.
Die FDP-Fraktion steht ganz klar zu diesem Ausbauprojekt; denn Mobilität hat eine Schlüsselfunktion in unserer Gesellschaft. Mobilität schafft die Voraussetzung für Beschäftigung, Wohlstand und persönliche Freiheit. Und Mobilität ist natürlich auch ein Eckpfeiler wirtschaftlichen Wachstums, echten Wachstums, meine Damen und Herren von den Grünen, auch wenn das für Sie mit Ihren gefühlten Wohlfahrtsphantasien nicht nachvollziehbar sein mag.
Wir wollen mit einer effizienten Verkehrspolitik die Mobilität für heute und auch für morgen sichern. Der Ausbau der A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und dem Hamburger Elbtunnel ist dabei ein ganz wichtiger Baustein. Gerade die mittelständische Wirtschaft in Schleswig-Holstein ist auf ein hervorragendes Verkehrsnetz angewiesen. Schleswig-Holstein ist ein Logistik- und natürlich auch ein Tourismusstandort. Da ist eine gute Verkehrsinfrastruktur unerlässlich.
Meine Damen und Herren, die A 7 ist die längste Autobahn in Deutschland, und sie ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen zwischen Skandinavien und Zentraleuropa. Mit dem Ausbau wird die A 7 an die wachsenden Verkehrsmengen angepasst. Unsere Infrastrukturpolitik orientiert sich nicht an grünen oder linken Wunschträumen, sondern eben an den Realitäten auf dem Verkehrsmarkt. Diese Realitäten sollten Sie wirklich mal zur Kenntnis nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Straße ist und bleibt Hauptverkehrsträger mit rund 90 % des Personenverkehrs und über 70 % des Güterverkehrs.
Es ist schon angeklungen, der letzte Landesparteitag der Grünen war wirklich ein verkehrspolitischer Offenbarungseid. Damit meine ich nicht nur Ihr Nein zur Fehmarnbelt-Querung und zum Weiterbau der A 20, sondern auch Ihre wirklich skurrile Ablehnung, die Erweiterung der A 7 auf Sechsspurigkeit auch nur zu prüfen. Aber keine Sorge, auf die Prüfung oder Nichtprüfung durch die Grünen kommt es in diesem Fall nicht an; denn wir haben es gerade vom Wirtschaftsminister gehört, der Ausbau der A 7 schreitet voran. Auch das gewählte ÖPP-Verfahren begrüßen wir.
Zudem gehört der Ausbau der A 7 zu den Projekten des vordringlichen Bedarfs im aktuellen Bundesverkehrswegeplan. Aber vielleicht haben das noch nicht alle Grünen gewusst.
Meine Damen und Herren, wir brauchen und wir wollen nicht nur den Ausbau der A 7, sondern ganz besonders auch den Bau der A 20 und einer Elbquerung bei Glücksstadt und natürlich auch die feste Fehmarnbelt-Querung samt Hinterlandanbindung. Wir müssen auch nicht nur die A 7 als wichtige Nord-Süd-Achse im Auge haben, sondern auch den Aus- und Weiterbau der A 23 beziehungsweise der B 5. Die A 7 könnte so entlastet werden. Das gilt insbesondere nördlich des Bordesholmer Dreiecks.
Wir wollen gleiche, durch Infrastruktur vermittelte Entwicklungschancen für alle Regionen des Landes. Daher setzen wir uns dafür ein, den mehrstreifigen Ausbau der B 5 als Fortsetzung der A 23 von Heide bis zur dänischen Grenze mit höchster Priorität im kommenden Bundesverkehrswegeplan zu versehen, auch um eine leistungsfähige Anbindung an die in Dänemark geplante Westküstenautobahn zu realisieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die eben genannten Bauvorhaben bringen Schleswig-Holstein voran. Grüne und LINKE treten ja gern bei großen Infrastrukturvorhaben auf die Bremse. Sie stehen wahrscheinlich lieber im Stau.
Um das ganze Thema zusammenzufassen: Mobilität ist ein Grundbedürfnis von Menschen und die Voraussetzung für individuelle Lebensqualität und Wirtschaftswachstum. Wer die strukturelle Schuldenkrise überwinden will, muss natürlich auch auf
Wachstum setzen. Die Voraussetzung für Wachstum besteht aber nicht in der Schaffung von neuen Feuchtgebieten, sondern in einer gesunden Infrastruktur.
Die Grünen aber - das zeigt ja auch, wes Geistes Kind sie sind - wollen nicht nur die feste Fehmarnbelt-Querung und die Elbvertiefung blockieren, sie wollen weiterhin alle Autobahnprojekte im Lande verhindern: Kein Ausbau der B 404 zur A 21, keine Verbreiterung der A 7, keine A 20 Richtung Westküste. Diese Haltung ist wirklich brandgefährlich für die wirtschaftliche Entwicklung Schleswig-Holsteins. Die Unterschiede in der Verkehrspolitik sind wirklich sehr deutlich. Wir weisen auch immer wieder gern darauf hin: Schwarz-Gelb baut, Grün staut!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Europa ist weltweit eine der größten öl- und gasfördernden Regionen. Unstrittig ist, dass es auch in Zukunft aufgrund des wachsenden Energiebedarfs Erdöl- und Erdgasförderungen aus dem Meeresboden geben wird. Es gilt zu verhindern - das ist schon erwähnt worden -, dass es zu Unfällen wie bei der Ölbohrplattform im Golf von Mexiko kommt. Möglichen Gefahren müssen angemessene Standards entgegengesetzt werden. Vor
diesem Hintergrund ist die EU-Verordnung erarbeitet worden.
Es ist unbestritten, dass die Sicherheit bei allen Offshore-Aktivitäten, egal wo, an oberster Stelle stehen muss. Die zum Teil sehr unterschiedlichen Standards der verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sollen auf einem hohen Niveau vereinheitlicht werden. Es muss mittelfristig zu einer weltweit geltenden Sicherheitskultur im Bereich der OffshoreÖl- und Gasförderung kommen. Ich will aber auch festhalten, dass gerade die deutschen Standards Mittelplate ist bereits erwähnt worden - sehr vorbildlich und sehr hoch sind.
Der vorgelegte EU-Vorschlag ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu sichereren Offshore-Aktivitäten in Europa.
Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen der EU-Kommission und damit die besagte Verordnung über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas. Wir halten die Stärkung der Notfallplanung und die systematische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten für richtig und wichtig.
Meine Damen und Herren, durch die EU-Verordnung wird die Sicherheit bei Offshore-Aktivitäten erhöht und die Risiken von Offshore-Unfällen bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen wird verringert. Die Sicherheit beim Betrieb von Offshore-Anlagen und Transitrohrleitungen, die zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen eingesetzt werden, muss, wie gesagt, auf höchstem Niveau und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Risikoeinschätzung gewährleistet sein. Bei allen diesen genannten Punkten sind wir uns einig, bei der Subsidiaritätsrüge aber nicht. Das ist auch der Hauptgrund, warum wir den Antrag der Grünen ablehnen.
Hinsichtlich des Subsidiaritätsprinzips teilt auch die FDP-Fraktion die Bedenken der Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die in der EU-Verordnung bisher genannten Anforderungen an die Organisation und die operativen Verfahren der zuständigen Behörde stellen einen ungerechtfertigten Eingriff in die Organisationshoheit der Länder dar. Entsprechend der festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind ausschließlich die Länder für die Wahrnehmung der besagten Aufgaben zuständig. Die festgelegten Mindestkriterien nach Artikel 19 des EU-Vorschlags sehen auch wir kritisch. So soll die Behörde laut Vorschlag von der Lizenzerteilung
und der Steuer- und Abgabenerhebung unabhängig sein. Die Zuständigkeit für die bergbaulichen Offshore-Aktivitäten der Erdöl- und Erdgasindustrie wurde von den Ländern auf eine Landesbehörde, das eben schon oft erwähnte Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, konzentriert. Die Landesbehörde ist ebenfalls für die bergbaulichen Belange im Onshore-Bereich zuständig.
Wir bitten daher - der Antrag liegt Ihnen vor -, unserem Antrag zuzustimmen. Wir bitten in unserem Antrag die Landesregierung darum, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Organisation und die operativen Verfahren der zuständigen nationalen Behörden im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip gewahrt und die bewährten Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Ländern für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erhalten bleiben.
Sehr geehrte, liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentliche Personennahverkehr steht deutschlandweit vor großen Herausforderungen. Ohne ein attraktives öffentliches Verkehrsangebot wird jeder politische Appell ungehört verhallen, zugunsten einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung auf den motorisierten Individualverkehr zu verzichten.
Meine Damen und Herren, ein gut funktionierender ÖPNV ist für viele Menschen eine unverzichtbare Voraussetzung für Freiheit und Lebensqualität und vor allem auch, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Ein öffentlich organisiertes Verkehrsangebot ist für die gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger immens wichtig. Daher ist auch die Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr unabdingbare Voraussetzung für Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung älterer und behinderter Menschen. Aber das Thema Barrierefreiheit ist auch für junge Väter wie mich ein großes Thema. Wenn man mit dem Kinderwagen unterwegs ist, fallen einem schon viele Sachen auf.
- Galt der Applaus der Tatsache, dass ich auch einmal den Kinderwagen schiebe? - Meine Damen und Herren, die FDP-Landtagsfraktion unterstützt das zentrale Ziel der Landesregierung, Barrierefreiheit im Sinne des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung umzusetzen. Bei Ausschreibungen, Auftragsvergaben und bei der Vergabe von Konzessionen durch das Land wird richtigerweise eingefordert, dass das Vorhaben barrierefrei gestaltet wird. Das gilt unter anderem auch im Bereich baulicher Maßnahmen, bei Verkehrsanlagen, Verkehrsmitteln und Verkehrsleistungen.
An dieser Stelle danke selbstverständlich auch ich dem Ministerium für den Bericht. Dieser Bericht zeigt ja auf, was alles getan wird, um die Nutzung des ÖPNV für Menschen mit Behinderung sicherzustellen. So arbeiten das Wirtschaftsministerium und die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft LVS seit über zehn Jahren gemeinsam mit den Vertretern der Behindertenverbände kontinuierlich am barrierefreien Ausbau des ÖPNV. Heute können sich Reisende an circa 50 % aller rund 170 Stationen in Schleswig-Holstein selbstständig, ohne Hilfe bewegen. Diese Zahl muss und wird selbstverständlich noch verbessert werden, und zwar durch den Ausbau von Stationen und die Anforderungen an barrierefreie Fahrzeuge bei kommenden Ausschreibungen. So sollen bis zur Betriebsaufnahme des neuen Verkehrsvertrags Netz Mitte weitere zehn Stationen umgebaut werden, sodass Ende 2014 bei 56 % aller Stationen Barrierefreiheit gewährleistet ist.
Durch diverse Baumaßnahmen wurde und wird die Situation für mobilitätseingeschränkte Personen immer weiter verbessert. Allein durch das Stationspro
gramm 2008 bis 2012 werden 40 Millionen € investiert. Durch regelmäßige Abstimmungen mit den Behindertenverbänden, den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen beim „Runden Tisch mobilitätsbehinderte Reisende“ werden stets aktuelle Maßnahmen geprüft und Vorschläge für neue Lösungen diskutiert.
Selbstverständlich spielt auch die barrierefreie Verknüpfung der einzelnen Verkehrssysteme eine große Rolle. Bei entsprechenden Ausbauvorhaben wird mit den entsprechenden Kommunen an guten und sinnvollen Lösungen gearbeitet. Herr de Jager erwähnte schon das Beispiel Heide. In Dithmarschen geht man mit einem guten Beispiel voran. In Heide wird der Busbahnhof nun an den Eisenbahnbahnhof verlegt. So wird der Zugang zum Bahnhof städtebaulich deutlich vereinfacht.
Wo wir gerade bei den Bussen sind; ich komme auf den Antrag des SSW beziehungsweise auf das Personenbeförderungsgesetz zu sprechen. Die Liberalisierung des innerdeutschen Buslinienverkehrs ist ein wichtiger Schritt für mehr Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern. Zudem werden jetzt endlich jahrzehntelange Beschränkungen, die wohlgemerkt - in den 30er-Jahren den Aufbau der Eisenbahnen schützen sollten, beseitigt. Fernbusse sind besonders für junge Menschen und für Menschen mit geringeren Einkommen eine interessante Alternative zur Bahn.
Ebenso wie die CDU befürworten wir die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes. Wir begrüßen die Novellierung des Gesetzes, weil dies einen verlässlichen nationalen Rechtsrahmen schafft. Eine transparente und diskriminierungsfreie Finanzierung eines qualitativ hochwertigen Nahverkehrsangebots unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips wird so gesichert. Ich bitte daher um Zustimmung zu dem Änderungsantrag von CDU und FDP.
Ich möchte noch kurz auf den Antrag der LINKEN zu sprechen kommen, der wirklich sehr bemerkenswert ist. Noch bemerkenswerter fand ich es, dass Frau Sellier gern über einzelne Punkte dieses Antrags im Ausschuss diskutieren würde. DIE LINKE fordert den Verzicht auf Großprojekte wie die Fehmarnbelt-Querung,
den Ausbau der A 20 und die Abschaffung der 1. Klasse im Regionalverkehr.
Auch das ist ein sehr interessanter Punkt. Die Krönung ist, dass ausschließlich öffentliche Anbieter den Busverkehr bedienen sollen. Gerade Sie sollten wissen, was die deutsche Geschichte lehrt, nämlich dass der Staat nicht der beste Unternehmer ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich auch im Namen der FDP-Fraktion für den Bericht. Mit unserem Berichtsantrag wollten wir eine frühzeitige und umfassende Information des gesamten Parlaments bewirken. Es lag uns daran, vor allem die möglichen Auswirkungen für Umwelt und Natur im Nationalpark Wattenmeer beleuchten zu lassen. Dass zu diesem Tagesordnungspunkt wieder einmal reflexartig Anträge der Opposition unter dem Motto „Ölförderung verhindern“ eingereicht werden, hätte ich in diesem Fall eigentlich nicht gedacht, weil es einfach unpassend ist, sich schon vor der umfassenden Information durch den Bericht pauschal gegen das Vorhaben auszusprechen. Es ist aber nun einmal so: Ob Sonne oder Regen, Hauptsache dagegen.
Mit Hilfe der Probebohrungen soll der Nachweis darüber erbracht werden, was die Auswertungen seismischer Daten und geologischer Informationen vermuten lassen. Die geplanten Probebohrungen sind die Voraussetzung für die detaillierte Planung einer späteren Förderung von außerhalb des Nationalparks oder von der bestehenden Bohr- und Förderinsel Mittelplate aus. Das Grundprinzip bei der Ölförderung der Mittelplate ist die zuverlässige Abschottung vom Wattenmeer. Umweltberichte von neutralen Forschungsinstituten belegen, dass die
Arbeiten keine nennenswerten Auswirkungen auf die Umwelt haben.
- Ich rede jetzt über die Bohr- und Förderinsel Mittelplate.
- Frau Kollegin, hören Sie einfach zu! Ich rede gerade über die Bohr- und Förderinsel Mittelplate. Dort ist das Grundprinzip so, wie ich es eben sagte. Mit dem störungsfreien und sicheren Betrieb der Bohr- und Förderinsel Mittelplate stellt der Betreiber seit 1987 unter Beweis, dass die Einhaltung höchster Umweltschutz- und Sicherheitsstandards bei sämtlichen Aktivitäten an oberster Stelle steht.
Frau Fritzen, jetzt rede ich über das Ölfeld. Die Mittelplate ist die größte deutsche Erdöllagerstätte und das förderstärkste Ölfeld Deutschlands. Die Förderung trägt erheblich zur Verringerung der Importabhängigkeit Deutschlands bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Der volkswirtschaftliche Wert der besagten Ölförderung beträgt mehrere Milliarden Euro. Durch die Ölförderung werden mehrere hundert qualifizierte Arbeitsplätze bei der Rohölgewinnung und Weiterverarbeitung in der Raffinerie Hemmingstedt und im Chemcoastpark Brunsbüttel gesichert. Die Ölgewinnung hat also eine sehr große Bedeutung für Schleswig-Holstein.
Ich komme zurück zu den Probebohrungen. Rechtlich sind die Bohrungen möglich. In Bezug auf Ihre Umweltbedenken kann ich Sie auch beruhigen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bei den geplanten Explorationsbohrungen will der Antragsteller nach dem Nulleinleitungsprinzip verfahren. Der Austritt von Stoffen in das Wattenmeer wird durch eine Vielzahl von Sicherheitsvorkehrungen ausgeschlossen. Es soll mehrfach gesicherte Bohrlochabsperreinrichtungen geben, und die Arbeitsfläche auf dem Bohrponton wird als dichtes Wannensystem konzipiert.
Sicherheitsventile verschließen die Bohrung bei Unregelmäßigkeiten automatisch, und für die Bohrarbeiten gibt es ein lückenloses Entsorgungssystem. Abwasser und Abfälle werden an Land fachgerecht entsorgt. Frau Redmann, Sie wissen es natürlich: Logisch ist, dass in Genehmigungsverfahren zahlreiche Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Zudem hat man bei RWE Dea zugesagt, dass das Vorhaben von einer zeitnahen und offenen Informationsarbeit begleitet wird. Um es ganz klar und konkret herauszustellen: Eine spätere Förderung ist - wie gesagt - nur von außerhalb des Nationalparks oder von der Förderinsel Mittelplate aus vorgesehen.
Die vier geplanten und zeitlich begrenzten Bohrungen werden auch nicht im Weltnaturerbegebiet durchgeführt, das haben wir gehört. Es geht um Enklaven, die zunächst vom Weltnaturerbegebiet ausgenommen worden sind. Es handelt sich um speziell für die Erkundungsbohrungen eingerichtete Flächen, die im Zuge der Antragstellung zum Weltnaturerbe definiert worden sind. Diese Flächen können nach Durchführung der Probebohrungen wieder dem Weltnaturerbegebiet hinzugefügt werden.
Alles in allem kann man also sagen, dass nichts dafür spräche, sich schon vor Beginn des Genehmigungsverfahrens ablehnend zu äußern. Auch unter den Kreisverbänden der Dithmarscher Parteien besteht eine sehr positive Grundtendenz. Es sind nur die Dithmarscher Grünen dagegen, aber das ist nicht verwunderlich. Die sind eigentlich gegen alles, so auch gegen die Windenergiepläne des Kreises.
- Immer! - Abschließen möchte ich mit einem Zitat. Ich hätte nie gedacht, dass ich jemals einen Linken zitieren werde. Es tut mir auch leid, aber ich möchte einen linken Kreistagsabgeordneten aus der „Dithmarscher Landeszeitung“ vom 12. November 2011 zitieren:
„Wir brauchen Energie, keine Frage. Wir wollen die Bohrung auf jeden Fall fördern.“