Sie wollten deutlich machen, dass die Arbeitsbedingungen an den Schulen so schlecht sind, dass keine gute Schulbildung für alle mehr garantiert werden kann. Die schlechten Arbeitsbedingungen sind eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Und das darf bitte nicht vergessen werden: Der Treuepflicht des Beamten steht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber. Die eine Pflicht einzufordern, die andere aber zu vernachlässigen, das passt nicht zusammen.
Die Erhöhung der Pflichtstundenzahl, der angekündigte Stellenabbau, immer größer werdende Klassen, Unterrichtsausfall und die schlechte Ausstattung der Schulen zeigen, dass die Landesregierung als Dienstherr diese Fürsorgepflicht längst aufgegeben hat.
Bevor Lehrerinnen und Lehrer mit Disziplinarverfahren bestraft werden, sollte zunächst das Bildungsministerium für sein Handeln beziehungsweise seine Versäumnisse der letzten Monate die Verantwortung übernehmen.
Die Folgen der chaotischen Bildungspolitik, die CDU und FDP unserem Land zumuten, müssen die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern tragen. Die Unterrichtsqualität ist langfristig gefährdet, wenn Lehrerinnen und Lehrer die ihnen auferlegten Belastungen kaum bewältigen können. Der Unterrichtsausfall durch den Streik, der noch nicht einmal konkret ermittelt wur
de, steht in keinem Verhältnis zu den ,,ganz normalen" Ausfallquoten aufgrund fehlender Fachlehrkräfte.
Ich erinnere exemplarisch an die Regionalschule in Pinneberg, in der mehr als 60 % der Physikstunden in den Klassenstufen 7 und 8 ausfielen. Entgegen aller Zusicherungen fallen dort auch weiterhin Unterrichtsstunden aus, die in der Stundentafel vorgesehen wären. Auf die Vertretungsstunden, in denen eine Lehrerin oder ein Lehrer zwischen zwei oder drei verschiedenen Klassen hin- und herlaufen muss, oder auf das sogenannte eigenverantwortliche Arbeiten, um Unterrichtsausfall zu kaschieren, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Das Bildungsministerium versucht, mit den unangemessenen Konsequenzen für die streikenden Lehrerinnen und Lehrern ganz bewusst von genau diesen Missständen abzulenken, die letztlich zum Streik geführt haben. Wem ist geholfen, wenn anerkannt engagierte und kritische Pädagoginnen und Pädagogen aus Führungspositionen ferngehalten werden? Ganz sicher führt das nicht zu einer Verbesserung unseres Bildungssystems.
Es entsteht auch der Eindruck, dass mit den unangemessenen Sanktionen ein Exempel statuiert werden soll. Offensichtlich hat man in den Regierungsparteien Sorge, dass weitere Beamtengruppen auf die Straße gehen, wenn die gewissenlosen Sparpläne im Haushalt durchgesetzt werden. Das diese Sorge nicht zu Unrecht besteht, haben ja auch die Demonstrationen in den letzten Tagen deutlich gezeigt.
Das Bildungsministerium muss sich in Zukunft mit der Lösung der strukturellen Probleme im schulischen Bereich befassen. Denn auch nach dem Abschluss der Disziplinarverfahren werden diese weiterhin bestehen. Fest steht, dass man entgegen allen
Ankündigungen doch versucht, den Haushalt auf Kosten der Bildung zu konsolidieren. Und der Öffentlichkeit soll das mit dem Argument des demografischen Wandels verkauft werden. Wir fordern, dass endlich angemessene Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer geschaffen werden.
Und schließlich fordern wir Sie, Herr Minister Klug, auf, die unangemessenen Konsequenzen gegen Lehrerinnen und Lehrer zurückzunehmen und die Beförderung von qualifizierten Fachkräften nicht länger zu behindern.
(Beifall bei der LINKEN, vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfang Juni dieses Jahres sind rund 3.000 schleswig-holsteinische Lehrerinnen und Lehrer auf die Straße gegangen, um sich gegen die Bildungspolitik der schwarz-gelben Landesregierung zu wehren.
Diese Demonstration ist einmalig für dieses Land, weil sie während der Schulzeit stattgefunden hat und beamtete Lehrer gestreikt haben, um an dem Protest teilzunehmen.
Statt uns heute mit den sehr interessanten Themen des Protests auseinanderzusetzen, geht es aber um die Konsequenzen des Streiks der verbeamteten Lehrerschaft. Klar ist, dass die Arbeitsniederlegung der verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer gegen das Beamtengesetz verstößt. Für diese Beurteilung gibt es keinen Ermessensspielraum, das wurde uns im Bildungsausschuss erklärt. Ermessensspielraum gibt es allerdings bei der Bestrafung der Betroffenen, und hier das Bildungsministerium aus Sicht des SSW weit über das Ziel hinausgeschossen.
eine Zwickmühle kommen würden. Dies haben alle gewusst - inklusive der GEW und des Bildungsministeriums. Das Bildungsministerium hat sogar Briefe an alle Schulen geschickt, vor einem Streik gewarnt und mit Konsequenzen gedroht. Die Lohnkürzungen und Einträge in die Personalakte dürften daher niemanden überraschen. Sie sind auch nach dem Disziplinargesetz heftig, aber okay, kann man sagen. Ganz nüchtern betrachtet muss nämlich aus unserer Sicht festgestellt werden, dass Beamte tatsächlich ein besonderes Dienstverhältnis eingehen und damit auch bestimmte Vor- und Nachteile akzeptieren. Das gilt für Beamte ebenso wie für Angestellte oder Selbstständige. Es gibt immer gewisse Vorteile und gewisse Nachteile.
Das Streikverbot für Beamte in Deutschland ist europaweit einmalig und seit Jahren umstritten. Allerdings möchte ich heute keine Diskussion über eine rechtliche Grauzone beginnen, ob das Streikverbot überhaupt noch angemessen ist oder ob knapp 2.000 eingeleitete Disziplinarverfahren nicht mehr Unsinn als Sinn stiften. Auch möchte der SSW nicht polarisieren und das böse Bildungsministerium verteufeln. Es gibt Gesetze, und an die muss man sich auch halten.
Aber es gibt auch einen Bildungsminister, der eine lange Vergangenheit als bildungspolitischer Sprecher seiner Fraktion hat. Es gibt auch eine Pressemitteilung dieses Bildungsministers, wo er, als eine andere Bildungsministerin das Sagen hatte, kritisierte, dass diese Bildungsministerin unangemessen auf Streiks reagiert habe.
Ich muss sagen, dass ich von so einem Bildungsminister erwarte, dass er jetzt, wo er das Amt hat, immer noch versuchen sollte, sich selbst im Spiegel ansehen zu können. Ich denke, das ist auch das Problem.
Aus unserer Sicht muss ganz klar sein, dass es einen Ermessensspielraum beim Ausmaß der Bestrafung gibt. Dieser ist vom Bildungsministerium überschritten worden. Die personellen Konsequenzen - insbesondere für die angehende Schulleiterin in Flensburg und den angehenden Schulleiter in Elmshorn - sind so übertrieben, dass man darüber nur noch den Kopf schütteln kann.
Bei der Bestrafung sollte eine Balance zwischen Verhältnismäßigkeit und Beamtenrecht herrschen. Diese Balance ist hier nicht gegeben.
Vielmehr werden besonders engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die aus guten Gründen ausgewählt wurden, eine Schule zu leiten, aufgrund einer dreistündigen Demonstrationsteilnahme während der Arbeitszeit von ihrer Beförderung zurückgezogen, da sie die besonderen Anforderungen in Bezug auf die Treuepflicht zum Dienstherren nicht erfüllt haben - so heißt es ja. Diese Treuepflicht haben sie nicht erfüllt, und trotzdem ist es völlig überzogen, daraufhin die Beförderung dieser zwei Personen wieder einzukassieren.
Nicht zuletzt in Flensburg hat der Schulleiterwahlausschuss erst einen Monat nach der Demonstration getagt, sodass das Ministerium genug Zeit hatte, um den Ausschuss über den Einspruch zu informieren. Stattdessen wurde abgewartet und erst viel zu spät reagiert. Ein dreistündiger Streik sagt jedoch nichts über die Qualifizierung dieser Personen für die Schulleitung aus - oder vielleicht gerade doch, weil diese Personen gezeigt haben, dass sie sich engagieren und für die Sache eintreten.
Wir unterstützen den Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, und unserer Meinung nach sollte sich das Bildungsministerium oder der Bildungsminister ganz genau überlegen, ob er diese Strafen wirklich durchsetzen will. Das Signal, das er damit sendet, könnte weitreichende, negative Konsequenzen haben. Es sind nämlich nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen, die einen Bildungsminister brauchen, der sich für sie einsetzt und zu ihnen steht; auch der Bildungsminister braucht Lehrerinnen und Lehrer, die sich für ihn einsetzen und zu ihm stehen. - Davon, lieber Herr Kollege Klug, sind Sie weit entfernt und entfernen sich von Tag für Tag immer mehr.
Zu einem Dreiminutenbeitrag hat sich Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wundere mich doch in gewisser Weise über die Debatte, weil sie - lieber Kollege Tietze - Ausdruck eines Bildes von Recht ist, das jedenfalls nicht meinem Rechtsverständnis entspricht. Wir haben kein Gesinnungsrecht, das je nach Belieben einmal angewandt oder nicht angewandt wird.