Ellen Streitbörger
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, vielen Dank an Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bericht, der uns die Situation im vergangenen Schuljahr schildert. Ich will mich in meinen Ausführungen im Wesentlichen auf den Bericht beziehen. Es war ein wenig verwirrend, den Tabellen folgen zu wollen, da nicht an jeder Stelle deutlich wird, ob jetzt die Zahl der Schülerinnen und Schüler gemeint ist, die den jeweiligen Bildungsgang oder die Schulform besuchen. Das ist sicherlich auch schwierig in Zeiten der Umwandlung von Schulformen, aber es wäre hilfreich, zukünftig die statistische Erfassung der
Daten an die real existierenden Schularten anzupassen.
Überhaupt zeigen die Schülerzahlen und die Übergangsquoten, dass die Regionalschulen eher Auslaufmodelle sind. Eine Zweigliedrigkeit mit Gemeinschaftsschulen und Gymnasien erscheint uns als Übergangslösung auf dem Weg hin zu einer Schule für alle sinnvoll.
Im Abschnitt Klassenzahlen und -frequenzen erfahren wir, dass im Grundschulbereich der Rücklauf der Klassenzahl prozentual größer ist als der Rücklauf der Schülerzahlen. Das schafft aus unserer Sicht keine Situation, die uns der Umsetzung von Inklusion an unseren Schulen näherbringt.
Im Vorteil waren die Regionalschulen, die wohl zum Teil unerwartet wenig Anmeldungen hatten, und die Gymnasien. An den Gemeinschaftsschulen haben sich die Klassenfrequenzen erhöht. Das wiederum macht Differenzierung und Förderung des Einzelnen immer schwieriger.
Kommen wir zum Abschnitt Unterrichtsversorgung. Die Messgröße ,,Unterrichtsstunden je Schüler“ zeigt, dass sich die Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2010/2011 leicht verbessert hat. Das war im Wesentlichen durch die Erhöhung der Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte bedingt.
Die Freude über die Verbesserung der Unterrichtsversorgung ist dann auch nur von kurzer Dauer. Denn erstens hat sich die Situation im laufenden Schuljahr durch die Stellenstreichungen bereits wieder dramatisch verschlechtert, und zweitens zeigen uns die weiteren Ausführungen des Berichts zum Thema Unterrichtsausfall die Kehrseite der Medaille: Landesweit hat sich der Unterrichtsausfall an den Schulen erhöht. Ausgenommen sind nur die Grundschulen.
Es wird deutlich, dass die Lehrerinnen und Lehrer im Land an den Grenzen ihrer Belastbarkeit angelangt sind und dass durch Erhöhung der Pflichtstundenzahl keine Verbesserung der Unterrichtsversorgung erreicht werden kann.
Ich möchte kurz auf die Situation der Grundschulen eingehen, die nach der Statistik den niedrigsten Unterrichtsausfall zu verzeichnen haben. Es ist ja lei
der nicht so, dass Grundschullehrerinnen und -lehrer gesünder als alle anderen Lehrerinnen und Lehrer im Land wären. ODIS hilft hier, die Realität zu schön zu färben. Denn durch die Pflicht zur Verlässlichkeit fällt an den Grundschulen offiziell kein Unterricht aus. Wir haben eben schon Beispiele dazu gehört. Wenn mehrere Klassen von einer Lehrkraft betreut werden oder drei Klassen gemeinsam Sport machen oder sich ein lustiges Video anschauen, wenn von nichtpädagogischem Personal oder von Müttern und Vätern Klassen beaufsichtigt werden, dann ist zwar statistisch kein Unterricht ausgefallen, dies trägt aber auch nicht im Geringsten zur Qualitätssicherung von Unterricht bei.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte zwar die Statistik geschönt, aber nicht zur Verbesserung der Unterrichtssituation beigetragen hat. Eine vermeintliche Verbesserung der Unterrichtsversorgung auf Kosten der Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern ist völlig inakzeptabel und widerspricht der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Rückläufige Schülerinnen- und Schülerzahlen sind bei gleichbleibender Anzahl der Stunden von Lehrerinnen und Lehrern die Chance, die Unterrichtssituation an Schleswig-Holsteins Schulen zu verbessern.
Wir sind in der Pflicht, Inklusion in der Schule umzusetzen. Wir sind auch in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass jede Schülerin und jeder Schüler entsprechend ihren beziehungsweise seinen Fähigkeiten gefördert wird.
Beides steht aber in krassem Widerspruch zu überarbeiteten Lehrerinnen und Lehrern, überfüllten Klassen und Unterrichtsausfall.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien für die Erstellung des Berichtes zur Umsetzung von Inklusion an unseren Schulen bedanken. Sicherlich hat der Bericht einiges an Arbeit gekostet, und er gibt uns auch einen guten Überblick über die Entwicklung und den Stand der Integration an unseren Schulen.
Ganz grundsätzlich geht er aber - denke ich - am Thema vorbei. Und das liegt nicht an den Verfasserinnen und Verfassern des Berichts. Die ganze Debatte um Inklusion bei uns im Land erinnert mich an die alte Werbekampagne ,,Raider heißt jetzt Twix“.
Es reicht nicht aus, alle Bemühungen aufzuzählen, die unter dem Namen „Integration“ gelaufen sind oder laufen und ihnen jetzt das neue Etikett „Inklusion“ aufzukleben. Integration und Inklusion sind nicht einfach umetikettierbar. Beide Ansätze gehen von ganz unterschiedlichen Überlegungen aus. Das möchte ich in meinen nächsten Sätzen noch einmal deutlich machen.
Der integrative Ansatz erkennt die Ausgrenzung bestimmter Gruppen und ist bestrebt, die Ausgegrenzten zu integrieren. Inklusion beschreibt das Recht aller auf gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und allen anderen gesellschaftlichen Prozessen.
Daraus ergibt sich für mich in logischer Konsequenz, dass es eine Teilinklusion nicht geben kann. Ein Satz wie: „Es werden schon 53,8 % aller Schülerinnen und Schüler inklusiv beschult“, ist ein Widerspruch in sich. Inklusion ist eben mehr als nur eine nette neue Idee. Sie ist geltendes Recht. Durch die Ratifizierung der UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderung haben wir es uns zur Pflicht gemacht, ein inklusives Bildungssystem - und das auf allen Ebenen - aufzubauen.
Ich bin mir nicht sicher, ob unsere Landesregierung die Dringlichkeit dieser Verpflichtung verstanden hat.
Auch sehe ich die Situation bei uns im Land nicht so euphorisch, wie sie der Bericht des Ministeriums darstellt. Wenn nach den Zahlen des Berichts 53,8 % der Schülerinnen und Schüler - in Anführungszeichen: - „inklusiv“ beschult werden, dann heißt das eben auch, dass noch immer 46,2 % der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ausgegrenzt sind. Da kann von inklusiver Beschulung nicht die Rede sein.
Ich habe viele Jahre lang mit Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen der Förderschule integrativ an meiner Grundschule gearbeitet. Deshalb weiß ich sehr genau, welche großen Probleme es bei der Integration zu bewältigen gab und immer noch gibt. Die zugewiesenen Stunden der Förderschulkolleginnen und -kollegen waren immer zu wenig, und im Winterhalbjahr verringerten sie sich durch Krankheitsvertretungen noch weiter. Fortbildungsveranstaltungen - wenn überhaupt vorhanden - waren für den Einzelfall wenig hilfreich, sodass die Integration für die meisten Grundschulkolleginnen und -kollegen Learning by Doing war und einen erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand bedeutete. Ob da jetzt ein Modul zur Inklusion in der zweiten Phase der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung zu einer deutlichen Qualitätssteigerung beitragen kann, wage ich zu bezweifeln.
Am meisten verwundert mich aber auch, dass der Bericht zu der Einschätzung kommt, „dass sich die inklusive Beschulung im Rahmen der vorhandenen Ressourcen verwirklichen lässt“. Den Regelschulen sind gerade Ressourcen weggekürzt worden, und weitere Streichungen von Lehrerstellen stehen zum nächsten Schuljahr bevor. Schon jetzt fallen Förder- und Differenzierungsstunden weg, die Klassen sind viel zu groß, um die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler ihren bezie
hungsweise seinen Fähigkeiten entsprechend zu fördern, und es gibt jede Menge Unterrichtsausfall an allen Schulen. Und da soll Inklusion ohne zusätzliche personelle Ressourcen umgesetzt werden können?
Ein weiteres Problem ist, dass es kaum Schulen in Schleswig-Holstein gibt, die barrierefrei gebaut sind. Selbst die im Bericht als inklusive Schule mit Vorbildcharakter beschriebene Geschwister-Prenski-Schule in Lübeck ist nicht barrierefrei. Der Bericht macht uns im Wesentlichen deutlich, wie viel noch zu tun ist, um das Ziel der Inklusion bei uns im Land zu erreichen.
Umso dringlicher ist für uns auch die Forderung, dass uns das Bildungsministerium endlich ein Gesamtkonzept für die Umsetzung der Inklusion im Sinne der Behindertenrechtskonvention an unseren Schulen vorlegt.
Einzelne Projekte und Runde Tische sind uns da zu wenig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei der SPD-Fraktion für die gute Idee dieser Anfrage und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für die Antworten bedanken. So liegt uns ausreichendes Material zur Diskussion vor. Die Vermittlung von Fremdsprachen ist für die persönliche und für die kulturelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung. Der Fremdsprachenunterricht bietet Möglichkeiten, die Neugier auf fremde Sprachen zu wecken und interkulturelle Sensibilität zu fördern. Die Verständigung zwischen unterschiedlichen Kulturen durch das Erlernen verschiedener Sprachen ist aus unserer Sicht unbedingt zu fördern. Auch im Hinblick auf die Internationalisierung des Arbeitsmarkts bilden Fremdsprachenkenntnisse eine unerlässliche Zugangsvoraussetzung.
Die Antworten des Ministeriums führen uns vor Augen, wie groß der Handlungsbedarf im Bereich der Fremdensprachenvermittlung tatsächlich ist. Ich möchte hier nur einige Beispiele herausgreifen: Im vergangenen Jahr war aus dem Bildungsministerium und von den regierungstragenden Parteien in fast jeder bildungspolitischen Debatte von der strukturellen Benachteilung der Gymnasien zu hören. Aus den zahlreichen Tabellen aus der Anfrage wird für mich nur eine strukturelle Benachteiligung der Gemeinschaftsschulen deutlich,
egal ob es um die Anzahl der Sprachangebote, um Schulfahrten oder um Klassenfahrten geht. Das Angebot in den Kindertagesstätten Schleswig-Holsteins muss ausgebaut werden. Wenn in lediglich 15 Tagesstätten im ganzen Land regelmäßig - ich sage einmal in Klammern nach der Immersionsmethode - Begegnungen mit der englischen Sprache stattfinden, dann kann ich nur feststellen, dass das viel zu wenig ist. Es ist auch unzureichend, wenn nur in einigen Kindergärten ein- bis zweimal wöchentlich englische Spielstunden stattfinden.
Die Antwort auf die Anfrage offenbart auch, dass bilinguale Angebote ausgeweitet werden müssen.
Dass es diese Form der Fremdsprachenvermittlung bisher überhaupt nur an Gymnasien gibt, zeigt einmal mehr die Benachteiligung anderer Schularten. Wir fordern deshalb eine umfassende Ausweitung, und zwar auf alle Schulen und Lernenden gleichermaßen.
Dabei geht es nicht nur um die rein quantitative Ausweitung. Die Angebote machen nur dann Sinn, wenn sie qualitative Standards einhalten. Dazu brauchen wir gut ausgebildetes Fachpersonal wie native speakers oder Lehrer und Lehrerinnen mit umfassenden Spracherfahrungen. Das heißt natürlich auch, dass wir Lehrerinnen und Lehrern ermöglichen müssen, Zeit im Ausland zu verbringen, um dort ihre Spracherfahrungen vertiefen zu können.
In der aktuellen Situation ist das kaum möglich. Im Studium wird Mobilität durch den zunehmenden Klausurstress immer mehr eingeschränkt. Lehrkräfte, deren Arbeitsbelastung in den vergangenen Jahren permanent gestiegen ist, können Auslandsaufenthalte kaum mit ihrer knappen Zeit vereinbaren.
Auf die Frage nach den Leistungen schleswig-holsteinischer Schülerinnen und Schüler im Fach Englisch im Vergleich zu anderen Bundesländern führt das Ministerium eine Studie an, nach der unsere Schülerinnen und Schüler im Mittelwert liegen. Liest man die Studie aber weiter, dann fällt auf, dass es neben Sachsen kein anderes Bundesland gibt, in dem die sozialen Gradienten so entscheidend für das Lese- und Hörverständnis sind wie in Schleswig-Holstein. Bildungsgerechtigkeit sieht anders aus.
Fremdsprachendidaktik muss sich zu einer interkulturellen Fremdsprachenpädagogik entwickeln, die neben der rein sprachlichen Wissensvermittlung auch Landeskunde, den Abbau von Vorurteilen und die Förderung von Toleranz und Akzeptanz in den Unterricht einbindet, denn Sprachen sind nicht nur der Schlüssel zur Kommunikation, sie sind auch der Schlüssel zu anderen Kulturen. Die Möglichkeit eines friedlichen und solidarischen Miteinanders wächst mit dem Kulturdialog, der eng mit der Fremdsprachenpädagogik an unseren Schulen verwoben sein muss. So ist es kein Zufall, dass die Mitteilung der Europäischen Kommission „Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung“ wichti
ge Ansätze formuliert, um das Bewusstsein für den Wert der Sprachenvielfalt und für die davon ausgehenden Chancen zu schärfen. DIE LINKE fordert deshalb auch für Schleswig-Holstein die Umsetzung des Ziels der Kommunikation in der Muttersprache und in zwei weiteren Sprachen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen an alle.
Wir hatten noch nie an so prominenter Stelle der Tagesordnung das Rederecht. - Tausende gut ausgebildete Migrantinnen und Migranten leben in Schleswig-Holstein. Viele von ihnen haben jedoch gar keinen Zugang zum Arbeitsmarkt oder nur zu prekären Beschäftigungsverhältnissen, weil ihre Berufs- und Bildungsqualifikationen nicht anerkannt werden. Seit Jahren ist es der Linken ein wichtiges Anliegen, die Praxis der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen zu verbessern.
Bisher sind aber die regierungstragenden Fraktionen nicht ernsthaft tätig geworden.
Doch jetzt hat die Wirtschaft Alarm geschlagen, dass in vielen Branchen Fachkräfte fehlen und dass die zu erwartende demografische Entwicklung diesen Mangel noch verschärfen wird. Und endlich wird auch die Bundesregierung aktiv. Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der die Anerkennungspraxis im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verbessern soll.
Der Zweck des Gesetzentwurfs soll die Sicherung des Fachkräftepotenzials sein. Genau das lässt die inhaltliche Ausrichtung erkennen.
So wird als zentrales Ziel in § 1 die „bessere Nutzung... für den deutschen Arbeitsmarkt“ formuliert. Hier wird wieder einmal deutlich: Die Wirtschaft dominiert die politischen Entscheidungen der schwarz-gelben Bundesregierung. Es zählt nicht der
Mensch, sondern seine Verwertbarkeit für die Wirtschaft. Der gleichstellungs- und integrationspolitische Aspekt wird einmal mehr völlig vernachlässigt. Es ist richtig und wichtig, Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Aber, meine Damen und Herren, erstens nicht deshalb, weil die Wirtschaft Alarm schlägt, sondern weil die Menschen ein Recht haben, entsprechend ihrer Qualifikation in Deutschland arbeiten zu dürfen,
und zweitens nicht nur für eine ausgewählte Gruppe, sondern gleichermaßen für alle. Die bewusste Ausgrenzung von Asylbewerberinnen und -bewerbern und von Geduldeten ist für DIE LINKE nicht akzeptabel. Auch diese Menschen leben zum Teil jahrelang in Deutschland.
DIE LINKE fordert eine Überarbeitung des Entwurfs. Mit unserem Antrag zeigen wir, welche Kriterien ein Gesetz enthalten muss, um eine tatsächliche Verbesserung herbeizuführen; denn der aktuelle Entwurf ist nichts weiter als ein Verwaltungsermessensgesetz.
DIE LINKE fordert nachvollziehbare Kriterien und eine bundeseinheitliche Anerkennungspraxis. Dem wird der Gesetzesentwurf nicht gerecht. Was wir brauchen, ist ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung von Berufsabschlüssen und auf eventuell nötige Qualifizierungsmaßnahmen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede.
Dieser Rechtsanspruch muss ebenso für Hochschulabschlüsse gelten, und die Anerkennung muss kostenfrei erfolgen. Viele der Antragstellerinnen und Antragsteller empfangen Transferleistungen oder sind Geringverdienerinnen oder -verdiener.
Die Forderung nach Kostenfreiheit gilt auch für die Ausgleichsmaßnahmen. Leider ist das im Gesetzentwurf nicht geregelt. Genauso wenig wird im Entwurf deutlich, wie diese Maßnahmen überhaupt aussehen sollen und nach welchen Kriterien sie durchzuführen sind. Wir vertrauen auch nicht auf die wie immer erwarteten Synergieeffekte, die die Bereitstellung zusätzlicher Mittel überflüssig machen sollen. Das ist unrealistisch. Denn ohne einen Ausbau der vorhandenen Strukturen und ohne zusätzliches Personal wird die dreimonatige Frist für die Anerkennung kaum einzuhalten sein.
Auch auf Landesebene muss umgehend gehandelt werden. DIE LINKE fordert dezentrale Beratungsstellen. Den Anerkennung Suchenden muss der Zugang zu den zuständigen Beratungs- und Erstanlaufstellen erleichtert werden. Sie brauchen dringend eine Übersicht über die zuständigen Stellen, damit sie nicht angesichts der Unübersichtlichkeit der Zuständigkeiten scheitern, bevor sie erste Schritte getan haben.
Es gibt bereits Strukturen, wie zum Beispiel die Beratungsstellen von access, die hervorragende Arbeit leisten. Diese müssen wir weiter ausbauen.
Außerdem benötigen wir eine zentrale Servicestelle im Land, die Informationen bündelt und einheitliche Verfahren gewährleistet.
Ich wollte auch nur noch einen Satz sagen. - Nun ja, zwei.
Wir brauchen endlich eine wirkliche Erleichterung in der Anerkennungspraxis für Berufsqualifikationen. Aus diesem Grund beantragen wir die Ausschussüberweisung unseres Antrags. Denn die Probleme müssen detailliert und tiefgründig diskutiert werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Aktuellen Stunde am 19. Mai des letzten Jahres erklärte uns der Herr Bildungsminister, dass die frühkindliche Bildung trotz schwieriger Haushaltslage ein Schwerpunktthema der Landesregierung sei.
Das war für uns Oppositionsparteien nicht erkennbar, denn wie verträgt sich dieses Bekenntnis mit der gleichzeitigen Streichung des beitragsfreien Kita-Jahres?
- Wahrscheinlich.
Als Trost für diese Streichung sollten die Landesmittel für die Kitas um 10 Millionen € erhöht werden. Auf diese Weise sollte die Qualität der Kindertageseinrichtungen gesichert werden. Bei den Betroffenen kam dieser Trost nicht wirklich an, denn allen war klar, dass diese Summe kaum die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre auffangen würde.
Trotzdem haben nun die Kitas im Lande auf die 60 Millionen € zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung gewartet. Die spannende Frage war: Wo bleiben die Millionen? Obwohl die Pläne seit einem Dreivierteljahr öffentlich sind, gibt es noch keinen Erlass, der die Verteilung der Mittel regelt.
- Nein, Herr Kubicki. Vielleicht verstehen Sie es nicht.
Zeitmanagement scheint mir ein zentrales Problem im Bildungsministerium zu sein. Mir stellt sich die Frage nach den Gründen: Überforderung oder Arbeitsverweigerung des Bildungsministers?
Ein nachfrage- und qualitätsorientiertes Finanzierungssystem sollte entstehen, das den Verwaltungsaufwand gering hält und Transparenz schafft.
Dieses Vorhaben klingt zunächst vernünftig. Schaut man genauer hin, offenbart sich ein gewohntes Bild: Es ist schon erstaunlich, mit welcher Präzision unsere Landesregierung ihre Fehler wiederholt. Mit Verlässlichkeit im üblichen Sinne hat das Handeln des Ministers nicht viel zu tun.
Ob zu kurzfristig eingeforderte Beschlussfassungen an den Schulen - diese Liste will ich jetzt gar nicht erweitern - oder vergebliches Warten auf Mittelzuweisung für Maßnahmen in den Kitas, klar ist: Wenn es um die Umsetzung schwarz-gelber Bildungsvorhaben geht, kann man ziemlich sicher sein, dass etwas schiefgeht. Diese Art von Verlässlichkeit brauchen wir in der Bildungspolitik nicht.
Abgesehen davon, dass im Entlassentwurf nicht mehr die Rede von Verbesserung der Kita-Standards ist, verzichtet das Ministerium auch noch auf einen Verwendungsnachweis für die Mittelvergabe.
Da bleibt nur zu hoffen, dass die Mittel auch in den Kitas ankommen und die in Not geratenen Kommunen nicht in Versuchung kommen, Haushaltslöcher damit zu stopfen.
Bekannt kommt uns auch die „Informationspolitik“ des Bildungsministeriums in dieser Sache vor. Ähnlich wie bei der Umsetzung des Schulgesetzes zeigt das Ministerium auch hier wieder, wie wenig Wert man auf die Einbeziehung der Betroffenen legt.
DIE LINKE fordert eine umfassende Förderung aller Kinder. Natürlich müssen Mittel für die Sprachförderung bereitgestellt werden. Das ist selbstverständlich. Sprache ist die Grundlage für Bildung. Die Aufstockung der Kita-Mittel sollte nach unserer Auffassung jedoch zur direkten Qualitätssteigerung eingesetzt werden. Genau aus diesem Grund kritisieren wir den Erlassentwurf. Denn er sieht nur für die Sprachförderung von Kindern aus Familien, in denen überwiegend kein Deutsch gesprochen wird, und für die Erhöhung der Betreuungszeiten einen Zuschlag vor. Das geht uns nicht weit genug.
Die Probleme, die die Kitas immer wieder beklagen, sind weitreichender. Dabei geht es um überfüllte Gruppen, um die Überforderung der Erzieherinnen und um Krankenhöchststände. Hier wird
dringend mehr Geld gebraucht, um die Qualität der Einrichtungen abzusichern.
10 Millionen € sind nicht genug, um Qualitätsstandards wirklich zu erhöhen. Wir fordern eine auskömmliche Finanzierung der Kitas, um Standards und Arbeitsbedingungen zu verbessern, um Familien zu entlasten und allen Kindern die Teilhabe an einer guten frühkindlichen Bildung zu ermöglichen.
Den vorliegenden Antrag der Grünen unterstützen wird, auch wenn er viel zu kurz greift. Aber die vorgesehenen Mittel sollten zumindest zügig in den Einrichtungen ankommen.
Herr Minister, meine Frage bezieht sich jetzt direkt auf das, was Frau Kollegin Spoorendonk eben gefragt hat. Sie sagen, bei einem Dissens zwischen Schulkonferenz und Schulträger müssen Sie eine Einzelfallentscheidung treffen. Aber auch eine Einzelfallentscheidung muss doch nach bestimmten Kriterien erfolgen. Nach diesen Kriterien würde ich jetzt gern noch einmal fragen.
Das Bürokratiemonster überzeugt mich jetzt gerade nicht. Aber eine Einzelfallentscheidung in so einer
gewichtigen Sache muss bei Dissens zwischen Schulkonferenz und Schulträger doch Rechtssicherheit schaffen,
und zur Rechtssicherheit bedarf es doch überprüfbarer rechtlicher Kriterien.
Welche sind das? Das war gerade eben auch schon meine Frage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein hat seit dem 1. August 2009 ein Gesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung und des Schutzes von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung. Es gab dafür einen konkreten Anlass, nämlich die Föderalismusreform und den damit verbundenen Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder im Jahr 2006. Außerdem gab es den Bedarf für ein modernes Gesetz auf einem Feld, das im Zuge der demografischen Entwick
lung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Es geht um die Ergänzung des Schutzes der Belange von Menschen mit Pflegebedarf und Behinderung und um das Recht auf Selbstbestimmung, Teilhabe und Normalität.
Hat Schleswig-Holstein nun wirklich ein Selbstbestimmungsstärkungsgesetz oder nur den Torso eines solchen Gesetzes, weil es dem beauftragten Ministerium bisher nicht möglich war, eine Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz zu erlassen, die das sogenannte Nähere in den stationären Einrichtungen regelt? Trotzdem kann es nicht sein, dass der Landtag ein Gesetz verabschiedet und dieses Gesetz nur teilweise wirksam werden kann, weil das Ministerium inzwischen mehr als eineinhalb Jahre lang braucht, um eine Durchführungsverordnung abzustimmen und zu erlassen.
Es ist sicher so, dass der Regelungsbedarf komplex und umfangreich ist. Wir bezweifeln auch überhaupt nicht den erheblichen Abstimmungsbedarf, der mit Kommunen und den Trägerverbänden besteht. Wenn sich aber der Prozess der Abstimmung über mehr als ein Jahr hinzieht, dann kann das eigentlich nur heißen: Der Abstimmungsprozess ist problematisch und kommt nicht voran.
An sich bedeutet das, der Zeitpunkt zur Einbeziehung der Politik ist damit gekommen. Es gibt nun einmal eine Verabredung, die notwendigen Verordnungen mit dem Fachausschuss zu beraten. In dieser Situation wäre es die Aufgabe des Ministeriums gewesen, von sich aus den entsprechenden Fachausschuss des Landtags zu informieren und in die Beratung einzubeziehen.
Als im Juni 2009 das Gesetz im Landtag einstimmig beschlossen wurde, war allen in diesem Haus klar, dass die Erarbeitung der Durchführungsverordnung eine weitere Beteiligung der Politik und eine Fortsetzung der Diskussion erfordern würde. Das lässt sich aus den Plenarprotokollen über die Debatte aus dem Jahr 2009 herauslesen.
Die Fraktion DIE LINKE war damals noch nicht dabei. Trotzdem glauben wir nicht, dass der Landtag mit dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ein schlechtes Gesetz verabschiedet hat. Im Gegenteil, wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz das Ergebnis einer sehr guten Arbeit darstellt. Darum
wollen wir auch, dass es in allen seinen Teilen umsetzbares Recht wird, und zwar möglichst schnell.
Darum unterstützen wir den Antrag der SPD-Fraktion und fordern ebenfalls die Landesregierung auf, umgehend einen Verordnungsentwurf vorzulegen.
Zu dem Änderungsantrag von CDU und FDP kann ich nur sagen, dass ich ihn ausgesprochen befremdlich finde. Wenn Frau Sassen von Eilverfahren und Frau Klahn von einem Schnellschuss sprechen, dann muss ich sagen, dass die Fraktion DIE LINKE ähnlich wie die SPD-Fraktion ein völlig anderes Verständnis von Zeitabläufen hat; denn anderthalb Jahre bedeuten weder Eilverfahren noch Schnellschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist an dieser Stelle üblich, sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für die Erstellung des Berichts zu bedanken. Das will ich gern tun, auch wenn mich dieser Bericht nicht wirklich zufriedenstellt. Der vorliegende Bericht macht deutlich, dass die Landesregierung dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu behördlichen Informationen und ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit wenig Bedeutung einräumt. Es ist befremdlich, wenn das Ministerium schreibt,
„dass das Verbraucherinformationsgesetz für Schleswig-Holstein keine besondere Bedeutung hat.“
So heißt es, obwohl schwerpunktmäßig Informationen zu Rechtsverstößen nachgefragt wurden. Wir reden hier von einer gesetzlichen Grundlage mit dem Ziel, die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen und die Markttransparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. Dem müssen wir eine große Bedeutung beimessen. Das ist ebenso unsere Pflicht, wie es die Pflicht des Ministeriums ist.
DIE LINKE fordert eine grundlegende Neugestaltung des Verbraucherinformationsgesetzes. Darin muss das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf umfassende Information und Transparenz verankert sein.
Es muss die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Wirtschaft stärken und damit die Schwächeren gegenüber den Stärkeren schützen. Verbraucherinnen und Verbraucher können nur verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen, wenn ihnen alle konsumrelevanten Fakten vorliegen und wenn ökologische und soziale Standards in der Produktion und der Lieferketten transparent sind.
Diese Transparenz muss ein Verbraucherinformationsgesetz für alle Bereiche garantieren. Deshalb sind wir im Gegensatz zum Ministerium der Meinung, dass wir ein Gesetz brauchen, dessen Gel
tungsbereich sich über das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch hinaus auf alle Produkte und Dienstleistungen erstreckt.
Namen von Unternehmen und Produkten sind zu veröffentlichen. Ausnahmen vom Auskunftsanspruch müssen eindeutig beschrieben und auf ein Minimum reduziert werden. Auch das Ministerium räumt ein, dass dies nicht nur den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher dient, „sondern darüber hinaus auch die Unternehmer noch stärker als jetzt präventiv zu rechtmäßigem Handeln motivieren kann“.
Dass die Anzahl der Anträge auf Informationsauskunft in Schleswig-Holstein bisher so gering ausfiel, liegt kaum an mangelndem Interesse. Eher sind es wohl die Kostenvorschriften, die Verbraucherinnen und Verbraucher zögern lassen, von ihrem Informationsrecht Gebrauch zu machen. Es können mehrere hundert Euro an Gebühren für eine aufwendigere Anfrage anfallen. Das hält viele Menschen davon ab, ihre Verbraucherechte in Anspruch zu nehmen.
Wir halten es in diesem Zusammenhang für unerlässlich, den Zugang zu Verbraucherinformationen für die Bürgerinnen und Bürger einfach und grundsätzlich kostenfrei zu gestalten, damit ihre Nutzung nicht vom sozialen Status abhängig ist.
Unterdessen müssen Bußgelder gegen unlautere Unternehmen so hoch sein, dass die Verlockung der Gewinnmaximierung durch kriminelles Handeln gering bleibt.
Wir können nicht länger auf die Eigenkontrollen der Unternehmen vertrauen, das zeigt der aktuelle Dioxinskandal. Wir brauchen verbesserte und verstärkte staatliche Kontrollen. Die vorrangige Aufgabe von Verbraucherpolitik ist die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund werden wir uns auch in Zukunft für die kollektiven und individuellen Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Ziel einzusetzen, die Märkte verbrauchergerecht zu regulieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich auch der Ministerin ganz herzlich für den Bericht, der sich sehr ausführlich und auch sehr kritisch mit dem Thema beschäftigt hat, danken.
Wir haben schon heute Morgen hier darüber gesprochen, was Verbrauchern alles zugemutet wird. Dass der Schutz noch nicht annähernd in dem Maße umgesetzt ist, wie man sich das wünscht, ist uns allen auch klar. Eigentlich ist eher das Gegenteil der Fall, dass die Gefahren stetig zunehmen und die Kontrollen durch Mittelkürzungen immer wirkungsloser werden.
Nicht nur beim Verzehr von belasteten Lebensmitteln, sondern auch beim Umgang mit Spielzeugen ist die Gesundheit erheblich bedroht. Die gesundheitsgefährdende Wirkung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen, den so genannten PAKs, oder von häufig verarbeiteten Schwermetallen wie Quecksilber, Cadmium und Blei ist seit Jahren bekannt. Immer mehr Eltern sorgen sich deshalb zu Recht, wenn sie darangehen, Spielzeuge für ihre Kinder zu kaufen.
DIE LINKE hat bereits im vergangenen Jahr einen Antrag auf Bundesebene eingebracht, durch Sofortmaßnahmen krebserregende Stoffe in Kinderspielzeugen auszuschließen.
Deshalb freut uns zu sehen, dass Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, uns einen entsprechenden Antrag vorgelegt haben, vor allem wenn man bedenkt, dass Ihre Fraktion auf Bundesebene unseren Antrag im letzten Jahr abgelehnt hat.
Dennoch gehen uns Ihre Forderungen nicht weit genug. Die von Ihnen geforderte Überarbeitung der europäischen Richtlinien bedeutet, dass wir es zunächst hinnehmen, dass unsere Kinder den krebserregenden Stoffen ausgesetzt sind und dass die Industrie PAK weiterhin in den Spielzeugen verarbeitet. Es bedeutet, dass den Käuferinnen und Käufern weiterhin keine Transparenz garantiert werden kann und dass sie noch immer nicht wissen, welche Unternehmen in verantwortungsvoller Weise Spielsachen herstellen und welche nicht.
Wir wollen den sofortigen Schutz der Kinder vor krebserregenden Stoffen. Dafür muss Deutschland gegebenenfalls auf einzelstaatlicher Ebene unverzüglich aktiv werden.
Wir brauchen umgehend eine gesetzliche Regelung, die festlegt, dass PAK und andere krebserregende oder Erbgut verändernde Stoffe in Spielzeug nicht nachweisbar sein dürfen. Diese Stoffe haben in Kinderspielzeugen nichts zu suchen und sind deshalb generell und sofort zu verbieten.
Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommt den Forderungen der LINKEN sehr nahe. Der Änderungsantrag der SPD geht noch darüber hinaus und fordert eben auch ein Verbot der krebserregenden Stoffe in Spielzeug. Deshalb werden wir im Wesentlichen diesen Antrag unterstützen.
Wir sind der Meinung, dass Hersteller, die sogenannte CMR-Stoffe unnötigerweise bei der Herstellung von Kinderspielzeug verwenden oder gar Richtlinien überschreiten, öffentlich benannt werden müssen.
Dass das Vertrauen in das Verantwortungsbewusstsein der Produzenten nicht ausreicht, wurde im Bereich der Futtermittelherstellung sehr deutlich. Deshalb müssen die Kontrollen der Landesbehörden umgehend verstärkt werden. Wenn beispielsweise ein Viertel der Kinderspielzeuge und Scherzartikel, die das Landeslabor in Schleswig-Holstein untersucht hat, beanstandet werden, dann geht es nicht nur darum, die Richtlinien zu verbessern, sondern auch darum, deren Einhaltung strenger zu überwachen.
DIE LINKE wird sich auch weiterhin für Sofortmaßnahmen einsetzen und die Sicherheit von Kinderspielzeug, wenn nötig, über eine bundesstaatliche Regelung einfordern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meinem vielleicht etwas naiven Rechtsverständnis war ich bisher davon ausgegangen, dass vor dem Gesetz und auch vor dem Gesetzgeber alle Menschen gleich sind. Bei der Abstimmung darüber, ob wir diesen Punkt von der Tagesordnung absetzen, bin ich aber eines anderen belehrt worden.
Bürger ist eben nicht gleich Bürger. Es hängt davon ab, für welche Interessen sich eine Bürgerinnen beziehungsweise ein Bürger einsetzt und ob sie oder er zur Klientel der FDP gehört.
Während die CDU/FDP-Mehrheit im Landtag sogar eine Änderung des Schulgesetzes durchgesetzt hat, um der Bürgerinitiative zum Erhalt der Realschulen Zeit zu lassen, genügend Unterschriften zu sammeln, debattieren wir heute gegen unser Votum über die Änderung des Schulgesetzes, obwohl erst vor wenigen Tagen die Elterninitiative „Schulfrieden“ mehr als 25.000 Unterschriften gegen eine Änderung des Schulgesetzes vor 2013 eingereicht hat. Im Sinne der Gleichbehandlung müsste jetzt doch die Novellierung zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt werden.
In vielen Wahlkampfreden und auch noch in der Regierungserklärung unseres Herrn Ministerpräsidenten ist den Schulen Ruhe versprochen worden.
- Hinter diesem Begriff, der draußen stand, stehe ich nicht. Dafür kann ich mich nur entschuldigen.
Trotzdem hat unser Herr Ministerpräsident - ich sage das ausdrücklich - den Schulen Ruhe versprochen, um die erarbeiteten Konzepte umsetzen und erproben zu können. Diese Ruhe war auch bitter nötig; denn die Zeit der Umwandlung der Schullandschaft war eine sehr schwierige und problematische Zeit, die enorm viel Unruhe in die Schulen gebracht hat.
Getreu dem Motto „was schert mich mein Geschwätz von gestern“ war die Regierungserklärung kaum verklungen, als schon der Referentenentwurf zur Schulgesetzänderung auf dem Tisch lag und Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern und deren Vertretungen schockierte. In vielen Veranstaltungen im ganzen Land wurde laut und deutlich Kritik an den geplanten Änderungen geäußert. Leider stieß diese Kritik im Wesentlichen auf taube Ohren.
Auch das Anhörungsverfahren im Bildungsausschuss hat bei mir den Eindruck verstärkt, dass die regierungstragenden Fraktionen beratungsresistent sind.
Es lagen viele schriftliche Stellungnahmen zur Änderung des Schulgesetzes vor, und der Bildungssausschuss ist einen Tag lang den mündlichen Ausführungen der Anzuhörenden gefolgt. Zusätzlich habe ich - sicherlich auch die anderen bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher - noch viele Schreiben und Resolutionen von Schulträgern erhalten. Allen diesen Ausführungen war gemeinsam - bis auf eine Ausnahme, nämlich den Ausführungen des ehemaligen Realschullehrerverbandes -, dass die geplanten Änderungen hin zu einer Beliebigkeit in vielen Bereichen auf Ablehnung stoßen.
In meinen Augen - ich denke, auch in den Augen vieler Angehörter - wird eine Anhörung zur Farce, wenn keiner der Kritikpunkte Eingang in den Gesetzesvorschlag findet.
Es war schon eine besondere Erfahrung, erleben zu müssen, wie wenig die regierungstragenden Fraktionen bereit sind, auf die Fachkompetenz der Betroffenen zurückzugreifen. Dabei sind das die Menschen, die Schule erleben und gestalten - im Gegensatz zum Herrn Bildungsminister.
Es reicht nun wirklich nicht, wenn durch einen Änderungsantrag von CDU und FDP aus „behinderten Schülerinnen und Schülern“ „Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“ werden. Nun gut, jetzt gab es in letzter Minute noch eine Änderung, die sich auf das Gastschulabkommen mit Hamburg bezieht.
Erst vor einem halben Jahr ist die Frist ausgelaufen, zu der alle Umstrukturierungen nach dem bestehenden Gesetz vorgenommen werden mussten. Erst 2013 hat der erste Jahrgang nach den neuen Konzepten die Schule durchlaufen. Es erscheint jedem außer den regierungstragenden Fraktionen - nur logisch und konsequent, sich dann, wenn die ersten
Erfahrungen vorliegen, an die Evaluierung zu machen und eventuelle Fehler im bestehenden Gesetz zu verbessern. Alle vorschnellen Änderungen sind ein Schlag ins Gesicht aller Beteiligten, die enorm viel Zeit und Geld in die Umstrukturierung der Schullandschaft im Sinne des Schulgesetzes von 2007 investiert haben.
Das Schulgesetz war sicherlich ein schwer errungener Kompromiss zwischen den damaligen Koalitionspartnern. Von Anfang an war es nicht wirklich schlüssig, neben den Gemeinschaftsschulen auch noch Regionalschulen zu installieren. Die Eltern haben durch ihr Anmeldeverhalten deutlich gezeigt, dass sie keine Regionalschulen, sondern Gemeinschaftsschulen wollen.
Mehr als 25.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich für einen Schulfrieden im Land ausgesprochen. Sie sind es leid, dass Schleswig-Holsteins Schülerinnen und Schüler zu Versuchskaninchen von eventuell schnell wechselnden Regierungsmehrheiten werden. Aus Sicht der Linken kann es einen Schulfrieden erst dann geben, wenn kein Kind mehr wegen seiner sozialen Herkunft im Bildungssystem benachteiligt wird.
Das erreichen wir erst,
wenn es uns gelingt, ein sozial gerechtes Bildungssystem zu etablieren, ein Bildungssystem, das auf Ausgrenzung verzichtet und das gemeinsame Lernen zum Prinzip erhebt.
DIE LINKE hat viele Kritikpunkte am Schulgesetz. Das möchte ich an dieser Stelle nicht verhehlen. Trotzdem setze ich mich hier für den vorläufigen Erhalt des bestehenden Gesetzes und gegen eine Novellierung zum jetzigen Zeitpunkt ein, weil auch DIE LINKE für eine Schule für alle, für eine Gemeinschaftsschule mit gemeinsamem Lernen bis zur 10. Klasse steht.
Das längere gemeinsame Lernen an einer Gemeinschaftsschule ist Konsens innerhalb der Oppositionsparteien. Es ist der erste Schritt weg vom dreioder mehrgliedrigen Schulsystem, das früh selek
tiert und Kinder aus einkommensschwachen oder problembelasteten Familien zurücklässt.
Statt gesetzlich verankerter Beliebigkeit brauchen wir eine inhaltliche und personelle Stärkung der Gemeinschaftsschulen.
Denn in keinem anderen Land hängt der Bildungserfolg der Kinder so stark von Bildung und Einkommen der Eltern ab wie in Deutschland. Das ist völlig inakzeptabel. Wir dürfen keine und keinen zurücklassen, und wir können es uns auch nicht leisten, dass Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen.
Während das bis vor Kurzem nur eine bildungspolitische Frage war, proklamiert jetzt auch die Wirtschaft den Fachkräftemangel. Da bekommen Bildungspolitiker jetzt endlich prominente Unterstützung. Einen Fachkräftemangel können wir nur beheben, wenn wir jedes Kind individuell fördern und zu einem bestmöglichen Schulabschluss führen.
Nachweislich leistet eine Gemeinschaftsschule dies am besten. Dazu müssen wir nicht einmal über den Tellerrand gucken. Wir haben ja schon im Land Schulen, die seit Jahren nach dem Konzept „längeres gemeinsames Lernen“ arbeiten. Und wenn die regierungstragenden Parteien einen Blick über den Tellerrand riskieren wollten, dann müssten sie auch nur bis zu unserem nördlichen Nachbarn schauen, um zu sehen, wie Schule ohne Selektion funktionieren kann.
Die Änderungen im Schulgesetz sollen genau diese Selektion wieder ermöglichen. Die Rückkehr zu abschlussbezogenen Klassen und zur äußeren Differenzierung – in welcher Form auch immer – ist die Rückkehr zur Pädagogik des vergangenen Jahrhunderts und damit Schulpolitik aus der Mottenkiste.
Jetzt wird Kritikern immer entgegengehalten: Es muss ja keine Schule ihr Konzept ändern; das neue Schulgesetz bietet ja nur die Möglichkeit dazu. Schleswig-Holstein braucht aber kein Schulgesetz der Möglichkeiten und Beliebigkeiten. SchleswigHolsteins Schulen brauchen Verlässlichkeit und einen Bildungsminister, der fortschrittliche pädagogische Konzepte und die Arbeit der vielen enga
gierten Lehrerinnen und Lehrer unterstützt, und nicht einen, der genau das systematisch torpediert!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auf den Erhalt der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten beziehen. DIE LINKE sieht in diesem Vorschlag den Versuch der Regierungskoalition, die Geschlechtergerechtigkeit in unserem Land deutlich zurückzudrehen. Bei Betrachtung der momentanen Kürzungsabsichten im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts kann dieser Plan nur als weiteres Mittel angesehen werden, langjährig aufgebaute und bewährte Strukturen zur Herbeiführung von Geschlechtergerechtigkeit zu zerschlagen.
Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass die Kommunalverfassung beziehungsweise die Gemeindeordnung in diesem Punkt nicht so geändert wird. Wir wollen eine Änderung, aber eine fortschrittliche Änderung, eine Änderung zum Besseren. Wir wollen eine Änderung, die die Herbeiführung der Geschlechtergerechtigkeit in SchleswigHolstein beschleunigen kann. Wir fordern nämlich die Absenkung der Grenze von 15 000 auf die schon diskutierten 10 000 Einwohner je Verwaltungseinheit, damit die Gleichstellungsbeauftragten noch effektiver arbeiten können.
Denn die kommunalen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein erfüllen ohne jeden Zweifel wichtige Aufgaben. Diese reichen von Personalentwicklung und Personalauswahlverfahren in der Verwaltung über die Beratung von Frauen und Männern zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie bis hin zu Hilfe bei häuslicher Gewalt und Angeboten für Alleinerziehende. Es ist eine lange Liste; wir haben es zum Teil schon gehört.
Herr von Boetticher ist leider momentan nicht anwesend. Eigentlich wollte ich ihn persönlich ansprechen; denn genau er hat in der letzten Zeit in einigen Interviews die berufstätigen und alleinerziehenden Mütter als unterstützenswerte Leistungsträger unserer Gesellschaft anerkannt. Deshalb bin ich der Meinung, dass sich gerade Herr von Boetticher besonders stark für die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit einsetzen müsste, aber nicht er allein, sondern die regierungstragenden Fraktionen gemeinsam; denn die Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch lange nicht erreicht.
Frau Funke, Ihre Idee, wir könnten doch im Wandel unserer Gesellschaft darauf verzichten, kommt mir eher etwas lächerlich vor.
Liebe Abgeordnete der CDU -
Ja. Ich bin auch fast fertig.
Ich möchte die Abgeordneten von FDP und CDU nur darauf aufmerksam machen, dass nicht nur dieser Vorschlag, sondern auch viele andere in diesem Bereich geplante Kürzungen alles dafür tun, den Prozess der Gleichstellung zu verlangsamen oder gar zu stoppen.
Ja.
Liebe Abgeordnete der regierungstragenden Fraktionen, wollen Sie mit Ihren Plänen Schleswig-Holstein wirklich in die 50er-Jahre zurückkatapultieren?
Fortschritt und aufgeklärtes Denken sehen anders aus.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie werden sich vielleicht wundern, aber auch ich möchte Ihnen für Ihre ausgewogene Rede danken.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Noch vor etwas mehr als einer Generation bestand die chinesische Unternehmenspopulation in Deutschland im Wesentlichen aus Restaurants und einigen wenigen Handelsfirmen. Das hat sich grundlegend geändert, seit die chinesische Volkswirtschaft erfolgreich die Weltmärkte mit Waren made in China betreten hat. Bei einem jährlichen Einfuhrvolumen in Höhe von 8 Milliarden € für Textilien aus China nach Deutschland ist abschätzbar, wie viele Menschen hier Kleidung aus dem Reich der Mitte tragen. Aber auch in die andere Richtung läuft der Handel gut.
Herr Ministerpräsident, wenn Sie von ökonomischen Kraftzentren sprechen wie China, die nach der weltweiten Krise überraschend schnell auf die Beine gekommen sind, dann stimmt das zu einem Teil. Es muss aber auch erwähnt werden, dass China bereits im November 2008 ein Konjunkturprogramm von fast 500 Milliarden € aufgelegt hat. Auf diesem wie auch auf den Konjunkturprogrammen anderer Länder beruhen die deutschen Exporterfolge. So ermöglicht unter anderem die Nachfrage aus China die Erholung unserer Exportwirtschaft nach dem Tief der Wirtschaftskrise. Allein die
größten deutschen Autobauer haben ihre Ausfuhren nach China locker verdoppelt.
Auto ist da ein gutes Stichwort. Wir alle wissen, dass es zu einem ökologischen Desaster käme, wenn China den gleichen Weg ginge, wie die anderen Industrienationen es getan haben. Hier genau liegen auch die Chancen für Schleswig-Holstein. Wir haben die Erfahrungen mit ökologisch vertretbarer Energiegewinnung, mit Windkraft und Solarenergie. Wir haben leider auch Erfahrungen mit Fehlern, die auf diesem Gebiet gemacht worden sind, wie jetzt die Debatte um Biogas-Anlagen und Maisanbau zeigt. Dieses Wissen können wir solidarisch weitergeben. Wir können China aber nur dann überzeugen, die Fehler der westlichen Industrienationen nicht zu wiederholen, wenn wir selbst hier und jetzt zu ökologisch nachhaltigem Wirtschaften umschwenken.
Als der „Spiegel“ 2006 „Angriff aus Fernost“ titelte, war Deutschland Exportweltmeister mit einem Exportüberschuss von fast 200 Milliarden € pro Jahr, dicht gefolgt von China. Diesen ersten Platz haben wir inzwischen an China abgetreten.
Deutschland nutzte einen Teil seiner Exportüberschüsse leider dazu, um mittellosen Amerikanern den Hauserwerb zu finanzieren. Was daraus geworden ist, wissen wir alle. China dagegen begann, sich Rohstoffquellen in Afrika, Lateinamerika, Arabien und Australien zu sichern. Das war so erfolgreich, dass soeben der Chef von ThyssenKrupp, Ekkehard Schulz, die Gründung einer deutschen Rohstoff AG nach chinesischem Vorbild vorgeschlagen hat. Das ist nicht unser Weg. Wir als Linke wünschen uns einen gerechten Ausgleich der Rohstoffe der Welt.
Die chinesische Wirtschaft will forciert ihre Dollarbestände von weit über 2 Billionen im Ausland anlegen. Da kommt nun erfreulicherweise die seit 24 Jahren bestehende Partnerschaft zwischen Schleswig-Holstein und der Provinz Zhejiang ins Spiel. Über das Schleswig-Holstein Business Center wurden bisher viele Verbindungen aus Schleswig-Holstein in Richtung China geknüpft. Diese Partnerschaft hat bisher sowohl im wirtschaftlichen wie auch im wissenschaftlichen und im kulturellen Bereich erfolgreich funktioniert.
Als Schwarzenbekerin habe ich mich besonders gefreut, zu hören, dass jetzt erstmals ein Investitionsabkommen zwischen einem Textilunternehmen aus Haimen und der Stadt Schwarzenbek mit einem Investitionsvolumen von 50 Millionen € abgeschlossen wurde. Die zu erwartenden Arbeitsplätze
und die Steuereinnahmen können Schwarzenbek und seine Einwohnerinnen und Einwohner gut gebrauchen.
Ich möchte aus gegebenen Anlass mit einem Bild über das sprichwörtliche Lächeln der Mandarine schließen. Das Lächeln dieser Verwaltungsbeamten zeigte sich, wenn der Druck von oben und die Unzufriedenheit von unten gering waren. Ich würde mir wünschen, dass sich dieses Lächeln auch auf den Gesichtern unserer Landesbeamtinnen und -beamten zeigte. Das setzt nur voraus, dass die Landesregierung von ihren Kürzungsplänen ablässt. Das nimmt den Druck von oben und steigert die Zufriedenheit unten in der Bevölkerung deutlich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits 1978 hat die Kultusministerkonferenz in ihrer Empfehlung über „Europa im Unterricht“ Leitlinien zum europäischen Bildungsauftrag benannt. Die Förderung des Europagedankens ist also keineswegs ein Novum in der Bildungspolitik. Es ist sehr erstrebenswert, die Arbeit der Schulen zu unterstützen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, den Fokus Europa im Unterricht und im gesamten Schulkonzept zu verankern.
Um auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland oder im europäischen Ausland Fuß fassen zu können, ist es in vielen Bereichen schon obligatorisch, während der schulischen Laufbahn oder spätestens im Rahmen der beruflichen oder universitären Ausbildung Auslandsaufenthalte zu absolvieren.
Europa ist ein elementarer Bestandteil der gesellschaftlichen Realität.
Die Vielfältigkeit der Kulturen in Schleswig-Holstein ist nicht nur in größeren Städten wie Kiel, Lübeck oder Flensburg wahrnehmbar. Die Bearbeitung europäischer Themen muss deshalb notwendiger Bestandteil der integrativen Arbeit in den Schulen werden.
Wie wichtig es ist, im Fremdsprachenunterricht nicht nur aus Büchern zu lernen, sondern das Gelernte im entsprechenden Land anzuwenden, ist uns allen sicherlich aus eigener Erfahrung bekannt. Deshalb unterstützt DIE LINKE Initiativen zur Vermittlung von europäischen Werten in den Schulen.
Die Orientierung auf europäische Themen, Europacurricular und Auslandspraktika sind heute eine Notwendigkeit im Bildungsbereich. Aber grenzenloses Denken sollte Kernkompetenz sein, die den Schülerinnen und Schülern in allen Bildungsinstitutionen vermittelt werden sollte.
Es darf deshalb keine Besonderheit der Europaschulen darstellen. Vielmehr sollte der Kriterienkatalog, den eine Europaschule zu erfüllen hat, eine Selbstverständlichkeit für alle Schulen werden. Wir sollten nicht nur daran arbeiten, die bereits bestehenden Europaschulen zu stärken; das reicht in unseren Augen nicht aus. Wir müssen Anreize für alle Schulen in Schleswig-Holstein schaffen, um die Vermittlung von Europakompetenzen als integralen Bestandteil von Unterricht zu betrachten und das Projekt „Europa im Unterricht“ in ganz Schleswig-Holstein weiter auszubauen.
Europaschulen fördern die Offenheit gegenüber anderen europäischen Ländern und stärken gleichzeitig die eigene kulturelle Identität. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum respektvollen Umgang mit anderen Kulturen und zum kulturellen Austausch zwischen den Partnerländern der Europäischen Union.
Die SPD fordert in ihrem Antrag auch, ein Europareferendariat einzuführen. Wir unterstützen diese Forderung; denn die Erfahrungen, die Referendare im europäischen Ausland machen können, stellen
eine sinnvolle Ergänzung zum Inlandsdienst dar, denn sie verstärken den kulturellen Austausch.
Die Absolvierung des Referendariats im Ausland stellt gleichzeitig eine Chance zum Aufbau von länderübergreifenden Netzwerken dar. Diese Netzwerke brauchen wir, wenn wir einen Dialog zwischen Partnerschulen aufbauen wollen. Wir brauchen diesen Dialog, wenn wir einen Austausch zwischen Schülerinnen und Schülern der unterschiedlichsten Kulturen und Länder vorantreiben wollen. Und wir brauchen diese Netzwerke, um über formale Abkommen über den Vertrag von Lissabon hinaus Europa tatsächlich zu leben.
Was den Ausbau von Fortbildungsmaßnahmen betrifft, so kann sich DIE LINKE der Forderung nur anschließen. Die Angebote für Lehrkräfte in diesem Bereich sind mehr als mangelhaft. Die Regierung muss hier endlich ihrer Verantwortung nachkommen. Statt Fördermittel für Volkshochschulen zu streichen, brauchen wir einen Ausbau der Angebote vor allem im Bereich der europäischen Thematiken, Sprachen und interkulturellen Kommunikation.
Auch in Bezug auf den Stundenausgleich von Europakoordinatorinnen und -koordinatoren unterstützt DIE LINKE die Forderung. Zusätzliche Leistungen sind für Lehrkräfte wegen der Erhöhung der Pflichtstundenzahl ohnehin kaum möglich. Deshalb sollten engagierte Kolleginnen und Kollegen für ihre Bereitschaft honoriert werden.
Wir sind dennoch skeptisch, was den formalen Titel einer Europaschule betrifft. Damit verbunden ist auch die finanzielle Förderung nach Möglichkeiten des Landeshaushalts. Auch wenn wir uns für die Unterstützung dieser Schulen aussprechen, die den europäischen Gedanken gezielt fördern, lehnen wir die Förderung einzelner Schulen ab. Wir halten es nicht für maßgeblich, ob die Schule den Titel „Europaschule“ trägt oder nicht. Mit dem Erwerb des Titels muss nicht zwangsläufig eine umfassende Kompetenz verbunden sein.
Ja, einen Satz habe ich noch. - Wir brauchen daher keine Titelhascherei, sondern die Umsetzung der inhaltlichen Ziele. Deshalb unterstützen wir die Förderung des Europagedankens gleichermaßen an allen Schulen in Schleswig-Holstein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bildungsministerium begründet die eingeleiteten Disziplinarverfahren mit dem Treueverhältnis von Beamtinnen und Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn. In der Tat verpflichtet das Beamtengesetz genau dazu.
An diese Stelle gehört nun die Frage: Warum protestierten Lehrerinnen und Lehrer, die sich zum Teil über Jahrzehnte beispiellos engagiert haben und ausgezeichnet qualifiziert sind?
Sie wollten deutlich machen, dass die Arbeitsbedingungen an den Schulen so schlecht sind, dass keine gute Schulbildung für alle mehr garantiert werden kann. Die schlechten Arbeitsbedingungen sind eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Und das darf bitte nicht vergessen werden: Der Treuepflicht des Beamten steht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber. Die eine Pflicht einzufordern, die andere aber zu vernachlässigen, das passt nicht zusammen.
Die Erhöhung der Pflichtstundenzahl, der angekündigte Stellenabbau, immer größer werdende Klassen, Unterrichtsausfall und die schlechte Ausstattung der Schulen zeigen, dass die Landesregierung als Dienstherr diese Fürsorgepflicht längst aufgegeben hat.
Bevor Lehrerinnen und Lehrer mit Disziplinarverfahren bestraft werden, sollte zunächst das Bildungsministerium für sein Handeln beziehungsweise seine Versäumnisse der letzten Monate die Verantwortung übernehmen.
Die Folgen der chaotischen Bildungspolitik, die CDU und FDP unserem Land zumuten, müssen die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern tragen. Die Unterrichtsqualität ist langfristig gefährdet, wenn Lehrerinnen und Lehrer die ihnen auferlegten Belastungen kaum bewältigen können. Der Unterrichtsausfall durch den Streik, der noch nicht einmal konkret ermittelt wur
de, steht in keinem Verhältnis zu den ,,ganz normalen" Ausfallquoten aufgrund fehlender Fachlehrkräfte.
Ich erinnere exemplarisch an die Regionalschule in Pinneberg, in der mehr als 60 % der Physikstunden in den Klassenstufen 7 und 8 ausfielen. Entgegen aller Zusicherungen fallen dort auch weiterhin Unterrichtsstunden aus, die in der Stundentafel vorgesehen wären. Auf die Vertretungsstunden, in denen eine Lehrerin oder ein Lehrer zwischen zwei oder drei verschiedenen Klassen hin- und herlaufen muss, oder auf das sogenannte eigenverantwortliche Arbeiten, um Unterrichtsausfall zu kaschieren, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Das Bildungsministerium versucht, mit den unangemessenen Konsequenzen für die streikenden Lehrerinnen und Lehrern ganz bewusst von genau diesen Missständen abzulenken, die letztlich zum Streik geführt haben. Wem ist geholfen, wenn anerkannt engagierte und kritische Pädagoginnen und Pädagogen aus Führungspositionen ferngehalten werden? Ganz sicher führt das nicht zu einer Verbesserung unseres Bildungssystems.
Es entsteht auch der Eindruck, dass mit den unangemessenen Sanktionen ein Exempel statuiert werden soll. Offensichtlich hat man in den Regierungsparteien Sorge, dass weitere Beamtengruppen auf die Straße gehen, wenn die gewissenlosen Sparpläne im Haushalt durchgesetzt werden. Das diese Sorge nicht zu Unrecht besteht, haben ja auch die Demonstrationen in den letzten Tagen deutlich gezeigt.
Nein, danke. Sie war ja auch zu keinen Antworten bereit.
Das Bildungsministerium muss sich in Zukunft mit der Lösung der strukturellen Probleme im schulischen Bereich befassen. Denn auch nach dem Abschluss der Disziplinarverfahren werden diese weiterhin bestehen. Fest steht, dass man entgegen allen
Ankündigungen doch versucht, den Haushalt auf Kosten der Bildung zu konsolidieren. Und der Öffentlichkeit soll das mit dem Argument des demografischen Wandels verkauft werden. Wir fordern, dass endlich angemessene Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer geschaffen werden.
Und schließlich fordern wir Sie, Herr Minister Klug, auf, die unangemessenen Konsequenzen gegen Lehrerinnen und Lehrer zurückzunehmen und die Beförderung von qualifizierten Fachkräften nicht länger zu behindern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein bezüglich der Unterrichtsversorgung. Ich möchte diesen Antrag lieber verallgemeinert sehen.
Es wäre sinnvoll zu fordern, dass die Landesregierung nicht nur Gespräche aufnimmt, sondern auch zügig zu klaren und überzeugenden Vereinbarungen über die Zusammenarbeit von SchleswigHolstein und Hamburg in Sachen Schule und Bildung kommt.
Es gibt hier erheblichen Regulierungsbedarf: das Gastschulabkommen, eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung und eben auch die Unterrichtsversorgung.
Ich beziehe mich jetzt auf die gleiche Veranstaltung wie Frau Strehlau, denn wir haben uns da ja auch getroffen. In dieser Podiumsdiskussion ging es um das Gastschulabkommen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden aus Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum Lauenburg und der Bezirksamtsleiter aus Bergedorf hatten zu dieser Veranstaltung eingeladen, da viele Menschen in ihren Gemeinden zurzeit unter der Unsicherheit leben, wo und wie ihre Kinder weiter beschult werden.
Und auch den Bergedorfer Schulleiterinnen und Schulleitern fehlt Planungssicherheit. Die Schulleiter in Schleswig-Holstein auf der anderen Seite haben auch ohne die Schülerinnen und Schüler aus Bergedorf schon überfüllte Klassen und keine zusätzlichen Räume. Entgegen der Zusicherung, das im ersten Halbjahr 2010 das Gastschulabkommen erneuert werden sollte, gab es an diesem 29. Juni also genau einen Tag vor Ablauf der Frist - eben noch keine Sicherheit für die Betroffenen.
Obwohl das Thema des Abends das Gastschulabkommen war, machte diese Veranstaltung aber mehr als deutlich, wie dringend notwendig eine Zusammenarbeit zwischen beiden Bundesländern ist.
Hamburg und die es umgebenden schleswig-holsteinischen Randgemeinden sind ein gemeinsamer Siedlungsraum. Abgesehen von den Ortsschildern ist wirklich nicht erkennbar, wo Schleswig-Holstein endet und Hamburg beginnt. Viele Menschen wohnen in Schleswig-Holstein und arbeiten in Hamburg. Das betrifft Eltern von Schulkindern, die aus vielen Gründen ihre Kinder in Hamburg beschulen lassen möchten. Es betrifft ebenso Lehrerinnen und Lehrer, die ihr erstes Examen fertig haben, denen aber nicht sofort ein Referendariat in SchleswigHolstein angeboten werden kann und die deshalb nach Hamburg wechseln, weil ihnen dort eine Ver
tretungsstelle angeboten wird, oder die eben aus der umgekehrten Richtung kommen - von Hamburg nach Schleswig-Holstein. Mir sind viele Fälle von grenzüberschreitendem Unterrichten bekannt.