- Frau Erdmann, ich frage mich, ob Sie mit der gleichen Verve hier nach vorn gegangen wären, wenn 100 Lehrer für die Meinungsfreiheit von Herrn Sarrazin gestreikt und deshalb vormittags keinen Unterricht gemacht hätten. Wären Sie mit der gleichen Verve hierher gekommen und hätten gesagt, da darf es keine Konsequenzen geben?
(Christopher Vogt [FDP]: Die ist da konse- quent! - Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
- Hier ist überhaupt niemand in der Defensive, Frau Heinold. Ich werde vielleicht gleich noch einmal versuchen, Ihnen das zu erklären. Es ist selbstverständlich so, dass, wenn jemand Führungsfunktionen übernehmen will, an seine Rechtstreue besondere Anforderungen zu stellen sind, denn er soll das auch vermitteln. Niemand bestreitet das Recht zu demonstrieren - außerhalb der Schulzeit.
Niemand bestreitet das Recht zu demonstrieren außerhalb der Dienstzeit. Wenn er innerhalb der Dienstzeit demonstriert, muss er schlicht und ergreifend weniger Geld kriegen, weil er seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
Wenn jemand Führungskraft werden will, muss er sich an Recht und Gesetz halten. Tut er das nicht, hat er die Eignung zur Führungskraft verloren ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Herr Kollege Buder, die Sozialdemokraten wären mir in meinem Herzen und meinem Verstand mittlerweile ein bisschen näher, wenn sie nicht dauernd verdrängen würden, wie ihre eigene Politik war, die noch gar nicht lange hier ist.
Herr Buder, ich empfehle, dass Sie sich von der 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig einmal die Entscheidung 17 A 11 aus dem Jahr 2008 kommen lassen. Dort ging es darum, dass sich Lehrer, die sich öffentlich in einem Brief gegen die Politik der Landesregierung - von Frau ErdsiekRave - gewandt haben, mit einem Verweis abgemahnt worden sind nach der Devise: Die öffentliche Äußerung von Lehrern gegen die Bildungsministerin sei ein Dienstvergehen.
Ich zitiere jetzt aus der Stellungnahme des Ministeriums von Frau Erdsiek-Rave: Sie verteidigt die Verhängung des Verweises und hebt hervor, dass der Kläger als Beamter seinen Dienstherrn im Rahmen seiner Pflicht zur Achtung, zu vertrauensgerechterem Verhalten, zur Loyalität verpflichtet ist. Damit sei es schlechthin unvereinbar, wenn der Kläger in Angelegenheiten seines dienstlichen Bereiches und in seiner dienstlichen Eigenschaft sich an die Öffentlichkeit wende, um auf politische Meinungsbildungs- und Entscheidungsvorgänge Einfluss zu nehmen.
Dies gelte erst recht, wenn damit polemisierende und verunglimpfende Kritik am Dienstherrn verbunden sei. Zudem sei bei Lehrkräften wie dem Kläger zu berücksichtigen, dass ihnen als Pädagogen eine besondere Vorbildfunktion in Hinblick auf den ihnen obliegenden Bildungs- und Erziehungsauftrag zukomme, die sie auch bei der Art ihrer öffentlichen Äußerungen und ihrer Wortwahl zu berücksichtigen hätte.
ner Art und Weise darangegangen, dass wir alle im Hause gefragt haben: Wie komisch ist das denn, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden soll? Aber Sie haben das damals verteidigt. Und heute stellen Sie sich hin und sagen, ein Rechtsbruch wie ein Streik von Beamten sei etwas, was hingenommen werden soll.
Ein Letztes dazu: Was mich an dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE wirklich stört, ist, dass sie versäumt haben, die Stadt Kiel aufzufordern, die Tickets für die Autos, die anlässlich der Demonstration falsch geparkt haben, nicht einzuziehen. Das wäre doch konsequent gewesen, weil es um eine gute Sache ging.
Wenn Sie das konsequenterweise fordern würden, dann wären Sie glaubhaft. Aber dann werden Sie den Rest an Achtung und Akzeptanz der Bevölkerung verlieren, denn Recht gilt für alle im gleichen Maße, und nicht nur danach, ob man den Grünen, den Linken oder sonst wem nahesteht oder auch nicht.
- Sie hätten die Zwischenfrage gern stellen können, wenn Herr Kubicki sie zugelassen hätte. Ich war gerade dabei, ihn zu fragen. Herr Kollege Kubicki, Sie können gern noch einmal zurückkommen, und dann machen wir das noch einmal. Ich habe das nicht gesehen.
- Dann erteile ich dem Kollegen Heinz-Werner Jezewski von der Fraktion DIE LINKE für einen weiteren Dreiminutenbeitrag das Wort.
Zwei Informationen: Vor 92 Jahren hat sich der deutsche Kaiser nach Holland verpieselt. Das wird auch an Realschulen unterrichtet. Vor 65 Jahren hat Schleswig-Holstein aufgehört, preußische Provinz zu sein.
Ich glaube, das ist Tatsache und von allen anerkannt. In diesen 92 oder 65 Jahren scheint es aber immer noch - wie soll ich es nennen? - Parallelkulturen zu geben, in denen sich nicht herumgesprochen hat, dass sich die Welt verändert hat.
Ich für meinen Teil bin sehr stolz auf die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, die an dem Streik teilgenommen haben.
Ich bin sehr stolz auf sie und wünsche mir, dass der Protest, den es an den Schulen gegen die Maßnahmen des Bildungsministeriums gibt, sich ähnlich niederschlägt. Ich gehe so weit, dass ich alle Kolleginnen und Kollegen dieser Bestraften dazu auffordere, sich zu solidarisieren und in Solidaritätsstreik zu gehen. Lehrer haben Vorbildfunktionen. Wir alle haben Vorbildfunktionen. Vorbild wird man, indem man das lebt, was man lehren möchte. Die Kolleginnen und Kollegen, die auf die Straße gegangen sind, haben genau das gelebt, was jetzt gelehrt werden muss.
Ich erinnere noch einmal daran: Der Dienstherr der Lehrerinnen und Lehrer ist weder Herr Dr. Klug, noch ist es der Ministerpräsident, noch sind es Fraktionsvorsitzende im Landtag. Der Dienstherr ist das Volk von Schleswig-Holstein. Die streikenden Kolleginnen und Kollegen haben diese Treuepflicht gegenüber diesem Dienstherrn erfüllt.
Wo Unrecht Recht wird, da wird Widerstand zur Pflicht. Das ist allerdings auch nach der Kaiserzeit von Bertolt Brecht geschrieben worden. Ich bin stolz auf die Lehrerinnen und Lehrer, die dieses Sprichwort verstanden und umgesetzt haben.