Ich finde, der Antrag der Opposition ist ein typisches Beispiel für Ihr gesellschaftliches Verständnis. Der Staat ist für alles zuständig, und das bitte bundesweit einheitlich. Wir als FDP stehen zu unserem föderalen System. Probleme, die vor Ort entstehen, werden vor Ort gelöst. Schleswig-Holsteiner wissen sehr gut, was für sie gut und richtig ist. In diesem Feld brauchen wir weder Berlin und schon gar nicht Ostbayern. Wir sehen keinen Grund, Bürgerinnen und Bürger in einem Bereich zu entmündigen, in dem sie über eigenes Tun entscheiden und auch ihr Handeln insbesondere verantworten können.
Wir haben öffentliche Institutionen, die man zwingend aufsuchen muss. Dort muss der Nichtraucher zu 100 % geschützt sein. Das tun wir mit einem umfassenden gesetzlichen Nichtraucherschutz. In Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten et cetera besteht ein generelles Rauchverbot.
Aber nach wie vor, jeder Mensch kann und soll für sich individuell entscheiden, welche Veranstaltung, welches Restaurant er besuchen möchte, auch wo er arbeiten möchte. Er muss nur vorher wissen, ob dort geraucht wird oder nicht. Dabei ist es unerheblich, ob das bundesweit einheitlich gekennzeichnet wird. Herr Potzahr hat ja so schön gesagt, es gibt den runden roten Kreis mit der durchgestrichenen Zigarette.
Wir sehen keinen Grund, Änderungen vorzunehmen, und werden den Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ablehnen. Wir haben eine gute, ausgewogene Nichtraucherschutzregelung, die funktioniert und gesellschaftlich anerkannt ist. - Vielen Dank für Ihre Zwischenbemerkungen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Schleswig-Holstein - das, Frau Klahn und Herr Potzahr, sollten Sie sich vor Augen führen; ich weiß gar nicht, ob er noch hier im Saal ist - erkrankten im Jahr 2007 über 2.000 Frauen und Männer neu an Lungenkrebs und 1.500 starben daran. - Ja, Herr Potzahr sitzt da; ich habe ihn nicht gesehen. Bundesweite Zahlen - das hat meine Kollegin Bohn ja schon ausgeführt - sind genauso hoch. Die will ich jetzt gar nicht wiederholen.
Nachdem ich aber diese Beiträge von CDU und FDP gehört habe, müssen wir, glaube ich, in diesem Hause noch öfter über Nichtraucherschutz diskutieren. Gerade die Gefahren des Passivrauchens wollen Sie, glaube ich, gar nicht begreifen. Mein Eindruck ist - ich bin richtig erschüttert über Ihre Beiträge -, Sie unterstützen mit Ihren Beiträgen die Tabakindustrie.
Philip Morris, der Malboro-Produzent, hat nämlich 1993 ausgeführt: Ziel sei es, allgemeine Rauchverbote verhindern, Strategien und Studien auf den Weg bringen, die belegen, dass Maßnahmen im Hinblick auf den Tabakrauch in der Umgebungsluft nicht notwendig sind. Meine Damen und Herren, genau das haben Sie heute mit Ihren Beiträgen hier ausgeführt. Ich kann nur sagen: Sie sind nicht auf der Höhe der gesundheitlichen Tatsachen in der heutigen Zeit. Ich glaube, Sie gehören zu der „Raucherpartei“. Dass wir das in Schleswig-Holstein so diskutieren, ist beschämend.
Die Nichtraucherschutzgesetze - nicht nur in Deutschland, sondern auch in Schleswig-Holstein sind lückenhaft gestaltet. Deshalb ist es auch nicht leicht, sich dem Qualm zu entziehen.
Den Besitzern der Restaurants und Kneipen bieten die Gesetze zahlreiche Schlupflöcher. Das führt dazu, dass die Bediensteten quasi gezwungen sind, Luftschadstoffkonzentrationen zu ertragen, die an anderen Betriebsstätten zur sofortigen Schließung führen würden.
Mehr als vier von fünf Bundesbürgern wünschen sich eine bundesweit einheitliche Gesetzgebung. Umfragen belegen das, was Sie heute sagen, nämlich die Freiheit der Raucher, nicht. Die Menschen denken etwas anderes.
Woran sollen wir uns orientieren? 16 Mal waren es die Abgeordneten eines Landesparlaments, die einen gesetzlichen Rahmen verabschiedet haben. Das rote Zeichen mit der durchgestrichenen Zigarette ist nicht überall angebracht, Herr Potzahr. Ich kann Frau Hinrichsen verstehen, dass man nicht weiß, wenn man irgendwo hingeht, wenn das nicht groß angebracht ist, ob man da rauchen darf oder nicht.
Außerdem haben wir das Ergebnis des Volksentscheids aus Bayern. Die Wahlberechtigten in Bayern, mit 12,5 Millionen Einwohnern in dem zweitbevölkerungsreichster Bundesland, haben eindeutig für den Nichtraucherschutz gestimmt.
Für uns als Linke und für mich als konsequente Nichtraucherin sollte das entscheidend sein und als Grundlage für eine einheitliche Gesetzgebung gelten.
In anderen Staaten der Welt sieht es ganz anders aus. Zum Beispiel gibt es in Kanada einen konsequenten Nichtraucherschutz. Da dürfen Sie noch nicht einmal im Auto rauchen, wenn jemand mitfährt. Das ist konsequent, und das ist gut. Passivrauchen ist gesundheitsschädlich. Das belegen die Zahlen über die Kranken und Toten, die wir haben. Die Krankenkassen müssen dafür zahlen, dass so viele Menschen durch Passivrauchen erkranken.
DIE LINKE unterstützt das Anliegen des vorliegenden Antrags. Wir sind sehr dafür, bundesweit einheitliche Standards und Rahmenbedingungen für den Nichtraucherschutz zu schaffen. Das ist nicht nur so, weil damit Verhaltenssicherheit im Alltag über die Landesgrenzen hinweg hergestellt wird, das ist auch so, weil es beim Nichtraucherschutz einheitliche Interpretationsspielräume gibt. Das hat man auch in der heutigen Debatte gehört.
Zum Arbeitsschutz: Natürlich darf der nicht dort aufhören, wo die Interessen von Gaststättenbetreibern anfangen.
Ein in die Arbeitsschutzverordnung übernommenes, klares, konsequentes und ausnahmsloses Rauchverbot in Restaurants und Gaststätten, so wie es in allen öffentlich genutzten Gebäuden selbstverständlich ist, gehört zu unseren gesundheitspolitischen Forderungen.
Herr Kollege Potzahr, um Kinder und Jugendliche vor Rauchen und Passivrauchen zu schützen, ist ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz notwendig. Anders geht es gar nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche hier als Raucherin. Ich halte das auch für angebracht angesichts dessen, was hier im Moment so durch den Raum geistert.
- Kein Qualm. Ja, ich hätte natürlich auch mit einer Zigarette nach vorn gehen können. Frau Klahn, ich habe Sie so verstanden, dass ich jetzt wieder überall rauchen darf. Das ist schön, aber das ist nicht so. Die Kollegin Marret Bohn hat zusammen mit Herrn
Potzahr und mir die Sache schon in der „FördeRunde“ einmal ausdiskutiert - damit Sie sich nicht wundern, dass wir hier gegenseitig Bezug auf noch nicht abgehaltene Wortbeiträge nehmen.
Ich möchte gern Folgendes sagen, und auch ich persönlich stehe dahinter: Der SSW ist der Meinung, dass für den Nichtraucherschutz bundesweit einheitliche Standards und Rahmenbedingungen gelten sollten.
Der völlig unübersichtliche Flickenteppich aus unterschiedlichen Regeln und Ausnahmen ist ganz sicher nicht im Sinne eines konsequenten Gesundheitsschutzes. Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn sich die Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister der Länder dieser Sache annehmen und sich auf einheitliche Regelungen und Standards verständigen könnten. So wäre für Nichtraucher und Raucher endlich eindeutig klar, woran sie wirklich sind und wie sie sich zu verhalten haben. Ich bin ausgesprochen dankbar, dass die Kollegin Marret Bohn mir persönlich und auch allen anderen gesagt hat, wir dürfen weiter rauchen, nur nicht unbedingt da, wo sie sich gerade aufhält, beziehungsweise in den besagten geschlossenen Räumen.
Doch wie wir alle wissen, tragen auch die bundesweiten Nichtraucherschutzregeln - soweit vorhanden - bisher nicht zur Klarheit bei. Zwar enthält § 5 der Arbeitsstättenverordnung bereits eine unmittelbare Verpflichtung -
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns vorgenommen, heute sehr lange zu tagen. Wir sollten trotzdem versuchen, einander zuzuhören. Das Wort hat Frau Kollegin Hinrichsen.