Silke Hinrichsen
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Programm „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ ist ein typischer Fall der Projektförderung durch die Bundesregierung. Es ist unterfinanziert, überreguliert und inhaltlich sehr restriktiv. Zu diesen schwerwiegenden Nachteilen ist kürzlich ein weiterer hinzugekommen, und zwar die Anforderung der sogenannten Demokratieerklärung, die die Initiativen auch für Dritte abgeben müssen. Vertreterinnen und Vertreter kleiner und großer Initiativen protestieren bereits gegen diese Art der Vereinnahmung, weil sie fürchten, dass sie für die demokratische Gesinnung aller Projektpartner zur Rechenschaft gezogen werden beziehungsweise dass sie für ihre Partner geradestehen sollen.
Das Bundesland Sachsen hat bisher als einziges Bundesland diese Klausel so übernommen und knüpft die Vergabe von landeseigenen Fördermitteln an diese Erklärung. In anderen Bundesländern wird diese Klausel durchweg abgelehnt. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat diese Bestätigungserklärung bereits abgelehnt; die neue rot-grüne Landesregierung in Mainz hat in ihrem Koalitionsvertrag im Kapitel „Wehrhafte Demokratie“ festgelegt, dass es in Rheinland-Pfalz keine sogenannte Extremismusklausel geben wird. In Sachsen-Anhalt lehnte Innenminister Hövelmann die Klausel als Unding ab. Berlin legte Widerspruch ein und hat nun eine Bundesratsinitiative gestartet.
Die Bundesregierung hat im Gegenzug auf einer eigens eingerichteten Seite im Internet die kurze, circa zehn Zeilen umfassende Erklärung veröffentlicht. Das ist gut so, so können alle sie sehen. Hinzu kommen aber vier Seiten einer Erklärung, was diese Demokratieerklärung bedeutet. Da frage ich natürlich nach dem Verhältnis.
Trotz Erläuterung, Pressemitteilungen und Reden: Die Mehrheit der Initiativen und Bundesländer lehnt diese Erklärung weiterhin ab. Der SchleswigHolsteinische Landtag sollte sich dieser Bewegung anschließen und mehrheitlich gegen die vorliegende Demokratieerklärung votieren. Es sind schließlich auch lokale Aktionspläne aus Schleswig-Holstein bei dem Programm am Start, zum Beispiel in Lauenburg und in Lütau.
Ein Wort noch zum Inhalt der Erklärung: Selbstredend haben sich die Zuwendungsträger an demo
kratische Spielregeln zu halten. Tun sie es nicht, erhalten sie keine Fördermittel. Das ist allerdings auch ohne Demokratieerklärung bereits gängige Förderpraxis. Das Problem der Erklärung liegt darin, dass die Zuwendungen an Kontrolltätigkeiten geknüpft werden, und zwar die Kontrolle der demokratischen Gesinnung durch den Träger der Initiative. Dabei wird das Argument angeführt, dass jeder Träger, der für mehr Demokratie eintritt, sich gerade deshalb in die Karten schauen lassen müsste. In Sachsen bildet dies bereits einen willkommenen Vorwand, um gleich die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der Träger unter die Kuratel der Landesregierung zu stellen. So harmlos ist das also nicht gemeint.
Bei dem Bundesprojekt geht es um ein Programm, das die Stärkung von Kompetenz für Einzelne unterstützt. Die Träger sind aufgefordert, ihre Programme zu gestalten, diese zu begleiten und diese Kompetenzen im Rahmen ihres Projektes zu vermitteln. Dem Wesen nach sind jedoch bei freier Trägerschaft lediglich Ziele vorzugeben. Wie diese umgesetzt werden, hängt vom Träger, seiner Klientel und nicht zuletzt auch von der Region ab.
Sollte das Bundesfamilienministerium lieber eine andere Bildungsarbeit gegen Rechts durchsetzen wollen, wäre es da nicht besser gewesen, von vornherein ein bundeseigenes Netz zur Bildungs- und Präventionsarbeit zu errichten? Dann kann tatsächlich sie selbst bestimmen, wer, wann, wie und ob überhaupt beraten wird. Ob damit natürlich die gleiche Tiefe in der Arbeit erreicht wird, wie das derzeit bei den regionalen Initiativen der Fall ist, ist sehr fraglich. Da wird sicherlich der Einfallsreichtum und die persönliche Verbindlichkeit fehlen und das im Übrigen auch noch für 250.000 € pro Bundesland.
Jetzt möchte ich Ihnen gern - weil alle darauf herumgehackt haben - einmal aus der Erläuterung vier Seiten - vorlesen, was diese Erklärung für Dritte bedeutet:
„Wie sollen die Träger sicherstellen, dass die Partner sich ebenfalls in Zielen des Grundgesetzes verpflichten?
Aufschluss über eine mögliche extremistische Ausrichtung der Partner können vor allem die Berichte der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder geben:“
- Also nicht Google, wie Frau Schröder meint.
„Es gibt Organisationen und Strukturen, die einhellig in den Ländern und auf der Bundes
ebene als eindeutig verfassungsfeindlich beschrieben sind. Hier ist offen für jedermann erkennbar, dass sich eine Zusammenarbeit ausschließt.“
Ich weise darauf hin, wenn Sie sich einmal Verfassungsschutzberichte angucken, dass dort auch viele Organisationen genannt sind, bei denen sich nicht unbedingt auf den ersten Blick und auch nicht für Dritte erkennen lässt, dass diese verfassungswidrig sind. Jetzt geht es weiter:
„Wenn im Einzelfall Unklarheiten bestehen, sollte eine Rückfrage des Trägers beim Land oder beim Bund erfolgen. Siehe hierzu auch die… angegebenen Kontaktadressen.“
Das bedeutet für jeden Träger, er möge sämtliche Mitarbeiter, sämtliche Teilnehmer und Ähnliches kurz einmal melden. Dann kann recherchiert werden, ob möglicherweise in irgendeinem Verfassungsschutzbericht dieser Name oder Ähnliches erwähnt wurde, denn es handelt sich ja trotz allem um Einzelpersonen. Diese Gesinnungsschnüffelei lehnen wir ab. Wir werden den Antrag sehr gern unterstützen. Wir finden, es ist ein Unding, wie hier mit Initiativen umgegangen und was ihnen - hauptsächlich auch ehrenamtlich stark unterstützt - hier zugemutet wird: Man möge doch bitte über jeden zunächst einen Verfassungsschutzbericht anfordern! Das geht gar nicht!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist interessant: Anscheinend hat bisher keiner von Ihnen diese Erklärung durchgelesen. Es handelt sich um den zweiten Satz. Insgesamt besteht diese Erklärung aus drei Sätzen.
Dieser Satz lautet wie folgt:
„Als Träger der geförderten Maßnahme haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten“
- und jetzt kommt es
„und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten et cetera sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.“
Das bedeutet also: Wenn ich mit der Kollegin Amtsberg eine Initiative mache, bei der sie mich unterstützen soll, dann möchte ich sie als Erstes bitten, mir zu erklären, wie das mit der FDGO aussieht. Das erinnert mich an andere Zeiten.
Zweitens. Wenn Sie jetzt sagen, das können sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten doch machen, dann würde ich das unterschreiben, aber nicht noch auf eigene Verantwortung. Was ist das denn?
Weiter heißt es: „auf Verantwortung der Initiativen“.
Jetzt kommt noch etwas hinzu, wozu man sich das tolle Merkblatt einmal angucken sollte, das Sie sich scheinbar nicht angeguckt haben. In ihm steht:
„Ich hatte ausgeführt, dass man sich dann, wenn es im Einzelfall Unklarheiten gibt, an diese zwei Stellen in Schleife und in Berlin wenden möge.“
Dort würde man einem in der Frage weiterhelfen, ob die Person nun verfassungswidrig sei oder nicht oder was auch immer. Es geht noch weiter:
„Auf jeden Fall sollten die Träger ihre diesbezüglichen Abwägungsprozesse so dokumentieren, dass sie bei Bedarf nachvollziehbar und nachprüfbar sind.“
Toll! Ich mache eine Initiative, ich soll alles fördern, und dann muss ich 50 Seiten über die verschiedenen Personen schreiben, die daran teilnehmen. Ich muss erklären, wie ich zu dem Abwägungsprozess gekommen bin.
Es geht weiter:
„Ich hatte vorhin darauf hingewiesen, dass man das alles aus dem Verfassungsschutzbericht herausfindet; aus den Berichten der Bundesländer und aus dem vom Bund.“
Ganz toll! In einem weiteren Absatz heißt es aber:
„Es kommt letztlich immer auf die konkreten Personen und handelnden Strukturen vor Ort an.“
Das bedeutet in Bezug auf den Verfassungsschutzbericht, den wir demnächst erörtern werden, dass die Personennamen von mir so dem Verfassungsschutzbericht eigentlich nicht entnommen werden können. Ich kann natürlich googeln, wie die Familienministerin sagt. Googeln kann ich viel, aber das ist nicht immer alles richtig.
Ich halte es für total gefährlich, was hier durch die Hintertür versucht wird, denn ein Bundesland wie Sachsen hat dies zum Anlass genommen, zu sagen: Initiative, wenn du Öffentlichkeitsarbeit machst, dann leg uns das erst vor. Wir als Landesregierung kontrollieren das und sagen dir dann, ob du das so machen darfst; ja oder nein. Dann kann man doch gleich selbst diese Initiative machen, nämlich so, wie die Bundesfamilienministerin es möchte. Dann könnten wir alle diese Einwendungen nicht machen. Genau das ergibt sich aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das die SPD genau zu diesem Satz angefordert hatte.
Sie mögen den Kopf schütteln; machen Sie doch einmal eine Initiative, bei der Sie für alle unterschreiben müssen, dass alles in Ordnung ist, Sie stünden - wie hier verlangt - auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Herr Minister, Sie haben gerade die Erklärung zitiert. Die ist nach meiner Kenntnis jedoch anderslautend gegenüber der Erklärung, die ich im Internet gefunden habe. Darin steht nämlich Folgendes:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die aktuelle Stunde befasst sich mit den Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit und der Gewaltenteilung. Hierzu würden wir nachher natürlich gern hören, was die Landesregierung sagt.
Ich bin dem Kollegen Kubicki ausgesprochen dankbar für seine Rede, die nämlich genau das erfasst hat, was dieser Antrag eigentlich zum Inhalt hat. Hier ging es um den Einsatz von Pfefferspray oder ähnlichem. Wir haben uns im Innen- und Rechtsausschuss zweimal mit diesem Thema beschäftigt.
Die Gewaltenteilung ist ein Erkennungszeichen einer jeden Demokratie. In erster Linie müssen die Gerichte von der Regierung unabhängig sein und sich nur nach den Gesetzen richten.
Dies bedeutet, dass gerade die richterliche Unabhängigkeit eines der höchsten Rechtsgüter ist.
Der Hinweis des Innenministers in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses, er habe keinen Einfluss nehmen wollen und er wolle auch nicht die Gewaltenteilung durch sein persönliches Anschreiben infrage stellen, spielt keine Rolle; denn genau dieses Verhalten eines Innenministers, einen Brief als Innenminister eines Landes in einem nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahren abzusenden beziehungsweise zu übersenden, ist zu kritisieren, und damit wird genau diese Grenze überschritten.
Im Innen- und Rechtsausschuss bestand nämlich eine Woche vorher Einigkeit darüber, dass der Innenminister nur dazu Stellung nehmen sollte, wie die Auswirkungen des Urteils zum Gebrauch von Pfefferspray beim Einsatz der Polizei sind. Um nichts anderes ging es. Wir haben dort bereits - insbesondere Herr Kollege Kubicki und Herr Kollege Fürter - heiß darüber diskutiert, zu was der Polizeiminister genau Stellung nehmen sollte. Es sollten gerade nicht - das hat Herr Kollege Fürter verlangt der Justizminister oder andere Personen zum Urteil gehört werden. Ganz im Gegenteil, es ging nur darum, wie die Polizei im Moment mit diesem Urteil umgehen soll.
Da waren wir uns schon einig, dass auf keinen Fall in irgendeiner Form das Justizministerium, das Gericht oder irgendjemand anderes dazu gehört werden sollten. Darauf lege ich noch einmal Wert. Es wäre wirklich gut gewesen, wenn der Herr Innenminister oder sein Ministerium an dieser Diskussion teilgenommen hätten. Dann hätte es hoffentlich wohl auch nicht diesen Brief gegeben; denn uns ging es genau um das Gegenteil.
Erstaunlich finde ich es für die Zukunft, dass nunmehr der Innenminister aufgrund von Pressemitteilungen von zwei Abgeordneten der SPD Briefe schreibt. Das finde ich richtig klasse.
Es wäre aber schön gewesen, wenn überprüft worden wäre, ob das zulässig ist.
Hinsichtlich der Veröffentlichung dieses Briefes im Intranet mit Namen und - das empfinde ich persönlich als zweitrangig - unter Umgehung des Dienstweges weise ich darauf hin, dass sich alle Beteiligten bemüht haben, das Gericht in Elmshorn durch Namensnennung wirklich vorzuführen. Darüber hinaus hat das Justizministerium auch noch eine Mitteilung herausgegeben, in der es mitgeteilt hat, dass sie keine allgemeine Richterin ist, sondern eine Richterin zur Probe. Das fand ich alles sehr fragwürdig im Hinblick auf die Person der Richterin.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es uns darum geht, dass die Gerichte ihre Urteile frei sprechen sollen und können und dass nicht in der Zeit zwischen der Verkündung des Urteils und der schriftlichen Absetzung des Urteils Briefe vom Innenminister oder von irgendjemand anderem kommen. Das empfinde ich weiter als Beeinflussung der richterlichen Unabhängigkeit. Ich empfinde das wirklich eindeutig als Überschreitung.
Ich weise auch noch auf Folgendes hin: Wir haben gerade ein Heft für Schülerinnen und Schüler erhalten, das im Landtag verbreitet werden soll. Darin gibt es eine Seite 22. Dort wird noch einmal ausgeführt, wie Gewaltenteilung funktioniert: Denn deswegen schaut der Richter bei der Anhörung noch einmal genau hin, ob sich die Polizei bei der Verhaftung eines Verbrechers richtig verhalten hat. Die gesetzgebende, die ausführende und die rechtsprechende Gewalt haben klar voneinander getrennte Aufgaben und arbeiten unabhängig. - Genau darum geht es hier. In der gemeinsamen Presseerklärung der Richterverbände und Verbände wird richtig ausgeführt: Sie, Herr Innenminister, haben diese Gewaltenteilung eindeutig nicht eingehalten.
Herr von Boetticher, Sie schütteln den Kopf. Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Problem der Verschränkung zwischen Legislative und Exekutive und nicht zur Judikative besteht. Darauf sollten Sie noch einmal eingehen.
Hier empfinde ich das wirklich als Einmischung.
Ein Mann bin ich immer noch nicht. Das wird auch nichts mehr. Darüber bin ich manchmal auch sehr froh.
Ich darf dazu nur sagen: Ich finde, hier ist das Maß überschritten worden, und es wäre gut gewesen, wenn der Herr Innenminister an der vorangegangenen Debatte teilgenommen hätte.
Ich bin im Übrigen für den Inhalt des Schreibens des Herrn Justizministers sehr dankbar, der geschrieben hat: Eine Kritik an einem Urteil, welches noch nicht einmal vorliegt, wäre ähnlich, als wenn man ein Buch rezensiert, das Buch aber weder gelesen hat, noch es vorher bekannt war.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf folgenden Umstand hinweisen - der Ju
stizminister hat es schon gesagt -: Es muss auch der Anschein vermieden werden, auf die richterliche Unabhängigkeit Einfluss zu nehmen. In Artikel 97 des Grundgesetzes steht unter Absatz 1:
„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“
Darüber sind wir sehr froh. Weiter heißt es: Die sachliche Unabhängigkeit bedeutet in erster Linie Weisungsfreiheit, weil der Richter aus der sonst vom demokratischen Prinzip grundsätzlich geforderten Einbindung in Weisungsstränge herausgelöst wird. Ausgeschlossen ist prinzipiell auch jede andere vermeidbare Form der Einflussnahme auf die Rechtstellung des Richters. Dazu gehören auch Bitten, Anregungen oder Empfehlungen und vor allem jede Art von Druck auf die richterliche Tätigkeit, zum Beispiel durch fallbezogene Vorhaltungen oder Maßregelungen, aber auch durch Maßnahmen der Budgetierung und anderes.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es hier darum geht: Wehret den Anfängen! Die richterliche Unabhängigkeit ist sehr wichtig. Es wird in den Kommentierungen unter anderem auch darauf hingewiesen, dass Einzelfallgesetze unzulässig sind, um bestimmte Entscheidungen herbeizuführen. Hintergrund ist, dass wir in Europa ein Land haben, das immer wieder versucht hat, über Einzelfallgesetze bestimmte Entscheidungen der Gerichte zu verhindern.
Mir liegt sehr viel daran, dass wir solche Verhältnisse in Deutschland nicht bekommen. Das bedeutet: Wehret den Anfängen! Wehre dem Anschein, der hier gesetzt worden ist! Kritik kann man an Urteilen gern äußern, aber hier gibt nicht einmal ein abgesetztes Urteil. Ich weiß überhaupt nicht, was dieses Schreiben sollte. Der Hinweis, es sei problematisch, empfinde ich als Kritik an dem Urteil. Es wäre sehr schön gewesen, wenn man dieses zunächst abwarten könnte und sich den Anschein für Empfehlungen oder Ähnliches, wie zum Beispiel die Teilnahme an Nachtfahrten, erspart hätte.
Der Hinweis auf Gewalt gegenüber Polizeibeamten steht hier überhaupt nicht im Raum. Es geht darum, dass ein Innenminister als Innenminister an eine Richterin geschrieben hat. Das ist in dieser Form und Art und Weise nicht zulässig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Stegner, Ihre Argumente haben wir sehr wohl gehört. Sie sind gegen Rechtspopulisten in den Parlamenten. Wie sind auch gegen Rechtsextremisten in den Parlamenten. Sie denken nur, die Lösung liegt im NPD-Verbotsverfahren. Wir sind der Ansicht, wir können uns mit den Gedanken, die hier auch so offen geäußert werden, auseinandersetzen. Aber ein Verbotsverfahren gegen eine Partei hat es noch nie zuwege gebracht, die Diskussion in irgendeiner Form zu beflügeln oder eine Auseinandersetzung mit diesen Argumenten in irgendeiner Weise voranzubringen.
Parteiverbotsverfahren führen eben gerade nicht dazu, dass die Gedanken, die dahinterstehen, in irgendeiner Weise verboten werden. Meine Kollegin hat insoweit auch schon richtig ausgeführt, Deutschland habe auch Strafgesetze, die auch hier angewendet werden. Wir denken, das ist der richtige Weg. Im Übrigen haben wir die Auseinandersetzung hier und überall in der gesamten Gesellschaft zu führen.
Wir sind aber weiter der festen Überzeugung, dass wir die Auseinandersetzung mit den Rechtspopulisten, die wir überall in Europa haben - wir haben auch überall rechtsextreme Parteien, sogar hier in Deutschland -, weiter führen sollten, und zwar überall, und dass wir nicht einfach verbieten, dass sie sich organisieren. Sie haben leider auch in der Vergangenheit bewiesen, dass sie das in vielen anderen Organisationen getan haben und auch künftig tun werden. Sie heißen dann möglicherweise nur anders.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es gleich zu Beginn deutlich zu sagen: Der SSW kann dem vorliegenden Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN voll und ganz zustimmen.
Die Einführung des Betreuungsgeldes, gegen die sich der Antrag wendet, wäre auch aus unserer Sicht ein schwerer Fehler. Allerdings ist dies auch ohne Rechtsgutachten und juristische Argumente klar zu erkennen. Allein die familienpolitischen Gründe sprechen eindeutig gegen eine solche Weichenstellung. Für uns ist klar: Statt Anreize wie die sogenannte Herdprämie zu geben, muss die Politik mit aller Kraft am Ausbau der Kinderbetreuung arbeiten.
Wir alle wissen: Die Zeit drängt, und wir hinken den Zielen hinterher. Natürlich liegt in der Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für 35 % der Unter-Dreijährigen eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Wir haben es hier mit einem Gesamtvolumen von mindestens 12 Milliar
den € zu tun, von denen der Bund 4 Milliarden € trägt. Schleswig-Holstein steht auch heute noch auf einem der letzten Plätze, wenn es um die Versorgungsquote geht. Der Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes hat dies gerade wieder bestätigt: Unser Land liegt aktuell bei einer Quote von 18 % und ist damit noch sehr weit vom Ziel entfernt.
Dabei hat der Verband der Evangelischen Kindertagesstätten in diesem Zusammenhang völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass die angestrebten 35 % nicht immer ausreichen werden. Wir müssen hier von regional völlig unterschiedlichen Bedarfen ausgehen. Im städtischen Bereich rechnen die Kommunalen Landesverbände bereits mit einer Nachfrage von bis zu 50 %. Doch leider gibt es schon heute klare Anzeichen dafür, dass so manche Stadt bis 2013 auch das 35-Prozent-Ziel verfehlen wird. Nicht zuletzt, weil die betroffenen Eltern ab 2013 ihren Anspruch beim zuständigen Kreis einklagen können, erfüllt uns diese Entwicklung mit Sorge.
Es kann auch keinen Zweifel daran geben, dass für die Erfüllung der Vorgaben noch erhebliche Investitionen in die Infrastruktur notwendig sind. Das Land rechnet allein hier mit einem Finanzbedarf von über 150 Millionen €, von dem die Kommunen rund ein Drittel zu tragen haben.
Für den SSW steht daher fest: Auch wenn Schleswig-Holstein auf dem richtigen Weg ist, liegt noch viel Arbeit vor uns. Aus diesem Grund schließen wir uns der Forderung der Grünen an, sämtliche Mittel für das Betreuungsgeld stattdessen für den Ausbau der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur zu nutzen, denn eins ist sicher: Gerade Schleswig-Holstein hat dieses Geld bitter nötig. Aus unserer Sicht muss sich die Landesregierung deshalb auf Bundesebene dringend für die sinnvolle Verwendung der circa 2 Milliarden € einsetzen.
Für den SSW steht außer Frage, dass sich dieser Kraftakt auszahlen wird, denn mit dem Ausbau des Betreuungsangebots gibt es eine verbesserte pädagogische Förderung von Kindern insgesamt. Wir investieren damit eindeutig in die Zukunft Schleswig-Holsteins.
Ich hoffe, dass wir uns alle darüber einig werden, wie entscheidend der Beitrag ist, den die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung für die Zukunftssicherung unseres Landes leisten. Besonders für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Be
ruf ist es notwendig, die Betreuungsmöglichkeiten gerade für die Kleinsten weiter auszubauen. Mit einem größeren Angebot für Null- bis Dreijährige steigt nicht nur die Zahl der Erwerbstätigen. Die Schaffung weiterer frühkindlicher Betreuungsplätze kommt auch unmittelbar den Kindern zugute. Hier werden Fähigkeiten vermittelt, die zur Chancengleichheit beitragen.
Eines darf nämlich nicht vergessen werden: Es geht in diesem Prozess nicht nur um eine größere Anzahl von Betreuungsplätzen, sondern es geht auch um die Qualität der frühkindlichen Bildung. Experten warnen schon lange davor, dass diese vernachlässigt wird. Für den SSW ist klar, dass wir uns in der Zukunft neben verbindlichen Qualitätsstandards auch für eine angemessene Finanzierungsgrundlage einsetzen müssen. Die Gemeinden und Träger brauchen Planungssicherheit und damit ein Konzept, das eine dauerhaft tragfähige Finanzierung vorsieht. Nur so können wir die Versorgung mit Betreuungsangeboten in hoher Qualität gewährleisten und damit unserer Verantwortung für gleiche Bildungschancen gerecht werden.
Unabhängig davon darf ich noch auf Folgendes hinweisen: Mit großer Mehrheit ist im Bundestag das Bürgerliche Gesetzbuch geändert worden. Dort ist eindeutig die Grundlage der Ehe als Versorgungseinheit zurückgenommen worden, und zwar einvernehmlich. Das bedeutet, dass es für Frauen und Männer wichtig ist, arbeiten zu gehen und dass ihre Kinder ordentlich versorgt werden.
Frau Klahn, genau deshalb kann ich mich Ihnen nur anschließen. Es ist ganz wichtig, dass diese Angebote bestehen, denn die Frauen, die zu Hause bleiben, wissen gar nicht, was sie damit tun. Sie setzen damit ihre eigene Altersversorgung aufs Spiel. Das gilt natürlich auch für die Männer, die zu Hause bleiben. Es ist ganz wichtig, dass wir ein supertolles Angebot haben, damit beide Elternteile arbeiten gehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Asyl ist ein Menschenrecht. Das gilt nicht nur für politisch Verfolgte. Auch Menschen, die in ihrer Heimat vor dem Hungertod fliehen, müssen in Europa ankommen dürfen.
Wir brauchen eine europäische Strategie zur geregelten Zuwanderung. Wir haben zurzeit aber eine militärisch gefärbte Diskussion um Grenzsicherung. Das muss sich ändern. Unsere eigene Glaubwürdigkeit steht dabei auf dem Spiel. Demokratie leben heißt auch, Demokratie zu ermöglichen - hier und bei den Nachbarn Europas.
Angesichts der komplexen Herausforderungen der Demokratiebestrebungen in Nordafrika und vielen arabischen Ländern muss Schleswig-Holstein seinen Beitrag leisten. Schleswig-Holstein ist ebenso wie andere verpflichtet, diese Demokratiebewegungen zu unterstützen - allein per Landtagsabstimmung ist dies jedoch zu einfach. Schleswig-Holstein ist ein Bundesland und hat als Teil der Bundesrepublik Mitverantwortung zu tragen, soweit es
um die Verstrickung des europaweiten Systems in der Asylpolitik geht. Noch vor ein paar Monaten hat die Landesregierung beispielsweise Abschiebungen nach Syrien grundsätzlich nicht infrage gestellt. Dabei wussten wir bereits seit letztem Jahr, was uns heute per Twitter und Internetfilmen und -fotos täglich bestätigt wird,
wie nämlich das Assad-Regime mit Kritikern umgeht. Sie werden verhaftet und misshandelt; Demonstranten werden erschossen. Deshalb ist ein Abschiebestopp wirklich notwendig. Dieser darf nicht sozusagen unter der Hand gewährt werden, sondern es ist notwendig, dass der auch offiziell verhängt wird.
Darüber hinaus ist es für uns auch noch wichtig, darauf hinzuweisen, dass Kooperationen mit undemokratischen Regimen bestehen. Der Grad dafür ist sehr schmal. Schleswig-Holstein kooperiert mit vielen Ländern und eben auch mit einer Reihe von Staaten, die ihren Bürgerinnen und Bürgern keine oder kaum Rechte einräumen. Ein Beispiel ist China. Wirtschaftliche Zusammenarbeit kann eine Brücke werden, auf der neben wirtschaftlichen Waren auch demokratische Werte Einzug halten können. Das ist allerdings kein Automatismus. Auch Schleswig-Holstein hat schon, denke ich, ab und zu ein Auge zugedrückt, wenn es um wirtschaftliche Vorteile ging.
Eine Resolution im Landtag wird die Situationen in den Ländern vor Ort nicht verändern. Die Menschen im Jemen, in Syrien oder im Iran demonstrieren und kämpfen gegen ihre korrupten Regime. Sie wollen in Frieden und Freiheit leben. Tatsächlich kamen aber Europa die autoritären Unrechtsregime in seiner Nachbarschaft in der Vergangenheit ab und zu auch sehr gelegen. Schließlich verhinderte das Militär dieser Staaten, unter anderem in Tunesien, mit vorgehaltener Waffe die Massenausreise seiner Bürgerinnen und Bürger. Die europäische Agentur Frontex suchte Kontakt mit den sogenannten Partnerstaaten, unter ihnen Tunesien und Marokko. Europa hat bis vor kurzer Zeit tatsächlich die „Festung Europa“ verteidigt. Frontex hat jedoch nur für den Schutz der europäischen Außengrenzen zu sorgen, um illegale Einwanderungen nach Europa zu verhindern. Es ist nicht Teil der Mission, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, das Seerecht und/oder die Genfer Flüchtlingskonvention zu verstoßen.
Das darf nicht sein. Es ist aber die Kritik, die gerade die Flüchtlingsorganisationen gegenüber Frontex äußern. Die EU-Flüchtlingspolitik ist eine der Schwachstellen der europäischen Außenpolitik. Die Frontex-Mission klammert Menschenrechtsbelange wohl völlig aus. Hier muss grundsätzlich umgedacht werden. Der SSW unterstützt deshalb den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Darüber hinaus hat die Kollegin Amtsberg in ihrem Antrag über den Non-Refoulement-Grundsatz gesprochen. Das ist etwas, was gerade auch in Deutschland eingehalten werden sollte. Es ist nämlich das Verbot, Personen zwangsweise in einen Staat zu befördern, in welchem sie in flüchtlingsrechtlich relevanter Weise verfolgt oder gefoltert wurden, unmenschlicher Behandlung oder anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Es ist ganz wichtig, im Rahmen der heutigen Debatte darüber zu sprechen, dass dies nicht passieren darf - weder durch Frontex noch durch andere. Es ist wichtig, dass niemand an diesen Grenzen zurückgewiesen wird, der in seinem eigenen Staaten verfolgt und tatsächlich auch erschossen werden würde oder anderes Übel erleiden könnte, was wir im Moment leider häufig auch im Fernsehen erleben. Das ist im Rahmen der Flüchtlingspolitik im Moment zu diskutieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, vielen Dank für den Bericht. Er hat einige Aspekte, die in der Anfrage enthalten waren, beantwortet. Im Mai gab es die Konferenz der Justizminister, von der der Kollege Jezewski eben schon berichtete. Dort sind mehrere Dinge besprochen worden, die im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung standen beziehungsweise von den davon betroffenen Menschen handelten. Das ist zum einen die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die sogenannte Fußfessel, mit dem räumlichen Distanzgebot zum Schutz der Opfer von Gewalttaten und zum anderen der Kriterienkatalog für die Neuausrichtung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung, der bereits vom 30. November 2010 stammt. Sie haben das in Ihrem Bericht schon genannt.
Damit ist das Thema Sicherungsverwahrung, wie sich auch aus den vorangegangenen Konferenzen ergibt, ein Thema, welches gerade nicht erst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 in Gang gesetzt wurde.
In der überhitzten Debatte um die Sicherungsverwahrung wurden die Regeln immer wieder hektisch geändert. Laut der Bundesjustizministerin wurde das Recht der Sicherungsverwahrung seit 1998 insgesamt zehnmal novelliert. Die Politik versuchte fälschlicherweise, dem meinungsmachenden Boulevard gerecht zu werden, der das Thema für sich entdeckt hatte. Die Verschärfungen führten zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der Deutschland auf die Verletzungen gerade dieser Menschenrechte hinwies und sagte: So kann das nicht weitergehen.
Die Sicherungsverwahrung wurde und wird manchmal nämlich damit verwechselt, eventuelle Täter einfach wegzusperren. Es muss an dieser Stelle wiederholt werden: Menschen, die schuldfähig
sind, kommen in die Sicherungsverwahrung, um die Allgemeinheit zu schützen. Sie müssen den Freiheitsentzug als Sonderopfer hinnehmen. Ihre Strafe haben sie nämlich schon längst verbüßt. Grund ist die negative Prognose, in der von einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten ausgegangen wird. Damit werden Taten geahndet, die noch nicht begangen worden sind, weil möglicherweise eine psychische Störung vorliegt.
Der SSW hat eine klare Position zur Sicherungsverwahrung: Der Umgang mit Sexual- und Gewaltverbrechern nach Verbüßung der Freiheitsstrafe ist der Lackmustest des Rechtsstaats.
Taten, auch wenn sie jedes Maß der Vorstellbarkeit sprengen, gilt es, im Rahmen eines demokratisch fundierten Vollzuges einzuordnen, und es gilt, die Menschen entsprechend zu behandeln. Die von der Boulevardpresse zu Monstern hochgeschriebenen Täter sind und bleiben Menschen. Sie haben Rechte, und diese verwirken sie nicht. Deshalb sind die Anforderungen so hoch, wenn ihre Rechte eingeschränkt werden. Das mag für viele Außenstehende beklemmend und teilweise auch nicht nachvollziehbar sein - doch diese Anforderungen müssen bleiben. Sicherungsverwahrung wird es wohl auch in der Zukunft geben. Sie kann jedoch nur als Ultima Ratio im Strafurteil angeordnet werden.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde Wert darauf gelegt, dass sich die Sicherungsverwahrung fundamental vom übrigen Strafvollzug zu unterscheiden hat. Das Abstandsgebot zwischen Sicherungsverwahrung und Strafhaft muss eingehalten werden. Was noch viel wichtiger ist: Jetzt ist auch klargestellt worden, Sicherungsverwahrung soll zukünftig nicht mehr ohne Therapie möglich sein. Der Herr Kollege Jezewski ist in seiner Rede schon auf die Therapie auch während der Strafhaft eingegangen. Was man aber auch wissen muss, ist: Nicht jeder Täter möchte eine Therapie. Unabhängig davon muss sie ihm angeboten werden, er muss sie aber nicht wahrnehmen. Das gilt für alle, die auch in Strafhaft sitzen. Für alle, die in angeordneter Sicherungsverwahrung sind, soll diese nunmehr regelmäßig überprüft werden. Damit kann eventuellen Therapieerfolgen Rechnung getragen werden, was den Täter vielleicht genau zu dieser Therapie motiviert.
Mit einem mündlichen Bericht zu den neu zu schaffenden Strukturen in Schleswig-Holstein ist es un
ter diesen Umständen nicht getan. Im nächsten Jahr muss nämlich nicht nur das Gesetz fertig sein, sondern es sind auch neue Therapie- und Vollzugsstrukturen zu schaffen und die Altfälle zu regeln. Umfangreiche Umbauten und Restrukturierungen stehen auch noch an, insbesondere bei den Haftanstalten in Schleswig-Holstein. Der Minister wird sicherlich in unmittelbarer Zukunft zu all diesen Komplexen ein belastbares Konzept vorlegen müssen.
Was wir für sinnvoll halten, ist, dass die Sicherungsverwahrung öffentlich und transparent diskutiert wird; denn die bisherige Diskussion, angeheizt durch die Boulevardpresse, schafft bei den Menschen viel Angst. Menschenrechte haben aber in einer solchen Angstdiskussion ganz schlechte Karten. Das sollte nicht so sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung wird in diesem Jahr erstmals einen Gleichstellungsbericht vorlegen. Dies wurde bereits im letzten Jahr von den zuständigen Landesministern begrüßt. Die Europäische Kommission hat im letzten Jahr auch ihre Gleichstellungsstrategie vorgestellt. Grund für diesen regelrechten Gleichstellungsboom ist der wirtschaftliche Aufschwung. EU-Justizkommissarin Viviane Reding sagt es sogar ausdrücklich:
„Um das Wachstum in Europa wieder anzukurbeln, sollten die Talente der Frauen - auch in Führungspositionen - besser genutzt werden.“
Allerorten fehlen Fach- und Arbeitskräfte. Hier kommen die Frauen ins Spiel: Sie sind in der Regel hoch motiviert, ausgesprochen gut ausgebildet und vor Ort. Da sollten sich der Anteil von Frauen in Führungspositionen und die Entlohnung von Frauen insgesamt doch im Handumdrehen verbessern.
Die Legende, nach der sich alles zum Guten entwickelt und sich die Benachteiligung von ganz allein auswachse, ist falsch. Entsprechende Kampagnen, von PR-Agenturen erdacht, auf dass Unternehmen freiwillig etwas ändern, erschöpfen sich in viel gutem Willen und sehr vielen bunten Infoblättern. Jungen Ärztinnen, die nach dem Studium eine familienfreundliche Niederlassungsmöglichkeit suchen, hat es bis heute nicht geholfen. Ihr Anteil ist immer noch geringer, als es dem Studierendenanteil entspricht. Ebenso wenig helfen diese Kampagnen Minijobberinnen, denen die Altersarmut droht, oder der Bäckereifachverkäuferin, die nach drei Jahren Ausbildung weniger verdient als ihr männlicher Kollege in der Backstube. Dieses Lohnungleichgewicht ist sogar tariflich abgesichert.
Gleichstellung darf gerade nicht von wirtschaftlichen Eckdaten abhängen, sondern ist ein elementares Menschenrecht, das derzeit mit Füßen getreten wird. Darum ist der Staat gefragt.
Er muss dafür Sorge tragen, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandelt werden. Dazu muss man natürlich zunächst bei sich selbst anfangen. Karriere- und Beschäftigungsmöglichkeiten müssen im öffentlichen Dienst für Männer und Frauen gleich ausgestaltet sein. Der SSW ist davon überzeugt, dass Schleswig-Holstein dabei auf einem guten Weg ist, auch wenn immer noch nicht von einer Gleichbehandlung geredet werden kann.
Im Gegensatz dazu ist die private Wirtschaft immer noch sehr zurückhaltend. Offen frauenfeindlich ist man heute selten. Die Benachteiligung von Frauen geschieht verdeckt. Deshalb ist ihr auch so schwer beizukommen. Das ist der Grund, warum der SSW klare Regeln, genaue Verantwortlichkeiten und deutliche Sanktionen fordert. Norwegen macht es uns in Sachen Aufsichtsrat vor. Norwegen gehört tatsächlich nicht zur Europäischen Gemeinschaft, das ist richtig. Es liegt jedoch in Europa. Deshalb finden wir, dass wir uns daran ein gutes Beispiel nehmen können.
Wir brauchen den Blick aber gar nicht so weit schweifen zu lassen, schließlich sind die Anteile von Frauen in ostdeutschen Führungsetagen sehr viel höher als beispielsweise in Schleswig-Holstein. Dort unterstützen solide und belastbare familienfreundliche Strukturen die Frauen. Deren Ausbau fällt dagegen bei uns gerade den Sparzwängen der klammen Kommunen und dem Sparhaushalt des Landes zum Opfer. Dazu zähle ich ausdrücklich auch die Kürzung bei den Beratungsstellen von „Frau & Beruf“. Diese sind die einzige Anlaufstelle für individuelle Beratung von Berufsrückkehrerinnen.
Die Landesregierung spart eine funktionierende, unbürokratische und nebenbei auch noch sehr erfolgreiche Struktur kaputt.
Gleichstellung ist von so vielen Faktoren abhängig. Eine unumstößliche Tatsache bleibt auf jeden Fall: Gleichstellung kostet Geld. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit kostet Geld. Familienfreundliche Strukturen kosten Geld, und eine qualifizierte Ausbildung kostet auch Geld. Gleichstellungsstrategien versanden ohne vernünftige finanzielle Unterfütterung. Genau das ist der EU-Kommission in diesem Fall aber vorzuwerfen, denn die EU plant wenig Handfestes. Es soll alljährlich einen Tag der Lohngleichheit als PR-Aktion geben, und Unternehmer und Gewerkschaften sollen in einen Dialog eintreten. PR und Dialog sind uns wirklich zu wenig. Wir fordern deshalb nachdrücklich gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung, denn nur sie sind dauerhaft und nachhaltig. Wir stützen daher sehr gern den Antrag der SPD-Fraktion.
Ich habe mich am Wochenende bemüht herauszufinden, welches die Ziele der Konferenz der Gleichstellungsministerien sind. Herr Minister Schmalfuß ist ja der Vorsitzende der Konferenz. Dazu begab ich mich auf die Internetseite. Dort fand ich die Erklärung, dass Sie ab dem 1. Januar 2011 Vorsitzender sind. Leider fand ich nicht mehr dazu. Ich fand nur noch heraus, wann die Konferenz stattfindet und dass die Vorkonferenz bereits stattgefunden hat. Ich bedauere das. Ich würde es begrüßen, wenn auf der Internetseite insbesondere zu Ihren Zielen mehr stehen würde. Im CDU- und FDP-Beitrag habe ich das gelesen. Ich habe mich sehr darüber gefreut, das war ausführlicher als der eigene Internetauftritt. Das galt zumindest bis zum Wochenende.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr musste bekanntlich das Existenzminimum für Kinder und Jugendliche nach einer eigenen Methode errechnet werden. Auch Bildungs- und Teilhabebestandteile müssen ab Januar 2011 in die Berechnung einfließen, um so zu gerechteren Regelsätzen zu kommen. Am Ende zäher Verhandlungen steht ein Kompromiss, der aus Sicht des SSW enttäuschend ist. Neben der geringfügigen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene
trat am 1. April 2011 dann das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft.
Hier ist zum Beispiel für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ein Bedarf von 10 € pro Monat und Kind vorgesehen. Zwar gibt es bisher kaum Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung dieser Regelung, aber eines lässt sich mit Sicherheit sagen: Die gewählte Lösung wirft viele Fragen auf und verursacht einen hohen bürokratischen Aufwand. Die Kollegin Jansen hat davon erzählt, wie die Anträge laufen. So, wie ich den Herrn Sozialminister verstanden habe, werden die Kommunen unbürokratisch helfen und auszahlen.
Natürlich begrüßen wir, dass die Zuständigkeit letztlich doch bei den Kommunen, Kreisen und kreisfreien Städten liegt, denn damit erfolgt die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets so bürgernah wie möglich. Wenn aber selbst die Erfahrungen aus dem Vorzeigekreis Nordfriesland zeigen, dass so gut wie gar keine Nachfrage besteht, dann muss man die Sinnhaftigkeit dieser Regelung bezweifeln. Herr Sozialminister, hier ist Ihr Appell richtig. Ich denke, wir können zwar alles dafür tun, dass diese Leistungen abgefordert werden, aber es wird schwierig. Es ist bis heute nicht gelungen, bei den Berechtigten ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass diese Maßnahme ein - wenn auch kleiner - Gewinn für Ihre Kinder sein kann.
Das vorliegende Ausführungsgesetz musste aus den bekannten Gründen mit heißer Nadel gestrickt werden. Bei allem Verständnis für diese Umstände bleibt der Entwurf kritikwürdig. Dies gilt besonders für die Ausführungen zum Bereich der Schulsozialarbeit, die auch der Landesjugendring und das Deutsche Rote Kreuz kritisieren. Auch wir sehen die Gefahr, dass trotz zusätzlicher Mittel nicht zwingend auch zusätzliche Angebote entstehen beziehungsweise neue Stellen geschaffen werden. Weil keine Zusätzlichkeit festgelegt ist, werden diese Mittel mit großer Wahrscheinlichkeit in bereits bestehende Projekte fließen, während die Kreise ihren Anteil anderweitig verwenden. Durch eine Zweckbindung allein werden wir also auf diesem wichtigen Gebiet nicht entscheidend vorankommen. Die Einbindung der freien Träger der Jugendhilfe in den Gesetzgebungsprozess wäre sicherlich von Vorteil gewesen. Der Kollege Baasch hatte eben ausgeführt, welche Fragen morgen noch im Sozialausschuss im Hinblick auf den Gesetzentwurf zu erörtern sind.
Unabhängig vom Verfahren und vom heutigen Stand der Umsetzung verfolgt das Bildungs- und Teilhabepaket einen tendenziell positiven Ansatz,
denn es erhöht die Leistungen für Kinder und Jugendliche zumindest geringfügig. Wir sehen es als selbstverständlich an, dass auch Asylbewerberkinder zum Kreis der Leistungsberechtigten gehören und damit in vollem Umfang beteiligt werden müssen. Hier hatten Sie in der Ausschusssitzung mitgeteilt, dass eine schnelle und unbürokratische Lösung auch für diese Kinder kommen soll. Heute teilen Sie mit, dass die Bundesministerin dies hoffentlich zusagt.
Ich denke, wir können dem Antrag heute sehr gut in der Sache zustimmen. Wir können dies aber auch gern weiter im Ausschuss erörtern. Wir halten es für selbstverständlich, dass Kinder Kinder sind und diese Leistungen auch bekommen sollen.
Es bleibt aber festzuhalten, dass das wesentliche Problem des Bildungs- und Teilhabepakets unabhängig von der Größe der Zielgruppe bestehen bleibt. Auch diese Neuregelung räumt den Leistungsberechtigten nicht die umfangreichen sozialen und kulturellen Teilhabemöglichkeiten ein, die für echte Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit nötig wären. Dafür reicht die Aufstockung nicht. Fakt ist, dass es nach wie vor keine wirkliche Wahlfreiheit in Bezug auf die Freizeitmöglichkeiten gibt. Bildungschancen hängen leider weiterhin vom Portemonnaie der Eltern ab.
Grundsätzlich hat der SSW in Bezug auf die Hartz-IV-Regelungen immer wieder deutlich gemacht, dass wir den Weg der Sonder- beziehungsweise Sachleistungen für falsch halten. Wir sehen in der Begründung für die Gewährung von Sachanstelle von Geldleistungen für bedürftige Kinder eine Entmündigung der Eltern. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, daran zu zweifeln, dass zusätzliche Mittel für die bedürftigen Familien auch bei den Kindern ankommen. Selbst wenn dies in einzelnen Fällen nicht der Fall sein sollte, so darf man die Leistungsbezieherinnen und -bezieher nicht unter einen Generalverdacht stellen.
Wir werden im Ausschuss weiter über die Sache diskutieren. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Wir stimmen auch der Ausschussüberweisung für den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte mich ausdrücklich für Ihren Bericht bedanken. Wir konnten schon mitverfolgen, was der Runde Tisch in Berlin beschlossen hat, uns also den gesamten Abschluss ansehen. In der letzen Debatte zum Thema Fürsorgeerziehung herrschte Einigkeit darüber, wie wichtig die Aufarbeitung der Unrechtshandlungen in der Heimerziehung der 50er-, 60er-, aber - das bitte ich nicht zu vergessen auch der 70er-Jahre ist. Wir wiesen damals darauf hin, dass die Frage nach einer finanziellen Entschädigung für die Opfer dringend geklärt werden muss. Dies trägt als symbolischer Beitrag zur Anerkennung des Erlittenen bei.
In Flensburg ist in dieser Woche die Wanderausstellung eröffnet worden. Der Verein Frauenmantel hat dies initiiert. Es kamen mehrere betroffene Frauen zu Wort, die Folgendes berichteten. Frau Renate Werner erklärte:
„Ja, wir müssten eine Entschädigung bekommen, aber nicht so, dass wir da jahrelang hinterherlaufen müssen, das wäre so ein Gefühl von Betteln und dass die uns nicht richtig glauben.“
Ich finde es ganz wichtig, dass wir das auf den Weg bringen, dass die Entschädigungszahlungen geleistet werden können. Das bedeutet, dass der Fonds, der eingerichtet wird, so schnell wie möglich in Gang kommen muss beziehungsweise eine Klärung zwischen den Bundesländern stattfinden kann.
Ich bin Frau Klahn ausgesprochen dankbar, dass sie andeutete, dass die Kommunen möglicherweise nicht mit herangezogen werden, sondern es BundLänder-Vereinbarungen gibt, dass das Land Schleswig-Holstein in die Bresche springt. Denn betroffen war das Landesfürsorgeheim Glückstadt und nicht das der Kommune Glückstadt.
Dieses Heim ist ja in Schleswig-Holstein das Symbol dafür, wie Heimerziehung nicht erfolgen sollte. Das Schlechteste, was jemandem passieren konnte, war, dass man dort hinkam.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass vielen anscheinend gar nicht klar ist, worüber wir sprechen. Es hört sich so an, als sprächen wir über ältere Menschen. Nein, es ist meine Generation. Ich bin Jahrgang 1957, heute 54 Jahre alt. Das Wort, das früher uns gegenüber benutzt wurde: „Du kommst sonst ins Heim“, eine echte Drohung, wenn man über die Zustände von Glücksburg und anderen Heimen redet.
Das ist unglaublich.
Der Landtag hat sich immer wieder bemüht, das Unrecht, das in diesem Heim stattfand, zu stoppen. Es wurde wegen der nicht mehr vorhandenen Wirtschaftlichkeit gestoppt. Hintergrund dabei war die Herabsetzung des Erwachsenenalters auf 18 Jahre. Man war nun mit 18 Jahren geschäftsfähig. Damit „entfielen“ drei Jahre der Betreuung im Heim Glückstadt. Das ist der einzige Grund gewesen. Das muss man sich einmal klarmachen. Obwohl sich der Landtag gegen das Heim ausgesprochen hatte - es ist über menschenverachtendes Verhalten dort gesprochen worden -, wurde das Heim erst ge
schlossen, als man sah, dass man nicht mehr genügend potenzielle „Kunden“ bekam.
Es ist ganz wichtig, dieses Unrecht anzuerkennen. Wichtig ist auch, dass die Straftaten, die in diesem Zusammenhang durch den Staat und die Kirchen begangen wurden, verjährt sind und dass es keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf Entschädigung gibt. Die finanzrelevanten Vorschläge, insbesondere die Initiierung eines Fonds für ehemalige Heimkinder, sind angesichts von voraussichtlich mindestens 30.000 Anspruchsberechtigten nicht genug. Gut ist, dass man versucht, einen Rentenersatzfonds zur Verfügung zu stellen, da ja trotz der Zwangsarbeit, die dort verrichtet werden musste, keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
Wir alle wissen um unsere besondere Verantwortung. Allein schon aus diesem Grund ist die zügige Umsetzung der Ergebnisse absolut erforderlich. Der konkrete Zeitplan sollte sehr konkret sein, weil die Betroffenen schon seit Jahren und auch weiterhin unsere Hilfe dringend benötigen.
Für uns ist auch ganz wichtig zu erwähnen, dass viele Vorfälle bis heute leider nicht restlos aufgeklärt sind. Wichtig ist für die Opfer der Heimerziehung auch, dass sie weiterhin qualifizierte Ansprechpartner vor Ort haben. Eine regionale Anlaufstelle leistet bei der Aufarbeitung der traumatisierenden Erlebnisse qualifizierte und wertvolle Hilfe.
Für den ebenfalls wichtigen Bereich der wissenschaftlichen Aufarbeitung regen wir an, diese Aufgabe an einer der Universitäten im Land anzusiedeln. Wir wissen auch, dass es in den betreffenden Jahren nicht nur die Fürsorgeheime waren, sondern auch die Erziehung im weiteren Sinne. Viele Kinder waren zu längeren Kuraufenthalten und Ähnlichem hier im Land. Wir sollten einfach genau hinschauen, wie Kindeswohl damals gesehen wurde. Die gesellschaftliche Verantwortungskette wurde von meinen Vorrednerinnen bereits angesprochen. Es ist auch kein Einzelner allein für sich verantwortlich, sondern alle zusammen. Es geht um das Bild der Gesellschaft von damals.
Wir halten es für notwendig, dass den Betroffenen geholfen wird. Ich würde es deshalb sehr begrüßen, wenn der Zeitplan schnell verwirklicht würde, damit die betroffenen Frauen und Männer endlich auch durch einen finanziellen Beitrag Anerkennung erhalten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ziel des Programms Soziale Stadt ist die Förderung von wirtschaftlich, städtebaulich und sozial benachteiligten Gebieten. Damit ist nicht nur die Stärkung von Zusammenhalt und Motivation der Bewohner, sondern letztlich auch die allgemeine Verbesserung der Lebensbedingungen verbunden. Es hat also einen vielseitigen und positiven Einfluss auf den Alltag der Menschen in den betroffenen Stadtteilen.
Entsprechend wird das Programm auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als „wichtiger Bestandteil der Stadtentwicklungspolitik des Bundes“ bezeichnet. So wurde nach Aussage des Ministeriums seit dem Start im Jahr 1999 bundesweit in 350 großen und kleinen Kommunen und rund 570 Stadtquartieren eine „positive Trendwende“ eingeleitet. Und nicht zuletzt im Gespräch mit den Menschen, die sich an der Umsetzung vor Ort beteiligen, werden die positiven Effekte dieser Maßnahme deutlich.
Genau vor diesem Hintergrund halten auch wir die beschlossene massive Mittelkürzung für das Programm Soziale Stadt für inakzeptabel. Der Antrag der SPD zum Erhalt des Programms auf dem bisherigen Niveau findet unsere volle Unterstützung.
Dies ist allein schon deshalb so wichtig, weil es sich bei der Bekämpfung der vielschichtigen Probleme in sozial benachteiligten Gebieten um langwierige Prozesse handelt. Ein so drastischer Einschnitt, wie er vom Bundestag beschlossen wurde, hat hier besonders schwere Folgen. Die zitierte positive Trendwende mag in vielen betroffenen Stadtteilen eingeleitet sein, aber die Unterstützung dieser Quartiere in der Zukunft hat sich damit doch nicht erledigt. Hier ist eine kontinuierliche Förderung notwendig.
Dabei ist uns durchaus bewusst, dass die Mittel des Programms Soziale Stadt laut Artikel 104 b Grundgesetz nicht nur befristet, sondern im Laufe der Zeit auch degressiv gewährt werden müssen. Doch die
jetzige massive Kürzung ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch kontraproduktiv.
Gerade die Verbindung aus baulichen Investitionen und sozial integrativen Maßnahmen hat sich bewährt. Genau dieser Weg müsste fortgesetzt werden. Der ganzheitliche Ansatz des Programms diente den Menschen in diesen Stadtteilen. Leider sieht aber der Beschluss des Bundestages vor, die Mittel für die ergänzenden Modellvorhaben im Jugend-, Bildungs- oder auch Integrationsbereich zu streichen.
- Ich weiß. - Dies ist aus Sicht des SSW ein schwerer Fehler. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihre Parteikollegen zum Umdenken zu bewegen.
Ich will an dieser Stelle gern betonen, dass es sich hier nicht etwa um ein Subventionsprogramm mit zweifelhaften Nebeneffekten, sondern um eine äußerst sinnvolle und bewährte Investitionsförderung handelt. Durch die Kombination von baulichen und sozialen Maßnahmen werden die Menschen bei der Entwicklung benachteiligter Stadtteile und Kommunen mitgenommen. Die Identifikation und das Engagement für das eigene Quartier sind hierdurch bei vielen Bewohnern deutlich gewachsen. Für all diejenigen, die sich ehrenamtlich im Bereich der Stadtentwicklung engagieren, ist diese Sparmaßnahme erneut kein Motivationsschub.
Dabei liegt doch auf der Hand, wie entscheidend gerade bürgerschaftliches Engagement in diesem Bereich ist. Ohne die Unterstützung durch die Bürgerinnen und Bürger ist es für die klammen Städte und Kommunen kaum möglich, die nötigen Fortschritte bei der Entwicklung benachteiligter Gebiete zu machen. Mit dem Beschluss des Bundestages wird erneut das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich nicht nur gebremst, sondern auch vernachlässigt. Wie aber sollen Menschen motiviert werden, etwas für ihr Nahumfeld zu tun, wenn ihnen das Gefühl vermittelt wird, dass es wieder nicht so wichtig ist?
Die Sonntagsreden für das bürgerschaftliche Engagement nützen sehr, sehr wenig, wenn die notwendigen Maßnahmen eingestellt werden. Das ist das, was Sie vergessen, Herr Kalinka. Nur investive Maßnahmen sind es eben nicht. Bei diesem Programm ist der entscheidende Punkt das Miteinander
und das Füreinander für die betroffenen Stadtteile. Das schieben Sie zur Seite und sagen „bürgerschaftliches Engagement“. Das wird hier erneut mit Füssen getreten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf darauf hinweisen, dass am Sophienblatt Wohnhäuser abgerissen wurden. Heute steht dafür der Sophienhof, ein Rieseneinkaufzentrum, dort.
Es sind Wohnhäuser gewesen und keine -
- Doch. Ich bin dabei gewesen und weiß auch, dass dort unter anderem Häuser besetzt waren. Sie haben vergessen zu sagen, dass sie deshalb dringend abgerissen werden mussten.
- Ganz ehrlich: Sie wissen überhaupt nicht viel.
Ich kann dazu nur eine Frage stellen. Herr von Boetticher, da Sie jetzt da sind, werden Sie sie mir wunderbar beantworten können. Bisher lag der Vorteil der Projekte „Soziale Stadt“ darin, dass in Stadtteilen mehrere Maßnahmen als ganzheitliches Konzept ergriffen wurden. Wie wollen Sie das zukünftig machen, wenn Sie wieder sagen: nur investive Maßnahmen? Sie scheinen das ja genau zu wissen. Sollen dann überall statt Wohnhäusern Einkaufszentren gebaut werden? Das kann es doch nicht sein. Ich möchte Sie bitten, mir die Frage zu beantworten, wie weiterhin sozial integrative Maßnahmen ergriffen werden können, wenn das Projekt derart heruntergekürzt wird.
Sehr gern, Herr Kalinka.
- Danach ist das gebaut worden. Die Häuser sind aber einfach abgerissen worden - im Gegensatz zu vielen anderen Städten, die Wert darauf legten, dass ihre alte Bausubstanz erhalten und saniert wird und ein wunderschönes Stadtbild abgibt.
In Kiel ist alles abgerissen worden. Ihnen ist vielleicht bekannt, dass statt des Kaufhauses Karstadt dort früher das Thaulow-Museum stand, daneben standen diese wunderschönen Häuser am Sophienblatt. Diese sind einfach abgerissen worden. Das ist sehr schade. Andere Städte legen sehr viel Wert darauf, dass ihre Innenstädte auch als Innenstädte wahrgenommen werden. Schade!
Auch gern.
Das werde ich ihm gern nachher noch einmal erklären. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion war wieder sehr interessant. Herr von Boetticher, ich bedaure es sehr, dass Sie erneut darauf hingewiesen haben, dass die CDU auf fünf Wahlkreise verzichtet.
- Das haben Sie im November schon einmal gesagt. Sie haben es jetzt wieder gesagt. Für uns ist es wirklich nicht mehr nachvollziehbar. Wir können nachher gern noch einmal ins Protokoll hineingucken.
Ich habe darauf geachtet, weil ich das sehr ehrlich finde. Umgekehrt ist es aber so, dass ich es trotzdem bedauere, weil - ich weise darauf hin, und das wissen ja alle -, die zurzeit bestehenden Wahlkreise tatsächlich in der überwiegenden Zahl von den großen Parteien - und das sind CDU und SPD - gewonnen werden. Wenn wir auf das wechselnde Wahlergebnis gucken, sehen wir, dass die SPD häufig die Wahlkreise direkt gewonnen hat, wie auch die CDU.
Das heißt, es ist nicht nur die CDU, die verzichtet.
Hinsichtlich des Kompromisses, den Sie heute vorgestellt haben, ist es richtig, dass wir es begrüßen, dass das Auszählungsverfahren von d’Hondt auf Sainte Laguë/Schepers verändert worden ist. Das ist
sehr gut. Des Weiteren ist es gut, dass es beim Zweistimmenwahlrecht bleibt. Ihr Vorschlag, Herr von Boetticher, lautete ja noch am Montag, vor dem Kompromiss, dies solle alles gar nicht so geschehen. Für mich wäre es ehrlicher gewesen zu überlegen, ob man nicht einfach das Mehrheitswahlrecht einführt. Daran erinnerte damals Ihr Vorschlag. Deshalb bin ich froh, dass drei Parteien zusammengefunden haben.
- Sie haben ausdrücklich gesagt: Keinen Ausgleich mehr. Da wäre wirklich langsam zu überlegen, ob man nicht wie in England das reine Mehrheitswahlrecht einführen sollte.
Aufgrund der Tatsache, dass sich drei Parteien zusammengeschlossen haben, kann ich diesem Kompromiss wirklich gute Seiten abgewinnen. Allerdings - ich weise noch einmal darauf hin; im Ausschuss habe ich es bereits getan - fehlt es im Hinblick auf das, was im Verfassungsgerichtsurteil steht, weiterhin noch beim Zuschnitt der Wahlkreise.
Ich denke, es sollten eher 15 % statt 20 % sein, weil damit die größte Abweichung 40 % beträgt. Diese hatte ja das Landesverfassungsgericht kritisiert.
Wir werden aber damit leben müssen und können. Ich freue mich trotzdem, dass Sie einen Kompromiss und auch einen Wahltermin gefunden haben. Er ist zwar später, als wir uns das gewünscht haben, aber ich bin froh, dass es ihn überhaupt gibt.
Ganz zum Schluss möchte ich noch sagen: Komisch finde ich es dennoch, dass der SSW immer dann besondere Erwähnung findet, wenn wir uns zu solchen Themen äußern. Herr Kubicki hat es eben schon richtiggestellt. Er zweifelt nicht an unserem Mandat. Darüber bin ich sehr froh. Allerdings finde ich es bedauerlich, dass wir über Zwischenrufe etwas anderes gesagt bekommen.
Ich würde es begrüßen, wenn Sie es immer so sagen würden, wie Sie es nachher in Ihrer Rede klargestellt haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Internet dient der Kommunikation und Informationsbeschaffung. Es ist ein Massenphänomen, und wir können uns eine Welt ohne das Internet nicht mehr vorstellen. Aber das Internet hat auch seine Schattenseiten. Die Zahl der Internetvergehen, die von skrupellosen Anbietern, Datenjägern und Betrügern begangen werden, steigt rasant; dies kostet auch viel Geld. Via Datenverbindung werden Vergehen geplant und koordiniert, Datenverbindungen sind daneben selbst ein Mittel, um Vergehen durchzuführen. Dies sind sicherlich gute Gründe für den Gesetzgeber, initiativ zu werden.
Es gibt aber eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Auswahl stehen, um die Probleme zu beheben. Die Datenspeicherung ist dabei nur eine dieser Maßnahmen, aber sie ist aufgrund des damit verbundenen Grundrechtseingriffs die am meisten umstrittene. Es geht um den Zugriff auf Telekommunikationsdaten: Wer hat mit wem, wie lange und von wo aus und wie oft telefoniert, Mails gesendet oder SMS-Botschaften geschickt? Die Speicherung dieser Daten und damit ein möglicher Zugriff auf diese sind nur ein Bestandteil in der Strafverfolgung. Der menschliche Faktor muss nämlich hinzutreten, um aus den Daten auch die richtigen Rückschlüsse zu
ziehen. Ohne Ermittler funktioniert nur die Speicherung, die Daten an sich sind nichtssagend.
Der Datenschutzbeauftragte spricht in seinem aktuellen Bericht vom ,,Nötigen und Sinnvollen“, was die Speicherung betrifft. Die Grundrechtseinschränkung ist der zentrale Aspekt, bei dem es bei der Speicherung von Verkehrsdaten abzuwägen gilt. Das Spannungsfeld liegt hier zwischen Strafverfolgung und Informationsfreiheit.
In diesem Zusammenhang gilt auch für uns der Grundsatz: So viel Informationsfreiheit wie möglich. Wer zum Zweck der Strafverfolgung die Bürgerrechte leichtfertig opfert, dem bleibt zum Schluss nichts mehr, was er noch schützen kann.
Wer allerdings - wie die CDU - behauptet, dass Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr nicht im Gegensatz zu Bürgerrechten stünden, konstruiert nach unserer Ansicht einen falschen Zusammenhang. Der Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger genießt Vorrang, und die Strafverfolgungsbehörden müssen ihre Maßnahmen damit in Einklang bringen. Folgerichtig liegt der beste Weg in der Mitte zwischen totaler Erfassung und völliger Datenanonymität. Wir benötigen hierzu einen effektiven Mix von Maßnahmen, der auch offen und öffentlich diskutiert werden sollte.
Die Erfahrungen zeigen nämlich auch, dass einmal erfasste Daten eine Tendenz zur Verselbstständigung haben. Darum erscheint die kurzfristige Vorratsdatenspeicherung mit einer kontrollierten Vernichtung der Daten als gangbarer Kompromiss. Aber auch hier gilt es, zunächst die Evaluationen abzuwarten. Zudem ist das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu berücksichtigen. Noch viel wichtiger ist für uns allerdings das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit all seinen Bezügen.
Wie geht es nun weiter? - Der Datenschutzbeauftragte hat in seinem Bericht einen möglichen Weg aufgezeigt: Alle Beteiligten, sowohl die Nutzerinnen und Nutzer als auch die Ermittlungsbehörden, sollten sich endlich an einen Tisch setzen, um effektive, gleichzeitig aber grundrechtsverträgliche Vorgehensweisen zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet zu entwickeln.
Das Internet muss, zumal es ein Massenphänomen ist, demokratisch kontrolliert werden. Wir halten es für sinnvoll, auch hierüber weiter im Ausschuss zu reden. Ich freue mich auf die Beratung, und ich bin gespannt, was dabei herauskommt. Denn wir müssen eines ganz klar sehen: Wir können alles Mögliche speichern. Die USA etwa haben bereits
sehr viel gespeichert. Sie haben sehr viele Daten. Aber es muss auch ein Mensch dabei sitzen, der diese Daten liest und auswertet. Man kann nicht einfach - wie es jetzt etwa in China geschieht -, sobald das Wort Protest auftaucht, das Telefon abstellen. So wird das ganz bestimmt nicht funktionieren. Sie haben hierüber vielleicht in der Zeitung gelesen - ich habe gedacht, ich lese nicht richtig. Ich weiß auch nicht, ob diese Meldungen tatsächlich stimmen.
Unabhängig davon: Es muss ein Mensch dahinter sitzen und diese Daten auswerten. Auch solche Dinge sind dabei zu berücksichtigen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aus der Sicht des SSW kann ich angesichts der heutigen Debatte das Misstrauen der Linken sehr gut verstehen, das sie gegenüber der Landesregierung haben. Angesichts des Handlings, wie es sich heute zeigt, ist dieses Misstrauen begründet. Denn bereits im Untersuchungshaftvollzugsgesetz wurde weiterhin von der Schließung der JVA Flensburg ausgegangen. Natürlich werden, wie meine Kolleginnen und Kollegen vorhin schon gesagt haben, die Baumaßnahmen in anderen Gefängnissen Tatsachen schaffen, aus denen sich dann später die angeblichen Sachzwänge ergeben werden. Mit anderen Worten: Es wird immer schwieriger, alternative Sparvorschläge zu entwickeln.
Wo stehen wir eigentlich? - Klar ist, dass wir im Dezember einen Landtagsbeschluss gefasst haben, in dem die Landesregierung gebeten wird, keine finanzwirksamen Maßnahmen zur JVA Flensburg einzuleiten. Dieser Beschluss steht. Bevor sich die Landesregierung darüber hinwegsetzt, muss der Finanzausschuss beteiligt werden.
Seit Wochen versucht das Justizministerium, die Schließung der JVA Flensburg mit Zahlen argumentativ zu unterlegen und die fehlende Wirtschaftlichkeit des Gefängnisses zu demonstrieren. Dies ändert aber nichts daran, dass es Alternativvorschläge gibt, die eine Schließung der JVA Flensburg verhindern können. Es ändert auch nichts daran, dass Einsparungen im Justizvollzug aus einer fachlichen Sicht beurteilt werden müssen - sprich: es geht hier um Menschen, die nicht einfach ein zu kürzender Kostenfaktor sind.
Aus Sicht des SSW möchte ich noch einmal ganz klar hervorheben: Wir greifen hier in die Grundrechte der Menschen ein, und diese Handlung darf nicht nur rein wirtschaftlich betrachtet werden. Dies geht auch aus dem Beschluss des Petitionsaus
schusses hervor, der ausdrücklich begrüßt, dass es im Landtag derzeit keine Mehrheit für eine Schließung der JVA Flensburg gibt, und der Landesregierung empfiehlt, in ihre konzeptionellen Planungen zur Erreichung von Einsparzielen die Betroffenen sowie die im Raum stehenden Alternativen unter Berücksichtigung aller Strafvollzugseinrichtungen im Lande einzubeziehen.
Kurz zusammengefasst sieht die Situation also folgendermaßen aus: Das Kabinett hat die Schließung der JVA Flensburg beschlossen. Das Parlament will das nicht, und es liegt jetzt an der Landesregierung, Akteure einzubeziehen und Alternativen zu prüfen. Jetzt könnte man sagen: Bis zu einem endgültigen Beschluss der Landesregierung haben wir hoffentlich den 6. Mai 2012 erreicht, und dann wird alles anders. Aber ist das wirklich so?
Am 22. Oktober 2003 hat die rot-grüne Justizministerin Lütkes im Innen- und Rechtsausschuss die Schließung der JVA Flensburg angekündigt. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung der CDU vom selben Tag:
„Die Schließung der beiden JVA-Außenstellen Schwarzenbek und Flensburg ist ein weiterer Beleg für die politische Plan- und Konzeptlosigkeit dieser Landesregierung. Gerade in diesen beiden strukturschwachen Regionen unseres Landes werden unnötig wieder Arbeitsplätze im zweistelligen Bereich abgebaut.“
„Die Landesregierung setzt mit ihrer heutigen Entscheidung das falsche wirtschaftspolitische Signal für diese Regionen und für unser Land.“
So viel zum Thema „Es wird alles anders“.
Aber bevor Sie darauf mit Hohn und Spott reagieren: Auch eine schwarz-gelbe Landesregierung macht heute hü und morgen hott. So verurteilt die FDP am 24. März 2010 Herrn Rother, weil dieser in einer Pressemitteilung von den Plänen der Landesregierung zur Schließung der JVA Flensburg spricht. Die FDP wirft dem Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses vor, dass die Verbreitung von Unwahrheiten bei den betroffenen Mitarbeitern zu weiterer Verunsicherung führt und nicht von gutem Stil zeuge. Das war 2010.
Die hier angesprochene mangelnde Kommunikation ist auch heute festzustellen. Es ist im Moment kein guter Stil, dass wir sehr überraschende Entscheidungen so kurzfristig mitgeteilt bekommen. Keinem von Ihnen geht es um die Menschen und die Ressourcen vor Ort, sondern schlichtweg um die Einsparung mit möglichst wenig Widerstand. Aber ich verspreche Ihnen: Der Widerstand ist da, und wir kämpfen weiterhin für die JVA Flensburg.
Frau Präsidentin! Danke für diese Auskünfte, Herr Minister. Ich bedaure es sehr, dass ich Ihren Worten nicht ganz folgen kann, denn Ihr Ministeriumssprecher hat sich am 19. März 2011 im „sh:z“ wie folgt geäußert:
„Für die JVA Flensburg sieht die Zukunft allerdings nicht rosig aus. ‚Zum Thema Flensburg werden wir uns nicht weiter äußern. Dazu ist schon alles gesagt worden,’ sagte Breuer.“
Ich hoffe wirklich, dass wir die Antworten kriegen, die uns auch im Ausschuss versprochen worden sind, was die Wirtschaftlichkeitsberechnungen anging. Da ging es unter anderem um die weitere Nutzung des Geländes. Dazu ist eine Berechnung vorgelegt worden, die wir so nicht nachvollziehen konnten und zu der wir noch Neues hören sollten. Das ist noch nicht geschehen.
Das Weitere ist die Kommunikation vor Ort. Ich weiß oder gehe davon aus, dass das Justizministerium mit den Beteiligten vor Ort vielleicht das Gespräch suchen wird. Ich frage mich, wann das kommt. Ich würde Sie dringend darum bitten, dass diese Fragen erörtert beziehungsweise kommuniziert werden. Denn dass es vorhin zu dem Eklat gekommen ist, aufgrund dessen die Sitzung unterbrochen wurde, zeigt für mich, dass Kommunikation in diesem Falle wirklich erforderlich ist. Ich bitte darum, dass das zukünftig so geschehen wird und nicht ein Ministeriumssprecher sagt, das sei alles, was es zu sagen gebe, und mehr gebe es nicht. Das stimmt doch gar nicht! Wir sollen doch noch mehr darüber hören. Auch die Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte noch mit auf den Prüfstand.
- Herr Kubicki, ich kann Sie ja verstehen, aber mein Problem liegt darin: Wir bekommen nur stückchenweise Informationen, und es wird noch nicht einmal
mit den Abgeordneten kommuniziert. Es wird nach meiner Kenntnis auch nicht mit den Mitarbeitern kommuniziert.
Als Drittes ist zu sagen, dass bei uns die Unterlagen, die wir noch kriegen sollten, bis heute nicht angekommen sind. Darauf warten wir schon etwas länger. Es wäre schön, wenn wir die endlich bekommen könnten.
Das Weitere ist: Der Kampf um die JVAen Flensburg und Itzehoe wird weitergehen, solange wir nicht bessere Kommunikationswege bekommen und nicht die Informationen, die wir verlangt haben. Ich kann nicht verstehen, warum das ein Problem sein soll.