Als Kompromiss zwischen dem Anliegen derer, die rauchen möchten, und denen, die sich dadurch gestört fühlen, lässt das schleswig-holsteinische Landesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens die Einrichtung von Nebenräumen zu, in denen geraucht werden darf. Damit sagen wir, dass unter den genannten Voraussetzungen des Nichtraucherschutzes die Möglichkeit zu rauchen in Schleswig-Holstein zur Natur des Betriebes von Gaststätten gehört. Grundsätzlich wird damit die Bedienung auch eines rauchenden Kundenkreises hingenommen.
Was ich sehr viel wichtiger finde als die erneute Debatte, wie viele Ausnahmen wir möglicherweise im Nichtraucherschutzgesetz in Schleswig-Holstein haben, ist die Wichtigkeit von Rauchprävention gerade bei jungen Menschen. Hier gibt es in den letzten Jahren eine ausgesprochen erfreuliche Entwicklung. Ich finde, die kann man an dieser Stelle dann auch einmal darstellen. 2001 rauchten noch 28 % der Jugendlichen, es waren 2008 - und das hat nichts mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zu tun nur noch 15 %. Das ist fast eine Halbierung. Das waren so wenige wie noch nie, seit das Rauchverhalten junger Menschen untersucht wird.
Man kann im Einzelnen - das ist jedem zugebilligt geteilter Auffassung über das geltende schleswigholsteinische Nichtraucherschutzgesetz sein. Was man aber nicht sagen kann, ist, dass diejenigen, die in der Gastronomie arbeiten und ihr Geld verdienen, hier auf breiter Front Handlungsbedarf anmelden. Vor diesem Hintergrund kann ich nicht erkennen, warum eine bundeseinheitliche Regelung ein handlungsleitendes Anliegen sein soll.
Wenn wir alle Unterschiede, die hier jedes Mal in unterschiedlichsten Formen vorgetragen werden wir hatten vor wenigen Tagen eine Diskussion über die Hygieneverordnungen in Krankenhäusern -, wegwischen wollen, dann brauchen wir keinen Föderalismus, Frau Kollegin Bohn.
- Ich finde Ihre Geste bemerkenswert. - Legen Sie doch einen Antrag vor, mit dem das nachgebessert wird. Legen Sie doch einen ganz konkreten Antrag vor. Das wäre doch auch einmal ein Vorschlag.
Im Übrigen finde ich es auch sehr originell, dass Sie eine Bundesratsinitiative fordern, gleichzeitig aber das Pairing für die Unionsleute hier im Kabinett ablehnen. Wie sollen sie dann eigentlich Ihre Anliegen im Bundesrat vertreten können?
Ich halte angesichts einer gesundheitspolitisch sehr wohl vertretbaren Rechtslage etwas anderes für viel wichtiger. Bei dem letzten Tagesordnungspunkt, den wir gerade debattiert hatten, mahnte der Kollege Tietze sehr eindringlich Verlässlichkeit an. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können den Bürgern und Steuerzahlern, die einen gastronomischen Betrieb führen und damit Arbeitsplätze geschaffen haben und schaffen, nicht im 24-MonatsTakt neue Regelungen zumuten.
Herr Kollege Eichstädt, ich hätte mich gefreut, wenn Sie mit derselben Verve hier eine Antwort darauf gegeben hätten, was Sie eigentlich machen wollen, nachdem viele Betriebe, die sich auf die jetzige Nichtraucherschutzregelung, die Sie damals mitbeschlossen haben, eingestellt haben, erhebliche Investitionen vorgenommen haben.
Was gedenken Sie eigentlich zu tun, wenn genau diese Betriebe dann Schadenersatzforderungen an das Land Schleswig-Holstein stellen?
vention gibt als die erneute Befassung mit Ausnahmen des schleswig-holsteinischen Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen. Vielleicht könnten diejenigen, die heute dort in der Opposition sitzen und das damals mitbeschlossen haben, sich ab und zu auch einmal an ihre eigenen Beschlüsse erinnern, die noch nicht so lange her sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, ich finde, dass war weit unter dem Niveau, was Sie ansonsten hier zeigen. Sie wissen, ansonsten bin ich mit Ihren Berichten sehr zufrieden.
Das ist meine freie Meinungsäußerung. „Nur eine vollständige rauchfreie Gastronomie schützt Mitarbeiter und Gäste wirkungsvoll vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens“, erklärt Professor Dr. Otmar D. Wiestler, Vorstandsvorsitzender und wissenschaftlicher Stiftungsvorstand des Deutschen Krebsforschungszentrums.
Zu den etwa 115 Todesfällen, die wir im Jahr durch das Passivrauchen haben, haben Sie jetzt leider nichts gesagt. Mitarbeiter in Gaststätten haben ein gut 30 bis 50 % höheres Risiko, an Lungenkrebs zu sterben. Das ist höher als bei allen anderen in unserer Gesellschaft.
Das, was wir Grüne hier vertreten, ist nicht irgendetwas, mit dem wir die Freiheit anderer einschränken wollen. Das habe ich auch ganz deutlich gesagt. Es ist mir wichtig, das zu wiederholen. Das, was wir hier vertreten, sind unter anderem auch die Forderungen des Aktionsbündnisses Nichtrauchens: Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen, Bundesärztekammer, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung, Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Deutsches Krebsforschungszentrum, Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe und Deutsche Lungenstiftung. - Jetzt wollen Sie mir sicherlich erzählen, das sind alles grüne Sympathisanten, die von der Materie nichts verstehen.
Ich sehe das ganz anders. Der vollständige Nichtraucherschutz wird irgendwann kommen. Das ist eine Frage der Zeit.
Wir hätten es jetzt gern vorangebracht. Das ist leider in der jetzigen Zusammensetzung des Parlamentes nicht möglich. Ich sage es noch einmal: Er wird kommen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/743 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden ist.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf 17/793 federführend dem Finanzausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtssausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Thorsten Fürter das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Steuerhinterziehung ist eine Straftat, das möchte ich hier gleich zu Beginn grundsätzlich feststellen.
- Herr Kubicki, zu Ihnen komme ich noch. - Deshalb muss der Rechtsstaat alles Zulässige tun, um solche Taten aufzudecken und deutlich zu machen, dass Steuerhinterziehung nicht geduldet wird.
Da sind sich Opposition und Regierung einig, nehme ich an. Nur einer - und jetzt sind wir schon bei Ihnen, das geht recht schnell - schert aus, tanzt aus der Reihe und hält die schon in der Truhe vergessen geglaubte Fahne Bürgerrechtspolitik wieder hoch: der Kollege Wolfgang Kubicki.
Er sagt: Dieses Vorgehen ist mit unserem Rechtsstaatsbegriff nicht vereinbar; der Zweck heiligt nicht alle Mittel.