Protokoll der Sitzung vom 10.09.2010

Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/795. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass das einstimmig so entschieden worden ist.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf:

Beratungsstellen Frau & Beruf

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 17/774

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich stelle fest, dass das nicht der Fall ist. Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich Frau Kollegin Ranka Prante das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

(Unruhe)

Das Wort hat die Kollegin Ranka Prante. - Die Uhr läuft noch nicht. Ich wiederhole es noch einmal: Das Wort hat die Kollegin Ranka Prante.

Also, noch einmal: Herr Präsident, ich hatte Sie schon begrüßt. Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU/FDP-Haushaltsstrukturkommission hat in ihrem Papier „Schleswig-Holstein ist auf dem Weg. Handlungsfähigkeit erhalten - Zukunftschancen ermöglichen“ vorgeschlagen, die Beratungsstellen „Frau & Beruf“ nach Auslaufen der EFS-Förderperiode ab 2014 nicht weiter zu finanzieren und bereits ab dem Jahre 2011 die Finanzierung zu reduzieren. Sie begründeten dies mit dem Abbau von Doppelstrukturen. Diesen Vorschlag hat die Landesregierung in ihren Haushaltsentwurf aufgenommen.

Die Beratungsstellen „Frau & Beruf“ sind Anlaufpunkte für Frauen, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern oder verändern wollen. Es werden passgenaue, individuelle Beratungen für Frauen zur beruflichen Orientierung, zur Entscheidungsfindung und zur Planung konkreter Handlungsschritte angeboten, und es werden frauen- und familienfreundliche Maßnahmen entwickelt.

Ratsuchende Frauen werden durch die Beratungsstellen unterstützt, um zum Beispiel ihre Ziele auf beruflicher Ebene zu entwickeln oder um die persönlichen Fähigkeiten und Stärken zu entwickeln. Es werden Analysen bezüglich der Chancen auf dem Arbeitsmarkt durchgeführt, oder es werden die Weiterbildungsmöglichkeiten sowie deren Umsetzung erörtert. Es werden Bewerbungsstrategien und berufliche Alternativen optimiert. Auch bei Existenzgründungen wird Hilfe geleistet, und es werden Strategien zur Konfliktlösung am Arbeitsplatz untersucht.

In Schleswig-Holstein gibt es elf dieser wichtigen Beratungsstellen für Frauen. Sie arbeiten regional und sind landesweit in allen Bereichen gut vernetzt. Dies macht unter anderem ihren Erfolg aus. Sie wurden schon im Jahre 1989 gegründet. Danach wurden in Schleswig-Holstein immer mehr dieser Beratungsstellen installiert. Wir reden hier also über eine alteingesessene Institution. Die Finanzierung erfolgte bisher durch Fördermittel aus der EU, des Landes, der Kreise und der Kommunen. Die Träger kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen, unter anderem aus der Wirtschaftsförderung, von den Gewerkschaften, aus der Weiterbildung und aus den Kommunen. Die Folge der von Ihnen angestrebten Kürzungen wird die Einstellung der Arbeit der Beratungsstellen „Frau & Beruf“ sein, denn die Beratungsstellen sind schon seit fünf Jahren gedeckelt. Eine alte, eingesessene Institution wird weggebrochen. Diese Institution hat sich der Förderung von Frauen gewidmet. Es handelt sich bei dieser Arbeit um eine Arbeit, von der nicht nur die Frauen in ihrem persönlichen Schicksal profitieren, sondern von der die gesamte Gesellschaft profitiert.

(Beifall bei der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Schließung der Beratungsstellen hätte fatale Folgen, denn für Berufsrückkehrerinnen sowie für arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen gäbe es kein vergleichbares Beratungsangebot in der jeweiligen Region mehr. Der Einstieg von Frauen in das Berufsleben würde erneut erschwert werden.

In unserer Kleinen Anfrage zu den Beratungsstellen „Frau & Beruf“ gibt die Landesregierung zu, dass es keine entsprechenden Beratungsstellen nach dem Muster von Frau & Beruf gibt. Damit wird deutlich: Die Begründung der Kürzung mit dem Argument der Haushaltsstrukturkommission der Doppelstrukturen kann in diesem Fall überhaupt nicht gelten. Die Kürzungen würden ein nicht zu stopfendes soziales Loch in die Beratungsangebote von Frauen reißen. Das ohnehin ständig und auf allen Ebenen benachteiligte Geschlecht wird erneut benachteiligt. Gegen diese Kürzungen spricht auch, dass die Beratungsstellen gute und qualifizierte Arbeit leisten.

(Beifall bei der LINKEN, SSW und des Ab- geordnete Wolfgang Baasch [SPD])

Die hervorragende Leistung der Beratungsstellen wurde durch den Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration noch im Herbst 2009 anlässlich einer Veranstaltung zum 20-jährigen Bestehen einer Beratungsstelle herausgestellt und darüber hinaus in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD zu den Beratungsstellen „Frau & Beruf“ bekräftigt. Wie kann man in der heutigen Zeit an diesen Stellen kürzen?

(Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW])

Tatsache ist: Den betroffenen Frauen wäre der Arbeitseinstieg erheblich erschwert. Menschen verlören ihre Arbeitsplätze. Zum Schluss möchte ich Sie, liebe Regierung, noch an Ihre Verpflichtung erinnern, die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen aktiv zu fördern.

(Beifall bei der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt bei der SPD)

Diese Verpflichtung folgt sowohl aus Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes als auch aus Artikel 6 Satz 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein. Die Beratungsstellen „Frau & Beruf“ stellen für das Ziel der Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt eine unverzichtbare Einrichtung dar. Bekennen Sie sich endlich zu der Notwendigkeit dieser Beratungsstellen, sehen Sie von den geplanten Kürzungen und Streichungen zum Wohle der betroffenen Frauen im Besonderen und der Bevölkerung im Allgemeinen ab.

(Beifall bei der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt bei der SPD)

(Ranka Prante)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Katja Rathje-Hoffmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die finanzielle Lage in unserem Land ist dramatisch. Sie ist so dramatisch, dass wir von den regierungstragenden Fraktionen eine Haushaltsstrukturkommission eingesetzt haben. Die Empfehlungen dieser Kommission berühren fast alle Politikfelder in Schleswig-Holstein. Somit ist es auch nicht verwunderlich und auch zu erwarten, dass es aus fast allen von Kürzungen betroffenen Bereichen Proteste und Unmutbekundungen gibt. Zwar sind sich alle - oder fast alle - darin einig, dass weniger Geld ausgegeben werden soll, jedoch herrscht kaum Einigkeit über das Ausmaß und über die Bereiche der Kürzungen.

So trifft es auch die Beratungsstellen „Frau & Beruf“, deren freiwillige Förderung durch das Land ab 2011 verringert wird und ab 2014 eingestellt werden soll. Dies geschieht zeitgleich mit dem Auslaufen der EU-Förderung aus dem ESF- Förderfonds. Dies hat zur Folge, dass sich „Frau & Beruf“ neue Partner zur Kofinanzierung ihrer Arbeit suchen müsste. Das würde wahrscheinlich in den meisten Fällen sehr schwierig sein, obwohl durchaus eine regionale und vernetzte Zusammenarbeit mit den ARGEn und künftigen Jobcentern im Einzelfall denkbar wäre.

Uns ist bewusst, dass durch den Wegfall der Landesmittel die elf Beratungsstellen im Land in ihrer Arbeit sehr, sehr gefährdet sind. Wir wissen, dass „Frau & Beruf“ eine gute Arbeit leistet, im besonderen Maße für Frauen ab dem 40. Lebensjahr, nach der Familiephase. Mit ihrem Beratungsangebot fördern die Beratungsstellen die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt. Gerade diese Frauen schätzen die kompetente und fachliche Beratung der Mitarbeiterinnen von „Frau & Beruf“.

Man muss aber auch wissen, das es nun bei der Neugestaltung des SGB II nicht nur um die verfassungsrechtlichen Anpassungen der Arbeitsgemeinschaften ging, sondern dass es auch, gerade im Bereich der Organisation der künftigen Arbeitsgemeinschaften hin zu den neuen Jobcentern, zu guten Neuerungen im Bereich der Gleichstellung und der Chancengleichheit von Frauen kommen wird. So begrüßen wir es sehr, dass es künftig in jedem Jobcenter im Land eine zusätzliche Beauftragte für

Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, eine sogenannte BCA, geben wird. So ist es nachzulesen im Prozesshandbuch für den Übergang von Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten ARGEn, und der Agentur für Arbeit in eine gemeinsame Einrichtung vom 30. Juli 2010. Flächendeckend werden diese neuen Stellen für jedes Jobcenter in SchleswigHolstein eingerichtet, und ich bin mir sicher, dass hier künftig ein großer Teil der anfallenden Aufgaben von „Frau & Beruf“ abgeleistet werden kann.

Die Informationen zum Arbeitsbereich der neuen BCAs sind hier sehr aufschlussreich. Ich möchte hier einige wichtige Aufgaben der BCAs nennen, die sich nicht wesentlich von den Aufgaben der Beratungsstelle „Frau & Beruf“ unterscheiden. Da wären allgemein die Frauenförderung und im Besonderen die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu nennen, der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Familienphase, die Information zur Teilzeitausbildung, die Unterstützung von Unternehmen zu familienfreundlicher Personalpolitik, die Beratung zur Weiter- und Fortbildung sowie die Beratung zu Teilzeit- und Minijobs, Existenzgründung, Selbstständigkeit, Bewerbung, Kinderbetreuung und Elternzeit.

Wenn ich das alles mit den Aufgaben der Beratungsstelle „Frau & Beruf“ vergleiche, komme ich fast automatisch auf den Gedanken, dass es hier möglicherweise künftig einige Doppelstrukturen geben wird. Wir sind für eine Beratung aus ,,einer Hand“. Die Jobcenter sind für diese Aufgabe bereit. Ich bin mir sicher, dass es hier langfristig nicht zu Qualitätsverlusten im Bereich der Beratung zur Chancengleichheit im Berufsleben von Frauen kommen wird - zumal die IHK und die Handwerkskammer ebenfalls seit langer Zeit schon qualitativ hochwertige Beratungsarbeit zum Erwerbsleben leisten.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt Beifall bei der FDP)

Eines verdeutlicht sich: Die Krise auf dem Arbeitsmarkt scheint überwunden zu sein; zumindest werden keine dramatischen Steigerungen der Arbeitslosenzahlen in diesem ,,Jahr der Krise“ mehr erwartet. - So vermeldet es der Geschäftsführer der Agentur für Arbeit in Elmshorn.

Zunehmend werden wir es mit einem fortschreitenden Fachkräftemangel zu tun haben. Nach einer Prognose der Agentur für Arbeit wird die Zahl der Erwerbspersonen in Schleswig-Holstein bis 2025 um rund 70.000 zurückgehen - das ist ein Rückgang

um 9,5 %; bis zum Jahr 2050 wird es sogar einen Rückgang um 30 % geben.

Die in den nächsten Jahren ausscheidenden Arbeitskräfte werden allein mengenmäßig nicht mehr durch junge Arbeitskräfte ersetzt werden können. Schon aus diesem Grund ist es das Ziel der Agentur für Arbeit und der Jobcenter, Frauen auch künftig die bestmögliche Förderung zu geben und konsequent für die Chancengleichheit einzutreten.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Siegrid Tenor-Alschausky.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Minister Schmalfuß hat den Beratungsstellen ,,Frau & Beruf“ in Schleswig-Holstein anlässlich des 20jährigen Jubiläums vor einem Jahr bescheinigt, hervorragende Arbeit geleistet zu haben. Recht hatte er!

(Beifall bei SPD, der LINKEN und verein- zelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dagegen hielt die Haushaltsstrukturkommission die Arbeit von ,,Frau & Beruf“ für entbehrlich und forderte den Abbau angeblicher Doppelstrukturen.

Gemeinsam mit meinen Kollegen Baasch und Eichstädt habe ich zu dieser Thematik eine Kleine Anfrage gestellt. Auf die Frage, in welchen Bereichen der Tätigkeit von ,,Frau & Beruf“ solche Doppelstrukturen erkennbar seien, lautet die Antwort:

,,Die genannte Formulierung ist im Bericht der Haushaltsstrukturkommission enthalten, von der Landesregierung, zum Beispiel bei der Detailvorstellung der einzelnen Maßnahmen durch die Staatskanzlei, jedoch nicht übernommen worden.“

Daraus folgere ich, dass die allseits geschätzte Arbeit eingestellt werden soll, ohne dass Ersatzstrukturen vorhanden sind.

Was geschieht in den elf Beratungsstellen? - Die hoch qualifizierten Beraterinnen führen jährlich etwa 10.000 Beratungen durch, davon etwa 2.400 Erstberatungen. Die Zielvereinbarung mit dem Land sieht vor, dass 40 % der Frauen nach der Erstberatung innerhalb von drei Monaten in Arbeit oder Weiterbildung sein sollen oder ihren Arbeitsplatz

gesichert haben, eine Vereinbarung, die immer erfüllt und häufig sogar überschritten wurde.

Die Beraterinnen widmen sich aber nicht nur der Einzelfallberatung. Wichtig sind auch der Aufbau und die Pflege von Kontakten. Es geht um Unternehmen, die Praktikumsplätze, Arbeitsplätze, geeignete Weiterbildungsangebote anbieten, um Kontakte zu den ARGEn und der Bundesanstalt für Arbeit, deren Angebote zu wenig auf die Bedürfnisse von Berufsrückkehrerinnen zugeschnitten sind.

Die Erfolge von ,,Frau & Beruf“ resultieren auch daher, dass die Beraterinnen in ihrer zum großen Teil langjährigen Tätigkeit diese erforderlichen persönlichen Kontakte vor Ort aufbauen und pflegen konnten - zum Nutzen der Frauen und ihrer Familien, aber natürlich auch zum Nutzen der Unternehmen und Regionen. Jeder weiß, der Fachkräftemangel nimmt rasch zu. Gleichzeitig wird das Potenzial vielfach gut ausgebildeter Frauen nicht genutzt.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss konkret gelebt und organisiert werden. Es darf nicht sein, dass für Elternzeitrückkehrerinnen Arbeitsplätze so unattraktiv gestaltet werden, dass die Frauen sich nicht unterstützt und geschätzt, sondern häufig sogar gemobbt fühlen.

Frauen dürfen nicht in nicht die Existenz sichernde Teilzeitbeschäftigung abgedrängt werden. Sie brauchen die Unterstützung der Beraterinnen von ,,Frau & Beruf“, ebenso wie die Unternehmen. Der Plan der Landesregierung, die Finanzierung 2011 und 2012 zurückzufahren und nach dem Auslaufen der jetzigen ESF-Förderperiode ganz einzustellen, ist für uns nicht zu akzeptieren.

(Beifall bei SPD, der LINKEN und SSW)