Die Beratungsstellen „Frau & Beruf“ scheinen permanent in ihrer Existenz bedroht. Die Flensburger Beraterinnen haben bereits vor Jahren einen Sketch aufgeführt, in dem sie selbstironisch ihre Überlebensfähigkeit thematisierten: Immer wieder tot geglaubt, reichte es am Ende mit der Finanzierung doch.
Nun ist aber ganz offensichtlich „Schluss mit lustig“. Die Beratungsstellen „Frau & Beruf“ im Land bekommen im nächsten Jahr 17.000 € weniger an Landesmitteln und 2012 37.000 € weniger. Das ist das Todesurteil für die kompetente, individuelle und wohnortnahe Beratung. Man muss keine Prophetin sein, um vorherzusehen, was wir stattdessen bekommen werden: farbige Broschüren, allgemeine Vorträge, die sich an wieder einsteigende Frauen richten, und pauschale Hinweise.
Frauen, die über einen längeren Zeitraum nicht berufstätig waren, haben dagegen viele Fragen: Kinderbetreuung, Qualifizierung, flexible Arbeitszeitmodelle oder auch finanzielle Förderungsmöglichkeiten. Sie haben also finanziell seitens der Landesregierung keine Ansprüche auf eine Beratung, aber enormen Bedarf. Dieser Bedarf ist leider noch durch das vom Bundestag beschlossene neue Unterhaltsrecht ab 1. Januar 2008 weiter erheblich gestiegen, und er wird in den kommenden Jahren noch mehr werden. Genau da beginnt die Arbeit von „Frau & Beruf“.
Frauen zu ermutigen, Mädchen an für sie unbekannte Berufe heranführen und gerade auch älteren Frauen eine Berufstätigkeit jenseits von Minijob und Leiharbeit zu eröffnen - so lauten die ehrgeizigen Ziele der Beraterinnen. Bei ihnen stehen die Frauen im Mittelpunkt und keine menschenleere Vermittlungsstatistik. Die Frauen sind nicht in Fälle zersplittert, sondern werden im besten Sinne des Wortes ganzheitlich beraten.
All das würde man sich auch für das Leistungsspektrum der Arbeitsagentur wünschen, auch für Männer. Zweifelsohne geschieht dort ebenfalls eine qualifizierte Beratung, aber die enormen Fallzahlen und die Verbindung von Leistungsberechnung, Leistungsgewährung und Berufsberatung in einem Haus ist nicht immer optimal.
Selbstkritisch müssen wir als Abgeordnete sehen, dass es uns in den letzten Jahren nicht gelungen ist, das Leistungsspektrum der Beratungsstellen auf ein stabiles finanzielle Fundament zu stellen. Wir waren alle Jahre wieder vollends damit ausgelastet, die allerschlimmsten Sparpläne zu vereiteln.
Zum einzelnen: Die Frage, ob die Art der Aufgabenwahrnehmung sinnvoll und wirtschaftlich ist, also die Vollzugskritik, beantwortet die Landesregierung auf ihre ganz eigene Weise mit drastischen, existenzgefährdenden Kürzungen. Frauenarbeit, oder genauer gesagt die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, hat eine Wertigkeit von null.
Ausweislich des Haushaltsplans 2011/12 wird trotz des Verweises auf die bisherige Förderung der Zuschuss zurückgeführt. Das ist das Ende der Politik und die Herrschaft der Zahlen. Vorbild ist der Landesrechnungshof, der die Beratungsleistungen von „Frau & Beruf“ zwar positiv bewertet, aber in seinen Prüfungsmitteilungen auch die Praxis der Arbeitsverwaltung erwähnt, die die Problemfälle in der Beratung an die Beratungsstellen verweist. Aber der Landesrechnungshof kann auch nicht aus seiner Haut. Sobald das Etikett „freiwillige Leistungen“ erspäht wird, raten sie der Landesregierung immer, diese Aufgabe einzustellen. Da macht man sich das wohl etwas einfach.
Die Beraterinnen haben bewiesen, dass sie ohne große Verwaltung eine solide Arbeit leisten und alle Anfragen der Klientinnen, auch die komplizierten, ohne lange Wartezeit kompetent bearbeiten. Also bei der Aufgabenkritik ein klares Ja. Über die Vermittlungszahlen müssen wir uns sicherlich unterhalten.
Diese wichtige Aufgabe ist hervorragend von den Beratungsstellen erfüllt worden. Darum muss diese Aufgabe auch in den erfahrenen Händen der Beraterinnen verbleiben. Und dafür werden wir uns einsetzen.
Das Wort für die Landesregierung erteile ich Herrn Emil Schmalfuß, dem Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt eine Vielzahl gewichtiger Argumente, um die Erwerbstätigkeit von Frauen besonders zu unterstützen, wie dies die Beratungsstellen “Frau & Beruf” seit zwanzig Jahren tun: Frauen werden in den meisten Jobs von Anfang an schlechter bezahlt. Schon in den ersten drei Berufsjahren bekommen sie fast 20 % weniger als ihre männlichen Kollegen. In Deutschland haben wir zwar eine Frauenerwerbsquote von über 60 %, aber eine im Durchschnitt sehr niedrige Wochenarbeitszeit der Frauen von nur rund 30 Stunden. Das liegt an dem hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigungen und Minijobs. Die Wochenarbeitszeit aber ist ein entscheidender Faktor für die Karriere. Schließlich: Wer in Westdeutschland weiblich, über 50 Jahre alt und ALG-II-Empfängerin ist, hat ein huntertprozentiges Risiko, dass die spätere Rente unterhalb der Armutsgrenze bleibt.
Diese kurzen Auszüge aus meinem schon mehrfach erwähnten Grußwort anlässlich der Festveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen der Beratungsstellen “Frau & Beruf” im November 2009 habe ich hier bewusst noch einmal vorangestellt. Weitere Problemstellungen im Bereich Frauenerwerbstätigkeit sind mir nicht unbekannt. Die Beratungsstellen “Frau & Beruf” leisten hier hervorragende Arbeit. Das habe ich damals gesagt, und das sage ich auch heute. Ich habe meine Einstellung zu den Beratungsstellen nicht geändert.
Diese Beratungsstellen bedeuten ein Standortvorteil für Frauen, der durch die immer noch geringeren Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt gerechtfertigt ist.
“Frau & Beruf” bietet für arbeitssuchende Frauen, speziell für Berufsrückkehrerinnen, eine individuelle und perspektivisch ausgerichtete Beratung. Hierbei wird die Qualifikation von Frauen mit den Gegebenheiten des regionalen Arbeitsmarkts verbunden. Alles dies steht außer Frage.
Meine Damen und Herren, aber es wird sie nicht überraschen, dass ich das jetzt sage: Auch das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration hat seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu erbringen. Soll das strukturelle Defizit im Landeshaushalt in den kommenden zehn Jahren jährlich um 125 Millionen € zurückgeführt werden, erfordert dies Einschnitte in allen Bereichen.
Der Haushalt des Minsteriums für Justiz, Gleichstellung und Integration ist - die meisten werden das wissen - sehr weitgehend durch den Bereich der Justiz geprägt, in dem sehr vieles gesetzlich, und zwar bundesgesetzlich vorgegeben ist. Selbst in diesen Bereichen müssen wir sparen. Wie das Beispiel der beabsichtigten Schließung kleiner Justizvollzugsanstalten zeigt, bleibt auch dieser Bereich nicht unveränderbar. Uns fehlt schlichtweg das Geld.
Viel gravierender jedoch treffen die Kürzungen den Bereich der freiwilligen Leistungen. Damit steht das MJGI vor vergleichbaren Problemen, wie sie in den anderen Fällen freiwilliger Finanzierungen auch vorliegen. Eine solche gesetzlich nicht vorgeschriebene Leistung stellt die Förderung der Beratungsstellen “Frau & Beruf” dar. Unabhängig davon, wie sinnvoll die Leistung ist, um Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben voranzubringen, es ist eben eine freiwillige und keine zwingende Leistung des Landes.
Hinzu kommt: Die Umsetzung der Chancengleichheit ist keine alleinige Aufgabe unseres Hauses, des Gleichstellungsministeriums. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nach dem SGB II und SGB III ein durchgängiges Prinzip der Arbeitsverwaltung. Das Zukunftsprogramm Wirtschaft und auch das Zukunftsprogramm Arbeit weisen den Asptekt der Chancengleichheit als Querschnittsziel aus und werden dies aller Voraussicht nach auch in der kommenden Förderperiode ab 2014 tun.
Sehr geehrter Herr Minister, können Sie sich daran erinnern, dass Sie in dieser von Ihnen und von Frau Funke erwähnten Veranstaltung zum 20-jährigen Jubiläum der Beratungsstellen “Frau & Beruf” unter frenetischem Beifall auch Ihrer Kolleginnen von CDU und FDP gesagt haben, dass Sie Ihre Hände schützend über die Beratungsstellen halten werden, und geben Sie mir Recht, dass die Größe Ihrer Hände jetzt nicht ausreicht?
- Ich bestätige Ihr Erinnerungsvermögen. Ich habe gesagt, dass ich mich dafür einsetzen werde, dass diese Unterstützung bestehen bleibt.
- Ich komme noch darauf. Ich bedauere auch sehr, dass meine Hände das nicht haben verhindern können.
Ich möchte gern fortfahren und sagen: Gemeinsam mit dem Wirtschaftsund dem Arbeitsministerium werden wir deshalb nach Wegen suchen, auch in der neuen Förderperiode die Chancengleichheit im Erwerbsleben in eine Neuausrichtung der Förderlandschaft in SchleswigHolstein zu integrieren. In der aktuellen Förderperiode streben wir an, die Verpflichtungen, die das Land gegenüber der EU eingegangen ist, so weit wie möglich zu erfüllen. Das heißt insbesondere, dass es - übrigens anders, als es die Fraktion DIE LINKE suggeriert - auch 2011 und 2012 weiterhin elf Beratungsstellen “Frau & Beruf” in SchleswigHolstein geben wird. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 ist vorgesehen, den Zuschuss für die Beratungsstellen von aktuell 670.000 € auf 653.000 € im Jahr 2011 und auf 633.000 € im Jahr 2012 zu reduzieren. Das ist eine Kürzung des Landesanteils um 2,5 % beziehungsweise 5,5 %. Sie wird voraussichtlich dazu führen, dass die Zahl von 11.000 Beratungen im Jahr nicht mehr ganz erreicht werden kann. Diese Kürzung gefährdet das Angebot jedoch vorerst nicht.
Wir werden für das nächste Jahr einen Weg finden, der möglichst wenig in die vorhandenen Strukturen eingreift. Mir ist bewusst, meine Damen und Herren, dass mit der zu prüfenden Option im Hinblick auf die Neuausrichtung der Förderlandschaft die Probleme von “Frau & Beruf” nicht unmittelbar entschärft werden. Aber wenn ich aktuell einen anderen Lösungsweg sehen würde, hätte ich den gern beschritten.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden, und zwar abschnittsweise. In der ersten Abstimmung geht es um die Punkte 1 und 2, in der zweiten Abstimmung um den Punkt 3 des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Danach werde ich gegebenenfalls noch eine Gesamtabstimmung über diesen Antrag durchführen.
Wer den Punkten 1 und 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass die Punkte 1 und 2 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und des SSW abgelehnt worden ist.
Ich stelle Punkt 3 des Antrags der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass Punkt 3 des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW bei Enthaltung der SPD abgelehnt worden ist.
Ich komme dann zur Gesamtabstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag in der vorliegenden Form zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
- Nein, ich bekomme gerade ein Zeichen. Wir haben unterschiedlich votiert bei den Punkten 1, 2 und 3, sodass wir keine weitere Abstimmung brauchen. Ich habe ein Ergebnis festgestellt. Der Antrag ist insgesamt abgelehnt und der Tagesordnungspunkt erledigt.
Ich erteile dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort zu einer persönlichen Erklärung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Dr. Stegner, ich habe beim vorletzten Tagesordnungspunkt in der Debatte sinngemäß folgende Äußerung getan: Sie seien einer strafrechtlichen Verfolgung nur dadurch entgangen, dass Sie jemanden gefunden hätten, der Ihren Irrtum bestätigt habe.
Diese Aussage ist unzutreffend, für einen Anwalt, einen Strafverteidiger - aber nicht nur dafür - unverantwortlich und beeinträchtigt Sie in Ihren Persönlichkeitsrechten erheblich. Nach den Veröffentlichungen, die ich gelesen habe, hat die Staatsanwaltschaft Kiel das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO, das heißt mangels Tatverdacht, eingestellt, was jede Insinuierung Ihrer Beteiligung an einer Straftat verbietet.
Ich möchte mich bei Ihnen persönlich entschuldigen und hoffe, dass Sie die Entschuldigung annehmen können. Ich weiß nicht - das ist das, was mich am meisten beschäftigt -, was mich geritten hat, eine solche Äußerung zu tätigen. Emotionen allein reichen als Begründung für eine solche Äußerung nicht aus.
Herr Präsident, vielleicht sollten wir darüber nachdenken, ob Sitzungsmarathone wie diese, die wir jetzt haben, wirklich sinnvoll sind. Ich will auch darum bitten, dass wir wechselseitig mit etwas mehr Respekt umgehen. Ich bitte nochmals um Entschuldigung und hoffe, dass Sie die Entschuldigung annehmen.