Nach Absprache der Fraktionen ist keine Aussprache vorgesehen. Es ist Abstimmung in der Sache vorgesehen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden ist.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Antrag Drucksache 17/807 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön.
- Es geht um den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/807, der an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen werden soll. Ich glaube, ich sollte die Abstimmung wiederholen. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. So steht es hier auch.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit Nummer 5 des Antrags Drucksache 17/816 (neu) wird ein mündlicher Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass ein mündlicher Bericht abgelehnt worden ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW.
und alle Fraktionen gucken, wie ihr Abstimmungsverhalten geplant war. Dann kriegen wir auch diesen Tagesordnungspunkt heil über die Bühne. Wir machen jetzt fünf Minuten Pause. Ich unterbreche die Sitzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung wieder. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 29 aufrufe, weise ich darauf hin, dass mir mitgeteilt wurde, dass man einer mündlichen Berichterstattung zustimmen wird. Dann passt die Reihenfolge wieder.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich dem Herrn Kollegen Dr. Ralf Stegner ebenfalls das Wort zu einer persönlichen Erklärung. - Vielleicht sollten wir den Kollegen Kubicki hereinholen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es dient auch dem Frieden in diesem Hause, wenn ich sage: Ich nehme die Entschuldigung an und bedanke mich für die Erklärung.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Mit der Nummer 5 des Antrags Drucksache 17/816 (neu) wird ein mündlicher Bericht dieser Tagung erbeten. Darüber lasse ich jetzt noch einmal abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich erteile für die Landesregierung dem Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration, Herrn Emil Schmalfuß, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 1982 ist der Aufenthalt von Asylsuchenden kraft Gesetzes auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt. Diese Beschränkung gilt, solange ihr Antrag auf Gewährung von Schutz vor politischer Verfolgung oder
auf Gewährung subsidären Schutzes durch das Bundesamt für Migration für Flüchtlinge geprüft und bearbeitet wird. Wird der Antrag positiv beschieden, dann entfallen die Beschränkungen. Wird er abgelehnt, folgt daraus regelmäßig die Pflicht auszureisen. Die Aufenthaltsbeschränkungen gelten grundsätzlich fort, bis die betroffene Person ihrer Pflicht, Deutschland zu verlassen, nachgekommen ist.
Wollen Asylsuchende den zugewiesenen Bereich verlassen, bedarf es einer entsprechenden Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde, sofern es sich nicht um Termine bei Behörden oder Gerichten handelt. Diese Reisen sind ohnehin nicht genehmigungspflichtig.
Für alle anderen genehmigungspflichtigen Fahrten gibt es in Schleswig-Holstein bereits seit 1988 ermessenslenkende Erlasse, nach denen weitgehend im Sinne der Antragsteller entschieden werden soll. Liegt eine Gemeinde in unmittelbarer Nähe einer kreisfreien Stadt in Schleswig-Holstein, haben die Asylsuchenden nach dem Asylverfahrensgesetz die Möglichkeit, eine allgemeine, zeitlich nicht begrenzte Erlaubnis zum Aufenthalt in diesem angrenzenden Bereich zu beantragen. Das bedeutet zum Beispiel, dass sich ein Asylsuchender, der in Kronshagen untergebracht wird, regelmäßig in die Landeshauptstadt Kiel begeben kann und dafür nicht jedes Mal eine Genehmigung der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde einholen muss.
Für geduldete Personen, die aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht ausreisen können, besteht die Möglichkeit aufgrund eines Erlasses vom 31. März 2009, eine räumliche Beschränkung des Aufenthaltes für das ganze Land Schleswig-Holstein zu erhalten.
Darüber hinaus darf man nicht außer Acht lassen, dass in Schleswig-Holstein bereits seit Langem durch eine großzügige Entscheidungspraxis versucht wird, durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis den Aufenthalt der Betroffenen zu legalisieren.
Um die Mobilität der Asylsuchenden noch weiter zu unterstützen, habe ich mich entschlossen, eine Verordnung vorzuschlagen, nach der die räumliche Beschränkung von Asylsuchenden auf das Land Schleswig-Holstein erweitert wird. Eine räumliche Beschränkung auf einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt ist meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß. Die Fachabteilung in meinem Haus ist bereits tätig und wird mir einen ersten Entwurf bis Ende September vorlegen.
Zwei Dinge werden sich nicht ändern. Die Wohnsitznahme wird für die genannten Personenkreise auf den Bezirk des zugewiesenen Kreises oder der Stadt beschränkt bleiben. Außerdem werden Reisen zu Zielen außerhalb Schleswig-Holsteins weiterhin genehmigungspflichtig bleiben. Hier aber gilt auch die beschriebene wohlwollende Entscheidungspraxis. Es ist also ohne Weiteres möglich, in Schleswig-Holstein zu wohnen und sich in Hamburg einen Arbeitsplatz zu suchen - es sei denn, im Einzelfall bestehen Bedenken.
Zu gegebener Zeit werde ich prüfen, ob die Möglichkeit geschaffen werden kann, damit sich asylsuchende und geduldete Personen länderübergreifend in Schleswig-Holstein und Hamburg aufhalten können. Die Länder Berlin und Brandenburg planen ein ähnliches Projekt, das ich aufmerksam verfolgen werde. Allerdings bedarf es hierfür voraussichtlich einer Änderung des Asylverfahrensgesetzes, also eines Bundesgesetzes. Zuvor müssten aber ohnehin Gespräche mit Vertretern der Freien und Hansestadt Hamburg geführt werden, ob diese überhaupt Interesse an einer derartigen Kooperation haben. Wir werden diese Gespräche führen.
Eine Bundesratsintiative zur gänzlichen Aufhebung der räumlichen Beschränkung für asylsuchende und geduldete Personen halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für wenig sinnvoll. Die in der Bundesregierung vertretenen Parteien haben es sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Agenda geschrieben, sich mit diesem Thema zu befassen. Wir sollten es deshalb auch zunächst dem Bundesgesetzgeber überlassen zu entscheiden, ob man in diesem Bereich tätig werden will. Einen akuten Handlungsbedarf sehe ich in dieser Angelegenheit zurzeit nicht.
Ich komme noch zu dem Thema der Gebühr. Eine Gebühr für die Erteilung von Verlassenserlaubnissen wird in Schleswig-Holstein lediglich von einer einzigen Ausländerbehörde erhoben. Meine Fachabteilung steht seit Frühjahr dieses Jahres mit der Stadtverwaltung Flensburg in einem kritischen Dialog. Diese Verwaltungspraxis ist aktuell abgefragt worden, um die im Antrag der LINKEN gestellten Fragen beantworten zu können. Erfreulicherweise kann ich Ihnen heute die Auskunft geben, dass mein Ministerium vor zwei Tagen fernmündlich die Mitteilung erhalten hat, dass die Stadt Flensburg bis zum Abschluss einer endgültigen Prüfung die Erhebung der umstrittenen Gebühr ausgesetzt hat.
Da meine Redezeit begrenzt ist, werde ich das Antwortschreiben der Stadtverwaltung zu der bisherigen Praxis an den Landtag weiterleiten.
Ich strebe also eine Lösung an, nach der die Erlaubnisse weiterhin schriftlich erteilt, dafür aber keine Gebühren erhoben werden.
Herr Minister, ich möchte mich sehr herzlich bedanken. Das ist ein erster Schritt. Wir sind glücklich, dass wir vielleicht auch ein Stück weit dazu beigetragen haben, die Situation der Menschen, der Flüchtlinge, bei uns in Schleswig-Holstein ein wenig zu verbessern. Gleichwohl ist es immer noch so, dass die Residenzpflicht für Flüchtlinge in Europa bei uns einmalig ist. Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und hoffentlich auch wir sind uns einig, dass die Residenzpflicht, weil sie Menschen betrifft, die flüchten und meistens aus anderen Kulturkreisen kommen, ein Stück weit Gefahr läuft, als rassistisch interpretiert zu werden. Die Residenzpflicht gehört unserer Meinung nach abgeschafft.
Die rot-roten Regierungen in Berlin und Brandenburg kündigten kürzlich eine Bundesratsinitiative an. Sie haben gerade gesagt, Sie können sich dem nicht anschließen, aber ich würde mir wünschen, dass Sie diese Initiative zumindest beim Abstimmungsverhalten unterstützten.
Lassen Sie mich zunächst auch noch meine Freude darüber ausdrücken, dass die Residenzpflicht jetzt offensichtlich auf ganz Schleswig-Holstein ausgedehnt wird. Ruhen Sie sich aber bitte nicht darauf aus. Meiner Meinung nach sollten auch bei der weiteren Diskussion folgende Punkte berücksichtigt werden.
Die Verordnung sollte uneingeschränkt auch für geduldete Migrantinnen und Migranten gelten. Wir sprechen hier über Bundesgesetze, nämlich das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz. Die Landesregierung sollte sich meiner Meinung