Protokoll der Sitzung vom 10.09.2010

- Das ist ja auch nicht der Koalitionsvertrag, sondern das ist eine neuere Festlegung in dem Energiekonzept, Herr Abgeordneter Matthiessen.

Sie wissen allerdings auch, dass, wenngleich sich Teile dieser Haltung der schleswig-holsteinischen Landesregierung in dem Energiekonzept der Bundesregierung wiederfinden, dies nicht für alle Teile gilt. Die Landesregierung hatte sich in ihrem Energiekonzept im Frühjahr nämlich dahingehend positioniert, dass es eine Restlaufzeitverlängerung für Kernkraftwerke zwar geben kann, damals wurde allerdings in Erwägung gezogen, auch in Schleswig-Holstein einige ältere Anlagen vom Netz zu nehmen. Dem ist die Bundesregierung nicht gefolgt.

Gleichwohl begrüße ich als Energieminister die Entscheidung der Bundesregierung zur Laufzeitverlängerung. Sie schafft aus meiner Sicht Planungssicherheit für alle Beteiligten. Dies gilt übrigens auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien, der diese Zeit auch brauchen wird. Die Rechnungen, die von verschiedenen Rednern heute hier aufgemacht werden, dass man nämlich diese Strommengen sofort oder in kürzerer Zeit durch erneuerbare Energien ersetzen könnte, basieren auf der Annahme, dass man alle erneuerbaren Energien gleichermaßen fördert. Dies wird allerdings aus Gründen der Versorgungssicherheit zu bezahlbaren Preisen nicht möglich sein. Deshalb ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Leitenergie unter den erneuerbaren Energien tatsächlich die Windenergie sein muss. Wir haben insoweit sehr konkrete Ausbauziele, wir wissen allerdings auch das wissen auch die Befürworter der Windenergie -, dass wir gerade im Offshore-Bereich weit hinter diesem Zeitplan zurückliegen. Es gibt vor den schleswig-holsteinischen Küsten sieben genehmig

(Lars Harms)

te OffshoreWindparks. Sie wissen, dass sich davon eineinhalb in der Realisierung befinden. Ein Vorhaben, Butendiek, wurde nämlich begonnen und dann wieder halb zurückgezogen, und das andere soll jetzt von RWE Innogy verwirkt werden. Sie wissen, dass wir, was den Ausbau der erneuerbaren Energien im Bereich der Windkraft auf See angeht, weit hinter den Planvorgaben sind, die wir seinerzeit festgelegt hatten.

Insofern glaube ich, dass diese zusätzliche Zeit der Restlaufzeiten der Kernkraftwerke nicht zulasten des Ausbaus der erneuerbaren Energien geht, und aus diesem Grunde begrüße ich als der für die Energie zuständige Minister dieser Landesregierung diesen Kompromiss der Bundesregierung. Diese positive Haltung ist allerdings konditioniert, und zwar einmal durch sicherheitstechnische Vorbehalte und zum anderen durch einen finanzpolitischen Vorbehalt. Es ist übrigens - das hat ja in der Presse diese Woche eine Rolle gespielt - nicht so ungewöhnlich, dass zwei Minister einer Regierung einen Sachverhalt aus ihrer jeweiligen Ressortzuständigkeit heraus unterschiedlich werten. Der für die Reaktorsicherheit zuständige Justizminister sieht den Kompromiss der Bundesregierung aus sicherheitstechnischer Sicht kritisch. Kollege Schmalfuß fordert, dass die Berliner Koalitionäre die Gewährung von Laufzeitverlängerungen von der vorherigen Realisierung sicherheitstechnischer Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig machen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und des Abgeordneten Flemming Mey- er [SSW])

Er kritisiert insbesondere, dass die Bundesregierung offenbar auch bei den sieben am schwächsten gegen terroristische Bedrohung geschützten alten Kernkraftwerken darauf verzichten will, die Forderung nach einer Nachrüstung gegen terroristische Bedrohungen, insbesondere gegen gezielt herbeigeführten terroristischen Flugzeugabsturz, zu erheben. Solche Korrekturen können und müssen noch im Gesetzgebungsverfahren erfolgen.

Dies muss nicht ausschließlich in einem Bundesratsverfahren für den Atomkompromiss sein. Nach meinem Kenntnisstand wird es vielmehr so sein, dass sich dieser Kompromiss in einem Paket verschiedener Gesetzgebungsverfahren wiederfinden wird. Aus diesem Grund halte ich es für ausgesprochen begrüßenswert, dass die Bundesregierung in den Eckpunkten ihres Energiekonzepts angekündigt hat, dass sie die Regelungen über Sicherheitsanforderungen an die deutschen Kernkraftwerke im

Rahmen einer Zwölften Atomgesetznovelle und auf hohem Niveau fortschreiben will.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Traumtänzerei ist das!)

Wir werden uns - das wird ein anderes Gesetzespaket sein, bei dem wir mit Sicherheit eine Bundesratsbefassung haben werden - die Auswirkungen der Laufzeitverlängerungen und der Absetzbarkeit der Brennelementesteuer auf den Haushalt des Landes und übrigens auch der Kommunen ebenfalls genau ansehen. Sollten die finanziellen und sicherheitstechnischen Interessen Schleswig-Holsteins nicht gewahrt sein, wird die Landesregierung den Gesetzen nicht zustimmen. Ich bin davon überzeugt, dass die Landesregierung in der weiteren Gesetzgebung eine gemeinsam getragene und verantwortbare Position finden wird.

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen, meine Damen und Herren: Kernkraftwerke dürfen nur dann, aber auch wirklich nur dann wiederangefahren und betrieben werden, wenn sie allen sicherheitstechnischen Vorgaben entsprechen. Das ist der Grund, weshalb es beim Wiederanfahren von zwei Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein Verzögerungen gibt. Die Betreiber der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke haben die Reaktorsicherheit dieses Landes davon zu überzeugen, dass diese Sicherheit gegeben ist. Andernfalls bleiben die Reaktoren vom Netz. Daran ändert die von der Bundesregierung geplante Laufzeitverlängerung nichts. Dies ist einheitliche Auffassung dieser Landesregierung.

(Beifall des Abgeordneten Detlef Matthies- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Zu den Spekulationen über mögliche weitere negative Auswirkungen des Kernkraftkompromisses möchte ich folgende Anmerkungen machen. Motor für die Entwicklung der erneuerbaren Energien ist das EEG mit seinem Einspeisevorrang und den Vergütungssätzen. Auch daran ändert die geplante Laufzeitverlängerung nichts. Kein Windmüller in Schleswig-Holstein muss und wird seine Leistung wegen der geplanten Laufzeitverlängerung drosseln. Auch der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien wird dadurch nicht gebremst. Wir erwarten für 2020 deutlich über 9.000 MW Leistung aus erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein. Nur zum Vergleich: Die drei Kernkraftwerke hätten, wenn sie denn alle laufen würden, eine Leistung von knapp 3.700 MW, also weniger als die Hälfte.

(Beifall bei CDU und FDP)

(Minister Jost de Jager)

Meine Damen und Herren, bei allen Versuchen auch in dieser Debatte, einen Widerspruch zwischen den Laufzeiten und den erneuerbaren Energien herzustellen, sage ich sehr deutlich: Wir sind längst auf dem Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien, und, Herr Stegner, die Landesregierung muss sich wirklich nicht vorwerfen lassen, dass sie zum Beispiel die Windkraft nicht fördert.

(Beifall bei CDU und FDP)

Es ist diese Landesregierung, die die Windvorrangfläche in Schleswig-Holstein auf 1,5 % der Landesfläche erhöht.

(Beifall bei CDU und FDP - Zuruf des Abge- ordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Gegenwärtig, Herr Matthiessen, werden nur 0,75 % der Landesfläche tatsächlich genutzt. Das heißt, wir haben faktisch eine Verdoppelung der Fläche für Windkraft in Schleswig-Holstein. Das ist ein starkes Investitionsprogramm. Ich glaube nicht, dass irgendein Windenergieanlagenbetreiber jetzt sagen wird, er baue keine Windanlage, nur weil es jetzt diese Laufzeitverlängerung gibt. Insofern weben Sie an einem Mythos.

(Lebhafter Beifall bei CDU und FDP)

Sie werden erleben, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weitergeht, und zwar mit mehr Windvorrangfläche. - Herr Stegner, weil Sie so herumbrummeln - das ist offenbar eine Art nonverbaler Zwischenruf von Ihnen -: Das war in einer Regierung mit Ihnen nicht möglich. Das will ich auch einmal sagen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Als Sie Innenminister waren und als Sie Fraktionsvorsitzender einer Regierungsfraktion waren, war das nicht möglich.

(Beifall bei CDU und FDP - Zuruf des Abge- ordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

Aus diesem Grund brauchen wir uns von Ihnen nicht belehren zu lassen, was den Ausbau der erneuerbaren Energien anbelangt. Wir haben eine lupenreine Agenda, meine Damen und Herren.

Wir alle wissen - ich glaube, das ist auch gemeinsame Haltung in diesem Haus -: Das Nadelöhr sind gegenwärtig die Netze. Wir müssen etwas tun, was den Netzausbau voranbringt. Wir müssen das in Schleswig-Holstein tun, wir müssen das aber auch für die großen Übertragungsnetze tun. Aus diesem Grunde unterstützen wir selbstverständlich die Hal

tung des Ministerpräsidenten, dass ein Teil des Geldes aus diesem Förderfonds dafür aufgewendet werden muss, um dafür zu sorgen, dass wir einen solchen Netzausbau bekommen. Nur sage ich für das, was wir nicht immer nur in der Bundesrepublik zu verantworten haben, sondern auch hier in Schleswig-Holstein: Wir müssen es dann auch zulassen, dass Netze ausgebaut werden. Gegenwärtig ist es so, dass jedes Netzausbauverfahren von irgendeiner Bürgerinitiative und oftmals sogar von den Windmüllern selber beklagt wird.

(Zurufe von der SPD)

Ich bin der Auffassung, dass wir dann auch einmal konsequent sein müssen. Man kann die Leitung zwischen Breklum und Flensburg nicht nur beklagen, weil sie auf einmal eine Freileitung ist. Wichtig ist vielmehr, dass die Leitung steht.

(Beifall bei CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, aus diesem Grunde haben wir noch viel zu tun. Ich bin der Auffassung, dass wir dann, wenn Sie tatsächlich 17 Kernkraftwerke in ihrer Leistung durch erneuerbare Energien ersetzen wollen, einen Netzausbau in einer enormen Größenordnung brauchen, für den diese Zeit tatsächlich erforderlich ist.

Insofern, meine Damen und Herren, es ist noch nicht die Zeit, und es wäre aus meiner Sicht fahrlässig, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf eine Form der Energieproduktion zu verzichten. Es ist eine Brückentechnologie. Die Chinesen sagen nicht zu Unrecht, man soll eine Brücke erst abreißen, wenn man ganz genau weiß, dass man sie nicht mehr braucht. Das wissen wir noch nicht genau. Deshalb brauchen wir diese zusätzliche Zeit. Daher mit den beiden Vorbehalten, die ich genannt habe, ist es richtig, dass es diese Laufzeitverlängerung gibt.

(Beifall bei CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr, die im Rahmen von Kurzbeiträgen nach § 56 Abs. 4 möglich wären, wenn die Landesregierung ganz zum Schluss gesprochen hat. Ich sehe, das ist weiterhin nicht der Fall. Dann ist damit die Aktuelle Stunde beendet.

Begrüßen Sie jetzt mit mir auf unsere Besuchertribüne Gäste, nämlich Auszubildende des Beruflichen Bildungszentrums aus Ahrensburg sowie Mitglieder des Round Tables Großensee! - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Minister Jost de Jager)

(Beifall)

Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU und FDP haben einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt. Wir kommen deshalb zunächst zu dem von CDU und FDP vorgelegten Dringlichkeitsantrag.

Keine Unterbringung gefährlicher ehemaliger Sicherungsverwahrter durch die Freie und Hansestadt Hamburg in Schleswig-Holstein

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/855

Ich gehe davon aus, dass Sie das alle vor sich liegen haben. Ich frage: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Dringlichkeit. Ich bitte um das Handzeichen, wer die Dringlichkeit bejaht. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist somit die Dringlichkeit einstimmig, also mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln und darüber hinaus, beschlossen. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Punkt 36 B nach Tagesordnungspunkt 26 in die Tagesordnung einzureihen. Ich glaube, das ist insoweit abgestimmt. Dann können sich alle darauf einstellen.

(Unruhe)

- Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das jetzt erst einmal so vorgeschlagen. Ansonsten bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer, sich gegebenenfalls zu verständigen, wenn es dort noch eine Änderung geben soll.

Dann rufe ich jetzt in der Reihenfolge den Tagesordnungspunkt 34 auf und bitte um Aufmerksamkeit:

HSH Spitzelskandal aufklären - Schaden vom Land Schleswig-Holstein abwenden

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/822

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/847