Ein weiterer gut gemeinter aber schlecht umgesetzter Ansatz ist das Verbraucherinformationsgesetz. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen disqualifiziert das Gesetz zu Recht als eine Lachnummer. Wir unterstützen die Verankerung des
Schutzes der Verbraucher als Gesetzeszweck, wenngleich sich mir die Frage stellt, was er bisher war.
Ein grundlegendes Problem des Verbraucherinformationsgesetzes besteht derzeit in den langen Wartezeiten. Ebenso notwendig ist die Vereinfachung des Antragsverfahrens zur Beteiligung Dritter. Es leuchtet nicht ein, warum Informationen für Unternehmen ohne jegliche Beschwerde eine Veröffentlichung der entsprechenden Bewertungen nicht zugänglich gemacht werden kann. Der wohl bedeutendste Aspekt sind die enormen Gebühren. Hier ist die Regelung alles andere als transparent.
Die Praxis hat gezeigt, dass Anfragen überwiegend von Verbraucherschutzorganisationen gestellt werden. Das mag auch an den anfallenden Gebühren liegen. Der Europäische Gerichtshof hat bereits vor über zehn Jahren festgestellt, dass Gebühren nur dann angemessen sind, wenn sie den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen nicht behindern. Wenn für diese Informationen 250 € und mehr entrichtet werden sollen, dann frage ich mich: Wer kann diese Gebühren aufbringen? - Die Eltern, die in Zukunft die Schülerbeförderung selbst bezahlen und jeden Cent umdrehen müssen, um nach der Abschaffung des dritten beitragsfreien Kindergartenjahres trotzdem frühkindliche Bildung zu ermöglichen? - oder die Leistungsempfängerinnen und empfänger, denen man nach der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze gern 5 € mehr zugesteht?
Das gültige Gesetz ist nichts weiter als eine zurückgelassene Baustelle der letzten Bundesregierung. Deshalb halten wir es für dringend erforderlich, die Bauarbeiten wieder aufzunehmen und das Vorhaben in ordentlicher Form festzustellen, denn politische Bauruinen gibt es bereits genug.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ampeln, Smileys; es gibt diverse Vorschläge, über die wir in der Vergangenheit diskutiert haben, um Verbrauchern auf den ersten Blick sachdienliche Hinweise für ihre Verbrauchertätigkeit zu geben. Ich wollte zwei kurze Gedanken mit in die Ausschussberatung geben. Frau Kollegin Sassen, Sie argumentieren: Wenn einer einen Smiley hat, dann
wollen die anderen auch einen Smiley. Vielleicht reiche das Personal dann nicht, um alle zu kontrollieren. Ich frage: Was ist das für eine Argumentation? - Auf dieser Ebene können wir hier nicht ernsthaft diskutieren. Sonst fragen wir uns das nächste Mal, ob der Kleber der Smileys geeignet ist, um nachhaltig an einer Schaufensterscheibe zu pappen.
Wen trifft ein solcher Smiley? Im Optimalfall trifft ein solcher Smiley die Betriebe negativ, die schlecht arbeiten, und positiv die Verbraucher, die vor verdorbenen Mägen bewahrt werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Debatte sehr aufmerksam verfolgt. Ich finde, es gab eine ganze Menge an interessanten und beratungsfähigen Argumenten, die hier vorgetragen worden sind. Wir haben zwar beantragt, in der Sache abzustimmen, aber ich denke, dass wir davon absehen sollten. Insofern stimmen wir der Ausschussberatung zu.
Weil wir jedoch nicht sehen, dass wir in dieser Frage unendlich viel Zeit haben, bitten wir darum, dass diese Ausschussberatung möglichst zügig voran geht. Wir müssen in dieser Sache vorankommen. Das wäre unser Anliegen in dieser Frage. Wir wollen uns in dieser Frage nicht so verweigern, wie das in der Frage von Ausschussüberweisungen heute leider das eine oder andere Mal schon vorgekommen ist. Wir werden uns der Ausschussüberweisung anschließen.
Vielen Dank. Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat nun Herr Abgeordneter Dr. Christian von Boetticher von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war viereinhalb Jahre lang für das Ressort der Lebensmittelaufsicht und Kontrolle verantwortlich. Wir haben die Debatte damals schon geführt; im Übrigen mit ähnlichen Argumenten. Ich sage ganz bewusst, dass dieser Smiley eine immense Verbrauchertäuschung beinhaltet, denn der Verbraucher, der an der Tür einen Smiley sieht, glaubt, dass damit amtlich belegt sei, dass er in dem Moment, in dem er diesen Betrieb betritt, sei es ein Restaurant oder ein Lebensmittelbetrieb, keinen Gefahren für seine Gesundheit ausgesetzt ist, weil eine amtliche Prüfung erfolgte. Genau das kann aber ein Smiley nicht garantieren.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie stellen Heerscharen von Beamten ein, um in der Tat alle Lebensmittelbetriebe in Schleswig-Holstein rund um die Uhr und möglichst immer in Echtzeit zu kontrollieren. Ich möchte aber wissen, wie Sie das angesichts der Lage, in der wir sind, finanzieren wollen. Oder aber die zweite Möglichkeit gilt: Sie können nur bescheinigen, dass Sie einmal da waren. In dem Moment, in dem Sie kontrolliert haben, haben Sie nichts gefunden. Das heißt aber nicht, dass nicht am nächsten Tag in diesem Lebensmittelbetrieb irgend etwas passiert sein könnte, das am Ende und theoretisch eine Gefahr oder eine Gefährdung beinhaltet. Darum sage ich noch einmal: Wir signalisieren dem Verbraucher mit dem Smiley etwas, was der Staat am Ende mit Lebensmittelaufsicht überhaupt nicht garantieren kann. Wir setzen ein falsches Zeichen. Daher habe ich dies in der Zeit immer abgelehnt. Ich sehe nichts, was diese Situation geändert hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege von Boetticher, wenn Sie auf der Stelle treten und auf der Stelle stehen bleiben, dann ist das Ihr Problem. Die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland ist weiter.
Die Verbraucherschutzminister haben sich getroffen und ernsthaft über dieses System gesprochen, weil sie es möglicherweise bundesweit einführen wollen oder zumindest Teile des Systems einführen wollen, damit der Verbraucher besser sehen kann, was die Lebensmittelüberwachung an Erkenntnissen zutage gefördert hat. Es geht nicht darum, andere Leute an den Pranger zu stellen. Ich habe es vorhin deutlich gemacht und mich auch an dem orientiert, was auf Bundesebene diskutiert wird. Es geht nicht um den Negativsmiley, den wir aus Dänemark kennen. Ich persönlich halte ihn immer noch für sinnvoll. Ich finde, die Leute müssen vor irgendwelchen ekligen Sachen gewarnt werden. Insofern habe ich damit keine Schmerzen.
Ich weiß aber auch, dass ich in dieser Republik bin. In dieser Republik wird über den fröhlichen Smiley diskutiert. Das heißt, dass alle, die mit gutem Ergebnis geprüft worden sind, nach außen auch darstellen können sollen: Seht her, bei uns war während der letzten Prüfung alles sauber. Hier habt ihr die Gewissheit, dass nichts passiert.
Es ist nun einmal unser Rechtssystem beziehungsweise die Rechtslage, die wir haben, dass nichts Negatives nach außen gehen darf. Daher gibt es das Problem, das vorhin genannt wurde, nämlich dass diejenigen, die zum Beispiel schlechtes Spielzeug herstellen, nach derzeitiger Rechtslage nicht in der Öffentlichkeit genannt werden können. Es kann nicht gesagt werden, wer das ist. Wir können aber sagen, wer gut ist.
Ich finde, es ist in Ordnung, wenn wir den Leuten sagen, wer gut ist. Dann besteht zumindest diese Gewissheit. Der Verbraucher hat dann endlich einmal die Chance, sich zumindest im Groben darüber zu informieren, welcher Betrieb gut ist. Ich glaube deshalb, es macht Sinn, im Ausschuss ernsthaft über diese Sache zu beraten. Wir können dem Berichtswunsch heute gern zustimmen. Berichte sind nie schädlich. Ich finde aber, es wäre fair, wenn wir unsere Anträge an den Ausschuss überweisen und ernsthaft darüber beraten. Wir sollten in unserem Land zumindest das tun, was man auf Bundesebene - auf Ebene der Verbraucherschutzminister - tut, nämlich ernsthaft darüber zu beraten, wie man Verbraucher besser informieren kann.
Vielen Dank. - Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Juliane Rumpf, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landesregierung ist es wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wichtige und notwendige Informationen erhalten. Hierfür ist ein Informationsanspruch gegenüber Behörden unabdingbar. Die von der Bundesregierung vorgelegten Ergebnisse zur Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes im Mai dieses Jahres zeigen, dass das Gesetz an der einen oder anderen Stelle einer Überarbeitung bedarf. Die Gelegenheit, zu den Ergebnissen der Evaluation Stellung zu nehmen, haben zwischenzeitlich viele verschiedene Verbände und auch Verbraucherschutzorganisationen genutzt. Auch die Bundesländer haben sich auf eine weitgehend einheitliche Position verständigt. Die Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet. Gegen Ende des Jahres erwarten wir einen Änderungsvorschlag der Bundesregierung. Herr Beran, ich halte es daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll, über den Bundesrat dem ohnehin anvisierten Verfahren vorzugreifen.
Die Erfahrungen mit dem VIG in Schleswig-Holstein sind - nach den Erfahrungen der anderen Kollegen aus den Ländern - ähnlich denen in anderen Bundesländern. Ich gebe hierzu sehr gern einen Bericht ab. Allerdings warne ich schon jetzt vor zu hohen Erwartungen, denn in unserem Minsterium und im Landeslabor sind innerhalb von zwei Jahren lediglich sechs Auskunftsverlangen gestellt worden.
Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen und jetzt schon auf einige Punkte eingehen. Den Sinn Ihrer Forderung, Herr Beran, einen ausdrücklichen Gesetzeszweck im VIG zu verankern, kann ich nicht nachvollziehen. Die Schwierigkeiten des VIG resultieren meines Erachtens nicht daraus, dass der Gesetzeszweck nicht eindeutig wäre.
Aus meiner Sicht sollte auch der Anwendungsbereich des VIG zurzeit nicht auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet werden. In Schleswig-Holstein ist der Informationszugang zu anderen als den im VIG geregelten Bereichen durch das Umweltinformationsgesetz und das Informati
onsfreiheitsgesetz sichergestellt, und zwar in einem einfacheren - wie ich meine - und damit verbraucherfreundlicheren Verfahren. Beide Gesetze, die wir zusammenführen wollen, sind als Landesrecht ergangen. Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des VIG würde nicht nur zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führen, sondern wäre darüber hinaus auch verfassungsrechtlich problematisch, da dem Bund - anders als im Bereich des VIG - hier keine Gesetzgebungskompetenz zusteht.
Hinzu kommt, dass in vielen Bereichen Informationsansprüche durch andere Informations- und Kennzeichnungspflichten ausreichend geregelt sind.
Der aktiven, also unaufgeforderten Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen durch die Behörden kann ich nicht meine uneingeschränkte Zustimmung geben. Das müsste sicherlich noch einmal mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen diskutiert werden.
Mit der von SPD und SSW geforderten Einführung des Smiley-Systems haben wir nach wie vor Schwierigkeiten. Herr von Boetticher hat es geschildert: Was nützt es, wenn Sie in einem Lokal sitzen, von dem man weiß, dass dieses bei einer Kontrolle von vor zwei Jahren ohne Beanstandung war - gar nichts. Denn wir wissen nicht, ob heute noch derselbe Koch oder dieselbe Betriebsleiterin tätig ist und erst recht nicht, wie es in der Küche derzeit aussieht.
Hier kann das Smiley-System die Verbraucherinnen und Verbraucher in falscher Sicherheit wiegen oder auch bevormunden.
Trotzdem wollen auch wir, dass es künftig mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung gibt, und deshalb haben wir uns bei der Verbraucherschutzministerkonferenz auch einstimmig dafür ausgesprochen, dass ein bundesweit verbindliches Modell zur Transparentmachung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen mit einheitlichen Bewertungsmaßstäben sinnvoll wäre. Ein entsprechendes Konzept wird jetzt aktuell von den Bundesländern erarbeitet. Für mich wesentlich waren dabei die Ergebnisse der Pilotvorhaben aus den anderen Ländern.
einbeziehen? Wie sollen die Ergebnisse sichtbar gemacht werden? Ob dabei am Ende ein Smiley herauskommt, ist nicht sicher. Weiter war für mich wichtig: Welche Kosten werden entstehen? In diesem Zusammenhang werden wir sicherlich auch wieder eine bundeseinheitliche Gebührenregelung diskutieren, Herr Harms. Und wir wollen außerdem die Verbraucher- und die Wirtschaftsverbände in die Konzepterarbeitung mit einbeziehen, sodass wir die Kompetenzen dort auch nutzen.
Abschließend möchte ich noch einmal einen Punkt des SPD-Antrages ansprechen, nämlich die Forderung, dass eine Anhörung der betroffenen Unternehmen künftig nicht mehr der Regelfall sein, sondern im Ermessen der Behörde stehen sollte. Damit würden rechtsstaatliche Grundsätze aufs Spiel gesetzt. Dieses ist mit der Landesregierung nicht zu machen.