Protokoll der Sitzung vom 06.10.2010

(Beifall bei SPD und SSW)

Hierfür haben wir das Verbraucherinformationsgesetz. Um gegenüber Behörden diesen Informationsanspruch geltend machen zu können, ist das Verbraucherinformationsgesetz von großer Bedeutung. Nachhaltig und zukunftsorientiert sollte es sein.

Die Anträge von SPD, von SSW sowie von CDU und FDP machen allerdings deutlich, dass wir uns dem Problem auf unterschiedliche Weise zuwenden. Wir halten es für unbedingt erforderlich, dass wir, bevor wir uninformiert eine Bundesratsinitiative starten, zunächst die Landesregierung bitten, uns über ihre Bewertung des Gesetzes beziehungsweise ihre Erfahrungen zu berichten. Aussagen zu Defiziten sowie eine konkrete Stellungnahme zu den in unserem Antrag formulierten Fragen als Grundlage für die weitere Diskussion zu nehmen, halten wir für den ausgewogeneren Weg.

(Beifall bei FDP und CDU)

Die Zusammenführung von Verbraucherinformationsgesetz und Umweltinformationsgesetz, die gesetzliche Verankerung des Verbraucherschutzes und das dänische Kennzeichensystem für eine amtliche Lebensmittelkontrolle können gute Ansätze sein, die in die Verbraucherschutzpolitik integriert werden könnten, wenn die Erfahrungen in Schleswig-Holstein das erforderlich machen. Unser Antrag mit der Bitte eines Berichts der Landesregierung widmet sich diesen Punkten.

Da bereits eine Überprüfung des Verbraucherinformationsgesetzes durch die Bundesregierung stattgefunden hat, verschiedene Verbände und Verbraucherschutzorganisationen Stellung bezogen haben und man länderübergreifend der Meinung ist, dass durchaus eine Überarbeitung an verschiedenen Stellen erforderlich ist, hat die Bundesregierung angekündigt, Ende des Jahres, nach Auswertung der Stellungnahmen, einen Änderungsvorschlag vor

zulegen. Ohne die Situation in Schleswig-Holstein zu kennen, jetzt eine Bundesratsinitiative zu starten, wäre aus unserer Sicht kontraproduktiv.

Wir wollen etwas ändern, wenn es nicht funktioniert. Wir wollen nichts ändern, wenn es sich bereits bewährt hat. Darum ist es wichtig, den Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise den Bericht der Landesregierung abzuwarten.

(Beifall bei FDP und CDU)

Meine Damen und Herren, nun zu Ihrem Vorschlag, das Verbraucherinformationsgesetz und Umweltinformationsgesetz zusammenzulegen. Wir halten es für durchaus richtig, diesen Schritt in Erwägung zu ziehen. Schon in unserem Koalitionsvertrag sprechen wir uns für die Zusammenlegung des Umweltinformationsgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes aus. Wir werden dies auch noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Dies wird eines unserer Beiträge zur Entbürokratisierung im Bereich des Verbraucherschutzes sein.

(Beifall bei FDP und CDU - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Sehr gut! - Zuruf des Abgeord- neten Lars Harms [SSW])

Sollte auf Bundesebene die Zusammenlegung, die Frau Aigner vorlegen wird, hervorgehen, werden wir dies begrüßen. Wir sollten aber erst einmal die gerade angekündigten Vorschläge abwarten.

Auch beim Thema Smiley-System sind die Bundesregierung und die Minister der Länder schon einen Schritt weiter als die SPD und der SSW. Auf Bundesebene hat man sich bereits am 17. September 2010 in Potsdam grundsätzlich darauf geeinigt, ein gemeinsames System einzuführen. Ziel ist es, Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen bundesweit nach einheitlichen Bewertungsmaßstäben für Restaurantgäste transparent zu machen.

Ob hier nun das Smiley-System zum Tragen kommt oder ein anderes, bedarf einer sorgfältigen und ergebnisoffenen Prüfung. Es ist nicht der richtige Weg, sich in der Diskussion von Beginn an auf ein System festzulegen.

Das eingeführte System muss sowohl für den Verbraucher informativ als auch für die Restaurantbesitzer umsetzbar sein. In keinem Fall darf es zu einer Diskriminierung führen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Die Diskussion steht gerade erst am Anfang. Nicht Eile, sondern Sorgfalt ist geboten. Schleswig-Holstein sollte sich nicht von Anfang an erforderlichen Erkenntnissen verschließen. Deshalb lassen Sie uns

(Ursula Sassen)

erst einmal den Bericht der Landesregierung und die Vorschläge, die in den nächsten Monaten auf Bundesebene gemacht werden, abwarten. Dann werden wir darüber reden, wie sich Schleswig-Holstein in dieser Debatte positioniert. Ich bitte Sie, unserem Berichtsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Voß das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum SSW-Antrag: Mit dem Smiley sind gute Erfahrungen gemacht worden, nicht nur in Dänemark seit 2002, sondern in ersten Ansätzen auch bereits in Deutschland. Nach erfolgreichen Versuchen in Pankow ist in der letzten Woche entschieden worden, ihn auf ganz Berlin auszudehnen. Wir sollten aber auch offen sagen, dass der Smiley in der Einführungsphase einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten wird, insbesondere auch, um den Bedenken von Frau Sassen gerecht zu werden. Dann kann er aber auch ein die Verwaltung entlastender Baustein einer modernen Verbraucherpolitik werden.

Daher habe ich auch den Beschluss der Verbraucherministerkonferenz von vor knapp drei Wochen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen in der Sache begrüßt. Ich möchte aber auch deutlich machen, dass der vorliegende Antrag zu kurz greift und wie auch der im Juli debattierte Antrag zur Einführung von kostendeckenden Gebühren noch einmal intensiv weiterdiskutiert werden muss. Das Problem muss umfassender angegangen werden. Dazu gehört die Finanzierung der Verbraucherarbeit. Sie gehört über die Anregungen, die auf der Verbraucherschutzkonferenz hinaus gemacht wurden - das waren die Kartellstrafen, die dafür mit eingesammelt werden -, auf ein breites finanzielles Fundament gestellt und muss ausgebaut werden. Wir müssen offensiv daran arbeiten, dass wir neue Geldquellen bekommen und auch verursacherorientierte Geldquellen haben.

Die intensiv geführten Gespräche der letzten Woche und auch die Ausschussanhörung haben uns in dieser Positionierung bestätigt.

In den letzten Jahren sind die Anforderungen an das System der Lebensmittelüberwachung und auch der Produktüberwachung gestiegen. Ursache sind

sicherlich die EU-Vorgaben, sie sind aber aus Verbraucherschutzsicht sinnvoll und geben bei uns und in vielen anderen europäischen Ländern positive Impulse. Ein Teil des Problems stellen die sich radikal geänderten Strukturen in den letzten Jahrzehnten dar. Im Lebensmittelbereich geht der Trend zum Beispiel hin zu immer mehr industriell erzeugten Billigwaren - ich will ja nicht Ramschwaren sagen. Regional hergestellte Lebensmittel, handwerkliche Verarbeitung finden in Supermärkten überhaupt nicht mehr statt. Die Grundstrukturen und das Dumping im Lebensmittelbereich sind die Hauptursachen für viele Lebensmittelskandale der letzten Jahre.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn zum Beispiel ein Kilogramm Masthähnchen meistens unter 1 € kostet - ich habe noch einmal in den Statistiken der letzten Jahre nachgeguckt - und der Arbeiter in den Schlachthöfen unter 2,50 € pro Stunde verdient, dann sind Skandale vorprogrammiert. Das ist systembedingt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich nenne als Beispiele die weiteren Produktbereiche. Für viele ist Verbraucherschutz ja nur Fleischproben ziehen. Transparenz ist sicherlich ein Schlüsselbegriff beim Verbraucherschutz. Ein reformiertes Verbraucherinformationsgesetz würde auch umfangreichere Anwendungen auf sonstige Produktbereiche wie Internet oder Finanzdienstleistungen finden. Bei den Finanzdienstleistungen hat man ja manchmal den Eindruck, dass mangelnde Informationen und Beratung Grundlage der Verträge sind, die dort abgeschlossen werden.

Wir wollen, dass es durch eine Gesetzesnovelle eine aktive Auskunftspflicht der Behörden gibt. Ich nenne hier ein Beispiel unserer Arbeit aus dem Landtag. Wir haben mit unserer Kleinen Anfrage zu Sicherheitsstandards bei Kinderspielzeug, Drucksache 17/376, von der Landesregierung erfahren, dass von 360 Proben in Schleswig-Holstein bei Spielwaren und Scherzartikeln 87 beanstandet wurden, 61 davon - und das ist besonders bedenklich - wegen gesundheitsgefährdender Stoffe wie Weichmacher und Benzole. Wir wissen, wo diese Spielzeuge oft herkommen, wie sie international gehandelt werden. Wir wissen auch, dass unterschiedliche Gesetze, wie das Chemikalienrecht und die Spielzeugrichtlinie, hierbei mitwirken.

Ein novelliertes Verbraucherinformationsgesetz hätte dazu geführt, dass diese Daten von der Landesregierung offensiv hätten bekannt gegeben wer

(Carsten-Peter Brodersen)

den müssen, nicht aufgrund einer zufälligen Anfrage unserer Fraktion.

Noch entscheidender ist, dass Hersteller und Händler im Moment nicht genannt werden dürfen. Sie sind der Landesregierung und den Behörden bekannt, müssen aber aus datenschutzrechtlichen Gründen geheim gehalten werden. Das ist ein unmöglicher Zustand. Von daher brauchen wir eine zügige Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes.

(Beifall des Abgeordneten Heinz-Werner Je- zewski [DIE LINKE])

Das vom damaligen Verbraucherschutzminister Seehofer als Meilenstein in der Geschichte des Verbraucherschutzes gefeiertes Gesetz muss also dringend weiterentwickelt werden. Es ist in vielen Punkten nur halbherzig. Der Schutz von Unternehmen wird oft höher gewichtet als das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Informationen. Es ist im Anwendungsalltag - die Behörden wissen es - oft ein zahnloser Tiger. Zugleich haben aber auch viele mittelständische Unternehmen die Anforderung an ein novelliertes Gesetz, damit ein echter Qualitätswettbewerb stattfinden kann. Das ist gut für viele mittelständische Unternehmen.

Das Verbraucherinformationsgesetz, Umweltinformationsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz zusammenzufügen halten wir in weiten Verwaltungsbereichen für sinnvoll und wichtig, aber wir werden sehr genau gucken müssen, wie weit durch so eine Zusammenführung nicht wieder Verbraucherrechte zurückgeschraubt werden. Dieses Risiko besteht in verschiedenen Bereichen. Wir können auch den Antrag von CDU und FDP als Zusatzantrag mittragen, wenn er denn nicht zu einer Verschleppung der Novellierung führt. Ich beantrage - wie heute auch schon von den anderen Fraktionen erfolgt - eine Überweisung aller drei Anträge an den Ausschuss.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich der Frau Abgeordneten Jansen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen und sozialen Risiken, vor rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen muss Vorrang vor wirtschaftlichen Gewinninteressen haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Leider gibt es Betriebe und Unternehmen, die eine andere Meinung vertreten und eine Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher leichtfertig in Kauf nehmen, um einen wirtschaftlichen Vorteil daraus zu erlangen. Vielmehr geht es um eine daraus resultierende Folge für die Betroffenen. Damit sich die Betroffenen gegen die alltäglichen Verletzungen der Verbraucherrechte wehren können beziehungsweise durch präventive Maßnahmen eine Gefährdung reduziert werden kann, müssen die rechtlichen Grundlagen dringend überarbeitet werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Einen guten Ansatz bietet das in Dänemark bereits etablierte Smiley-System, das im Antrag des SSW behandelt wird. Wir unterstützen dies.

(Beifall bei des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Wir haben in der Lübecker Bürgerschaft schon vor langer Zeit für dieses Smiley-System gestimmt. In Lübeck versuchen wir, dieses System auf eigene Kosten umzusetzen.

(Beifall beim SSW)

Es bietet vor allem Transparenz durch eine leicht verständliche Kennzeichnung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten ohne großen Aufwand in einer übersichtlichen Weise wichtige Informationen, die Differenzierungen im Kaufverhalten und autonome Entscheidungen ermöglichen. Das System ist in unseren Augen durchaus unterstützungswert. Eine zu klärende Frage ist jedoch die Frage der Kostenübernahme. Die LINKE bleibt bei ihrer Forderung: Gut geführte Betriebe und Unternehmen dürfen nicht durch die durch Kontrollen entstandenen Kosten belastet werden. Letztlich führt dies wieder zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Verbraucher durch zum Beispiel Preiserhöhungen.

Schlecht geführte Betriebe müssen hingegen angehalten werden, die festgestellten Mängel umgehend zu beheben. Es ist Aufgabe des Landes und des Bundes, durch entsprechende Gesetzgebungen eine Basis zum Schutz der Verbraucher zu schaffen.

(Beifall bei der LINKEN)