Carsten-Peter Brodersen
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorschläge der EU-Kommission im Zuge der EUFischereireform 2013 sind für eine nachhaltige Fischereiwirtschaft auch in Schleswig-Holstein sehr zu begrüßen. Das Nachhaltigkeitsziel hat für Deutschland bei der geplanten Neuausrichtung der gemeinsamen Fischereipolitik oberste Priorität. Dies ist der Kernpunkt der deutschen Position zum EU-Grünbuch aus dem Jahr 2009. Hinzu kommen Aspekte der Weiterentwicklung des Prinzips des maximalen Dauerertrags sowie Markttransparenz und einige weitere Punkte.
In der Folge gibt es seit 2011 den Beschluss des Bundesrats mit der Drucksache 410/11, der sich allumfassend mit der Umsetzung der Reform der gemeinsamen Fischereipolitik befasst. Der Bundesrat begrüßt darin ausdrücklich den Legislativvorschlag der Europäischen Kommission und stellt klar, dass das Prinzip der relativen Stabilität, nationale Quoten und Fischereiabkommen mit Drittländern auch in Zukunft die Eckpfeiler der gemeinsamen Fischereipolitik bilden werden.
Die Beschlussempfehlung des Agrar- und Umweltausschusses ändert und ergänzt den Antrag der Grünen hinsichtlich der Praktikabilität in der Praxis und stellt den Sinn in den Vordergrund. Es macht nämlich wenig Sinn, in diesem Antrag Aspekte zu thematisieren, die in dem geforderten Maße schon längst Konsens zwischen Bund und Ländern sind.
Wir orientieren uns lieber an der Praxis und an der Realität, meine Damen und Herren.
Bei der Unterstützung der Bemühungen der EU um die Herbeiführung eines Paradigmenwechselns in der Fischereipolitik sind wir bei Ihnen. Die Fischereireform 2013 bietet Chancen, die wir gerade im Sinne der schleswig-holsteinischen Fischereiwirtschaft nutzen müssen. Besonders der Erhalt der handwerklichen Küstenfischerei liegt der FDP am Herzen. Hierfür gilt es die Reform zu nutzen.
Der Agrar- und Umweltausschuss hat mit großer Mehrheit in der Beschlussempfehlung bewusst die Bereiche aufgegriffen, die in dem Antrag der Grünen nicht sinnvoll sind, und er hat diese ergänzt oder gestrichen. Da ist zunächst die Streichung der Festlegung von Gesamtfangmengen für alle kommerziell genutzten Arten. Dieser Punkt macht keinen Sinn, da bislang im Bereich einiger kommerziell genutzter Arten, wie zum Beispiel Krabben, keine wissenschaftliche Bestandsprognose möglich ist und aktuell keine Anzeichen für eine Überfischung gesehen werden. Hier müssen wir die Verhältnismäßigkeit wahren und Kosten und Nutzen sinnvoll abwägen. Genau das findet sich in der Beschlussempfehlung wieder.
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, aber auch unter Berufung auf wissenschaftliche Quellen ergänzen wir im Bereich der Einschränkung der Fischerei in Meeresschutzgebieten ausdrücklich die Worte „Einschränkung, wenn nachgewiesen wird, dass Fischerei negativen Einfluss hat“. Solange wir nicht die Beeinträchtigung nachgewiesen haben, ist uns ein gewisses Maß an Freiheit für unsere heimische Fischereiwirtschaft wichtig, wenn wir es denn mit dem Schutz unserer handwerklichen Küstenfischerei ernst meinen.
In der Einführung eines EU-einheitlichen Kontrollsystems zur Größe der Fangschiffe greift die Beschlussempfehlung bewusst die jahrelange Forderung von Bund und Ländern nach einer einheitlichen Regelung auf. Hier also auch unsererseits der Appell an die Bundesregierung, sich vehement für eine verbindliche Regelung einzusetzen, die für alle Mitgliedstaaten im gleichen Maße gilt.
Zum Schluss, meine Damen und Herren: Die Gewährung von Modernisierungsinvestitionen ohne Kapazitätserhöhung in dem Bereich der Subventionen für den Fischereisektor ist im Bereich der Schiffsicherheit und der Energieeffizienz gerade aus ökologischer Verantwortung eine wichtige Ergänzung für uns.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Agrar- und Umweltausschusses zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße es sehr, dass uns das Ministerium den im Januar erbetenen ausführlichen Bericht vorgelegt hat und bedanke mich dafür im Namen der FDP-Fraktion ganz herzlich.
Es ist uns ein großes Anliegen, in dieser Debatte eine sachliche Betrachtung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein vorzunehmen. Bevor ich näher auf den uns vorliegenden Bericht eingehe, will ich mich zwei Punkten in den Anträgen der LINKEN, Drucksache 17/2153, und der Grünen, Drucksache 17/1939, zuwenden. Hier wird nämlich sehr deutlich, welches Bild Sie von der Landwirtschaft in unserem Bundesland haben. Dieses Bild gilt es, den Bürgerinnen und Bürgern, allen voran den Landwirten, zu verdeutlichen.
Der Antrag in Drucksache 17/1939 enthält schon in der Überschrift das Wort „Tierfabriken“. Wie auch Sie schon in der Einleitung des Berichts des LMUR lesen können, ist dieser Begriff in keiner Weise wissenschaftlich beschrieben, noch ist es eine angemessene Beschreibung der Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein. Aber diese Art der Dämonisierung der Landwirtschaft sind wir ja durchaus schon gewohnt. Diese Ihre Geisteshaltung sollte jeder Landwirt kennen, wenn er am 6. Mai in der Wahlkabine steht.
- Ja, das ist so.
Meine Damen und Herren, der Antrag der LINKEN fordert, dass Landwirten in Zukunft in der Ausbildung möglichst tiergerechte Tierhaltungsmethoden vermittelt werden. In dieser Forderung steckt der Vorwurf, dass sich Landwirte bisher nicht um tiergerechte Haltung bemühen. Das zeigt uns mal wieder, mit welchem Sachverstand Sie in diesem Haus Anträge vorlegen.
Landwirt wird man aus Überzeugung. Das Tier und seine Gesundheit nehmen in der Ausbildung, aber auch im Arbeitsalltag seit jeher eine zentrale Rolle ein. Wer diese Tatsache verkennt, diskreditiert sich durch absolute Unkenntnis, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Ja, bitte.
Nein; darüber müssen wir natürlich reden. Das sind Dinge, die angepasst werden müssen. Aber das hat nichts damit zu tun,
- Entschuldigung, ich bin noch nicht fertig mit meiner Antwort -, dass Sie den Landwirten unterstellen, dass sie nicht fachgerecht mit Tieren umgehen.
- Wie man fachgerecht mit Tieren umgeht, lernen sie in ihrer Ausbildung, das ist richtig.
Nun komme ich zum Bericht des Ministeriums. Die Landwirtschaft erzielte in Schleswig-Holstein im Jahr 2010 einen Produktionswert in Höhe von 3,2 Milliarden € und lag damit doppelt so hoch wie
vergleichsweise zum Beispiel der Schiffbau. Die tierische Erzeugung mache 1,5 Milliarden € aus. Hieran hat die Rinder-, Kälber- und Milchproduktion einen Anteil von über 70 %. Dies macht schon deutlich, in welchem Bereich die schleswig-holsteinische Nutztierhaltung ihren Schwerpunkt hat.
Die per Definition festgelegte Intensivtierhaltung betrifft in unserem Bundesland circa 214.000 wirtschaftlich tätige Betriebe. Wenn wir uns diese Zahl ansehen und sie dann auf die Auslöser der Diskussion, nämlich die intensive Nutztierhaltung und den Antibiotikaeinsatz in der Geflügelzucht, übertragen, wird deutlich, dass wir dieses Problem in Schleswig-Holstein nicht in diesem Maße vorfinden, wie es die Opposition immer wieder als Schreckensszenario darstellt.
Ich will damit diese Diskussion nicht verharmlosen oder für nichtig erklären. Jedoch zeigt die Betriebsstruktur, dass man Probleme beispielsweise in Nordrhein-Westfalen nicht in Gänze auf SchleswigHolstein übertragen kann.
Meine Damen und Herren, die Abschaffung der Privilegierung im Baurecht gerade für gewerbliche Stallanlagen müssen wir natürlich intensiv diskutieren. Vor- und Nachteile sind abzuwägen. Aber wir müssen darauf achten, dass unseren Landwirten auch weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, eine wettbewerbsfähige Entwicklung zu vollziehen.
Schon heute ist es bei den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich, beliebig große Stallanlagen aus dem Boden zu stampfen. Schon die Düngeverordnung regelt explizit, dass Stallungen nur in dem Maße gebaut oder erweitert werden können, wie auch Ausbringungsfläche für die anfallenden Güllemengen nachgewiesen werden kann.
In der teilweise polemisch geführten Diskussion um die Tiergesundheit muss man ganz klar feststellen, dass Tiergesundheit nicht ein Thema von groß oder klein ist, sondern in erster Linie eine Frage des Managements. Das geht allein schon aus der Tierhaltungsverordnung hervor. Das gilt sowohl für 50 Tiere als auch für 1.000 Tiere, welcher Tierart auch immer.
Die Landwirtschaft hat in Schleswig-Holstein einen großen Stellenwert für die Wirtschaft, aber auch für die gesamte Gesellschaft. Das sollte bei aller Ideologie niemals vergessen werden. Ich danke dem Ministerium für den ausführlichen Bericht und Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, zunächst auch unsererseits herzlichen Dank für Ihren Bericht. Ausgleichsflächen, Infrastrukturprojekte und Umweltpolitik hängen seit jeher eng miteinander zusammen. Für Bauprojekte sämtlicher Art regelt das Baugesetzbuch das Vorhalten von Ausgleichsflächen, um unter anderem dem Naturschutz Rechnung zu tragen. Bundesund Landesnaturschutzgesetz kommen sowohl den umweltpolitischen Anforderungen als auch dem Willen der Bevölkerung, der Anwohner nach. Die Landesbauordnung regelt im zweiten Teil die
genauen Bebauungsrichtlinien und definiert auszuweisende Ausgleichsflächen im Detail.
Auch für die Genehmigung von Windkraftanlagen müssen Ausgleichsflächen in einem vernünftigen Maße vorgehalten werden. Das steht außer Frage. Im Zuge der Energiewende müssen wir natürlich Landschaftsbilder und Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner wahren. Wenn wir aber in diesem Haus für eine konsequente Energiewende eintreten, also die Windenergiefläche ausweiten und das Stromnetz entsprechend ausbauen wollen, müssen wir jetzt auch über die Form und die Verhältnismäßigkeit der Ausgleichsregelung reden.
Die aktuelle Debatte über die Ausgleichsregelung und gerade die Stellungnahme von Ihnen, Frau Fritzen, zeigen, wie weit die Grünen von der Realisierung der Energiewende entfernt sind.
- Herr Dr. Stegner, ich weiß ja, dass Sie die Grünen sehr umwerben. Aber führt das dazu, dass Sie jetzt das Sprachrohr der Grünen sind?
Meine Damen und Herren, der Landesentwicklungsplan sieht vor, die Windeignungsflächen in Schleswig-Holstein auf 1,5 % der Landesfläche zu erhöhen. Damit einhergehend ist der Ausbau der Netzinfrastruktur mit 900 km zu beziffern. Schleswig-Holstein soll das Energieland Deutschlands werden. die jetzige Ausgleichsregelung führt aber dazu, dass viele Windparks unwirtschaftlich werden, weil Millionenbeträge für den Ausgleich aufgewandt werden müssen. Hier müssen wir Alternativen zur bisher praktizierten Regelung finden.
Es ist wichtig und richtig, dass das Bundesnaturschutzgesetz und das Landesnaturschutzgesetz, flankiert durch die Arbeitsgruppe der Umweltministerkonferenz, sich jetzt der Eingriffsbewältigung auch beim Netzausbau widmen und den Naturschutz nicht außer Acht lassen.
Wenn man aber in Zeiten der Nahrungsmittelknappheit in großen Teilen der Erde eine Ausgleichsflächenregelung fokussiert, die, auf Schleswig-Holstein umgerechnet, den Verlust von 10.000 ha bester Anbaufläche bedeutet, dann läuft hier etwas mächtig verkehrt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Meine Damen und Herren, Energiewende ja, aber behindern, wo es nur geht; Netzausbau ja, aber vor jedem Strommast protestieren; Biogasanlagen ja,
aber den Bauern Maisanbau verbieten, weil dieser nicht in das hübsche Bild des Landes passt; Welthungerhilfe fördern, im eigenen Land aber lieber Ackerland in einem übertriebenen Maße aus der landwirtschaftlichen Produktion herausnehmen das ist egoistische Politik, das ist Politik durch die grüne Brille.
- Verehrte Frau Fritzen, bei Ihrer Verhinderungspolitik muss man fragen, ob Sie die Energiewende um der Energiewende wegen propagieren oder um eine massenhafte Vernössung von Nutzflächen zu erreichen. Wie eine effiziente Nutzung der Flächen unseres Landes betrieben werden kann, zeigt uns ja das grüne BIP: Überflutete Fläche ist produktiver als wirtschaftlich genutzte Agrarfläche. Zu Ende gedacht heißt das: Nieder mit den Deichen, und Schleswig-Holstein steigert seine Produktivität ins Unermessliche. Wer so über unsere Landesfläche denkt, der sollte sich zu einer solch sensiblen Thematik wie der Begrenzung der Herausnahme von Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion lieber nicht äußern und erst recht nicht in Verantwortung kommen.
Meine Damen und Herren, eine mögliche Alternative zur Ausweisung von Ausgleichsflächen besteht in der Nutzung von Ökokonten. Ökokonten sind bei der Beantragung des Vorhabens schon existent und werden vom Flächeneigentümer selbst ausgewiesen. Dieses konfliktfreie Anbieten von Kompensationsflächen, das an gesetzliche Vorgaben gebunden ist, stellt für uns eine liberale Lösung dar. Ebenso gilt es, die Möglichkeit von Ersatzzahlungen im Einklang mit dem Naturschutz weiterhin zu verfolgen.
In Anbetracht der Tatsache, dass aktuell nicht prognostizierbar ist, welchen genauen Flächenbedarf neue Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein hervorrufen werden, gilt es, alternative Lösungen zur Ausgleichsflächenregelung, wie sie bisher angewandt wird, zu verfolgen. Wir wollen gemeinsam mit den verantwortlichen Ministerien zügig für alle Betroffenen vertretbare Lösungen auf den Weg bringen. Wir werden handeln und nicht nur reden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt zum AntibiotikaEinsatz in der Tierhaltung reden wir heute über ein Thema, das in den letzten Jahren in der Agrar- und Verbraucherpolitik immer wieder diskutiert wurde. Zu oft waren leider negative Schlagzeilen der Anlass.
Der Einsatz von Antibiotika in der Lebensmittelproduktion sollte stets mit Sorgfalt und Verantwortung stattfinden. Ich gehe davon aus, dass in diesem Punkt fraktionsübergreifende Einigkeit herrscht.
Die FDP ist davon überzeugt, dass in SchleswigHolstein die Landwirtschaft verantwortungsvoll mit dem Einsatz von Antibiotika umgeht. Bevor nicht eine belastbare Datenerhebung in Schleswig-Holstein stattgefunden hat,
wird es mit uns keine pauschale Vorverurteilung der Landwirtschaft geben.
Auch wenn es schwarze Schafe in diesem Bereich geben sollte, ist davon auszugehen, dass der Großteil der Landwirte ordnungsgemäß arbeitet. Per se zu sagen, nur weil ein Betrieb groß sei, arbeite er auch nicht verantwortungsvoll, ist uns zu einfach. Groß sei schlecht, klein sei gut - wie die Betriebe ihr notwendiges Einkommen erwirtschaften, scheint Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, egal zu sein.
Schon jetzt besteht für jeden Betrieb die Dokumentationspflicht bei jeglichem Antibiotika-Einsatz. Sollte es im Rahmen der derzeitigen Betriebskontrollen zu Unstimmigkeiten kommen, führt das schon heute zu erheblichen Prämienkürzungen. Schon aus rein wirtschaftlichen Gründen wird ein korrekt wirtschaftender Landwirt hier verantwortungsvoll handeln. Es ist nicht die Frage von groß oder klein, sondern eine klare Frage des Managements. Wie wir alle wissen, ist gesetzlich bis ins Detail geregelt, wie viel Platz einem Schwein, einem Huhn oder einer Pute zur Verfügung stehen muss, egal ob tausend oder zehntausend Tiere. Die Betriebsgröße kann in der Antibiotikadebatte also lediglich eine untergeordnete Rolle spielen. Die Größe als Begründung anzuführen, ist wenig zielführend. Wir brauchen ein verbessertes Hygienemanagement und ein besseres Futtermittelmanagement.
In der Schweinehaltung gibt es Betriebe, die das in sogenannten geschlossenen Systemen vormachen, das heißt: Selber produzieren, selber mästen, eigenes Futter einsetzen. Kein externes Tier kommt in den Betrieb. In der Seuchenprophylaxe und im Bereich des Hygienestandards sind das enorme Vorteile. Das ist moderne Ursachenbekämpfung in den Händen des Betriebsmanagements.
Wir müssen aber trotzdem leider immer wieder feststellen, dass erhebliche Probleme durch übermäßigen Einsatz von Antibiotika entstehen. An erster Stelle ist hier die Resistenz von Keimen zu nennen. Hier gibt es das Beispiel aus NordrheinWestfalen, wo MRSA-Keime nachgewiesen wurden. Es muss aber auch die andere Seite der Medaille betrachtet werden. Nachgewiesen ist, dass sich auch MRSA-Keime bilden, weil in der Humanmedizin nicht sorgfältig mit Antibiotika umgegangen wurde beziehungsweise wird. Hier ist die Gesundheitspolitik gefragt. Es besteht also durchaus ein erheblicher Bedarf an einem ganzheitlichen Ansatz.
Wir dürfen in einer weltweit wachsenden Gesellschaft ein Arzneimittel wie Antibiotikum nicht in seiner Wirksamkeit schwächen.
Wir dürfen in einer weltweit wachsenden Gesellschaft ein Arzneimittel wie Antibiotikum nicht in seiner Wirksamkeit schwächen, indem wir eine Ausbreitung resistenter Bakterienstämme möglich machen.
Die Beschlüsse der Bundesregierung zur besseren Dokumentation von Antibiotika-Einsätzen unterstützen wir. Ein Minimierungskonzept für den Einsatz von Antibiotika ist unserer Auffassung nach auch sehr zu begrüßen. Mit dem Wissen, dass sich auf Bundesebene etwas tut - und da es sich um ein unbestritten wichtiges Thema handelt -, plädieren wir dafür, die Anträge in den Ausschuss zu überweisen.
Um im Ausschuss wirklich mit belastbaren Zahlen diskutieren zu können, bitten wir die Landesregierung, sich ein umfassendes Bild über den aktuell praktizierten Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung in Schleswig-Holstein zu machen. Nur so können wir wirklich mit einer belastbaren Grundlage über dieses Thema in unserem Bundesland reden. Ohne eine umfassende empirische Datenbasis ist aus unserer Sicht ein verbessertes Konzept für Schleswig-Holstein nur schwerlich zu realisieren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Minderheitenbericht macht die Landesregierung deutlich, welch hohen Stellenwert eine von Vielfalt geprägte Minderheitenpolitik in Schleswig-Holstein besitzt.
- Doch. Unser Dank gilt an erster Stelle dem Ministerpräsidenten und selbstverständlich dem stellvertretenden Ministerpräsidenten für diesen wirklich ausführlichen Bericht.
Minderheitenpolitik ist in unserem Bundesland fest verankert. Schleswig-Holstein und speziell die deutsch-dänische Grenzregion können in den vergangenen Jahren auf eine beispielhafte Erfolgsgeschichte zurückblicken. Gab es anfangs ein etwas schwieriges und spannungsreiches Nebeneinander, so können wir heute diesseits und jenseits der Grenze von einem produktiven und selbstverständlichen Miteinander sprechen. Es gibt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Mehrheiten und Minderheiten.
Die im Bericht angesprochene Diskussion über die Statue des Idstedt-Löwen, die nach Beschluss der Flensburger Ratsversammlung vom 4. Juni 2009 wieder auf dem Alten Friedhof aufgestellt werden sollte, steht eindrucksvoll für eine freundschaftliche Zusammenarbeit. Hier haben Minderheiten und Mehrheiten ihre gemeinsame Vergangenheit reflektiert und am Ende zusammen einen Festakt gefeiert.
Auch der gemeinsame Protest dänischer und schleswig-holsteinischer Jugendlicher in Krusau gegen die damals geplante Beschränkung der Freizügigkeit durch die dänische Regierung ist ein hervorragendes Signal und stimmt mich sehr zuversichtlich, dass das grenzüberschreitende Zusammenwachsen weiter voranschreitet.
Meine Damen und Herren, im aktuellen Berichtszeitraum gab es jedoch nicht nur schöne Diskussionen, wenn das Thema Minderheitenpolitik auf der politischen Tagesordnung stand oder medial diskutiert wurde. Die Haushaltskonsolidierung der Landesregierung hin zu einem zukunftsfähigen Bundesland hat auch im Bereich der Minderheitenpolitik viele erfolgreiche Aspekte überstrahlt, und ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass in vielen gesellschaftlichen Diskussionen Sachlichkeit gegenüber Emotionalität hätte Vorrang genießen sollen.
Ich komme noch einmal auf den Punkt Haushaltskonsolidierung und die Förderung der dänischen Schulen zurück, da dieses Thema - wie erwähnt wie kein zweites den öffentlichen Diskurs bestimmte. Der eingeschlagene Weg der Landesregierung ist Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Handlungsfähigkeit in allen Bereichen, ich betone dabei: in allen Bereichen, auch in der Bildungs- und Minderheitenpolitik. Hier können nicht einzelne gesellschaftliche Gruppen außen vor gelassen werden. Auch das ist Integration, und auch das ist gesellschaftliche Verantwortung.
Es muss deutlich hervorgehoben werden, dass die Politik der Regierungskoalition keine Abkehr von der bisherigen Minderheitenpolitik ist. Aktuell werden Förderhöhen an die dramatische Haushaltssituation des Landes angepasst, nicht mehr und nicht weniger.
Für das Jahr 2011 ist zu erwarten, dass die Gesamtbezuschussung der Ersatzschulen der dänischen Minderheit durch das Land trotz der prozentualen Reduzierung absolut immer noch höher liegt als im
Jahr 2007; wohlgemerkt bei weniger Schülern. Dem FDP-Bundestagsabgeordneten Jürgen Koppelin ist es zudem auf Bundesebene gelungen, für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 insgesamt 3,5 Millionen € zur Unterstützung des Dänischen Schulvereins einzuwerben
und damit einen De-facto-Ausgleich der prozentualen Reduzierung zu erwirken.
Ich betone den rechtlichen Aspekt, da ich Verständnis dafür habe, dass die dänische Minderheit die Schulen in ihrem Selbstverständnis als öffentliche Schulen wahrnimmt. Dennoch sind die dänischen Schulen mit schleswig-holsteinischen Schulen in freier Trägerschaft zu vergleichen. Gleichwohl ist im finanziellen Bereich durch die Landes- und Bundesförderung quasi eine Gleichstellung mit den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein erreicht.
Auch die Kritik an der Bundesförderung ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Bundesrepublik ist im Vergleich zum dänischen Gesamtstaat föderal organisiert. Schleswig-Holstein stehen nicht die gleichen Steuermittel zu wie Dänemark. Jeder Vergleich ist hier daher schief.
In einem föderalen Staat stehen alle Ebenen in der Pflicht. Es ist deshalb richtig, dass der Bund seine Verantwortung wahrnimmt und sich an der Finanzierung der Minderheiten beteiligt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Punkt möchte ich hervorheben: Für uns Freie Demokraten war und ist Minderheitenpolitik seit jeher mehr gewesen als nur finanzielle Förderung. Uns geht es im Kern um Akzeptanz, Normalität, kulturelle Vielfalt und gegenseitiges Verständnis. Ein solches Verständnis gehört auch bei solch dramatischen Haushaltssituationen gelebt. Es geht darum, dass das Nationale keine bestimmende Konfliktlinie in der Politik und in der gesellschaftlichen Diskussion mehr sein darf. Das ist Integration, und wir stehen dazu.
Der Bericht widmet sich auch der zweiten in der Landesverfassung hervorgehobenen Volksgruppe, den Friesen. Die friesische Volksgruppe besitzt nicht - wie die deutsche und die dänische Minderheit - eigene Bildungseinrichtungen, und so bleiben die Zukunft des Friesisch-Unterrichts und die Förderung der Sprache wesentliche Themen. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen erfolgt die Vermittlung von Friesisch meist freiwillig oder über öffentliche Träger wie die Jugendhilfe. In den
Schulen Nordfrieslands und Helgolands wird breit gefächert daran gearbeitet, Friesischangebote auf eine breitere Basis zu stellen.
Ein weiterer Dreh- und Angelpunkt ist die Ausbildung von Lehrkräften mit dem Sprachschwerpunkt Friesisch, und zwar speziell an der Universität Flensburg. Im Vorbereitungsdienst für angehende Lehrkräfte ist das Ministerium für Bildung und Kultur mit der auf Wunsch angebotenen Ausbildung in Friesisch einen großen Schritt gegangen. Positiv ist auch hervorzuheben, dass im Zuge des Germanistikstudiums im Bachelor- und Mastersystem in Flensburg jährlich 30 angehende Lehrkräfte einen Kurs „Einführung in Friesistik“ belegen. Ich weiß, dass es hier noch Probleme mit der Auslastung gibt. Durch eine kontinuierliche Arbeit muss es in Zukunft gelingen, mehr junge Menschen für eine qualitativ hochwertige Sprachschulung zu begeistern. Nur so wird eine kulturelle sprachliche Vielfalt weiterhin erhalten bleiben.
Der Bericht greift auch die dritte Minderheit in Schleswig-Holstein auf, nämlich die Sinti und Roma. Auch hier möchte ich mich dem Thema Bildung als Integrationschance zuwenden. Sprachkenntnisse und Bildungschancen sind eng miteinander verbunden. Wenn in dem Bericht wieder deutlich wird, dass weniger als 10 % der Sinti und Roma ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen schicken, die der Ort der Frühvermittlung von Sprache sind, dann wird deutlich, wo weiter angesetzt werden muss. Erfreulich sind in diesem Zusammenhang die Erfahrungen aus dem Mediatorenprogramm an Kieler Schulen. Hier wird der Ansatz einer sozialpädagogischen Arbeit aus der Mitte der Minderheit heraus geleistet. Wenn es uns gelingt, das Bewusstsein für Sprache und Bildung als Integrationsförderung bei Sinti und Roma zu erreichen, dann werden wir auf Dauer integrative Erfolge feststellen können.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich im zweiten Teil auf den Antrag des SSW zur Minderheiten- und Sprachenförderung im kommunalen Bereich eingehen. Ihre Kernforderungen haben die Aufnahme eines umfangreichen Berichtswesens in die Kommunalordnung zu Minderheiten- und Regionalsprachen als Ziel. Diese Berichtspflicht ist unserer Auffassung nach nicht zielführend. Die Erstellung eines solchen Berichts ist - wie vielerorts erwähnt - mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Da zusätzlich nicht jede Region betroffen ist, steht der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum erstrebten Nutzen.
Wie man in den Ausführungen im Zusammenhang mit den Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses lesen kann, sollen den Ämtern nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts gerade nicht weitere Aufgaben zugewiesen werden. Ihr Entwurf sieht aber genau diesen Schritt vor. Grundsätzlich glaube ich nicht, dass man durch Berichtspflichten sinnvoll Sprache fördern kann. Vielmehr glaube ich, dass man neben der Förderung in Schulen insbesondere durch Angebote im kulturellen Bereich die Vielfalt der Sprachen erhalten kann. Die Unterstützung von niederdeutschen Bühnen vor Ort scheint mir zum Beispiel ein richtiger Ansatz zu sein. Gerade plattdeutsches Theater, das durch seinen in der Hauptsache boulevardesken und kommödiantischen, unterhaltenden Charakter einen niedrigschwelligen Zugang zur Sprache bietet, kann ein wichtiger Ansatzpunkt sein, um Sprache zu fördern.
Hier sind insbesondere die Kommunen gefordert, in denen die jeweilige Sprache regional von Bedeutung ist. Ich denke hier zum Beispiel an die Stadt Flensburg. Unser Landtagspräsident hat es richtig formuliert: Niederdeutsch ist ein Markenzeichen unseres Landes. Der Erhalt von Niederdeutsch und jeder anderen Regionalsprache basiert ganz entscheidend auf dem Engagement zahlreicher Vereine, Verbände und Bühnen. Ein verpflichtendes Berichtswesen, das nur Bürokratie produziert, ist hier nicht hilfreich. Wir halten daher an der Beschlussempfehlung der Ausschüsse fest und lehnen den Gesetzentwurf ab.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich feststellen: Obwohl es allen Anlass gibt, mit der Bilanz der Minderheitenpolitik zufrieden zu sein, darf man nicht übersehen, dass es politische Herausforderungen gibt, denen wir uns auch in Zukunft für eine nachhaltige Integration aller Minderheiten stellen müssen. Schleswig-Holstein befindet sich auf einem guten Weg, der eine lange Tradition besitzt. Diesen Weg gilt es auch in der kommenden Legislaturperiode mit kreativen Lösungen weiter zu gehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes beschäftigt die Bundespolitik, die Länder und die Kommunen seit geraumer Zeit. Als Kommunalpolitiker kann ich Ihnen sagen, dass die erste Vorlage bei mir wie auch bei dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem VKU
auf Unverständnis gestoßen ist. Dieser ersten Novellierung hätte ich nicht zustimmen können. Dieser Novellierung hätte Schleswig-Holstein nicht zustimmen dürfen.
Nun liegt eine überarbeitete Version mit gravierenden Veränderungen vor, sodass nun auch die Kommunalverbände dem zustimmen.
- Tun sie doch! - Mit der heutigen Vorlage der Novellierung ist es gelungen, die Bedenken der Kommunalverbände ernst zu nehmen und zusammen zu Lösungen zu kommen. Wir wollen das Gesetz beileibe nicht in den Himmel loben. Es ist aber ein guter Kompromiss, der sowohl von uns und den Kommunalverbänden mitgetragen wird, als auch den EU-Vorgaben entspricht.
Beim Thema gewerbliche Sammlungen, einem der Hauptkritikpunkte der Kommunen, ist es gelungen, einen fairen Ausgleich zwischen privaten Unternehmen und der öffentlichen Hand zu erzielen. Die Kommunen haben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Verantwortung für die Entsorgung aus privaten Haushalten. Aber die Entsorgung von Abfällen bleibt generell dem Wettbewerb geöffnet.
Meine Damen und Herren, wir sehen in diesem Entwurf Chancen, denn neben der Daseinsvorsorge ist auch ein fairer Wettbewerb möglich. In diesem Wettbewerb unterliegen private Unternehmen, die gewerbliche Sammlungen durchführen, klaren Anforderungen. Diese Anforderungen sind der Grund dafür, dass die Kommunalverbände diese Novellierung akzeptieren.
Wenn sich schon der BDI über zu große Vorteile für die Gemeinden gegenüber den privaten Anbietern echauffiert, kann man bei diesem Gesetzentwurf wohl kaum von der totalen Liberalisierung der Abfallwirtschaft sprechen. Die reine Willkür, die Ihr Antrag darstellt, ist absolut realitätsfern. Vielleicht hilft es, an dieser Stelle den Gesetzentwurf richtig zu lesen und mit etwas Hintergrundwissen zu vertiefen.
Die Auflagen an die privaten Betriebe sind konkret. Planungssicherheit und Organisationsfähigkeit der Kommunen dürfen nicht beeinträchtigt werden. Gewerbliche Sammler müssen die beabsichtigte Aufnahme ihrer Tätigkeit drei Monate vorher ankündigen. Sie unterliegen einer Mindestsammeldauer von drei Jahren. Kommunen erhalten Ersatzansprüche gegen den gewerblichen Sammler für den Fall, dass dieser seine Sammlung vor dem behörd
lich festgelegten Zeitpunkt einstellt oder Ziele nur mangelhaft erreicht.
Die Möglichkeit für private Unternehmen, tätig zu werden, besteht zusätzlich nur dann, wenn die Kommunen keine eigene hochwertige Sammlung gewährleisten können. Die vorliegende Regelung gewährleistet darüber hinaus, dass die neue Regelung klar und EU-rechtskonform ist und beiden Seiten Rechtssicherheit garantiert, die Entsorgung für die Bürgerinnen und Bürger sicher und bezahlbar bleibt, hochwertige und kommunale Entsorgungsstrukturen erhalten bleiben, und es ausdrücklich kein Rosinenpicken durch gewerbliche Sammler gibt, Wettbewerb und Innovation dort entstehen können, wo Kommunen nicht tätig werden wollen oder können. Dies ist im Interesse der Bürger und ganz besonders im Interesse der Umwelt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ein weiterer Aspekt ist die zusätzliche Wiederverwertung von Müll. Mit der Novellierung haben wir etwas für die Umwelt erreicht. Das geht jetzt speziell an die Grünen: Wir wollen, dass manche Dinge gar nicht erst auf dem Müll landen. Wir wollen durch Wertstofftonnen erreichen, dass deutschlandweit - die Zahl stammt vom Umweltbundesamt - 600.000 t weniger verbrannt werden. Dies betrifft öffentlich-rechtliche und private Unternehmen. Diese 600.000 t können zusätzlich recycelt werden. Das wollen Sie nicht. Warum das so ist, vermag ich nicht zu sagen.
Alle Umweltverbände sind sich einig, dass uns dieses Gesetz im Bereich der Nachhaltigkeit und Umwelt nach vorne bringt. Die Grünen sind dagegen wieder einmal!
Meine Damen und Herren, ich kann die Schwarzmalerei in dem hier vorliegenden Antrag von SPD und Grünen beileibe nicht nachvollziehen. Ebenso sage ich im Namen der FDP-Fraktion ganz deutlich, dass wir dafür plädieren, dem Gesetzentwurf, wie er aktuell auf Bundesebene vorliegt, aus schleswig-holsteinischer Sicht zuzustimmen.
Ein Vermittlungsverfahren ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Wir empfehlen der Landesregierung, diesem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen.
Daher werden wir Ihren Antrag heute in der Sache ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist schon etwas verwirrend. Herr Harms, nach Ihrem Redebeitrag hat sich dieser Eindruck bei mir noch verstärkt. Trotzdem beziehe ich mich auf den vorliegenden Antrag - so gut es halt geht.
Grundsätzlich ist die Zielsetzung des Antrags - die Verbesserung der Integration von Sinti und Roma unterstützenswert. Wir müssen uns jedoch fragen, ob der Antrag, so wie er vorliegt, das richtige Instrument dafür ist und ob es wirklich zielführend ist, einen gesonderten Integrationsplan aufzustellen. Auch ist der Antrag aus meiner Sicht in Teilen unpräzise und unkonkret.
Ich möchte es kurz weiter erläutern. Zuerst frage ich mich, wer eigentlich genau die Zielgruppe ist. In der Begründung sprechen Sie allgemein von Roma, alternativ von Sinti und Roma, dann von Roma und Sinti als anerkannte nationale Minderheit und
auch davon, dass viele - also nicht alle - Roma Zugereiste seien. Sie unterscheiden nicht zwischen deutschen Sinti und Roma und zugewanderten. Das macht jedoch einen entscheidenden Unterschied aus. Sinti und Roma der nationalen Minderheit sind deutsche Staatsangehörige, also Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Somit haben sie die gleichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger auch. Ihr Integrationsstand ist ein ganz anderer als der der ausländischen zugewanderten Sinti und Roma beziehungsweise sind sie schon voll integriert.
Durch den Status als Bürger haben sie Anspruch auf alle bestehenden Bildungs- und Sozialprogramme von Bund, Ländern und Kommunen. Das Land fördert die Kulturarbeit der Minderheiten und vergibt auch Projektförderung, bei der natürlich der Integrationsaspekt eine wichtige Rolle spielt.
Wenn es um zugewanderte Sinti und Roma geht, frage ich mich, warum es eines gesonderten Plans für Sinti und Roma bedarf. Bedarf es dann auch gesonderter Pläne für alle anderen Zugewanderten, die auch ihren jeweils ganz eigenen Migrationshintergrund haben? Wird nicht andersherum ein Schuh daraus? Muss es nicht einen umfassenden Integrationsplan geben, in dem die selbstverständlich bestehenden, besonderen Aspekte und Probleme, welche bei der Gemeinschaft der Sinti und Roma bestehen, als ein Baustein mit einfließen? - Dieses Vorgehen halte ich für einen vernünftigeren Ansatz als das umgekehrte. Die Landesregierung legt ihren Aktionsplan Integration in den nächsten Monaten vor.
Sprachkenntnisse und Bildungschancen - da stimme ich Ihrem Antrag inhaltlich voll zu - sind dabei die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Bei diesem Punkt sind wir uns einig. In den bisherigen Plenardebatten zu Integrationsthemen ist dies auch immer Konsens gewesen. Deswegen liegen klare Schwerpunkte des geplanten Aktionsplans in den Bereichen frühkindliche Bildung und schulische Bildung, Übergang von Schule und Beruf, berufliche Ausbildung, Hochschule und Weiterbildung, Arbeit, Integration vor Ort, Sport und Willkommenskultur.
Es gibt laufende Projekte wie zum Beispiel die vorschulische Sprachförderung und Sprachtests vor Einschulungen - das Programm „Sprint“ -, die erfolgreich arbeiten. Hinzu kommt die schulische Sprachförderung durch die Deutsch-als-Zweitspra
che-Zentren, also die Sprachförderung für nicht deutsche Schülerinnen und Schüler.
Auch die bestehenden Integrationskurse werden sehr gut angenommen, und seit Anfang des Jahres können hier lebende Ausländerinnen und Ausländer wieder ohne Wartezeit Integrationskurse besuchen.
Weiterhin hat das Land seine Mittel auf die Migrationssozialarbeit konzentriert. All diese Punkte die von der Landesregierung vorangetrieben wurden, sind aus meiner Sicht in Ihrem Antrag nicht ausreichend berücksichtigt.
Bei der Integrationspolitik muss das Prinzip des Förderns und Forderns gelten. Integration kann nicht nur auf einem Bein, sondern muss fest auf zwei Beinen stehen, damit sie gelingt. Es muss bei aller Bemühung der Integration auch ein Engagement erkennbar sein - das gilt für alle Zugewanderten -, dass ein Durchbrechen des Teufelskreises der sozialen Ausgrenzung erwünscht ist. Es handelt sich auch in gewissem Umfang um eine Holschuld und nicht nur um eine Bringschuld des Staates und des Landes.
Noch einmal abschließend: Wir halten einen umfassenden Integrationsansatz für sinnvoller als eine Zersplitterung in einzelne Teilpläne. Integrationspolitik sollte sich über die bestehenden Probleme definieren und zu deren Lösung beitragen und nicht an der Zugehörigkeit zu Gruppen ausgerichtet sein. Wir stimmen einer Ausschussüberweisung zu, um uns dieser wichtigen Thematik in der weiteren Beratung des Ausschusses annehmen zu können.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Und täglich grüßt die Grüne Gentechnik“, so könnte in Anlehnung an einen amerikanischen Film ob der immer wiederkehrenden Debatte in diesem Haus für dieses Thema eine Überschrift heißen.
Die Grüne Gentechnik ist in Europa ein umstrittenes Thema, in Nord- und Südamerika Normalität. Weil es in Europa umstritten ist, muss dieses Thema natürlich ausführlich diskutiert werden. Dies haben wir im Ausschuss und in den vorangegangenen Landtagsdebatten ausgiebig getan, und die Positionen der einzelnen Fraktionen dürften klar sein.
Ich werde in dieser Rede versuchen, mich einigen Anschuldigungen der Gentechnik gegenüber zu widmen, die schlichtweg einer sachlichen wissenschaftlichen Diskussion im Wege stehen. Man muss sich bei dieser Debatte bewusst machen, dass die Weiße Gentechnik seit Jahren einen anerkannten und wichtigen Beitrag leistet und in keinem Maße verteufelt wird. Nur als Beispiel sei hier die Herstellung von künstlichem Insulin genannt. Bei der Grünen Gentechnik müssen wir beginnen, jenseits emotionaler Aspekte auf sozialer, ökologischer und ökonomischer Ebene zu diskutieren. Ebenso müssen wir uns intensiv mit dem wichtigsten Faktor, dem mündigen Verbraucher, auseinandersetzen.
Die Grüne Gentechnik trägt schon heute in ihren derzeitigen Anbaugebieten zu einer preisgünstigen und vor allem sicheren Versorgung mit Lebensund Futtermitteln bei. In Anbetracht der demografischen Entwicklung der Weltbevölkerung und der generellen Güterknappheit dürfen wir uns nicht von vornherein Chancen verbauen, indem wir ethische Bedenken in diesen Bereich vorschieben. Ist es denn ethisch vertretbar, die Grüne Gentechnik generell zu verdammen, wenn man damit Hungersnöte verhindern könnte?
Für die FDP stellt die Grüne Gentechnik, begleitet durch sorgfältige Abwägung aller Kriterien, auch Chancen dar, die es dann auch unter Umständen zu nutzen gilt. Wer den Menschen in Afrika und Südostasien diese Chancen verwehrt, muss sich ebenfalls ethisch hinterfragen lassen. Wir müssen uns auch aus sozialer Sicht diesem Thema offen zeigen. Im Zeitraum von 1996 bis 2008 summierten sich die Mengenertragsgewinne auf 167 Millionen t, was bei den Erntemengen des Jahres 2008 eine Reduktion der Flächeninanspruchnahme gegenüber konventionellen Kulturen von 62,6 Millionen ha entspricht. Die ökologische Bedeutung einer derartigen Flächeneinsparung ist also enorm. Durch eine solche Verringerung der Bodennutzung konnten durch schonende Bodenbearbeitung 13,2 Millionen t Kohlendioxid im Boden gebunden werden.
Weiterhin bedeutet weniger Bedarf an schädlichen Pflanzenschutzmitteln in konventioneller Anbauweise eine deutlich geringere Belastung für Kleinbauern und Beschäftigte in der Landwirtschaft. Aus ökologischer Sicht wäre es fatal, auf die Erforschung und Entwicklung einer solchen Technik mit derartigem Potenzial zu verzichten.
Aus ökonomischer Sicht lässt sich von derselben Seite argumentieren. Die Ertragssteigerungen sprechen hier eine deutliche Sprache. Schleswig-Holstein wird es sich auf lange Sicht nicht leisten können, auf die Forschung und Nutzung in diesem Bereich zu verzichten. Ebenso wenig darf es Ziel sein, sich auf europäischer Ebene für Protektionismus einzusetzen.
Selbstverständlich akzeptieren auch wir die gemeinschaftsrechtliche Nulltoleranz. Dennoch müssen wir hinterfragen, ob mit diesem rechtlich umstrittenen Konstrukt der Nulltoleranz nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
Meine Damen und Herren, ich mache hier deutlich, dass diese Diskussion nicht die verschiedenen Wirtschaftsweisen diskreditieren soll. Konventionelle Betriebe und Biobetriebe wollen wir nebeneinander
haben. Dabei darf die Grüne Gentechnik nicht außen vor bleiben; denn am Ende entscheidet der Verbraucher.
Die Kritik an der Gentechnik durch Umwelt- und Verbraucherschutzverbände war in der Vergangenheit in ihrem Ausmaß nicht auf Europa beschränkt, hat jedoch nur hier derart tiefgreifende politische Folgen ausgelöst. Einfuhrrichtlinien erschweren es Produzenten außerhalb Europas erheblich, gentechnisch veränderte Produkte in Europa anzubieten. Wir müssen den Verbraucher bei dieser Diskussion mitnehmen und dürfen nicht durch Populismus Angst schüren. Einem mündigen, aufgeklärten Verbraucher muss die Politik auch nicht vorschreiben, welche Lebensmittel er kaufen soll. Information und Aufklärung sowie Vertrauen in die Mechanismen des Marktes sind für uns der richtige Weg.
Somit gilt es, der Grünen Gentechnik aus sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Sicht sowie vor allem aus Sicht der Verbraucher eine reelle Chancen zu geben. Deshalb sind unsere Position und unsere Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses nach wie vor gültig.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht der Landesregierung zum Moorschutzprogramm bietet eine gute wissenschaftliche Arbeitsgrundlage. Für diesen Bericht danken wir Ihnen, Frau Ministerin von der FDP, ganz herzlich.
Meine Damen und Herren, Moorschutz ist Klimaschutz. Angesichts der klimatischen Veränderungen und in Anbetracht der Herausforderungen des kommenden Jahrhunderts ist dies auch für SchleswigHolstein von großer Bedeutung. Doch nicht nur für das Klima, sondern auch für den Erhalt einer natürlichen Vielfalt von Flora und Fauna in unserem Bundesland benötigen wir funktionierende Moorlandschaften. Für den Landeswasserhaushalt sind sie von besonderer Bedeutung.
Moore speichern circa ein Drittel der weltweit im Boden gespeicherten Kohlenstoffvorräte. Dabei stellen sie selbst nur 3 % der weltweiten Fläche dar. Schleswig-Holstein besitzt eine Gesamtlandfläche von circa 1,6 Millionen ha. Hiervon sind nach dem Moorschutzbericht 192.000 ha per Definition als Hoch- oder Niedermoor gekennzeichnet. Mathematisch vereinfacht dargestellt kann man also sagen, dass unser Bundesland mit 12 % im globalen Vergleich einen prozentual deutlich überdurchschnittlichen Anteil an Mooren hat.
Schon allein aus diesem Grund besitzt der Moorschutz für die FDP eine große Relevanz.
Der Antrag der Grünen befasst sich aber nur mit einer bestimmten Thematik: dem Umbruch von Grünland auf Moorboden und dessen Unterbindung.
Auf die Anfrage, inwieweit dies jetzt stattfinde beziehungsweise gängige Praxis ist, gibt es in der Drucksache 17/1543 folgende Antwort - ich zitiere -:
,,Der Bodentyp ist nicht Gegenstand der Genehmigungsvoraussetzungen, da er sowohl auf Schlag - als auch erst recht auf Feld
blockebene starken Schwankungen unterworfen sein kann. Des Weiteren bleiben die schon bestehenden gesetzlichen Regelungen des Wasser- und Naturschutzes unberührt, sodass beim Vorliegen bestimmter naturschutz- oder wasserrechtlich relevanter Tatbestände ein DGL-Umbruch nicht genehmigt wird.“
Ein rechtliches Mittel, das hier greift, ist die Dauergrünlanderhaltungsverordnung des Landes. Dass hier Änderungsbedarf besteht, so wie Frau Fritzen dies gerne hätte, erschließt sich uns nicht.
Meine Damen und Herren, der Moorschutzbericht bietet uns eine gute Diskussionsgrundlage, die wir im Sinne unseres Bundeslandes nutzen sollten. Die FDP-Fraktion sieht in dem vorgelegten Bericht viele Aspekte einer Politik mit Sorgfalt. Das Moorschutzprogramm umfasst eine vernünftige Kulisse zum Schutz der Moore in unserem Bundesland und geht bewusst auf durch Torfe geprägte Standorte und geschützte Moorbiotope ein. Ebenso verhält es sich bei den Flächen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung. Dies kommt im besonderen Maße der Fürsorge zum Erhalt gefährdeter Pflanzen und Tierarten zugute.
Besonders hervorzuheben ist die deutliche Prioritätensetzung für die Gebietsauswahl. Auf Antrag können für die Moore mithilfe der gegebenen Förderkulisse Finanzmittel bewirkt werden. Die Förderungen werden mit Sorgfalt verwendet und besitzen unserer Meinung nach im Bereich des Gewässerschutzes des Landes die richtige Gewichtung. Vorgaben durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und durch die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sind in diesem Zusammenhang selbstverständlich einzuhalten, und natürlich gilt es in diesem Zusammenhang auch, den Nährstoffeintrag durch Stickstoffverbindungen sowohl in das Oberflächenwasser als auch in Nord- und Ostsee zu verringern.
Meine Damen und Herren, das Landesmoorschutzprogramm läuft über das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Es ist besonders hervorzuheben, dass es durch die Zusammenarbeit des Ministeriums mit regionalen Trägerschaften, aber auch mit Stiftungen des Naturschutzes in Schleswig-Holstein gelungen ist, eine breite Akzeptanz und Kompetenz im Bereich des Moorschutzes zu etablieren. Das Engagement des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und länd
liche Räume für eine Fortsetzung des Moorschutzprogramms nach dem Jahr 2013 begrüßt die FDP. Außerdem sehen wir auch im Bereich des Moorschutzes, dass ein gesundes Zusammenspiel von Ministerium, Landesamt und regionalen Trägern ein Erfolgskonzept darstellt.
Unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben und mit der Verwendung von EU-Mitteln hat man in Schleswig-Holstein viel erreicht. Wir sehen, meine Damen und Herren: Schleswig-Holstein ist in diesem wichtigen umweltpolitischen Bereich sehr gut aufgestellt. Moorschutz steht für die FDP-Fraktion für eine biologische Vielfalt, für Klimaschutz und Gewässerschutz. Daher stehen wir zu der Fortführung des Moorschutzprogramms in aktueller Form.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Dänemark-Strategie steht für die FDPFraktion als praktisches Beispiel gelebter europäischer Integration. Mittel und Ziel des Integrationsprozesses ist die Bildung gemeinsamer grenzüberschreitend wirksamer Institutionen. Wir können feststellen, dass Projekte diesseits und jenseits der Grenze für diesen Prozess stehen. Die DänemarkStrategie ist ein weiterer Leitfaden in diesem Prozess. Unter anderem lässt dieser Entwurf die Kernanliegen schon in den ersten Punkten erkennen: Jütland-Route und Fehmarnbelt.
Bei aller Emotionalität muss hier eines deutlich werden: Es darf nicht Ziel der Politik sein, die eine Region gegen die andere auszuspielen. SchleswigHolstein benötigt die Wirtschaftsströme beider Routen, um von der Ostseeregion nachhaltig profitieren zu können. Dies gilt im Übrigen auch für eine mögliche Neuordnung der Förderkulisse INTERREG 5 A. Hier gibt es mit dem Vorschlag der Zusammenlegung der beiden Projektregionen bei Beibehaltung von Regionalbudgets einen durchaus sinnvollen Ansatz, der diskussionswürdig ist und nicht gleich verdammt werden sollte. Wichtig ist aber auch hier: Es müssen alle mitgenommen werden. Eine Entscheidung darf nicht zulasten einer Region gehen. INTERREG-Projekte müssen zukünftig für eine klare Schwerpunktbildung genutzt werden; sie müssen für die Regionen sichtbare Leuchtturmprojekte sein, um überhaupt Mehrwert generieren zu können.
Infrastruktur - oder in diesem Zusammenhang besser Infrastruktur, die verbindet - ist das handgreiflichste Beispiel für Integration, das es gibt. Die Jütland-Route ist für die Wirtschaft in Schleswig
Holstein von großer Bedeutung. Es gilt für die Zukunft zu prüfen, inwieweit Infrastrukturprojekte auf deutscher und dänischer Seite diese Zusammenarbeit weiter verbessern können.
In der Strategie muss zum Ausdruck kommen, dass der weitere Ausbau der Verkehrsinfrastruktur für diese strukturschwache Region von besonderer Bedeutung ist. So muss der Ausbau der Westküstenautobahn vorangetrieben werden. Die Beseitigung des Nadelöhrs im Schienenverkehr bei Rendsburg ist ein weiterer Punkt, den es zu lösen gilt. Es ist zu prüfen, ob der Tunnelausbau in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden kann. Ebenfalls sollte - möglicherweise als langfristiges Projekt - geprüft werden, ob bei Flensburg für die Verbindung von Hamburg nach Kopenhagen nicht ein grenzüberschreitender Bahnhof errichtet werden kann, der den Bedarf beiderseits der Grenze deckt.
Die feste Fehmarnbelt-Querung kommt. Wir sind davon überzeugt, dass diese zweite Anbindung an den skandinavischen Wirtschaftsraum bestehende Wirtschaftsströme vom dänischen Festland nicht verringern, sondern ergänzen wird. Keiner vergleichbaren europäischen Region steht eine solche riesige wirtschaftliche Wachstumsmöglichkeit durch ein Verkehrsprojekt bevor wie SchleswigHolstein.
Doch schon heute sind Projekte wie STRING für die grenzüberschreitende Kooperation unabdingbar. Ziele wie die Unterstützung von gemeinsamen Marketingaktivitäten im Tourismus und die Bildung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes in der STRING-Region gilt es weiter zu fokussieren.
Die Landesregierung ist mit der vorliegenden Dänemark-Strategie auf einem guten Weg. Diese ist nicht nur als Bestandsaufnahme, sondern als Projektpapier zu verstehen. Wir werden in Zukunft auf die Synergien der grenzüberschreitenden Kooperation setzen. Die Wissens- und Wirtschaftsregion Ostseeraum bietet für unser Bundesland einmalige Chancen, die wir wahrnehmen werden. Wir sagen aber auch, dass es dazu Verkehrsprojekte wie die feste Fehmarnbelt-Querung bedarf und das Land in solchen Großprojekten wieder Chancen sehen muss und nicht durch Risiken verunsichert werden darf. Für eine innovative, zukunftsorientierte Politik benötigt man dieses Verständnis für Gestaltung und Ideen.
Dies gilt auch uneingeschränkt für weitere Politikfelder wie zum Beispiel die bisherige hervorragende Kooperation im Bereich der Gesundheitspoli
tik. Im Bereich der Krebsbehandlung genießt der Norden Vorbildcharakter. Im Bereich Patientenaustausch lassen sich noch Potenziale erschließen. Die Grenzregion bietet auch vielfältige Ansätze für den Bereich der Notfallversorgung. Das gilt nicht nur für das Rettungsdienstwesen, sondern auch für den Feuerwehrbereich. Diese Punkte sollten in der Strategie aufgegriffen werden.
Abschließend möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass sich die FDP-Fraktion deutlich hinter die Fehmarnbelt-Querung stellt und dass die Regionen Syddanmark und Südschleswig weiter Eckpfeiler grenzüberschreitender Zusammenarbeit bleiben werden.
Integration ist ein freiwilliger, von Akteuren aus verschiedenen Nationalstaaten bewusst herbeigeführter Prozess. Diesen Weg geht die Landesregierung, und diesen Weg geht die FDP.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Rücknahmequote für gebrauchte Energiesparlampen soll erhöht werden, so die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich wusste bis zu diesem Antrag eigentlich gar nicht, dass wir in diesem Bereich auch eine Quote haben, aber sei es drum.
Frau Fritzen, in Ihrer Begründung führen Sie an, dass die Verwendung von Energiesparlampen aus umweltpolitischer Sicht geboten ist. In der Tat: Energiesparlampen verbrauchen bis zu 80 % weniger Strom als ihre Vorgänger, die Glühlampen.
Neben diesen durchaus positiven Aspekten sollten aber auch weitere Risiken betrachtet werden. Eines muss uns allen immer bewusst sein: Noch ist Quecksilber ein Abfallprodukt bei Entsorgung der Lampen. Daher gehören auch aus umweltpolitischer Sicht diese Energiesparlampen nicht in den normalen Hausmüll, sondern bedürfen einer fachgerechten Entsorgung. Aktuell besteht für jeden Bürger des Landes die Möglichkeit, an öffentlichen Stellen die alten Energiesparlampen zu entsorgen. Dass diese wichtige Entsorgungsfrage noch nicht in der Breite der Bevölkerung angekommen ist, macht deutlich, wo Politik und Wirtschaft ansetzen müssen.
Ich will in diesem Zusammenhang aber auch eine Problematik ansprechen, die leider vielerorts gängige Praxis ist. Aktuell wird ein großer Teil der giftigen Abfallprodukte solcher Energiesparlampen in Bergwerken deponiert, denn der Gesetzgeber
schreibt das Recyclen nicht vor. Den hohen Energiekosten für die Wiedergewinnung des Quecksilbers aus den Leuchtmitteln steht eine kostengünstige Alternative der Einlagerung gegenüber. Recycling wird also nicht betrieben. Dies kann aus umweltpolitischer Sicht sicher nicht der richtige Weg sein, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Wenn man sich für die ausschließliche Verwendung von Energiesparlampen ausspricht, müssen solche Aspekte ebenfalls besprochen und berücksichtigt werden. Ich finde es bedauerlich, dass in diesem Antrag zwar die schädlichen Abfallprodukte erwähnt werden und ein Appell an die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein gerichtet wird, um die Rückgabequote zu erhöhen, aber nicht darauf eingegangen wird, was mit den Rückgabeprodukten später geschieht. Ernst gemeinter Umweltschutz sieht anders aus, als von Ihnen hier eingefordert, Frau Fritzen. Dann gehört auch der Umgang mit den Rückgabeprodukten auf die Tagesordnung, und der Status quo darf in dieser Form nicht die gängige Praxis bleiben.
Meine Damen und Herren, wir unterstützen die Bemühungen des Bundes in diesem Zusammenhang ausdrücklich. Im vergangenen Jahr wurden Initiativen zur Optimierung des Recyclingsystems gestartet. Die Kooperation von Einzelhandel, Herstellern und kommunalen Instanzen ist für uns der richtige Weg. Bemühungen wie zum Beispiel von Lightcycle sind zu unterstützen. Die Problematik ist bekannt und bedarf keiner weiteren Initiative, da die Bundesregierung im vergangenen Jahr mit Verbänden und Herstellern eine solche Initiative gestartet hat, die genau diesen Weg beschreitet. Kooperationen und Kommunikation zwischen Einzelhandel und Politik gilt es auszubauen. Wir sparen uns so teure Kampagnen mit beschränkter Wirkung, wie wir es am Beispiel E10 an den Tankstellen des Landes täglich erleben. Chancen, die sich speziell für den Einzelnen ergeben, sind ebenfalls positive Aspekte einer solchen Politik.
Meine Damen und Herren, wir haben durch die EU die alte Glühlampe verloren und müssen uns nun mit der Energiesparlampe arrangieren. Die Rückgabebereitschaft der Bevölkerung zu wecken, ist ein Ziel, wo wir primär die Wirtschaft in der Verantwortung sehen. Der Verbraucher muss auch in strukturschwachen Regionen des Landes die uneingeschränkte Möglichkeit zur Entsorgung haben. Dies gilt es gezielt zu gewährleisten.
Wie schon erwähnt, es müssen alle Seiten betrachtet werden, denn mit dem bloßen Erhöhen einer
Quote erreichen wir noch lange keine saubere Umwelt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Die Trennung von unabhängiger öffentlicher Kontrolle und wirtschaftlichen Interessen muss in allen Bereichen gewährleistet sein.“ Mit einer solchen Aussage kann ich als Liberaler leben. Es geht um die Trennung in Bereichen, in denen eine Verflechtung nicht effektiv ist.
Wie die jüngste Vergangenheit gezeigt hat, ist es besser, wenn das operative Geschäft in privater Hand liegt und der Staat dabei unabhängiger Kontrolleur ist. Dieses Konzept ist aus unserer Sicht bei der GOES gut umgesetzt. Daher lese ich Ihren Antrag mit äußerster Skepsis.
Meine Damen und Herren, der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Diese Aussage ist für die FDP der Kompass. Das ist auch meine Auffassung von liberaler Wirtschaftspolitik.
Ich möchte mich dem vorliegenden Antrag aber im Kern noch einmal nähern, und ich beginne hierzu mit einem Zitat: „die Nutzung des Erfahrungspotenzials und des Know-hows der Wirtschaft und der Kommunen in der zentralen Erfassung.“ Diese Formulierung offenbart sich nicht dem findigen Leser eines Parteiprogramms, sondern demjenigen, der die Homepage der GOES in Schleswig-Holstein aufruft. Es geht also um das Know-how der Wirtschaft und das Know-how der Verwaltung. Die GOES ist in Schleswig-Holstein durchaus ein Erfolgsmodell. Sie steht für schnelle und höchst effiziente Durchführung des Entsorgungsnachweisverfahrens und eine Kontrolle der Abfallentsorgung jenseits der Landesgrenzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für mich ist nicht zu erkennen, warum man eine effiziente Kooperation von Privatwirtschaft und öffentlicher Hand jetzt beenden sollte. Sollte das Ziel der Politik in Zeiten drastischer Haushaltskürzungen nicht vielmehr sein, dass die Aufgabenlast der öffentlichen Hand verringert wird? Denken Sie wirklich, dass der Staat in diesem wichtigen Bereich tatsächlich besser allein den Anforderungen nachkommen kann, also ohne das dazugehörige Know-how eines kompetenten Unternehmers?
Ich denke, das ist mitnichten der Fall. Welchem Zweck soll es dienen, wenn wir eine solche „staatswütige“ Politik in unserem Bundesland verfolgen wollen?
Vonseiten der Landesregierung ist ausdrücklich nicht als Ziel formuliert worden, ökologische Mängel zu verkennen. Sollte es solche Mängel geben, können wir uns hierüber jetzt und sofort Gedanken machen. Es gibt solche Mängel aber nicht.
So überwiegt bei diesem Antrag der Eindruck, dass Sie Probleme mit der Besetzung von Aufsichtsräten haben und eine Verflechtung von Privatwirtschaft und hoheitlicher Verwaltung ablehnen.
- Ja, das habe ich verstanden.
Bei der GOES besitzt der Aufsichtsrat eben keine Befugnis, in abfallrechtliche Entscheidungen einzugreifen. Der Aufsichtsrat überwacht ausschließlich die kaufmännische Leitung der GOES. Daher verstehe ich die im Antrag formulierte Kritik nicht.
Das Modell der GOES ist bundesweit in höchstem Maß anerkannt. Ich sehe ebenso keinen Bedarf nach einer Umstrukturierung dieses Erfolgsmodells. Die GOES kommt mit jährlichen Statistiken zur Abfallverbringung im In- und Ausland der Forderung nach Offenlegung von Daten nach. Etwaige Zuwiderhandlung im Zusammenhang mit der SABA wurden dokumentiert, und es wurde ihnen nachgegangen.
Sondermüll ist ein Thema, das sich umweltpolitisch gut anhört. Eine korrekte Entsorgung wollen wir alle. Das möchte ich nicht infrage stellen. Unserer Auffassung nach sollte eine gute Kooperation zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Hand nicht durch Scheinprobleme infrage gestellt werden.
Das Thema Sondermüll und gerade auch die Verbringung von Sondermüll bedürfen einer angemessenen Sorgfalt. Diese Sorgfalt sehe ich bei der GOES Schleswig-Holstein eindeutig gegeben. Daher lehnen wir als FDP-Fraktion Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion! Auch der Versuch, mit einer Aktuellen Stunde zum Thema CO2-Speicherung die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung hier vorzuführen, wird Ihnen nicht gelingen.
Unsere Position steht fest. Der Koalitionsvertrag spricht eine eindeutige Sprache. Wir werden von dieser Position auch nicht nur minimal abweichen. Wir lehnen eine CO2-Speicherung in SchleswigHolstein oder gar im Wattenmeer oder rund um das Wattenmeer ausdrücklich ab. Die FDP-Fraktion wird hier mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holsteins mit einer gemeinsamen Stimme sprechen.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften hat 408 Orte ausgewiesen, für die eine CO2-Speicherung infrage kommt. Ein großer Teil davon liegt in Schleswig-Holstein.
Nun kann man in einem föderalen Staat nicht einfach immer nur sagen: Das sind nicht unsere Probleme, den Müll wollen wir nicht, den Nutzen schon.
Ich denke, das ist jedem Bürger und jedem Politiker bewusst. Aber das trifft für die CO2-Speicherung in unseren Augen ausdrücklich nicht zu. Das Risiko der CO2-Einlagerungen liegt nach dem aktuellen Gesetzentwurf zu 100 % bei der Landesregierung. 100 % Risiko und Verantwortung für einen Abfall, der fast ausschließlich außerhalb von SchleswigHolstein erzeugt wurde, hauptsächlich in Gebieten mit Braunkohlekraftwerken. Solche Kraftwerke haben wir in Schleswig-Holstein nicht. Wir würden also für andere Bundesländer CO2-Endlager vorhal
ten, für ein Abfallprodukt, das wir nicht annähernd in diesem Ausmaß selbst hier erzeugen.
Wir teilen die Ängste und Sorgen der Bevölkerung zu den Fragen der Sicherheit, ganz zu schweigen von den möglichen Reaktionen der Touristen, die jedes Jahr unser Land besuchen. Bis heute ist nicht abschließend wissenschaftlich erforscht und vor allem auch nicht belegt, welche Auswirkungen eine CO2-Verpressung bei uns langfristig haben und welche Unwägbarkeiten diese mit sich bringen könnte.
In Kanada hat Anfang des Jahres eine Leckage zu erheblichen Umweltbelastungen und zum Tod vieler Nutztiere geführt. Das zeigt, dass die Technik noch lange nicht abschließend erforscht und als sicher bezeichnet werden kann.
Wer vor diesem Hintergrund ernsthaft darüber nachdenkt, ein solches Projekt im Weltnaturerbe Wattenmeer zu planen - ganz ehrlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen -, dem spreche ich jede umweltpolitische Weitsicht und Sorgfaltspflicht gänzlich ab.
Vor einem solchen umweltpolitisch sensiblen Verfahren möchte ich das gesamte Land SchleswigHolstein und die Bewohner, die tierischen Kreaturen, die Pflanzenwelt sowie Acker- und Grünland bewahren. Diesem Szenario wollen wir uns nicht aussetzen.
Wir sollen die Deiche gegen einen ansteigenden Meeresspiegel erhöhen, und wir sorgen dann dafür, dass unter jene Deiche 100 Millionen t Gas gepumpt werden? - Wir gefährden mit solchen Projekten nicht nur die Umwelt - ich wiederhole das bewusst -, sondern auch den Lebensraum für Mensch und Tier in unserem Bundesland.
Es muss im Gesetzgebungsverfahren deutlich klargestellt werden, dass ein Bundesland die Möglichkeit erhalten muss, eine dauerhafte Verpressung auf und im eigenen Boden auszuschließen.
Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das viele Unwägbarkeiten und Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt in sich birgt. Kein Bundesland darf gegen seinen Willen politisch gezwungen werden, Vorhaben realisieren zu müssen, die es nicht will. Dabei bleiben wir als FDP-Fraktion in unserer Haltung ganz klar.
Wir sind der Landesregierung und vor allem unserem Ministerpräsidenten außerordentlich dankbar,
dass er die Position Schleswig-Holsteins so standhaft und kompromisslos gegenüber Berlin vertritt. Die öffentliche Debatte und die Protestbewegung im Land mit Montagsdemos und Menschenketten zeigen eindrucksvoll, dass dieses Thema die Bevölkerung in Schleswig-Holstein außerordentlich bewegt.
Ich verkürze das ein bisschen. - Die Menschen haben Angst, und sie haben Befürchtungen.
Ja. - Diese Haltung vertreten ebenfalls mit Nachdruck die FDP-Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein. Jürgen Koppelin hat sich kürzlich dazu deutlich positioniert. Dafür danken wir ihm und seinen Mitstreitern in der Bundestagsfraktion.
Für die Freien Demokraten möchte ich feststellen, dass wir Schleswig-Holsteiner im Bund und im Land mit der gleichen Stimme sprechen. Wir bleiben bei der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Forderung, dass den Ländern ein Ablehnungsrecht eingeräumt werden muss. Herr Ministerpräsident, in diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg beim weiteren Verhandeln.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchten auch wir der Ministerin Frau Dr. Rumpf und ihren Mitarbeitern für die stetige ausführliche Informationsweitergabe und für das verantwortungsvolle Krisenmanagement der letzten Wochen unseren Dank aussprechen.
Futtermittel sind Lebensmittel für Tiere. Abfallentsorgung durch den Tiermagen war und ist nicht akzeptabel. Ich denke, darüber können wir uns alle sehr schnell einig werden. Wer bewusst technische Fette mit überhöhten Dioxin-Grenzwerten als Fut
terfette vertreibt, handelt gegen das Gesetz und muss zur Rechenschaft gezogen werden.
Darüber hinaus wird auf sträfliche Weise das Vertrauen des Handels, der Landwirte und der Verbraucher missbraucht.
Meine Damen und Herren, mit dem Berichtsantrag von CDU und FDP soll dem Parlament ein Überblick über das Krisenmanagement, die Information der Öffentlichkeit, die Gefährdung von Verbrauchern und die Zusammenarbeit zwischen Bundesund Landesministerien gegeben werden. Ziel ist es, dem gesamten Plenum das Ausmaß und auch die erforderlichen Konsequenzen zu verdeutlichen. Das hat Frau Dr. Rumpf heute gemacht. Auch dafür herzlichen Dank.
Nur dann, wenn man diesen Skandal in Gänze betrachtet, ist es möglich, die richtigen Entscheidungen in Bund und Land zu treffen. Bundesministerin Aigner hat am 18. Januar mit den verantwortlichen Landesministern ihren Aktionsplan erarbeitet einen Aktionsplan, den die FDP unterstützt. Der Aktionsplan „Unbedenkliche Futtermittel, sichere Lebensmittel, Transparenz für den Verbraucher“ enthält Maßnahmen, die von der FDP schon am 10. Januar auf Bundesebene vorgeschlagen worden sind, sowie die Vorschläge der schleswig-holsteinischen Ministerin Frau Dr. Rumpf.
Wichtig sind hierbei die Aspekte der Einführung einer Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe und einer Meldepflicht für Labore. Außerdem sollen Produktionsströme von Futtermitteln und technischen Stoffen konsequent getrennt sowie Kontrollen standardisiert und stetig verbessert werden. Zudem müssen Betriebe künftig verpflichtet werden, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die FDP wird sich deshalb für eine zügige Umsetzung des Aktionsplans einsetzen. Das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher muss wiederhergestellt werden. An dieser Stelle muss einmal deutlich gesagt werden, dass es einfach unredlich ist, die ökologische Landwirtschaft als Allheilmittel zu verkaufen und andererseits die konventionelle Landwirtschaft pauschal zu verteufeln. Beide haben ihre Daseinsberechtigung, und beide sorgen bei uns in Deutschland für eine ausreichende, günstige und gesunde Ernährung.
Nein. Im Moment nicht.
Die Vorschläge aus dem Aktionsplan sind richtig und wichtig, um in Zukunft kriminelle Handlungen in der Futter- und Lebensmittelproduktion einzudämmen. Eine hundertprozentige Sicherheit werden wir aber auch in Zukunft nicht gewährleisten können.
Meine Damen und Herren, an erster Stelle des Aktionsplans steht die Initiative des Bundes zur Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe. Es steht außer Frage, dass Betriebe, die Futtermittel für lebensmittelliefernde Tiere herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, einer grundsätzlichen Zulassungspflicht unterworfen werden müssen. Ein guter Ansatz ist auch, dass Futterfette und Futterfettsäuren nur in Anlagen hergestellt oder gehandelt werden dürfen, in denen ausschließlich Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt werden.
Der erste Punkt des Aktionsplans mit Länderbezug, der EU-weit umzusetzen ist, ist die Positivliste, die auflistet, welche Einzelfuttermittel, die an lebensmittelliefernde Tiere verfüttert beziehungsweise zu Mischfutter werden sollen, verarbeitet werden dürfen. Für eine solche verpflichtende Anwendung wird sich der Bund auf EU-Ebene einsetzen. In Schleswig-Holstein wird sie dann durch entsprechende Experten umzusetzen sein.
Einen weiteren wichtigen Punkt mit landespolitischer Relevanz stellt die Rückverfolgbarkeit dar, verehrte Kolleginnen und Kollegen. SchleswigHolstein wird in Abstimmung mit dem Bund Schwachstellen bei der Rückverfolgbarkeit von belasteten Futtermitteln analysieren, beseitigen und bei Bedarf Rechtsvorschriften erlassen. Die Verbesserung eines ländereinheitlichen Modells zur risikoorientierten Futtermittelkontrolle ist ebenso wie die Absicherung eines abgestimmten Qualitätsmanagements der Überwachung und ebenso wie das Dioxin-Monitoring wichtiger Bestandteil des erarbeiteten Aktionsplans.
Aus unserer Sicht ist das derzeit Mögliche bedacht. Doch wie schon gesagt: Kriminelle Handlungen wird man nicht gänzlich verhindern können. Wir schaffen aber Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass Fehlverhalten in Zukunft schneller erkannt und aufgedeckt werden kann.
Weiterhin muss im Fokus bleiben, dass Analysemethoden verbessert und beschleunigt werden. Außerdem müssen gemeinsam mit der Wirtschaft Strategien entwickelt werden, wie verhindert werden kann, dass Dioxine überhaupt in die Umwelt gelangen.
Sowohl der Bericht der Ministerin als auch die bisherigen Arbeitsergebnisse, die nur vier Wochen nach Bekanntwerden dieses Dioxinskandals vorliegen, zeigen, dass Schleswig-Holstein sowie der Bund effektiv und schnell auf die Krise reagiert haben. Jetzt gilt es, diesen Aktionsplan zeitnah umzusetzen. Unterstützen auch Sie diesen Aktionsplan!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Bericht über das Verbraucherinformationsgesetz vorgelegt, um den die regierungstragenden Fraktionen im vergangenen Herbst gebeten hatten. Wir danken der Ministerin für ihren ausführlichen Bericht.