Bernd Voß
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf die Vorlage. Die Genese der Entscheidung ist dort erkennbar.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man fast 40 Jahre lang in
Brokdorf politisiert worden ist und wenn man fast 40 Jahre lang in dieser Bewegung an diesem Thema gearbeitet hat, dann hat man sich vor einem Jahr ein Stück weit darüber gefreut, dass die erneuerbaren Energien sichtbar möglich sind und dass mit dem Schrecken von Fukushima endlich die große Mehrheit der Bevölkerung und insbesondere die CDU und die FDP bereit und so weit sind, diesen Ausstieg mitzutragen.
Für mich ist es ein Stück weit erschreckend, wie Sie sich hier heute gebärden und wie Sie versuchen, die ganze Sache umzudrehen. Ich glaube, es war der 7. Juli 2009, als der Herr Ministerpräsident sehr deutlich gesagt hat, dass man nach den Vorfällen mit dem Messgerät in Krümmel daran denken müsste, dem Betreiber die Betriebserlaubnis zu entziehen. Angesichts dessen ist es jetzt mehr als erforderlich, dass dies erfolgt. Es ist einfach so, dass man bei Vattenfall mehr als deutlich gemacht hat, dass man unzuverlässig ist.
Als Bewohner der Region habe ich oft gehört, was ich auch heute gehört habe, nämlich dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bevölkerung bestanden habe. Ich denke, das ist zu kurz gesprungen. Wie lange hier mit der Information der Bevölkerung gewartet wurde, ist einfach unerträglich. Herr Minister, Sie haben Max Weber zitiert. Max Weber hat auch gesagt: Politik ist das Bohren dicker Bretter. Bei der Atomenergie muss man sagen, dass dieses Thema über die Jahrzehnte hinweg ein sehr dickes schwarzes Brett gewesen ist.
Ich habe das Gefühl, dass dieses Brett nach wie vor da steht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es etwas kürzer und verweise auf die Vorlage im Zusammenhang mit dem Beschluss, den wir gestern Morgen im Plenum gefasst haben, die Anträge zu eigenständigen Anträgen zu erklären und den Antrag der Grünen an den Europaausschuss zu überweisen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise wiederum auf die Vorlage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern waren hier vor dem Landeshaus Bäuerinnen und Bauern, die gemeinsam mit Umweltverbänden, mit Imkern, mit Tierschützern und mit Vertretern einer Weltorganisation demonstriert haben. Gestern war Frühlingsanfang. An diesem Tag haben Landwirte eigentlich etwas anderes zu tun, als mit dem Trecker in die Stadt zu fahren. Trotzdem waren die Milchbauern und die Ökobauern hier, weil sie wissen, dass die Zukunft ihrer Betriebe, die Zukunft des Lebens in den Dörfern und ihre zukünftige Existenz davon abhängen, dass wir eine andere Agrarpolitik bekommen.
Ein Redner sagte sehr deutlich: Wir lassen uns nicht länger auseinanderdividieren! Genau dem stimme ich zu. Frau Ministerin, ich denke, Ihre Eingangsworte waren wieder ein Stück weit auseinanderdividieren. „Teile und herrsche“ ist zu lange das Motto der Spitze des Bauernverbandes gewesen, der eine Politik für die Agrarindustrie unterstützt, durch die bäuerliche Betriebe auf der Strecke bleiben. So kommt letztlich dabei eine Politik heraus, die Betriebe dazu treibt, immer waghalsige Wachstumsschritte zu unternehmen und sich mehr von den großen Fleischkonzernen abhängig zu machen. Die Politik lässt die Kommunen hier alleine und gibt ihnen keine wirksamen Instrumente. Wir wissen doch, wie die Stimmung in den Dörfern und wie schwierig die Situation der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in dieser Frage ist.
Frau Ministerin Rumpf, Sie haben heute einen Bericht vorgelegt, der mit Zahlen deutlich belegt, was ich gesagt habe. Ich sage ausdrücklich: Vielen Dank an das Haus für diesen Bericht. Seit 1999 ist die Zahl der Rinderhalter in Schleswig-Holstein um 33 % zurückgegangen, die der Schweinehalter sogar um 54 %. Dafür wachsen die Bestände. Betriebe mit mehr als 2.000 Mastschweinen halten bereits mehr als ein Drittel aller Schweine hier im Land. Beim Mastgeflügel sind es sogar 69 %, die in Betrieben mit Beständen ab 50.000 aufwärts stehen.
Sie sagen, dass Sie den Begriff Massentierhaltung ablehnen und lieber von Intensivhaltung sprechen, die von der EU schließlich auch definiert sei: mehr als 40.000 Plätze beim Geflügel, mehr als 2.000 Mastschweine, mehr als 750 Sauenplätze. Ich will mich überhaupt nicht um Begriffe streiten, deshalb reden wir heute auch gern über Intensivtierhaltung. Die Probleme sind aber die gleichen, egal wie das Kind heißt, und zwar agrarstrukturelle Probleme, soziale Probleme, Umwelt- und Tierschutzprobleme.
Noch sind es nur wenige Betriebe, die heute in diesen Größenordnungen produzieren. Der Bericht schätzt die Zahl für Schleswig-Holstein auf 200 von 14.000. Wenn das aber - wie Sie, Frau Rumpf, uns einreden wollen - die Zukunft der Veredelungswirtschaft hier im Land ist, können wir uns ausrechnen, wohin das führt: Wir werden in 10 oder 20 Jahren nur noch 10 % der Betriebe haben, der Rest ist auf der Strecke geblieben, dann, wenn zum Beispiel die „Hähnchen-Blase“ irgendwann platzt. Im Schweinebereich zeichnen sich - wenn auch noch nicht ganz so dramatisch - ähnliche Entwicklungen ab.
Herr Rickers, Sie haben in Ihrer letzten Rede hier im Haus sinngemäß gesagt, die Betriebe müssten eben wachsen und Masse produzieren, weil die Preise niedrig seien. Ich sage Ihnen: Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wer diese Strukturen einfach schulterzuckend zulässt und sie dadurch begünstigt, dass Märkte mit Massenwaren überschwemmt werden, der trägt zum Preisverfall bei.
Eine flächengebundene und artgerechte Tierhaltung ist das einzige Mittel, das uns und die Betriebe aus dieser Misere herausführen kann.
Wir haben in unserem Antrag eine ganze Reihe von Vorschlägen gemacht, wie wir dahin kommen können. Ich will sie nicht im Einzelnen vertiefen. Es waren das Bauplanungsrecht, das Emissionsschutzrecht, Mindeststandards beim Tierwohl, Kennzeichnung von Produkten. Wir wollen die Möglichkeit zum privilegierten Bauen im Außenbereich für landwirtschaftliche Betriebe überhaupt nicht abschaffen. Landwirtschaftliche Betriebe brauchen sie dringend für weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Sie ist aber gefährdet, wenn wir nicht endlich diese Privilegierung anfassen und sinnvoll fortentwickeln.
Als die jetzige Regelung im Bundesbaugesetz entstanden ist, gab es Tierhaltungsanlagen in dieser Größenordnung überhaupt noch nicht. Wir möchten die Kriterien für die Privilegierung ändern, damit endlich die Regelung wieder ihre ursprüngliche Funktion bekommt, nämlich die Entwicklung und den Außenbereich zu schützen. Diese Schutzfunktion und diese Entwicklungsfunktion müssen erfüllt werden können.
Auch die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf und hat vorgesehen, im neuen Entwurf des Bundesbaugesetzes die Privilegierung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Größenordnung abzuschaffen. Die Landesregierung unterstützt gerade einmal die Position. Das reicht aber nicht und bringt überhaupt nichts für SchleswigHolstein. Wir haben hier überhaupt sehr wenige gewerbliche Tierhaltungsanlagen. Wir müssen stattdessen Grenzen dort einziehen, wo als landwirtschaftliche Privilegierung definiert wird.
Wir haben in unserem Antrag, der Ihnen vorliegt, erst einmal keine Grenze eingezogen. Soll man jetzt eine Grenze bei 30.000 oder bei 29.900 ziehen? Eine Grenzziehung ist irgendwo immer willkürlich, aber es wird nicht ohne sie gehen. Wir sehen die Grenzen dort, wo das Bündnis, das Netzwerk „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“, sie sieht, wo aber inzwischen auch Bundesumweltminister Röttgen jetzt Spitzenkandidat in Nordrhein-Westfalen - und sein Haus sie sieht, bei den unteren Grenzen des Bundesemissionsschutzgesetzes, das in den Werten erheblich niedriger ist als die, die Sie vorsehen. Ich denke, das ist der Weg, den wir verfolgen sollten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um wichtige Zukunftsfragen hier im Land, und es geht überhaupt nicht darum, darüber zu debattieren, dass wir illegale Praktiken hatten. Das, was draußen abläuft, stellt den Rahmen dar, an den sich Landwirte halten, um in diesem Wettbewerb, der vorgegeben ist, bestehen zu können. Es geht aber darum, dass wir sagen, wie wir die ländlichen Räume entwickeln wollen, wie wir uns eine Vernetzung der landwirtschaftlichen Erzeugung mit anderen Wirtschaftsbereichen und in die übrige Wirtschaft hinein im ländlichen Raum vorstellen, wie wir unsere Lebensmittel erzeugen wollen, welches Verhältnis wir zu den tierischen Mitgeschöpfen über die derzeitigen Regelungen hinaus haben und wie sich Landwirtschaft letztlich bei uns und auch global fortentwickelt, um eine faire Situation für Erzeuger und Verbraucher zu bekommen.
Wir sollten uns überlegen, welche Entwicklung wir für Schleswig-Holstein, für dieses Land wollen und dann entsprechend handeln. Da sehe ich das große Manko in dem Bericht, der uns heute durch das Ministerium vorgelegt wurde. Es wird mit keiner Silbe darauf eingegangen, wie sich die Landesregierung eine zukünftige Entwicklung vorstellt und was überhaupt getan werden muss, um die zu erreichen. Ich sage nur: Wer nicht weiß, wo er hin will, kommt auch nie an ein Ziel. Wir sollten uns wirklich davon entfernen, davon zu reden, dass wir keine Systemdebatte wollen. Wir brauchen sie.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte an dieser Stelle eigentlich überhaupt nicht hierher gehen. Aber ich gehöre genauso wie Frau Sassen zu den Abgeordneten, die ein Doppelleben
oder zwei Lebensmittelpunkte haben. Ich sage auch ganz klar: Ich werde mir diesen zweiten Lebensmittelpunkt erhalten, um von diesem Betrieb, dem Landtag, unabhängig zu sein. Das ist wichtig für die Entscheidungen, die man hier fällen muss.
Für mich ist überhaupt nicht nachvollziehbar, welche Debatte wir hier führen. Es muss doch klar und transparent sein, auch den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, die wir vertreten, auf welchen Lohnlisten wir stehen, wo wir unsere Einkommen her haben. Da wird ja nicht jede Zahnbürste oder sonst etwas, was in den Betrieben und Büros ist, gezählt. Aber es muss Transparenz da sein. Ich weiß überhaupt nicht, wie Sie sonst Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern gewinnen wollen.
Von daher kann ich nur dringend empfehlen, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.
Werte Frau Präsidentin! Liebe verbliebenen Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich bei Herrn von Abercron und bei Frau Vizepräsidentin Klahn für die Beiträge bedanken. Ich denke, sie machen deutlich, wie ignorant Sie vor dem Hintergrund der Haushaltssituation sind und wie fantasielos Sie dieses Thema angehen.
Frau Klahn, es ist einfach falsch, wenn Sie hier darstellen, das Land habe überhaupt nichts mit der Erfüllung der Milleniumziele zu tun und keine Aufgaben. Das Ziel, 0,7 % des Bruttoinlandprodukts als öffentliche Ausgabe für Entwicklungshilfe zu verwenden, hat den 40. Jahrestag seiner Nichterfüllung bereits hinter sich; 40 Jahre versprochen und gebrochen, und das Land ist Teil dieser Politik.
Im Jahr 1970 wurde in der UN-Vollversammlung erstmalig ein solcher Beschluss gefasst. Die Staaten der EU haben sich 2005 erneut dazu verpflichtet,
die öffentlichen Ausgaben für Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2015 auf 0,7 % des Bruttoinlandsprodukts hochzusetzen. Diese Bundesregierung verfehlt das Ziel seit vielen Jahren, und SchleswigHolstein ist Schlusslicht in diesem Konzert. Das ist heute bereits mehrfach dargestellt worden.
Die Zahl der weltweit Hungernden ist inzwischen auf über eine Milliarde Menschen gestiegen. Im Bundestag gibt es eine parteiübergreifende Initiative unseres Abgeordneten Thilo Hoppe. Eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten hat fraktionsübergreifend unterschrieben, dass dieses Ziel endlich umgesetzt werden muss. Wir können nicht so ignorant sein und so tun, als hätten wir damit nichts zu tun.
Bitte sehr.
Ja.
- Ich weiß nicht, von welchem Programm Sie reden. Reden Sie vom Antrag der Fraktion der LINKEN?
- Nein, ich rede von den Leistungen, die wir in Schleswig-Holstein für die Entwicklungshilfe erbringen.
- Diese sind heute mehrfach genannt worden.
- Ist Ihnen bekannt, dass wir im Bundesvergleich hier sehr wohl im Mittelfeld liegen?
- Nach den Zahlen, die mir vorliegen, liegen wir im Bundesvergleich im Schlussbereich.
Auf dem Milleniumgipfel zur Jahrtausendwende in New York haben die Regierungschefs aller Länder mess- und überprüfbare Wegmarken gefunden und sich darauf verständigt, die Milleniumentwicklungsziele letztlich zu erreichen. Das wurde heute bereits mehrfach genannt. Das Datum hierfür wurde auf das Jahr 2015 verschoben, um Armut und Hunger in der Welt zu halbieren, die Ausbreitung von HIV zu stoppen, die globale Umweltzerstörung und den Klimawandel einzudämmen sowie Zugang zu sauberem Trinkwasser und zu einer Ausbildung zu ermöglichen. Ich nenne hier nur einige Beispiele. Trotz Finanzkrise und trotz notwendiger Sparmaßnahmen dürfen wir diese Ziele nicht aus den Augen verlieren. Wir müssen endlich lernen, die Krisen zusammen zu überdenken. Die weltweite Hungerkrise und die Klimakrise sind doch nicht weg, nur weil die Finanzkrise und die Eurokrise sowie in der Vergangenheit zum Teil die „Wulff-Krise“ sie aus den Medien verdrängen.
Ja, die Ausgaben für Entwicklungshilfe müssen gesteigert werden. Wir müssen fantasievoll gucken, wie wir das bewerkstelligen. Das allein reicht aber nicht aus. Letztlich müssen wir die Krisen zusam
men sehen und überdenken. Wir müssen die Krisen zusammen lösen. Ich sehe die anderen Politikbereiche wie die Finanzpolitik, die Haushaltpolitik, die Agrarpolitik oder die Fischereipolitik. Dabei stellen wir fest, dass all diese Politikarten viel intensiver auf entwicklungspolitische Zielsetzungen ausgerichtet werden müssen. Gerade in diesen Bereichen wird entschieden, ob wir in den Entwicklungsländern einen Absturz oder eine Entwicklung haben. Die Politik in diesen Bereichen reicht oft weit hinein in Entwicklungs- und Schwellenländer, in regionale Probleme oder in die Probleme von Wirtschaftsbranchen. Wir können durch Entwicklungshilfe gar nicht das Geld aufbringen, das durch eine falsche Entwicklungspolitik zerstört wird.
Es ist heute besonders deutlich geworden: In vielen Köpfen ist es so, dass Entwicklungszusammenarbeit in Form von direkten Finanzhilfen für Projekte in Entwicklungsländern in erster Linie eine Aufgabe des Bundes ist. Zugleich sehen wir im Land aber viele kommunale und regionale Initiativen. Es gibt Initiativen in Schulen und Kirchen sowie Städtepartnerschaften, die zeigen, was auf lokaler Ebene möglich ist. Aber auch die Länder haben eine Mitverantwortung. Ich denke, es ist falsch, wenn heute gesagt wird: Wir konzentrieren uns auf die entwicklungspolitische Inlandsarbeit. Wir stellen doch zugleich fest, dass wir im Jahr 2008 mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz erfahren haben, dass dieser Bereich aus der Zielsetzung herausgeworfen wurde.
Es ist eine Basis, dass das Land die verschiedenen entwicklungspolitischen Initiativen, die unter einem Dach zusammenarbeiten, weiter unterstützt. Richtig ist aber auch, dass wir in den letzten Jahren Haushaltsmittel für die institutionelle Förderung gekürzt haben. Diese Mittel sind gekürzt worden, ohne dass organisatorische oder finanzielle Alternativen dazu, wie dies abgefangen werden kann, aufgezeigt wurden.
Wenn ich die Beiträge der FDP sehe, muss ich mit Tränen in den Augen feststellen: Es ist ein Skandal, wie der Entwicklungsminister Niebel das Entwicklungshilfeministerium mit den nachgeordneten Agenturen zu einer Jobagentur der FDP macht.
Ich sehe kein Konzept der Landesregierung, das aufzeigt, welche Potenziale es letztlich auf Landesebene gibt und wie wir sie mobilisieren können.
Wir beantragen daher eine Ausschussüberweisung, um intensiv zu schauen, wie wir die Vorschläge, die es im Antrag der LINKEN gibt, umsetzen können. Ansonsten werden wir uns der Stimme enthalten. Viele kommunale und regionale Initiativen machen uns im Grunde vor, was mit Phantasie, mit Eigeninitiative möglich ist, wenn nur wirklich der Wille da ist, sich auch als Land daran zu beteiligen, endlich die Millenniumziele umzusetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Einzige, was ich hier von den Regierungsfraktionen vernehme, ist: „Wir können
nicht, wir wollen nicht, wir mögen nicht, und wir sehen überhaupt nicht die Notwendigkeit.“
Wenn ich nur Ihr Beispiel von Kenia nehme, dann muss ich sagen: Natürlich ist uns klar, dass Good Governance ein ganz zentrales Problem ist, weltweit. Aber das befreit uns gerade auch als Land Schleswig-Holstein nicht davon, dort hinzugehen und weltweit in anderen Regionen aktiv zu werden. Viele kommunale Beispiele zeigen, was letztlich auch auf dem Weg bewirkt werden kann, mehr Kontakte zur Zivilgesellschaft zu bekommen und sie aktiv für einen Wandel zu stärken.
Ich möchte aber auch noch einmal auf die Landesregierung eingehen. Auch sie verweigert sich anscheinend dem, dass wir in den Ausschüssen darüber diskutieren, mit welchem Konzept das Land in das Thema reingehen sollte. Wir haben in der Vergangenheit Ministerpräsidentenbeschlüsse gehabt, die insbesondere die Inlandsbildungsarbeit obenan stellen. Das ist grundsätzlich gut so. Wir sehen auch, was hier in den verschiedenen Institutionen und in den verschiedenen Verbänden im Land geleistet wird. Aber seit 2008 haben wir einen Kanon von acht verschiedenen Initiativen, bei denen Länder aktiv werden sollen, also seit dem Ministerpräsidentenbeschluss 2008, und da ist Bildung nicht mehr dabei. Insofern ist es dringend notwendig, dass wir im Landtag und im Ausschuss mit der Regierung darüber reden, welchen Schwerpunkt das Land setzen sollte.
Einen Punkt mehr, um darauf hinzuweisen, dass das Landwirtschafts- und Umweltministerium hier im Haus keine kohärente Politik in Sachen Entwicklungshilfe verfolgt: Als Stichwort nenne ich den „Milchpulverturm“ Neumünster. Gegen mittelständische Unternehmen, die dort investieren wollen - über 60 Millionen €; Hut ab, dass sie diesen mutigen Schritt machen und diese Investition tätigen -, will ich gar nicht reden. Aber das Land steckt in zwei Jahren über 4 Millionen € Subventionen in diese „Milchpulvertürme“, die im Grunde das Ziel haben, die inländische Produktion zu steigern, Exportfähigkeit für den Weltmarkt zu schaffen, um letztlich dadurch Märkte in Ländern der Dritten Welt mit zu zerstören. Ich denke, das sind Entscheidungen, die ich in meiner Rede bereits angesprochen habe, die in die falsche Richtung gehen. Wir machen eine Politik, mit der wir Entwicklungshilfe massiv weltweit überhaupt erst notwendig machen.
Ich denke, auch darüber müssen wir diskutieren. Ich kann nur dringend darum bitten, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen, um in dieser Legislaturperiode noch konkret zu schauen, was wir umsetzen können.
Sehr geehrter Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist geradezu unerträglich, mit welcher Ideologie hier wieder über die Elbvertiefung geredet wird.
Sie tun doch gerade so, als würde der Hamburger Hafen geschlossen werden und da überhaupt nichts weiter laufen, wenn diese Elbvertiefung so nicht durchgezogen würde. Die Höhe in Ihrem Antrag ist, dass Sie den Ausbau des NOK wieder hintanstellen. Für uns Grüne ist es völlig unzweifelhaft, dass wir eine Weiterentwicklung der Häfen und der Hafenstrukturen in Norddeutschland brauchen. Dem sollten Sie sich endlich einmal zuwenden.
Ich habe mich zum Thema Deichsicherheit zu Wort gemeldet. Es ist im Grunde so, dass jede Maßnahme bei jeder Vertiefung immer für sich betrachtet wird und nicht einmal in den Modellen betrachtet wird, wie sich das insgesamt auswirkt. Es ist richtig, was der Wirtschaftsminister hier vorgelesen hat: Die Sturmfluten sollen demnächst 3 cm höher auflaufen. In den letzten 25 Jahren haben wir allein im Hamburger Hafen eine Änderung des Tidenhubs - das ist zweimal Ebbe und Flut am Tag aufgrund der Elbvertiefung von 1,20 m gehabt. Man kann ahnen, wie es sich elbaufwärts auswirkt, wenn sie weiter vertieft wird.
Ich sehe, wie in Niedersachsen gekämpft wird, auch vom Ministerpräsidenten. Wir haben auf schleswigholsteinischer Seite nur eine Deichlinie. Diese Deichlinie kann weitestgehend nicht erhöht werden. Es gibt keine zweite Deichlinie, um diese Dimension einmal aufzuzeigen. Wenn ich dann sehe, dass man jetzt per Vertrag Kosten für die Deichsicherheit dem Bund übertragen will, dann darf ich das wohl so verstehen, dass man letztlich auch die Sicherheit der Menschen hinter den Deichen an den Bund abtritt. Wenn ich dann sehe, wie Verhandlungen in den letzten Jahren mit dem Bund gelaufen sind, ist das höchst bedenklich, was hier geplant wird.
Ich sehe den Antrag der CDU - ich kann toleranterweise sagen, Sie hätten aus Versehen Copy and Paste gemacht - und lese den Satz, man müsse die Beweissicherung auf ein Minimum beschränken. Der stand schon einmal vor einem Jahr drin. Ich finde es hoch gefährlich, so vorzugehen und zu sagen, man wolle gar keine Beweissicherung und gucke einmal, was passiert. Herr Arp, ich bin gespannt, wie Sie diese Position bei uns im Wahlkreis den Menschen hinter dem Deich verkaufen wollen.
Wenn ich höre, dass Sie voller Dankbarkeit für den Fonds sind, den die Hamburger Pfeffersäcke den Elbanliegerhäfen zur Verfügung stellen wollen! Ich denke, wir können nur ahnen, wie die Pfeffersäcke bei Ihnen gebaggert haben, damit hier blind durchgezogen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sparen Sie sich die Grippeimpfung, essen Sie mehr Hähnchenschnitzel! Sie alle kennen ähnliche Witze, diese haben gerade wieder Hochkonjunktur. Dabei ist das Thema überhaupt nicht zum Lachen. Der massenhafte Einsatz von Antibiotika in der Tiermast fördert die Bildung von Resistenzen und stellt eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit dar. Das ist uns allen im Grunde seit Langem bekannt. Die Lobby der Fleischindustrie bemüht sich, das herunterzuspielen, und hat dabei leider in der Vergangenheit allzu oft Schützenhilfe von konservativen Regierungen im Bund und in den Ländern bekommen.
Das darf dieses Mal nicht wieder passieren. Wir müssen das Problem ernsthaft angehen, und wir müssen das Übel an der Wurzel packen und nicht nur an den Symptomen herumkurieren. Wir haben bereits im Oktober einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die wesentlichen Handlungsfelder nennt, um zu einer flächengebundenen und artgerechten Tierhaltung zu kommen. Ich nenne an dieser Stelle Anpassungen bei der Privilegierung im Baurecht, im Planungsrecht, im Immissionsschutzrecht, beim Tierschutz und bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln und eben auch im Arzneimittelrecht.
Die Debatte über diesen Antrag ist wieder und wieder verschoben worden. Jetzt wurde sie auf März verschoben. CDU und FDP wissen wohl, wie viel Sprengkraft in diesem Thema steckt. Ihr Versuch, dieser Debatte auszuweichen, wird jedoch scheitern. Im Grunde ist er schon gescheitert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat keinen Überblick über das Ausmaß des Einsatzes von Antibiotika in der Hähnchenmast. Sie weiß darüber so gut wie nichts. Das ist durch die Antwort auf unsere Kleine Anfrage herausgekommen. Sie schreiben - ich zitiere -:
„Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass beim Einsatz von Antibiotika in Hähnchenmastbetrieben Schleswig-Holsteins ähnlich wie in NRW verfahren wird.“
Gut wäre, wenn die Landesregierung in SchleswigHolstein Best-Practice-Beispiele nennen und vorführen könnte, mit welchen Verfahren es Fleischerzeuger schaffen, in der Erzeugung mit weniger oder ohne Antibiotika klarzukommen.
Auch bei uns gibt es die Tendenz zu immer größeren Beständen mit zigtausend Mastplätzen, die oft unterhalb der Grenzen der Genehmigung nach Immissionsschutzrecht gebaut werden, um einfacher durch das Verfahren hindurchzukommen. Wir müssen aus diesem kranken, verrückten System aussteigen. Das gebieten die Risiken für die menschliche Gesundheit, das gebietet unsere Verantwortung für das Tierwohl, das gebietet unsere Verantwortung für eine zukunftsfähige ländliche Entwicklungsstruktur, und das gebietet unsere Verantwortung für die Dritte Welt.
Die Fleischexporte aus Deutschland sind in den letzten zehn Jahren verdoppelt worden. Die Steigerung der Fleischproduktion für den Export für den sogenannten Weltmarkt ist nur möglich, weil wir woanders in riesigem Ausmaß Flächen in Anspruch nehmen. Eine Bratwurst beansprucht woanders - irgendwo in Südamerika zum Beispiel - 6 m² Sojaoder Maisfläche, um diese Dimension einmal aufzuzeigen.
Ich habe am Wochenende gemeinsam mit 23.000 Menschen in Berlin gegen diese Art der zerstörerischen Erzeugung demonstriert
unter dem Motto „Wir haben es satt“. Die Polemik von Frau Aigner hat unter Entwicklungspolitikern Kopfschütteln und Empörung ausgelöst: Deutsches Billigfleisch zur Bekämpfung des Hungers in der Welt - ich dachte, wir wären in dieser Debatte eigentlich schon weiter.
Ein weiteres Wort zu unserem Antrag. Er enthält die Forderung nach einer lückenlosen Dokumentationspflicht für den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung.
Schwarz-Gelb hat in der Vergangenheit - gerade erst wieder vor einem Jahr - in unverantwortlicher Weise Ausnahmen für die Geflügelbranche geschaffen. Diese müssen endlich abgeschafft werden. Wir müssen endlich Transparenz in die Antibiotikaströme in der Tierhaltung hineinbringen.
Ich hoffe, wir haben in der Kürze der noch verbleibenden Legislaturperiode Zeit, die Anträge von uns, der SPD und der LINKEN, im Ausschuss zu beraten, um sie dann auf den Weg zu bringen, damit endlich mit einer klaren Positionierung aus Schleswig-Holstein heraus eine Anpassung der Bundesgesetzgebung erfolgt.
Ich betone nochmals: Es reicht nicht aus, an den Symptomen herumzudoktern, wir müssen uns den Ursachen zuwenden. Dieser Antibiotika-Einsatz ist systemimmanent in der industriellen Massentierhaltung. Im Geflügelbereich haben wir seit Jahrzehnten Zustände erreicht, die unerträglich und inakzeptabel sind. Es gibt dafür überhaupt keine Akzeptanz mehr in der Bevölkerung. Diese Entwicklung ist weder im Interesse von Bäuerinnen und Bauern noch im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Formen von Tierhaltung, die hier praktiziert werden, sind weder umweltnoch tiergerecht und haben mit Bäuerlichkeit überhaupt nichts zu tun.
Die Tierhaltung zerstört jeden Ansatz einer nachhaltigen ländlichen Wirtschaftsentwicklung und ist alles andere als ein Modell einer Zukunftslandwirtschaft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es hierbei? - Derzeit stammen über 90 % des in der EU und vor Norwegen geförderten Erdöls aus Offshore-Förderung. In der Nordsee gibt es mehr als tausend Ölförderplattformen, und auch in den Gewässern der Europäischen Union sind über tausend Ölplattformen vorhanden. Das Öl wird knapper. Die Suche nach Öl verlagert sich in tiefere Meeresbereiche. Seit „Deepwater Horizon“ kann wohl jeder ermessen, was das bedeutet. In größeren Tiefen heißt auch immer weiter weg von den Küsten. Auch vor Schottland und den Färöer-Inseln wird aktuell in 1.100 m Tiefe nach Öl gebohrt.
Mit dieser Verordnung würden endlich Regeln für Offshore-Aktivitäten in der Außenwirtschaftszone, also bis zu 200 Seemeilen vor den europäischen Küsten, geschaffen. Bisher operieren Anlagen außerhalb der Zwölfmeilenzone weitgehend unbehelligt von Genehmigungen, Sicherheitsauflagen, unabhängiger Kontrolle und Haftungsregeln. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Deshalb ist es gut, dass die EU-Kommission jetzt endlich diesen Vorstoß gemacht hat. Sie reagiert damit auf die Katastrophe im Golf von Mexiko. Seitdem wurden Risikoanalysen gemacht, deren Ergebnis war, dass alle zehn Jahre Havarien vergleichbarer Schwere auftreten. Die Kosten beziffert sogar BP auf über 30 Milliarden € allein für das eigene Unternehmen.
Die vorhandenen Rechtsvorschriften über Genehmigung, Sicherheit, Haftung bei Umweltschäden sind unzureichend, uneinheitlich, fragmentiert und in Europa überhaupt nicht vorhanden. Die letzte Zahl: Auf fast 1 Milliarde €, genau 950 Millionen €, jährlich schätzt die Europäische Kommission die laufenden Kosten bei laufenden Vorfällen auf europäischen Offshore-Plattformen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Dinge liegen auf der Hand. Erstens. Bei der Genehmigung, bei Kontrolle, Sicherheit von Ölplattformen im Meer gibt es gravierende Mängel. Zweitens. Auf nationaler Ebene kann dieses Problem nicht gelöst werden. Ein europäisches Vorgehen ist zwingend notwendig.
Wir befassen uns hier mit der Frage der Subsidiarität. Wir müssen also zwei Dinge klären: Ist die europäische Ebene geeignet? Ist die EU befugt, diesen Bereich zu regeln, oder greift sie unzulässig in die Kompetenzen von Bund und Ländern ein? Den ersten Punkt habe ich bereits beantwortet: Ja, und besonders wegen der Betroffenheit SchleswigHolsteins als Land zwischen den Meeren können wir nur für eine europäische Verordnung intensiv streiten.
Zur zweiten Frage will ich gar keine langen juristischen Ausführungen machen; das können andere Kollegen gleich tun. Morgen wird im Bundesrat abgestimmt. An vorderster Front bei den Subsidiaritätsbedenkenträgern sind Niedersachsen und leider auch Schleswig-Holstein, das sich dem niedersächsischen Antrag im Bundesrat angeschlossen hat. Diese beiden Länder haben gemeinsam eine Behörde, das Landesamt für Bergbau, Energie und
Geologie in Hannover; davon haben wir hier schon mal gehört. Ich zitiere aus dem gemeinsamen Antrag im Bundesrat:
„Das Landesbergamt ist effizient und hat sich in den letzten Jahrzehnten in der Verwaltungspraxis bewährt.“
So steht es in dem Antrag für den Bundesrat. Ich bin mir sicher, die Kollegen von RWE Dea würden diesen Satz sofort mit unterschreiben; denn es ist die gleiche Behörde, die letztes Jahr die Lizenz für die Erdölförderung im Nationalpark Wattenmeer um sage und schreibe 30 Jahre verlängert hat.
Möglich ist das mit einem reformbedürftigen, rückwärtsgewandten deutschen Bergrecht, das kaum Abwägungen von Rechtsgütern kennt und EURecht für FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfungen aussperrt. Wir können also ahnen, wie man gern sein Recht behalten möchte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben natürlich auch inhaltliche Kritik am Verordnungsvorschlag. Ich habe dies teilweise auch in Ihren Anträgen gelesen. Pipelines wie Nordstream sind überhaupt nicht vorgesehen, sind darin überhaupt nicht erwähnt. Die Regelungen für die Haftung sichern überhaupt nicht finanziell ab, dass im Schadensfall das Geld kommt. Die Kontrollen sind uns nicht unabhängig genug. Auch in Bezug auf Norwegen und andere Nicht-EU-Staaten verbindliche internationale Vereinbarungen zu schaffen, müsste man in dieser Verordnung noch hervorheben.
Diese Landesregierung und mit ihr die Koalitionsfraktionen - und ich bin gespannt, wer noch - sind nur allzu schnell bereit, das Subsidiaritätsargument aus dem Ärmel zu ziehen, um sinnvolle Vorschläge aus Brüssel abzuwehren.
Heute droht Brasilien dem Chevron-Konzern damit, ihn wegen eines Offshore-Unfalls vor der Küste von Rio aus dem Land zu werfen. Das ist der zweitgrößte Ölkonzern Amerikas. Die schleswigholsteinische Landesregierung möchte weiterhin autonom - da sitzen die Autonomen - für OffshoreÖlbohrungen zuständig sein. Sie wehrt sich gegen eine europäische Verordnung, die anfängt, dem Wilden Westen auf den Ölfeldern vor unseren Küsten ein Ende zu setzen. Das ist, glaube ich, hier heute die zweite Europadebatte. Mit einer solchen
Politik kann man Europa überhaupt nicht weiterentwickeln.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schicke voraus einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung für die umfangreiche Beantwortung der Fragen.
Die enormen Schwierigkeiten, vor denen die Bevölkerung und die Behörden in Japan bei der Bewältigung der Reaktorkatastrophe von Fukushima stehen, haben uns zu dieser Großen Anfrage veranlasst. Auch wenn zwei von drei Atomkraftwerken bei uns nie wieder ans Netz gehen sollen, geht von ihnen weiterhin eine Gefahr aus.
Wir haben zugleich in Schleswig-Holstein drei atomare Zwischenlager. Das Kernkraftwerk Brokdorf läuft weiter.
Die Antworten der Landesregierung in der Großen Anfrage sind angesichts dieser Lage über weite Strecken ernüchternd, ein bisschen ausweichend und auch besorgniserregend.
Ich möchte das einmal an drei Punkten deutlich machen:
Erstens die Ereignisverkettung. Die Reaktorkatastrophe in Japan hat gezeigt, dass eine Verkettung mehrerer Ereignisse - wie dort Erdbeben und Hochwasser - eine Atomkatastrophe erheblich wahrscheinlicher machen und zugleich die Reaktionsmöglichkeiten erschweren sowie Schäden potenzieren können. Aus den Antworten geht hervor, dass es keine szenarienabhängige Planung gibt. Es gibt keine Planung für komplexe Katastrophen. Ich nenne einmal ein Beispiel: eine Hochwassersituation und eine sich in der Nähe befindliche Sondermüllverbrennungsanlage mit einem entsprechenden Lager - Stichwort SAVA -, ein Chemiepark mit Phos
gen und so weiter. Es scheint keine abgestimmte Planung für Risikopotenziale der verschiedenen Anlagen zu geben.
Es wird bei der Notfallplanung des Betreibers von einer Wettersituation ausgegangen, die gerade einmal 95 % der meteorologischen Situationen abdeckt. Eine steife Windbrise von Windstärke 9 ist da noch mit drin, nur etwa 1 m hoher Wellenauflauf wird berücksichtigt.
Bei der Frage der Erreichbarkeit der Atomkraftwerke in der Überflutungssituation wird lapidar auf die zwei Tore im Zaun verwiesen. Durch die Tore im Zaun wollten wir schon immer durch. Als Antwort ist das ein bisschen wenig.
Die Notstromversorgungssysteme des Atomkraftwerks Brokdorf sind bei einem Stromausfall nur auf vier Tage Notbetrieb ausgelegt, dann geht der Treibstoff aus.
Wie wird die Bevölkerung mit Jodtabletten versorgt? Wie wird die Bevölkerung evakuiert? Die Planungen gehen davon aus, dass 80 % der Menschen das Gebiet selbstständig mit dem Pkw verlassen, dass Infrastruktur Straße und Bahn auch bei Hochwasser intakt sind. Das ist schwer darstellbar. Genauso eine geordnete Verteilung der Jodtabletten.
Auch wenn jede Katastrophe ein Einzelfall ist, zur Vorbereitung gehört die Vorplanung der verschiedenen Szenarien, die Katastrophenforschung in Kiel zu halten und nicht gehen zu lassen, und besonders die Übung mit breiter Beteiligung der Bevölkerung. Länderübergreifende Planungen dürfen nicht nur ein Informationssystem beinhalten, sondern länderübergreifende Planungen haben auch zu beinhalten, wie man mit den jeweiligen Kapazitäten gemeinsam arbeitet und sich gemeinsam abstimmt.
Der atomare Katastrophenschutz lastet überwiegend auf den Schultern von freiwilligen Einsatzkräften der Feuerwehr und des Zivilschutzes. Wegen der Aussetzung der Wehrpflicht werden die Kräfte zukünftig wegfallen, die bisher auf zuletzt acht Monate zum Ersatzdienst verpflichtet waren. Wie viele nebenamtlich verpflichtete Kräfte demnächst noch in den Löschzügen Gefahrgut in den Kreisen zur Verfügung stehen - und auf die wird stark aufgebaut -, steht in den Sternen und geht aus den Planungen nicht hervor. Warum sind die Kreisgesundheitsämter nicht in die Planungen eingebunden? Sie müssen doch entscheidende Daten haben.
Zur Bundeswehr, zum Erhalt der Bundeswehr in Husum ist bereits einiges gesagt worden. Es gibt aber keine Planungsdaten dazu, ob und wie viele Kräfte im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit einberufen werden können, wie viele zur Verfügung stehen, ist völlig offen. Genauso ist offen, wie viele Kräfte in welchem Umfang vom kerntechnischen Hilfsdienst - das ist eine im Jahr 1977 gegründete Organisationseinheit aller Atomkraftwerke - zur Verfügung stehen.
Als Fazit kann man festhalten: Katastrophenschutzplanung auf den Schultern von Freiwilligen in Feuerwehr und Zivilschutz ist für die Atomkraftbetreiber einfach billig, zu billig. Sie müssen endlich anders an den Kosten beteiligt werden, wir müssen da ein anderes Level erreichen.
Ich will auf den dritten Punkt, den Überflutungsschutz, nicht intensiv eingehen. In Krümmel ist der Deich auf niedersächsischer Seite 14 cm niedriger als in den gefährdeten Bereichen von Krümmel, also läuft Niedersachsen voll. Entsprechend der Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission nach den Ereignissen in Japan müssen besonders für Brokdorf das Notfallschutzkonzept und die Hochwassersicherheit überprüft werden. Während der Deich vor Brokdorf inzwischen eine Höhe von 8,4 m erreicht hat, geht man auf dem Gelände des Atomkraftwerks direkt hinter dem Deich gerade einmal von einem maximalen Wasserstand von 2,85 m bei einem Deichbruch oder Überlaufen aus. Wie sind diese Szenarien in den Griff zu bekommen?
Das Atomkraftwerk säuft bereits bei 4,3 m ab, da sind die sicherheitstechnisch relevanten Bereiche betroffen.
Sogar der Schrottreaktor Brunsbüttel ist bis 6 m Wasserstand gesichert.
Ich komme zum letzten Satz. - Wir können nicht alle Risiken beeinflussen, die wir haben. Wir können aber das Risiko Atomkraft durch Abschalten beeinflussen. Wenn sich die Landesregierung auf eine
neue Politik einlässt und aus der Atomkraft aussteigen will, gehört dazu auch, den Katastrophenschutz entsprechend anzupassen. Da werden wir im Land erheblich nacharbeiten müssen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
- Entschuldigung. Manchmal leuchten die Dinge der Zeit einfach an einem vorbei.
Herr Ministerpräsident, vielen Dank für diesen umfangreichen Bericht. Ich sage zugleich: Es ist nicht grünes Modell, zuzuhören, was aus der Staatskanzlei kommt und nicht weiter Ziele mitzuformulieren, Position zu beziehen.
Ich sage auch ganz klar: Seit vier Stunden liegen die Legislativvorschläge der EU-Kommission vor. Die Legislativvorschläge bestätigen im Grunde genommen das, was am 29. Juni durch den Finanzrahmen vorgegeben war. Von daher müssen wir Position beziehen und sagen, wie wir das Beste für das Land daraus machen.
Ich habe bereits in der Debatte in der letzten Tagung - dies ist ein bisschen eine Konsequenz aus der Debatte zum Europabericht - sehr deutlich gemacht, dass zu einer erfolgreichen Landesaußenpolitik auch gehört, dass Ziele und Ansprüche für eine faire, soziale, ausgewogene Wettbewerbsentwicklung hier im Land und für Finanzmittel für eine innovative Wirtschaftsentwicklung im Land erforderlich sind und dass man sich dafür offensiv positionieren muss und nicht im Vagen sitzen bleiben darf. Schleswig-holsteinische Interessen sind in weiten Teilen nicht identisch mit Interessen anderer Bundesländer.
Die Neuordnung der EU-Strukturfonds ab 2014 ist ein wichtiges Thema für Schleswig-Holstein, sowohl für die Möglichkeiten, die Ziele der Landespolitik mit Finanzmitteln zu unterfüttern, als auch für die Wettbewerbsposition Schleswig-Holsteins zu anderen Regionen des Ostseeraums und Europas, hier eine entsprechende Position zu haben.
Wir bekommen in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2007 bis 2013 - die aktuelle Förderperiode - 800 Millionen € europäische Mittel im Rahmen der Strukturförderung. Diese Gelder werden überwiegend für das Zukunftsprogramm ländliche Entwicklung, für den Sozialfonds und für das EFRE ausgegeben. Der Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 der Kommission zum Juni beschreibt bereits, wie sich die Kommission in den Grundzügen die künftige Förderung vorstellt. Sie hat es heute bestätigt. Wir müssen darauf reagieren - das sagte ich bereits.
Darin stehen viele gute Ansätze, die wir begrüßen. Wir sollten sie uns ganz genau angucken. Wir haben die Ausrichtung auf die Strategie Europa 2020. Europa braucht einen Green New Deal als entscheidenden Baustein für eine zukunftssichere wirtschaftliche Entwicklung.
Die Europa-2020-Strategie verbindet Ziele der Strukturentwicklung mit ökologischen Zielsetzungen und mit einer Politik der Teilhabe und der sozialen Sicherheit. In der Strategie heißt es, die Strukturfonds sollen zukünftig als „Katalysatoren für die Verwirklichung eines intelligenten, nachhal
tigen und integrativen Wachstums in den Mitgliedstaaten und Regionen“ eingesetzt werden.
Am 20. September 2011 - gerade ein paar Tage her - hat die Kommission einen Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa veröffentlicht. In dem beschreibt sie ausgesprochen intensiv die Notwendigkeit der Umgestaltung von Wirtschaftssystemen bei uns.
Wir begrüßen, dass die EU für die neue Förderperiode einen gemeinsamen strategischen Rahmenplan vorgelegt hat. Wir halten die Regionalverträge und die Partnerschaftsabkommen, in denen überprüfbare Ziele verbindlich festgelegt werden, für eine gute Idee. Wenn wir möchten, dass sich auch andere Regionen entsprechend an die Regeln halten und das Geld nicht irgendwo in Europa versickert, müssen wir uns darauf einlassen und uns an diese Bedingungen anpassen. Sie sind gut für uns, sie sind gut für Europa und für die wirtschaftliche Entwicklung.
Daraus ergibt sich aber auch, dass wir im Land zwischen den Häusern eine engere Abstimmung über die Instrumente der Wirtschaftsförderung und die Projekte des Sozialfonds brauchen. Eine Gesamtstrategie anstelle der Konkurrenz verschiedener Ressorts - wer wie viele Töpfe abgreifen kann und wer was bekommt - ist das, was wir im Land brauchen.
Eine wesentliche Änderung wird es wahrscheinlich auch bei den Projekten des Sozialfonds geben. Nach bisherigem Stand werden ungefähr 50 % der Strukturfondsmittel danach ausgerichtet werden. Im Moment ist es gerade einmal ein Achtel. Die Kommission setzt hier ein sehr klares Signal. Bisher sogenannte weiche Faktoren werden harte Wirtschaftsfaktoren und als das erkannt. Die Kommission will künftig Bildung, Beschäftigung und die Bekämpfung sozialer Schieflagen stärker in den Vordergrund rücken. Dazu gehört auch, auf den demografischen Wandel zu reagieren. Aktives Altern heißt das Programm auf europäischer Ebene und ist gut für Parlamentarier und gut auch für Regierungsmitglieder.
Außerdem müssen wir damit rechnen, in Zukunft insgesamt weniger Geld aus Brüssel zu erhalten, weil es einen erhöhten Finanzbedarf in den neuen
Beitrittsregionen gibt, aber auch, weil 40 Milliarden € in zukunftsfähige europäische Infrastrukturprojekte wie Energienetze investiert werden sollen, dafür reserviert sind und dafür zur Verfügung gestellt werden sollen.
Wir werden in Wettbewerbsregionen wie Schleswig-Holstein das ist -, die sich mindestens im Mittelfeld befinden, eine Prioritätensetzung bekommen, die sich auf wenige Ziele konzentriert. Insofern müssen wir auch ganz genau gucken, was wir hier im Land machen. Es sind die Ziele, die uns eigentlich entgegenkommen: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen und Innovationen.
Zugleich werden wir als Teil der Ostseeregion Zugriff auf mehr INTERREG-Mittel bekommen. Für uns ist die Entwicklung revolvierender Fonds ein geeignetes Mittel für zahlreiche Bereiche der Unternehmensförderung. Knappe EU-Mittel müssen gemeinsam mit den Bundesmitteln und mit den Haushaltsmitteln des Landes zur Kofinanzierung einfach effizienter eingesetzt werden können. Dann, wenn es zurückgezahlt werden kann, müssen sie auch wieder neu verwendet werden können.
Wir müssen uns einbringen in die Gestaltung der zukünftigen Programme - und das zeitig. Nur dann entstehen in einem veränderten europäischen Rahmen auch genügend Spielräume, an die wir uns letztlich als Region anpassen können, auf die wir dann auch noch reagieren können, bevor es zu spät ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt vor, was einstimmig beschlossen wurde. Ich denke, wir können dem so zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg gleich ein Dank an Anette Langner dafür, dass wir bereits heute, einen Monat nach der Ostseeparlamentarierkonferenz, in einer gemeinsamen Positionierung die Landesregierung bitten, das Ergebnis umzusetzen. Das ist sehr früh, das geschieht sehr schnell und ist im Konsens gelaufen. Das war in der Vergangenheit nicht möglich. Ich denke, das ist wichtig.
Mit der Ostseeparlamentarierkonferenz wurde vor 20 Jahren die Basis für eine kontinuierliche parlamentarische Zusammenarbeit im Ostseeraum gelegt. Damit war ein weiterer Schritt gegangen,
um die Blöcke in Europa zu überwinden. Wesentlicher Motor war damals Schleswig-Holstein. Besonders bedeutend ist bei dieser parlamentarischen Zusammenarbeit, dass neben Nicht-EU-Ländern wie Island und Norwegen auch die Parlamente der russischen Region und Russland eingebunden sind.
Aus dieser Arbeit sind wichtige zivilgesellschaftliche Netzwerke entstanden. Das konnten wir gestern auf einer Podiumsdiskussion im Rahmen der dieser Tage stattfindenden Ostsee-Jugendkonferenz in Mözen feststellen. Jugendliche aus elf Ländern rund um die Ostsee waren dabei - ein spannender Abend!
Der Schulterschluss mit den Dumas ist auch Grundlage für die demokratische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung im Ostseeraum. Wir wissen, dass dort in Sachen Menschenrechte und Demokratieentwicklung manches noch suboptimal ist.
Es wird intensiv an Wegen und Konditionen gearbeitet, die den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt, die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Kultur und den sonstigen Austausch befördern.
Die Arbeit wird in Facharbeitsgruppen geleistet. Ich danke Frau Funke, Frau Amtsberg und Frau Strehlau für die in den vergangenen beiden Jahren geleistete Arbeit.
Die Arbeitsgruppe Zivile Sicherheit beschäftigt sich mit der Bekämpfung von Menschenhandel und prekären Lebenssituationen. Wenn wir genau nachsehen, stellen wir immer wieder fest, dass die Statistiken oft nicht die Realität widerspiegeln; die Situation ist gerade im Ostseeraum erheblich problematischer.
In der Arbeitsgruppe „Maritime Politik“ ist der Verkehr in der Wachstumsregion Ostsee natürlich zentrales Thema. Die Vertretung Schleswig-Holstein in der Ostseeparlamentarierkonferenz macht es leichter möglich, scheinbar regionale Dinge wie die maroden Schleusen - auch auf diese Ebene zu tragen; sie haben tatsächlich hohe Bedeutung für den gesamten Verkehr im Ostseeraum.
In den Jahren 2011/2012 wird eine neue Arbeitsgemeinschaft zum Thema „Green Growth“ gemeinsame Positionen entwickeln. Das ist eine ziemliche Herausforderung, besonders wenn man daran denkt, dass in osteuropäischen Ländern neue Atomreaktoren entstehen sollen. Die Debatten mit den Kollegen sind aber auch spannend; denn sie fragen
sich schon, was bei uns eigentlich abläuft, und hinterfragen ihre Projekte.
Im vergangenen Jahr waren wir, der SchleswigHolsteinische Landtag, mit unseren Anträgen zur Lotsenpflicht in kritischen Gebieten - Stichwort: Kadetrinne - und zur Bannung der Einhüllentanker erfolgreich. Auch diesmal fanden unsere Anträge zur Umsetzung der IMO-Beschlüsse zu Schiffsemissionen Eingang in die einstimmig verabschiedete Entschließung der Ostseeparlamentarierkonferenz. Um es auf Deutsch zu sagen: Auch die Kollegen aus der Zentralduma in Moskau haben sich unseren Anträge angeschlossen.
In einem Gespräch, das in der vergangenen Woche in Brüssel stattfand, wurde klar, dass die deutsche Diskussion zur Subsidiarität in formeller Hinsicht manchmal abgekürzt werden sollte. Zielorientiert und entlang der Inhalte sollten wir die europäischen Themen bearbeiten. So funktioniert letztlich europäische Vertretung in dem Ausschuss der Regionen. Niclas Herbst, du wirst es bestätigen können: So funktioniert letztlich auch unser regionales europäisches Netzwerk - das subregionale Netzwerk zur Ostseeparlamentarierkonferenz -, das Parlamentsforum Südliche Ostsee.
Ich will nur ein Beispiel herausgreifen: Als es vor einigen Jahren in Polen eine - ich formuliere es vorsichtig - europakritische Regierung gab, wurde in diesem Forum dennoch entlang der Themen intensiv weitergearbeitet. Europafeindlichkeit und entsprechende Ressentiments waren dort überhaupt kein Thema.
Mit der Mitgliedschaft der Duma von Kaliningrad im Parlamentsforum Südliche Ostsee ist auch das Parlament dieser russischen Region beteiligt. Das ist zusammen mit der bilateralen Partnerschaft - der Herr Landtagspräsident war kürzlich mit einer Delegation zu Besuch - eine Basis für die Stärkung auch der zivilgesellschaftlichen Kontakte in die Regionen. Nur daraus wird letztlich ein Demokratieprozess erwachsen können. Die Resolution hatte die Schwerpunkte - Sie haben es gelesen -: Tourismus, Bildung, Ostseestrategie, Multi-Level-Governance.
Ich komme zum dritten Punkt, der Vereinbarung des Landtags und der Landesregierung über Konsultationen; Sie kennen das alles. Mit dieser Vereinbarung haben wir die Arbeitsbasis für das
mit dem Lissaboner Vertrag möglich gewordene Mitgestalten des Landtags an der europäischen Rechtsetzung. Europa wird nicht nur durch die Stärkung des Europaparlaments und der nationalen Parlamente transparenter und demokratischer - die meisten Gesetze werden letztlich in Europa gemacht -; Europa wird auch durch die möglich gewordene Beteiligung des Landtags ein Stück weit demokratischer. Wir werden Europa den Bürgern näherbringen - näherbringen müssen. Es ist eine Herausforderung des Lissaboner Vertrages, die Mitverantwortung der Parlamente im Integrationsprozess Europas zu stärken.
Anders ausgedrückt: Es wird künftig auch für Politikerinnen und Politiker schwieriger - Bierzelte haben wir nicht, aber ähnliche Veranstaltungen -, die eigenen Versäumnisse in Ermangelung eines anderen Feindes Europa oder Brüssel zuzuschieben. Damit ist jetzt Schluss, weil man sich bis auf die untere Ebene beteiligen kann. Dann wird man eben gefragt: Was hast Du denn gemacht, als das anstand?
Wir sollten diese Chance nutzen und uns inhaltlich entlang der Themen einbringen.
Ein herzlicher Dank an den Landtag und die Landesregierung, dass wir endlich diese Basis haben. Der Europaausschuss des Landtags wird sich noch in die Arbeit einfinden müssen. Wir haben zu überlegen, ob wir ein Berichterstatterwesen einführen dann hat jemand die „Macht der Tinte“ -, um auch die jeweilige fachpolitische Dimension einzubringen. Wir können uns abstimmen, um schnelle, effiziente Arbeit entlang der europäischen Themen zu ermöglichen.
Den prälegislativen Bereich hat Niclas Herbst bereits angesprochen. Wir müssen intensiv überlegen, ob wir - ähnlich wie Bayern und Baden-Württemberg - eine parlamentarische Vertretung in Brüssel installieren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vertreter der Regierungsfraktionen erwecken den Eindruck, als ob sie mit dem Gesetzentwurf eine Trophäe geangelt hätten. Das ist jedoch bei Weitem nicht so.
„Gut Ding will Weile haben“ mögen die Kollegen von CDU und FDP bei der Novellierung des Landesfischereigesetzes gedacht haben. Das trifft hier aber überhaupt nicht zu. Es hat zwar lange gedauert; aber es ist alles andere als ein gutes Ergebnis herausgekommen.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP ist im Dezember 2010 vorgelegt worden, der Entwurf der SPD-Fraktion bereits 2009. Die Geschichte aus den Legislaturperioden davor kennen wir bereits.
Im Januar und Februar ist die schriftliche Anhörung gelaufen. Der Entwurf ist am 24. Februar 2011 in den Ausschuss überwiesen worden. Erst nachdem über die Presse Schelte kommuniziert worden war Herr Schröder hat sich gerade „geoutet“ -, brach plötzlich Hektik los. Eine Woche vor der Ausschussberatung haben CDU und FDP uns einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Er trägt das Datum des 25. August 2011; wir haben ihn am 13. September 2011 bekommen. Aus dem neuen Gesetzentwurf ging nicht hervor, worin die Unterschiede zum ursprünglichen Entwurf bestehen. Wenn man am Rande der letzten Landtagssitzung die Kollegen aus den Regierungsfraktionen fragte, stellte man fest, dass sie das selbst nicht so genau wussten.
Diese Vorgehensweise ist intransparent und entspricht nicht dem parlamentarischen Prozedere.
So viel zum Verfahren, jetzt zu den Inhalten.
Wir haben unsere Kritik an dem Gesetzentwurf in einem Änderungsantrag formuliert und in den Ausschuss eingebracht. Die Kritik betrifft im Wesentlichen fischereiwirtschaftliche und ökologische Aspekte sowie Aspekte des Tierschutzes.
Ich beginne mit dem Tierschutz. Ein Punkt, der in den im Rahmen der schriftlichen Anhörung eingereichten Stellungnahmen immer wieder auftauchte, betraf den Urlauberangelschein. Die bisherige Regelung, wonach nicht aus Schleswig-Holstein stammende Urlauber ohne Angelschein hier angeln dürfen, während das einem Menschen aus Kiel, der in
Kappeln an der Schlei Urlaub macht, untersagt ist, ist absurd. Dass insoweit eine Anpassung vorgenommen wird, ist zu begrüßen.
Wir haben, wie schon beim letzten Mal deutlich gemacht, grundsätzliche Probleme mit dem Urlauberangelschein. Auch Fische sind fühlende Lebewesen, auf die der Tierschutz anzuwenden ist.
Das und vieles mehr lernen besonders die Jugendlichen in der Ausbildung zum Erwerb des Angelscheins. Herr Kollege Schröder hat vorhin deutlich gemacht, dass die Reduzierung der Bedeutung des Angelscheins in diesem Fischereigesetz durchaus ein Schlag gegen die Angelvereine und deren erfolgreiche Arbeit draußen im Land ist.
Das kann und darf nicht dadurch aufgefangen werden, dass man dem Urlauber ein DIN-A4-Blatt mit ein paar Hinweisen in die Hand drückt und dann sagt: „Nun mal los!“ Urlauber, die nicht Inhaber eines Angelscheins sind, sollen angeln dürfen, aber in Begleitung von Personen mit entsprechender Sachkenntnis.
Ich komme auf einige fischereiliche Aspekte zu sprechen. Bei den Fischereigenossenschaften haben Sie einen Rückzieher gemacht. Das begrüßen wir. Die bewährte Praxis bleibt erhalten. Bleibt die Frage nach der Motivation, mit der Sie Ihren ursprünglichen Vorschlag eingebracht hatten.
Die Fischereiabgabe wollen wir von allen erheben. Das ist nach dem neuen Gesetz nicht mehr möglich. Bei der Verwendung wollen wir auch die Entwicklung alternativer Fangmethoden ermöglichen. Das käme auch den Erwartungen der Fischerei entgegen.
Nächster Punkt aus fischereilicher Sicht sind die Aquakulturen. Diese sind auch nach den Vorschlägen zur gemeinsamen Fischereipolitik, die landauf, landab diskutiert werden, zukünftig der boomende Bereich der Fischerei. Daher ist es erforderlich, dass Aquakulturen nicht nur über eine Verordnungsermächtigung im Gesetz berücksichtigt werden, sondern es müssen auch Leitplanken in das Gesetz eingezogen werden. Insofern wäre es das Mindeste, in Sachen Biodiversität einige Aussagen auch im Gesetz zu treffen.
Zur ökologischen Sicht: Fischerei findet zum allergrößten Teil in natürlichen Gewässern statt. Die fischereiliche Nutzung muss auf die Funktion der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere Rücksicht nehmen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem einschlägigen Umweltrecht, zum Beispiel der Wasserrahmenrichtlinie, der FFH-Richtlinie sowie dem Bundes- und dem Landesnaturschutzgesetz. Daraus ergeben sich Anforderungen an das Fischereirecht, die unserer Ansicht nach nicht in allen Punkten erfüllt sind.
Ich nenne einige Beispiele. Es muss ausgeschlossen werden, dass durch den Besatz mit Fischen die ursprünglich im Naturraum beheimatete Fischfauna verdrängt beziehungsweise gravierend verändert wird.
Nächstes Beispiel ist der Nationalpark Wattenmeer. Die Muschelfischer möchten sich vom MSC zertifizieren lassen. Das Gesetz muss daher Regeln für ihr Wirtschaften im Nationalpark beinhalten, die kompatibel sind mit den Anforderungen, die sich aus dem Umweltrecht ergeben, und deren Einhaltung nachgeprüft werden kann.
Zu unserem Abstimmungsverhalten: Die Gesetzentwürfe nehmen wichtige aktuelle Herausforderungen an ein zukunftsorientiertes Fischereirecht überhaupt nicht auf und bringen in einigen, aber wesentlichen Punkten eine Verschlechterung der bisherigen Rechtslage mit sich. Wir werden daher beide vorgelegten Gesetzentwürfe, sowohl den der alten Großen Koalition als auch den der jetzigen schwarz-gelben Koalition, ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von unserer Seite noch ein paar Worte zum Europabericht. Zunächst einmal möchte ich ein herzliches Dankeschön an die Landesregierung für diese große Datenbasis richten, für diese umfangreiche Beschreibung, die Sie uns hier geliefert haben. Wir werden dieses Werk für unsere weitere Arbeit sehr gut verwenden können. Herr Callsen hat diese Daten ja bereits im Einzelnen dargestellt.
Frau Spoorendonk hat gerade gesagt, SchleswigHolstein sei intensiv mit den verschiedensten Organisationen verflochten und auch stark in die europapolitischen Interessen involviert. Es ist ausgesprochen wichtig, dass Schleswig-Holstein gegenüber den anderen Bundesländern und gegenüber dem Bund, aber unter Umständen auch gemeinsam mit anderen Ländern, beispielsweise im Nordsee- oder im Ostseeraum, seine Interessen wahrnimmt.
Zu den Inhalten dieses Berichts muss ich zum einen sagen: Was die Zukunft der Strukturfonds anbelangt, was die Darstellung der entsprechenden Europapolitik betrifft, da fehlen mir einfach die Ziele. Man hat den Eindruck, es wird abgewartet, es wird erst einmal geschaut, was die EU vorschlägt. Zudem ist immer wieder - zwar nicht im Europabericht, aber in anderen politischen Aussagen vom „Überrollen“ der alten Strukturfonds die Rede. Ich denke, eine solche Politik ist wie Zocken und nicht gut für das Land, sie ist nicht zielgerichtet. Man muss jedoch mit Zielen an eine Sache herangehen und wissen, was man will. Eine solche Hal
tung muss auch in diesem Bericht zum Tragen kommen.
Das nächste Thema ist die Ostsee-Strategie. Wir haben dies in entsprechenden Anträgen bereits deutlich gemacht: Uns fehlt einfach die leitende Funktion Schleswig-Holsteins innerhalb dieser Ostsee-Strategie. Wir haben 84 Leuchtturmprojekte fachlich korrekt heißt es wohl „Flaggschiffe“ -, und bei keinem einzigen dieser Projekte hat SchleswigHolstein die Federführung übernommen. Das haben andere Regionen in Europa getan.
Ich komme nun zur Nordsee-Strategie. Von dieser Nordseestrategie immer nur als „Nordseepolitik“ zu reden, als „Meeresbeckenpolitik“, ist meines Erachtens zu wenig. Wer immer wieder nur von „Meeresbeckenpolitik“ redet, der wird mit einer solchen Politik baden gehen. Wir brauchen eine Nordsee-Strategie, die wirklich auf europäischen Beschlüssen basiert und die tatsächlich eine europäische Ziellinie verfolgt. Aufgrund der Debatten um Techniken bei Gas und Öl, die Energienetze und Offshore wissen wir, dass wir die starke europäische Ebene brauchen, um letztlich auch internationale Regeln für die Nordsee umzusetzen.
Auf die Bildungspolitik will ich hier nicht näher eingehen. Immerhin werden knapp zwei der 130 Seiten diesem Thema gewidmet. Was ich jedoch ganz und gar vermisse - Kollege Fischer hat dazu bereits Stellung genommen -, ist die Frage des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts. Dort brauchen wir dringend Regeln. Wir brauchen grenzüberschreitende Regeln, und wir müssen diese Regeln fortentwickeln. Das ist wichtig für die gemeinsame Entwicklung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums, auch gerade bei uns in Schleswig-Holstein.
Zur Sozialpolitik finde ich wenig bis gar nichts in diesem Bericht.
Wenn ich den Ostseeraum betrachte, dann stelle ich ein großes Armutsgefälle fest. Gerade Lettland ist durch die Finanzkrise in großem Maße verarmt. Wir müssen im Ostseebericht stärker auf die Frage eingehen, wie wir mit diesem Problem gemeinsam umgehen wollen. Das ist nicht gut für die Wirtschaftsentwicklung im Ostseeraum, und es ist damit auch nicht gut für uns.
Mein vorletzter Satz betrifft die Öffentlichkeitsarbeit. Ich denke, es ist auch in den heutigen Debattenbeiträgen deutlich geworden, dass wir hier im Land eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zu der Frage benötigen, warum wir Europa brauchen und weshalb wir uns nicht immer wieder mit negativen Äußerungen von Europa distanzieren dürfen. Solche Fragen gehören ebenfalls in diesen Bericht. Ebenso muss thematisiert werden, dass wir eine Landesaußenpolitik brauchen. Wir brauchen eine Außenpolitik des Landes, die tatsächlich beschreibt, in welchen wirtschaftlichen und kulturellen Verflechtungen sich dieses Land befindet, wie wir mit dieser Situation umgehen und mit welcher Strategie wir hier weiterkommen wollen.
Ich möchte darum bitten, dass diese Themen im nächsten Europabericht auftauchen. Damit lassen sich die Voraussetzungen schaffen, um auch diese Politik gut gestalten zu können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei Subsidiaritätsrügen oder -bedenken erst einmal nicht darum, ob das Vorhaben gefällt oder nicht. Es muss vielmehr konkret geprüft werden, ob in Angelegenheiten, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, die Ziele der vorgeschlagenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können. Es geht aber auch darum zu prüfen, ob sie wegen ihres Umfangs oder ihrer Auswirkungen auf Unionsebene besser verwirklicht werden können.
Natürlich haben gerade wir Grünen Kritik daran, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht weit genug gehen oder im Detail Nachbesserungen erforderlich werden. Dennoch haben wir keinen Zweifel daran, dass Maßnahmen, die alle 27 Mitgliedstaaten auf dem so dringenden Feld der Energieeffizienz und Energieeinsparung vornehmen müssen, einen hohen europäischen Mehrwert mit sich bringen. Dieser Mehrwert wäre anders nicht zu erzielen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD, FDP und SSW, Sie machen es sich ein bisschen einfach, wenn Sie als Begründung schreiben, eine ausschließliche vertragliche Zuständigkeit der EU für Energiepolitik bestehe nicht. - Das ist auch überhaupt nicht erforderlich, es gibt viele Bereiche, wo die ausschließliche Zuständigkeit der EU nicht besteht und es trotzdem EU-weit verbindliche Vorgaben gibt, die durch nationale Gesetzgebung umgesetzt werden müssen. Ich nenne als Beispiel den
Gewässerschutz, die Nitratrichtlinie. Die war ein großer Schritt nach vorn im Gewässerschutz. Ohne verbindliche Vorgaben wäre es den einzelnen Staaten überhaupt nicht möglich gewesen, die Standards, die unverzichtbar sind, durchzusetzen.
Weil die EU nicht allein zuständig ist, gibt es einen Vorschlag für eine Richtlinie und nicht für eine Verordnung, die unmittelbare Rechtswirksamkeit hätte. Richtlinien belassen den Mitgliedstaaten Spielraum, die festgelegten Ziele mit jeweils angepassten Maßnahmen und durch geeignete nationale oder regionale Regelungen umzusetzen.
Ein bisschen muss man bei diesem Thema zum Inhalt sagen. Unsere Volkswirtschaften werden sich im Energieverbrauch anpassen müssen. Je früher dafür Rahmen und Anreize geschaffen werden, desto besser. Wir wollen nicht, dass der Staat alles vorgibt. Aber wir wollen, dass sich die Märkte für Effizienztechnologien schnellstmöglich entwickeln und wir da einen fairen europäischen Wettbewerb haben können.
Dafür brauchen wir die richtigen Rahmenbedingungen, und zwar möglichst europaweit.
Im Bereich Energieeffizienz und Energieeinsparung gibt es ein enormes Entwicklungspotenzial. Wir reden da schlicht und einfach vom schlafenden Riesen, der erst einmal geweckt werden muss und nicht durch eine Subsidiaritätsrüge weiter ausgesperrt bleibt.
Das Bundesumweltministerium quantifiziert die Potenziale mit 19 Milliarden € Einsparungen bei den Energiekosten, 77 Millionen t CO2-Vermeidung und der Schaffung von 260.000 Arbeitsplätzen allein in Deutschland, da wird auch für Schleswig-Holstein einiges abfallen.
Es geht dabei auch um die Frage, ob künftig Investitionen in Milliardenhöhe ins Ausland abfließen, um Öl- und Gasvorkommen weltweit zu erschließen. Oder es geht darum, das Geld hier zukunftsfähig zu investieren in zukunftsfähige Technologien, in erneuerbare Technologien. Darum brauchen wir ein europaweites Vorgehen. Darin liegt der europaweite Mehrwert und auch der Mehrwert für uns.
Es wäre ein großer Fehler, wenn wir diesen Vorschlag durch eine vorgeschobene Subsidiaritätsrüge
oder -kritik oder wie wir es auch immer angehen, torpedieren und anfangen zu versenken.
Für den Klimaschutz sind so viele schöne Reden auf europäischer Ebene gehalten und letztlich unverbindliche Ziele beschlossen worden. Während der letzten deutschen Ratspräsidentschaft 2007 wir erinnern uns alle, Klimakanzlerin Merkel mit dem Drei-mal-20-Ziel - wurden diese wichtigen Ziele verabschiedet, die bis heute nicht umgesetzt werden.
Wenn ich sehe, dass die Berechnungen der Europäischen Kommission deutlich machen, dass die bisherigen politischen Instrumente, einschließlich der vorgeschlagenen Effizienzrichtlinie, gerade einmal 9 % erreichen lassen und nicht 20 %, wird deutlich, welch hohes Defizit wir da haben und dass wir hier nachsteuern müssen. Dennoch möchte Schwarz-Gelb weiter auf Fördermaßnahmen und Freiwilligkeit setzen. Wie passt das mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung zusammen, das wir heute mehrfach beschworen haben? Wie ist das damit zu vereinbaren, dass wir sagen, wir wollen am liebsten fördern, Knete rausschieben und nicht einen vernünftigen wirtschaftlichen Rahmen setzen, indem sich Effizienztechnologien entwickeln können?
Ich bitte Sie, bei dieser Entscheidung zu bedenken: Der Nachteil von verbindlichen Rahmenregeln auf europäische Ebene ist, dass wir uns daran halten müssen, der Vorteil aber ist: Wir bekommen einen Rahmen für einen europäischen Wettbewerb, für den Einsatz zukunftsfähiger Technologien und weniger Abhängigkeit von Energieimporten. Wir müssen in Deutschland raus aus der Bremsersituation, aus dem Bremserhäuschen und dürfen nicht immer nur davon reden, was wir wollen, und dann auf europäischer Ebene blockieren.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage mich manchmal, was wir in den letzten eineinhalb Jahren hier gemacht haben. Auch frage ich mich, wer Ihre heutigen Reden aufgeschrieben hat. Es kann nicht sein, dass wir Rote, Weiße und Grüne Gentechnik durcheinanderwerfen. Ich will gar nicht - ich darf das einmal so sagen: - auf all die krusen Zahlen eingehen, die uns soeben dargeboten wurden.
Herr Kollege Hay hat sehr vieles sehr deutlich gesagt. Bisher ist Schleswig-Holstein frei von Gentechnik. Gentechnisch veränderte Pflanzen werden in unserer Landwirtschaft nur zu Versuchszwecken angebaut, aber in Schleswig-Holstein gar nicht. Das ist Anlass zur Freude. Für Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft in unserem Land ist dies ein Standortvorteil, den wir unbedingt erhalten müssen.
Die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt Agro-Gentechnik ab. Landwirtinnen und Landwirte verlieren durch sie letztlich nur. Gewinner dieser Politik der Gentechnik sind im Grunde einzig die großen Saatgutunternehmen, die ihre Marktposition sichern und ihre weitreichende Vormachtstellung weiter ausbauen. Das kann überhaupt nicht die Position sein. Überall dort, wo Agro-Gentechnik eingesetzt wird, sehen wir, wer die Verlierer sind. Dass die Verbraucherinnen und Verbraucher Verlierer sind, sehen wir in den USA und Brasilien und auch in anderen Teilen der Welt. Wir sind bisher davon verschont geblieben, durch unsere Politik, durch die Politik vieler Verbände und Organisationen und durch Bürgerinitiativen.
Damit Landwirte gentechnisch veränderte Pflanzen nicht versehentlich mit verunreinigtem Saatgut ausbringen, gibt es bei uns im Land das Saatgut-Monitoring. Diese Woche durften wir in der Zeitung lesen, dass alle in diesem Jahr geprüften 88 Rapssorten zum Glück frei von Verunreinigungen waren. Darüber können wir uns freuen. Aber in der Vergangenheit gab es bereits massiv Fälle von Verunreinigung. Wir wissen alle, dass wir das nicht wieder einfegen, nicht wieder zusammentragen können, sodass wir dann - zum Beispiel beim Rapsanbau hier im Land - eine ökologische Katastrophe haben.
Sehen wir uns einmal die Kostenverteilung an. Biobetrieben und konventionellen Betrieben, die gentechnikfrei bleiben wollen, entstehen erhebliche Untersuchungskosten. Dies ist schlicht und einfach eine Umkehrung des Verursacherprinzips. Jene, die gentechnikfrei bleiben wollen, haben massive Kosten, um über die Untersuchungen zu beweisen, dass sie diese Gentechnikfreiheit auch einhalten.
Wir haben festgestellt, dass es inzwischen auf europäischer Ebene völlig andere Positionen gibt. Das, was Sie, Herr Rickers, hier dargestellt haben, erweckt den Eindruck, als hätten Sie, seitdem die Anträge hier eingegangen sind, also eineinhalb Jahre lang, überhaupt nicht aufgepasst. Auf europäischer Ebene gibt es die Freisetzungsrichtlinie, es gibt ein deutliches Votum des Parlaments, dass es das so, wie es die Kommission vorgeschlagen hat, nicht will. Um nur ein paar Punkte zu nennen: Sozioökonomische Kriterien sollen berücksichtigt werden, Regionen sollen sich als von Gentechnik frei erklären können, die Untersuchungen auf europäischer Ebene sollen erheblich verbessert werden,
was beinhaltet, dass wir endlich von dieser lobbygesteuerten EFSA, dieser Unterdrückungsbehörde, wegkommen müssen. Auf europäischer Ebene liegt es jetzt am Ministerrat, an den Vertretern der europäischen Länder, dass das, was das Parlament zum Glück beschlossen hat, nicht wieder eingesammelt wird, und wir brauchen ein starkes Parlament auf europäischer Ebene, das in diesen Fragen nicht wackelt.
Durch die Beschlüsse vom 5. Juli besteht jetzt die Situation, dass Gentechnik in Europa nicht mehr Wettbewerbsrecht ist, dass es jetzt nicht mehr heißt: Wir müssen es überall haben, wir müssen Wettbewerbsgerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit überall einführen. Vielmehr ist die Gentechnik nunmehr im Umweltrecht verankert. Von daher können wir jetzt mit ganz anderen Standards an die Sache herangehen. Dies ist ein Quantensprung, der uns künftig die Gentechnikfreiheit sichern kann.