Protokoll der Sitzung vom 06.10.2010

de vorschlagen, dass man die Zahlen der Düsseldorfer Tabelle als Mindestunterhalt nimmt.

Im Übrigen wird die Zahl auch in der Sozialpolitik genommen: Beim Unterhaltsvorschuss wird auch nach dieser Tabelle gerechnet, aber nur bis zum zwölften Lebensjahr. Das Kindergeld wird voll gegengerechnet, ähnlich wie auch das Kindergeld bei Hartz IV gegengerechnet wird.

Für mich liegt das Problem darin, dass ich diesen Widerspruch zwischen familienrechtlicher und sozialpolitischer Verpflichtung erklären soll. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, warum man nicht diese Zahlen der Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt zugrunde gelegt hat. Das soll angeblich sowieso nur die Hälfte des Kinderunterhalts sein. Sie hatten um Zahlen gebeten, ich wollte Ihnen nur welche mit auf den Weg geben, die man vielleicht als Grundlage nehmen kann.

(Beifall bei SSW, SPD, der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Also Hartz IV für Kinder auf 1.000 €?)

Meine Damen und Herren, damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkte 7, 8, 15 und 32 auf.

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes - Stärkung der freien Schulen

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/510

b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/858

c) Verlässlichkeit in der Schulpolitik

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/881

d) Keine Änderung des Schulgesetzes zulasten der Schülerinnen und Schüler

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 17/910 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Minister für Bildung und Kultur, Herrn Dr. Ekkehard Klug, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schulgesetzänderung, über die wir heute in erster Lesung debattieren, eröffnet den Schulen Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten, die sie bislang nicht hatten. Wie sie genutzt werden, bleibt den Schulen selbst überlassen. Dies entspricht dem Grundsatz, den wir bereits im Koalitionsvertrag von CDU und FDP formuliert haben: Schulen sollen vieles, was bisher verordnet wurde, in pädagogischer Eigenverantwortung selbst bestimmen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Im Klartext: Keine Schule - keine Gemeinschaftsschule, keine Regionalschule, kein Gymnasium wird durch dieses Schulgesetz dazu gezwungen, anders zu arbeiten, als sie es bislang tut und als sie es wünscht.

(Beifall bei FDP, CDU und des Abgeordnete Martin Habersaat [SPD])

Regional- und Gemeinschaftsschulen erhalten mit gleichlautenden Gesetzesformulierungen aber die Möglichkeit, sich zwischen dem Modell des gemeinsamen Unterrichts in ein und derselben Klasse und einer stärkeren Differenzierung in unterschiedlich zusammengesetzten Lerngruppen für einen Weg zu entscheiden, der ihren konkreten Erfahrungen und Bedingungen vor Ort besser entspricht als ein starr vorgegebenes Einheitskonzept.

Diese Öffnung von Freiräumen in einem übereinstimmenden Rahmen bietet zugleich die Voraussetzung dafür, dass Regional- und Gemeinschaftsschulen auf mittlere Sicht zu einer Schulart zusammengefasst werden können - als dann zweite allgemeinbildende Schulart neben den Gymnasien. Diese Perspektive ist schon angesichts der demografischen Entwicklung sinnvoll. Ebenso sinnvoll ist es auch, einen behutsamen Einstieg in die Zusammenfassung der beiden Schularten zu wählen, statt ih

(Silke Hinrichsen)

nen dazu jetzt drei Jahre nach der letzten großen Schulstrukturreform ein Diktat aufzuerlegen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Wer dies nicht will, muss eine Antwort auf die Frage geben, worin seine Alternative besteht. Wer alles unverändert lassen wollte, würde ein System mit drei allgemeinbildenden Schularten - genauso vielen wie 2007 - zementieren, das angesichts des Schülerzahlenrückgangs so gar nicht von Dauer sein kann. Wer jetzt ad hoc eine der beiden neuen Schularten, zum Beispiel die 66 Regionalschulen, zur Disposition stellt und sie drei Jahre nach der letzten Schulstrukturreform in Gemeinschaftsschulen umwandeln will, der sollte lieber besser nicht gleichzeitig nach mehr Ruhe in der Schullandschaft verlangen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Beide möglichen Alternativen zu dem Weg, den wir mit dieser Schulgesetzänderung einschlagen wollen, schaffen erhebliche Nachteile und Probleme. Auch deshalb ist der von der Regierungskoalition bevorzugte Ansatz der richtige.

(Zuruf von der SPD)

Dabei gehen wir davon aus, das Gemeinschaftsund Regionalschulen in der Frage der inneren Schulgestaltung größere Freiräume als bisher benötigen. Das ist im Übrigen auch deshalb sinnvoll, weil sich die Bedingungen bereits zwischen einzelnen Schulen ein und derselben Schulart erheblich voneinander unterscheiden. Angesichts dieser Unterschiede ist es ganz einfach sachgerecht, den Schulen bei Art und Umfang der äußeren Differenzierung in den einzelnen Jahrgangsstufen erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.

Ich will das einmal mit einem Beispiel verdeutlichen. Unter den 129 Gemeinschaftsschulen unseres Landes gibt es sowohl Schulen, die in einem ausgewogenen Verhältnis Schüler aller Leistungsstufen unterrichten, als auch andere Schulen, die zu 80 % Schüler mit Hauptschulempfehlung aufgenommen haben, jedoch keinen einzigen Schüler mit einer Grundschulempfehlung für einen gymnasialen Bildungsgang. Dass die Gemeinschaftsschulen bei so großen Unterschieden geradezu auch darauf angewiesen sind, bei der inneren Schulgestaltung auch unterschiedliche Wege gehen zu können, liegt für mich völlig auf der Hand.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Unterschiedliche Lösungen und Konzepte hat es im Übrigen früher auch bei den 25 Gesamtschulen des Landes gegeben, ohne dass jemand in den letzten 20 Jahren auf die Idee gekommen ist, deshalb von Wirrwarr oder von Beliebigkeit zu sprechen. Wenn wir heute die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher Schulgestaltung erweitern wollen, dann überbieten sich aber die Oppositionsparteien geradezu mit solchen Vorwürfen.

Unter dem Stichwort Freiräume komme ich zu einem weiteren Kernpunkt unserer Schulgesetznovelle, nämlich dem Thema G 8 und G 9. Ich bin fest davon überzeugt, dass es wichtig und richtig ist, den Elternwillen ernst zu nehmen. In den westdeutschen Bundesländern haben sich 71 % der Bürger in einer Allensbach-Umfrage dafür ausgesprochen, den neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien wieder zu ermöglichen. In Schleswig-Holstein waren es sogar 74 %. Eine Leserumfrage des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages kam bei den Eltern sogar auf annähernd 84 %.

Unser Schulgesetzentwurf räumt den Gymnasien eine Wahlfreiheit zur Dauer des Bildungsgangs ein. Auch das Nebeneinander von G 8 und G 9 kann umgesetzt werden, wenn es vor Ort gewünscht ist. Über das Angebot entscheiden Schulleitung, Schulkonferenz und Schulträger, und nur dann, wenn vor Ort keine Einigung zustande kommt, ist auch das Bildungsministerium gefordert.

Ich bin froh, dass wir uns in der Koalition nach einer zugegebenermaßen schwierigen Diskussion auf ein Verfahren einigen konnten, das den Schulen einen größtmöglichen Entscheidungsspielraum eröffnet. Das entspricht auch der Lösung, die ich bereits im Februar in der ersten Fassung des Referentenentwurfs favorisiert habe.

(Beifall bei FDP und CDU)

Parallel dazu - das ist mir auch wichtig - verbessern wir die Rahmenbedingungen für G 8, für den verkürzten gymnasialen Bildungsgang, und für flankierende Maßnahmen, die im wesentlichen Teil schon in diesem Schuljahr greifen. Zum Beispiel stehen zusätzliche Intensivierungsstunden in der Sekundarstufe I zur Verfügung, und Entlastung erfährt G 8 auch durch die Überarbeitung der Richtlinie für die Förderung offener Ganztagsangebote, durch die Hineinnahme der Grundschulen und der Gymnasien in die Förderung.

Wir geben den Schulen für die Fächer gezielte Orientierungshilfen. Wir werden zum nächsten Schuljahr für die Hauptfächer Deutsch, Englisch und Mathematik ein Kerncurriculum definieren. Auch das

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

wird helfen, den gymnasialen Bildungsgang zu verbessern.

Meine Damen und Herren, die Oberstufe an Gymnasien und auch an Gemeinschaftsschulen ist durch eine moderate, aber wirkungsvolle Reform der Profiloberstufe verbessert worden. Dies sind Verbesserungen, die Schüler und Lehrer entlasten und dabei den Schulen auch Möglichkeiten für eine attraktivere Gestaltung der Oberstufenprofile geben.

(Beifall bei FDP und CDU)

Unser Vorhaben, den Gymnasien die Entscheidungsmöglichkeit zwischen G 8 und G 9 zu geben, macht unterdessen in anderen Bundesländern Schule.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Henning Höpp- ner [SPD])

Auch die rot-grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen will diesen Weg einschlagen.

(Zuruf: Dort gibt es auch keine Gemein- schaftsschulen!)

- Aber sie sollen doch in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden, Herr Kollege.

Hierzulande erwecken unsere geschätzten Kritiker den Eindruck, als sei ein G-9-Bildungsgang an einem Gymnasium so etwas wie ein Alien aus einer anderen Schulwelt, als ob es das nicht jahrzehntelang gegeben hätte. Im Übrigen hat die SPD in Hessen vor wenigen Wochen dort im Landtag eine Initiative gestartet, um G 8, das Turbo-Abitur, komplett abzuschaffen.

(Beifall bei der FDP - Wolfgang Kubicki [FDP]: Komplett abzuschaffen! - Zuruf des Abgeordneten Dr. Henning Höppner [SPD])

- Hier, Herr Kollege Höppner, halten Sie es für absolut unabdingbar, dass das als allein selig machende Lösung für die Gymnasien zementiert wird. Das spricht im Übrigen auch nicht gerade für eine Konsistenz sozialdemokratischer Bildungspolitik.

(Dr. Henning Höppner [SPD]: Sie begrenzen auf 10 %!)