Insgesamt aber stehen wir vor einer Schülerentwicklung, der wir auch die Schulentwicklung anpassen müssen. 2019 werden rund 50.000 Schülerinnen und Schüler weniger die Schulen unseres Landes besuchen als heute. Das heißt für uns, das Schulsystem muss sich den Bedürfnissen der Kinder anpassen und für sie alle sowohl in den Städten als auch im ländlichen Bereich Bildungsabschlüsse auf einem hohen und gleichwertigen Niveau sicher
Dazu hat die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode mit dem damaligen Schulgesetz, das damals übrigens bei Weitem nicht unumstritten war und heute scheinbar hoch gelobt ist, den ersten Schritt gemacht. Mit der Zusammenführung von Haupt- und Realschulen zu Regional- und Gemeinschaftsschulen neben den Gymnasien wurde sichergestellt, dass alle Bildungsabschlüsse flächendeckend vorgehalten werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Weg müssen wir weitergehen. Die Entwicklung in Schleswig-Holstein hat gezeigt, dass es überwiegend die Eltern von haupt- und realschulempfohlenen Kindern sind, die sich für eine Regional- oder Gemeinschaftsschule entscheiden. Im Schuljahr 2009/2010 haben sich lediglich 4 % der Eltern von gymnasialempfohlenen Kindern für eine dieser Schularten entschieden. Dies können Sie dem Unterrichtsbericht entnehmen. Daher ist es auch sinnvoll, beide Schularten mittelfristig zu einer Säule neben dem Gymnasium zusammenzuführen.
Die Weichen dafür werden mit dem vorliegenden Schulgesetzentwurf gestellt. Beide Schulen bekommen die Freiheit, über die Formen des Unterrichtes zu entscheiden.
- Lieber Henning, den Bericht zur Unterrichtsversorgung kann ich dir nachher zeigen. Sie können alle Kinder gemeinsam im Klassenverband beschulen, wie es derzeit die Gemeinschaftsschulen machen. Sie haben die Möglichkeit, mit unterschiedlichen Lerngruppen zu arbeiten. Sie können auch abschlussbezogene Klassen bilden, wie es derzeit in den Regionalschulen gemacht wird. Sollte sich das pädagogische Konzept ändern, so muss das vom Ministerium genehmigt werden und mit dem Schulträger besprochen sein. Die Pflicht für die Regionalschulen, ab der 7. Klasse abschlussbezogenen Unterricht zu erteilen, ist entfallen. Sie können diesen aber weiterhin fortführen, wenn sie es für pädagogisch gegeben halten.
Wenn ich gerade von unterschiedlichen Rahmenbedingungen in diesem Land gesprochen habe, dann ist es auch eine logische Schlussfolgerung daraus, dass das an unterschiedlichen Schulen mit unterschiedlichen Schülerinnen und Schülern zu
unterschiedlichen Lösungen führen kann. Dabei erhalten sie die für sie so notwendige Zeit und Ruhe, weil wir ihnen eben nicht sagen: Ab dem 1. August 2011 wird das so oder so gemacht. An unseren Schulen in Schleswig-Holstein ändert sich so lange nichts, bis die Beteiligten entscheiden, dass sich etwas ändert.
Das halten wir auch für richtig. Für uns steht die individuelle Förderung eines Kindes im Vordergrund. Dies bedarf der pädagogischen Vielfalt und nicht eines einzigen vereinheitlichten Vorgehens.
In diesem Zusammenhang war es auch folgerichtig, die Förderung von hochbegabten Kindern in das Gesetz aufzunehmen, zumal sich in diesem Bereich im letzten Jahr mehr getan hat als in den 20 Jahren zuvor. An dieser Stelle muss ich ein großes Lob an den Herrn Minister geben. Meine Fraktion freut sich darüber, dass diese Kinder in unserem Land bei der Förderung endlich nicht mehr benachteiligt werden.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Dort, wo der Bedarf vorhanden ist, wo genügend Schülerinnen und Schüler vorhanden sind und wo bestehende Oberstufen den Bedarf nicht decken können, werden auch an Gemeinschaftsschulen neue Oberstufen entstehen können. Das war auch vorher so, es stand nur noch nicht im Gesetz.
Der Gesetzentwurf sieht für die Gymnasien die Wahlfreiheit zwischen dem acht- und dem neunjährigen Weg zum Abitur vor, wenn damit keine zusätzlichen Personal- und Sachkosten sowie ein zusätzlicher Raumbedarf verbunden sind. Bei der Parallelität beider Angebote sind zusätzlich die Anzahl sowie die Größe der Lerngruppen vom Ministerium zu genehmigen. Die Entscheidung über das Angebot sollen die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger treffen. Auch hier gilt: Wenn die Beteiligten vor Ort sich einig sind, dann kann etwas geändert werden. Es wird nichts vorgeschrieben. Sollte hier kein Einvernehmen entstehen, so trifft das Ministerium die Entscheidung.
Es ist kein Geheimnis in diesem Haus, dass die CDU-Fraktion Befürworterin des achtjährigen Bildungsganges ist. Wir gehen davon aus, dass die schon ergriffenen und noch zu ergreifenden Maßnahmen zur Erleichterung des G 8 ebenso wie die
Aufnahme in das Ganztagsschulprogramm, die Verringerung der Unterrichtsverpflichtung in der Orientierungsstufe, die Einführung der Intensivierungsstunden, die Überarbeitung der Profiloberstufe und die überarbeiteten Lehrpläne, die im nächsten Jahr vorliegen werden, dazu beitragen, den achtjährigen Bildungsgang zu einem Erfolg zu machen.
- Lieber Herr Dr. Höppner, es ist in der Tat richtig, dass das keine Maßnahmen sind, die einer Schulgesetzänderung bedürfen. Deswegen sind sie auch schon umgesetzt.
Zwei weitere Bereiche müssen sogar dringend neu geregelt werden. In der vergangenen Legislaturperiode wurden entgegen der Vorgabe, Gemeinschaftsschulen nur dann zu genehmigen, wenn nachgewiesen werden konnte, dass eine zuständige Schule - in diesem Fall eine Regionalschule - in erreichbarer Nähe ist, Gemeinschaftsschulen auch ohne diesen Nachweis genehmigt. Das führt jetzt zu der Situation - das hat mit Schulkampf gar nichts zu tun, Herr Dr. Stegner -, dass in einigen Teilen dieses Landes Schülerinnen und Schüler zwar schulpflichtig sind, aber keine Schule verpflichtet ist, diese Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Meine Damen und Herren, das ist eine unhaltbare Situation für Eltern und Kinder. Daher müssen wir die Gemeinschaftsschulen in die Gruppe der zuständigen Schulen aufnehmen.
Der Schullastenausgleich hat uns in den vergangenen Jahren immer wieder beschäftigt und konnte nicht zufriedenstellend geregelt werden. Das derzeitige Verfahren führt dazu, dass sich Gemeinden aus den Schulverbänden zurückziehen, weil die allgemeinen Schülerkostensätze, die das Land ermittelt, für sie günstiger sind als die Mitgliedschaft im Schulverband. Die Schülerkostensätze sind zudem für viele Schulträger nicht auskömmlich.
Das Vorhalten von Schulen ist allerdings eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kosten, die den Schulträgern tatsächlich entstehen, auch beglichen werden sollen. Darüber werden wir mit den kommunalen Landesverbänden im Rahmen der parlamentarischen Anhörung noch beraten müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Linken, Sie wollen mit Ihrem Antrag erreichen, dass es in den nächsten zwei Jahren keine Änderungen am Schulgesetz gibt. Ich gehe einmal davon
aus, dass Sie diesen Antrag bewusst gestellt haben. Das heißt, zumindest an diesen beiden Punkten lassen Sie die Eltern und Kinder mit den Problemen der Schulwahl und die Schulträger bei der Finanzierung ihrer Schulen im Regen stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorgelegte Gesetzentwurf der Grünen zu den Schulen in freier Trägerschaft enthält einen ganzen Katalog zusätzlicher Ausgaben für das Land und die Kommunen. Von den während der Wartezeit nicht geleisteten Zuschüssen durch das Land sollen den Schulträgern 50 % erstattet werden. Investitionskosten sollen mitfinanziert werden. Das bedeutet für die Kommunen einen Mehraufwand für jede Schülerin und jeden Schüler in einer Privatschule von 250 €. Auch die Förderkostensätze für die allgemeinbildenden Schulen und die sonstigen Förderzentren sollen von 80 % auf 85 % angehoben werden.
Meine Damen und Herren, auch wir wollen die Schulen in freier Trägerschaft unterstützen und ihre berechtigte Existenz und ihre gute Arbeit in diesem Land sicherstellen. Das finden Sie sowohl in unserem Wahlprogramm als auch im Koalitionsvertrag wieder. Dabei müssen wir allerdings die finanzielle Situation unseres Landes berücksichtigen. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns alle diese Vorschläge nicht werden leisten können. Trotzdem sollten wir gemeinsam überlegen, wie wir die Finanzierung dieser Schulen transparenter, planbarer und finanziell für alle tragbar gestalten können. Der Minister hat es vorhin schon angedeutet: Wir wollen dies in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren zu den Schulen in freier Trägerschaft machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in diesem Haus schon einige Dinge interfraktionell und gemeinsam auf den Weg gebracht. Dabei war es immer guter Brauch, dass man sich auf der Fachebene verständigt hat. Es erfolgte ein Anruf, ein Gespräch: Wollen wir das machen? Wie seht Ihr das? Es ging im Miteinander.
Die Grünen gehen nun neue Wege. Am Sonntag konnte man in der „sh:z“ lesen, dass sie gemeinsam mit den anderen Fraktionen einen Runden Tisch zur Schulentwicklung wollen. Jetzt liegt uns ein Landtagsantrag vor, der uns sagt, wer was machen soll. So geht man mit den Beteiligten nicht um, mit denen man sich sachorientiert an einen Tisch setzen will. Dieses Vorgehen macht uns deutlich, dass es den Grünen leider nicht um die Sache geht, sondern nur um ein bisschen Populismus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Runde Tisch zur Bildungspolitik dieses Landtags heißt Bildungsausschuss. Darin sind alle Fraktionen vertreten. Im Rahmen der Anhörung zur Schulgesetznovelle werden sicherlich alle von Ihnen Benannten am Verfahren beteiligt werden. Wenn wir uns nicht darum kümmern, haben Sie bestimmt ein Auge darauf. Ich bin mir sehr sicher, dass am Ende dieses Verfahrens ein modernes, auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern ausgerichtetes Schulgesetz in Kraft treten wird.
Für die CDU-Faktion beantrage ich, die beiden Gesetzentwürfe federführend dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Für die anderen beiden Anträge beantragen wir eine Abstimmung in der Sache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den Entwurf von CDU und FDP zur Änderung des Schulgesetzes und weitere Anträge zur Schulpolitik. Das scheint ein Routinevorgang zu sein, ist es aber nicht; denn hier droht ein gewaltiger Schaden für Schleswig-Holstein, für die Schülerinnen und Schüler, für die Lehrerinnen und Lehrer, für die Eltern und für die Kommunen.
Sie werden es erwartet haben: Ja, selbstverständlich fordere auch ich Sie auf, eine derart einschneidende und verheerende Gesetzesänderung zu unterlassen.
Ihnen fehlt schlicht und ergreifend der politische Führungsanspruch. Über den Mangel an Legitimation, dies in dieser kurzen Zeit noch zu machen, haben wir bereits in der vergangenen Sitzung debattiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, widmen wir uns der eigentlichen Sache. Wir halten die Bildungspolitik für viel zu wichtig - ich finde, der Ton der Debatte hat das auch gezeigt -, als dass sie vordergründigen Streitigkeiten untergeordnet werden sollte.
Deshalb habe ich vor Wochen die Initiative ergriffen und den Kollegen der anderen Oppositionsfraktionen vorgeschlagen, gemeinsam auf die Regierung zuzugehen, um im Interesse von Schülern, Eltern, Lehrern und Kommunen zumindest ein Moratorium für die Schulen in diesem Land durchzusetzen.
und die Koalition hat dies mit brüskem Ton zurückgewiesen, weil Sie offenbar glauben, dass Sie eine Chance haben durchzuregieren. Sie werden sich aber irren, meine sehr verehrten Damen und Herren.