Ein vom Europäischem Gerichtshof gefälltes Urteil unterstreicht diese Notwendigkeit. Das im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebene Monopol für Lotterien und andere Glücksspiele wurde gerade wegen eines mangelhaften Spielerschutzes gekippt. Konsequenterweise muss dieses zentrale Ziel also auch hier in Schleswig-Holstein nicht nur weiter im Mittelpunkt stehen, sondern auch ehrgeiziger verfolgt werden. Gewinnorientierung bei der Gebührenerhebung passt aber nun gar nicht zu diesem neuen Urteil. Das hat nichts mit Begrenzung der Spielsucht zu tun.
Der SSW hält eine Umstellung des Abgabensystems hin zu einer Gewinnabgabe für den grundsätzlich falschen Weg; denn schon heute wird - auch hier im Land - zu wenig im suchtpräventiven Bereich getan. Der vorliegende Gesetzentwurf wird in dieser Form dazu führen, dass wir sinkende Einnahmen aus dem Glücksspielgeschäft haben und wir uns als Land noch weniger auf Suchtprävention und mehr auf Gewinnerzielung fokussieren werden.
Meine Damen und Herren, wir können die Unternehmen - sprich die Spielbanken - unterstützen, indem wir sie einzelbetrieblich fördern, indem wir sagen: Wenn Ihr Euer Geschäftsfeld neu ausrichten wollt, wenn Ihr modernisieren wollt, wenn Ihr neue Ideen habt, dann bekommt ihr genau die Förderung, die andere auch bei solchen Maßnahmen bekommen.
Aber die Abgaben zu senken und gleichzeitig bei den Organisationen zu kürzen, die sich ehrenamtlich oder halbamtlich für die Suchtprävention einsetzen, das passt nicht in diese Welt. Das werden wir nicht mitmachen. Deswegen lehnen wir die Änderung des Spielbankgesetzes ab.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht mir nur darum, dass für mich eine Sache klarer wird, weil ich aufgrund der Schnelligkeit des Gesetzgebungsverfahren an der Beratung nicht selbst teilnehmen konnte. Hierzu standen im Innenund Rechtsausschuss erst nur Verfahrensfragen an, aber dann wurde gleich darüber abgestimmt.
Wenn sie geregelt werden sollen, kann das Landeszentrum für Datenschutz noch nicht daran beteiligt worden sein. Dass es sich insgesamt zum Verfahren geäußert hat, ist mir klar. Mir geht es aber darum, dass die Verordnung entsprechend abgestimmt wird; denn Verordnungen bekommt der Gesetzgeber nicht mehr zu sehen, sondern sie werden in die Welt gesetzt.
Diese Frage wird gleich beantwortet werden können, denn ich erteile nunmehr Herrn Finanzminister Wiegard das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal bedanke ich mich bei den Fraktionen, die bereit waren, den Gesetzentwurf in einer ungewöhnlichen Geschwindigkeit zu beraten, nachdem wir über diese Thematik insgesamt schon acht Jahre lang diskutieren.
Außerdem bedanke ich mich sehr für die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf mit einer kleinen Änderung: Immerhin kommt ein Gesetzentwurf nie so raus, wie er reingegeben wurde. Diesem Grundsatz musste auch in diesem Fall Rechnung getragen werden. Deshalb fällt nun ein kleines Beiwort raus, aber insgesamt kann man mit der Zahl und dem Umfang der Änderungen zufrieden sein. Herzlichen Dank dafür.
Damit tun wir erstens der Landeskasse und zweitens den Beschäftigten einen guten Dienst. Durch diese Maßnahme werden wir darüber hinaus erreichen, dass sich die Spielbanken in einem für sie durchaus nicht einfachen Umfeld besser aufstellen können.
Lassen Sie mich noch auf einzelne Bemerkungen in der Diskussion eingehen. Kollege Beran, die Maßnahme, die Sie angesprochen haben, ist sehr intensiv mit dem Datenschutzbeauftragten diskutiert worden. Es ist auch Einvernehmen darüber hergestellt worden. Die Verordnung wird natürlich auch mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Daher haben wir auch keinen Dissens, und das kann auch gar nicht anders sein.
Herr Kollege Harms, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann haben Sie vorgeschlagen, wir sollen alles so lassen, wie es ist, und sollen den Spielbanken durch einzelne Fördermaßnahmen wie zum Beispiel Zuschüsse oder Zuwendungen die Möglichkeit geben, ihren Standard zu verbessern.
Das würde bedeuten, dass wir die Spielbankabgabe vereinnahmen und sie über den Länderfinanzausgleich auf alle Länder verteilen. Aus der eigenen Kasse zahlen wir dann aber Fördermittel zur Verbesserung des Standards. Das ist sicherlich keine wirtschaftlich gute Sicht für Schleswig-Holstein.
Deshalb sollten Sie noch einmal überlegen, ob der Weg, den wir jetzt gewählt haben, der richtige ist und deshalb alle Länder an dieser Maßnahme zu beteiligen sind. Das ist meines Erachtens der sinnvollere Weg. Insofern könnten Sie dem vielleicht doch noch zustimmen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung.
Ich lasse nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/793, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von SSW und der LINKEN angenommen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Gemeindeordnung (GO)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile dem Herrn Abgeordneten
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Schulung von Aufsichtsräten ist eine erste Konsequenz unserer gemeinsamen Arbeit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank. Im Rahmen der dortigen Vernehmungen haben wir vereinzelt den Eindruck gewonnen, als wollten sich Betroffene mit ihrer eigenen Unwissenheit verteidigen. Mit Verwunderung haben wir in diesem Zusammenhang zur Kenntnis genommen, dass die Vertreter des Landes Schleswig-Holstein vor ihrer Entsendung in den Aufsichtsrat keinerlei Schulung besuchen mussten. Ziel unseres Gesetzentwurfes ist es, das zu ändern.
Das Desaster um die HSH Nordbank hat uns in aller Brutalität verdeutlicht: Aus einer Unternehmensbeteiligung können für das Land gewaltige finanzielle Risiken erwachsen. Schon im Jahr 2005 hat der Landesrechnungshof in einem Bericht zu den Landesbeteiligungen bemängelt, dass neue Gremienmitglieder nicht in geeigneter Weise auf ihre fachlichen und rechtlichen Pflichten vorbereitet werden. Wir hätten damals auf den Landesrechnungshof hören sollen.
Berücksichtigt man, dass allein das Land ohne die Kommunen an 29 Unternehmen beteiligt ist, dann zeigt sich sofort, dass Handlungsbedarf besteht. Ich halte es auch für richtig, diese Verpflichtung nicht nur in regierungsinternen Richtlinien festzuhalten, sondern ins Gesetz zu schreiben.
Die wirtschaftliche Entwicklung der landeseigenen Unternehmen kann erhebliche Auswirkungen auf das Haushaltsrecht des Parlaments haben. Deshalb sollte auch das Parlament eine solche Verpflichtung auf gesetzlicher Ebene einfordern.
Handlungsbedarf besteht aber auch für die Kommunen. So verfügen einige von ihnen inzwischen über ein ausgeprägtes Fortbildungsangebot, was wir ausdrücklich begrüßen und hervorheben. In diesen Kommunen wird lediglich eine Verpflichtung hinzukommen, entsprechende Angebote auch tatsächlich wahrzunehmen. Kommunen, die solche Angebote - das gibt es durchaus - zurzeit nicht bereithalten, müssen allerdings bei der Verabschie
Ich möchte ausdrücklich betonen: Es gibt auch in den Kommunen viele gewissenhafte Aufsichtsräte, die ihr Amt mit großer Ernsthaftigkeit ausüben. Diese Aufsichtsräte werden nach meiner Einschätzung die letzten sein, die sich gegen eine Schulungsverpflichtung wenden.
Unserem Entwurf vergleichbare Regelungen gibt es übrigens auch in anderen Bundesländern. So sieht etwa die sächsische Gemeindeordnung vor, dass die Gemeinden für die von ihnen entsandten Gremienmitglieder Schulungen durchzuführen haben.
Auch auf Bundesebene wird die Wichtigkeit von verbindlichen Fortbildungsmaßnahmen anerkannt. So sehen die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes aus dem Jahre 2009 Folgendes vor: Das beteiligungsführende Ressort stellt auch durch obligatorische Schulungsmaßnahmen sicher, dass die auf Veranlassung des Bundes gewählten oder entsandten Aufsichtsratmitglieder über den aktuellen Stand der erforderlichen Kenntnisse verfügen, die für die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats erforderlich sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der Standard des Bundes. Ich denke, es müsste doch selbstverständlich sein, dass wir in Schleswig-Holstein keinen niedrigeren Maßstab anlegen wollen. Aufsichtsräte müssen wissen, was ihre Aufgaben sind.
- Das ist unbeschadet der Person, Herr Kubicki. Das würde auch für Sie gelten, wenn Sie in Aufsichtsräte gewählt würden.
Wir haben in unserem Vorschlag bewusst darauf verzichtet, bereits jedes Detail der Schulungsverpflichtung vorzugeben. Die jeweiligen Träger können auf diesen Regelungen aufbauen und Grundsätze für Qualität und Inhalt der Schulungen erarbeiten. Mit unserem Vorschlag wird ein zentrales Anliegen der Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung erfüllt. Im Interesse der Qualität unseres Vermögensbestandes und damit auch im Interesse der Landeskasse werbe ich deshalb dafür: Sperren Sie sich nicht gegen sinnvolle Vorschläge aus den Reihen der Opposition! Arbeiten Sie mit uns an diesem Gesetzentwurf!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen eines Artikelgesetzes schlägt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Änderung von Landeshaushaltsordnung und Gemeindeordnung vor. Die Zusammenfassung des Anliegens der Antragstellerin ist formal gewiss sinnvoll, in der Sache sprechen wir jedoch über zwei völlig verschiedene Dinge.
Bei den Vorschlägen zur Landeshaushaltsordnung geht es um unsere ureigensten Angelegenheiten, um die Haushaltsordnung des Landes. Hier spräche vom Prinzip her nichts gegen eine Selbstbindung, wie vorgeschlagen. Allerdings möchte ich hier zwei Dinge zu bedenken geben.