Astrid Damerow

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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Buder, zunächst einmal wünsche ich Ihnen alles Gute und bedanke mich auch für Ihre guten Wünsche. Leider muss ich Ihnen direkt antworten: Nur damit die nächste Landesregierung die Aufträge, die wir heute vergeben, ausführt, tut es nicht not, die SPD zu wählen.
Ich bin sehr sicher, dass das auch eine CDU-geführte Landesregierung anschließend tun wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern, von Menschen mit Behinderung, Diskriminierung aus Gründen des Alters, der sexuellen Identität, wegen Krankheit und - aus aktuellem Anlass betone ich das besonders - Diskriminierung wegen Rassismus und Antisemitismus in jedweder Form lehnen wir entschieden ab. Wir anerkennen und unterstützen die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausdrücklich. Ihre Projekte und vor allem ihre Hilfestellungen in konkreten Fällen sind unverzichtbar. Ebenso haben all die Institutionen und Vereine, die sich gegen unterschiedliche Formen der Diskriminierung engagieren, unseren Respekt.
Der Antidiskriminierungsverband SchleswigHolstein hat unter seinem Dach einige Akteure vereint, die Mitgliederliste ist sehr eindrucksvoll, und seine Hinweise sind ausgesprochen wichtig. Auch die Gleichstellungsbeauftragten, die Beauftragten für Menschen mit Behinderung und die Seniorenbeiräte in unseren Kommunen leisten - im Übrigen neben vielen anderen - wertvolle Arbeit. Diese wenigen Beispiele zeigen, dass Toleranz und Einsatz gegen Diskriminierung in unserem Land an vielen Stellen und damit bereits dezentral gelebt wird.
Nun zu Ihren Anträgen: Natürlich lehnen wir einen Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung nicht grundsätzlich ab. Allerdings - das ist im Übrigen der einzige Teil des Antrags der Fraktion DIE LINKE, dem ich zustimmen kann - darf dieser Beitritt nicht nur Symbolcharakter haben. Deshalb bitten wir mit unserem Antrag die Landesregierung zu prüfen, ob ein Beitritt dem Land und vor allem den betroffenen Menschen konkret hilft, oder ob andere Maßnahmen notwendiger wären. Aus diesem Grund werden wir die Anträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sage jetzt nichts mehr zum Thema Zusammenfassung verschiedener Themen. Dazu ist schon genug gesagt worden. Ich versuche, meine Zeit irgendwie einzuhalten. Ich arbeite die vorliegenden Anträge der Reihe nach ab; denn anders ist das ja wohl nicht zu machen.
Zum Antrag Menschenrecht auf medizinische Versorgung für Menschen ohne Papiere: Wir haben das hier bereits einmal diskutiert. Auf die rechtlichen Probleme hat der Justizminister in der Februar-Tagung bereits hingewiesen. Es bleibt für uns dabei: Wir können rechtlich nicht pauschal fördern, dass illegaler Aufenthalt erträglicher gemacht wird. Übrigens haben auch die schriftlichen Anhörungen, die wir dazu durchgeführt haben, keine anderen Erkenntnisse gebracht. Ich zitiere beispielsweise aus der Stellungnahme der AWO, Umdruck 17/3978: Es dürfte einem Kleinunternehmer mit deutschem Pass, der keine Krankenversicherung hat, nur schwer zu erklären sein, warum für illegale Flüchtlinge eine Kostenübernahme geleistet wird, er
selbst jedoch hiervon ausgeschlossen bleibt. Die AWO weist im folgenden Satz dann noch darauf hin, dass man nicht die Schwächsten und Ärmsten gegeneinander ausspielen sollte.
Auch das finde ich sehr richtig. Genau das wird aber in einer öffentlichen Diskussion geschehen, wenn diejenigen Vorteile erhalten, die sich rechtswidrig verhalten, und diejenigen nicht, die die Gesetze beachten. Ich finde, das darf man im Rahmen dieser Diskussion einmal ansprechen.
Im Übrigen sprechen wir hier - wie so häufig in diesem Landtag - über eine Bundesgesetzgebung. Deshalb sind wir der Meinung, dass nur bundeseinheitliche Veränderungen helfen können. Wir werden deshalb dem Beschlussvorschlag des Innenund Rechtsausschusses folgen.
Zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen: Es ist schwer, in der gebotenen Sachlichkeit auf Ihre Äußerungen einzugehen. Wir haben im Land vom Land geförderte Unterkünfte, für die Standards gelten. Diese werden auch eingehalten. Es gibt einzelne - und ich betone einzelne Kommunen, die diese Standards nicht einhalten, die für die Kommunen im Übrigen nicht rechtlich verbindlich sind. Ich weise aber noch einmal darauf hin: Das sind Einzelfälle. Sie erwecken in diesem Antrag den Eindruck, als wäre dies die Norm der Unterbringung in unseren Kommunen. Mit Verlaub, ich halte das für unredlich und sehr ungerecht den Kommunen gegenüber, die sich große Mühe geben, sich an die Mindeststandards zu halten. Wie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert, werden wir deshalb für die Kommunen keine verbindlichen Standards festlegen.
Wir setzen hier auch in Zukunft auf Empfehlungen. In den genannten Einzelfällen setzen wir auf intensive Beratungen. In Einzelfällen kommt man häufig zu besseren Lösungen. Gesetzliche Regelungen helfen nicht immer und in jeden Fall. Das wissen wir alle, und das wissen Sie auch. Natürlich müssen wir in Zukunft gerade vor dem Hintergrund steigender Asylbewerberzahlen laufend darauf achten, den Kommunen die entsprechenden Hilfeleistungen anzubieten. Deshalb bitten wir die Landesregierung noch einmal in einem Bericht, auf einige Fragen einzugehen. Wenn Sie unseren Änderungsantrag gelesen haben, dann haben Sie gesehen, dass dies
ein anderer Berichtsantrag ist als beim letzten Mal. Wir stellen dezidiert einige zusätzliche Fragen.
Dass sich der Flüchtlingsbeauftragte dieses Themas annimmt, begrüßen wir selbstverständlich. Das gehört zu seinen Aufgaben. Dass er das Vertrauen und die Unterstützung des Parlaments genießt, haben wir mit seiner Beauftragung dargelegt. Wir haben andere Beauftragte, die sich ebenfalls einzelner Themen annehmen und dafür nicht jedes Mal einen Einzelauftrag vom Landtag erhalten. Ich finde, das ist ein sehr ungewöhnliches Vorgehen. Selbstverständlich wird der Landtag seinen Beauftragten bei den Dingen, die er vorhat, unterstützen. Das ist eine Selbstverständlichkeit und erfordert keinen gesonderten Beschluss.
- Ich spreche hier für den Landtag, nicht für die Landesregierung. Das hat der Minister vorhin getan.
- Ich spreche für meine Fraktion, Entschuldigung.
Ich komme zum Berichtsantrag der SPD: Zu den Themenbereichen Integration, Zuwanderung, Asylrecht, Abschiebung, Resettlement oder zur Flüchtlingspolitik wirft das Informationssystem des Landtags für die 17. Legislaturperiode 87 Vorgänge als Treffer aus. Es ist eine Menge, was wir hier in insgesamt 27 Plenartagungen und in noch viel zahlreicheren Ausschusssitzungen beraten haben. Zu den jeweils getroffenen Beschlüssen kann uns niemand vorwerfen, es habe in den gut zweieinhalb Jahren der Koalition aus CDU und FDP keine Veränderung gegeben. Im Gegenteil, wir haben als Koalition in der 17. Legislaturperiode mehr umgesetzt als manch andere Regierung in früheren Jahren. Der Minister hat dies vorhin im Einzelnen aufgezählt.
Dass wir dabei nicht auf jede Ihrer Maximalforderungen eingegangen sind, mindert den Wert unserer Politik nun wirklich nicht. Ganz ausdrücklich bedanke ich mich im Namen der CDU-Fraktion bei dem Integrationsbeauftragten der Landesregierung für seine geleistete Arbeit und für seine vielfältigen Gespräche und Hilfestellungen vor Ort, die auch allseits anerkannt sind. Ich nenne hier nur beispielhaft die Vermittlung eines Konsenses bei dem Thema Moscheeneubau in Rendsburg. Dies geschah übrigens in enger Abstimmung mit dem Rendsburger Bürgermeister. Der Eindruck, hier sei nichts geschehen, den die SPD in ihrem Antrag erwecken
will, ist schlicht unzutreffend und - wie im Übrigen manch anderer Antrag auch - pures Wahlkampfgetöse. Wenn ich hier zuhöre, dann frage ich mich manchmal, was Sie während der Zeit Ihrer rot-grünen Regierung getan haben.
- Herr Stegner, Sie hätten jahrelang Zeit gehabt, aus Schleswig-Holstein das Wunderland der Integration zu machen. Ganz offensichtlich ist Ihnen das nicht gelungen, sonst müssten Sie nicht dauernd solche Anträge stellen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf den Ursprung unserer Debatte zurückkommen. Ich bin Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Ich habe für den Landtag kandidiert und habe mir das - so wie Sie alle auch - vorher sehr gut überlegt. Ich selbst habe ganz bestimmte Ansprüche an mich und mein Verhalten als Abgeordnete. Es gibt dazu gesetzliche Regelungen, aber ich denke, es gibt dazu auch ethische Verpflichtungen, die wir alle kennen und die jeder für sich selbst definiert hat.
Diese Debatte heute empfinde ich persönlich als ausgesprochen schädlich für die Akzeptanz der Politik in der Bevölkerung, denn was hier passiert Herr Kollege Kalinka hat es vorhin gesagt -, ist, gerade so zu tun, als hätten wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag mehrere aktuelle Fälle, die uns zum Handeln zwingen. Das Gegenteil ist doch der Fall. Wir führen hier eine Diskussion, für die es überhaupt keinen sachlichen Anlass gibt - außer dem Gefühl der Oppositionsparteien, man müsste etwas demonstrieren. Ganz nebenbei schieben Sie alle anderen, die das nicht so sehen, in die Schmuddelecke, wie der Kollege Jezewski das vorhin getan hat. Das war der Grund, weshalb ich mich gemeldet habe.
Ich will versuchen, es ganz einfach auszudrücken: Man kann den Schuh auch einmal anders herum anziehen. Das ist zwar nicht sonderlich bequem, aber manchmal geht es. Indem ich mir selbst ein Gesetz gebe, das mir Regeln auferlegt, die verhindern, dass ich bestechlich bin, impliziere ich - das ist jetzt der Rückschluss -, dass ich mich offensichtlich in dieser Gefahr befinde. Das tue ich nicht, und wahrscheinlich tun Sie das alle auch nicht.
- Ja selbstverständlich. Ich persönlich als Abgeordnete des Landtags brauche kein Gesetz.
- Vielleicht hören Sie mir auch zu, ich habe Ihnen auch zugehört, Herr Dr. Stegner.
- Ich persönlich brauche kein Gesetz, das mir vorgibt, wie ich mit meinen Einkünften, meinen sonstigen Tätigkeiten gegenüber meinen Wählern - nur darüber reden wir - umgehe. Ich tue das. Ich tue das im Wahlkampf. Ich tue das in meinem Wahlkreis. Es ist überhaupt kein Geheimnis. Diese Freiheit hat jeder von uns. Die haben auch Sie. Sie können das doch alles tun. Ich muss mir aber doch kein Gesetz geben, mit dem ich impliziere, dass ich vielleicht Gefahr laufe, bestechlich zu sein.
Herr Jezewski, für mich persönlich weise ich diesen Anwurf auf das Entschiedenste zurück - ich gehe davon aus, für meine Kollegen auch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einem Jahr haben wir im Rahmen einer Veranstaltung hier im Landeshaus anlässlich der Vorstellung der Studie der Diakonie zu den Problemen, denen sich Menschen mit einem illegalen Aufenthaltsstatus ausgesetzt sehen, auseinandergesetzt. Auch dort war die Gesundheitsvorsorge bereits ein Thema. Dort wurde deutlich, dass der Themenbereich äußerst problematisch ist, und zwar über den Bereich der Gesundheitsfürsorge hinaus.
Der vorliegende Antrag zeigt die Problematik auf, aber er wirft für uns ebenso viele Fragen auf. Eine
Frage lautet: Wie weit geht das Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung? Wo endet es? Wo beginnt die Pflicht, Illegalität nicht zu tolerieren? Inwieweit reicht die Gesundheitsfürsorge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus? Was ist mit den Menschen, die aus Privatinitiative heraus bereits Hilfe leisten? Machen sich diese Menschen strafbar? Auch das war eine Frage, über die wir im Rahmen dieser Veranstaltung diskutiert haben. Das sind Fragen, die durch die humanitäre Betrachtung des Problems aufgeworfen werden. Ich denke, selbstverständlich ist jeder von uns hier im Saal der Ansicht, dass auch Menschen, die sich illegal hier aufhalten, eine Gesundheitsversorgung brauchen. Ich denke aber, in einem Punkt werden wir uns vermutlich auseinanderdividieren, denn die Frage ist: Wie weit darf sie gehen? Wann setzt die Pflicht der staatlichen Stellen ein, Illegalität nicht zu tolerieren, sondern sie zu melden? - Auch hier gibt es Verpflichtungen, die wir nicht einfach ignorieren können. Ich bin sicher, dass der Herr Justizminister zu diesem Thema nachher noch einiges sagen wird.
In dem vorliegenden Antrag fordern Sie von der SPD, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch von der Fraktion DIE LINKE uns auf, dass wir die Landesregierung beauftragen, ein Konzept zu zu erarbeiten, um hier Abhilfe zu schaffen. Sie machen dazu verschiedene Vorschläge. Bevor wir die Landesregierung beauftragen, haben wir einige Fragen, die wir zunächst im Ausschuss diskutieren und auch beantwortet haben möchten, bevor wir zu einem Beschluss darüber kommen, ob wir die Landesregierung mit der Erstellung eines Konzepts beauftragen, oder ob wir möglicherweise andere Lösungen ins Auge fassen müssen. Ich habe einige Fragen angerissen.
Ich hätte es vorgezogen, wenn wir diese Diskussion zunächst im Ausschuss und nicht gleich öffentlich geführt hätten. Nun ist es aber so. Wir werden diese ganze Thematik zunächst im Ausschuss beraten. Meine Fraktion beantragt deshalb die Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss als federführenden Ausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss. Ich denke, dann werden wir uns mit dem Thema in aller Ruhe so intensiv beschäftigen können, wie es das Thema verdient.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fehlbeträge unserer Kommunen in Schleswig-Holstein belaufen sich für 2009 auf insgesamt 734 Millionen €. Die größten Schuldenpro
bleme konzentrieren sich in den vier kreisfreien Städten, in sieben von elf Kreisen und sieben weiteren Kommunen. Das heißt, 90 % dieser Fehlbeträge entfallen auf diese 18 Kommunen. Hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte mit 95 Millionen € an. 75 Millionen € davon fließen in den Topf der Konsolidierungshilfe.
Die Finanzierung dieser 95 Millionen € wird von der kommunalen Familie größtenteils selbst erbracht. Wir haben dies das erste Mal in der Oktober-Tagung des Landtages diskutiert.
Auch aus Respekt vor der Solidarleistung aller Kommunen haben wir vor allem die kommunalen Landesverbände, verschiedene Bürgermeister und Vertreter der Selbstverwaltung zur Anhörung in den Innen- und Rechtsausschuss eingeladen. Es war uns wichtig, ihre Anregungen, aber auch ihre Kritik mit ihnen zu diskutieren.
Kritikpunkte waren vor allem: der Beitrag von zusätzlichen 15 Millionen € aus den Schlüsselzuweisungen; dass die konkrete Vertragsgestaltung noch zu unklar sei und einzelne strukturelle Besonderheiten der Kommunen nicht genügend berücksichtigt werden könnten; die Sorge, dass bisherige Konsolidierungsanstrengungen nicht gewürdigt werden; dass die Mitwirkungsmöglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung eingeschränkt werden könnten; zehn Jahre seien eine zu lange Vertragslaufzeit und dass nicht benötigte Mittel nur zwischen den beiden Säulen Konsolidierungshilfe und Fehlbetragszuweisung fließen sollten.
Mit dieser Kritik haben wir uns in den regierungstragenden Fraktionen auseinandergesetzt. Einige Feststellungen bewerten wir anders. Wir haben aber auch Kritikpunkte auf- und einige Änderungen in dem Gesetzentwurf vorgenommen. Dass der Beitrag von 15 Millionen € aus der Schlüsselmasse für die Kommunen schwer zu akzeptieren ist, verstehen wir. Es wäre uns auch lieber, wir könnten darauf verzichten. Doch unser Landeshaushalt bietet diese Möglichkeit leider nicht. Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Schlüsselzuweisungen 2012 gegenüber 2011 noch um cirka 57 Millionen € ansteigen werden.
Die Unklarheiten des Gesetzes zu den Vertragsausgestaltungen - wir haben das im Ausschuss auch heftig diskutiert - liegen allerdings in der Natur der Sache. Gerade weil die Voraussetzungen in den einzelnen Kommunen so unterschiedlich sind, und gerade weil wir diese Besonderheiten berücksichtigen müssen und wollen, ist es unmöglich,
schon im Gesetz Vertragsvorgaben festzulegen. Auch die bestehenden ganz verschiedenen Konsolidierungsprogramme der Kommunen müssen natürlich bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden, und ganz ausdrücklich müssen auch die ehrenamtlichen Selbstverwaltungen den Verträgen vor ihrer Unterzeichnung zustimmen.
Eben weil diese Punkte im Gesetz nicht konkreter sein können, legen wir auch Wert auf die Mitwirkung des Landtages. Die Verträge, die mit den Konsolidierungskommunen geschlossen werden, sind den beteiligten Ausschüssen frühzeitig vorzulegen. So haben wir die Möglichkeit, uns zum Anwalt unserer Kommunen zu machen.
Selbstverständlich werden diese Verträge im Laufe der zehn Jahre immer wieder evaluiert werden. Auch darüber sind die Gremien des Landtages zu informieren.
Eine weitere Änderung des Gesetzentwurfes haben wir bei der Verwendung nicht benötigter Konsolidierungshilfen und Fehlbetragszuweisungen vorgenommen. Unser Änderungsantrag stellt klar, dass Konsolidierungshilfen und Fehlbetragszuweisungen keine kommunizierenden Röhren sind. Nicht benötigte Gelder fließen zurück in die allgemeine Schlüsselmasse und stehen damit wieder allen Kommunen zur Verfügung.
Ausgesprochen interessant waren auch die Stellungnahmen der Bürgermeister. Herr Saxe, Bürgermeister aus Lübeck, hat klargemacht, dass er dieses Gesetz begrüßt. Die anderen Vertreter der Kommunen sahen dies im Wesentlichen genauso. Bis auf den Oberbürgermeister Kiels, Herrn Albig, waren sich alle einig, dass dieses Gesetz milder sei und mehr Handlungsspielraum lasse als ein vom Innenministerium nicht genehmigter Haushalt.
Für den Oberbürgermeister Kiels war das einzige Kriterium, dass die Stadt Kiel aus diesem Topf laut seiner Berechnung weniger Geld erhalten würde. Bedauerlicherweise hat Herr Albig hier mit falschen Zahlen gerechnet - warum auch immer. Denn hätte er richtig gerechnet, hätte er festgestellt, dass das so nicht stimmt. Im Übrigen sind Fehlbeträge auch kein Automatismus.
Es geht bei diesem Gesetz nicht nur darum, einfach mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Es geht auch nicht um Bestrafung oder Belohnung bisheriger Sparanstrengungen, und es geht uns auch nicht darum, die Kommunen zu knebeln. Ganz im Gegenteil: Immer weiter steigende Defizite in den kom
munalen Haushalten knebeln und beschränken die Gestaltungsmöglichkeit der Kommunalvertretungen. Durch dieses Gesetz können wir den Kommunen dabei helfen, die aufgelaufenen Defizite abzubauen und wieder eigene Gestaltungsspielräume zu gewinnen. Wir erwarten jedoch auch, dass diejenigen, die diese Hilfen in Anspruch nehmen, deutliche Anstrengungen unternehmen, um ihre Defizite zu verringern,
und dass sie sich dazu auch vertraglich verpflichten. Das verlangt im Übrigen auch die Solidarität mit den anderen Kommunen.
Wir werden also dem Gesetz in der geänderten Form zustimmen. Im Namen meiner Fraktion danke ich ganz ausdrücklich der Landesregierung für die Erarbeitung des Entwurfs und nicht zuletzt den kommunalen Landesverbänden für ihre konstruktive Mitarbeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Ich möchte noch auf den einen oder anderen Redebeitrag eingehen. Herr Rother, Ihre Feststellung, dass die Änderungen, die wir im Gesetz vornehmen möchten oder vorgenommen haben, allein technische Fragen beträfen, erstaunt mich ein wenig, denn die Mitwirkung des Landtags über die Kenntnisnahme der Vertragsentwürfe als rein technische Frage zu bezeichnen, halte ich für wenig zielführend. Hier geht es darum, dass wir als Vertreter des Landes an diesem Prozess beteiligt werden. Es geht also mitnichten allein um Technik. Ebenso ist die Rückführung der nicht benötigten Gelder aus den Konsolidierungshilfen oder den Fehlbetragszuweisungen in die Schlüsselmasse keine rein technische Frage. Vielmehr wurde dies zum Beispiel vom
Landkreistag explizit gefordert. Insofern konnte ich das nicht ohne Weiteres nachvollziehen.
Frau Heinold, wir haben gestern im Fördeforum schon darüber diskutiert, nämlich über den alten Punkt der Bevormundung. Herr Schippels nennt dies „Daumenschrauben“. Ich habe vorhin versucht, es klarzumachen: Haushaltsdefizite in den Kommunen sind Daumenschrauben.
Nicht ausgeglichene Haushalte führen zu einer Bevormundung. Wenn Sie sich die Gemeindeordnung und auch die Kreisordnung in ihren Zielsetzungen ansehen, dann wissen Sie ganz genau, dass jeder Kommunalvertreter automatisch dieser Bevormundung unterliegt, denn ausgeglichene Haushalte sind das Gebot. Um genau dieses Ziel zu erreichen, werden wir als Land Hilfestellung leisten. Dass wir zugleich Forderungen stellen, ist völlig normal. Im Übrigen erfüllen wir diese Forderungen gegenüber dem Bund auch.
Ja.
- Frau Kollegin Heinold, in der Zeit, als diese 120 Millionen € genommen wurden und als dies beschlossen wurde, war ich Vertreterin im Kreistag Nordfriesland. Wir alle waren alles andere als begeistert. Wir haben über die Kompensationsmaßnahmen, die den Kommunen angeboten wurden und die die politische Debatte teilweise nicht überlebt haben, sehr intensiv diskutiert. Ja, dies hat es für die Kommunen sehr schwierig gemacht, aber auch damals haben wir als CDU durchaus die andere Seite gesehen. Herr Rother und Herr Schippels haben dies vorhin ebenfalls gesagt. Die einzige Lö
sung, die allen einfällt, ist, die 120 Millionen € jährlich zurückzugeben. Können Sie mir einmal sagen, woher die kommen sollen?
Was wollen Sie stattdessen lassen? Welche Leistungen des Landes beenden Sie, um die 120 Millionen € jährlich zu finanzieren? - Das müssen Sie dann sagen. Das kann im Übrigen noch nicht einmal der Spitzenkandidat der SPD genau sagen. Frau Heinold, ich glaube, ich habe Ihre Frage beantwortet.
Was das anbelangt, so ist auch Herr Albig ausgesprochen wolkig. Er sagt klar: Sobald wir das können. Auf gut Deutsch heißt dies: Eigentlich nie, denn das Land kann das nicht. Das ist bedauerlich. Wir alle würden uns wohler fühlen, wenn wir einfach in die Kasse greifen und die 120 Millionen € zurückgeben könnten. Ich bezweifele allerdings, ob wir die Probleme langfristig lösen würden.
Herr Schippels reduziert dies immer auf das Einnahmeproblem, aber eine Konsolidierung in Zeiten knapper Kassen ist nicht allein damit getan, dass ich nach mehr Einnahmen schreie. Ich muss mir auch Gedanken darüber machen, wie viel Geld ich noch ausgeben kann. Im Übrigen haben wir diese Debatte schon einmal geführt. Wir alle werden uns daran gewöhnen müssen, dass wir bestimmte Leistungen nicht mehr erbringen können, und zwar sowohl als Land als auch als Kommune nicht.
Herr Kollege Harms, zu den Einladungen zu der Anhörung: Wir haben uns in dieser Frage schon in der Presse auseinandergesetzt. Wir haben damals ganz bewusst gerade diejenigen eingeladen, die zunächst am direktesten davon betroffen sind, nämlich die kommunalen Vertreter, die Bürgermeister und die Vertreter der Selbstverwaltungen.
Als wir über die finanzielle Situation der Kommunen diskutiert haben, hatten wir zum Beispiel Vertreter von komba bei uns, und wir haben die Vertreter gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Das haben die Vertreter von komba auch getan. Insofern ist die Haltung von komba nicht völlig unbekannt.
Ja.
- Nein, das können Sie daraus nicht schließen. Ich habe erstens gesagt, dass direkt vor allem die kommunalen Körperschaften mit ihren jeweiligen Vertretungen betroffen sind, denn ihnen obliegt es dann, in Verhandlungen mit dem Ministerium einen Konsolidierungspfad zu verhandeln. Ich finde es erstaunlich, wie selbstverständlich Sie voraussetzen, dass kommunalen Vertretungen nichts anderes einfällt, als Personalkürzungen vorzunehmen. Das ist sicherlich in allen Konsolidierungsprogrammen immer ein Thema, aber etwas kreativer sind unsere Kommunalvertreter schon. Ich habe da ganz offensichtlich mehr Vertrauen, als Sie das haben. Insofern haben Sie nicht recht. Ich hatte ganz deutlich gesagt, die zunächst direkt Betroffenen sind die Kommunalvertreter und die kommunalen Körperschaften. Ihnen obliegt es dann, dies umzusetzen.
Ja. - Im Übrigen finde ich es erstaunlich, mit welcher Sicherheit Sie alle schon genau wissen, wie unsere kommunalen Vertreter reagieren werden.
Ich selbst habe mehrere Konsolidierungsprogramme als Kommunalvertreterin mit gestaltet. - Nein, sie sind nicht freiwillig, Herr Harms, denn Defizite machen Freiwilligkeit obsolet.
Frau Sellier, wenn Sie ganz klar zum Standort Husum als Windmesse stehen, könnten Sie uns dann bitte erklären, was Ihre Fraktion unternommen hat, um Kontakt mit Ihren Parteifreunden in Hamburg aufzunehmen, um zu einer Lösung dieses Problems zu kommen?
Den habe ich immer, Frau Präsidentin.
Ich verweise für den Innen- und Rechtsausschuss auf die Drucksache 17/1873.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der August-Plenartagung haben wir deutlich gemacht, dass wir es für notwendig halten, in der Frage des Bleiberechts bei Kettenduldungen Änderungen im Aufenthaltsgesetz vorzuschlagen. Wir haben in den letzten Wochen Kriterien für eine entsprechende Bundesratsinitiative erarbeitet, von denen wir meinen, dass sie für die Betroffenen von Vorteil sein werden. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich beim Justizminister und seinen Mitarbeitern für die konstruktive Begleitung bei dieser Diskussion bedanken. Die eine oder andere Frage konnte so vonseiten des Ministeriums sehr gut beantwortet werden. - Herzlichen Dank.
Bei der Diskussion dieser Kriterien hatten wir aber auch im Blick, dass die Bürger in unserem Land an die Menschen, die hierherkommen, auch Erwartungen haben. Ich betone dies, weil die Frage, ob langjährig Geduldete in Deutschland nach einer gewissen Zeit ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht erhalten, im Kern immer auch eine integrationspolitische Frage sein muss. Wenn wir nicht möchten, dass Integrationsdiskussionen immer wieder aus dem Ruder laufen, und wenn wir Populisten und Demagogen nicht das Feld überlassen wollen, müssen wir uns damit auseinandersetzen, dass es auch bei der Frage des Bleiberechts eine breite Mehrheit der Bevölkerung gibt, die Integration nicht nur als staatliche Förderung und Angebote sehen will, sondern die auch die Einhaltung klarer Integrationskriterien wünscht.
Wir erwarten in Fällen unverschuldeter Kettenduldung von denen, die ein dauerhaftes Bleiberecht wünschen, die ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten am aufenthaltsrechtli
chen Verfahren. Es ist nicht zu viel verlangt, dass uns derjenige, der ein Aufenthaltsrecht möchte, zeigt, dass er in seinem Verfahren wahrheits- und ordnungsgemäß mitarbeitet.
Auch hinreichende deutsche Sprachkenntnisse sind eine Selbstverständlichkeit. In der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses wurde kritisiert, dass die von uns vorgeschlagene Stufe A 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen eine Überforderung sei. Das sehen wir nicht so. Die Stufe A 2 verlangt, dass Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstanden werden, und dass eine Verständigung in einfachen routinemäßigen Situationen möglich ist. Wenn wir uns darauf einigen, dass erfolgreiche Integration auch Kommunikation bedeutet, können wir erwarten, dass die Betroffenen nach acht beziehungsweise sechs Jahren rudimentäre Sprachkenntnisse erlernt und dadurch auch ihren Willen zur Integration gezeigt haben.
Auch die Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit ist eine notwendige Voraussetzung. Wir möchten die Zuwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme so weit als möglich ausschließen.
Auch die Kriterien „Bekenntnis zur Demokratie“, „Partizipation am sozialen Leben“ und eine aktive Unterstützung der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen sind selbstverständliche Bedingungen einer gelingenden Integration.
Vor allem erwarten wir - darüber haben wir im Innen- und Rechtsausschuss am heftigsten diskutiert in einer Zeit von acht beziehungsweise sechs Jahren legalen Aufenthalts von diesen Menschen Straffreiheit. Es ist unserer Meinung nach nicht zu viel verlangt, es ist den Menschen in unserem Land nicht zu erklären, warum wir verpflichtet sein sollen, jemandem ein dauerhaftes Bleiberecht einzuräumen, der nicht einmal in dieser Zeit vorstrafenfrei bleiben konnte. Ich möchte hier noch einmal betonen: Wir haben intensiv darüber diskutiert, und ich finde, man kann es schaffen, straffrei zu bleiben. Wir alle tun das hier auch, ich meine, wir können das von diesen Menschen verlangen.
- Ich würde vorschlagen, Sie lesen einfach einmal unseren Antrag, und zwar richtig, aber ich komme gleich dazu.
Zusätzlich regen wir weitere begleitende Verfahrensregelungen an, beispielsweise beim Thema Zugang zu Integrationskursen. Aber ebenso müssen wir Wege finden, um die Dauer der Asylverfahren weiter zu verkürzen.
Wer all diese Kriterien ablehnt, verlangt die bedingungslose, unkritische und dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für alle Menschen, die in unser Land kommen.
- Das ist mir klar.
Das lehnen wir aus den oben genannten Gründen ab.
Jetzt möchte ich noch etwas zum SPD-Antrag sagen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn Sie unseren Antrag richtig gelesen hätten und die Eckpunkte des Ministeriums auch noch einmal gelesen und beides nebeneinander gelegt hätten, hätten Sie eigentlich feststellen können, dass dies deckungsgleich ist. Sie müssen nur die Spalten unterscheiden können. Ich kann auch überhaupt nicht verstehen, wie Sie zu der Einschätzung kommen, dass wir eine stichtagsgebundene Bleiberechtsregelung wollen, denn gleich in der zweiten Zeile unseres Antrag steht eindeutig „stichtagsungebunden“. Vielleicht haben Sie diese Zwischensilbe übersehen.
Ja.
- Ich kann es Ihnen hier noch einmal erklären, Herr Dr. Dolgner, aber Sie wissen genau, dass wir darüber im Innen- und Rechtsausschuss auch schon ge
sprochen haben. Wir haben die Eckpunkte des Ministers für uns als Arbeitsgrundlage betrachtet. Wir hatten in der Zeit der Erarbeitung der Kriterien - ich habe es Ihnen vorhin gesagt - durchaus Kontakt zum Ministerium. Wir sind dann zu der Formulierung des vorliegenden Antrags gekommen. Ich finde, das ist ein völlig normaler Vorgang für eine Fraktion. Ich mache auch gar keinen Hehl daraus, dass wir auch mit unserem Koalitionspartner durchaus diskutiert haben. Aber ich denke, Sie dürfen auch keinen Hehl daraus machen, dass Sie allein aus taktischen Gründen dieses zu Ihrem Antrag erklärt haben. Denn um inhaltliche Gründe kann es Ihnen nicht gegangen sein.
Dann müssen Sie den Menschen auch erklären, dass es Ihnen gar nicht ums Bleiberecht geht, sondern ganz allein um parteitaktische Spiele, die Sie bei diesem Thema hier im Landtag gerade abziehen.
Herr Kollege Jezewski, wie erklären Sie, dass zum Beispiel im Fall Tigran nahezu alle Kriterien, die wir hier fordern, erfüllt worden sind? - Es scheint offensichtlich Menschen zu geben, die dies können, auch wenn Sie sich das nicht vorstellen können.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Harms, es wäre sehr hilfreich gewesen, wenn Sie all die Antworten auf die Fragen, die Ihnen der Kollege Weber eben gestellt hat, schon in Ihrem Antrag aufgegriffen hätten.
Das hätte uns anderen die Redebeiträge etwas erleichtert.
Bei der Lektüre Ihres Antrags habe ich mir überlegt, ob eigentlich jeder Roma in Schleswig-Holstein über Ihren Antrag besonders glücklich sein wird. Denn einige Ihrer Aussagen halte ich persönlich für recht unglücklich formuliert oder unglücklich gewählt. Ein großes Problem in Ihrem Antrag ist, dass Sie schon nicht die notwendige Unterscheidung zwischen Roma mit und Roma ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Schleswig-Holstein, in Deutschland und in Europa treffen. Man gewinnt den Eindruck, als gebe es keinen Unterschied zwischen den Lebensverhältnissen im europäischen Ausland und denen hier in Schleswig-Holstein. Es entsteht der Eindruck, dass viele Missstände, die es im Ausland geben mag, genau in dieser Form auch in Schleswig-Holstein existieren. Das stimmt jedoch nicht.
Ich will gar nicht bestreiten, dass wir hier in Schleswig-Holstein soziale Probleme mit den zugewanderten Roma haben. Ich nehme einmal die autochthone Minderheit der Roma aus. Allerdings muss ich mir, wenn ich Ihren Antrag lese, auch die
Frage stellen: Warum eigentlich Roma? Drei Zeilen weiter reden Sie dann plötzlich von „Sinti und Roma“. Ich erinnere mich auch an eine Diskussion, die wir hier im Landtag hatten. Da ging es um „Keine Abschiebung von Ashkali und Roma“. Dieser ganze Bereich beschränkt sich in keiner Weise allein auf die Roma. Auch dieses Thema haben wir damals diskutiert.
Natürlich werden wir uns überlegen müssen, welche Schlussfolgerungen wir daraus ziehen, wenn Sie in dem SSW-Antrag sagen, 80 % der Roma seien auf staatliche Hilfe angewiesen oder 70 bis 80 % der deutschen Sinti und Roma seien Analphabeten. Ich denke, es wir interessant sein, einmal zu hören, was Herr Weiß von den deutschen Roma und Sinti in Schleswig-Holstein dazu sagen wird.
Wir alle sind uns darüber einig, dass Integration notwendig ist. Wir haben klare Änderungen in der Residenzpflicht in den letzten zwei Jahren erreicht. Wir werden morgen im Plenum Änderungen zum Bleiberecht diskutieren. All das trifft auch für die eben genannten Gruppen zu.
Die Landesregierung wird Ende dieses Jahres einen Aktionsplan Integration vorlegen, der für alle gelten wird.
Ich tue mich mit dem Herauslösen einer einzigen Gruppe wirklich schwer. Dabei nehme ich immer noch die autochthone Minderheit aus.
Sie haben vorhin verlangt, wir sollten für die bestimmten Lebensumstände der Roma einen bestimmten Plan entwerfen. Was machen wir denn mit anderen Gruppen, die nach Schleswig-Holstein zuwandern und die auch ganz bestimmte kulturelle Eigenheiten und Gewohnheiten haben? Wir werden es nie hinbekommen, dass wir Integrationspläne für jede einzelne dieser Gruppierungen schaffen. Im Übrigen wird man auch da einmal die Frage stellen müssen: Wo beginnt Separierung, und wo beginnt Integration?
Insofern muss ich leider sagen: Die ganze Rede, die ich vorbereitet habe - Sie merken, ich schiebe die Zettel hin und her - war aufgrund der Zwischenfrage von Herrn Weber Makulatur.
Ich schlage vor, dass wir Ihren Antrag an den Ausschuss überweisen; er birgt mehr Fragen als Antworten. Wir werden im Ausschuss ausführlich dar
über diskutieren müssen, wie wir mit diesem Antrag umgehen. Für meine Fraktion kann ich jetzt schon sagen: Es kann nicht sein, dass wir Integrationspläne für einzelne Bevölkerungsgruppen entwerfen. Das läuft dem Integrationsgedanken, so wie wir ihn verstehen, völlig zuwider. Wir werden uns auch darüber unterhalten müssen, wie die autochthone Minderheit der Roma in Schleswig-Holstein ihre eigene Integration bewertet.
Für eine Minderheit einen Integrationsplan zu fordern, halte ich auch für etwas problematisch. Deshalb beantrage ich für meine Fraktion die Ausschussüberweisung und bin gespannt auf die dortige Diskussion zu diesem Thema.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Der Tag der Abstimmung im Bundesrat war für Schleswig-Holstein ein trauriger Tag. Ich war traurig aus dem einfachen Grund: Hier oben sitzt der Vorstand der Bürgerinitiative. Diese Bürgerinitiative hat sich zwei Jahre lang vehement dafür eingesetzt, dass sie in Schleswig-Holstein keine CO2-Einlagerung erhalten. Diese Bürgerinitiative musste am Freitag zur Kenntnis nehmen, dass alles wieder auf null zurückgedreht ist. Ich war am Montag in Leck bei der Bürgerinitiative, die sich dort jeden Montag um 18 Uhr trifft. Jeder, der in Nordfriesland lebt, weiß das. Da habe ich feststellen dürfen, dass es auch in der Bürgerinitiative durchaus unterschiedliche Haltungen dazu gibt. Also, den ganz großen Jubel, Herr Kollege Meyer, den Sie da eben postuliert haben, konnte ich dort nicht erkennen. Auch dort stellt man sich durchaus die Frage: Ist es nun ein Sieg, oder haben wir eventuell mit Zitronen gehandelt? - Ich bin der Ansicht, wir haben mit Zitronen gehandelt.
Was hier passiert ist, Herr Kollege Stegner, war schlicht und ergreifend Parteikalkül im Bundesrat, denn dort sind die Mehrheiten leider anders als im Bundestag und auch hier im Landtag.
Alles, was erreicht worden ist, ist einfach eine Nullnummer. Sie haben mit Vehemenz in den Ländern gegen eine Länderklausel opponiert, die angeblich völlig wirkungslos ist. Wenn sie so wirkungslos ist, warum haben sich denn dann die anderen Länder dagegen gewehrt?
Wenn sie, wie Herr Schippels sagt, eine reine Luftnummer ist, warum hat denn dann Nordrhein-Westfalen im Sommer ein paar Tage nach Verabschiedung im Bundesrat seine ganzen Aufsuchungsgenehmigungen zurückgegeben? Die werden sich ganz schön ärgern, denn jetzt hätten sie eine echte Chance. Jeder, der meint, dass die Ablehnung des CCS-Gesetzes im Bundesrat bedeutet, dass wir kein CCS bekommen, irrt. Das ist das, was der Bevölkerung von Ihnen suggeriert wird.
Jetzt haben wir wieder geltendes Recht, nämlich Bergrecht. Genau das hatten wir schon einmal. Das, was Sie machen, ist Pokern auf sehr, sehr hohem Niveau. Die Verantwortung, die Sie übernommen haben, wird für Sie nicht einfach zu tragen sein. Sie müssen nämlich jetzt unter Beweis stellen, dass Ihre Einflussmöglichkeiten im Bund so groß sind, dass Sie CCS bundesweit verbieten können. Wenn Sie das nicht schaffen, werden wir CCS in Schleswig-Holstein bekommen. Das ist alles, was Sie erreicht haben.
Nun ist es Gott sei Dank so, dass die SPD im Land noch keine Verantwortung trägt. Ich bin guten Mutes, dass unsere Landesregierung einen erneuten Vorstoß in Berlin machen wird, um noch etwas für unser Land zu erreichen.
Die Lösung in der Politik kann nicht sein, dann, wenn ich 100 % nicht kriege, ich auch die 80 % nicht haben will. Ein Weg des Konsenses wäre vielleicht auch gewesen zu sagen, Herr Habeck: Gut, wir haben jetzt die Länderklausel; es ist richtig, in der AWZ gilt sie nicht. Aber Schleswig-Holstein endet auch an Hamburger Landesgrenzen. Die AWZ gehört nicht zu unserem Hoheitsgebiet.
Wir hätten die Länderklausel haben können, und wir hätten die Jahre der Gültigkeit des Erprobungsgesetzes bis 2017 auch dazu nutzen können, weiterhin Aufklärungsarbeit und Überzeugungsarbeit zu betreiben. Das alles haben Sie damit kaputt gemacht. Insofern wünsche ich Ihnen viel Spaß. Sie werden das der Bevölkerung in den nächsten Monaten erklären müssen. Ich bin sehr gespannt, Herr Stegner, wie Sie sich auf Bundesebene einlassen werden, um CCS bundesweit zu verbieten.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die wichtigste Voraussetzung für kommunale
Gestaltungsmöglichkeit ist finanzielle Handlungsmöglichkeit. Die Fehlbeträge unserer Kommunen in Schleswig-Holstein belaufen sich jedoch im Jahr 2009 auf insgesamt circa 720 Millionen €.
Der Innenminister hat in seinem Redebeitrag schon einiges zu den Zahlen gesagt. Ich will das hier nicht wiederholen.
Diese sehr hohe Summe ist erschreckend. Aber viel wichtiger noch ist die Verteilung dieser Summe. Die größten Schuldenprobleme konzentrieren sich in den vier kreisfreien Städten, in sieben von elf Kreisen sowie in sieben weiteren Kommunen.
Genau hier setzt der Gesetzentwurf der Landesregierung an. Die Umsetzung wird dem Land und der kommunalen Familie viel abverlangen. Das Land wird eigene Mittel in Höhe von 15 Millionen € zur Verfügung stellen. Weitere 15 Millionen € kommen aus dem kommunalen Anteil an der Grunderwerbsteuererhöhung. Weitere 15 Millionen € gehen zulasten der Schlüsselzuweisungen. Das sind mit den bisherigen bestehen Mitteln aus dem Bedarfsfonds von 50 Millionen € insgesamt 95 Millionen €. 5 Millionen € davon wiederum stehen für Defizite anderer kreisangehöriger Gemeinden als Sonderbedarfzuweisungen zur Verfügung. Das heißt, 90 Millionen € bleiben für die Schuldenhilfe in den Kommunen.
Der größte Teil dieser Finanzierung - der Minister hat bereits darauf hingewiesen - wird durch die Kommunen selbst aufgebracht werden müssen. Das bedeutet, die gesamte kommunale Familie wird hier in einem solidarischen Kraftakt helfen. Das verlangt großen Respekt, und dieser Respekt kann nur dadurch gezeigt werden, dass die Empfänger dieser Konsolidierungshilfe deutliche Anstrengungen unternehmen, um ihre Defizite dann auch zu verringern.
Sie werden ihren Respekt auch dadurch zeigen müssen, dass sie sich vertraglich dazu verpflichten. Ich meine, das ist wirklich nicht zu viel verlangt, sondern muss eine Bedingung für die Teilnahme an diesem Konsolidierungspaket sein. Im Übrigen haben wir das als Land Schleswig-Holstein gegenüber dem Bund schließlich auch getan.
Es darf nicht sein, dass Kommunen, die große Anstrengungen unternehmen oder in den letzten Jahren unternommen haben, um ihre Haushalte in Ordnung zu bringen, auch in Zukunft die Lasten für die
mittragen, die diese Anstrengung von vornherein ablehnen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn ich mir nun die Bemerkungen von Kiels Oberbürgermeister, Herrn Albig, anhöre, der schon jetzt pauschal Bedingungen für diese Mittelzuweisungen ablehnt und stattdessen einfach nur mehr Geld fordert,
dann zeigt mir das sehr deutlich, dass die Schuldenhilfe unbedingt an individuelle vertragliche Bindungen und klare Eigenanstrengungen gebunden werden muss.
Herr Schippels, auch die Einlassungen der Fraktion DIE LINKE, die gar von Erpressung redet, beweisen, dass auch Sie von nachhaltiger Haushaltsführung keine Ahnung haben.
- Herr Schippels, es reicht doch einfach nicht, dass man immer nur mehr Geld in das System schiebt, ohne dann auch zu verlangen, dass strukturelle Änderungen herbeigeführt werden.
Sie werden die Defizite nicht verringern können, wenn Sie nicht an die strukturellen Ausgaben herangehen. Das ist das kleine Einmaleins der Haushaltsführung.
- Herr Dr. Stegner, ich würde Ihnen empfehlen, sich einmal mit Ihren Kollegen in Nordrhein-Westfalen zu unterhalten, die nämlich eine ähnliche Schuldenhilfe für ihre Kommunen verabschiedet haben. Die Zügel, die dort angelegt werden, sind erheblich restrikriver als die, die hier auch nur im Ansatz geplant sind.
Das einzige, was ich von der Opposition immer höre, ist: Die 120 Millionen € müssen wieder zurück ins FAG. Was ich allerdings nie höre, ist die Antwort auf die Frage: Woher sollen die eigentlich kommen? Wem wollen Sie denn diese 120 Millionen € wegnehmen, und wie wollen Sie das erklären? Das ist einfach eine reine Luftbuchung, die Sie vornehmen. Sie haben es ja heute mit der Luft, heute Morgen auch schon. Das ist genauso. Irgendwo scheinen Sie einen Geldesel zu haben, den aber außer Ihnen keiner kennt.
Für unsere Fraktion kann es deshalb nur heißen: Schuldenhilfe für diese Kommunen ja - in letzter Konsequenz wird dies auch allen Kommunen helfen -, aber - das ist unausweichlich - nur mit klaren Bedingungen und Zielvorgaben, die im Übrigen auch der Gemeindetag zu Recht fordert.
Wir beantragen Ausschussüberweisung der Gesetzesvorlage, und zwar federführend in den Innenund Rechtsausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss. Ich bin schon sehr gespannt auf die Diskussionen, die wir dort haben werden, und auf die Meinungen, die wir dazu von den kommunalen Landesverbänden sicherlich noch hören werden. Die weichen im Übrigen jetzt weit von den Ihrigen ab.
Herr Kollege Schippels, möglicherweise habe ich es überhört. Sie haben gefordert, die 120 Millionen € an die Kommunen zurückzugeben, aber Sie haben nichts darüber gesagt, wie Sie sie im Haushalt gegenfinanzieren möchten.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Thoroe, über Ihr Verständnis unserer Verfassung und unseres Grundgesetzes können wir an dieser Stelle leider nicht diskutieren. Dafür brauchten wir wahrscheinlich ein bisschen mehr Zeit. Wie erfolgreich dies wäre, sei jedoch dahingestellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen haben an den Staat und an die reibungslose Erfüllung öffentlicher Aufgaben besondere Erwartungen. Deshalb ist der Beamtenstatus mit Rechten verbunden, aber auch mit Pflichten und Einschränkungen. Im Übrigen weiß dies jeder, der Beamter wird. Wir haben in unserem Staat die Erwartung an die Beamtenschaft, dass sie politisch neutral, loyal und verlässlich die öffentlichen Aufgaben erfüllt. In den Parlamenten oder in der Gesellschaft mögen die größten politischen Streitigkeiten bestehen, aber seit Bestehen der Bundesrepublik - Sie haben recht, durchaus seit noch längerer Zeit - ist das neutrale Berufsbeamtentum demgegenüber ein erheblicher Stabilitätsfaktor im Staat. Wir erwarten im Handeln des Staates Stabilität, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit. Herr Thoroe, dies soll mit Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes gewährleistet werden.
Dass es in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Entscheidung zum Streikrecht gegen die Türkei gegeben hat, ist bekannt. Dass diese so auch gegen Deutschland erginge, ist Spekulation, und zwar Ihre Spekulation. Klar ist zwar, dass es mittlerweile auch von deutschen Gerichten einzelne unterschiedliche Beurteilungen gibt, aber keines dieser Verfahren ist bislang rechtskräftig abgeschlossen. Sie haben hier nur - Ihrer Wahrnehmung entsprechend - selektiv einzelne Urteile herausgegriffen. Es gibt immer auch ein anderes Urteil, das genau das Gegenteil besagt. Es wäre nett gewesen, wenn Sie auch das hier erwähnt hätten.
Die Haltungen des deutschen Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenstreik sind völlig klar: Er ist verboten. Bei dieser Grundsatzfrage geht es nicht allein um den Sicherheitsbereich, also um die Polizeibeamten, die Beamten der Justiz oder im Strafvollzug, bei denen auch für DIE LINKE klar ist, dass diese nicht streiken dürfen. Wenn man meint, dass die Beamten in unseren Verwaltungen und Schulen streiken dürfen, was der Antrag der LINKEN fordert, dann hätte dies zur Folge, dass eine neue politische Kraft entstehen würde, die die Regierungs- und Handlungsfähigkeit des Staates schwer belasten würde.
Sehr geehrte Kollegen der Linksfraktion, Ihr Antrag fordert für die Beamten ein Recht, das der überwiegende Teil unserer Beamten gar nicht haben will. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt ist dieser: Durch Ihre Unterscheidung zwischen hoheitlichen Aufgaben und anderen Aufgaben würden wir in der Folge Beamte erster und zweiter Klasse haben, nämlich diejenigen mit Streikrecht und diejenigen ohne Streikrecht. Der Deutsche Beamtenbund hat dazu ganz klar Stellung bezogen. Er lehnt ein Streikrecht für Beamte ab. Im Übrigen und in letzter Konsequenz gilt: Würde Ihrem Antrag gefolgt, dann wäre dies der Beginn der Abschaffung unseres Beamtentums. Wenn Sie das wollen, dann sollten Sie das hier auch sagen.
- Gut, Herr Thoroe hat vergessen, das zu erwähnen.
Die Motivation für diesen Antrag finden wir heute wohl eher unter Nummer 4 des Antrags. Dort geht es um die Konsequenzen aus dem Lehrerstreik im vergangenen Jahr. Diese beamteten Lehrer haben in voller Kenntnis der Rechtslage gestreikt. Sie wurden darauf aufmerksam gemacht. Sie haben die möglichen Folgen in Kauf genommen. Sie versuchen nun im Nachhinein, unsere Rechtslage einem klaren Rechtsbruch anzupassen.
Im Übrigen sollen wir dazu das Grundgesetz ändern.
Ich kann Ihnen das noch einmal an einem anderen Beispiel klarmachen, vielleicht verstehen Sie es dann besser: Wenn Sie zu schnell fahren, einen Strafzettel bekommen und Ihren Führerschein verlieren, dann starten Sie anschließend eine Bundesratsinitiative, die die Straßenverkehrsordnung ändert, damit sie zu Ihrem Vergehen passt. Es ist wirklich gut, dass Sie in unserem Staat keine Verantwortung tragen, denn das ist totale Anarchie.
Ich könnte Ihnen das auch an anderen Beispielen weiter ausführen, aber das ist es wirklich nicht wert. Die Lehrer wussten haargenau, was sie tun, und dafür werden sie jetzt die Folgen zu tragen haben. Dies ist und bleibt unsere Haltung dazu. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag aufs Schärfste ab.
Alles Weitere wird meine Kollegin noch ausführen.
Herr Kollege Matthiessen, würden Sie mir bitte erklären, warum die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag dem Antrag der LINKEN, CCS bundesweit auszuschließen, in namentlicher Abstimmung nicht gefolgt ist?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Amtsberg hat dankenswerterweise die Definition der einzelnen Begriffe vorweggenommen. Ich bedanke mich dafür, teile aber natürlich nicht die Interpretation in Gänze.
Anfang August haben wir uns im Landtag alle mit dem Fall der Familie des 14-jährigen Tigran beschäftigt. Durch die Initiative aus der Landesregierung heraus, durch Herrn Justizminister Schmalfuß, aber auch durch den Ministerpräsidenten, wurde dieser Fall für Tigran zunächst befriedigend gelöst.
Unser Aufenthaltsgesetz greift in sehr vielen Fällen, aber - das hat der Fall deutlich gemacht - es gibt immer wieder Fälle, in denen es nicht ausreicht. Hier fallen die Betroffenen durch alle Raster. Das Problem der Kettenduldung ist seit Langem bekannt; Frau Amtsberg hat das hier eben deutlich gemacht. Bisher ist durch die Innenministerkonferenz leider noch keine abschließende Regelung gefunden worden.
Die CDU-Fraktion begrüßt deshalb ausdrücklich die Pläne der Landesregierung, hier Abhilfe zu
schaffen. Wir brauchen für die Zukunft gerade in Fällen wie Tigran mehr Rechtssicherheit. Wir möchten den geduldeten Menschen, die unverschuldet nicht ausreisen können, seit Langem hier leben und schon gut integriert sind, Perspektiven bieten.
Allerdings - auch das gehört dazu - haben wir auch Erwartungen an diese Menschen. Der Justizminister hat davon bereits einige öffentlich genannt: Sprachkenntnisse, Jobs, soziale Integration und so weiter. Hier sind für meine Fraktion noch einige Fragen offen. Was heißt zum Beispiel „langjähriger Aufenthalt“? Was erwarten wir von den Betroffenen, die älter sind oder aus anderen Gründen nicht erwerbstätig sein können? Welche Folgen soll Straffälligkeit einzelner Familienmitglieder haben? Wie gehen wir mit denen um, die durch vorsätzlich falsche Angaben eine Verfahrensverschleppung erreichen wollen? Ganz wichtig im Zuge dieser Beratungen ist - auch das hat der Fall Anfang August gezeigt -, dass wir eine Verkürzung der Asylverfahrensdauer erreichen. Hier besteht durchaus Spielraum.
Aus der gesamten Diskussion wird sich aber auch die Frage ergeben: Welche Abschiebungshindernisse müssen wir beseitigen, um konsequent eine Ausreise der Menschen zu erreichen, die die von uns vorgeschlagenen Kriterien nicht erfüllen? Auch das gehört zur Ehrlichkeit der Debatte hinzu.
Wir möchten Menschen ohne gesichertes Bleiberecht, die die dann festgelegten Kriterien erfüllen, eine Perspektive bieten. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass es nicht zu unkontrollierter Zuwanderung in unsere Sicherungssysteme kommt. Da wir wirklich noch nicht so weit sind, habe ich nur einige der Fragestellungen genannt.
Für meine Fraktion beantrage ich, die vorliegenden Anträge an den Innen- und Rechtssausschuss zu überweisen, damit wir uns dort mit den einzelnen Fragen sachlich auseinandersetzen können, um im Sinne der Betroffenen möglichst zügig zu einem Ergebnis zu kommen. In einer der nächsten Landtagsdebatten sollten wir das Thema abschließend behandeln.
Frau Kollegin, was vermuten Sie, weshalb RWE DEA die bereits erhaltene Genehmigung, kurz nachdem der Gesetzentwurf das Kabinett passiert hatte, zurückgegeben hat?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich sind wir solidarisch mit allen Menschen, die sich friedlich für Demokratie einsetzen und in den Regionen, um die es heute geht, um Demokratie ringen. Herr Jezewski, das ist nicht nur plattes Feiern,
sondern das kommt - das können wir alle für uns in Anspruch nehmen - aus vollem Herzen und ist durchaus mit tatkräftiger Unterstützung verbunden. Selbstverständlich werden wir Flüchtlinge aus diesen Regionen aufnehmen, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Abstimmung mit Bund, Ländern und EU.
Schleswig-Holstein ist allein nicht in der Lage, die Flüchtlingsproblematik in dieser Region zu lösen, und zwar im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. Ich finde es nicht unlauter, darauf hinzuweisen, dass finanzielle Möglichkeiten einen gewissen Rahmen setzen. Wir können das Geld ja nicht einfach irgendwo herholen. All diese Dinge müssen bezahlt und geleistet werden, was im Übrigen auch bereits getan wird.
Natürlich hoffen auch wir, dass die europäische Staatengemeinschaft schnell zu Lösungen kommt. Die Zeit drängt. Wir konnten es heute den „Kieler Nachrichten“ entnehmen: In den Flüchtlingslagern nimmt die Unruhe zu, und es wird immer schwieriger, hier wirklichen helfen zu können. Die Mitarbeiter von UNHCR wurden abgezogen. All das ist äußerst besorgniserregend.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich leisten wir humanitäre Hilfe. Wir tun das bereits in Zusammenarbeit mit dem UNHCR, mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes, mit dem DRK, mit dem THW. Wir geben hier sowohl Personal als auch Geld hinein und haben in der Vergangenheit, in den letzten Monaten der einheimischen Bevölkerung humanitäre Unterstützung geboten, haben Gastarbeiter aus Libyen evakuiert. All dies wird getan. Sie erwecken hier immer den Eindruck, als würde die Bundesrepublik überhaupt gar nichts unternehmen. Dies ist falsch.
Wir tun das allerdings in Zusammenarbeit mit der EU, mit der Staatengemeinschaft. Der G-8-Gipfel in Deauville wird sich auch heute beziehungsweise morgen mit diesem Thema erneut auseinandersetzen und - ich habe es schon ein mal gesagt, ich hoffe - möglichst bald zu tragfähigen Lösungen kommen.
Natürlich wäre es schön, wenn die Beratungen innerhalb der EU um das Resettlement-Programm schon weitergekommen wären. Wir haben das hier im Landtag verschiedentlich schon angesprochen. Wir sind uns einig darin, dass wir das ausgesprochen positiv begleiten. Wir sind sehr gespannt auf den Bericht des Ministers, der uns, denke ich, in der nächsten Zeit zugeleitet werden wird. Selbstver
ständlich werden wir uns dann, wenn die Bundesregierung entschieden hat, an diesem ResettlementProgramm auch beteiligen.
Selbstverständlich, meine Damen und Herren, werden wir auch in Zukunft für Frontex Personal und Ressourcen zur Verfügung stellen. Sie tun gerade so, als handle es sich hier um irgendeine obskure Söldnertruppe. Und wenn die Linke hier von Festung Europas spricht, halte ich das schon für recht zynisch.
- Möchten Sie mir eine Zwischenfrage stellen? Ich schlage Ihnen vor: Unterhalten Sie sich mal mit der griechischen, mit der spanischen, mit der italienischen Regierung über die Sinnhaftigkeit! Es kann doch nicht die Lösung sein, dass wir die Grenzen alle aufmachen und jeder kann hineinkommen. Wie sollen wir die Probleme, die dann entstehen, eigentlich noch lösen?
Auch wir haben eine Verpflichtung unseren Bürgern gegenüber. Wir haben auch die Verpflichtung, illegale Einwanderung zu unterbinden. Wir haben die Verpflichtung, organisierte Kriminalität in diesem Bereich zu verhindern, und dabei hilft uns Frontex. Selbstverständlich hat sich Frontex an Menschenrechtsrichtlinien zu halten und die Menschenrechte einzuhalten. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Was die Dublin-II-Richtlinie anbelangt, sehr geehrte Damen und Herren, haben wir hier sicherlich noch Weiterentwicklungsbedarf. Wir haben das häufig in den Ausschüssen diskutiert. Nun einfach zu sagen, Dublin II wird komplett abgeschafft, alles ist in Ordnung, ist zu einfach. Wir brauchen eine Vergleichbarkeit der Verhältnisse in der Flüchtlingspolitik in ganz Europa. Dazu ist dies ein Baustein. Und ein Baustein kann auch verändert werden.
Ich möchte abschließend bemerken: Wir werden selbstverständlich alle unsere Aufgaben und unsere Pflichten in der Region zu diesem Thema erfüllen gemeinsam mit Bund, Ländern und Europäischer Union.
Ich möchte hier auch einmal betonen: Das Mittelmeer ist keine Grenze. Das Mittelmeer ist auch Verbindung. Das Mittelmeer hat weitere Anrainer
staaten, die ebenfalls betroffen sind. Es gab einmal einen Barcelona-Prozess. Über die erfolgreiche Arbeit der Mittelmeerunion kann man durchaus streiten. Aber all diese Einrichtungen sind da und müssen mit herangezogen werden.
- Das ist nicht richtig. Lesen Sie die Anträge der Bundestagsfraktionen! Da können Sie deutlich erkennen, dass dem nicht so ist. Im Übrigen sind wir in diesen Regionen bereits tätig. Die Bundesregierung ist beteiligt an Transformationsgesellschaften für Tunesien, für Ägypten. Es gibt eine Kontaktgruppe Libyen, an der wir mitarbeiten. All diese Dinge werden getan.
- Natürlich kann man immer alles noch besser machen, Herr Fischer. Das streite ich gar nicht ab. Aber Sie können auch nicht so tun, als würde überhaupt nichts passieren. Ich finde, wir sind hier auf dem richtigen Weg.
Hinsichtlich des Abschiebestopps nach Syrien möchte ich bemerken: Wir begrüßen außerordentlich, dass die Landesregierung hier bereits reagiert hat und die Aussetzung der Abschiebungen verfügt hat, zeitlich unbegrenzt. Ich weiß gar nicht, warum wir so scharf darauf sein sollen, das auf ein halbes Jahr zu begrenzen. Die Aussetzung ist unbegrenzt und bietet die Möglichkeit, hier flexibel zu reagieren.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, glaube ich, dass wir alle weiteren Diskussionen über Syrien dann führen sollten, wenn wir mehr Klarheit haben, wie sich die Dinge dort entwickeln werden. Es mag auch einmal die Möglichkeit geben, dass sich in diesem Staat etwas zum Besseren entwickelt. Sie setzen immer voraus, dass alles so bleibt, wie es ist. Dem ist nicht so.
Ja, letzter Satz, bitte. - Infolgedessen halten wir auch die Diskussion um das Bleiberecht und um das Rücknahmeabkommen zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Wir werden die Lage in Syrien
beobachten. Wir haben deshalb die Landesregierung auch gebeten, uns im Ausschuss darüber Bericht zu erstatten. Dies gibt uns als Landtag die Möglichkeit, uns fortlaufend mit diesem Thema zu beschäftigen.
Im Übrigen bin ich sehr der Ansicht, dass wir uns in unseren Ausschüssen insgesamt mit dem Thema Flüchtlingspolitik, Flüchtlingsströme aus Nordafrika intensiv auseinandersetzen müssen. Da bin ich ausnahmsweise einig mit Herrn Jezewski.
Ich bitte darum, unsere Anträge zu eigenständigen Anträgen zu erklären, und bitte um ihre Zustimmung.
Herr Kollege Stegner, ist Ihnen bewusst, dass die Bundesrepublik in die Transformationsgesellschaften von Tunesien und Ägypten über 40 Millionen € investiert, um den sozialen Wandel in Tunesien und Ägypten zu unterstützen?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal danke ich Herrn Minister Schmalfuß, seinen Mitarbeitern und vor allem auch den Mitarbeitern in den Kreisen und kreisfreien Städten für die doch sehr umfangreiche Arbeit, die diese Große Anfrage nach sich zog.
Unter dem Begriff „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ verstehen wir Kinder und Jugendliche, die sehr unterschiedliche Vorgeschichten haben. Doch sie alle fliehen vor Bedrohung, Misshandlungen und politischer Verfolgung.
Im Jahr 2009 waren es mindestens 3.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die deutschlandweit in Obhut genommen wurden. Diese Zahlen sind 2010 weiter gestiegen. Die Hauptherkunftsländer - der Minister hat es bereits gesagt - sind bundesweit gegenwärtig Afghanistan, Irak, Somalia und Vietnam. So nachzulesen in einem Referat des Bundesfachverbandes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge am 23. September 2010.
Der hier vorliegende Bericht zeigt uns, dass diese Tendenz auch für Schleswig-Holstein gilt. Die Zahl dieser Kinder und Jugendlichen hat sich seit 2008 mehr als verdoppelt. Allein im letzten Jahr waren es bis Oktober 269 Kinder und Jugendliche. Die
Hauptherkunftsländer waren auch hier Afghanistan und Irak.
Bereits im vergangenen Jahr - Sie erinnern sich haben wir uns mit diesem Thema auseinandergesetzt. Wir prüften damals die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle. Auch dazu liegt ein im Übrigen auch sehr ausführlicher Bericht der Landesregierung vor. Im Ausschuss einigten wir uns auf die Empfehlung, dass die Kreise und kreisfreien Städte, die hier die Trägerschaft haben, ein einheitliches Verfahren im Umgang mit diesen Kindern und Jugendlichen wählen sollten.
In dem heute vorliegenden Bericht lesen wir nun, dass sich bis auf ein Jugendamt, alle an der Handreichung zum Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen orientieren. Ein Jugendamt geht nach eigenem Konzept vor, und alle nehmen Qualitätsprüfungen vor. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Umso mehr verwundert mich die Interpretation, die die Kollegin Jansen aus dem vorliegenden Bericht zieht. Ich kann das, was Sie, Frau Jansen, sagen, in dem Bericht in keiner Weise erkennen. Es steht nirgends, dass es Kreise gibt, die das nicht richtig machen. Insofern möchte ich Sie bitten, dass Sie, wenn wir das im Ausschuss weiter diskutieren, etwas konkreter werden und uns dann vielleicht auch einzelne Fälle schildern. Ich denke, bei der Gesamtzahl der Fälle ist insoweit durchaus etwas zu erwarten. Ich lehne für meine Fraktion diese Pauschalverurteilung bestimmter Kreise und kreisfreien Städte ab.
In der Antwort der Landesregierung wird, wie der Minister bereits ausgeführt hat, festgestellt, dass es in den letzten Jahren keine Abschiebung gab, und auch die Dublin-II-Verordnung wurde seit 2008 nicht angewandt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder Bericht hat die Eigenheit, dass er einesteils Fragen beantwortet, aber andererseits auch Fragen aufwirft. Für mich stellen sich durchaus auch Fragen: Wie wird der Schulbesuch dieser Kinder geregelt? Besteht insoweit noch Handlungsbedarf? Wie sieht es für die Kinder, die hierbleiben, mit einer weiterführenden Ausbildung aus? Wie wird sichergestellt und auch kontrolliert, dass ihre Integration erfolgreich ist? Auch die Frage, wie wir überprüfen, ob diese Kinder Opfer von Menschenhändlern geworden sind, ist für mich noch nicht ausreichend geklärt.
Dies sind einige wenige Punkte. Doch vor allem wurde sehr deutlich, dass das größte Problem offensichtlich die Datenerhebung ist. Das konnten wir
im Übrigen auch schon bei dem ersten Bericht feststellen, den wir im letzten Jahr erhielten. Die Statistiken werden in den Kreisen sehr unterschiedlich und für manche Fragestellung gar nicht geführt. Darauf wurde im Übrigen auch schon in dem Bericht der letzten Legislaturperiode hingewiesen. Ein besseres Informationsnetzwerk halte ich hier allerdings für notwendig. Ich plädiere dafür, das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu suchen, um zu klären, welche Zahlen wir wirklich brauchen - es muss ja kein Riesenstatistikwerk werden - und in welcher Art sie zu erheben und an das Ministerium zu übermitteln sind. Möglicherweise kommt man hier durchaus zu praktikablen Lösungen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage werden wir in den kommenden Jahren weiter mit zunehmenden Flüchtlingszahlen rechnen müssen, das heißt auch, mit mehr unbegleiteten Kindern und Jugendlichen. Darauf müssen wir uns vorbereiten. Deshalb brauchen wir auch belastbare Daten.
Für heute stelle ich fest, dass uns der vorliegende Bericht der Landesregierung eine gute Grundlage für unsere weitere Arbeit im Innen- und Rechtsausschuss bietet. Einer Überweisung an diesen Ausschuss wird die CDU-Fraktion zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Kollege Geerdts! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Oktobersitzung des Landtages haben wir ausführlich Sie erinnern sich daran - über Integration diskutiert. Im Innen- und Rechtsausschuss beschäftigen wir uns mit dem Bericht der Landesregierung, den wir in jener Sitzung angefordert haben. Eines der Schwerpunktthemen hier sind Integrationskurse.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mein Vorschlag, Ihren Antrag ohne Aussprache in den Ausschuss zu überweisen, um ihn dort gemeinsam mit dem Bericht zu beraten, haben Sie leider nicht aufgegriffen. Deshalb kann ich Ihnen das nun Folgende auch nicht ersparen.
Ihr Antrag ist mir beileibe überhaupt nicht neu; denn er ist völlig identisch mit einem Antrag Ihrer Kollegen aus Nordrhein-Westfalen. Leider haben Sie versäumt, weiter zu recherchieren; sonst hätten Sie bemerkt, dass Sie nicht ganz auf der Höhe der
Zeit sind. Sie haben das schon etwas abgeschwächt erwähnt, Frau Midyatli; denn laut Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. Dezember 2010 sind die zeitlichen Beschränkungen zur Aufnahme eines Kurses zur Gänze aufgehoben. Auch die vorübergehende Personalumorganisation im Integrationsbereich des Bundesamtes ist bereits rückgängig gemacht worden. Sie war nur kurzfristig vorgenommen worden, um mit den sprunghaft gestiegenen Asylbewerberzahlen, mit denen wir uns nächstens auch auseinandersetzen zu haben, fertig zu werden.
Nun zu Ihrer Forderung nach ergänzenden Integrationsmaßnahmen. Auch hier fordern Sie etwas, was es bereits in vielfältigen Formen gibt. So hat zum Beispiel die Bundesfamilienministerin für die Jahr 2011 bis 2014 zusätzlich 400 Millionen € für frühkindliche Sprachbildung bereitgestellt. Damit wurde eine Sprachoffensive für Kindertagesstätten gestartet. Dieses Programm wird am Ende 4.000 Kitas unterstützen, in denen ein hoher Integrationsbedarf besteht.
Ganz zu schweigen von den Unterstützungs- und Förderprogrammen auf Landesebene. Allein in vorschulische Sprachförderung investiert das Land Schleswig-Holstein jährlich 6 Millionen €. Darüber hinaus gibt es viele weitere Integrationsmaßnahmen auch für andere Ziel- und Altersgruppen.
Im Übrigen darf hier auch nicht die Vielzahl der Maßnahmen ausgeblendet werden, die zwar nicht primär für Zuwanderer gedacht sind, die jedoch auch Menschen mit Migrationshintergrund zugutekommen. Ich verweise hier auf den schleswig-holsteinischen Integrationsbericht aus der letzten Legislaturperiode.
Nun zur Finanzierung. Noch nie seit Beginn der Integrationskurse wurden so viele Mittel bereitgestellt wie 2009 und 2010. Im vergangenen Jahr wurden noch einmal 44 Millionen € zusätzlich draufgepackt, sodass die Summe dann 218 Millionen € betrug. Die 30 Millionen €, die Sie ansprachen, Frau Midyatli, waren eine zusätzliche, darüber hinausgehende einmalige Unterstützung für zwei Jahre, jeweils 15 Millionen €. Auch für 2011 stehen 218 Millionen € zur Verfügung, die 2012 und 2013 nochmals um je 6 Millionen € aus dem Bildungsfonds aufgestockt werden. Das heißt, es sind dann ab 2012 224 Millionen €. Zum Vergleich: Im von Rot-Grün aufgestellten Bundeshaushalt von 2005 waren es 102 Millionen €. Von einer Mittelkürzung kann hier nun wirklich nicht die Rede sein.
Selbstverständlich wäre es schön, könnte man noch mehr Geld investieren. Das gilt im Übrigen auch für viele, viele andere Haushaltsstellen. Aber es gibt leider das, was man sich wünscht, und es gibt das, was möglich ist. Mit dieser Unterscheidung, verehrte Kolleginnen und Kollegen vor allem der SPD, kommen Sie absolut nicht klar. Das konnten wir bereits während den Haushaltsberatungen verfolgen, und Ihre nordrhein-westfälischen Kollegen haben ja damit offensichtlich auch ihre Probleme.
Ich möchte meine Rede zu Ende führen; danke.
Für uns ist die erfolgreiche Integration ist eine Dauer- und Querschnittsaufgabe. Sie ist nicht allein mit dem Ruf nach immer mehr Geld zu lösen, was wir im Übrigen auch nicht haben. Für uns heißt das: Wir müssen mit dem Geld auskommen, das zur Verfügung steht. Wir müssen nach intelligenten und vor allem nützlichen Lösungen suchen. Das werden wir im Ausschuss tun. Der Bericht der Landesregierung wird dabei sicherlich hilfreich sein. Auch der bis Ende des Jahres vorliegende Aktionsplan Integration der Landesregierung wird sicherlich neue Impulse geben.
Unser vorliegender Änderungsantrag dient der Bekräftigung unserer Haltung. Ihren Antrag brauchen wir dazu nicht; denn, wie gesagt, wir behandeln dieses Thema bereits im Innen- und Rechtsausschuss. Deshalb beantragen wir, Herr Präsident, Einzelabstimmung in der Sache.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE stellt einen Antrag, der darauf abzielt, dass das Land Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative betreiben soll, um das Asylbewerberleistungsgesetz aufzuheben. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren von der LINKEN, hätten Sie sich vielleicht einmal fragen sollen, was der Bundestag tut, wenn ihn dieses Anliegen erreicht. Spätestens dann hätten Sie bemerkt, dass Sie mit Ihrer Idee nicht ganz auf der Höhe der Zeit sind und zu spät kommen.