Aber ich sage Ihnen auch: Wenn wir das Thema ernst nehmen, dann können wir doch fragen, warum wir uns gegen Fortbildungen sperren. Warum sperren wir uns dagegen, uns kompetenter und schlauer zu machen und vor allem auch in dieser Richtung mehr Informationen geben zu lassen? Das ist doch erst einmal eine vernünftige Regelung, dass wir vorab den Menschen, die sich bereit erklären, dort mitzuarbeiten, dies in einer Schulung mitgeben. Ich halte das für einen Fortschritt. Ich halte es auch für einen Kompetenzfortschritt.
- Natürlich hat es etwas geholfen. Es wäre doch dumm, wenn ich sagen würde, dass Fort- und Weiterbildung nicht helfen würden.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lars Harms, der sich dazu offiziell gemeldet hat?
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass es hervorragende Angebote für Kommunalpolitiker gibt, die unter anderem auch Kommunalpolitikern aus Nordfriesland offenstehen,
bei denen man genau erklärt bekommt, welche Rechte und Pflichten Aufsichtsräte haben, und dass diese auch regelmäßig von den
Kommunen bezahlt werden, sodass auch diese Menschen keinerlei Kosten haben, und dass gerade die Verwaltungsfachhochschule Altenholz da ganz hervorragend arbeitet?
- Herr Kollege, das ist mir selbstverständlich bekannt. Ich kenne aber auch aus der langjährigen kommunalpolitischen Erfahrung Kolleginnen und Kollegen, die sich aus einem Anflug von Eitelkeit und aus der Annahme - ich sage es einmal sehr deutlich -, alles besser zu wissen, diesen Schulungen verweigern.
Ich habe auch erlebt, dass diese Verweigerung - ohne aus dem Nähkästchen plaudern zu wollen - nicht immer zu Qualitätsentscheidungen im Aufsichtsrat geführt hat. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir tatsächlich im Sinne des öffentlichen Wohls und öffentlichen Rechts eine Verpflichtung haben, unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker wirtschaftlich erfolgreicher zu machen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich selbst sitze in keinem Aufsichtsrat. Deshalb habe ich bisher auch an keiner Schulung teilgenommen.
Aber ich habe schon vernommen, dass der Kollege Fürter und ich, wenn das beschlossen werden sollte, eine Schule errichten. Denn mit dem Unterrichten von potenziellen Aufsichtsräten kann man ja relativ viel Geld verdienen.
In allem Ernst: Der Kollege Rother hat eigentlich das Richtige gesagt. Wir unterstellen im Prinzip den gewählten Vertretern solcher Gremien, dass Sie sich nicht selbst die notwendige Sachkunde verschaffen und ihr Amt nicht ausüben.
Herr Kollege Tietze, es ist auch manchmal so, dass Abgeordnete ihr Amt nicht so ausüben, wie wir uns das vorstellen. Niemand käme auf die Idee, eine
Ich will mich dazu jetzt nicht weiter äußern; aber in der Tat sollten wir zwei Dinge nicht tun. Wir sollten bei der Bevölkerung nicht den Eindruck erwecken, als seien diejenigen, die entsandt werden, die gewählt werden, in der Regel nicht in der Lage, ihre Funktionen auszuüben. Das wäre fatal,
Ich möchte auch mit einem Ihrer Sätze aufräumen, weil er rechtswidrig ist. Sie haben erklärt, diejenigen, die in Unternehmen in Aufsichtsräten sitzen, hätten zunächst einmal das Interesse des Gemeinwohls im Auge zu behalten. Das ist rechtlich -
- Sie haben auch nicht das öffentliche Interesse wahrzunehmen, sondern haben das Interesse des Unternehmens wahrzunehmen. Das ist gesetzlich so geregelt.
Jeder, der sich anders verhält, Herr Kollege Tietze, macht sich nicht nur gegenüber aktienrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, sagen wir einmal -
- Ich habe relativ viel Ahnung von Recht, und ich sage: Ich habe relativ viel Ahnung von Strafrecht. Aufsichtsräte, die sich in dieser Verantwortung nicht in entsprechender Weise verhalten, verhalten sich strafrechtlich relevant. Sie begehen unter Umständen eine Untreue gegenüber dem Unternehmen. Davor möchte ich warnen, da Sie insinuieren, sie dürften sich anders verhalten als im Interesse des Unternehmens.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ein bisschen traurig darüber, dass Sie, Herr Kollege Fürter, insbesondere durch die hier persönlich vorgetragene Begründung
dem eigentlichen Anliegen, das - das vermute ich einmal positiv - hinter dem Gesetzentwurf steht, einen Bärendienst erwiesen haben. Sie konnten nicht widerstehen, dieses möglicherweise positiv hinterlegte Anliegen, über das man bei der Ausgestaltung auf vielfältige Weise diskutieren kann, mit persönlichen Angriffen zu verbinden, in einem Vorgang, bei dem -
- Sie haben natürlich eine bestimmte Personengruppe genannt. Deshalb sage ich: Die Erhabenheit, mit der Einzelne hier vorgehen, finde ich schon sehr erstaunlich.
Wolfgang Kubicki hat das ebenso wie Thomas Rother eben angedeutet. Es ist doch bemerkenswert, dass jemand, offensichtlich weil er - zum Beispiel weil ich ein Direktmandat gewonnen habe - von einem hinteren Listenplatz aus zusätzlich ins Parlament einrückt,
(Heiterkeit bei der CDU - Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch überhaupt nicht!)
die Fähigkeit erlangt, hier über für die Zukunft unglaublich bedeutende finanzielle Dispositionen des Landes Schleswig-Holstein zu entscheiden, über steuerpolitische Belastungen entscheiden kann, ohne jemals irgendwo einen Nachweis dafür erbringen zu müssen, dass er überhaupt in der Lage ist, dies einigermaßen aufzunehmen. Aber in dem Augenblick, in dem er in irgendeine nachgeordnete GmbH oder sonst wohin entsandt wird, muss er dafür eine Schulung machen. Mit Verlaub, ich denke, man sollte die Zeit und die Gelegenheit nutzen, um diese Fragen zu Ende zu denken.
Ich bin sehr dafür, dass wir darüber nachdenken, ob wir vielleicht die vorhandenen Verhaltenskodexe um das erweitern, was wir aus bestimmten Vorgängen gelernt haben. Ich bin dafür, dass wir diese Verhaltenskodexe im kommunalen Bereich gestal
ten lassen und dabei sehr wohl überlegen: Wie versetzen wir uns selbst und die, die wir für solche Aufgaben und Funktionen entsenden, in die Lage, diese Aufgaben und Funktionen besser als bisher erfüllen zu können? Wie schützen wir sie davor, dass sie die damit verbundenen Ansprüche nicht erfüllen können? Denn möglicherweise wirken Einflüsse auf diesen Personenkreis ein, die nicht beeinflussbar sind.
Ich glaube, diese Bandbreite ist es, über die man wirklich einmal mit großer Sorgfalt und vor allen Dingen ohne derart plumpe Versuche des Angriffs diskutieren sollte.
Ich wäre sehr froh, wir das in den zuständigen Ausschüssen machen könnten. Mein Vorschlag wäre, dies federführend im Innen- und Rechtsausschuss zu machen,