Andreas Tietze

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass Sie alle heute Morgen so gut aufgelegt sind.
Ehrenamtlichkeit ist auch in Schleswig-Holstein ein Maß dafür, ob Bürgergesellschaft funktioniert, ob ein gutes Miteinander besteht. Aber immer weniger Menschen haben die Zeit, sich für ein Ehrenamt zu engagieren. Dies liegt vor allen Dingen an der gegenwärtigen Situation auf dem Arbeitsmarkt. Wir erleben eine Verdichtung von Arbeit. Gerade auch unsere Freiwilligen Feuerwehren spüren das. Früher war der Handwerker im Ort und damit auch die Freiwillige Feuerwehr. Heute sind die Arbeitsplätze oft über 100 km entfernt. Gerade bei unseren Ehrenamtlern besteht das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt.
Schon Wilhelm Busch hat in einem Gedicht geschrieben: Willst Du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben! Willst du nicht zu früh ins Grab, lehne jedes Amt gleich ab!.
Ich hoffe sehr, dass die vielen Ehrenamtlichen nicht im Sinne von Wilhelm Busch handeln, sondern dass sie eine andere Erfahrung machen. Deshalb ist meine Fraktion davon überzeugt: Bürgerschaftliches Engagement trifft als Thema einen Nerv, weil Bürgerinnen und Bürger bei diesem persönlich betroffen sind. Es ist aber auch mit den großen Fragen verbunden, die uns heute herausfordern und beschäftigen, nämlich: Was hält unsere Gesellschaft zusammen? Wie können und sollen sich Einzelne in die Gesellschaft einbringen? Staat, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger, wer muss und wer sollte in der Gesellschaft was leisten?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staat muss hier als Förderer, als Begleiter, als Unterstützer, ja geradezu als Dienstleister für das Ehrenamt tätig sein. Die Aufgabe des Staates ist es, Alltagsprobleme für Ehrenamtliche zu lösen und nicht neue Probleme zu verursachen. Insofern begrüßen wir es, dass wir heute in der letzten Sitzung dieses Landtags fraktionsübergreifend in diesem Antrag einen gemeinsamen Ansatz vorliegen haben, dem alle Fraktionen zustimmen können. Ich finde, das ist ein guter Tag für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein, ein Erfolg für Politik. Einmütigkeit ein paar Tage vor der Landtagswahl ist ja selten, aber dass sie da funktioniert, zeigt, dass uns das allen sehr wichtig ist, dass uns das allen ein Anliegen ist.
Auch die befürchtete EU-Arbeitsrichtlinie hätte dem Ehrenamt sehr geschadet. Auch hier ist zu erkennen, dass Politik im Vorfeld reagieren kann. Hier waren wir alle wirklich hellwach und aufmerksam. Politikerinnen und Politiker aller Parteien haben Kontakt zu ihren EU-Parlamentariern aufgenommen und haben präventiv davor gewarnt: Wenn das kommt, dann ist das sozusagen das Aus für das Ehrenamt.
Aber es besteht auch ein Handlungsbedarf bei Steuer- und Sozialversicherungspflicht, hinsichtlich der Erhöhung der Einkommensteuerfreibeträge, bei einer verstärkten Internetwerbung, hinsichtlich einer zentralen Anlaufstelle für Ehrenamtliche, Projektwochen an Schulen - das sind die Dinge, die wir jetzt mit dem Antrag nach vorn bringen, Dinge, die lange gefordert worden sind, und nun sind sie also Wirklichkeit geworden.
Aber auch wir - der Kollage Beran hat das gesagt würden da noch ein Stück weiter gehen. Das ist ja immer so, wenn man etwas beschlossen hat, kann man die nächste Latte vielleicht schon in Angriff nehmen. Uns Grünen fehlen besondere Anreizprogramme für Migrantinnen und Migranten im Ehrenamt. Es fehlen Anreizprogramme für alleinerziehende Mütter, beispielsweise dass Ehrenamt und kostenlose Kinderbetreuungsangebote kombiniert werden können. Ja, man könnte sogar überlegen, ob man nicht tatsächlich die Idee aufgreift, die ich schon mehrfach, auch in der Anhörung, gehört habe, ob es nicht eine kostenlose Nutzung des ÖPNV geben kann, wenn zum Beispiel die Freiwillige Feuerwehr in Uniform fährt. Das haben wir ja jetzt schon bei der Polizei. Das sind Angebote, durch die die Wertschätzung für das Ehrenamt durch staatliche Dienstleistungen deutlich werden könnte. Hier würden wir uns wünschen, dass sich die öffentliche Hand dafür verantwortlich weiß und versucht, in der Zukunft solche Maßnahmen umzusetzen.
Ehrenamtlichkeit braucht auch Hauptamtlichkeit. Deshalb ist es auch hier falsch, wenn man gerade im Jugendbildungsbereich spart. Wir brauchen gerade Hauptamtliche in der Jugendarbeit. Der Reparaturbetrieb Jugendhilfe - das ist auch eine Erkenntnis - ist viel, viel teurer. Wenn das Kind mit dem Bade ausgekippt wird, wird es teurer als die Prävention.
Wir sind davon überzeugt, Ehrenamtlichkeit erhöht die Lebensqualität, schafft sozialen Zusammenhalt und sichert die Zukunft unserer Gesellschaft. Ohne dieses Engagement wären wir ärmer. Ich hoffe, dass es, anders als im Gedicht von Wilhelm Busch, keine Plage wird, sich ehrenamtlich zu engagieren. Ich hoffe, dass wir alle miteinander gesund bleiben, dass wir im Ehrenamt gute Momente haben, dass wir gelungene Zusammenkünfte haben. Es geht vor allem darum, gewonnene Lebenszeit sinnvoll zu nutzen. Dieser Zeit Sinn zu geben, wird eine Aufgabe des bürgerlichen Engagements sein. Das ist unser aller Auftrag, den wir für das Ehrenamt wahrnehmen sollten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung an den Kollegen Callsen. - Herr Callsen, Ihre Partei hat gestern einen interessanten Vorschlag vorgelegt. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten hier fachlich darüber berichtet. Ihre Botschaft war: Wer für Mindestlöhne ist, ist für Sozialismus. Gestern war Ihre Botschaft: Wer für gemeinsames Lernen steht, steht für die Einheitsschule. Sie haben heute hier gesprochen als ein Oppositionsführer; Sie haben heute nicht gesprochen als jemand, der in der Regierung ist. Das ist sehr bedauerlich. Da hätte ich doch ein anderes Niveau erwartet.
Lassen Sie mich noch ein anderes sagen. Es gibt in der CDU eine große Tradition, Oswald von NellBreuning - Sozialpolitik - hat in der CDU immer eine große Rolle gespielt.
Sie werfen dem Kollegen Stegner hier in der Debatte vor, er habe einen Mangel an Empathie. Man kann aber Ihnen zumindest deutlich sagen: Bei der Vorstellung, die Sie hier heute abgeliefert haben, haben Sie einen Mangel an politischer Empathie gezeigt, wenn Sie hier über Menschen reden, die von Ihrer Hände Arbeit nicht leben können.
Ich frage mich wirklich: Wie gehen Sie in die Debatte hinein?
Ihr Vorschlag von gestern - dafür haben Sie vier Monate gebraucht - sagt: Wir werden jetzt nur noch da über Lohnuntergrenzen reden, wo es keine Tarifverträge gibt. Herr Callsen, Sie wissen genau wie ich - das ist bereits mehrfach gesagt worden -: Sie legitimieren eine wirklich schlimme Arbeitsmarktpolitik. Friseure in Sachsen bekommen, auch nachdem Ihr Vorschlag vorliegt, nach wie vor 2,40 €. Das ändern Sie nicht. Ich prophezeie Ihnen: Es wird weiterhin Christliche Gewerkschaften geben, die diese Dumpinglöhne in Deutschland verhandeln und die den Arbeitsmarkt der Dumpinglöhne, also das, was Sie nicht wollen - das haben Sie ja hier gesagt -, weiterhin möglich machen. Das ist für mich ein Politikversagen in der Sozialpolitik der CDU.
Mir hat es gefallen, wie der Kollege Vogt in seine Rede eingestiegen ist. Ich glaube auch tatsächlich, dass die FDP in Schleswig-Holstein eine andere Position hat. Aber wenn Sie die Presse von gestern lesen und sehen, wie Herr Brüderle eingestiegen ist, dann war das die Blutgrätsche. Herr Brüderle hat nämlich gesagt, diesen Vorschlag der CDU werde die FDP auf Deubel komm raus nicht mittragen im Deutschen Bundestag. Das ist eben nicht mitfühlender Liberalismus, sondern das ist Neoliberalismus, liebe Kolleginnen und Kollegen.
- Das ist Neoliberalismus! Die FDP im Deutschen Bundestag steht noch nicht einmal für die Vorschläge der CDU ein, im Grunde genommen auch nicht für die Vorschläge, die Sie hier einbringen.
- Ja, das ist so.
Für uns Grüne hat der gesetzliche Mindestlohn eine große Bedeutung für den Arbeitsmarkt. Er bedeutet eine gesellschaftliche Anerkennung von Arbeit, und er räumt auf mit Dumpinglöhnen. Er sagt im Grunde, dass wir Schluss machen müssen damit, dass die öffentliche Hand, also wir alle, Steuerund Beitragszahler, Billiglöhne subventionieren.
Deshalb haben wir uns ganz klar für dieses Mindestlohngesetz handwerklich eingebracht. Wir haben auch in unserem 100-Tage-Programm gesagt: Wenn wir in die Regierungsverantwortung kommen sollten, dann wird es faire Löhne in Schleswig-Holstein geben.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist tatsächlich eine echte Wahl, die die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner am 6. Mai haben werden. Sie können sich entscheiden: Wollen sie eine soziale und gerechte Arbeitsmarktpolitik, oder wollen sie die Fortsetzung Ihrer gescheiterten Politik.
Sie haben das alles in den Ausschüssen niedergestimmt. Wenn Sie jetzt versuchen, uns hier auseinanderzudividieren, dann kann ich nur sagen: RotGrün ist tatsächlich der Garant für eine sozial gerechte Arbeitsmarktpolitik in Deutschland
- ich nehme den SSW gern dazu -, auch hier in Schleswig-Holstein.
Ich sage Ihnen auch noch Folgendes: Das, was wir hier in Schleswig-Holstein in der sozialen Arbeitsmarktpolitik beschreiben werden, wird Bestand haben in der Bundesrepublik, wenn wir ein Jahr später bei der Bundestagswahl eine sozial gerechte Arbeitsmarktpolitik in Deutschland beschreiben werden. Das ist das, was die Menschen wollen. Sie verstehen nicht, dass wir Banken retten, dass wir Milliarden in Europäische Sozialfonds einbringen, es aber nicht schaffen, unseren Arbeitsmarkt auf ein europäisches, sozial gerechtes Niveau zu bringen. Das ist die zentrale Frage.
Da machen wir uns auch nichts vor. Die Leute haben insoweit nämlich eine ganz klare Vorstellung; da sind sie sehr sensibel. Wer diese soziale Gerechtigkeit in der Politik nicht bringt, der hat in der Politik heute auch nichts mehr zu suchen.
Und deshalb werden Sie scheitern, Herr Kubicki. Sie werden auch die 5 %-Hürde nicht schaffen, weil
Sie es an der Stelle nicht schaffen, Ihre Parteifreunde davon zu überzeugen.
Die 8,50 € - dies sagen alle Studien - gefährden nicht die Tarifautonomie.
8,50 € sind der Mindeststandard für eine soziale Gerechtigkeit in der Arbeitsmarktpolitik.
Herr Kubicki, wenn Sie unseren Gesetzentwurf gelesen haben, dann sehen Sie, dass wir genau da angesetzt haben. Wir wollen eine Vorbildfunktion. Wir haben in unserem Gesetzentwurf gesagt: Alle diejenigen, die Geld vom Land haben wollen, müssen nachweisen, dass sie einen Mindestlohn von 8,50 € zahlen. Das betrifft alle, die Fördergelder bekommen möchten. Das hat Bremen so gemacht, und das plant auch das von der SPD allein regierte Land Hamburg, das inzwischen einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Das ist richtig. Wir können von den Menschen, von den Unternehmern und von der Wirtschaft nur das verlangen, was wir auch selber bereit sind, in unserem eigenen Hause zu leisten. Das ist der zentrale Punkt.
Wir sind dazu bereit, auch handwerklich mit einem Gesetzentwurf darauf zu reagieren.
Herr Kollege Kalinka, sind Sie bereit, es zu akzeptieren, wenn diese Kommission feststellt, dass ein Mindestlohn von 8,50 € sozial gerecht ist?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen habe ich eine Studie über den sogenannten Peak Oil gelesen. Dort konnte man lesen, dass die weltweiten Erdölvorräte noch 43 Jahre reichen werden. 43 Jahre, Herr Kubicki. Die Abschreibung für die Fehmarnbelt-Querung sind 60 Jahre.
Wenn man das einmal zusammenzählt - die Verknappung der Rohstoffe -, kann man sich ungefähr vorstellen, dass wir das erleben werden, was wir in den 70er-Jahren während der Ölkrisen hatten. Benzin und Treibstoff für Fahrzeuge wird nicht bezahlbar sein. Wer dann auf ein Straßengroßprojekt wie die Fehmarnbelt-Querung setzt, der setzt auf eine Politik von gestern, der ist rückwärtsgewandt, der ignoriert auch die derzeitige Debatte in Europa über die Schuldenbremse. Dazu gab es heute auch eine Presseerklärung. 300 Milliarden €
kostet die Bundesrepublik Deutschland das Rettungspaket in der Europäischen Union als Schuldenstand. Wer darauf setzt, der ignoriert tatsächlich, dass mit Straßenbau in Deutschland kein Geld mehr zu verdienen ist. Das ist der völlig falsche Ansatz.
Nicht so früh, Herr Kubicki. Ich möchte jetzt erst einmal meine Rede fortsetzen. Sie können sich gleich noch einmal melden, ganz ruhig bleiben. Es macht immer Spaß, mit Ihnen in den Dialog einzutreten.
Zunächst stellen wir einmal fest, dass die Baumaßnahmen 2015 beginnen sollen und 2021 der Bau vollendet sein soll. Es ist doch völlig klar, dass diese Verzögerung, Herr Kollege Vogt, einen höheren Bedarf an Koordinierung und Detailplanung erzeugen wird. Es wird viel, viel teurer werden, als bis jetzt abgeschätzt worden ist. Deshalb werden sich die Kosten für die Fehmarnbelt-Querung auch für die Bundesrepublik Deutschland exorbitant steigern.
Warum gibt es die Debatte im Deutschen Bundestag morgen? - Sie weigern sich - übrigens auch im Dialogforum -, endlich einmal einen Kassensturz zu machen und endlich einmal alle Kosten auf den Tisch zu legen. Sie haben sich beharrlich geweigert, die Folgekosten für den Ausbau des Knotens Hamburg, die Y-Trasse - ich kann zahlreiche Folgekosten nennen – zu nennen und dazu eine gesamtvolkswirtschaftliche Betrachtung auf den Tisch zu legen. Sie weigern sich, die Verkehrsprognosen zu aktualisieren. Weil Sie sich weigern und das eigentlich gar nicht wissen wollen, weil Sie das blockieren, deshalb wollen Sie diese Zahlen nicht auf den Tisch legen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Linken ist in Fleißarbeit zusammengetragen worden. Vieles, was dort niedergelegt ist, ist schon erarbeitet worden. 95 % haben Sie von Ihren Bundesfreunden abgeschrieben.
- Ich habe ihn gelesen. Was ist das denn für eine Botschaft, die Sie mit Ihrem Antrag vermitteln? Sie
sagen tatsächlich: Wir wollen die FehmarnbeltQuerung nicht, aber wenn sie kommt, sollten wir auch noch die Fehmarnsund-Brücke als Tunnel ausbauen. - Was ist das denn für eine ökonomische Unsinnigkeit?
Zunächst einmal möchte ich ergänzen: Die Beltquerung ist tatsächlich eine Politik von gestern. Spitzenkandidat Thorsten Albig sagte gestern in einer Presseerklärung - ich konnte es lesen -: „In einer idealen Welt könnte dieses Projekt funktionieren!“
Ich sage Ihnen: In der realen Welt spricht Ihre Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn Klartext. Ich möchte zitieren, was sie sagt:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss darf sich verschaukelt fühlen - die tatsächliche Bauphase - und damit abermals die verzögerte Fertigstellung der Hinterlandanbindung über 2021 hinaus - wird totgeschwiegen. Jede zeitliche Verzögerung bedeutet aber automatisch und erwiesenermaßen drastische Kostensteigerungen.“
Die Frau weiß, wovon sie redet.
Herr Stegner, mehr Hagedorn, weniger Poersch – Entschuldigung, Ihr Antrag sagt im Grunde auch nichts aus - und weniger Albig. Dann ist das in Ordnung. Dann haben wir wirklich eine realistische Einschätzung der Fehmarnbelt-Querung.
Die Bevölkerung will den Wechsel auch in der Verkehrspolitik. Sie haben es nicht verstanden, angesichts der Schuldenbremse von diesem unsinnigen Projekt abzurücken. Sie haben es nicht verstanden, mit dem Staat Dänemark in Kontakt zu treten und Artikel 22 Abs. 2 Satz 2 in Anwendung zu bringen.
So, jetzt lasse ich auch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kubicki zu, bitte schön.
Der wählt die moderne Politik von morgen. Herr Kubicki, machen Sie nur so weiter. Dann werden Sie die Fünfprozenthürde nicht rocken!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehen Sie es mir bitte nach, meine Stimme hat etwas gelitten, ich bin erkältet, versuche aber trotzdem, hier meine Pflicht zu tun.
- Nein, das war gestern Abend nur Kamillentee.
Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn kann sich auf eine breite Verankerung in der Gesellschaft stützen. Working Poor ist der falsche Weg. Aktuelle Studien belegen: 8 Millionen Menschen arbeiten im Niedriglohnsektor und müssen von Löhnen von unter 7 € leben. Das ist ein gesellschaftlicher Skandal. Wir haben heute - am EqualPay-Day - zur Kenntnis zu nehmen, dass der Niedriglohn weiblich ist.
Ein wichtiges Instrument, um diese falsche Entwicklung zu stoppen, ist die Einführung einer allgemeinen gesetzlichen Lohnuntergrenze. Die Lohnspirale nach unten muss gebremst und der Staat muss vor Subventionierung der Niedriglöhne entlastet werden. Die Forderung nach 8,50 € ist für uns der Mindeststandard, der Mindestlohn, den wir flächendeckend brauchen. Wir müssen aber auch Schluss machen mit Lippenbekenntnissen. Gesetzliche Mindestlöhne und Lohndumping - und damit verbunden indirekte Subventionierung von Unternehmen durch staatliche Transferzahlungen - müssen aufhören.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen endlich Taten statt Worte. Wir wissen - das muss man einmal sehr deutlich sagen -: Schleswig-Holstein verfügt nicht über die Gesetzgebungskompetenz, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland einzuführen. Mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu vereinbaren hingegen ist ein Landesgesetz, das sich darauf konzentriert, uns selbst Vorgaben zum Mindestlohn zu machen und uns selbst entsprechende Handlungsverpflichtungen aufzuerlegen. Das ist in der Tat ein starkes Signal für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Dienstleistungen, die wir hier als Schleswig-Holstein anbieten. Wir wären Vorbild. Das hätte eine echt starke Wirkung. Wir alle gehen jeden Tag durch das Portal ins Landeshaus. Reden Sie dort einmal mit den Pförtnern und fragen einmal, wie da die Bezahlung ist! Sie werden feststellen, dass die einen 8,24 € und die anderen einen Lohn bekommen, der durch die Gehaltsliste des Landes festgelegt ist. Das ist ein Unterschied und eine Lohnungerechtigkeit.
Wir wollen, dass die Bezahlung von 8,50 € ein Mindeststandard sein muss - für alle Dienstleistungen, die wir anbieten.
Wir zeigen, lieber Lars Harms, dass es geht. Deshalb sind wir uns auch nicht einig geworden, sonst hätte es einen gemeinsamen Antrag gegeben. Wir wollten diesen Gesetzentwurf einbringen. Dieser Gesetzentwurf ist der erste Versuch, in einem Bundesland - Bremen - ein Mindestlohngesetz auf den Weg zu bringen. Rot-Grün hat es in Bremen auf den Weg gebracht. Es befindet sich derzeit vor der zweiten Lesung in der Anhörung. Es zeigt, dass es geht, man kann sich beschränken.
In unserem Gesetzentwurf geht es genau darum, dass wir die Peripherie mit in den Blick nehmen,
beispielsweise auch die Beschäftigten an den Hochschulen. Das Land Schleswig-Holstein muss doch sagen: Ihr wollt von uns Zuschüsse haben, ihr wollt von uns Geld haben. Das bekommt ihr auch sehr gern, aber dann habt ihr euch an einen bestimmten Standard zu halten, nämlich dass gerechte Löhne gezahlt werden. - Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf aufgenommen, dass gerade auch bei Zuwendungen des Landes ein Mindestlohn von 8,50 € eine Voraussetzung ist. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit.
Wir erleben doch gerade bei sozialen Unternehmen - das muss man hier in aller Deutlichkeit sagen; ich will sie gar nicht alle nennen -, dass Dienstleistungen ausgegliedert werden und es immer die Schwächsten in der Beschäftigungskette trifft, die dann Löhne unter 7 oder 6 € bekommen. Das muss in diesem Land aufhören. Wir sind dafür verantwortlich, nicht irgendjemand.
Deshalb haben wir uns entschieden, diesen Gesetzentwurf einzubringen. Wir wollen mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Institutionen und Verbänden darüber reden. Deshalb finden wir es sehr schade, dass es nicht gelungen ist, diesen Weg gemeinsam mit SPD und SSW zu gehen.
Aber ich will hier keinen Spaltpilz hineinbringen. Ich sage: Wir sind auch für euren Resolutionsantrag. Das ist auch in unserem Sinne. Aber wir wollten noch einmal sagen: Wenn man es handwerklich ordentlich macht und machen will, kann man es mit diesem Gesetzentwurf so tun. Der ist dann auch der konsequentere Weg im Vergleich zu einer Resolution.
Wenn wir in Schleswig-Holstein etwas bewegen können, sollten wir das anpacken. Wir sollten es anpacken, gerechte Löhne in unserem Verantwortungsbereich zu schaffen. Das ist eine Verpflichtung - nicht nur vor Wahlkämpfen, sondern darüber hinaus -, der wir uns gestellt haben. In Bremen haben Grüne und SPD es uns gemeinsam vorgemacht, wie es geht. Jetzt muss man es für Schleswig-Holstein auch wollen und dann tun. Wir hoffen, dass dieser Gesetzentwurf nicht der Diskontinuität anheimfällt, sondern dass wir in einer neuen Legislaturperiode auf Grundlage dieses Gesetzentwurfs diese Dinge grundlegend angehen. Ich bin sehr davon überzeugt, dass die Menschen in SchleswigHolstein es uns danken werden.
Herr Kollege Callsen, würden Sie freundlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass ich die geschätzten Kollegen von SPD und SSW zu einem schönen Kaffeenachmittag eingeladen habe und wir dort über die gemeinsame Einbringung eines Gesetzentwurfs gesprochen haben? Wir waren uns in der Sache eigentlich sehr einig, sind aber trotzdem jetzt unterschiedlich herangegangen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um auf Herrn Kollegen Vogt einzugehen. Herr Kollege Vogt, Ihre Analyse ist richtig; dem kann ich folgen. Aber wenn Sie dann bei der Therapie sind, was Sie da konkret anfassen wollen, versagen Sie auf ganzer Linie. Denn: Was will unser Gesetzentwurf erreichen?
- Ja, Herr Kubicki. - Das, was wir dem Bund vorschlagen, einheitlicher Mindestlohn flächendeckend für Deutschland, setzen wir in unserem Haus um. Auch Sie gehen heute, wenn wir hier fertig sind, wieder durch die Pforte durch. Erklären Sie doch den Kolleginnen und Kollegen an der Pforte, warum Sie dafür sind, dass bei gleicher Arbeit der eine Kollege 8,24 € und der andere über Mindestlohn bekommt!
Wir wollen diese Wirkung eben auch nach innen zeigen. Das ist der Unterschied. Bei Ihnen ist es nur hohles Geschwätzt, bei uns ist es konkret. Es geht um diese Konkretheit.
Ich komme noch einmal zum Kollegen Callsen. Sie haben meine Zwischenfrage nicht zugelassen. Bei Ihnen geht doch der Riss mitten durch Ihre Partei. Herr Kalinka ist jetzt gar nicht hier. Ich vermisse ihn bei dieser Debatte wirklich. In Ihrer Partei ist der Wirtschaftsflügel stärker als der Sozialflügel, und Sie schaffen es eben nicht, an dieser Stelle einfach einmal Größe zu zeigen und zu sagen: Wenn wir es schon im Bund nicht durchsetzen können, dann wenigstens bei uns im eigenen Haus bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und in den Ministerien, da stehen wir für einen gesetzlichen Mindestlohn ein, und zwar aufrecht. Auch das leisten Sie nicht, auch da versagen Sie auf ganzer Linie.
Mit dem größten Vergnügen.
Elfmeterschießen ist auch noch dran?
- Herr Kollege Vogt, hier dockt niemand an, hier folgt jemand einer gesellschaftlich notwendigen Debatte in Deutschland. 8,50 € sind begründet. Das ist ein Prozess.
Wenn der gesellschaftliche Prozess mit den Gewerkschaften, mit den Verbänden auf 8,50 € hinausläuft und dies Konsens ist, sind für uns 8,50 € zunächst Standard und Untergrenze. Die Frage ist doch ganz einfach: Lässt man sich auf eine Grenze ein oder nicht? Wir sagen ja, wir folgen diesen gesellschaftlichen Gruppen und sagen: 8,50 € sind richtig.
Bitte schön!
Herr Kollege, wenn Sie genau zugehört hätten - ich habe diese Frage beantwortet.
An der Stelle ist das bei Ihnen Perlen vor die Säue werfen. Ich glaube, Sie werden es nicht begreifen.
Ja, gern.
Ja, gern.
- Herr Kollege, ich nehme das gern zur Kenntnis. Wären Sie so freundlich, zur Kenntnis zu nehmen, dass es in Deutschland immer noch Friseure und Friseurinnen gibt, die 3,34 € verdienen? Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es Fleischerinnen und Fleischer gibt, die 2,87 € verdienen? Wenn Sie das für richtig halten, dann tun Sie mir leid.
Ja, sehr gern.
Ich nehme das zur Kenntnis, teile die Meinung, bin empört und finde es skandalös.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst erst einmal auch von meiner Fraktion herzlichen Dank für den Bericht, Herr Minister. Tatsächlich brauchen wir in Schleswig-Holstein ein starkes, leistungsfähiges Uni-Klinikum. Wir brauchen starke und leistungsfähige Universitäten in der Medizinerausbildung, wir brauchen eine hervorragende Entwicklung in Forschung und Entwicklung. Ich glaube, da sind wir uns einig, und das würden wir alle unterschreiben.
Positiv ist: Das UKSH und die Universitäten gehen aufeinander zu. Sie setzen auf Kooperation statt auf Konfrontation. Man muss aber doch genau hinschauen, weil die Verpackung nicht das Entscheidende ist, sondern das Inhaltliche hier zählt. Es ist so, dass die Frage, die sich im Gutachten des Wissenschaftsrats stellt, bei den Universitäten so angekommen ist: Wir müssen vielleicht auch einen Rettungsschirm aufbauen, damit wir das, was wir vielleicht vor zwei Jahren bei der Haushaltskonsolidierung erlebt haben, vermeiden. Das wollen wir nicht mehr haben.
Deshalb ist die Frage: Die starke Forschung und Entwicklung in den Universitäten hängt unmittelbar mit dem Zukunftsmodell, dem Asset-Modell, und der beabsichtigten Aufhebung des Investitionsstaus und einem schnellen Ausbau des UKSH zusammen. Beide Universitäten sind da in der Verantwortung und müssen dafür arbeiten, dass das gelingt. Beide Universitäten und das UKSH müssen anerkennen, dass die Probleme, die sie vielleicht weiterhin zwischen den Standorten Lübeck und Kiel noch haben, nur gemeinsam gelöst werden können - im Übrigen auch, wenn es schwierig wird, aber es gibt keine Alternative dazu.
Für uns steht fest - um es klar zu sagen -, dass die wissenschaftliche Arbeit nicht zulasten der Finanzierung des Asset-Modells gehen darf. Die Sorge, dass alle Bereiche im UKSH künftig wie eine Zitrone ausgepresst werden, um die jährlichen Kosten und Effizienzrenditen im Asset-Modell zu finanzieren, sind berechtigt. Darauf muss man ein Auge haben.
Genauso wenig darf es aber sein, dass eine ineffiziente Wissenschaftsebene sich einer betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung verweigert. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Für uns ist klar: Gerade weil man dieses Asset-Modell so ambitioniert voranbringt, muss das UKSH künftig kaufmännisch professionell so organisiert sein, dass die betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben und Effizienzgewinne auch tatsächlich erwirtschaftet werden können.
- Ja, viel Spaß! Man sagt bei uns: Vor der Hacke ist es dunkel. Man weiß eben nicht, ob dieses Ziel tatsächlich zu erreichen ist. Sie haben verschiedene Gutachten auf den Weg gebracht. Die Baukosten des Asset-Modells sind als plausibel erkannt worden. Aber wenn man nicht in ein ElbphilharmonieDesaster hineinlaufen will - also steigende Baukosten und am Ende steht man vor dem Chaos -, muss ein konsequentes und engmaschiges Controlling organisiert werden. Gerade auch Flaschenhälse sind bei der Durchführung strukturoptimierender Maßnahmen zu vermeiden. Das heißt, alles muss professionell Hand in Hand gehen, um diese Rationalisierungsrenditen zu erwirtschaften. Es ist übrigens eine extrem ambitionierte Aufgabe für jedes Management, das hinzubekommen.
Prozessoptimierung, Prozessharmonisierung, konsequente, zielgerichtete Personalabbaustrategien sind zu realisieren. Wenn man sich das einmal zu Gemüte führt - daran will ich erinnern -, ist allein im Jahr 2018 in der Planungsrechnung ein Sprung
von 10,1 Millionen € auf 41,3 Millionen €. Das ist Hochleistungssport, einen Sprung in einem Jahr von 30 Millionen € zu erreichen - bei dem Markt, den wir alle kennen. Es soll keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Es soll eine punktgenaue Umsetzung unter Beachtung der vorhandenen Personalfluktuation geben. Das heißt, strategisches Personalmanagement ist eminent wichtig. Wer sich jetzt hier hinstellt und sagt, wir könnten das strategische Management vom kaufmännischen Management trennen, der verspielt unserer Auffassung nach die Chance, das ambitionierte Ziel zu erreichen.
Ich möchte an dieser Stelle sagen: Ein kleiner Fehler, und das Personal zahlt die Zeche der Rationalisierungsrendite.
Es gibt keine Alternative. Deshalb ist das AssetModell für uns tatsächlich im Moment die einzig richtige Entscheidung. Der Wirtschaftlichkeitsdruck, der dieses Modell begleiten wird, muss uns allen Sorge bereiten. Wir müssen es beobachten, denn wenn da überdreht wird, ist es vorbei. Wir schlagen zum Finanzcontrolling zum Beispiel vor, Herr Minister: Machen Sie doch auch eine begleitende Zufriedenheitsbefragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit man punktgenau weiß, dass dies nicht auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vonstattengeht.
Ich möchte mich aber auch kritisch mit den Äußerungen von Frau Funke auseinandersetzen. Frau Funke, das, was Sie hier vollbracht haben, ist schon etwas eigenartig. Es waren Herr Kubicki und Vertreter der CDU, die immerhin die Universitätsmedizin in Lübeck schließen wollten. Ich möchte noch einmal daran erinnern! Man darf auch daran erinnern, dass wir hier vor dem Landeshaus ein Vuvuzela-Konzert hatten und die Demonstranten vor der Tür standen. Herr de Jager, da habe ich Sie bewundert. Da haben Sie zwei Stunden gestanden. Da hat man auch gespürt: Jost, jetzt geh du einmal voran. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie nicht damals schon gesagt haben, dass es anders kommt, als es die Haushaltsstrukturkommission geplant hat. Denn es ist klar: Wenn es so gekommen wäre, wären Sie heute nicht so selbstbewusst an das Rednerpult gegangen.
Herr Günther, Sie haben gesagt, Sie begrüßen vieles. Es gibt das Primat der Politik. Wir haben die Aufgabe, solange wir die Verantwortung für diese Körperschaft des öffentlichen Rechts haben, auch die strategischen Vorgaben zu machen. Da kann man sich nicht aus der Verantwortung stehlen, sondern es ist gerade die Aufgabe, sich dazu zu bekennen. Deshalb brauchen wir jetzt in dieser Frage auch politische Führung, politische Führung, damit das UKSH-Modell mit den dann vorgeschlagenen Verbesserungen des Wissenschaftsrats und der Universitäten gelingen kann.
Wir müssen hier deutlich machen, dass das Chaos die schlechteste politische Linie ist. Deshalb sind wir sicher, dass es nur geht, wenn wir dieses Problem ernsthaft hier im Landtag auch unter der Berücksichtigung der Mitarbeit aller Fraktionen dieses Hauses weiter begleiten. Wir wollen das erfolgreiche Modell. Wenn uns das auf die Füße fällt, dann tut das weh. Dann möchte ich hier nicht die Diskussion im Haus erleben - Herr Weber hat das angesprochen -, wenn wir über zweistellige Millionendefizite und über Schuldenbremsen und so weiter diskutieren müssen und der eine dem anderen die Schuld in die Schuhe schiebt. Das funktioniert an dieser Stelle nicht.
Wir sind gemeinsam der Qualität unserer Universitätsmedizin verpflichtet. Wir sind gemeinsam der Standortqualität unseres schleswig-holsteinischen UKSH verpflichtet. Deshalb werden wir Grüne uns dieser Verantwortung stellen - in der Opposition, in der Regierung, wo immer wir Verantwortung tragen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal auf den Beitrag des Kollegen Kalinka gemeldet. Ich hatte das Gefühl, Herr Kalinka, dass Sie gesagt haben, bei § 47 f GO ändert sich nichts. „Sie wissen nicht, was Sie tun“, das ist ein schöner Titel für einen Roman.
Anscheinend haben Sie sich mit der Geschichte des § 47 f GO in Schleswig-Holstein wirklich nicht auseinandergesetzt. Seit 20 Jahren ist § 47 f GO ein Erfolgsmodell für Kinderund Jugendbeteiligung. Viele, Dieter Thiemann, der es damals entwickelt hat, und auch ich selber habe viele dieser Dinge miterleben dürfen. Aber ich habe mich nicht gemeldet, weil es um die Mitwirkungsrechte geht - das hat Frau Spoorendonk schon gesagt -, sondern deswegen, weil Ihr Vorschlag zur Streichung von § 47 f Abs. 1 Satz 2 GO auch einen diskriminierenden Effekt hat. Es ging uns bei § 47 f GO immer um Kinder- und Jugendbeteiligung. Wir wollen § 47 f GO quasi ein Stück weit als Kinderstube der Demokratie verstanden haben wollen.
Wenn Sie es sich jetzt einmal genau anschauen: Was haben Sie gemacht? Sie haben gesagt: §§ 16 a bis f GO, was wird dort geregelt? - Einwohnerfragestunden, Bürgerentscheide und so weiter. Schauen Sie bitte einmal in §§ 16 a bis f GO hinein. Da wird das Alter 14 Jahre genannt. Das heißt, ein Jugendlicher hat nur ein Fragerecht in einer Einwohnerfragestunde ab 14, ein Jugendlicher hat nur ein Mitbestimmungsrecht bei einem Bürgerentscheid, der im Übrigen auch einmal über einen Spielplatz gehen kann, ab 14. Da in diesem Gesetz „ab 14“ steht, haben wir damals bei § 47 f GO gesagt, wenn die Kinder und Jugendlichen eben nicht bei dem Bürgerentscheid oder der Einwohnerfragestunde mitstimmen können, dann sollen sie wenigstens von der Gemeinde andere Verfahren angeboten bekommen, wie es denn geht. Deshalb ist es hier nicht nur um die Frage der Mitwirkung gegangen, sondern auch um die Kinderrechte.
Das haben Sie hier anscheinend, Herr Kalinka, bei Ihrer Darstellung vergessen. Sie haben noch nicht einmal die Bedeutung der Mitwirkung erfasst. Sie haben schlicht und ergreifend an dieser Stelle überhaupt nicht verstanden, worum es bei § 47 f GO geht. Das ist traurig, das ist ein Armutszeugnis für Sie persönlich und auch für Ihre Fraktion, die das jetzt abschafft.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich auf den Beitrag des Kollegen Kumbartzky gemeldet. Herr Kumbartzky, was Sie hier als Vertreter einer einmal gewesenen wirtschaftspolitischen Partei dargestellt haben, war unterirdisch. Wenn Sie - wie ich - in der letzten Woche bei der New Energy waren und mit Firmenvertretern gesprochen haben, haben Sie festgestellt, dass die auf Verlässlichkeit, auf Gradlinigkeit der Politik Wert legen.
Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, die FDP stehe für Vertrauensschutz und Wachstum, dann sind Sie mit dem Klammerbeutel gepudert. Die FDP steht für den Abbau der Solarförderung. Ihr Minister war es, der das Gesetz durchgebracht hat. Wenn Sie mit Firmen und Banken reden, werden Sie feststellen, dass wir in dem Wirtschaftsbereich gerade in Nordfriesland ein starkes Wachstum haben. Sie haben den Leuten wie beim 100-MeterLauf zwei Meter vor dem Ziel die Beine weggezogen und sind mit der Blutgrätsche rangegangen.
Sie haben eine ganze Branche zutiefst verunsichert. Ich kenne Firmenvertreter, die in ihren Lagerstätten über 3 Millionen € für Module investiert und am nächsten Tag, als Ihr Minister dieses Gesetz verkündet hat, einen Anruf von der Bank bekommen und gesagt haben: Die geplante Investition stellen wir ein. Es ist ein erbärmliches Armutszeugnis Ihrer Partei, dass Sie sich hier hinstellen und uns das als Erfolg verkaufen.
In Wahrheit ist es eine Sonnenfinsternis für unsere Branche. Sie sind die tatsächliche „EnergiewendeEnde-Partei“ in diesem Land. Das muss man einmal mit aller Deutlichkeit sagen. Sie sind eine Gefahr für den Mittelstand, Sie sind eine Gefahr für unsere Wirtschaft, und Sie haben nicht begriffen, dass die Wertschöpfungsketten, die wir mittlerweile aufgebaut haben, dieses Land nach vorn bringen, dass das ein Wirtschaftswunder ist.
Ich bin als Schleswig-Holsteiner und Nordfriese stolz, dass wir in diesem Wirtschaftsbereich eine so erfolgreiche Symbiose zwischen grünen Ideen und Politik erreicht haben. Die Wahrheit ist: Man kann in Deutschland heute mit grünen Ideen schwarze Zahlen schreiben. Das wissen die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land.
Deshalb sind Sie für mich am Ende Ihrer Politik angelangt, wenn Sie das nicht mehr verstehen, wenn Sie nicht mehr die Sorgen der Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land verstehen.
Ich wende mich auch noch einmal an die CDU. Ich habe viele Kolleginnen und Kollegen auf der Messe getroffen, die mit großer Sorge gerade auch in dieser Position auf die Messe gegangen sind. Helfen Sie mit, dass wir die Energiewende wirklich hinbekommen, Herr de Jager! Helfen Sie mit, dass wir unseren Unternehmen an dieser Stelle wieder sagen können: Ja, wir stehen für Verlässlichkeit, wir stehen für Vertrauensschutz, und auch die Wirtschaft kann sich auf die Politik verlassen, wenn es um die Investitionen in die Energiewende geht. Darum bitte ich Sie herzlich.
Frau Kollegin Heinold, bitte nehmen Sie freundlicherweise zur Kenntnis, dass bezüglich der Nebentätigkeit, die ich auf der Internetseite der Grünen veröffentlicht habe, die Beträge deutlich eingetragen habe.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich begrüße den gemeinsamen Antrag, den wir im Ausschuss zur Konversion erarbeitet haben. Das ist ein richtiger Weg. Ich will mich zunächst mit dem Antrag des SSW auseinandersetzen. Auf den ersten Blick erscheint die Idee bestechend. Wenn die Bundeswehr zivile Mitarbeiterstellen abbaut, dann könnten diese Kolleginnen und Kollegen in den öffentlichen Verwaltungen der Kommunen und des Landes weiterbeschäftigt werden. Dahinter steht wohl die Logik: Öffentlicher Dienst ist doch öffentlicher Dienst.
Auf den zweiten Blick ergeben sich aber einer Reihe von Problemen. Zunächst einmal hat der Bund eine Fürsorgepflicht für seine Zivilangestellten bei der Bundeswehr. Die Maßnahmen für die Soldatinnen und Soldaten beinhalten eine umfangreiche Palette, die das Ausscheiden aus der Bundeswehr - ich sage es einmal so - abfangen. Das Bundeswehrreformbegleitgesetz wurde hier schon angesprochen. Es beinhaltet sehr hohe Abfindungen, die Möglichkeiten zur Weiterbildung und das Rückkehrrecht sowie die Möglichkeit einer vorgezogenen Pension.
Für die Zivilbeschäftigten gibt es diese üppige Regelung nicht, sehr wohl aber einen gesonderten Tarifvertrag, nämlich den Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr - in der Abkürzung TVUmBw - vom 18. Juli 2001. Er wurde am 10. Dezember 2010 noch einmal geändert. Dieser Tarifvertrag gilt für die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr, deren Arbeitsplätze in der Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 31. Dezember 2017 durch Auflösung oder Verkleinerung von Dienststellen oder
durch eine wesentliche Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben einer Dienststelle wegfallen. Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sind für die Laufzeit dieses Tarifvertrags ausgeschlossen.
Aus Arbeitnehmersicht ist dies erst einmal eine starke Position für die zivilen Beschäftigten der Bundeswehr. Diese ist nicht selbstverständlich. Ich denke zum Beispiel an die Schiffbauer, die gegenüber bei der Lindenau-Werft qualifizierte Arbeitsplätze haben, die aber täglich mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen. Weiter ist der Arbeitgeber Bund gemäß Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherung verpflichtet. Auch dies ist eine qualifizierte Maßnahme, die andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich wünschen würden, wenn es in ihrem Betrieb einmal schwierig wird. Darin enthalten ist eine umfassende Qualifizierungsmaßnahme, die bis zum einem Jahr dauern kann. Ein weiterer Grundsatz des Tarifvertrages ist, dass den Beschäftigten ein mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz im Bundesdienst gesichert werden soll. Dabei gilt folgende Reihenfolge: Erstens. Arbeitsplatz bei einer Dienststelle der Bundeswehr am selben Ort. Zweitens. Arbeitsplatz bei einer Dienststelle der Bundeswehr an einem anderen Ort oder bei einer anderen Bundesdienststelle an demselben Ort. Drittens. Arbeitsplatz bei einer anderen Bundesdienststelle an einem anderen Ort.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt erstens ein umfangreiches und abgestuftes Verfahren. Zweitens gibt es im Tarifvertrag zusätzlich noch eine Härteklausel für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Jahre beim Bund beschäftigt waren.
Insgesamt sind dies recht hohe Standards. In diesem Zusammenhang sehe ich eher ein Problem bei den Ausbildungswerkstätten der Bundeswehr. Ich habe mir das Marinearsenal angeschaut und die ausgezeichnete Ausbildungswerkstatt gesehen. Dort wird eine Ausbildung für technische Berufe geleistet. Diese Ausbildung hat eine große Bedeutung für den gesamten Facharbeitsmarkt in der Kieler Region. Dort werden rund 150 Industriemechaniker, Elektroniker und Systeminformatiker ausgebildet. Gerade schwächere Hauptschüler werden dort durch sehr motivierte Ausbilder in hochwertiger Technik geschult. Unsere Konzentration muss darauf gerichtet sein, dass diese Ausbildungswerkstatt um alles in der Welt erhalten bleiben muss und in neuer Trägerschaft weitergeführt wird. Die Energiewende braucht Mechaniker und Mechatroniker. Das ist eine Sache, für die wir uns gemeinsam im Land einsetzen sollten.
Es gibt in der Landesverwaltung - das ist so - einen Personalabbau und keinen Stellenaufbau im öffentlichen Dienst in den Kommunen in Schleswig-Holstein. Alle haben mit Haushaltsproblemen zu kämpfen und sehen eine Reduzierung ihrer Personalstärke vor. Das ist eine bittere Realität in dem Konsolidierungsprogramm.
Bei Übernahmen von Mitarbeitern aus dem zivilen Bereich der Bundeswehr muss natürlich auch Qualifikation und berufliche Erfahrung der Person stimmen. Ich frage mich: Wo wird in den Kommunen überhaupt neues Personal eingestellt? Wenn doch überhaupt, dann im Kita-Bereich? Da sehen wir das natürlich für absolut geboten an. Bundesweit sollen von 76.000 zivilen Stellen 21.000 Stellen abgebaut werden. Es gibt aber nur 1.500 offene Stellen bei anderen Ministerien und Behörden. Das ist schon einmal die Quadratur des Kreises. Auch eine neue Landesregierung wird Stellen im Landesdienst abbauen und Fluktuation nutzen. Hier gibt es also kein Potenzial für neue Stellen.
Insofern, lieber SSW, die Aufnahme von zivilen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wäre wünschenswert, aber wir leben eben in anderen Zeiten. Deshalb ist und bleibt es tatsächlich eine Illusion, dass wir hier umfangreich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufnehmen können. Das ist eine bittere Wahrheit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Man fragt sich ja, warum Sie diesen Gesetzentwurf vorlegen, den eigentlich niemand haben will.
Es geht um zweierlei Dinge: Es geht um den Verzicht auf die Straßenausbaubeiträge und es geht um die Einführung der wiederkehrenden Beträge. Die kommunalen Landesverbände haben dagegen massiv protestiert. Sie wollen das nicht. Also, wer will das eigentlich, dass Sie diesen Gesetzentwurf auf den Weg bringen?
Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass das Thema der Straßenausbaubeiträge in der Bundesrepublik eigentlich ausgeurteilt ist. Das ist natürlich
für die Bürger eine unangenehme Sache. Sie müssen bezahlen für eine Leistung, die sie von der Kommune bekommen, die im Übrigen auch zur Wertsteigerung ihrer Grundstücke beiträgt; das darf man ja auch mal sagen. Sie müssen für diese Leistung bezahlen. Diese Leistung ist sehr nah am Bürger. Natürlich möchte man das nicht. Es sind viele Verwaltungsgerichtsverfahren auch in diesem Bereich durchgeführt worden.
Sie sagen jetzt: Wir wollen etwas ändern. Dabei nehmen Sie das Risiko in Kauf, dass der Rechtsfrieden in dieser Frage nicht mehr besteht, sondern aufgebrochen wird.
Das ist hier ja auch schon mehrfach gesagt worden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat gerade das Thema der wiederkehrenden Beträge dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Es ist auch schon mehrfach gesagt worden: Man fragt sich, warum jetzt und hier dieses Gesetz hier und heute, drei Monate vor der Landtagswahl? Das ist doch eine sehr, sehr klare Option, die Sie haben. Sie wollen Wahlgeschenke in den ländlichen Raum vermitteln, und zwar gegen Ihre Haushaltskonsolidierungseinsicht. Das ist das, was Sie hier praktizieren. Das Gesetz erlaubt den Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Das hat eine direkte Verlagerung der Kosten auf alle Steuerpflichtigen zur Folge - auf alle Steuerpflichtigen.
Ich denke, bei dieser Frage gilt der Einnahmebeschaffungsgrundsatz, dass derjenige, der eine kommunale Leistung in Anspruch nimmt - so einfach ist das -, auch den wirtschaftlichen Vorteil, den er dadurch hat, trägt. Der wirtschaftliche Vorteil liegt im höheren Wert beim Ausbau des Grundstücks; das habe ich schon gesagt.
Es ist ungerecht, wenn der begünstigte Bürger nicht belastet wird und die Ausbaumaßnahme von allen Bewohnern bezahlt wird. Wie fühlen sich eigentlich diejenigen, die noch bis vor Kurzem nach altem Recht bereits Beiträge entrichtet haben? Da ist doch eine Ungerechtigkeit allein schon in dem impliziert, was Sie jetzt an Folgen auslösen.
Außerdem schwächen Sie die Finanzierung der kommunalen Haushalte. Es darf doch nicht sein, dass Sie die Kommunalaufsicht dann auf den Plan rufen. Wir haben 190 Gemeinden, die bereits fehlbedarfsabhängig sind. Haben Sie einmal errechnet, wie viele Gemeinden - die Straßenausbaubeiträge landen ja in den kommunalen Haushalten - fehlbe
darfsabhängig werden, wenn die Straßenausbaubeiträge jetzt wegfallen? Die Zahl der fehlbedarfsabhängigen Gemeinden wird doch steigen. Dann kommt das Innenministerium oder die Kommunalaufsicht und verpflichtet die Gemeinden, diese Gebühren zu nehmen. Das ist doch eine Pseudofreiwilligkeit, die Sie hier postulieren.
Dieses Gesetz passt überhaupt nicht in die Landschaft. Sie produzieren Ärger. Ich will das mal für die Region sagen: Der Kronshagener Bürger wird wahrscheinlich davon freigestellt, weil die Gemeinde das ermöglichen kann. Fünf Kilometer weiter muss das Neubaugebiet auf dem Gebiet der Stadt Kiel bezahlen. Das ist doch alles Unsinn, dass Sie einen solchen Unfrieden innerhalb der kommunalen Familie auslösen.
Es gibt natürlich Landwirte, die im ländlichen Raum viel Grundbesitz haben. Die finden es natürlich auch nicht witzig, wenn sie die Zeche durch die Ausbaubeiträge bezahlen sollen. Allerdings ist auch zu bedenken, dass die ländlichen Straßen vielfach durch Maislaster zerstört worden sind. Aber es ist in Zeiten der Konsolidierung und auch Ihrer Politik und auch dessen, was Sie gestern hier vonseiten der CDU zur Schuldenbremse inszeniert haben, völlig unverständlich, dass Sie gegen den Mainstream der Schuldenbremse, gegen den Strom die Konsolidierung von öffentlichen Haushalten voranzubringen, freiwillig auf Einnahmen verzichten.
Das ist in dieser Zeit verrückt.
Das ist verrückt und gegen die Logik und die Vernunft, die eigentlich an dieser Stelle angebracht wären. Das ist ein groteskes Schauspiel. Sie verspielen Ihre Glaubwürdigkeit.
Gestern haben Sie sich hier hingestellt, haben dicke Backen gemacht, haben sie aufgeblasen und jetzt verteilen Sie ohne Not Geschenke in den ländlichen Raum. Wie gesagt, die kommunalen Landesverbände wollen das nicht. Der Einzige, der das begrüßt hat, war der Bauernverband. Mein lieber Gott, wenn das jetzt hier in Schleswig-Holstein Ihr Poli
tikziel ist, dass Sie die Wünsche des Bauernverbandes par excellence erfüllen, dann behüte uns Gott.
Ich möchte deutlich machen: Wer Schulden abbauen will, wer ernsthaft Konsolidierungsbemühungen vornehmen will, der verzichtet auf ein solches Gesetz. Man möchte sich eigentlich fremdschämen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern wurde bekannt, dass die EU-Kommission ein weiteres Verfahren gegen den Lübecker Flughafen eingeleitet hat. Kritisiert wird der zu hohe Rückkaufpreis von 26 Millionen €, den die Stadt Lübeck für den 90-Prozent-Anteil des früheren Investors Infratil gezahlt hat. Brüssel kommt zu dem eindeutigen Schluss: Der Flughafen hätte aufgrund seiner finanziellen Situation seinen Betrieb unter normalen Marktbedingungen einstellen müssen.
So weit das klare, aber auch vernichtende Urteil der Kommission. Weiterhin werden die Vereinbarungen mit Ryanair - auch das habe ich an dieser Stelle schon mehrfach gesagt - als bedenklich eingestuft. Das ist exakt die grüne Position, die wir schon lange vertreten. Sehen Sie es mir nach, ich schiebe mittlerweile einen gehörigen Frust vor mir her. Fünf Anträge, neun Kleine Anfragen haben wir zu diesem Thema gestellt, und man redet wie gegen Beton. Das Wort „Betonköpfe“ wird an dieser Stelle wirklich bestätigt.
- Herr Arp, nehmen Sie zur Kenntnis, Brüssel sagt Ihnen, der Flughafen ist unwirtschaftlich, und mittlerweile ist er ein Millionengrab.
Trotzdem jubeln die Flughafenbefürworter; Sie jubeln wahrscheinlich auch, Herr Arp. Es gibt zwei neue Linien nach Budapest und Barcelona. Aber das ist wirklich kein Grund zum Jubeln. Seien Sie sicher, Ryanair wird auch für diese Linien keine kostendeckenden Flughafengebühren bezahlen.
Der Flughafen wird aus seiner wirtschaftlich desolaten Lage nicht herauskommen. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Für 2011 beträgt der Jahresverlust 6,5 Millionen €. Deshalb ist es unverantwortlich, weiterhin öffentliche Mittel in den Lübecker Flughafen zu stecken.
Der Lübecker Flughafenchef erwartet für 2012 380.000 Fluggäste. Zum Vergleich: 2005 waren es 710.000. Ich habe mir einmal den Spaß gemacht und die Zahlen aus dem Wünsch-dir-was-take-offKonzept des Bürgermeisters Saxe angeschaut. Da waren für 2012 utopische 1,7 Millionen Passagiere vorgesehen und für 2015 sogar 2,2 Millionen Passagiere. Das Saxe-Konzept endete mit einer fatalen Bruchlandung. Sie, Herr de Jager, sind in Gefahr, dem Bürgermeister Saxe nachzufolgen.
In einem Zuwendungsbescheid sagen Sie 1,76 Millionen € zu. Sie wollen Wert darauf legen, dass 127 Arbeitsplätze am Flughafen erhalten bleiben;
so heißt es in Ihrem Zuwendungsbescheid. Die Realität sieht völlig anders aus. Aktuell sind es 102 Mitarbeiter, und innerhalb der nächsten zwei Jahre soll die Belegschaft halbiert werden. Herr de Jager, das ist unsinnige Investitionsförderung durch das Land. Hier wird Geld verschwendet. Das ist eine verzögerte Sterbehilfe und Verschwendung öffentlicher Mittel.
Man fragt sich, Herr de Jager: Was hat Sie wirklich geritten, eine weitere Zusage für Lübeck zu machen und Investitionen für den Flughafen auch weiterhin zuzusagen? So habe ich das jedenfalls in den „Lübecker Nachrichten“ am 10. Februar gelesen. Herr de Jager, Sie dürfen keinen Cent mehr in dieses Investitionsgrab stecken. Eine positive wirtschaftliche Perspektive für den Flughafen ist nicht in Sicht. Wenn Sie wirklich noch den Titel Wirtschaftsminister mit einigermaßen Ehre tragen wollen, dann werden Sie dieser Losung zustimmen müssen. Das ist nicht wirtschaftlich, das ist unseriös, und es passt nicht zusammen.
Es ist im Übrigen auch - Herr de Jager, die Erfahrung werden Sie machen - billige Wahlkampfrhetorik in Lübeck. In Wahrheit hoffen Sie doch durch großzügige Landespolitik auf Wählerstimmen. Diese Ihre Flughafenpolitik ist eine Bruchlandung und wird auch Ihre Bruchlandung beschleunigen. Wie viele Millionen an Fördermitteln wollen Sie denn noch in den Lübecker Flughafen stecken? Ganze Tonnen blauer Farbe sind vom Himmel versprochen worden. Ryanair hat keinerlei Standorttreue zu einem Flughafen gezeigt. Egal, wo Ryanair in Europa Flughäfen anfliegt, quetscht Ryanair die Standorte aus wie eine Zitrone. Wenn der Profit nicht stimmt - der hängt ganz entscheidend von der Subvention ab -, dann werden die Standorte aufgegeben. Die Karawane zieht weiter. Das geht ruckzuck, ehe man sich versieht.
Herr Albig hat recht, wenn er zum Lübecker Flughafen sagt: Unsere Kommunen brauchen keinen Flughafen. Wir sind sehr gespannt, wie sich die SPD-Landtagsfraktion verhalten wird. Liebe SPD, geben auch Sie sich einen Ruck! Ihr Spitzenkandidat hat recht. Beenden Sie das unwürdige Schauspiel um den Lübecker Flughafen! Ich wiederhole sein Zitat: Unsere Kommunen in Schleswig-Holstein brauchen keinen Flughafen. Fakten zu
leugnen macht auf Dauer keinen Sinn. Der Lübecker Flughafen hat fertig.
Herr Kollege Arp, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass der Chef des Hamburger Flughafens beim IHK-Empfang sehr deutlich gemacht hat, dass er für Hamburg keine Perspektive im Zusammenhang mit dem Flughafen Lübeck sieht?
Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil einige Punkte, die genannt worden sind, richtiggestellt werden müssen.
Lieber Lars Harms, bei aller Sympathie, die ich eigentlich sonst immer für den SSW habe, muss ich trotzdem sagen: Ein EU-Verfahren ist kein „Pillepalle-Verfahren“.
Wir haben im Rahmen der Beihilfeverfahren - ich hatte Akteneinsicht, andere Kollegen auch - festgestellt, dass hier ein Systembruch vorliegt. Hier wird etwas aufgepäppelt, was wirtschaftlich nicht lebensfähig ist. Das ist nicht im Einklang mit den EU-Rechtsakten. Das ist im Grunde genommen ein Punkt, den Sie ignorieren und den auch der SSW ignoriert.
Dann möchte ich sagen, dass es mir gut gefallen hat, was Sie gesagt haben, Herr Stegner. „Investitionen in Köpfe“, haben Sie gesagt, keine Inszenierungspolitik in Richtung Flughafen. Sie haben das alles sozusagen heruntergebetet, was ich im Grunde genommen in meiner Rede auch als Kritik genannt habe. Ich hoffe und erwarte dann aber auch, dass Ihre Fraktion zu unserem Antrag steht
und sagt: keine weiteren Investitionen zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt. Wir sind im Fokus der EU. Ryanair ist ganz klar im Fokus der EU. Diese Billigfluglinien, diese „Heuschrecken“, haben keine Zukunft in Europa. Das ist die Botschaft aus Europa.
Herr Stegner, wenn Sie unseren Antrag ernst nehmen, müssten Sie eigentlich nur sagen: Das ist richtig. Solange das nicht geklärt ist, kann man nicht in diesen Flughafen investieren. Das ist ein sehr vernünftiger Antrag - auch vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Haushalts- und Wirtschaftspolitik.
Ja, wenn es der Erkenntnis dient.
Erstens. In Ihrem Antrag steht nichts zum EU-Verfahren.
Zweitens. Das EU-Verfahren bezieht sich auf den Verkauf der Anteile durch die Stadt Lübeck - dass das anscheinend zu preiswert sei.
Drittens. Das alles hat nichts mit dem Zuwendungsbescheid zu tun, den Sie in Ihrem Antrag kritisieren.
- Herr Kollege Harms, dem kann ich nicht zustimmen, denn es geht ums das Grundprinzip,
dass Investitionen getätigt werden, die im Vorfeld schon immer ein Beihilfeverfahren nach sich ziehen. Das heißt, beihilferechtlich ist das, was wir derzeit im Bereich des Flughafens Lübeck machen, höchst gefährlich, weil die EU-Kommission daraufschaut - und es ist im Übrigen auch unverantwortlich.
Ja, sehr gern.
- Herr Stegner, ich nehme das mit Bedauern zur Kenntnis, weil ich Sie eigentlich anders verstanden habe und auch Ihren Spitzenkandidaten, der sich sehr mutig in dieser Frage geäußert hat.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die SPD-Landtagsfraktion sich im Widerspruch zu ihrem Spitzenkan
didaten befindet. Das nehme ich mit Bedauern zur Kenntnis, in der Tat.
Lassen Sie mich eines zum Schluss sagen.
- Ja, ich will auch noch einmal zur CDU kommen. Das, was Sie, Herr Arp und Herr de Jager, hier an diesem Pult vollzogen haben, das ist für mich Realitätsverlust. Sie hühnern und eiern beim Flughafen genauso herum, wie es die SPD tut. Sie haben nicht den Mut, sich hinzustellen und Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern zu sagen: Leute, es ist einfach nicht mehr mit dem gesunden Menschenverstand zu verantworten, diesen Flughafen zu päppeln. Es ist kein Investor in Sicht. - Lesen Sie sich das Take-off-Konzept noch einmal durch. Da wird eine Base gefordert. Glauben Sie ernsthaft, dass Ryanair eine Base in dieser Situation in Lübeck einrichten wird? - Ich glaube nicht daran. Wir halten uns an die Fakten. Deshalb sage ich noch einmal: Wenn man sich an die Fakten hält, dann „hat dieser Flughafen fertig“.
Herr Kollege, wenn man in einem Zuwendungsbescheid verbindlich die Zahl der Arbeitsplätze festlegt und wenn dann diese Zahl der Arbeitsplätze deutlich unterschritten wird, sogar um mehr als die Hälfte unterschritten wird, wenn der Flughafen jetzt die Hälfte der Belegschaft abbaut, würden Sie mir zustimmen, dass dann die Grundlagen des Zuwendungsbescheids mit dem Zuwendungsempfänger noch einmal neu diskutiert werden müssen, weil sich die Grundlage der Zuwendung geändert hat?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns fraktionsübergreifend gefreut, dass im Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 für die verkehrlichen Großprojekte in einer Fußnote der Nord-Ostsee-Kanal behandelt wurde. Ich zitiere von Seite 21:
„Insgesamt stehen aus dem IBP für den Neubau der 5. Schleuse Brunsbüttel 300 Millionen € zur Verfügung,...“
Gott sei Dank ist die Schleuse in trockenen Tüchern. Das war hier eine der zentralen Anforderungen, die wir gemeinsam in diesem Haus formuliert haben.
Zur zukunftsfähigen Positionierung des Nord-Ostsee-Kanals gehören aber auch die Begradigung und die Verbreiterung der Oststrecke des Kanals von Königsförde bis Kiel-Holtenau.
Ich will das einmal so zusammenfassen: Natürlich könnte man im Nord-Ostsee-Kanal mehr machen, zum Beispiel Vertiefung. Aber hier ist ein Bottleneck; dort stauen sich die Schiffe. Wir alle wissen, es macht keinen Sinn, wenn wir dann moderne Schleusen haben oder am Ende in der Engstelle zwischen Königsförde und Kiel-Holtenau die Schiffe nicht abfahren können. Deshalb ist es wichtig, dass diese Investition in Gang kommt.
Der gesamte Schiffsverkehr im Nord-Ostsee-Kanal ist treibstoffsparender, ist umweltfreundlicher.
- Natürlich bin ich den Nord-Ostsee-Kanal schon gefahren.
Zudem sichert der Nord-Ostsee-Kanal Tausende von qualifizierten Arbeitsplätzen. Wenn nun nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums bis 2015 keine Mittel für die Oststrecke vorgesehen sind, dann müssen bei uns die Alarmglocken schrillen. Es geht um Investitionen in Höhe von 130 Millionen €, angesichts der bevorstehenden Investition von 9 Milliarden € ein etwas kleinerer Betrag, der hier statt in Bayern und in den Donauschleusen gut investiert ist.
Die grüne Landtagsfraktion, aber auch die kommunalen Vertretungen vor Ort haben sich frühzeitig für einen bedarfsgerechten Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals eingesetzt.
Ich möchte deutlich machen, dass der Bund immer wieder den Ausbau von Weser und Elbe in den Vorrang nimmt. Das ist ein Problem für SchleswigHolstein, und das können wir uns auch nicht gefallen lassen. Für die richtigen Prioritäten muss man im Bund kämpfen.
Wenn man Verkehrspolitik und die europäischen Ziele in der Verkehrspolitik ernst nimmt, eine Verkehrsverlagerung von „road to sea“, mehr Güter auf das Schiff, dann ist das eine richtige Strategie. Das Schiff ist umweltverträglicher, und die Reedereien haben die Wahl, ob sie alternativ die Seeroute um Skagen nehmen oder den Kiel-Kanal nutzen. Es sind immerhin 250 Seemeilen, um die es hier geht. Wenn die Spritpreise und der Ölpreis genauso wie der Dollar noch weiter ansteigen, dann wird der
Nord-Ostsee-Kanal tatsächlich eine echte wirtschaftliche Alternative sein.
Deshalb ist die Fahrt durch den Kanal aus Klimaschutzund Wirtschaftlichkeitsgründen die erwünschte Route. Je kürzer die Strecke, umso weniger Sprit und Dieselschweröl werden verbraucht. Deshalb ist der Nord-Ostsee-Kanal nicht nur für Kiel, Brunsbüttel und Schleswig-Holstein wichtig, sondern er ist auch für den Hamburger Hafen wichtig.
Ich möchte zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals deutlich machen, dass wir uns hier in einer breiten fraktionsübergreifenden Meinung, von links bis rechts, eigentlich immer übereinstimmend dazu geäußert haben. Es ist wichtig, dass wir jetzt beim Nord-Ostsee-Kanal zusammenstehen. Deshalb ist es auch falsch, Herr Arp, wenn Sie hier nach wie vor immer noch an diesem Pult behaupten, dass der Elbausbau und der Nord-Ostsee-Kanal für Sie Priorität haben. Ich möchte deutlich machen, und das hat auch schon Herr Habeck gesagt: Wer am Ende alles fordert, wird nichts bekommen. Herr de Jager, ich richte auch an Sie noch einmal einen Appell. Sie wollen sich ja mit Herrn Ramsauer treffen und eine sogenannte Realisierungsvereinbarung zur A 20 treffen; da wollen Sie eine Priorität setzen. Auch da ist es falsch, sich jetzt auf ein Projekt zu kaprizieren, von dem Sie genau wissen, dass die Elbquerung mit Kosten von über einer Milliarde € nicht finanziert ist.
Sie wissen auch, wenn Sie jetzt für Schleswig-Holstein ernsthaft eine Priorität setzen wollten, dann müssten Sie Herrn Ramsauer klarmachen, dass der Nord-Ostsee-Kanal auch für Sie als Mitglied der Landesregierung die erste Priorität hat. Das wäre einmal eine Politik für das Land, das wäre einmal eine Politik für Schleswig-Holstein.
Deshalb sagen wir hier ganz klar: Der Nord-OstseeKanal muss die erste Priorität sein. Er steht vor der Elbvertiefung, er steht vor der A 20. Und wenn man da so rangeht und das erst einmal abarbeitet, dann hat man auch eine Perspektive für unsere Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Alle diejenigen, die das nicht tun und das immer wieder vermengen, leisten unserem Land einen schlechten Dienst.
Und deshalb glaube ich, dass wir heute und hier in dieser Runde noch einmal deutlich machen müssen, dass wir gemeinsam für den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals, gerade auch der Oststrecke, die hier jetzt kritisch infrage steht, streiten. Ich hoffe, dass Sie dem Antrag, den wir heute hier eingebracht ha
ben, zustimmen können. Ich würde mir wünschen, dass Sie ihn unterstützen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! SPD und SSW legen heute einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Mittelstandsförderung und Vergabe vor. Diese Debatte haben wir im letzten Jahr immer wieder leidenschaftlich geführt. Ich hatte immer den Eindruck, dass wir aus der Opposition heraus geschlossen gegen ein schwarz-gelbes Gegenmodell waren. Das Thema Tariftreue bei öffentlichen Vergaben ist für uns Grüne in der
Tat ein wichtiges Thema. Als ich den Text, den Sie heute vorlegen, allerdings genau las, kam er mir sehr bekannt vor. Es stimmt tatsächlich, der Wortlaut stimmt mit dem Änderungsantrag, den wir am 26. Januar 2011 mit der Drucksache 17/1227 eingereicht haben, überein.
Liebe Freundinnen und Freunde - - Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen,
- Freundinnen und Freunde sind auf der anderen Seite, hat man immer gedacht. Es ist nicht erstaunlich, dass wir uns vom rot-grünen Bremer Gesetz leiten ließen.
Das ist in der Tat das einzige Gesetz, das sowohl Tariftreue, Sozialstandards und Mindestlohn sowie ökologische Standards rechtsfest geregelt hat.
- Lieber Herr Kubicki, das wird Sie wundern: Das wurde von einer rot-grünen Regierung veranlasst. Sie sind ja immer der Meinung, dass Rot-Grün keine guten Gesetze machen kann.
Das ist ein gutes Gesetz. Herr Kubicki, im Moment liest man jeden Tag in der Zeitung, dass Ihre Umfagewerte mit sehr interessanten Initiativen, die Sie von der Opposition übernehmen, um einen Prozentpunkt steigen. Ich gebe Ihnen einen Tipp: Fordern Sie doch einen Mindestlohn von 8,50 €, dann können Sie einen 2 %-Sprung machen.
Wir waren in der Tat sehr überrascht, dass dieser Gesetzentwurf so vorgelegt wurde. Herr Stegner, es wäre tatsächlich klüger gewesen, wenn man dann, wenn man dieses Thema angeht, in diesem Gesetzentwurf die Verbindung zum Mindestlohn gehalten hätte, denn im Bremer Gesetzentwurf stehen die 8,50 € drin.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass in diesem Fall sozialdemokratische und grüne Programmatik gleich sind. Wenn man das Thema auf die Tages
ordnung bringt, dann muss man doch die Stärke haben und sagen: Ja, gerade weil Mindestlohn und Tariftreue zusammengehören und weil man beides nicht trennen kann, muss man eine gemeinsame Oppositionsstrategie fahren. Herr Stegner, laut Verfassung sind Sie Oppositionsführer.
Hier hätte ich mir wirklich gewünscht
- Ihr Spitzenkandidat und Sie ziehen ja durch die Lande und postulieren Rot-Grün -, wenn Sie mich oder die Grünen einfach angerufen und gefragt hätten:
Seid Ihr dabei? Wollen wir dies gemeinsam machen? - Das ist nicht geschehen.
Sie erreichen damit doch nur, statt einer geeinten, starken Oppositionsstrategie für eine geeinte, starke, sozial gerechte Politik in Schleswig-Holstein, dass sich die Kollegen da einen Ast ablachen, dass das nicht gelungen ist.
Das würde ich anders machen. Ich hätte mir gewünscht, dass es anders gemacht worden wäre, denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - das ist eine Wahrheit, vor der wir stehen - müssen von ihrer Hände Arbeit leben können. Wir brauchen einen Gesamtgesetzentwurf, der Mindestlohn, Tariftreue und ökologische Standards regelt. Wir brauchen endlich eine Initiative in Schleswig-Holstein, die eine Wirkung in den Arbeitsmarkt hinein hat, dass Wirtschaftsförderung, Mittelstandsgesetz und soziale Gerechtigkeit zusammen mit ökologischer Gerechtigkeit gedacht wird. Es geht darum, die Stärke dieses Gesetzes aus Bremen endlich für Schleswig-Holstein zu nutzen. Deshalb sage ich für meine Fraktion: Wir hätten uns das heute sparen können. Wenn man wirklich eine Förderung des Mittelstands will, muss man auch hier geeint vorgehen und die starken Argumente vortragen. Das haben wir leider heute ein wenig versemmelt. Sie haben recht, dass Sie sich darüber wundern.
Vielen Dank, Frau Kollegin Poersch. Können Sie mir erklären, warum Sie sich bei der Abstimmung zu dem Antrag, den Sie wortwörtlich übernommen haben, seinerzeit im Ausschuss, als es um den Mindestlohn ging, enthalten haben und nicht diesem Antrag, den Sie jetzt übernehmen, zugestimmt haben?
- Wir haben seinerzeit einen eigenen Vorschlag für ein Vergabe- und Tariftreuegesetz gemacht. Ihr Änderungsantrag seinerzeit bezog sich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich habe mir gerade noch einmal die Drucksachennummern herausgesucht. Sie haben Ihren eigenen Antrag, Drucksache 17/1227, zitiert. Der bezog sich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/1159.