Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

(Unterbrechung: 13:27 bis 15:02 Uhr)

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung wird jetzt fortgesetzt.

Ich begrüße auf der Zuschauertribüne unsere Gäste vom Deutschen Hausfrauenbund, Ortsverband Geesthacht, sowie vom Tanz- und Freundeskreis Schleswig-Friedrichsberg. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 35 und 48 auf:

Gemeinsame Beratung

Mündlicher Bericht zur JVA Flensburg und JVA Itzehoe

Antrag der Fraktionen von SSW und SPD Drucksache 17/913

Lage der Justizvollzugsanstalten in SchleswigHolstein

Bericht der Landesregierung Drucksache 17/668

Wird das Wort zur Begründung erwünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Mit dem Antrag in der Drucksache 17/913 wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Für die Landesregierung erteile ich nun dem Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration, Herrn Emil Schmalfuß, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Situation von Justizvollzugsanstalten und die damit verbundenen Fragen der Sicherheit berühren automatisch das gesamtgesellschaftliche Interesse. Aufgrund der Brisanz des Themas, insbesondere angesichts der geplanten Schließungen kleinerer Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein, ist es umso nötiger, sich mit der gebotenen Sachlichkeit mit den damit verbundenen Fragen auseinanderzusetzen.

Bei allen Argumenten für und wider steht eines jedenfalls bereits heute fest: Die Zielplanung, die in Fortsetzung der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms Justizvollzug seit dem Jahr 2006 Grundlage der Bauplanung ist, werden wir aufgrund der Haushaltslage des Landes nicht vollständig umsetzen können. Auch die zuletzt durch den Landesrechnungshof abgegebene, uneingeschränkt positive Bewertung dieser Zielplanung ändert an dieser prekären Situation nichts. Wir werden um die Schließung einzelner Standorte nicht herumkommen.

Wie steht es also aktuell um die Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein? Lassen Sie mich zunächst mit dem Stand der Baumaßnahmen und Planungen beginnen, soweit es die großen Baumaßnahmen betrifft.

Im Rahmen des im Jahr 2000 aufgelegten und 2005 fortgesetzten Investitionsprogramms Justizvoll

(Heiner Rickers)

zug sind wesentliche große Baumaßnahmen sowie die Sanierung von insgesamt 346 und der Neubau von 139 Haftplätzen im geschlossenen Vollzug erfolgt, und die Jugendarrestanstalt mit 57 Plätzen ist errichtet worden. Nennen möchte ich in diesem Zusammenhang auch die Sanierung sowie den Neubau von Arbeits- und Ausbildungsbereichen, in der JVA Lübeck die Errichtung der Gesamtumwehrung und in der Jugendanstalt Schleswig den Neubau der Sporthalle.

In der Umsetzung befinden sich der Neubau einer Sozialtherapie mit 30 Plätzen in der Jugendanstalt Schleswig, der Neubau einer Sporthalle in der JVA Neumünster, der Neubau einer Pforte in der JVA Lübeck sowie in der Jugendanstalt Schleswig der Neubau eines Verwaltungsgebäudes und in der JVA Neumünster die Sanierung von Verwaltungsund Haftbereichen. Geplant sind darüber hinaus unter anderem die Errichtung einer Küche und Wäscherei und die Schaffung weiterer Haftplätze in der JVA Lübeck - 80 Plätze im geschlossenen Vollzug - und in der JVA Neumünster 120 Plätze.

Damit komme ich zur Beschäftigungssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenwärtig sind bis auf wenige Ausnahmen alle Planstellen und Stellen im Justizvollzug des Landes besetzt. Die Personalsituation ist damit zwar eng, unbesetzte Stellen werden jedoch möglichst zeitnah nachbesetzt. Nicht zuletzt dank des großen Einsatzes unserer JVA-Bediensteten, auch durch das Erbringen von Überstunden, ist ein ordentlicher Arbeitsablauf gewährleistet.

Gleichwohl sollen auf der Basis der Sparbeschlüsse des Kabinetts im Justizvollzug 2,5 % der Stellen bis zum Jahr 2020 eingespart werden, davon 75 % bis zum Jahr 2015. Daraus ergibt sich, dass insgesamt 24 Stellen bis zum Jahr 2020 eingespart werden müssen.

Vor diesem Hintergrund - erhebliche Bauinvestitionen und Personalkosten bei gleichzeitigem Nachweis freier Haftplätze in verschiedenen Justizvollzugsanstalten - hat das Kabinett beschlossen, die JVA Flensburg, für die ein Bauvolumen von über 10 Millionen € für die nächsten acht bis zehn Jahre vorgesehen war, im Jahr 2013 zu schließen. Die JVA Itzehoe, für die Ausgaben für Baumaßnahmen von bis zu 3 Millionen € geplant waren, soll bis zum Jahr 2020 ebenfalls geschlossen werden. Auf diese beiden Justizvollzugsanstalten, mit denen sich der Antrag von SSW und SPD befasst, werde ich gleich noch einmal gesondert zurückkommen. Daneben steht auch die Schließung der Abschiebehafteinrichtung in Rendsburg bis zum Jahr 2020 an.

Ich habe hierüber, wie Sie sich erinnern werden, bereits gestern berichtet.

Weitergehende Planungen bestehen in SchleswigHolstein nicht. Auch Forderungen nach einer Schließung aller Anstalten zugunsten des Neubaus einer großen zentralen Haftanstalt habe ich eine Absage erteilt. Geplant ist dagegen - damit komme ich zu der Frage nach der Zusammenarbeit mit Zuwendungsempfängern und nach der Resozialisierung -, das berufliche Übergangsmanagement weiter auf- und auszubauen. Die Integration von Haftentlassenen in den Arbeitsmarkt ist ein wesentlicher Faktor einer erfolgreichen Resozialisierung nach der Verbüßung einer Haftstrafe. Entsprechend werden in den Justizvollzugsanstalten des Landes zur beruflichen Qualifizierung Ausbildungsplätze verschiedener Handwerksbetriebe vorgehalten und arbeitsmarktorientierte Qualifizierungsmaßnahmen durch Bildungsträger durchgeführt. Die höhere Angebotsvielfalt in den größeren Anstalten wird durch die Aufnahme der Gefangenen aus den kleineren Anstalten künftig mehr Gefangenen zugutekommen.

Lassen Sie mich nun speziell auf die Justizvollzugsanstalt Flensburg und, soweit dies am heutigen Tage schon möglich ist, auf die Justizvollzugsanstalt Itzehoe eingehen. Für die Justizvollzugsanstalt Flensburg wird derzeit eine umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt - einige erste Eckdaten habe ich bereits in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Frau Abgeordneten Hinrichsen zur JVA Flensburg mitgeteilt -; dabei sind wir noch auf die Zuarbeit Dritter angewiesen. Gleich nach Fertigstellung wird diese Wirtschaftlichkeitsberechnung den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. Sie nimmt auch deshalb einige Zeit in Anspruch, weil wir nicht nur bei der JVA umfassend Daten erhoben haben, sondern uns auch eingehend mit allen Einwänden, die der Diskussion um die Schließung zugrunde liegen, fachlich und möglichst dezidiert auseinandersetzen. Die bisherigen Ergebnisse bestätigen aber die Annahme der Wirtschaftlichkeit der Schließung kleinerer Justizvollzugsanstalten.

Die JVA Flensbug verfügt über 69 Haftplätze, davon 49 für die Untersuchungshaft und 20 für die Strafhaft. Am 29. September dieses Jahres waren 55 Haftplätze mit 21 Untersuchungsgefangenen und 34 Strafgefangenen belegt.

Die JVA Itzehoe verfügt über 39 Haftplätze, davon 34 für Untersuchungshaft und fünf für Strafhaft. Am 29. September waren 38 Haftplätze mit 26 Un

(Minister Emil Schmalfuß)

tersuchungsgefangenen und zwölf Strafgefangenen belegt.

Derzeit sind für die JVA in Itzehoe 26 Planstellen ausgewiesen, davon drei für die Verwaltung und 23 für den allgemeinen Vollzugsdienst. Auch hier besteht die Erwartung, dass mit der Schließung der JVA Itzehoe und mit der Verlagerung von Haftplätzen auf größere Anstalten das vorhandene Personal effektiver und sparsamer eingesetzt werden kann.

Darüber hinaus können die bislang im Rahmen der baulichen Zielplanung der JVA Itzehoe festgestellten erforderlichen Baumaßnahmen - unter anderem ein Neubau der Pforte, die Sanierung der Haftbereiche und die Erweiterung der Außenmauer - in der bereits erwähnten Dimension entfallen.

Ich will an dieser Stelle auch gleich auf das Gerichtswesen zu sprechen kommen. Etwaige Veränderungen der Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte wären nur minimal. Allenfalls wäre an eine Konzentration der Haftrichterzuständigkeit zu denken, wie es sie andernorts schon gibt. Selbst das ist aber noch nicht sicher. Eines sage ich aber ganz deutlich, weil hier manchmal unzulässige Panikmache betrieben wird: Es wird zu keiner Schließung von Gerichtsstandorten kommen. Die Strukturreform in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist und bleibt abgeschlossen.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP)

Ich komme nun zu den sozialen Auswirkungen der geplanten Schließungen. Zunächst ist festzuhalten, dass die Schließung von Justizvollzugsanstalten für die Bediensteten grundsätzlich eine erhebliche Belastung darstellt. Aufgrund der Entfernung zum neuen Dienstort ist entweder ein Umzug vorzunehmen, oder es kommen höhere Fahrtkosten und Fahrtzeiten auf die Bediensteten zu. Wir werden aber die Wünsche und Anregungen der betroffenen Bediensteten soweit wie möglich berücksichtigen. Bei der konkreten Einsatzplanung werden sowohl die Betroffenen und ihre Lebenssituation als auch die Personalvertretung eingebunden.

Aber das Land Schleswig-Holstein gibt keine Garantie auf einen lebenslangen Arbeitsplatz an einem bestimmten Ort, sondern nur eine Beschäftigungsgarantie innerhalb des Landes. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigten der JVA Flensburg nicht nach Lübeck oder Itzehoe müssen. Ich wiederhole: Niemand verliert seinen Arbeitsplatz. In Schleswig-Holstein pendeln viele Berufstätige, auch Landesbedienstete, Beamte und Angestellte.

Der Besuch von Angehörigen und Freunden ist in jeder Justizvollzugsanstalt, unabhängig von der Schließungsdiskussion, mit einer Belastung verbunden. Durch die Schließungen werden die Fahrwege für viele Besucher länger. Insgesamt sind die Entfernungen in Schleswig-Holstein jedoch, verglichen mit anderen Bundesländern, kürzer. Außerdem ist schon jetzt bei Frauen und Jugendlichen ein heimatnaher Vollzug eher die Ausnahme als die Regel.

Schließlich wird sich für die Gefangenen das Umfeld zwar verändern, jedoch nicht verschlechtern. Die Beratungs- und Behandlungsangebote der aufnehmenden Justizvollzugsanstalten sind überwiegend vielfältiger als in den Justizvollzugsanstalten Flensburg und Itzehoe.

Ich komme nun zur Sicherheitslage. Es ist anzumerken, dass der Gefangenentransport durch den Justizvollzug durchgeführt wird. An dieser Stelle betone ich noch einmal, dass deutlich weniger als die Hälfte der Flensburger Häftlinge U-Häftlinge sind, und nur diese wären von einem Gefangenentransport betroffen. Allein die Zuführung von festgenommenen Personen erfolgt durch die Polizei. Eine Erhebung der Polizeizuführungen für die JVA Flensburg hat ergeben, dass in 17 Monaten 379 Zuführungen von Personen in der Untersuchungshaft, Strafhaft und sonstigen Haft durch die Polizei erfolgt sind. Das bedeutet einen monatlichen Aufwand von 21 Zuführungen, das heißt fünf Zuführungen in der Woche. Für die JVA Itzehoe gibt es insoweit noch keine Erhebungen, es ist aber aufgrund der durchschnittlich niedrigen Zahl von Untersuchungsgefangenen davon auszugehen, dass weniger Zuführungen durch die Polizei erfolgen als in Flensburg.

Bei diesem relativ geringen Aufwand ist fraglich, ob dadurch überhaupt eine Beeinträchtigung der Sicherheitslage entstehen kann. Die Polizei schätzt die zusätzlichen Weg- und Zeitanteile bei Inanspruchnahme der alternativen JVAen Neumünster und Kiel als tolerabel ein. Die betroffenen Polizeiund Justizbehörden werden gemeinsam neue Organisationsabläufe entwickeln, die den operativen Alltagsdienst der Polizei weitgehend ausnehmen. Die Sicherheitslage in den örtlich betroffenen Bereichen wird nicht durch übermäßige Bindung polizeilicher Präsenz und Reaktionsdienste beeinträchtigt. Man darf auch nicht vergessen, dass es in Schleswig-Holstein eine Vielzahl von Städten und Gemeinden gibt, in denen sich keine Justizvollzugsanstalt befindet. Folglich muss die örtliche Polizei auch in diesen Städten Zuführungen in die nächst

(Minister Emil Schmalfuß)

gelegene JVA vornehmen, ohne dass es zu Beeinträchtigungen der Sicherheitslage kommt.

Die bereits getätigten Sanierungsmaßnahmen sind unveränderbar und werden bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht berücksichtigt. Es wird geprüft, inwieweit die Investitionsgüter in anderen Justizvollzugsanstalten genutzt werden können, um dort Beschaffungen zu ersparen. Die noch durchzuführenden Maßnahmen beschränken sich auf Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und auf notwendigste Reparaturen an der Gebäudesubstanz. Über eine Folgenutzung muss noch entschieden werden. Sollte sich keine Landesnutzung anbieten, werden die Landesliegenschaften zum Verkauf angeboten werden. Die GMSH hat den Auftrag erhalten, ein Wertgutachten über die Liegenschaften der JVA Flensburg zu erstellen. Alles andere wäre zurzeit Spekulation.

Lassen Sie mich abschließend erwähnen, dass wir schon kurz nach Bekanntwerden der Schließungsabsicht erste Anfragen von Interessenten hatten, die in der JVA Flensburg über die Einrichtung eines Hotels nachdachten. Es darf deshalb die berechtigte Hoffnung geschöpft werden, dass sich eine Nutzung finden wird, die den Verlust für die Stadt Flensburg zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht teilweise kompensieren könnte.

(Beifall bei FDP, CDU, SPD und SSW)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SSWFraktion erteile ich der Frau Kollegin Silke Hinrichsen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für den Bericht. Schon aus meiner Kleinen Anfrage vom 19. Juli 2010 ist hervorgegangen, dass die Landesregierung nicht so genau weiß, warum eine Schließung der kleinen Justizvollzugsanstalten im Land sinnvoll wäre. Ausnahme: Wirtschaftlichkeitsberechnung. Damals gab es die Antwort, dass die mit der Schließung konkret verbundenen Einsparungen seit dem entsprechenden Beschluss der Landesregierung im Justizministerium ermittelt würden. Dort, wo eine genaue Berechnung nicht möglich sei, würden Schätzungen vorgenommen. Diese Vorbemerkung der Landesregierung macht deutlich, dass hier Beschlüsse gefasst wurden, ohne dass diese in irgendeiner Form durchdacht oder argumentativ unterlegt sind.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch der vorliegende schriftliche und der jetzt gegebene mündliche Bericht zur Situation der Justizvollzugsanstalten im Land machen einen nicht klüger. Klar ist eigentlich nur, dass die Landesregierung Justizvollzugsanstalten schließen möchte. Warum dies jedoch zwingend notwendig ist, welche Konsequenzen damit verbunden sind und nach welchen Kriterien all dies passieren soll, bleibt weiterhin im Unklaren. Unklar ist vor allem auch - für mich bis jetzt -, warum kleinere Anstalten grundsätzlich unwirtschaftlicher sein sollen.

Mit der Schließung der JVAen in Flensburg und Itzehoe sollen Stellen und vor allem Investitionsmaßnahmen eingespart werden. Wie hoch die einzusparenden Beträge sind und auf welcher Grundlage diese Einsparungen berechnet werden, ist für mich bis jetzt nicht transparent gemacht worden. Es gibt dafür Stellungnahmen zum Beispiel vom Bund der Steuerzahler, die deutlich machen, dass es auf der einen Seite zwar Einsparungen geben kann, auf der anderen Seite aber auch Ausgaben stehen, weil man viele Aufgaben in einem Rechtsstaat nicht einfach wegsparen kann.

Zu diesen Ausgaben gehören weiterhin die Fahrten zu Gerichtsterminen und damit die Erhöhung der Planstellen bei der Landespolizei, die längeren Anfahrtswege für die Vernehmungen und damit mehr Stellen bei der Kripo, Mehrarbeit und vor allen Dingen Mehreinstellungen. Weiterhin gibt es durch die Verlegungen in den Vollzug nach Kiel, Neumünster oder Lübeck einen größeren Bedarf an Vollzugsbeamten, denn diese müssen auch fahren, mehr Pflichtverteidiger durch das rechnerische Aufkommen an Besuchen, mehr Streifen- und Gefangenentransporte, zusätzliche Anwaltskosten, Fahrtkosten für die Gerichtsvollzieher, die Bewährungshilfe und - was auch wichtig ist - die Kosten für den möglichen weiteren Erhalt der Liegenschaften. Interessant wäre, wie diese Ausgaben beziffert werden und zu welchem Ergebnis die Landesregierung dann käme.