So würden täglich Tausende Pendlerinnen und Pendler von sinnvoller Verkehrspolitik profitieren, und gleichzeitig würde das Klima geschützt.
Die Landesregierung und die Regierungsparteien wollen all dies offensichtlich nicht. Sonst würde der Landesverkehrswegeplan nicht ausschließlich auf den Verkehrsweg Straße eingehen.
Sie kommen aus Ihren altbackenen Vorstellungen von Verkehr einfach nicht heraus! Straßen sind im Gegensatz zu einem sich hartnäckig haltenden Märchen auch nicht die Voraussetzung für wirtschaftlichen Aufschwung. Straßen verursachen im Gegenteil hohe Unterhaltungskosten, die jedes Jahr dazu führen, dass Geld an anderer Stelle fehlt. Der ständige Neu- und Ausbau von Straßen nützt lediglich der Autolobby, die vor nichts zurückschreckt, um ihre Autos an den Mann oder an die Frau zu bringen - dies alles auf Kosten der Umwelt und des Klimas und auf Kosten der Lebensqualität vieler Menschen, die von Verkehrslärm belästigt werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Spoorendonk, eine gut ausgebaute und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist die Grundvoraussetzung für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land.
Unternehmensentscheidungen richten sich nach der Erreichbarkeit, Qualität und der Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur. Straßen spielen hierbei immer noch die größte Rolle. Daher ist es wichtig, dass der Zustand der Straßen den Anforderungen entspricht.
Leider sieht die Wirklichkeit etwas anders aus, als wir es uns wünschen. Unsere Landesstraßen befinden sich zu einem großen Teil in einem unzulänglichen Zustand. Bereits 2005 hat sich der Landesrechnungshof in seinen Bemerkungen dazu geäußert, dass eine systematische Erhaltungsstruktur erforderlich ist, die auf eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Planung der Erhaltungsmaßnahmen abzielt.
Bereits in 2005 befanden wir uns in der Situation, dass man sich keine großen finanziellen Sprünge erlauben konnte. Aber auch zu der Zeit wurden Mittel für die Straßenerhaltung vom Land bereitgestellt. So wurden in den Doppelhaushalt 2005/2006 insgesamt 23 Millionen € eingestellt. Und wir wissen heute, dass das Geld nicht gereicht hat. Daher halte ich die Kritik des Kollegen Arp in seiner Pressemitteilung, die damalige Landesregierung hätte zu wenig für Bau und Erhalt der Straßen getan, für richtig. Derartige Erkenntnisse bringen uns aber heute nicht weiter, wenn wir nichts ändern.
Die Landesregierung hat nun zum ersten Mal einen Landesverkehrswegeplan vorgelegt, der anhand einheitlicher und objektiv nachvollziehbarer Kriterien einer Auswahl der dringlichsten Projekte im Landesstraßenbau trifft und diese in eine erste und zweite Priorität aufteilt. Dafür werden nun mehrere Hauptkriterien herangezogen, die Transparenz schaffen sollen. Dieser Ansatz ist gut und richtig. Aber ich frage mich, nach welchen Kriterien in der Zeit vor dem Landesverkehrswegeplan die Auswahl getroffen wurde.
Durch die neue Herangehensweise an die Verkehrsprojekte wird deutlich, dass der Plan völlig unterfinanziert ist. Die jährliche Ausstattung von 7 Millionen € für 2011 und 2012 reicht bei Weitem nicht aus. Allein die Projekte der ersten Priorität, die in
den nächsten vier Jahren angegangen werden sollen, belaufen sich auf 32 Millionen €. Dies ist keine Kritik, sondern macht nur deutlich, dass im Bereich der Landesstraßen vieles im Argen liegt. Daher ist es wichtig, den Plan in regelmäßigen Abständen zu erneuern und den Gegebenheiten entsprechend anzupassen.
Da wir nur einen geringen Spielraum haben, müssen die Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden. Soll heißen, Reparaturen und Sanierung von Straßen gehen vor Neubau. Denn eines ist sicher: Die bestehenden Landesstraßen müssen in einem verkehrssicheren Zustand sein, bevor wir uns neue Landesstraßen leisten können.
Eine funktionierende und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das A und O für die Mobilität im Personen- und Güterverkehr. Sie ist die Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Gute Landesstraßen allein reichen dafür aber nicht aus. Alle Verkehrsträger müssen in Betracht gezogen werden. Erst durch die Vernetzung von Straße, Schiene, Wasser und Luft wird ein Schuh daraus.
Immer mehr Güter werden auf die Straße verlegt. Die Belastung für unsere Straßen wird dadurch größer und die Kapazitäten werden immer enger. Wenn dann der Gigaliner kommt, ist wahrscheinlich sowieso Schluss auf unseren Autobahnen, wo es jetzt schon eng genug ist. Daher ist es notwendig, lieber Herr Kollege Arp, endlich intelligente Lösungen zur Verkehrsvermeidung, -lenkung und verlagerung zu erarbeiten. Hier ist insbesondere die Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiene und Wasser das größte Problem. Hierfür brauchen wir kluge Konzepte, wie dies umgesetzt werden soll. Das würde auch dem Land Geld sparen.
Ein Landesverkehrswegeplan sollte nach Auffassung des SSW genau diese Aspekte mit enthalten. Dies sieht der Landesverkehrswegeplan aber nicht vor. Der Name weckt deshalb Erwartungen, die der Plan nicht erfüllt. Deshalb müsste dieser ganzheitliche Gedanke im nächsten Plan berücksichtigt werden.
Der Plan kann erst der Anfang sein. Wir brauchen eine ganzheitliche Planung des Verkehrs in unserem Land, damit nicht nur auch wirklich aufeinander abgestimmte Maßnahmen durchgeführt werden können, sondern damit wir dann auch bei der Finanzierung auf der sicheren Seite sind. Meine Damen und Herren, bei dem vorhandenen Plan darf es deshalb nicht bleiben. Ich will durchaus loben, dass das ein guter Anfang dafür ist, dass wir uns um un
sere Landesstraßen kümmern und das finanziell durchplanen. Aber ich glaube, wir müssen auch einen ganzheitlichen Blick darauf lenken. Ich schlage vor, dass wir beim nächsten Mal möglicherweise noch einen entsprechenden Anhang machen, wie wir Schienenverkehre, Bundesverkehrswege, sprich die Schienen- und Wasserstraßen, und die Landesstraßen miteinander vernetzen können, sodass wir dann die entsprechenden Projekte aufeinander abstimmen, damit wir möglichst sorgsam mit unserem Geld umgehen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 17/997 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist kein Antrag gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.
Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Ich bitte um das Handzeichen, wer dem zustimmen möchte. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich erteile dann für die Landesregierung dem Minister für Bildung und Kultur, Herrn Dr. Ekkehard Klug, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausbau frühkindlicher Bildung und Betreuung in Schleswig-Holstein ist ein wichtiger Baustein für die Zukunft unseres Landes. Sie stützt sich auf ein breites gesellschaftliches Interesse. Ich sehe zudem auch ein gemeinsames Interesse aller politischen Ebenen. Gerade die Kommunen erhöhen mit Angeboten für unter Dreijährige ihre Attraktivität; denn die Familienfreundlichkeit ist ein wesentlicher
Weil dieses Thema so bedeutend ist, liegt mir auch sehr viel daran, dass die finanzielle Basis für diesen gemeinsamen Kraftakt gesichert ist. Wir haben auch deshalb sehr genau geprüft, inwieweit das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NordrheinWestfalen vom 12. Oktober 2010 Konsequenzen für unsere Vorhaben in Schleswig-Holstein hat. Auch das Kabinett hat sich in der vergangenen Woche mit diesem Thema befasst.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entscheidung aus Münster nicht auf Schleswig-Holstein übertragbar ist. Ausschlaggebend dafür ist die unterschiedliche rechtliche Ausgangslage. In Nordrhein-Westfalen wird die Konnexität damit begründet, dass die Kreise und kreisfreien Städte erst 2008 per Landesgesetz zu Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt worden sind. Daran schließen sich die Vorgaben des U3-Ausbaus an. Zu diesem Zeitpunkt gab es in NRW auch bereits ein Konnexitätsprinzip, das dort in der Landesverfassung verankert ist.
In Schleswig-Holstein ist der Ausbau der U3-Betreuungsangebote nicht an eine neue landesgesetzliche Aufgabenübertragung geknüpft gewesen, sondern an eine längst vorhandene. Bereits 1992 hat der Landtag in Schleswig-Holstein Kreise und kreisfreie Städte zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt, sechs Jahre, bevor das Konnexitätsprinzip 1998 in die schleswig-holsteinische Landesverfassung aufgenommen wurde. Im Zusammenhang mit dem U3-Ausbau fehlt hier also der legislative Akt, auf den sich ein Konnexitätsanspruch stützen müsste.
Diese Auffassung haben wir den kommunalen Landesverbänden schriftlich erläutert, verbunden mit dem Angebot, dies in einem Gespräch, das wir demnächst gemeinsam führen wollen, noch weiter zu vertiefen.
Zu ähnlichen Einschätzungen in Bezug auf die Übertragbarkeit des nordrhein-westfälischen Urteils sind mittlerweile auch andere Bundesländer gelangt, wobei die landesspezifischen Rahmenbedingungen natürlich nicht überall gleich sind. Entsprechende Stellungnahmen dazu liegen uns aus BadenWürttemberg, Bayern, Hessen und Sachsen vor.
Wir gehen davon aus, dass unsere Position einer möglichen rechtlichen Überprüfung standhält. Insofern ist hier nicht mit zusätzlichen Kosten für das Land zu rechnen.
Lassen sie mich kurz auf die Situation im Bereich der Betriebskosten eingehen, die im zweiten Teil des Antrags der Grünen angesprochen werden. Seit dem Jahr 2009 gewähren der Bund und das Land jeweils zur Hälfte einen Betriebskostenzuschuss für die Betreuungseinrichtungen für die unter Dreijährigen. Dieser Betriebskostenzuschuss betrug - für beide zusammen, Bund und Land - 2009 rund 6,7 Millionen € und wird nach unserer Planung bis 2013 auf 46,9 Millionen € anwachsen, die dann im Jahr 2013 von Bund und Land in die Förderung einfließen. Bund und Land haben jedes betreute Kind unter 3 Jahren im Jahr 2009 mit rund 1.000 € unterstützt. In diesem Jahr, 2010, liegt der Betrag pro Kind sogar bei fast 1.700 €. Insofern sind die Mittel in der jetzigen Ausbauphase durchaus komfortabel. Wir sehen sie auch auf längere Sicht als ausreichend an.
Meine Damen und Herren, wir werden uns mit Sicherheit weiter mit dem Fortgang der Ausbauvorhaben im Bereich der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen beschäftigen. Ich gehe davon aus, dass wir die Zusammenarbeit mit den Kommunen weiter so vernünftig gestalten werden, wie sich das auch in der Vergangenheit dargestellt hat.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Frau Abgeordnete Anke Erdmann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schön, dass wir heute einmal über ein Dafür-Thema reden. Alle sind für den Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen.
Herr Minister, ich möchte Ihnen für den Bericht danken. Sie haben dargestellt, worum es geht. 2008 gab es den Rechtsanspruch für unter Dreijährige, der im Kinderförderungsgesetz verankert wurde. Als Grüne frage ich mich, wozu es dazu eine CDUMinisterin brauchte. Das sage ich ganz selbstkritisch, auch in unsere Richtung. Bundesweit haben wir festgestellt, dass die Kommunen diejenigen sind, die die Hauptlast des Ausbaues zu tragen haben. Wir reden zwar über ein Dafür-Thema, die Frage ist aber: Wie soll es geregelt werden?
Herr Minister, Sie haben beschrieben, dass in Nordrhein-Westfalen die Richter entschieden haben. Ich zitiere aus der Urteilsbegründung:
„Die den Ländern entstehenden Kosten entsprechen den Gesamtkosten abzüglich der durch den Bund bereit gestellten Mittel.“
Sie führen noch einmal aus, was für ein Milliardenpaket das ist. Übersetzt heißt das, was die nordrhein-westfälischen Richter geschrieben haben: Die Kommunen müssen zu den U3-Plätzen keinen einzigen Cent dazubezahlen. Das ist ein Verfassungsgerichtsurteil von bestechender Klarheit, allerdings nur auf den ersten Blick.
Warum die Richter in Nordrhein-Westfalen eine Marschroute für alle Länder vorgeben, obwohl sie die Begründung lediglich auf Nordrhein-Westfalen bezogen haben, kann ich nicht nachvollziehen. Da es um Klarheit in diesem wichtigen Bereich ging, war uns wichtig, dass wir heute einen Bericht hören, um eine gute Rechtsgrundlage zu haben und auch, um zu entscheiden, was das für uns in Schleswig-Holstein heißt.
Der Minister hat deutlich gemacht, was den Konnexitätsfall in Nordrhein-Westfalen ausgelöst hat. Es war nicht die U3-Betreuung, sondern dass die Jugendhilfe von Landes- auf Kommunalebene hinunterdelegiert wurde. Jetzt stellt sich die Frage, ob diese Rechtsauffassung, die in Nordrhein-Westfalen herrscht, auch auf Schleswig-Holstein übertragbar ist. Die Regierung sagt Nein, der Wissenschaftliche Dienst, den wir um ein Gutachten gebeten haben, sagt auch Nein. Die kommunalen Landesverbände, wie wir mitbekommen haben, halten auch eine andere Rechtsauffassung für möglich. Mir scheint die Kernfrage zu sein - aber ich weiß nicht, ob sie schon intensiv genug beleuchtet wurde -: Ist die Aufgabe Jugendhilfe, wie sie 1992 bestanden hat, vergleichbar mit der Aufgabe Jugendhilfe 2008. Denn es ist ein ganz großer Batzen an Aufgaben hinzugekommen. Für mich scheint das die inhaltliche Frage zu sein, die man klären muss. Ich kann verstehen, dass es dazu verschiedene Rechtsauffassungen gibt. Ich möchte aber eines festhalten: Die Große Koalition in Schleswig-Holstein hatte die Weichen viel besser gestellt als die schwarz-gelbe Ex-Regierung in Nordrhein-Westfalen. Denn die Kommunen dort sind vor Gericht gegangen, weil sie sich mit der Hauptlast belastet gesehen haben und den Eindruck hatten, sie müssten die ganze Bürde allein tragen.