Eine solche Zielgruppenausrichtung war innovativ. Sie ist immer noch innovativ. Die Tatsache, dass diese Zielgruppenorientierung seit 2005 die Wende gebracht hat und dass sich die Tourismuswirtschaft in Schleswig-Holstein erholt hat, zeigt, dass dies der richtige Weg gewesen ist. Zu den ganzen Vergleichen, die man immer hört, nämlich dass das Land Bayern 8 Millionen € für die Tourismusstrategie ausgebe, wovon wir uns eine Scheibe ab
schneiden sollten, und das Mecklenburg-Vorpommern 6 Millionen € ausgebe, sage ich Ihnen: Das Land Schleswig-Holstein hat die Umsetzung dieser Tourismusstrategie mit insgesamt 7 Millionen € begleitet. Das war ein starkes Engagement.
Es zeigt, dass die Landesregierung und das Land als Partner zu der Tourismuswirtschaft stehen und dass wir bereit sind, diese Dinge weiter zu finanzieren. Das machen wir nämlich. Ich bin der Auffassung, dass wir die Frage der Förderung des Tourismus nicht auf die Frage reduzieren können, wie viel Geld die TASH bekommt. Wir müssen gucken, was das Land insgesamt für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus tut. Das Land hat in zwei Jahren 31 Millionen € für eine touristische Infrastruktur aufgelegt. Wir haben gesagt: Bei der weiteren Förderpolitik der Landesregierung setzen wir sehr viel stärker auf eine wettbewerbsneutrale Infrastruktur und weniger auf einzelbetriebliche Förderungen, weil wir der Auffassung sind, dass eine solche Infrastruktur für die Weiterentwicklung des Tourismus von Bedeutung ist.
Vor diesem Zusammenhang müssen wir die Frage der Bedeutung und der Rolle der TASH ebenso thematisieren wie ihre Finanzierung. Zunächst einmal ist die Landesregierung der Auffassung, dass es weiterhin wichtig ist, dass die TASH eine bündelnde Rolle bei dieser neuen Strategie einnimmt. Wir glauben, dass die TASH weiterhin eine Aufgabe hat. Es ist richtig, gleichwohl haben wir gesagt, dass wir der Auffassung sind, dass die institutionelle Förderung des Landes nach 2015 auslaufen soll. Hier komme ich weg von dem salbungsvollen Teil und hin zu den klaren Botschaften. Ich weiß, dass es eine Diskussion über die Fragen gibt, was die TASH soll, was die TASH kann und was andere zu machen haben. Im Rahmen des Tourismustages habe ich alle Spitzenvertreter zu einem Gespräch eingeladen, bei dem wir über zwei Dinge miteinander reden müssen. Wir müssen darüber reden, ob die Organisationsstruktur des Tourismus in Schleswig-Holstein noch richtig aufgestellt ist.
Erstens. Neben der TASH und den TMOs haben wir mit den LTOs eine neue budgetführende Ebene hinzubekommen. Zweitens. Wenn wir bei der Organisation bleiben wollen, dann müssen wir uns die Fragen stellen, wer welche Aufgaben hat und wer welche Aufgaben finanziert. Vielleicht müssen wir
auch hier eine Veränderung vornehmen. Haargenau dies wird in dem Spitzengespräch zu besprechen sein.
Dann kommen wir auch zu der Frage der leeren Hände und der salbungsvollen Worte. Ich habe mich auf dem Tourismustag nicht um salbungsvolle Worte bemüht, sondern ich habe mit den dort Anwesenden einen ordnungspolitischen Punkt sehr genau besprochen. Wir müssen in der Frage der Finanzierung der TASH die Frage beantworten, wie viel Bringpflicht das Land hat und wie viel Holschuld die Unternehmen haben, die am Ende davon profitieren. Wenn es so ist, dass das zentrale Marketing der TASH einen spürbaren positiven betriebswirtschaftlichen Effekt auf die Tourismusunternehmen im Land hat, und davon gehe ich aus, dann kann man erwarten, dass sich die Unternehmen stärker an der Finanzierung dieser TASH beteiligen.
Das ist die Kernbotschaft hinter den Empfehlungen der Haushaltsstrukturkommission und der Landesregierung. Das ist auch der Grund dafür, warum ich es bisher abgelehnt habe, mit den einzelnen Beteiligten über Sockelbudgets und Sockelfinanzierungen zu reden, denn ich bin der Auffassung, dass diese ordnungspolitischen und grundsätzlichen Fragestellungen zuerst geklärt werden müssen.
Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist, die Diskussion darüber zu erschweren, indem wir der TASH Aufgaben geben, die nicht wirklich zu ihren Aufgaben gehörten. Das würde die Finanzierungsstrukturen der beteiligten Unternehmen nicht gerade vereinfachen. Ich bin zum Beispiel der Auffassung, dass die Arbeit, die in der Landwirtschaftskammer im Bereich der Gütezeichen gemacht wird, nicht zur TASH gehört. Ich glaube, dass die hier beschriebenen Synergieeffekte nicht richtig beschrieben wurden sind. Die Landwirtschaftskammer bekommt für diese Arbeit nicht 700.000 €, sondern 235.000 €. Insofern haben wir genug damit zu tun, darüber zu diskutieren, wie wir auf der einen Seiten die Tourismusstrategie weiterführen, auf der anderen Seite aber die Organisations- und Finanzierungsfragen der TASH neu beantworten. Das ist das Ziel der Landesregierung.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/978 sowie den Änderungsantrag Drucksache 17/1032 an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass eine Überweisung an den Ausschuss abgelehnt worden ist.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abstimmen zu lassen, was ich hiermit mache. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1032, abstimmen.
Ich habe nur eine Frage: Ist das eine alternative Abstimmung? - Sind die Anträge zu eigenständigen Anträgen erklärt worden? - Sonst könnte ich dem SPD-Antrag auch zustimmen, aber ich möchte dem nicht zustimmen, wenn er meinen eigenen Antrag verändert.
Es ist keine alternative Abstimmung beantragt worden. Von daher rufe ich die Anträge hintereinander auf. Wir müssen dann schauen, ob ein Antrag eine Mehrheit findet. Wir können nicht alternativ abstimmen, weil einige Fraktionen erklärt haben, dass sie beiden grundsätzlich nicht zustimmen wollen. Herr Kollege Harms, Sie haben noch einmal das Wort zum Verfahren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verstehen es so, dass unser Antrag ein Änderungsantrag zum Antrag des SSW ist. Wenn wir so verfahren, dann können wir darüber abstimmen. Wenn er eine Mehrheit hat oder nicht, dann kann über den geänderten oder über den nicht geänderten Ursprungsantrag abgestimmt werden. Das scheint mir das einfachste Verfahren zu sein.
Ich schaue in die Gesichter der Parlamentarischen Geschäftsführer und stelle fest, dass sie in dem Verfahren einig sind. Ich lasse zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen, der als Änderungsantrag gestellt worden ist. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1032 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und SSW bei Enthaltung der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt worden ist.
Wir stimmen über den Ursprungsantrag des SSW, Drucksache 17/978, ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimmen des SSW und der LINKEN abgelehnt ist. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgearbeitet.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich stelle fest, dass das nicht der Fall ist. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Birte Pauls.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Begriff der Berufsordnung hört sich zunächst einmal sehr bürokratisch an. Brauchen wir in Schleswig-Holstein überhaupt ein Instrument dieser Art? Dürfen wir an die Pflege noch mehr Ansprüche stellen? Ich meine ja, weil wir die Pflege damit stärken.
Der Landtag hat im vergangenen Jahr das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Zwei bedeutsame Merkmale dieses Gesetzes sind die Qualitätssicherung und die Qualitätssteigerung. Die Berufsordnung ist ein Instrument, um die Pflegequalität nachhaltig zu sichern und zu steigern.
Verantwortungsbereiche. Die Berufsordnung regelt allgemeine Berufspflichten sowie die Pflicht zur Kompetenzerhaltung und Qualitätssicherung für das Pflegefachpersonal. Erstmalig wäre so die Qualitätsanforderung an beruflich Pflegende in Schleswig Holstein geregelt. Außerdem wären wir das vierte Bundesland, das einen entsprechenden Erlass einführt.
Bislang werden in Deutschland im Pflegedienst lediglich Ausbildungsziele bundeseinheitlich über das Alten- und Krankenpflegegesetz geregelt. Zusätzlich stellen die Einrichtungen selbst gewisse Ansprüche an ihr Personal - oder auch nicht. Außerdem stellen die Prüfrichtlinien des MDK entsprechende Anforderungen - oder auch nicht.
Warum ist die Qualitätssicherung so wichtig? Die steigende Zahl von Pflegebedürftigen sowie eine wachsende Pflegeintensität und die veränderten Ansprüche der Patienten an die Gesundheitsversorgung erfordern eine geregelte Qualitätsanforderung an die berufliche Ausübung von Pflege.
Bis zum Jahr 2050 wird sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von jetzt 2,1 Millionen auf 4,4 Millionen erhöhen und damit mehr als verdoppeln. Doppelt so viele Menschen werden dann über dann über 80 Jahre alt sein.
Auf diese Herausforderung müssen wir rechtzeitig reagieren. Wir müssen uns ganz massiv um die Ausbildung und die Rahmenbedingungen in der Pflege kümmern, wenn wir nachhaltig das Personal für die Pflege gewinnen wollen.
Die geplanten zusätzlichen 20 vom Land geförderten Ausbildungsplätze sind zwar gut, bieten aber keine ausreichende Antwort auf den wachsenden Personalbedarf. Das ist weniger als ein Tröpfchen auf den heißen Stein.
Eine Berufsordnung dient dazu, die Qualität der beruflichen Tätigkeit sicherzustellen und das Ansehen des Berufsstandes zu wahren, besonders auch in Abgrenzung gegenüber anderen medizinischen Berufen. Sie ist keine Ergänzung des Krankenpflegegesetzes, sondern legt die Verhaltensgrundsätze für die Berufsangehörigen gegenüber Patienten fest. Die Berufsordnung stellt sicher, dass Pflege unter Berücksichtigung und ohne Bewertung von Nationalität, Glauben, politischer Einstellung, Kultur, sexueller Identität, Hautfarbe, Alter, Geschlecht oder sozialem Status ausgeführt wird.
Eine Pflegekammer in Schleswig-Holstein wäre sehr hilfreich. Aber auch andere Länder haben Berufsordnungen ohne eine Pflegekammer wie zum
Beispiel Hamburg. Allerdings unterstütze ich die Forderung nach einer Pflegekammer voll und ganz. Das ist für mich der nächste Schritt.
Längst hat sich die wissenschaftliche Pflegeforschung an den Hochschulen etabliert und führt zu immer neuen Erkenntnissen. Der Wissenstransfer in den pflegerischen Alltag hinein kann mit dieser Entwicklung nur durch regelmäßige Fortbildungen im Sinne des lebenslangen Lernens Schritt halten. Es entspricht damit den Ansprüchen von Pflegepersonal, die ihnen anvertrauten Menschen nach aktualisierten Maßstäben zu pflegen.
So wird zusätzlich auch das Selbstbewusstsein der Fachkräfte gestärkt, die sich oft bis zur Selbstaufgabe unermüdlich um die Belange und Interessen der ihnen anvertrauten Menschen kümmern, aber leider ganz schlecht selbst ihre eigenen Interessen nach außen vertreten können.
Wir alle wollen ein gutes und effektives medizinisches Versorgungssystem. Der wesentliche Faktor dabei sind nachhaltig engagierte und gut ausgebildete Pflegekräfte. Die kontinuierliche Aneignung von aktuellem Fachwissen und Kompetenz gehört zu einer qualifizierten Berufsausbildung in der Pflege. Auch die Einrichtungen würden von einem sich ständig fortbildenden Personal durch mehr Qualität profitieren.
Ich begrüße jegliche Aktivitäten, um auf die Situation in der Pflege aufmerksam zu machen und um für die Pflege zu werben. Ein Beispiel hierfür sind die zurzeit stattfindenden Messen, Ausstellungen, Tage der offenen Tür sowie auch die heroischen Worte bei Maybrit Illner gestern Abend, Herr Garg. Das sind alles gut gemeinte Worte, aber damit ist es nicht getan. Diesen Worten müssen endlich auch Taten folgen. Die Schaffung einer Berufsordnung ist nur eine von vielen Möglichkeiten, um die Rahmenbedingungen zu ändern.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist kein Blindflug. Die Forderung nach einer Berufsordnung ist mit den Pflegeverbänden und mit dem deutschen Pflegerat abgestimmt und wird von ihnen und von vielen Einrichtungen seit Langem zu Recht gefordert.