Was ich allerdings als ein grobes Foul bezeichnen muss, ist das Stellen eines nahezu identischen Antrags von CDU und FDP zu einem Thema, zu dem meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits vor fünf Monaten einen Antrag im Landtag eingebracht hat. Die Überschrift unseres Antrags, Drucksache 17/704, lautet: „Biomasse nachhaltig nutzen“. - Der heute vorliegende Antrag von CDU und FDP, Drucksache 17/1139 trägt die Überschrift: „Biomasse im Rahmen der EEG-Novellierung nachhaltig sichern“.
Meine Damen und Herren, in unserem Antrag heißt es, die Landesregierung werde „aufgefordert“. Im schwarz-gelben Antrag heißt es, die Landesregierung werde „gebeten“.
In unserem Antrag ist von einer „Initiative im Bundesrat“ die Rede, während im Antrag der Fraktionen von CDU und FDP von einer „Bundesratsinitiative“ die Rede ist.
Wir fordern eine „Anpassung des ErneuerbareEnergien-Gesetzes“. Sie fordern eine „Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“.
Meine Damen und Herren, weiter ist bei Ihnen davon die Rede, dass dabei unter anderem drei Punkte von besonderer Bedeutung seien. Bei uns sind insbesondere elf Punkte davon betroffen. Schauen wir uns einmal an, welche Punkte aufgeführt werden. Wir sprechen von einer stärkeren Ausrichtung des EEG bei der Bioenergiegewinnung auf die Nutzung von Bei- und Nebenprodukten sowie Reststoffen. Herr Rickers, bei Ihnen ist von einer verstärkten Nutzung von Gülle und Landschaftspflegematerial die Rede. Wo sehen Sie die fachlichen Unterschiede?
Bei uns ist von einem Nachweis von anlagenbezogenen wirksamen Energie- und Wärmekonzepten als Voraussetzung für die Anerkennung nach dem EEG die Rede. Im Antrag der Fraktionen von CDU und FDP ist von einer besseren Abwärmenutzung von Biomasseanlagen die Rede. Herr Rickers, worin besteht der fachliche Unterschied, der Sie dazu bewogen hat, einen solchen Antrag zu stellen?
Ich könnte den Vergleich fortsetzen. Dass der NawaRo-Bonus zu korrigieren ist, ist selbstverständlich auch Inhalt unseres Antrags.
Meine Damen und Herren, so weit zu Ihrem Machwerk, das Sie hier vorlegen. Ich glaube nicht, dass dieser Antrag geeignet ist, unseren Antrag inhaltlich zu ergänzen oder zu verbessern.
Der Verfahrensstand des von mir zitierten grünen Antrags mit dem Titel „Biomasse nachhaltig nutzen“ ist folgender. Eine Anhörung ist geplant. Ein Termin soll am Rande der Landtagstagung von den Fachsprechern festgelegt werden. Mit Blick auf das parlamentarische Verfahren wäre es also völlig normal und völlig in Ordnung, wenn zu diesem Antrag Änderungen oder Ergänzungen im laufenden Verfahren eingebracht werden. Stattdessen reicht Schwarz-Gelb einen Antrag im Plenum ein.
Wenn Ihnen das Thema etwas bedeutet hätte, hätten Sie unseren Antrag im Ausschuss zügig beraten können.
Herr Rickers, mit solch einem Antrag machen Sie sich doch lächerlich. Solch ein parlamentarisches Verfahren ist unhöflich, vielleicht sogar unzulässig. Die schwarz-gelben Antragsteller können jedenfalls nicht erwarten, dass dies als Ausweis fachlicher oder politischer Kreativität oder Intelligenz gewertet werden könnte.
Sie kommen spät und wollen dies durch Ihren vorliegenden Antrag kaschieren. Das entspricht noch nicht einmal Gemeinderatsniveau, jedenfalls nicht dem Niveau des Gemeinderates bei uns in Osterby. Das ist vielleicht ein Beitrag zur Steigerung von Politikverdrossenheit. Die Leute fassen sich doch an den Kopf, wenn sie so etwas mitbekommen und nachlesen.
Soweit zum Verfahren. Jetzt zur Sache. Die Nutzung von Biomasse unter anderem durch Biogasanlagen kann einen Beitrag zu einer zukunftsfähi
gen Energieversorgung leisten. Ihr Potenzial wird allerdings überschätzt. Mögliche Risiken sind zum Teil außer Acht gelassen worden.
An dieser Stelle will ich der Ehrlichkeit halber nicht verschweigen, dass an dieser Fehlentwicklung, die wir offensichtlich gemeinsam beobachten, in der politischen Rahmensetzung auch meine Partei mitgewirkt hat. Wir haben allerdings Beschlüsse gefasst, die darauf abzielen, diese Fehlentwicklung zu korrigieren.
Als der Ministerpräsident durchs Land zog und für Nahrungsmittelproduktion und gegen Energiepflanzenanbau geworben hat - Stichwort Teller statt Tank -, da regierte nach meiner Erinnerung Schwarz-Rot in Berlin. Was folgte, war eine Erhöhung des NawaRo-Bonus infolge der EEG-Novellierung. Das ist zumindest die Logik von CDU-Politik.
Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich der Frau Kollegin Ranka Prante das Wort. Gleichzeitig bitte ich insgesamt um etwas mehr Aufmerksamkeit für die Rednerinnen und Redner.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Regierungskoalition erscheint für uns auf den ersten Blick zustimmungsfähig zu sein. Aber mit den Ergebnissen, die jetzt im Umweltund Agrarausschuss vorliegen - wir haben nämlich einen Antrag der Grünen, den wir besprechen wollen, wozu wir Anhörungen machen wollen und so weiter -, kann ich das nicht so ganz nachvollziehen. Auch wir wollen natürlich eine Überarbeitung des Themenkomplexes Biomasse im Rahmen der Novellierung des EEG. Wir wollen natürlich, dass dabei unter anderem auch besonderes Augenmerk auf den NawaRo-Bonus gelegt wird. Wir sind für eine bessere Abwärmenutzung von Biogasanlagen.
Wir befürworten auch die verstärkte Nutzung von Landschaftspflegematerialien. Wir sind für alle Verbesserungen, die die Erneuerbaren Energien in den Vordergrund rücken und endlich Atomkraftund Kohlekraftwerke noch deutlicher als bisher überflüssig machen.
Mir drängen sich auf den zweiten Blick allerdings allerlei Fragen auf, was ich eben schon formuliert habe. Der Antrag ist für uns auch noch sehr schwammig. Warum nicht konkreter? Was soll der Antrag zu diesem Zeitpunkt? Ich möchte Sie daran erinnern: Es herrschte eine - sage ich mal - ungewöhnliche Einheit im Umwelt- und Agrarausschuss. Selbst die Umweltministerin, Frau Dr. Rumpf, erklärte zum Thema Erneuerbare Energien und zu dem Thema der Anhörung, dass aus ihrer Sicht eine Bundesratsinitiative erst Ende des Jahres Sinn mache, da man dann auf die Evaluationsberichte der Bundesregierung zu diesem Thema eingehen könne. Der Ausschuss beschloss, Anfang 2011 eine Anhörung zu diesem Thema durchzuführen. Von daher irritiert es mich enorm, dass jetzt dieser Antrag vonseiten der Regierungskoalition eingereicht worden ist. Ich finde, das ist eigentlich ein Schlag ins Gesicht des Umwelt- und Agrarausschusses.
Es ist auch die Frage: Was wollen Sie jetzt mit diesem schnell durchgepeitschten Antrag erreichen, weil leider immer noch die Einstimmen-Mehrheit vorhanden ist? Mir bleibt die Motivation dieser Antragstellung leider verborgen. Die Europäische Union, die Bundesregierung und auch die SchleswigHolsteinische Landesregierung haben unterschiedliche energiepolitische Ziele für 2020 formuliert. Vielleicht hat es damit etwas zu tun. Ich denke aber trotzdem, Biomasse gewinnt sowohl als Energielieferant als auch als Wirtschaftsfaktor mehr und mehr an Bedeutung, und das zu Recht. Uns ist doch allen bewusst, dass Biomasse aufgrund ihres Potenzials auch ein Potenzial von Schwierigkeiten heraufzubeschwören droht. Verstärkte Zuwendung benötigt einen Dialog zwischen den betroffenen Gruppen aus Politikern, Wissenschaftlern, Umweltschützern und Vertreter der Landwirtschaft, und dieses dringend.
Ich beantrage aus den genannten Gründen die Ausschussüberweisung der beiden Anträge, damit diese dann zusammen mit dem präziser gefassten Antrag aus dem Juli umfassend beraten werden können.
Wir müssen den Weg endlich frei machen für ein Schleswig-Holstein, dessen Zukunft in den Erneuerbaren Energien liegt, eine Zukunft ohne Pannenreaktoren, ohne dreckige Kohlekraftwerke und gefährliches CCS. Machen Sie den Weg frei, und entscheiden Sie sich doch noch einmal für eine Überweisung an den Ausschuss!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der Novellierung des EEG werden die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Erneuerbaren Energien neu gestellt, hierunter speziell die Bioenergie. Wir haben jetzt bei der Weiterentwicklung des EEG die Chance, aus den Fehlern des Gesetzes zu lernen und die bestehenden Fehler auszumerzen. Diese Chance müssen wir nutzen.
Wie kein anderer Bereich des EEG ist die Bioenergie in den letzten Jahren in den Fokus der Landwirtschaft gerutscht. Zum einen haben wir landwirtschaftliche Betriebe, die ihren Vorteil aus dem Gesetz ziehen, da sie sich entschieden haben, ein weiteres wirtschaftliches Standbein mittels der Energieproduktion aus Biomasse zu schaffen. Diese Möglichkeit haben wir als SSW grundsätzlich immer begrüßt. Die Energieproduktion aus Biomasse ist ein Mosaikstein, um von den fossilen Energieträgern wegzukommen und um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen.
Aber die Produktion der Biomasse ist auch in den Fokus der Landwirte gerutscht, die ihre Flächen ausschließlich zur Nahrungsmittelproduktion nutzen. Dort ist mittlerweile ein offener Konflikt entstanden, der sich an den Preisen für die nutzbaren Flächen entzündet. Denn mittlerweile sehen viele Landwirte sich nicht mehr in der Lage, den Preiskrieg aufzunehmen. Dies kann so nicht weitergehen.
Der Fachverband Bioenergie macht deutlich, dass die Zahl der Biogasanlagen in den vergangenen Jahren sprunghaft gestiegen ist. Allein in 2009 gingen bundesweit mehr als 1.000 neue Anlagen ans Netz. Bis Ende dieses Jahres wird mit einem Be
Diese Entwicklung zeigt auch bei uns eine negative Auswirkung. Der Flächenverbrauch für Energiemais ist explosionsartig gestiegen. Großflächige Monokulturlandschaften, die auch aus touristischer Sicht eine mittlere Katastrophe sind, sind das Ergebnis. Wir verlieren wertvolle Lebensräume und erhöhen die Gefahr von Bodenerosionen und Grundwasserbelastungen. Tagtäglich können wir die negativen Folgen bei uns in der Region sehen. Zurückzuführen ist dies auf die zusätzliche Förderung der nachwachsenden Rohstoffe. Dieser Fehler muss korrigiert werden.
Es geht hier also um die Zukunft des sogenannten NawaRo-Bonus. Mehr fällt der CDU und der FDP hierzu nicht ein, nach dem Motto: Nett, dass wir mal darüber geredet haben. Hier fehlt die Substanz in Ihrem Antrag. Politische Forderungen sehen anders aus!
Auch im zweiten Spiegelstrich bleiben Sie unverbindlich. Eine bessere Abwärmenutzung von Biomasseanlagen soll es künftig sein. Hier sage ich: keine Anlage ohne schlüssiges Abwärmekonzept.
Die Grünen hingegen greifen Punkte auf, die der SSW bereits seit Jahren gefordert hat. Wir brauchen landesweite Regelungen, wie und wo Biogasanlagen entstehen sollen. Analog zur Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraftanlagen brauchen wir Pläne für die Nutzung von Biomasseanlagen. Weitere Kriterien, wie sie auch von den Grünen und der SPD angeführt werden, sehen wir daher auch als positiv an, um Monokulturlandschaften künftig zu verhindern.
Wenn wir wollen, dass die Bioenergie ein wichtiger Teil der Energiegewinnung der Zukunft sein soll, dann müssen wir die Voraussetzungen so gestalten, dass sie auch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz hat.
Dafür müssen wir die losgetretene Lawine auffangen. Ein „Weiter so wie bisher“ darf es nicht geben. Daher brauchen wir eine planerische Steuerung und Regelungen, wie und wo wir Bioenergie gewinnen wollen. Uns stehen nur begrenzte Flächen in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Die müssen so
aufgeteilt werden, dass alle gesellschaftlichen Belange entsprechend berücksichtigt werden. Dies muss auch bei der Novellierung des EEG berücksichtigt werden.