Wer das nicht tut, ist schlecht drauf. Darum sage ich: Letztlich werden alle Abgeordneten und alle Listen - denn auch Wahlkreisabgeordnete kommen aus einer Liste - von Parteien zusammengestellt. Diese Listen werden auf den Aufstellungsversammlungen der Parteien zusammengestellt und so weiter.
- Nein, er will nicht. Ich bin bei der Aufstellung. Ich meine: Wenn man so tut, als hätten Wahlkreisabgeordnete einen besonderen Stellenwert, dann verkennt man, dass auch Wahlkreisabgeordnete aus dem gleichen Pool kommen wie alle anderen Abgeordneten auch. Man verkennt das. Ich denke, die gestrige Debatte hat die Grenzen gezeigt, die für Wahlkreisabgeordnete gelten. Liebe Kollegin Damerow, lieber Kollege Kalinka, das war doch genau das Dilemma, in dem Sie sich befanden. Sie als Wahlkreisabgeordnete hatten einen anderen Auftrag als andere. Das ist nichts anderes. Dieses Dilemma kann man nicht wegwischen. Man kann es nicht schönreden, das ist in jedem Fall da.
- Nein, das ist nicht für die Region ein Dilemma, das ist für den einzelnen Abgeordneten ein Dilemma.
Frau Kollegin, das weitere Dilemma ist, dass Ihre Redezeit leider abgelaufen ist. - Ich frage Sie aber, ob Sie zum Schluss dennoch eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Eichstädt gestatten?
Das will ich gern. Ich wollte auch gern meinen letzten Satz loswerden. Lieber Kollege Eichstädt, ich verknüpfe das mit meiner Antwort.
Frau Kollegin Spoorendonk, wie ich Sie kenne, sind Sie geschickt genug, das in der Antwort unterzubringen. Frau Kollegin Spoorendonk, können Sie mir erklären, wie zu Ihrer Argumentation die Tatsache passt, dass Direktkandidaten sehr wohl in das Parlament gelangt sind, die auf „aussichtslosen“ Positionen auf der Liste ihrer Parteien waren?
- Lieber Kollege Eichstädt, das kann ich sehr wohl erklären. Das ist etwas, womit in den Parteien taktiert wird. Mein Punkt war, zu sagen: Alle Abgeordneten werden letztlich von ihren Parteien aufgestellt. Ansonsten habe ich beschlossen, meinen Beitrag von vorhin nicht unter den Scheffel zu stellen. Ich empfehle Ihnen, ihn sich wieder anzugucken.
Vielen Dank. - Frau Abgeordnete Monika Heinold von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens. Ich glaube, auch diejenigen, die nicht direkt in diesen Landtag gewählt sind, vertreten sehr oft und sehr gut ihre Region. Darüber sollten wir nicht streiten.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN, des SSW und des Abgeordne- ten Dr. Ralf Stegner [SPD])
Und - ich glaube, ich habe es schon einmal gesagt, aber ich sage es noch einmal in aller Ruhe -: Angenommen, die linke Seite des Hauses hätte die Einstimmenmehrheit, die nicht verfassungskonform zustande bekommen, und die rechte Seite des Hauses wäre in der Opposition: Wir hätten hier doch an keinem Tag eine ruhige Debatte. Auch wenn wir - begründet durch das Verfassungsgericht - vorschlagen würden, wir wollen in Ruhe einfach zwei Jahre so weiter machen, dann würden Sie uns die Hölle heiß machen. Deshalb muss es unser gemeinsames Interesse sein, sehr schnell in eine Situation zu kommen, in der Schleswig-Holstein einen verfassungsgemäß zusammengesetzten Landtag hat.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns einmal ansehen, wo wir nach der heutigen Debatte stehen, dann ist die Lösung weit entfernt. Es gibt den Vorschlag für 35 Wahlkreise. Dafür gibt es eine Mehrheit, aber Sie sagen selbst, dieser Vorschlag erfordert zwingend eine Verfassungsänderung.
Es gibt zwar eine Mehrheit für 35 Wahlkreise, aber diese erzwingt - so Ihre Argumentation - eine Änderung der Verfassung. Zu dieser Änderung der Verfassung sagt ein Teil derjenigen, die Sie für Ihre Zweidrittelmehrheit brauchen, dass er diese Verfassungsänderung nicht mitmachen wird, wenn der Wahltermin nicht gleichzeitig in der Verfassung geändert wird. Dazu sagt wiederum die FDP hier und heute: Dieses hält sie nicht für mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts konform.
Frau Kollegin, haben Sie diesen Satz jetzt beendet, sodass Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Kalinka zulassen? - Gestatten Sie die Zwischenfrage, oder gestatten Sie sie nicht?
- Sind Sie mit mir der Meinung, dass der verabredete Fahrplan zumindest bislang von allen gemeinsam eingehalten wird und dass wir voll im Zeitplan der Entscheidungsfindung sind, und zwar ungeachtet weiterer noch bestehender Meinungsunterschiede?
- Ich weiß nicht, was die Zukunft bringt. Ich würde mir eine zweite Lesung im Januar wünschen. Wenn es am 2. März 2011 eine endgültige Entscheidung mit einer Verfassungsänderung und mit einem Wahlrecht gibt, dann haben Sie recht. Wenn nicht, dann nicht.
Frau Kollegin Heinold, ist Ihnen bewusst, dass die Annahme, dass Sie das Verfassungsgerichtsurteil mit nur 27 Direktwahlkreisen umsetzen, nur auf Grundlage des letzten Wahlergebnisses gilt? - Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir bereit wären, das letzte Wahlergebnis in der Verfassung festzuschreiben?
- Herr Kubicki, ich kann gut verstehen, dass Sie das Wahlergebnis - insbesondere für die FDP - in der Verfassung festschreiben wollen. Ich komme noch einmal zu der Grundfrage, die wir haben. Diese lautet, ob wir die 69 Abgeordneten, die jetzt in der Verfassung stehen, als Richtgröße weiter anerkennen und sagen: danach richten wir unser Wahlgesetz aus. Oder sagen wir: Wir nehmen die Richtgrö
ße aus der Verfassung heraus, weil wir ein Wahlgesetz machen, das diese Richtgröße wahrscheinlich nicht erreicht.
Die SPD hat die Frage sehr ehrlich beantwortet. Sie hat gesagt: Im Zweifel für einen größeren Landtag. Das ist eine ehrliche Antwort. Meine Fraktion beantwortet diese Frage anders. Wir geben in der Schwerpunktsetzung dem kleineren Landtag mit 69 Abgeordneten eine höhere Priorität.
Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen. Weiter frage ich Sie, ob Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Stegner gestatten?
Liebe Frau Kollegin Heinold, ich habe eine Doppelfrage an Sie: Erstens. Bewerten die Grünen die Verfassungsprinzipien von freier, allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl und die Umsetzung des Wahlgesetzes niedriger als die Anzahl der Abgeordneten? - Meine zweite Frage: Sind Sie bereit, auf eine Verfassungsänderung zu verzichten, auch wenn damit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass ein solches Wahlgesetz in Schleswig wieder beklagt werden könnte? - Diese beiden Fragen hätte ich gern von Ihnen beantwortet.
- Die erste Frage finde ich relativ frech, weil sie unterstellt, dass wir die von Ihnen genannten Prinzipien nicht hoch halten. Davon sind wir weit entfernt. Die zweite Frage lautet, ob wir wieder vor dem Landesverfassungsgericht landen wollen. Nein, das wollen wir nicht. Wir wären auch nicht vor dem Landesverfassungsgericht gelandet, wenn SPD und CDU rechtzeitig unsere Grünen-Anträge zur Änderung des Landeswahlgesetzes angenommen hätten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Bevor wir zur Abstimmung kommen, erteile ich Frau Abgeordneter Anke Erdmann das Wort für eine persönliche Erklärung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich nicht meine Art, dass ich aus vertraulichen Gesprächen zitiere. Das ist ganz klar.
- Herr Kubicki, wir hatten noch nicht so viele. Deswegen glaube ich, Sie können dazu nichts sagen. Es ist nicht meine Art, das zu machen. Ich bin deshalb auf die Äußerungen des Kollegen Beran eingegangen, weil er diese im Parlament als Zwischenruf während der Rede von Robert Habeck gemacht hat. Wäre das nicht im parlamentarischen Raum gewesen, dann hätte ich mich darauf nicht bezogen, obwohl ich mich vorher über die Äußerung geärgert hatte. Das hätte keine Rolle gespielt. Der Satz: „Der will eine Diktatur haben“, hat mich wirklich in Wallung gebracht.