Auch die Streichung der Zuschüsse für die Schülerbeförderung zeigt, dass wir weit davon entfernt sind, allen Kindern die gleichen Chancen zu geben.
Als Folge dieser Fehlentscheidungen werden wieder mehr Kinder aus Kostengründen kein Abitur machen, und das, obwohl sie die Voraussetzungen dafür haben.
Ob dieses Land ein kinderfreundliches ist, wird letztlich nicht am Wortlaut der Verfassung gemessen, sondern daran, wie dies im Alltag gelebt wird. Hier steht die Politik in der Pflicht, die besten Rahmenbedingungen zu schaffen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der erfreulicherweise sowohl von den Regierungsfraktionen als auch, wenn ich das richtig vernommen habe, von allen Oppositionsfraktionen getragene Vorschlag zur Ergänzung des geltenden Landesverfassungsrechts nimmt aus Sicht der Landesregierung die Absicht der Volksinitiative auf und fügt sie in die Landesverfassung als Grundordnung für das Staats- und Gesellschaftsleben in Schleswig-Holstein ein. Gestatten Sie mir, bevor ich einige weitere Ausführungen auch zur Rechtssystematik mache, zwei Vorbemerkungen.
Die erste Vorbemerkung ist die, dass wir ja schon öfter in diesem Haus darüber diskutiert haben, das Staatszielbestimmungen in unserer Landesverfassung nicht darauf ausgerichtet sind, konkrete gesetzliche Maßnahmen nach sich zu ziehen, sondern dass das natürlich der praktischen Politik überlassen bleibt. Dieses Missverständnis scheint es nach wie vor zu geben. Deswegen will ich noch einmal für die Landesregierung und, ich bin mir sicher, auch für die sie tragenden Fraktionen deutlich machen, dass der größte Beitrag, den wir für die Zukunftsfähigkeit gerade der Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein geleistet haben, die Verabschiedung des Konsolidierungshaushalts war, weil das nämlich die Generationengerechtigkeit erst einmal deutlich gemacht hat.
Da können Sie gern so viele Details erzählen, wie Sie wollen, das ist die Politik, die langfristig darauf ausgerichtet ist, dass zukünftige Generationen tatsächlich noch handlungsfähig sind und nicht die Schulden zurückzahlen müssen, die Sie zurzeit suggerieren.
Ich will Ihnen das an einem Beispiel zeigen. Herr Abgeordneter Meyer, Ihr Engagement in Ehren, aber ich will deutlich sagen, dass ich es manchmal wirklich als unerträglich empfinde, dass der Öffentlichkeit suggeriert wird, als würde mit der Abschaffung des dritten beitragsfreien Kita-Jahres in irgendeiner Form eine Familie, die sozial benachteiligt ist, die es sich nicht leisten kann, ihre Kinder in die Kita zu schicken, das jetzt nicht mehr tun können. Das hat sie vorher gekonnt, und das kann sie jetzt auch, weil es nämlich in den Kreisen Sozialstaffeln gibt.
Ich bemühe mich wirklich, hierbei sachlich zu bleiben. Ich würde es gut finden, wenn Sie diese Unterstellungen einfach unterlassen würden. Ich bin wirklich nicht der Auffassung, dass das zu einer sachgerechten Diskussion beiträgt.
Als Verfassungsminister des Landes möchte ich insgesamt, was diese Empfehlung angeht, zwei kurze Anmerkungen machen.
Erstens. Ich habe das bereits in der ersten Lesung gesagt, es ist völlig klar und eigentlich selbstverständlich, das Kinder und Jugendliche neben der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gleichermaßen einen Anspruch auf faire Bildungs- und Entwicklungschancen haben und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche besonders verwerflich und daher durch den Staat und die Gesellschaft in deutlicher Weise zu ächten ist. Aber bei allem verfassungspolitischen Engagement im Land erinnere ich noch einmal daran, dass das Kindeswohl genauso wie Erziehungsrecht und Erziehungspflicht der Eltern verfassungsrechtlich bereits im
Grundgesetz, das heißt also im Bundesverfassungsrecht, geregelt ist; die Abgeordnete Brand-Hückstädt hat darauf hingewiesen.
Artikel 6 des Grundgesetzes wird über Artikel 2 a unserer Landesverfassung ganz selbstverständlich auch zu einem Landesgrundrecht. Deswegen ist völlig klar: Der neugefasste Artikel 6 a der Landesverfassung bleibt daher dort, wo er Kindern und Jugendlichen subjektive Rechte einräumt auf gewaltfreie Erziehung, auf Bildung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entscheidung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten immer auch abhängig von der vorrangigen Geltung des Grundgesetzes. Ich sage es noch einmal: Die Reichweite des im Grundgesetz bestimmten Schutzes des Kindeswohls kann und soll bei keiner Auslegung des künftigen Artikels 6 a unserer Verfassung unterschritten werden.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt, den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1027, abzulehnen und den Gesetzentwurf der Fraktion von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, Drucksache 17/995, unverändert anzunehmen. Ich weise darauf hin, dass für eine Annahme eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich ist. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1027, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist gegen den Änderungsantrag? - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/1027 mit den Stimmen der CDU, FDP, SPD bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen DIE LINKE abgelehnt.
- Entschuldigung! Der SSW hat dagegen gestimmt. - Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 17/995 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Keiner. Enthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/995 er
Dann möchte ich mitteilen, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, die Mittagspause auf eine Stunde zu verkürzen. Wir werden die Tagesordnungspunkte 49 und 59 vor der Mittagspause nach dem Bericht des Petitionsausschusses, Tagesordnungspunkt 50, aufrufen. Um 15 Uhr wird die Sitzung mit dem Tagesordnungspunkten 20 und 34 fortgesetzt.
Ich bitte noch um einen Hinweis, an welcher Stelle Tagesordnungspunkt 32 in die Tagesordnung eingereiht werden soll.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während der Debatte über die Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, „Schutz von Kindern und Jugendlichen“, wurde vom Parlamentsdienst eine neue Drucksache umverteilt, die Drucksache 17/1100 (neu), ein 52-seitiges Papier mit der Überschrift „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)“. Dieser Gesetzentwurf hat nach erster Durchsicht einige erhebliche Änderungen gegenüber dem, der bisher in der Diskussion ist und uns vorgelegen hat. Wir sind zwar einige parlamentarische Zumutungen in den letzten anderthalb Jahren gewohnt. Wir halten es allerdings für absolut inakzeptabel, einen Gesetzentwurf zu einer so wichtigen Sache hier zu beraten, der als Tischvorlage ein paar Stunden vor der Beratung vorgelegt wird.
Deshalb beantragen wir die Absetzung des Tagesordnungspunktes 20 und die Behandlung des Tagesordnungspunkts 34, das ist der Berichtsantrag der Grünen, ohne Aussprache. Ich bitte, unserem Geschäftsordnungsantrag zu folgen. Wir können dann im Januar mit der entsprechenden Vorbereitung diesen Gesetzentwurf in erster Lesung beraten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will mich gern dafür entschuldigen, dass das erst heute verteilt wurde. Uns ist beim Durchlesen aufgefallen, dass der Gesetzentwurf eine Menge grammatikalische Fehler enthält. Inhaltlich sind nur zwei kleine Dinge geändert worden. Es ist die erste Lesung eines Gesetzentwurfs, der sowieso in die Beratung geht. Aber wenn Sie wollen, dann halten wir an dem alten Entwurf fest, ändern ihn nicht. Das ist auch nicht dramatisch. Wenn es Sie stört, nehmen wir den alten Entwurf und vernichten den neuen und gehen damit in die Beratung.
Wenn wir grammatikalische Fehler gemacht haben, ist es doch besser, dass wir ihn ändern, nicht mehr und nicht weniger. Wir gehen in ein ganz normales Gesetzesverfahren, haben Zeit, darüber zu beraten. Wenn es Ihnen nicht recht ist, dass wir den neuen nehmen, dann nehmen wir den alten, der ist rechtzeitig eingegangen.
Ich möchte vorschlagen, dass sich die Mitglieder des Ältestenrats kurz hier vorn beim Präsidium einfinden und wir die Sitzung für fünf Minuten unterbrechen, um das konkrete Vorgehen zu besprechen.
Wir fahren mit der Sitzung fort. - Für die Fraktion der FDP hat der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um den von der SPD geäußerten Bedenken - die ich für nachvollziehbar halte - entgegenzukommen, ziehen CDU und FDP die heute vorgelegte Neufassung der Drucksache 17/1100 (neu), Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielge- setz), zurück, sodass wir auf der Grundlage der alten Fassung beraten.
Der Antrag zur Geschäftsordnung wird von der SPD zurückgezogen. Wir fahren in der Tagesordnung fort.