In dieser Woche hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart drei Entscheidungen getroffen, die eindeutig darauf hinauslaufen, dass das heutige Wettmonopol nicht mehr haltbar ist. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.
In der Diskussion der Ministerpräsidenten in dieser Woche ist deutlich geworden, dass es drei unterschiedliche Ansätze gibt, über die man diskutiert. Die A-Länder wollen am Monopol festhalten.
- Herr Stegner, wenn Sie bei meiner Rede klatschen würden, dann würde ich mir überlegen, ob ich noch einmal im Plenum reden sollte.
Eines muss jedem klar sein: Werbung ist vollständig verboten, so wie es das Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden hat. Jede Art von Werbung ist verboten.
Das heißt für uns als Land, die Umsätze beim Lotto werden weiter sinken. Das heißt wiederum, dass die Zuschüsse an den Sport weiter zurückgehen werden.
Das Internetspiel ist nicht erlaubt. Das wiederum heißt, der Schwarzmarkt wird wachsen. Die Kontrolle des Schwarzmarkts, des illegalen Spiels ist
überhaupt nicht möglich. Meine Damen und Herren, deshalb wird das Monopol scheitern. Dazu gehört auch, dass das Automatenspiel zum Monopol erklärt wird und dass private Glücksspielcasinos dann ebenfalls zum Monopol gehören und diese dann verstaatlicht werden müssen.
Wir sagen hingegen: Unsere Art der Liberalisierung bedeutet mehr Einfluss des Staates. Diese Liberalisierung wird in über 20 Staaten in Europa durchgeführt. Wir werden am Lottomonopol staatlicher Veranstalter festhalten. Wir werden aber den Vertrieb liberalisieren und ausweiten. Wir werden auch den Vertrieb über das Internet zulassen. Wir werden auch zulassen, dass wieder aktiv Werbung für Lotto betrieben werden kann. Nichts mehr als das ist in unserem Vorschlag enthalten.
Außerdem öffnen wir den Markt für Sportwettenanbieter. Wir wissen, dass es einen Markt für Sportwettenanbieter mit ein paar tausend Seiten im Netz gibt. Dieser Markt ist faktisch vorhanden, wird aber überhaupt nicht kontrolliert. Kein Mensch kontrolliert, wer spielt, wie hoch die Einsätze sind, ob die Vorgaben des Jugendschutzes eingehalten werden oder ob die Spielsucht kontrolliert wird. Das alles findet nicht statt.
Deshalb müssen wir uns als Staat mit diesem Thema beschäftigen. Aus diesem Grund haben viele europäische Länder gerade in den vergangenen Jahren gesagt: Wenn wir schon nicht das Internet sperren können, dann müssen wir als Staat kontrollieren, was im Internet geschieht.
Daher heißt Liberalisierung nicht weniger Staat, sondern mehr Staat. Das ist unsere Aufgabe, der wir uns widmen müssen.
Herr Habeck, ich weiß, dass Ihnen das gefällt. Ich weiß auch, dass ich Sie bei dieser Frage auf meiner Seite habe. Fragen Sie einmal bei Herrn Professor Sieber vom Max-Planck-Institut oder beim TÜV Rheinland nach! Dort hat man sich inhaltlich und mit Gutachten mit diesem Thema beschäftigt. Diese sind der Auffassung, dass der schleswig-holsteinische Weg mehr Spielerschutz im Vergleich zu heute bedeutet. Ich glaube, sowohl das Max-Planck-Institut als auch der TÜV Rheinland sind unbefangen und gehören nicht gerade zu den Lobbyisten solcher Unternehmen, denen man nicht unterstellen kann, dass sie nicht befangen sind.
Wir werden auch ausländische Unternehmen zulassen. Die Vorgabe der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union lässt im Übrigen kei
Liebe Frau Heinold, Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass Sie möglichst alle anderen Bundesländer mitnehmen wollen. Genau das ist auch unser Ziel. Deshalb ist der Weg richtig, heute die erste Lesung zu veranstalten, danach eine breite Diskussion mit den anderen Bundesländern zu führen und sie einzuladen. Ich glaube aber, dass diejenigen auf dem Holzweg sind, die meinen, man könne das Internet sperren.
Das ist ein Weg, der aufzeigt, wie man einen Teil des Internets beherrschen und kontrollieren kann. Deshalb ist jeder eingeladen, uns auf unserem Weg zu begleiten. Wir wissen, dass wir die Unterstützung des Landessportbundes und des Deutschen Olympischen Sportbundes haben. Dies ist der Weg, Sportwetten zu kontrollieren und zu legalisieren. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche gesagt, wie in der Ausgabe der „Welt“ vom vergangenen Mittwoch zu lesen war: Der Weg des Monopols ist der falsche Weg und wird nicht zum Ende führen.
Herr Dr. Stegner, der von Ihnen sehr geschützte Ministerpräsident Beck lässt es zu, dass in den Stadien in Mainz und in Kaiserslautern sehr groß für Lotto geworben wird. Gleichzeitig will er aber am Lottomonopol festhalten, weil damit die Spielsucht verhindert werde. Das ist ein Widerspruch in sich. Das müssen Sie Ihren Kollegen einmal sagen. Es geht nur das eine oder das andere.
Es war mir wichtig, diesen Konflikt einmal aufzuzeigen. Damit bin ich am Ende meiner Rede, Frau Präsidentin.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Arp, es tut mir leid, wenn ich Ihre Euphorie nicht ganz teilen kann. Sie können sich denken, dass wir das als SPD-Landtagsfraktion
alles etwas anders sehen und wir an der Beibehaltung des staatlichen Glücksspielmonopols - dies sicherlich aus guten Gründen - festhalten wollen.
Der uns vorliegende Gesetzentwurf zur Kommerzialisierung des Glücksspiels ist an inhaltlichen und handwerklichen Mängeln kaum zu überbieten. Ich kann Ihnen auch im Detail sagen, woran das letztendlich liegt. Denken Sie einmal daran, dass in Ihren Abgabenordnungen eine Regelung enthalten sind, die jetzt schon von der Europäischen Union angezweifelt wird. Dies betrifft die Regelung 70 % zu 20 %. Die EU hat am 14. Dezember ein Verfahren zum dänischen Liberalisierungsvertrag eröffnet. Eine Umsetzung würde zu einem Chaos im Glücksspiel führen, da wir denken, dass diese Regelungen so nicht durchsetzbar und nicht gangbar sind.
Das vorgelegte Kommerzmodell unterliegt den Binnenmarktregeln der EU. Wenn man diesen Weg geht, kann jeder Anbieter aus Europa legal in Deutschland agieren, ohne dass man ihn hier besteuern kann. Warum sollte die kommerzielle Glücksspielindustrie bereit sein, nach SchleswigHolstein umzuziehen, wenn sie in ihrem heutigen Sitzland - zum Beispiel in Gibraltar oder Malta Steuern in Höhe von weniger als 1 % auf den Umsatz zahlen muss? An dieser Stelle verweise ich außerdem auf Großbritannien, wo man ähnliche negative Erfahrungen gemacht hat.
Herr Arp, in allen Ehren: Ich weiß, dass Sie in der Glücksspielindustrie zu Hause sind. Das kann ich Ihnen auch nicht vorwerfen. Ihre Reise nach Malta hat aber Ihre Nähe zur Glücksspielindustrie gezeigt. Das macht einen ein bisschen skeptisch. Vielleicht wäre die CDU-Fraktion gut beraten, dieses Thema einem anderen Abgeordneten zu übergeben, der in diesem Bereich vielleicht etwas objektiver agiert.
Ganz grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine mit einem Kommerzmodell einhergehende Abkehr von den glücksspielpolitischen Leitlinien der Sozialverträglichkeit und der Gemeinwohlorientierung dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger dienen kann. Ich jedenfalls kann das nicht erkennen.
Der gültige Glücksspielstaatsvertrag stellt dagegen ein maßvolles staatliches Glücksspielangebot und damit eine sozialverträgliche Regelung sicher, die sich an den Prinzipien des Spieler- und Jugendschutzes, der Suchtprävention sowie der Eindämmung von Kriminalität und Korruptionsgefahren ausrichtet. Er stellt einen geeigneten Ordnungsrahmen für ein sensibles Produkt wie das Glücks
spiel dar. Dieser Rahmen orientiert sich an dem gesamtgesellschaftlichen Konsens, dass Glücksspiel verantwortungsbewusst zu handhaben ist und dem Staat vorbehalten sein muss.
Die kommerzielle Sportwettenindustrie drängt mit ihren aggressiven Spielangeboten auf den deutschen Markt und will den Glücksspielstaatsvertrag abschaffen, um ihre Gewinne zu mehren. Dies hätte verheerende Folgen durch die Regeln des europäischen Binnenmarkts.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Kommerzialisierung der Sportwetten würde zu einem ausufernden Angebot führen. Schon heute umfasst das Angebot eines einzelnen Wettanbieters bis zu 30.000 Wetten täglich. Hier lassen Sie mich einschieben: Wenn man sich die Wettangebote im Internet anguckt, so sind die Sportwetten nur ein kleiner Teil davon. Der größere Teil sind die wesentlich aggressiveren Casinospiele, die, wie man weiß, auch zu mehr Sucht führen. Die vorliegenden Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass es den kommerziellen Sportwettenanbietern um die Expansion ihrer harten Online-Casino- und Online-Poker-Angebote geht. Durch § 19 Ihres Gesetzentwurfs unterstützen Sie dieses. Die Online-Casino-Spiele gehören zu den Spielen mit dem höchsten Suchtpotenzial.
Es wurde wiederholt behauptet, dass der Staatsvertrag rechtlich nicht haltbar sei. Diese Behauptungen sind falsch. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben das Staatsvertragsmodell als verfassungs- und europarechtlich zulässig erklärt. Es ist jedoch notwendig, dass die vom EuGH kritisierte Inkohärenz geheilt werden muss. Man kann es also auch andersherum sehen, nicht nur in Ihre Richtung. Das ist zwar die eine, in die man gehen kann, aber man kann durchaus auch in eine andere Richtung gehen. So wäre es beispielsweise im Sinne des Spielerschutzes sinnvoll, dass die staatlichen Lotteriegesellschaften ihre moderaten Glücksspiele auch im Internet anbieten können. Hierdurch wäre insbesondere die junge Internetgeneration nicht mehr allein den kommerziellen Angeboten ausgesetzt.
Ergänzt durch ausreichende Möglichkeiten bei der Werbung für das staatliche Angebot würde es eine solche Optimierung des Staatsvertrages den Lottogesellschaften ermöglichen, ihren Auftrag besser zu erfüllen, das Spielbedürfnis der Bevölkerung in geordnete Bahnen zu lenken. Außerdem wären effektivere Instrumente zur Eindämmung des illegalen Glücksspiels wünschenswert.
Der EuGH kritisiert auch, dass das besonders suchtgefährdende gewerbliche Automatenspiel nicht konsequent im Sinne des Spielerschutzes geregelt ist. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, das Automatenspiel neu zu regeln.
Meine Damen und Herren, es lohnt sich in jeglicher Hinsicht, an dem Gemeinwohl orientierten Glücksspielmonopol festzuhalten. Helfen Sie mit, die dafür erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin immer wieder verwundert, wenn ich höre, mit welcher Verve dafür geworben wird, dass Suchtprävention nur in staatlicher Hand geschehen kann. Ich wundere mich, warum die Sozialdemokraten nicht sofort die Verstaatlichung der Tabakindustrie und des Vertriebsweges fordern oder die Verstaatlichung des Vertriebsweges von Alkohol; denn die Tabak- und Alkoholsucht bekämpfen wir doch auch nicht dadurch, dass wir staatliche Monopole einrichten.