Es ist nicht ins Belieben gestellt, diese Rechtsverordnung zu erlassen. Vielmehr heißt es: Es wird durch Rechtsverordnung geregelt. Das ist ein Muss, adressiert an den Verordnungsgeber.
Was folgt daraus? - § 18 BImSchG gilt unmittelbar. Wenn wir in das Gesetz und in die Kommentare zum Bundes-Immissionsschutzgesetz zu § 18 BImSchG sehen, dann finden wir dort folgende Aussage: Keine Rolle spielt, aus welchem Grund die Anlage nicht betrieben wird. Fragen des Verschuldens spielen keine Rolle. Die Anlage muss drei Jahre ununterbrochen außer Betrieb gewesen sein. Das heißt, es gilt wahrscheinlich nicht für Krümmel aufgrund der 14 Tage innerhalb dieser drei Jahre. Es gilt aber für Brunsbüttel.
Wenn wir dann in Urteile zum § 18 BImSchG gucken, dann finden wir Aussagen wie zum Beispiel die des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 1. Juni 2006 - dieses Urteil ist nicht asbach uralt -: Bloße Wartungsarbeiten, Funktionsprüfungen oder Probeläufe sind aber nicht als Betrieb anzusehen. Daher sagen wir noch einmal: § 18 BImSchG gilt direkt im Atomgesetz, weil auf ihn verwiesen wird. Die Schlussfolgerungen sind zumindest in Kommentaren und Urteilen aus unserer Sicht ziemlich eindeutig, sodass wir durch Ihren Bericht unseren Rechtsstandpunkt nicht erschüttert sehen, Herr Minister.
Kollege Magnussen sagte, Sicherheit gehe vor. Das ist eine prima Aussage, die wir auch unterstützen. Herr Magnussen, Sie haben in diesem Zusammenhang die Atomaufsicht gelobt. Ich sage Ihnen Folgendes: Der rechtlich Verpflichtete zum sicheren Betrieb ist der Betreiber. Stellen Sie sich den Betreiber und das Atomkraftwerk vor, das 57 % Verfügbarkeit hat, viele technische Pannen, explodierte Druckrohre und so weiter. Denken Sie sich dann einmal die Atomaufsicht, die diese Verpflichtung nur kontrolliert und selbst nicht verpflichtet zur Sicherheitsherstellung ist. Stellen Sie sich das einmal ohne die Atomaufsicht bei diesem Betreiber vor. Dann aber gute Nacht, Marie!
Dann sagten Sie noch, Herr Kollege, es sei ein wirtschaftlicher Gewinn für Schleswig-Holstein. Sie jubeln da ja auch der Wiederaufnahme des Betriebes entgegen.
Ich sage Ihnen: Dass Sie eine Stromerzeugungsanlage, die gerade einmal eine Verfügbarkeit von 57 % hat, als wirtschaftlichen Gewinn für Schleswig-Holstein bejubeln und darüber frohlocken, ist doch eine Lachnummer.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag in Drucksache 17/1165 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Ich frage noch einmal nach: Wird ein Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt? – Es ist kein Antrag gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften
c) Bericht über die Entwicklungen im Hochschulbereich der Zielvereinbarungsperiode 2009 bis 2013; Berichtszeitraum 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 (Hoch- schulcontrolling)
Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Frau Abgeordneten Susanne Herold.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit für die Berichterstatterin, Frau Herold!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem der Landtag im September letzten Jahres über den Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung debattierte, hat der Bildungsausschuss schriftliche Stellungnahmen eingeholt und den Gesetzentwurf, die eingegangenen Stellungnahmen sowie Änderungsanträge der Fraktionen am 13. Januar 2011 beraten. Die Änderungsanträge der SPD wurden mehrheitlich abgelehnt, die Änderungsanträge von CDU und FDP wurden angenommen. Die Änderungsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden nicht abgestimmt, weil sie als Tischvorlage eingebracht wurden. Heute liegen Änderungsanträge verschiedener Fraktionen vor.
Mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Enthaltung des SSW empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften in der Fassung der Ihnen mit Drucksache 17/1184 vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.
Außerdem hat sich der Ausschuss im Wege des Selbstbefassungsrechtes mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Umstrukturierung des Universitätsrates und des Medizinausschusses befasst, die mit dem Hochschulgesetz noch nicht verändert werden. Mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN und des SSW empfiehlt der Ausschuss, die Landesregierung zu bitten, dem Landtag nach Vorlage der Ergebnisse aus der derzeit laufenden Begutachtung durch den Wissenschaftsrat bis zum Ende des dritten Quartals 2011 einen Bericht vorzulegen, der Möglichkeiten zur Umstrukturierung des Universitätsrates und des Medizinausschusses aufzeigt.
Ich schlage vor, in der gemeinsamen Debatte dieser Tagesordnungspunkte zunächst den Bericht der Landesregierung zum Hochschulcontrolling aufzurufen und daran anschließend die Aussprache in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen. - Ich erteile somit zunächst das Wort für die Landesregierung dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Jost de Jager.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat dem Landtag eine Novelle zum Hochschulgesetz zugeleitet, bei der es uns um einige Nachjustierungen aufgrund aktueller Entwicklungen ging. Wir haben mit dem Gesetzentwurf von vornherein nicht das Ziel verfolgt, das Hochschulgesetz grundlegend zu ändern. Wir haben von vornherein gesagt, dass wir im weiteren Verlauf dieser Legislaturperiode – ich füge hinzu, so kurz oder lang sie auch sein mag – einen Gesetzentwurf zu einer großen Hochschulgesetznovelle auf den Tisch legen werden, der eine Reihe von Dingen beinhalten und berücksichtigen wird, die wir erst noch abwarten müssen. Auf die werde ich
gleich noch eingehen. Es ging darum, dass wir bestimmte Dinge sehr schnell ändern wollen, weil dies auch erforderlich ist.
Die wesentlichen Inhalte unseres Gesetzentwurfes sind: Die bessere Umsetzung der Bologna-Strukturvorgaben, damit auch ein Stück Reaktion auf die Studierendenstreiks, die wir gehabt haben, und ein Stück Reaktion übrigens auf die berechtigten Monita, die es dort gegeben hat; die Erleichterung der Anerkennung von Studienleistungen und –abschlüssen; eine weitergehende Deregulierung durch Beschränkung der Berichtspflichten und außerdem die bessere Durchlässigkeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten beim Zugang zur Promotion – ein, wie ich meine, pragmatischer Weg, den wir hier gewählt haben, unabhängig von der Frage eines Promotionsrechts von Fachhochschulen, was übrigens auch denjenigen, die an der Fachhochschule promovieren wollen, zugute kommt. Ein weiteres Ziel ist die Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung, die Zweitmitgliedschaft von Professoren und die verbesserte Kooperation von Hochschulen. Ich glaube, was diese wesentlichen Inhalte anbelangt, gibt es auch einen ziemlich breiten Konsens hier im Haus, dass diese Dinge pragmatisch angegangen werden müssen.
Diskussionen hat es vor allem im Vorfeld dieser Debatte über die Punkte gegeben, die nach Auffassung der Landesregierung in diesem Gesetzentwurf nicht geregelt beziehungsweise geändert werden sollen. Vor allem hat es Diskussionen darüber gegeben, ob die Institution des Universitätsrates weiter fortgeführt werden soll oder nicht. Ich halte es für nicht richtig, den Universitätsrat jetzt schon wieder zur Disposition zu stellen.
- so ist es, die anderen haben wie die Opposition schon ein bisschen gedämmert -, dass ich weiteren Diskussionen über den Universitätsrat sehr offen gegenüber stehe. Aber die Frage ist, zu welchem Zeitpunkt man sie führt. Vor allem ist die Frage nicht, ob man den Universitätsrat als Instrument in dieser Ausformung haben will. Die Frage ist vor allem: Was soll danach kommen? Es geht um die Frage: Wollen wir weiter eine Klammer zwischen den drei Universitäten, wollen wir eine Klammer mindestens zwischen den zwei Universitäten Lü
beck und Kiel, oder wollen wir zurück zu einem Zustand, wo diese überhaupt nicht mehr miteinander verbunden sind? Diesen Ruf höre ich nicht einmal aus den Universitäten selber.
Insofern bin ich der Auffassung, dass wir, bevor wir in eine Diskussion eintreten, ob wir den Universitätsrat verändern, ob wir ihn abschaffen, was auch immer wir machen, vor allen Dingen die Frage klären müssen: Wollen wir weiterhin eine Klammer zwischen den Universitäten, wollen wir weiterhin eine Entwicklung der Universitäten und möglicherweise der Fachhochschulen in einem Stück? Erst wenn wir diese Grundsatzfrage beantwortet haben, können wir über die Frage nachdenken, welches Instrument möglicherweise geeigneter sein kann als der Universitätsrat. Da sind wir als Landesregierung uneitel. Wenn es besser geeignete Instrumente gibt, dann können sie gern eingeführt werden. Zunächst muss aber die Diskussion über die Prinzipien geführt werden. Es muss übrigens auch abgewartet werden, welche Empfehlung der Wissenschaftsrat zur Hochschulmedizin im Juni dieses Jahres aussprechen wird. Auch dort geht es um die Komitologie, die wir im Bereich der Hochschulmedizin haben, namentlich um den Medizinausschuss.
Es gibt ein Wechselverhältnis zwischen dem Medizinausschuss auf der einen Seite und dem Universitätsrat auf der anderen Seite. Bevor man das Kind mit dem Bade ausschüttet, muss auch in diesem Zusammenhang klar sein, wie diese Wechselwirkung mit den neuen Instrumentarien tatsächlich fortgeführt werden soll. Im Übrigen gebietet es der Respekt vor dem Wissenschaftsrat, dass wir die Empfehlung abwarten, bevor wir grundlegende Änderungen bei den Gremien in der Hochschulmedizin und bei den Universitäten in Schleswig-Holstein angehen.
Meine Damen und Herren, insofern ist es meines Erachtens richtig, dass wir diese Diskussion jetzt führen, aber noch nicht beenden. Ich glaube außerdem, dass es richtig ist, dass wir dem Landtag nach Vorlage der Empfehlung über das berichten, was der Wissenschaftsrat empfohlen hat, und über die Schlussfolgerungen, die die Landesregierung daraus ziehen wird. Dann werden wir sehr schnell und noch in dieser Periode dazu kommen, dies auch in ein Gesetz zu fassen. Meine Damen und Herren von der Opposition, wir werden es Ihnen also nicht ersparen, dass Sie sich auch konkret zu diesen Dingen verhalten müssen.
Der zweite Punkt, über den wir in dieser Debatte reden, bezieht sich auf das Zielvereinbarungscontrolling. Wir beraten übrigens einen Bericht, über deren Abschaffung Sie gleich abstimmen werden. Das novellierte Hochschulgesetz geht davon aus, dass die jährlichen Berichte über das Zielvereinbarungscontrolling nicht mehr zu halten sind, sondern nur noch ein Zwischenbericht zur Hälfte der Laufzeit und ein Schlussbericht erforderlich sind. Das halte ich für richtig. Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass die Daten in den jährlichen Berichten veraltet sind und die Aussagekraft nicht groß genug ist für eine Landtagsdebatte. Insofern macht es keinen Sinn, diese Berichte den Hochschulen ständig abzuverlangen. Deshalb schaffen wir den Bericht ab. Er liegt heute aber noch einmal vor.
Ich möchte noch auf zwei Aspekte dieses Berichtes eingehen. Erstens bin ich der Auffassung, dass sich unsere Hochschulen alles in allem gut entwickelt haben. Auch wenn die vorliegenden Zahlen einen Vergleich der Hochschulen und Universitäten nicht ermöglichen, sage ich, dass ich insgesamt mit der Entwicklung unserer Hochschulen zufrieden bin. Man wundert sich nicht, an welcher Hochschule man mit bestimmten Bereichen vielleicht nicht zufrieden ist. Auch das gehört dazu. Im Ergebnis können wir aber stolz sein auf das, was unsere Hochschulen tatsächlich leisten.
Deshalb bin ich zweitens der Auffassung, dass wir bei einer Nichterreichung von Zielen nicht auf eine Strafe zurückgreifen sollten, sondern eher auf ein Gespräch. Wir wollen ein konstruktives Miteinander mit den Hochschulen. Das haben wir, auch wenn die Opposition immer etwas anderes behauptet. Dazu hat sie gleich die Gelegenheit.