Aus den Studierendenprotesten hat die Landesregierung die Konsequenzen gezogen und die Prüfungsdichte reduziert, sodass zukünftig gesetzlich festgeschrieben ist, dass ein Modul in der Regel nur mit einer Prüfungsleistung abschließt. Dies ebenso wie der erleichterte Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte und die Flexibilisierung des Master-Zugangs sind aus Sicht des SSW durchaus begrüßenswert. Warum die CDU- und FDP-Fraktionen in ihrem Änderungsantrag zum Hochschulzulassungsgesetz dagegen wieder eine Verschärfung des Master-Zugangs einfordern - ich verweise auf das, was meine Vorredner, der Kollege Andresen, und der Kollege Habersaat, dazu schon gesagt haben -, nämlich indem sie eine maßgebliche Berücksichtigung des Ergebnisses der vorangegangenen Bachelor-Abschlussprüfung wollen, bleibt für uns wirklich rätselhaft. Sinn der Sache war doch gerade, dass mehr Bachelor-Absolventen auch den Master beginnen und dabei die Leistungen des gesamten Studiengangs eine Aufnahme des Master-Studiengangs möglich machen und eben nicht verhindern.
Ein weiterer kritischer Punkt ist aus unserer Sicht die Reduzierung der obligatorischen Einbindung der Personalräte in Organisationsentscheidungen beim UK S-H. Es gibt keine sinnvolle Begründung, die Mitbestimmung zu verringern.
Auch in den Stellungnahmen wurde deutlich, dass diese Reduzierung vom Personalrat selbst aufs stärkste verurteilt wird, da so die Mitbestimmung für die Beschäftigten des UK S-H eklatant verschlechtert wird. Die Stellungnahmen haben insgesamt ergeben, dass es eine Reihe kleinerer Details gibt, die kritisch gesehen werden und die die Landesregierung hätte ändern können und müssen - unserer Meinung nach ohne große Opfer zu bringen. Dazu gehört zum Beispiel die Vereinfachung der Regelung zur Bekanntmachung von Hochschulsatzungen und auch die Abkehr von der Regelung des Qualifikationsrahmens in § 49, die angesichts der Akkreditierung und der Zusammenarbeit mit den Akkreditierungsagenturen nur zu überflüssiger Arbeit in den Hochschulen und im Ministerium führen.
Als letzten kritischen Punkt möchte ich die fehlenden Konsequenzen aus dem Scheitern des Universitätsrats nennen. Schon bei der Verabschiedung des Hochschulgesetzes 2007 hat sich der SSW gegen die Einsetzung eines Universitätsrats ausgesprochen, der mehr als nur beratend tätig sein sollte. Dass ich dabei - das will ich nicht verhehlen auch noch die vernichtende Kritik des Kollegen Klug im Ohr habe, das füge ich hier nur am Rande hinzu. Das kann jeder nachlesen, wenn er Lust dazu hat, sich damit ein bisschen zu vergnügen.
Das Konstrukt des Universitätsrats war also von Anfang an eine Missgeburt, daher wäre es nur folgerichtig gewesen, wenn das Wissenschaftsministerium von sich aus tätig geworden wäre. Stattdessen kommen die regierungstragenden Fraktionen mit einem Antrag zum Universitätsrat und zum Medizinausschuss, der die Lösung dieses Problems erst einmal auf die lange Bank schiebt. Wir werden dem Antrag trotzdem zustimmen, weil er uns hoffentlich trotzdem ein bisschen weiterhilft. Aber alles in allem ist das nicht in Ordnung. Die Zeit bis zur heutigen zweiten Lesung, zur heutigen zweiten Lesung, hätte allemal ausgereicht, einen konkreten Vorschlag zu entwickeln, und in den Stellungnahmen werden dazu auch konkrete Vorgaben gemacht.
Wie der Wissenschaftsminister bereits angekündigt hat, ist dies die kleine Hochschulgesetznovelle. Sie ist wirklich klein. Sie ist aber in Teilen gar nicht so schlecht - wie ich schon gesagt habe. Trotzdem werden wir dem Gesetz heute nicht zustimmen, sondern dem Antrag zustimmen, den wir gemeinsam mit SPD und Grünen eingereicht haben, um wenigstens einen Teil der kritischen Details zu verbessern.
Mein letzter Punkt: Hochschulcontrolling. Es ist auch aus unserer Sicht bemerkenswert, dass in dem Bericht keine Silbe darüber verloren wir, unter welchen politischen Rahmenbedingungen zumindest die Universitäten in Lübeck und Flensburg arbeiten mussten. Ich finde, das ist schon ein starkes Stück. Ich freue mich darüber, dass beantragt wurde, das noch einmal im Ausschuss aufzugreifen. Ich denke, dort gehört es auch hin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung, und wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich
beginne mit der Abstimmung zum Buchstaben c) der gemeinsamen Beratung, Bericht zum Hochschulcontrolling. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 17/1158, dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Teil a) der gemeinsamen Beratung, zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes. Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1203, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist gegen den Antrag? Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/1203 abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, Drucksache 17/1211 (neu), zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist gegen den Antrag? - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/1211 (neu) abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/794, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 17/1184 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen.
Ich lasse nunmehr über den Teil d) der gemeinsamen Beratung abstimmen, Möglichkeiten zur Umstrukturierung des Universitätsrats und des Medizinausschusses. Mit der Drucksache 17/1185 haben die Mitglieder des Bildungsausschusses dem Landtag einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme vorgelegt. Wer dieser Entschließung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag in der Beschlussempfehlung Drucksache 17/1185 angenommen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Ich eröffne damit die Grundsatzberatung und erteile für die Landesregierung dem Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Herrn Dr. Heiner Garg, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Arp, ich freue mich, dass Sie sich so freuen.
Das Gesundheitsdienstgesetz gilt auch für Sie. Die Dienstälteren hier werden sich erinnern, dass das Gesundheitsdienstgesetz von 2001 eine umfängliche Neuorientierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Schleswig-Holstein mit sich brachte. Unter anderem sollte öffentliche Gesundheit als kommunale Aufgabe verstärkt in Wechselwirkung mit unterschiedlichen Politikbereichen wie Siedlungsentwicklung, Wohnen, Jugend, Menschen im Alter, Schule, Verkehr, Umwelt und Soziales zu Geltung gebracht werden. Dazu formuliert das Gesundheitsdienstgesetz die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgehend als Selbstverwaltungsaufgaben - anders als dies in den anderen Ländern der Fall gewesen ist.
Grundsätzliche Ausrichtung und Bündelung von Kompetenzen auf der kommunalen Ebene haben sich bewährt. Allerdings hat es sich auch gezeigt, dass in Teilbereichen eine differenzierte Beschreibung des Aufgabencharakters dringend erforderlich ist. Genau dem tragen die heute eingebrachten Neuregelungen Rechnung. So haben sich beispielsweise im Bereich des Infektionsschutzes frühzeitig Umstellungs- und Abstimmungsprobleme gezeigt. Bereits ein Ende 2003 vorgelegter Landtagsbericht mit der damaligen Drucksachennummer 15/3142 weist daraufhin, dass neue Herausforderungen wie bioterroristische Bedrohungen gegen die Trennung der Verantwortungsbereiche zwischen Land und Kommunen sprechen. Wörtlich hieß es damals in dem Bericht:
„Jedenfalls dort, wo schnelle Reaktion und ein eindeutiges einheitliches Handeln zwingend erforderlich sind …, muss … die Ge
währleistung des Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung in aller Konsequenz mit Vorrang durchsetzbar sein.“
Dem ist kaum etwas hinzuzufügen. Genau diese Einschätzung hat sich bei der Planung und bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Bewältigung der Influenzapandemie im Übrigen bestätigt. Infektionsschutz sollte daher in Zukunft eine Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung sein, das heißt, in eine solche Aufgabe nach Weisung umgewidmet werden.
Ebenfalls neu zu regeln ist der Bereich der Badegewässer. Die Europäische Union macht auch hier immer detailliertere Vorgaben. Bei Verstößen sind hohe Schadenersatzansprüche zu befürchten. Um genau solche Schadenersatzansprüche abwehren zu können, muss das Land die Selbstverwaltungsaufgabe „Badegewässerüberwachung“ bisher durch eine extrem detaillierte Verordnung steuern. Bedarfsgerechter, unbürokratischer und flexibler ließen sich die europäischen Vorgaben jedoch durch Weisung umsetzen.
Danke, Frau Präsidentin. - Europäische Entwicklungen bestimmen zunehmend auch das Arzneimittelrecht. Dies gilt auch für die von Kreisen und kreisfreien Städten zu überwachenden nicht apothekenpflichtigen Humanarzneimittel. Eine bedarfsgerechte Überwachung unter Berücksichtigung der wachsenden europäischen Anforderungen ließe sich mit weitaus weniger Aufwand als bisher im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach Weisung umsetzen.
Im Bereich der Krankenhaushygiene hat es sich gezeigt, dass ein einheitlicher und bindender Rechtsrahmen in Schleswig-Holstein dringend erforderlich ist. Wir beabsichtigen daher, die strukturellen und personellen Voraussetzungen, die zur Einhaltung der Krankenhaushygiene erforderlich sind, verbindlich und landeseinheitlich zu regeln.
(Beifall der Abgeordneten Katharina Loedige [FDP], Ursula Sassen [CDU] und Antje Jan- sen [DIE LINKE])
Wir werden außerdem die bestehenden Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI als fachlichen Maßstab verankern und diesen damit eindeutig höhere Verbindlichkeit geben.
Die Zahl der in Deutschland erworbenen Krankenhausinfektionen wird auf 400.00 bis 600.00 pro Jahr geschätzt. Mindestens ein Drittel dieser Infektionen könnte durch Einhaltung der genannten Empfehlung vermieden werden. Mit einer Verordnung lösen wir nicht automatisch ein vorhandenes Hygieneproblem, die Erfahrungen sprechen aber dafür, dass es eine verbindliche landeseinheitliche Regelung den Verantwortlichen im Krankenhaus sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst deutlich erleichtern würde, die Einhaltung genau dieser Empfehlungen in den Krankenhäuser durchzusetzen.
Alle Bundesländer haben bereits verbindliche Regelungen zur Einhaltung der Krankenhaushygiene oder sind dabei, eine solche zu schaffen. Wir schlagen daher vor, in das Gesundheitsdienstgesetz eine Ermächtigungsgrundlage für eine Krankenhaushygieneverordnung aufzunehmen.
Wenn man in der vergangenen Woche lesen konnte, dass über einen Mehraufwand geklagt wird, kann ich nur ganz deutlich sagen: Diesen beklagten Mehraufwand gibt es nur dort, wo die bisher bestehenden Empfehlungen nicht eingehalten werden. Dass sie eingehalten werden, daran sollte jeder ein entsprechendes Interesse haben.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass die beabsichtigten Neuregelungen thematisch weit gespannt sind. Der Vollständigkeit halber will ich erwähnen, dass auch das Rettungsdienstrecht an die geänderte europäische Rechtslage sowie die Entwicklung im Rettungsdienst angepasst werden soll. Darüber hinaus hat sich an mehreren Stellen des geltenden Gesundheitsdienstgesetzes im Rahmen des Gesetzesvollzugs Bedarf für klarstellende Regelungen gezeigt.
Im Rahmen der Anhörung wurde keine grundsätzliche Kritik zum Gesamtvorhaben vorgetragen. Seitens der kommunalen Landesverbände wurde allerdings die Forderung nach der teilweisen oder vollständigen Streichung von § 7 a Gesundheitsdienstgesetz erhoben. Dies ist die Einladung zu Früher
kennungsuntersuchungen. Hier sage ich ganz deutlich: Das Verfahren hat aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag zur Kindergesundheit geleistet, es ist im April 2008 überhaupt eingeführt worden und sollte aus meiner Sicht nicht jetzt schon wieder abgeschafft werden.