Es war schon eine besondere Erfahrung, erleben zu müssen, wie wenig die regierungstragenden Fraktionen bereit sind, auf die Fachkompetenz der Betroffenen zurückzugreifen. Dabei sind das die Menschen, die Schule erleben und gestalten - im Gegensatz zum Herrn Bildungsminister.
Es reicht nun wirklich nicht, wenn durch einen Änderungsantrag von CDU und FDP aus „behinderten Schülerinnen und Schülern“ „Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“ werden. Nun gut, jetzt gab es in letzter Minute noch eine Änderung, die sich auf das Gastschulabkommen mit Hamburg bezieht.
Erst vor einem halben Jahr ist die Frist ausgelaufen, zu der alle Umstrukturierungen nach dem bestehenden Gesetz vorgenommen werden mussten. Erst 2013 hat der erste Jahrgang nach den neuen Konzepten die Schule durchlaufen. Es erscheint jedem außer den regierungstragenden Fraktionen - nur logisch und konsequent, sich dann, wenn die ersten
Erfahrungen vorliegen, an die Evaluierung zu machen und eventuelle Fehler im bestehenden Gesetz zu verbessern. Alle vorschnellen Änderungen sind ein Schlag ins Gesicht aller Beteiligten, die enorm viel Zeit und Geld in die Umstrukturierung der Schullandschaft im Sinne des Schulgesetzes von 2007 investiert haben.
Das Schulgesetz war sicherlich ein schwer errungener Kompromiss zwischen den damaligen Koalitionspartnern. Von Anfang an war es nicht wirklich schlüssig, neben den Gemeinschaftsschulen auch noch Regionalschulen zu installieren. Die Eltern haben durch ihr Anmeldeverhalten deutlich gezeigt, dass sie keine Regionalschulen, sondern Gemeinschaftsschulen wollen.
Mehr als 25.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich für einen Schulfrieden im Land ausgesprochen. Sie sind es leid, dass Schleswig-Holsteins Schülerinnen und Schüler zu Versuchskaninchen von eventuell schnell wechselnden Regierungsmehrheiten werden. Aus Sicht der Linken kann es einen Schulfrieden erst dann geben, wenn kein Kind mehr wegen seiner sozialen Herkunft im Bildungssystem benachteiligt wird.
wenn es uns gelingt, ein sozial gerechtes Bildungssystem zu etablieren, ein Bildungssystem, das auf Ausgrenzung verzichtet und das gemeinsame Lernen zum Prinzip erhebt.
DIE LINKE hat viele Kritikpunkte am Schulgesetz. Das möchte ich an dieser Stelle nicht verhehlen. Trotzdem setze ich mich hier für den vorläufigen Erhalt des bestehenden Gesetzes und gegen eine Novellierung zum jetzigen Zeitpunkt ein, weil auch DIE LINKE für eine Schule für alle, für eine Gemeinschaftsschule mit gemeinsamem Lernen bis zur 10. Klasse steht.
Das längere gemeinsame Lernen an einer Gemeinschaftsschule ist Konsens innerhalb der Oppositionsparteien. Es ist der erste Schritt weg vom dreioder mehrgliedrigen Schulsystem, das früh selek
Statt gesetzlich verankerter Beliebigkeit brauchen wir eine inhaltliche und personelle Stärkung der Gemeinschaftsschulen.
Denn in keinem anderen Land hängt der Bildungserfolg der Kinder so stark von Bildung und Einkommen der Eltern ab wie in Deutschland. Das ist völlig inakzeptabel. Wir dürfen keine und keinen zurücklassen, und wir können es uns auch nicht leisten, dass Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen.
Während das bis vor Kurzem nur eine bildungspolitische Frage war, proklamiert jetzt auch die Wirtschaft den Fachkräftemangel. Da bekommen Bildungspolitiker jetzt endlich prominente Unterstützung. Einen Fachkräftemangel können wir nur beheben, wenn wir jedes Kind individuell fördern und zu einem bestmöglichen Schulabschluss führen.
Nachweislich leistet eine Gemeinschaftsschule dies am besten. Dazu müssen wir nicht einmal über den Tellerrand gucken. Wir haben ja schon im Land Schulen, die seit Jahren nach dem Konzept „längeres gemeinsames Lernen“ arbeiten. Und wenn die regierungstragenden Parteien einen Blick über den Tellerrand riskieren wollten, dann müssten sie auch nur bis zu unserem nördlichen Nachbarn schauen, um zu sehen, wie Schule ohne Selektion funktionieren kann.
Die Änderungen im Schulgesetz sollen genau diese Selektion wieder ermöglichen. Die Rückkehr zu abschlussbezogenen Klassen und zur äußeren Differenzierung – in welcher Form auch immer – ist die Rückkehr zur Pädagogik des vergangenen Jahrhunderts und damit Schulpolitik aus der Mottenkiste.
Jetzt wird Kritikern immer entgegengehalten: Es muss ja keine Schule ihr Konzept ändern; das neue Schulgesetz bietet ja nur die Möglichkeit dazu. Schleswig-Holstein braucht aber kein Schulgesetz der Möglichkeiten und Beliebigkeiten. SchleswigHolsteins Schulen brauchen Verlässlichkeit und einen Bildungsminister, der fortschrittliche pädagogische Konzepte und die Arbeit der vielen enga
(Beifall bei der LINKEN, vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! CDU und FDP wollen heute eine Schulgesetznovelle verabschieden, die so überflüssig ist wie eine Gießkanne im Regenwald.
Als Evaluation des jetzigen Schulgesetzes kommt sie zu früh, und als Neuausrichtung der schleswigholsteinischen Schulpolitik hat sie nur die Sichtweisen von vorgestern zu bieten.
Schon als der Referentenentwurf in die Anhörung ging, wurde Protest laut, und sowohl die schriftliche als auch die mündliche Anhörung haben ergeben, dass dieses Schulgesetz so nicht gewollt ist.
Doch statt den Dialog zu suchen, wird durchregiert. Dass die FDP-Fraktion kurz vor Torschluss eine Pro-Schulgesetz-Erklärung von schulpolitisch befreundeten Verbänden und Personen unterzeichnen lässt, das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wirkt vor diesem Hintergrund eher niedlich.
Fakt ist, dass sich CDU und FDP aus ihrer Verantwortung für ein verkorkstes Schulgesetz stehlen, indem sie behaupten, sie würden ja nur Möglichkeiten schaffen, aber niemanden zwingen. Sie schaffen Beliebigkeit unter dem Deckmantel der Liberalität und geben somit die schulpolitische Gestaltungskraft und Verantwortung aus den Händen. Mit anderen Worten sagt die Landesregierung den Schulen: Macht doch, was ihr wollt! Dass sie aber gleichzeitig, sozusagen hinter den Kulissen über den Weg der Verordnung, Tatsachen schafft, die nur in eine Richtung zeigen, das ist der wirkliche Skandal.
Genau wie die Kollegin Erdmann verweise ich auf die Änderungen mit den Intensivierungsstunden. Das ist ein Beispiel dafür, dass man etwas anderes will, als nur Gestaltungsspielraum zu schaffen. Das ist wohl wahr, lieber Kollege Kubicki.
(Beifall beim SSW und vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolf- gang Kubicki [FDP]: Unmöglich so was!)
Was übrig bleibt, ist eine Schullandschaft, die von der Politik nicht nur die schlechtesten Ausgangsbedingungen erhält, sondern auch noch im Stich gelassen wird.
Aus Sicht des SSW gibt es keinen Grund, das Schulgesetz von 2007 über den grünen Klee zu loben, denn es bescherte uns keine Schulreform aus einem Guss: Gymnasien mit G 8, Gemeinschaftsschulen mit G 9 und dazu noch die Regionalschulen als fauler Kompromiss, weil sich die CDU nicht traute. All dies ist damals auch vom SSW kritisiert worden.
Dass wir damit nicht alleinstehen, haben die letzten Jahre zur Genüge belegt. Die Gemeinschaftsschule in Schleswig-Holstein ist ein Erfolgsmodell; die Regionalschule ist es nicht.
Nur machen die Gemeinschaftsschulen auch den Gymnasien Konkurrenz, sodass CDU und FDP in dieser Schulgesetznovelle versuchen zu retten, was zu retten ist, und eine bildungspolitische Rolle rückwärts vollführen. Man ist gegen die Benachteiligung des Gymnasiums, heißt es ausdrücklich im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen. Und plötzlich sind wir wieder an einem Punkt angelangt, den wir längst überwunden hatten. Statt sich endlich für eine neue Lehrerausbildung stark zu machen und die Qualität des Unterrichts und der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern in den Mittelpunkt zu stellen, bindet uns diese Landesregierung eine neue Schulstrukturdiskussion ans Bein.