kämen wir im März erst zu einer Beratung. Denn das Innenministerium hat auf Anfrage ganz klar mitgeteilt, dass eine Überprüfung der Unterschriften sowohl beim Innenministerium als auch bei den Kommunen einen Zeitraum von circa sechs Wochen umfasst, bevor wir da überhaupt weiterkommen. Selbst wenn wir das abwarten würden, wäre es viel zu spät, um Rechtssicherheit für die Schulen zu schaffen. Das ist an der Stelle die Begründung, warum wir heute über dieses Gesetz abstimmen wollen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer dem Antrag Drucksache 17/1199 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann stelle ich das Ergebnis fest. Für den Antrag haben die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW gestimmt. Gegen den Antrag haben die Fraktionen von CDU und FDP gestimmt. Damit ist der Antrag Drucksache 17/1199 abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt 5 wird im Anschluss aufgerufen.
Zur Gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 4 und 44 sowie 51 - Änderung des Hochschulgesetzes, Möglichkeiten zur Umstrukturierung des Universitätsrats und des Medizinausschusses, Bericht über die Entwicklung im Hochschulbereich der Zielvereinbarungsperiode 2009 bis 2013 -, die Tagesordnungspunkte 5 und 45 - Änderung des Schulgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes, Antrag zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums -, die Punkte 14 und 15 - Anträge zu Investitionen in die Schiene, Gegen Giga-LinerVersuche in Schleswig-Holstein und bundesweit sowie Mehr Lkw-Parkplätze an Schleswig-Holsteins Autobahnen schaffen -, die Tagesordnungspunkte 18, 33 und 52 - Anträge und Bericht zur Zukunft der Landwirtschaft nach der Kommissionsmitteilung der EU zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 -, die Tagesordnungspunkte 19 und 32 Eine europäische Nordseestrategie unterstützen, Europapolitik in Schleswig-Holstein wiederaufbauen -, die Tagesordnungspunkte 20 und 23 - Anträge zur Verbesserung der Sicherheit von Kinderspielzeug -, die Anträge 24 und 25 sowie 26 - Anträge zum Futtermittelrecht und zur Sicherung der Lebensmittelkette vor Schadstoffen, Dioxin in Futtermitteln. Anträge zu einer Fragestunde oder zu einer Aktuellen Stunde liegen nicht vor.
Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen in der 14. Tagung. Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause tagen, am Freitag jedoch wird die Mittagspause um eine Stunde verkürzt von 14 bis 15 Uhr stattfinden. Heute und am Freitag werden wir längstens bis 18 Uhr tagen, morgen wird die Sitzung um 17 Uhr beendet, weil um 18 Uhr die Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus in Rendsburg stattfindet. - Ich
Ich begrüße auf der Zuschauertribüne Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte von der JacobStruve-Schule in Horst. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Ich begrüße zwei ehemalige Kolleginnen des Schleswig-Holsteinischen Landtags, die Kollegin Silvia Eisenberg und Frau Vorreiter. Diese beiden Kolleginnen begrüße ich sehr herzlich.
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein
Ich erteile der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Frau Abgeordneten Susanne Herold, das Wort,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Landtag am 6. Oktober 2010 über den Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung debattierte, hat der Bildungsausschuss am 8. Dezember 2010 eine Anhörung durchgeführt und schriftliche Stellung
nahmen eingeholt. In seiner letzten Sitzung am 13. Januar 2011 hat er über den Gesetzentwurf, die Ergebnisse der Anhörung und Änderungsanträge der Fraktionen beraten. Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Änderung des Schulgesetzes nicht zu beschließen und den Ausgang der Volksinitiative „Schulfrieden Schleswig-Holstein“ abzuwarten, wurde ebenso abgelehnt wie die Änderungsanträge der SPD.
Die Änderungsanträge von CDU und FDP wurden mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN und des SSW angenommen.
Mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und dem SSW empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Ihnen mit Drucksache 17/1186 vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.
Außerdem hat der Bildungsausschuss das Thema G 8/G 9 mehrfach erörtert und auch zu den ihm bereits im Dezember 2009 überwiesenen Anträgen von SPD und SSW Stellungnahmen eingeholt. In der Ausschusssitzung am 13. Januar 2011 haben CDU und FDP einen Änderungsantrag vorgelegt, der den SPD-Ursprungsantrag ergänzt.
Mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN und des SSW empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Antrag Drucksache 17/90 in der Fassung der Ihnen mit Drucksache 17/1187 vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.
Mit den Stimmen von CDU, SPD, FPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der LINKEN und des SSW empfiehlt der Ausschuss, den SSW-Antrag, Drucksache 17/138, abzulehnen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Kollegin Heike Franzen.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass die Uhr bis zur Mittagspause nicht funktionieren wird. Das heißt, das Präsidium stoppt von Hand. Wir bitten, darauf Rücksicht zu nehmen, aber wir bekommen das hin.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir machen uns heute auf den Weg zu mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung in unseren Schulen. Losgelöst von ideologischen Vorstellungen werden wir den Schulen die Instrumente an die Hand geben, die sie brauchen, um individuell zu entscheiden, wie der Unterricht an ihren Schulen aussehen muss, um die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Bildung unserer Kinder zu gewährleisten.
Wir vertrauen dabei auf die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land genauso wie auf die Eltern, die in den Schulkonferenzen an der Ausgestaltung unserer Schulen mitarbeiten.
Die inneren Strukturen der Regional- und der Gemeinschaftsschulen werden gleichgestellt. Beide Schulen bekommen die Freiheit, über die Formen des Unterrichts selbstverantwortlich zu entscheiden. Sie können alle Kinder gemeinsam im Klassenverband beschulen, wie es derzeit an den Gemeinschaftsschulen üblich ist. Sie haben die Möglichkeit mit unterschiedlichen Lerngruppen zu arbeiten, und sie können abschlussbezogene Klassen bilden, so wie es die Regionalschulen praktizieren.
Die Pflicht für die Regionalschulen, ab der 7. Klasse abschlussbezogenen Unterricht zu erteilen, ist entfallen, sie können es aber weiterführen, wenn sie es für pädagogisch geboten halten. Um die Sorgen der Eltern aufzugreifen, dass nun in den Gemeinschaftsschulen von der 5. Klasse an abschlussbezogene Klassen gebildet werden, müssen Veränderungen am Konzept der Gemeinschaftsschulen vom Ministerium genehmigt und vom Schulträger mitgetragen werden.
Zu dem Vorwurf, die christlich-liberale Koalition würde den Gemeinschaftsschulen die Oberstufen streitig machen: Wo der Bedarf vorhanden ist, wo genügend Schülerinnen und Schüler vorhanden sind und wo bestehende Oberstufen den Bedarf nicht abdecken können, werden auch an Gemeinschaftsschulen Oberstufen entstehen können. Die entsprechenden Rahmenbedingungen müssen selbstverständlich eingehalten werden. Daran hat sich im Vergleich zur letzten Legislaturperiode nichts geändert.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD, der Vorwurf legt allerdings die Vermutung nahe, dass das damals SPD-geführte Ministerium entweder versehentlich oder bewusst falsche Informationen an Schulen und Schulträger weitergegeben haben könnte.
Unser Ziel ist es, aus beiden Schularten langfristig eine Schulart neben dem Gymnasium werden zu lassen. Schleswig-Holstein ist ein Flächenland mit all den Vor- und Nachteilen, die bei der Schulentwicklungsplanung damit verbunden sind. Wir haben Städte, die aufgrund ihrer Bevölkerungsentwicklung ganz andere schulische Entwicklungsnotwendigkeiten haben, als wir sie in der Fläche vorfinden. Das bietet jetzt das neue Schulgesetz.
Insgesamt aber stehen wir vor einer Schülerzahlentwicklung, der wir die Schulentwicklung anpassen müssen. 2019 werden rund 50.000 Schülerinnen und Schüler weniger in unseren Schulen sein. Das sind gut 2.000 Schulklassen. Das heißt für uns, das Schulsystem muss sich den Bedürfnissen der Kinder anpassen und nicht umgekehrt.
Alle Bildungsabschlüsse, sowohl in den Städten als auch im ländlichen Bereich, müssen auf einem hohen gleichwertigen Niveau sichergestellt sein, und das muss dem internationalen Wettbewerb standhalten. Eine logische Schlussfolgerung daraus ist, dass das an unterschiedlichen Schulen mit unterschiedlichen Schülerinnen und Schülern und unterschiedlichen Lehrkräften durchaus zu unterschiedlichen Lösungen führen kann, aber nicht muss. Dabei erhalten die Schulen die für sie notwendige Zeit und Ruhe. An unseren Schulen ändert sich so lange nichts, so lange die beteiligten Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler und Schulträger das nicht entscheiden. Das ist die wichtigste Botschaft in diesem Schulgesetz: Es wird nichts von oben verordnet.
Das Gesetz schafft lediglich mehr Optionen für die Arbeit an den Schulen. Das halten wir für richtig. Für uns steht die individuelle Förderung der Kinder im Vordergrund. Jedes Kind ist einzigartig. Das bedarf der pädagogischen Vielfalt und nicht eines einzigen, vereinheitlichten Vorgehens.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf sieht für die Gymnasien die Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 vor, wenn damit keine zusätzlichen Personal- und Sachkosten sowie zusätzlicher Raumbedarf verbunden sind. Bei der Parallelität beider
Angebote sind zusätzlich die Anzahl sowie die Größe der Lerngruppen vom Ministerium zu genehmigen. Die Entscheidung über das Angebot soll die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger treffen. Sollte hier es kein Einvernehmen geben, entscheidet das Ministerium.