Angebote sind zusätzlich die Anzahl sowie die Größe der Lerngruppen vom Ministerium zu genehmigen. Die Entscheidung über das Angebot soll die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger treffen. Sollte hier es kein Einvernehmen geben, entscheidet das Ministerium.
Es ist kein Geheimnis, dass die CDU-Fraktion nach wie vor ein Befürworterin des achtjährigen Bildungsgangs ist. Wir gehen davon aus, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Erleichterung des achtjährigen Bildungsgangs - da noch einmal ein großes Lob an den Minister - G 8 zu einem Erfolg machen werden. Die Unterrichtsverpflichtung in der Orientierungsstufe ist verringert worden, sodass es nur noch an einem Tag Ganztagsunterricht gibt. Gerade die Kleinen sollen auch weiterhin Spielraum am Nachmittag haben.
Die Einführung der Intensivierungsstunden sorgt dafür, dass in diesen Stunden zwei Lehrkräfte in den Klassen sind, um mit den Kindern den Stoff aufzuarbeiten. Die Profiloberstufe ist überarbeitetet worden, was zu Entlastungen sowohl bei den Schülerinnen und Schülern als auch bei den Lehrerinnen und Lehrern führt.
Die überarbeiteten Lehrpläne, die für das nächste Jahr angekündigt sind, sorgen dafür, dass auch die Inhalte nicht mehr so überfrachtet sind. Darüber hinaus gibt es eine Empfehlung des Bildungsausschusses, auch weiterhin bei der Kultusministerkonferenz auf weitere Entlastungen für den achtjährigen Bildungsgang zu drängen.
Zwei weitere Bereiche müssen dringend neu geregelt werden. Das eine ist die Aufnahme der Gemeinschaftsschulen in die zuständigen Schulen und der Schullastenausgleich. Die Aufnahme der Gemeinschaftsschule in die zuständigen Schulen ist folgerichtig, wenn wir aus Regional- und Gemeinschaftsschulen eine Schule neben dem Gymnasium entwickeln wollen. Aber sie ist auch notwendig, um sicherzustellen, dass auch alle Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz bekommen. Die Umsetzung des Schulgesetzes von 2007 hat dazu geführt, dass in einigen Teilen dieses Landes Schülerinnen und Schüler zwar schulpflichtig sind, aber keine Schule verpflichtet ist, diese Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Eine unhaltbare Situation für Eltern und Kinder! Deshalb müssen wir die Ge
Der Schullastenausgleich hat uns in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt und konnte nicht zufriedenstellend geregelt werden. Das derzeitige Verfahren führt dazu, dass sich Gemeinden aus den Schulverbänden zurückziehen, weil die allgemeinen Schülerkostensätze, die vom Land ermittelt werden, für sie günstiger sind als die Mitgliedschaft im Schulverband. Die Schülerkostensätze sind zudem für viele Schulträger nicht auskömmlich. Das Vorhalten von Schulen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Kommunen und nicht einiger weniger Schulträger. Deswegen regelt das Gesetz jetzt, dass die Kosten, die den Schulträgern tatsächlich entstehen, auch von den abgebenden Gemeinden beglichen werden sollen. Damit wollen wir eine auskömmliche Finanzierung der Schulen vor Ort sicherstellen. Wir sind uns durchaus bewusst, dass das an der einen oder anderen Stelle zu Mehrkosten für die Gemeinden führen wird. Damit aber eine gewisse Planungssicherheit gegeben ist, werden die Kosten des Vorvorjahres bei der Berechnung zugrunde gelegt. Ich kann mir vorstellen, dass das die ausgetretenen Gemeinden wieder motiviert, sich in Schulverbänden zu engagieren und über die Schulen mit zu entscheiden.
Zudem sind drei weitere Punkte in das Schulgesetz aufgenommen worden, die sich an der ganz individuellen Situation von Schülerinnen und Schülern in Schleswig-Holstein orientieren. Schule muss nicht nur Wissen vermitteln, sondern sie muss auch unterstützen, und zwar alle Kinder. Daher haben CDU und FDP die Schulsozialarbeit, die Hochbegabtenförderung und die Inklusion ins Schulgesetz aufgenommen.
Bereits bei den Haushaltsberatungen haben wir uns darauf verständigt, erstmalig Mittel für die Schulsozialarbeit in den Haushalt einzustellen. Für das Jahr 2011 sind es 800.000 € und für das Jahr 2012 1,7 Millionen €. Wir machen damit deutlich, dass wir die knappen Mittel, die dem Land zur Verfügung stehen, da einsetzen, wo sie direkt bei den Kindern ankommen. Daher ist es auch richtig, die Schulsozialarbeit im Schulgesetz zu verankern. Wie wichtig die Schulsozialarbeit an unseren Schulen ist, brauche ich nicht zu betonen, da sind wir uns in diesem Hause - glaube ich - alle einig. Diese Landesregierung geht den Weg und setzt ihn um.
Auch die Mittel für die Hochbegabtenförderung sind erhöht worden. Was die Landesregierung in einem Jahr gemeinsam mit Partnern wie der KargStiftung auf die Beine gestellt hat, kann sich in der Tat sehen lassen. Zum ersten Mal werden auch in Schleswig-Holstein diese Kinder ernst genommen und nicht länger vom Bildungsministerium vernachlässigt und benachteiligt. Diese Kinder haben nun das gleiche Recht auf eine Förderung wie beispielsweise Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das findet sich jetzt auch endlich im Gesetz wieder. Gut so!
CDU und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag deutlich zur Inklusion bekannt. Inklusion ist für uns eine Grundhaltung. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag:
„Sie ist Ausdruck der Wertschätzung der Individualität des Menschen. Inklusion bedeutet für CDU und FDP, dass alle Menschen Schutz und Rechte durch die Gesellschaft genießen unter besonderer Beachtung ihrer Individualität. CDU und FDP werden die Voraussetzungen schaffen, damit alle Menschen sich ihren individuellen Begabungen, Wünschen und Neigungen entsprechend entwickeln können.“
Wir nehmen uns dieser Verpflichtung an, diesen Weg konsequent weiterzugehen. Daher ist es richtig, das Prinzip der Inklusion im Schulgesetz zu verankern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich ein paar Worte an die Kritiker und Gegner dieses Schulgesetzes richten. Auch die CDU-Fraktion ist für Frieden in den Schulen. Daher führen wir auch keine Systemdebatte mehr, die von ideologischen Grundsätzen geprägt ist, sondern gehen einen pragmatischen Weg, auf dem sich Schulen in Ruhe entwickeln können, ohne ständig an die Grenzen der Rahmenbedingungen zu stoßen.
Wir geben ihnen die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, die man braucht, um gute Schule unter den unterschiedlichsten Bedingungen gestalten zu können. Ich möchte an der Stelle den Kollegen Dr. Robert Habeck zitieren, der offenbar unserer Auffassung ist:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schulfrieden kann aber nicht bedeuten, dass man bis 2013 keine Gesetzesänderungen mehr vornehmen darf. Dann können wir auch den Schullastenausgleich, die Schulsozialarbeit, die Hochbegabtenförderung und die Inklusion nicht im Gesetz festschreiben. Das kann doch von niemandem gewollt sein.
Statt uns in Zukunft über die Strukturen von Schulen zu streiten, sollten wir uns endlich wieder den Inhalten zuwenden. Was lernen unsere Kinder, wie gehen wir mit der Lehreraus- und -fortbildung um? Was ist hier noch zeitgemäß, und was müssen wir verändern? Wir wissen doch alle, gute Lehrer machen gute Schule, ganz gleich, in welchem System. Lassen Sie uns daran arbeiten! Die CDU-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf genauso wie der Ausschussempfehlung und unseren Anträgen zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um eine klare Alternative:
ihr Schulverschlechterungsgesetz, oder erspart sie dem Parlament in der nächsten Legislaturperiode doch noch die traurige Pflicht, diesen Irrweg schnellstmöglich wieder zu korrigieren? Das ist die Frage.
Alle Kinder und Jugendlichen sollten unabhängig von ihrer ethnischen oder sozialen Herkunft gleiche Chancen haben.
Kein Kind darf zurückgelassen werden. - Es reicht nicht, kluge Bücher zu lesen, man muss sie auch begreifen.
Deshalb hat Schleswig-Holstein erst vor vier Jahren die Generalüberholung unseres Schulsystems gestartet. Die damalige Parlamentsmehrheit hatte nur gegen die vier Stimmen der damaligen FDPOpposition - mit dem neuen Schulgesetz die Konsequenzen aus den schweren Mängeln gezogen, die uns PISA und andere Untersuchungen bescheinigt haben:
die systemimmanente Ausgrenzung schwächerer Schülerinnen und Schüler und der europaweit skandalös hohe Grad der Abhängigkeit zwischen der sozialen Herkunft junger Menschen und ihren Bildungs- und Lebenschancen.
CDU und SPD hatten sich in langen Diskussionen und nach hartem Ringen auf einen gemeinsamen Weg verständigt, auch, um auf diesem wichtigen und sensiblen Feld die ideologischen Grabenkämpfe zu beenden und endlich Schulfrieden einkehren zu lassen. Das Gymnasium erhielt mit G 8 einen eigenständigen Weg, und in Gemeinschafts- und Regionalschulen sollte das sinnvolle längere gemeinsame Lernen ermöglicht werden.
Es wäre ein Gebot des Anstands und ist unsere Verpflichtung aus dem Amtseid, den Nutzen für Schleswig-Holstein zu mehren, Schaden abzuwenden und diesen Konsens nicht schon wieder aufzukündigen,
schon gar nicht von einer Regierung, deren Regierungsmehrheit so wenig legitimiert ist, dass das Landesverfassungsgericht vorgezogene Neuwahlen angeordnet hat. Stellvertretend für viele möchte ich hier den Leiter des Emil-von-Behring-Gymnasiums in Großhansdorf zitieren: Die jetzige Regierung würde Größe zeigen, wenn sie die Entscheidung bis nach den Wahlen vertagte. Aber was tun Sie? - Sie erschweren die Einrichtung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen