Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geschichte der einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist sehr wechselhaft und wurde
in diesem Haus auch teilweise mit erheblichen Emotionen diskutiert. Wir hatten dazu gerade spannende Diskussionen mit unserem ehemaligen Koalitionspartner. Alle uns zur Verfügung stehenden Daten sagen uns aber: Die einzelbetriebliche Förderung ist ein wichtiges Instrument der Wirtschaftsförderung, das Investitionen ausgelöst, Arbeitsplätze gesichert und Arbeitsplätze geschaffen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Anfang Februar hat der DIW in seinem Wochenbericht eine umfangreiche Analyse der Wirtschaftsförderung in strukturschwachen Regionen vorgelegt. Die Studie belegt eindrucksvoll den Nutzen der einzelbetrieblichen Förderung. Grundlage für die Auswertung war die Erfolgskontrolle bei der BundLänder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Es wurde erstens untersucht, welche Betriebe gefördert werden, zweitens, wie sich die Beschäftigung in den subventionierten Betrieben nach ihrer Förderung entwickelt hat, und drittens, in welchem Umfang die Entwicklung der subventionierten Betriebe auf die Investitionsförderung durch die GRW zurückgeführt werden kann.
Es wurde eindeutig belegt, dass sich die geförderten Betriebe sehr positiv entwickelt haben. Die Innovationsfähigkeit stieg, das Wachstum war deutlich höher, und es wurden sehr viele Arbeitsplätze geschaffen. Die Beschäftigung in den im vergangenen Jahrzehnt geförderten Betrieben stieg um bis zu 12 % pro anno. In Schleswig-Holstein lag dieser Wert regional sogar bei über 16 % pro Jahr. Dabei haben 79 % der Betriebe weniger als 100 Beschäftigte. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung ist demnach ein überaus effektives Instrument der Mittelstandsförderung und damit gut für unser Land Schleswig-Holstein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es verwundert daher nicht, dass der DIW von einem „eindeutigen Ergebnis“ spricht: „Die geförderten Betriebe entwickeln sich wesentlich dynamischer“, sodass ,,jeder investierte Euro ein Mehrfaches an Wirtschaftskraft“ bringt.
Zu dem gleichen Ergebnis kommt die sehr ausführliche Evaluierung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ der Technischen Universität Dortmund. Dort heißt es: „Die Betriebe, die durch die GRW im Jahr 2004 gefördert wurden, haben sich nach ihrer Förderung erheblich günstiger“ entwickelt. Ich denke, dass damit viele Sorgen der Kritiker der einzelbetrieblichen Förderung ausgeräumt sein sollten.
Die Gutachten zeigen aber auch, dass wir uns in Schleswig-Holstein für eine sehr vernünftige Strategie entschieden haben. Wir konzentrieren uns bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung in Zukunft auf die strukturschwachen Regionen.
Das sind in erster Linie der nördliche Landesteil, die Westküste und Ostholstein, also die C-Fördergebiete.
Hier ist die Förderung den Gutachten zufolge besonders effektiv. Die Konzentration ist auch deswegen sinnvoll, weil wir im Zuge der Haushaltskonsolidierung nicht mehr die vielleicht wünschenswerten Mittel zur Verfügung haben. Es war und ist notwendig, auch bei der einzelbetrieblichen Förderung zu sparen. Das geschieht in erster Linie durch die Absenkung des Landesanteils, aber auch durch Umschichtungen zugunsten anderer Projekte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz des nachgewiesenen Erfolgs der einzelbetrieblichen Förderung kann man auch ein paar Fehlentwicklungen feststellen. Wir denken, dass es nicht gerechtfertigt ist, dass andere Bundesländer um uns herum Förderquoten von deutlich über 50 % flächendeckend ausloben. Hier sind wir an einem Punkt angelangt, an dem es nicht mehr darum geht, Investitionen anzuschieben. Es ist vielmehr so, dass wir dann in einem Wettlauf sind: Welches Bundesland bekommt welchen Betrieb? Das mag aus Sicht der Unternehmen vielleicht wünschenswert sein, volkswirtschaftlich ist es jedoch schädlich.
Außerdem verschwinden dann andere Standortfaktoren aus dem Blickwinkel, zum Beispiel qualifizierte Arbeitskräfte oder eine gut ausgebaute Infrastruktur. Das sind Punkte, bei denen wir uns beispielsweise vor Mecklenburg-Vorpommern nicht verstecken müssen.
Daher bitten wir den Wirtschaftsminister, sich bei seinen Amtskollegen dafür einzusetzen, dass dieser Subventionswettlauf beendet wird - einvernehmlich nach einem Fahrplan. Wir verringern auf diese Weise Mitnahmeeffekte und potenzielle Wettbewerbsverzerrungen.
Doch eines bleibt für die CDU klar: Die einzelbetriebliche Förderung soll zwar reduziert, aber in den strukturschwachen Regionen aufrechterhalten werden. Die Erfahrungen vor Ort zeigen, dass sie notwendig ist, und die Untersuchungen des DIW und der TU Dortmund belegen, dass sie sinnvoll ist.
Meine Damen und Herren, ich begrüße weitere Gäste auf der Zuschauertribüne. Es sind Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Viöl/Ohrstedt. - Seien Sie uns herzlich willkommen! Viel Spaß im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über einzelbetriebliche Förderung und ihre Folgen haben wir hier im Landtag und in den Ausschüssen bereits oft gesprochen und, daran werden Sie sich erinnern, auch kontrovers diskutiert.
Der Kollege Hartmut Hamerich hat es eben schon angesprochen: Da können wir - was Sie sicherlich nicht verwundern wird - dem Antrag von CDU und FDP gern zustimmen.
Wir sind gegen einzelbetriebliche Förderung, weil wir meinen, dass das die falsche Art der Förderung ist, weil sie falsche Anreize setzt und weil sie den Wettbewerb verzerrt. Das ist schon innerhalb eines Bundeslandes schlimm genug. Wenn es aber in Grenzbereichen geschieht, in denen ein Bundesland hoch fördert und ein anderes nicht, fällt es auch steuerlich stark ins Gewicht.
Holstein und Mecklenburg-Vorpommern oft zu tun. Schon bevor ich in den Landtag gewählt wurde, gab es hier im August 2004 einen einstimmigen Beschluss zum fairen Förderwettbewerb, mit dem sich dieses Haus für eine Einschränkung der Förderungen eingesetzt hat. Seinerzeit war es aufgrund der hohen Förderung, die Mecklenburg-Vorpommern aus EU-Mitteln gewähren durfte, mehrfach zu Abwerbungen von Unternehmen gekommen, ohne dass auch nur ein einziger neuer Arbeitsplatz geschaffen wurde.
Leider haben wir diesen Trend im Moment immer noch, und leider gibt es das auch in Schleswig-Holstein zum Teil. Insofern sollten wir uns einmal generell überlegen, wie wir mit diesen Unterschieden umgehen. „Im Bereich der Wirtschaftspolitik“, sagte mein Fraktionsvorsitzender Dr. Ralf Stegner in der Haushaltsdebatte vor zwei Monaten, „wollen wir die Subventionierung von Unternehmen durch einzelbetriebliche Förderung abschaffen. Die Subventionierung von Unternehmen gefährdet nämlich mehr Arbeitsplätze, als damit an anderer Stelle gesichert werden.“
Meine Damen und Herren, wenn Sie durchsetzen können, dass andere Bundesländer da mitziehen, und wir endlich dieses Instrument abbauen können, das wirtschaftspolitisch, arbeitsmarktpolitisch, verkehrspolitisch und sozialpolitisch völlig falsche Anreize setzt, haben Sie uns auf Ihrer Seite.
Wir wollen auch angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit, in der wir auch Chancen sehen, nicht in eine weitere Spirale des Förderwettbewerbs eintreten.
Ich möchte noch kurz darauf eingehen, was wir stattdessen wollen. Die SPD setzt auf Infrastrukturförderung. Wir sind überzeugt, dass Unternehmen davon profitieren, wenn wir den Rahmen für die Wirtschaft fair, modern und transparent gestalten. Wir wollen Wettbewerb über die Qualität und nicht über Lohndumping, das letztlich durch staatliche Subventionen an die unterbezahlten Beschäftigten ausgeglichen wird. Wir wollen im Bund eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und wollen gesetzliche Mindestlöhne, und wir wollen im Land ein tragfähiges Tariftreuegesetz, das wirklich greift. Das wollen übrigens auch große Teile der schleswig-holsteinischen Wirtschaft.
Wir wollen auch für die kleinen Unternehmen im ländlichen Raum den Zugang zu modernen Verkehrswegen, zu Telekommunikation und zukunftsfähigen Energien statt Einzelförderung nach Gutsherrenart. Darum geht es, wie wir gerade von Herrn Hamerich gehört haben.
Wir wollen kein Förderdumping, sondern wir wollen Wettbewerb mit anderen Bundesländern, bei dem es fair zugeht - sei es bei der gewerblichen Wirtschaft, bei der Innovationsforschung an Hochschulen, bei der Gesundheitswirtschaft oder im Agrarbereich.