Wir kommen zur Abstimmung. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass wir alternativ abstimmen. Ich schlage Ihnen deshalb vor, den vorliegenden Änderungsantrag Drucksache 17/1327 zu einem selbstständigen Antrag zu erklären und dann alternativ abzustimmen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Ich weise darauf hin, dass wir jetzt nur auf die Jastimmen achten. Wer dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1284, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1327, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP.
Ich stelle damit fest, dass der Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1327, mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen ist, und ich stelle weiter fest, dass damit der Antrag Drucksache 17/1284 abgelehnt ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit kommen wir zum Ende der vormittäglichen Sitzung. Ich weise darauf hin, dass Tagesordnungspunkt 30 - Die Kita-Landesmittel müssen in den Einrichtungen ankommen - heute Nachmittag nach dem gesetzten Tagesordnungspunkt 13 - Große Anfrage der SPD eingeordnet wird.
Ich wünsche jetzt eine angenehme Mittagspause, die deutlich verkürzt ist. Um 14 Uhr sehen wir uns hier wieder.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun wieder in die Tagesordnung ein und starten in unsere Nachmittagssitzung.
Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Ekkehard Klug das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unter einer Alleinerziehenden stellen sich manche - ich betone: manche - eine überforderte Mutter vor, deren Kind mindestens verhaltensauffällig ist. Das ist nur eines von vielen Klischees, mit denen Alleinerziehende zu kämpfen haben. Mit solchen Klischees wird man niemandem gerecht. Insofern ist es begrüßenswert, dass sich der Landtag der Lage von Alleinerziehenden und ihrer Kinder einmal ausführlicher widmet.
Die unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit entstandene Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zeichnet, soweit dies auf der Grundlage der verfügbaren Daten möglich ist, ein differenziertes Bild. Rund 89.000 Alleinerziehende lebten im Jahr 2009 in Schleswig-Holstein. Nach dem, was wir wissen, unterscheiden sich ihre soziale und familiäre Einbindung nicht entscheidend von jenen anderer Familienformen. Dennoch sagen 70 % der erwerbstätigen Alleinerziehenden, dass ein Bereich oder mehrere Bereiche in ihrem Leben zu kurz kommen, und zwar aufgrund der Doppelanforderung von Familie und Beruf.
Familienfreundliche Politik muss die spezifischen Bedarfe von Alleinerziehenden mit im Blick haben. Ich will darauf anhand einiger ausgewählter Themenfelder der Anfrage näher eingehen. Nicht immer übrigens ließen sich die Fragen wie gewünscht beantworten. So wird in den verfügbaren Datenbeständen zur Gesundheitssituation der Bevölkerung das Merkmal „alleinerziehend“ nicht erhoben. Über anderes können wir aber sehr wohl konkrete Aussage treffen.
So ist es richtig und leider auch keine neue Erkenntnis, dass Alleinerziehende und ihre Kinder überdurchschnittlich von Armut bedroht und betroffen sind. Detailliert ist die Einkommenssituation von Alleinerziehenden aufgrund fehlender statistischer Erhebungen zwar nicht bekannt, allerdings wissen wir sehr wohl, dass das Armutsrisiko bei
Haushalten mit einem Erwachsenen mit Kind beziehungsweise mit Kindern im Jahr 2009 bei rund 37 % lag.
Meine Damen und Herren, dass über die SGB-II-Reform heute im Bundesrat abgestimmt wird, ist der Grund dafür, dass ich den Kollegen Dr. Heiner Garg hier im Landtag bei diesem Thema vertrete. Auch die vom Bund geplante Neuregelung des SGB II und SGB XII zielt nicht auf Einelternfamilien im Besonderen, aber auch für sie gilt, dass endlich Kinder und Jugendliche Ansprüche auf Sachleistungen zur Teilhabe an Bildung erhalten, etwa mit einem Zuschuss zu einem Mittagessen in Kita und Schule. Hinzu kommen der Anspruch auf Förderleistungen beziehungsweise Nachhilfe in der Schule, Gutscheine zur Wahrnehmung von Kursen, kultureller und sportlicher Bildung sowie ein Schulbasispaket. Das ist insgesamt ein wichtiger Beitrag, um Bildungschancen zu verbessern und um die sogenannte Vererbung von Armut zu unterbrechen. Soweit das aktuelle Thema der Transferleistungen.
Beim Thema Armutsbekämpfung steht für die Landesregierung allerdings immer im Vordergrund, die Teilhabe an Arbeit zu ermöglichen. Rund 9.000 Alleinerziehende waren im Juni 2010 in SchleswigHolstein arbeitslos gemeldet. Alleinerziehende erhalten durch die Bundesagentur für Arbeit vielfältige Förderangebote, aber auch spezifische Arbeitsgelegenheiten. Weiterhin hält das Land eigene Angebote vor, beispielsweise das Zukunftsprogramm Arbeit. Ferner werden die Beratungsstelle Frau & Beruf und das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation mit Landesmitteln gefördert. So unterstützt das Land umfänglich in mit diversen Maßnahmen und Projekten diese Personengruppe mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Alle wissen aber auch: Eltern, zumal alleinerziehende, können Beschäftigungsmöglichkeiten nur wahrnehmen, wenn sie ihre Kinder in guten Händen wissen. Die Landesregierung setzt daher intensiv auf frühkindliche Bildung und Betreuung. Das Angebot an Kinderbetreuung wird in den kommenden Jahren quantitativ und qualitativ ausgebaut werden. Zusammen mit dem Bund investieren wir dafür bis 2013 insgesamt 490 Millionen €. Des Weiteren erinnere ich an die Betreuungsangebote der offenen und gebundenen Ganztagsschulen. Derzeit gibt es 430 offene und 33 gebundene Ganztagsschulen. Zusammengenommen ist das fast die Hälfte aller Schulen.
Eine besondere Unterstützungsmöglichkeit ist das regionale Angebot einer Teilzeitausbildung für Alleinerziehende. Immer mehr Unternehmen in
Schleswig-Holstein sehen Familienfreundlichkeit als Teil ihres Profils an. Die Universitäten und Fachhochschulen im Land bieten Teilzeitstudiengänge und Kinderbetreuung. Auf diese Weise wird es künftigen Akademikerinnen und Akademikern ermöglicht, Kinder schon während des Studiums und nicht erst in den Jahren des Berufseinstiegs zu bekommen.
Ein weiterer familienpolitischer Ansatz ist die Stärkung der Elternkompetenz von Anfang an. Es ist wissenschaftlich belegt, dass während der ersten Lebensjahre die entscheidenden Weichen für das Lernen und die spätere Entwicklung gestellt werden. Gerade sehr junge Mütter, die mit ihren Erziehungsaufgaben überfordert sind, bedürfen der Hilfe. Diese gewährleistet unter anderem Maßnahmen des Landesprogramms „Schutzengel für SchleswigHolstein“ sowie die Angebote der Familienbildungsstätten.
Mütter und Väter in Schleswig-Holstein brauchen, verdienen und bekommen in vielfältiger Weise Unterstützung. Das gilt selbstverständlich auch für Alleinerziehende. Die Antwort auf die Große Anfrage dokumentiert dies. Diese Unterstützung bauen wir aus. Maßgebliche Schritte sind getan, insbesondere beim Ausbau der Kinderbetreuung, beim Aufbau von Ganztagsschulen, den Maßnahmen zur Unterstützung von Familien sowie den Maßnahmen für bessere Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Aussprache einsteigen, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne die Landesvorsitzende der Elternvertreter für die Kindertagesstätten, Frau Dr. Jette Uhde. - Herzlich willkommen hier genau passend zu diesem Tagesordnungspunkt!
Ich erteile jetzt für die antragstellende Fraktion der SPD Frau Abgeordneter Siegrid Tenor-Alschausky das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jede fünfte Familie mit Kindern ist heute in Deutschland eine Einelternfamilie. Diese Familien sind überdurchschnittlich von niedrigen Einkommen und Armut betroffen. Das sind bekannte Fakten. Doch wie sieht die Situation in Schleswig
Holstein aus? Welche Konzepte zur Problemlösung gibt es? Und welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung?
Es wäre verfehlt, Alleinerziehende und ihre Kinder lediglich als soziale Problemgruppe wahrzunehmen. Aber alle Probleme - ob es um die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz oder um die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht - spitzen sich bei Alleinerziehenden besonders zu.
Unser Dank gilt denen, die an der Beantwortung der Großen Anfrage mitgewirkt haben, auch wenn leider festzustellen bleibt, dass viele Fragen mangels statistischer Erhebungen nicht beantwortet wurden.
Die wichtigsten Fakten. Die Zahl der Alleinerziehenden in Schleswig-Holstein variierte im Erfassungszeitraum von 2005 bis 2009 zwischen 84.000 und 89.000. 2009 waren 86 % der Alleinerziehenden Frauen. Der größte Anteil liegt in der Altersgruppe von 35 bis 45 Jahren, gefolgt von den 45bis 55-Jährigen. Betrachtet man jedoch einen längeren Bemessungszeitraum, so kann man den Anstieg des Anteils der Alleinerziehenden von 13,6 % im Jahr 1996 auf 19,6 % im Jahr 2009 beobachten.
2009 haben 64 % der Alleinerziehenden ein Kind, 29,2 % zwei Kinder. 6.000 Alleinerziehende haben keinen Schulabschluss, aber 17.000 auch Hochschulreife. Als dramatisch empfinde ich die Tatsache, dass 23.000 Personen über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Statistisch sind das nur Frauen.
Wie steht es um die Erwerbstätigkeit? Zwei Drittel aller alleinerziehenden Frauen mit Kindern unter 18 Jahren sind erwerbstätig, sie arbeiten zu 34 % Vollzeit - im Gegensatz zu 23 % bei Paarfamilien. Der Wunsch nach Erwerbstätigkeit ist deutlich höher: Mehr als die Hälfte der nicht erwerbstätigen Mütter würde gern arbeiten. Wunsch und Wirklichkeit klaffen also weit auseinander. Alarmierend ist, dass Alleinerziehende in Schleswig-Holstein schon 20 % der arbeitslosen Frauen insgesamt ausmachen.
Gut 24.000 Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden gibt es in Schleswig-Holstein, das sind 55 % der Bedarfsgemeinschaften, in denen Kinder leben. Nun kann man daraus ableiten, dass diese Befunde mit der Betreuungssituation der Kinder nichts zu tun haben. Aber leider antwortet die Landesregierung auf eine entsprechende Frage:
henden Müttern und Vätern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen betreut werden, lässt sich auch ein darauf bezogener Bedarf beziehungsweise Versorgungsgrad nicht ermitteln.“
Hier wären Fakten dringend erforderlich. Es erschließt sich mir nicht, wie die Landesregierung trotzdem zu der Aussage kommt, es seien keine Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gegenden bekannt. Die Lebenswirklichkeit sieht anders aus. So ist es auch zu erklären, dass lediglich 15 % der Alleinerziehenden im ländlichen Raum leben.
Es ließen sich jetzt noch weitere Erkenntnisse statistischer Art darstellen. Zielführender ist es aber sicherlich, sich damit auseinanderzusetzen, welche Handlungsstrategien die Landesregierung entwickelt hat, um die Schwierigkeiten, vor denen Alleinerziehende bei der Bewältigung ihres Alltags stehen, zu überwinden.
Wer kümmert sich zum Beispiel um die Arbeitsmarktintegration für Alleinerziehende? - Hier wird zum einen berechtigterweise auf Angebote der Bundesanstalt für Arbeit, der ARGEn oder jetzt der Jobcenter verwiesen, ansonsten aber auch auf die segensreiche Arbeit der Beratungsstellen Frau & Beruf. Ein Drittel der dort Ratsuchenden sind Alleinerziehende. Nach den jetzt von CDU und FDP beschlossenen Haushalten werden diese Beratungsstellen in absehbarer Zeit aber ihre Arbeit einstellen müssen. Wer tritt ein?
23.000 alleinerziehende Frauen verfügen über keinerlei Berufsausbildung. Dem gegenüber steht unter anderem das Projekt Teilzeitausbildung mit 131 Teilnehmerinnen im Jahr 2009. 23.000 zu 131. Um es umgangssprachlich zu sagen: ein Tropfen auf den heißen Stein. Dieses Projekt entspricht offensichtlich den Bedürfnissen der Betroffenen, eröffnet ihnen Chancen, sich und ihre Kinder längerfristig von Transferleistungen unabhängig zu machen. Engagiert sich die Landesregierung für eine Ausweitung des Projekts?
Alleinerziehende sind erwerbsorientiert. 61 % sind erwerbstätig, doch viele können den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder durch ihr Einkommen nicht sichern. Sie sind als Aufstockerinnen auf ALG-II-Leistungen angewiesen. Auch Alleinerziehende, die nicht auf diese Unterstützung angewiesen sind, sind von Armut bedroht. 43 % erzielen ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1.500 €. Der Anteil von Ehepaaren mit Kindern mit entsprechendem Einkommen liegt bei lediglich 6 %.
Alleinerziehende sind in besonderer Weise auf die Unterstützung von Staat und Gesellschaft angewiesen. Sie leisten täglich mehr als andere, um ihren Alltag zu organisieren.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN, SSW und der Abgeord- neten Katja Rathje-Hoffmann [CDU])