Herr Kollege, es ist so wie in anderen Fällen, in denen wir im Schulbereich die Nachfrage nach bestimmten Angeboten aufgrund einer Begrenzung in der Aufnahmekapazität nicht befriedigen können. Falls - aus welchen Gründen auch immer - ein ursprünglich angemeldeter und aufgenommener Schüler oder eine Schülerin vielleicht wegen eines Umzugs oder aus welchen Gründen auch immer einen Platz nicht in Anspruch nimmt, dann wird natürlich ein anderer Schüler oder eine andere Schülerin dieses Bildungsangebot wahrnehmen können.
Herr Minister, fasse ich Ihre bisher getätigten Aussagen korrekt so zusammen: Sie können heute nicht sagen, wie ein Erlass erstellt werden soll, der die Auswahl von Schülern zwischen G 8 und G 9 rechtssicher feststellt beziehungsweise regelt, und ob man ihn überhaupt braucht?
Das ist zum heutigen Zeitpunkt auch nicht zwingend erforderlich. Ich sage es noch einmal. Wir haben durch die Verlängerung des Aufnahmezeitraums zeitlich hier kein Problem, denn erst nach Abschluss des Aufnahmezeitraums sind die Entscheidungen von den Schulleitern zu fällen.
Herr Minister, mir ist noch nicht ganz klar geworden, wie Ihrer Meinung nach ein geeignetes Verfahren ist, um diese Zulassungsproblematik zu lösen.
Ich habe vorhin drei Kriterien für ein solches Aufnahmeverfahren genannt, die ich für tragfähig halte.
Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass es besser gewesen wäre, wenn ein Erlass, der die Ausgestaltung von einem Y-Modell regelt, da gewesen wäre, bevor Schulen sich für ein Y-Modell entscheiden mussten?
Herr Abgeordneter, bedeutet, dass Sie stehen bleiben, dass Sie sich zu einer weiteren Zusatzfrage melden?
Herr Minister, Sie wollen damit also sagen, dass sich Schulen für ein Y-Modell entscheiden mussten, ohne dass die Schulen überhaupt wussten, wie das Y-Modell konkret ausgestaltet wird und dass Sie dies auch noch gut finden?
Es geht hier nicht um eine konkrete Ausgestaltung. Das ist den Schulen komplett klar. Offensichtlich haben Sie die eigentlich zur Entscheidung stehende Frage nicht richtig verstanden. Deshalb will ich es noch einmal erläutern, Herr Abgeordneter:
Es geht darum, dass Schulen, die sich bewusst für das Y-Modell, also für die parallele Durchführung des achtjährigen und des neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs, entschlossen haben, unter Umständen bei den Anmeldungen der Schüler feststellen, dass sie für den einen oder anderen Bereich mehr Anmeldungen als verfügbare Aufnahmemöglichkeiten in einer Klasse haben. Dann ist eine Entscheidung notwendig. Das hat überhaupt nichts mit der konkreten inneren Ausgestaltung des Y-Modells zu tun.
Herr Minister, habe ich Sie dann richtig verstanden, dass Sie der Meinung sind, dass es zum Beispiel für Eltern, die in Schulkonferenzen mit darüber zu entscheiden haben, ob eine Schule ein Y-Modell anbietet oder nicht, nicht wichtig ist zu erfahren, wie hinterher zwischen G 8 und G 9 aufgeteilt wird?
Da haben Sie mich nicht richtig verstanden. Die Schulkonferenzen der beiden Schulen in Barmstedt und in Quickborn, die das Parallelangebot des YModells durchführen, haben sich ganz bewusst und
Herr Minister, sind Meldungen richtig, nach denen die Verteilung auf die unterschiedlichen Bildungsgänge G 8 und G 9 an einem der von Ihnen beschriebenen Gymnasien über ein Losverfahren gelöst worden ist?
Weitere Wortmeldungen zur ersten Frage sehe ich nicht. Ich rufe jetzt die Frage 2 der Fragestunde auf.
Herr Minister, sind hinsichtlich der Freigabe des Ertlassentwurfs „Auswahlkriterien für die Zuordnung von Schülerinnen und Schülern innerhalb eines Gymnasiums mit achtjährigem und neunjährigem Bildungsgang“ - wie aus einer Regierungsfraktion gefordert - personelle Konsequenzen gezogen worden? - Falls ja, welche?
Zu allen Punkten, die das Thema G 8 und G 9 betreffen, hat die zuständige Abteilungsleiterin unmittelbar die Koordinierung übernommen. Alle diesbe
züglichen Fragen und Informationen werden unter ihrer Leitung regelmäßig in einer Runde der zuständigen Schulaufsichtsbeamten der Gymnasien erörtert.
Herr Minister, aus den Akten geht hervor, dass Ihr Büroleiter den Vorgang am 3. Januar 2011 abgezeichnet hat. Ist es richtig, dass dieser Mitarbeiter im Februar auf eine B-2-Stelle befördert wurde? Hat es für diese Stelle ein Ausschreibungsverfahren gegeben?
Natürlich. Aus den Akten geht hervor, dass Ihr Büroleiter den Vorgang am 3. Januar 2011 abgezeichnet hat. Ist es richtig, dass dieser Mitarbeiter im Februar auf eine B-2-Stelle befördert wurde? - Hat es für diese Beförderung ein Ausschreibungsverfahren gegeben?
Das Datum kann ich, da ich das Blatt jetzt nicht vor mir habe, nicht bestätigen. Das sage ich zum ersten Teil Ihrer Frage. Ich nehme aber an, dass Sie das bei der Akteneinsicht richtig nachgesehen haben.
Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen sagen, dass eine Beförderung nicht erfolgt ist. Der betreffende Mitarbeiter, auf den Sie sich bezogen haben, nimmt derzeit die Funktion eines stellvertretenden Abteilungsleiters wahr, kriegt dafür aber keinen Cent mehr Geld. Es ist also keine Beförderung und keine Mehrbesoldung.
Ich frage Sie noch einmal: Können Sie ausschließen, dass es eine Beförderung gab und dass der Mitarbeiter auf eine B-2-Stelle befördert wurde?
Wenn wir wieder ein bisschen Ruhe im Plenarsaal haben, dann können wir fortfahren. - Herr Minister Dr. Klug hat das Wort.
Kollege Andresen, ich darf Sie darüber informieren, dass ab einer bestimmten Besoldungsgruppe, ich glaube ab A15 aufwärts - der Herr Finanzminister muss jetzt einmal genau zuhören alle Stellen auszuschreiben sind. Ist das richtig? - Auf jeden Fall gehört B 2 zu den Besoldungsgruppen, in denen wir alle Stellen, die besetzt werden sollen, ausschreiben. Dann kann sich natürlich jeder, der sich selbst für geeignet hält, bewerben. So ist das.
Herr Minister, konnten Ihre Mitarbeiter, nachdem Sie diesen Erlassentwurf selbst mitgezeichnet haben, davon ausgehen, dass Sie diesen auch selbst gegengelesen hatten und aufgrund Ihrer Unterschrift davon ausgehen, dass Sie auch inhaltlich mit diesem Entwurf einverstanden waren?
Ich muss sagen, es ist mir offensichtlich auch ein Fehler unterlaufen. Ich habe übersehen, welche Möglichkeit zur Missdeutung des Wortlautes in den Formulierungen steckte. Ich war davon ausgegangen, dass es darum ging, in Einzelfällen, nämlich dann, wenn es etwa um das Kindeswohl ging, beispielsweise um ein Kind, das als Dialysepatient einfach einen größeren Umfang an Ruhe- und Erho
lungszeit benötigt, die Entscheidung für den Bildungsgang begründen zu können, der einfach am Nachmittag deutlich mehr Freizeit bietet. Das will ich ausdrücklich noch einmal konstatieren. Ich bin wirklich fest davon überzeugt, dass niemand, der an der Erstellung des Erlassentwurfes beteiligt gewesen ist, etwas anderes im Auge gehabt hat. Da kann man sagen, da hat man etwas übersehen, klar, aber wenn wir alle fehlerfrei wären, würde uns nicht das Vergnügen gegeben sein, uns über die Fehler anderer zu freuen.